Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Berufsmäßigkeit der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 367 Arbeitnehmer können nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV mehr verdienen, wenn sie nicht berufsmäßig in der geringfügigen Beschäftigung tätig sind. Der Begriff der Berufsmäßigkeit in diesem Zusammenhang ist nicht einfach zu verstehen. Achtung: Das BSG hat in seiner Entscheidung v 31.3.2017 – B 12 KR 16/14 R darauf hingewiesen, dass bei der Bestimmung des Umfangs beitragspflich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vorstand der Genossenschaft

Rz. 732 Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (§ 27 Abs. 1 GenG). Gemäß § 27 Abs. 1 S. 3 GenG (neu eingefügt durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017 – BGBl I, 2434) kann bei Genossens...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Eingriffsgrund

Rz. 592 Auch die Gründe, die Veranlassung geben, ein bestehendes Versorgungswerk zum Nachteil der Arbeitnehmer einzuschränken, können von ganz unterschiedlichem Gewicht sein. Ein Arbeitgeber kann vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, er kann aber auch "bloß" unternehmenspolitische Ziele verfolgen. Akzeptiert man, dass es sowohl Besitzstände als auch Eingriffsgründe von unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht – Sozialversicherungsbetrug

Rz. 1005 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich freien Mitarbeitern ("Freelancern") kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen (vgl. AG Augsburg v. 18.3.2015 – 25 Ls 502 Js 117099/1316 Haft auf Bewährung und Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 EUR; Dilenge, DB 2015, 2271). § 266a ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum

Rz. 332 Die Anpassungsprüfung hat alle drei Jahre ab Rentenbeginn zu erfolgen. Rz. 333 Die Regelung in § 16 BetrAVG über Anpassungsprüfungen und -entscheidungen im 3-Jahres-Zeitraum zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Der Arbeitgeber kann die in einem Jahr fällig werdenden Anpassungsprüfungen gebündelt zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IX. Soziale Absicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers

Rz. 43 Für den Fall der Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers vor Erreichen der Altersgrenze sieht § 10 AltTZG eine Absicherung der Altersteilzeit-Arbeitnehmer über die Agentur für Arbeit vor. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Alg bis zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme seiner gesetzlichen A...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Vorschrift des § 50f EStG (Steuerordnungswidrigkeit iSd § 377 Abs 1 AO) wurde durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) mit Wirkung ab 01.01.2005 in das EStG eingefügt. Auf Vorschlag des Finanzausschusses war sie in das AltEinkG aufgenommen worden (BT-Drucks 15/3004, 13, 21). Durch das JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 28...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verletzung der Pflichten nach § 22a Abs 2 S 8 EStG (bis 31.12.2017: § 22a Abs 2 S 9)

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Tatbestand des § 50f Abs 1 Nr 2 EStG war bis zum Inkrafttreten des JStG 2010 (BGBl I 2010, 1768) in § 50f Abs 1 EStG aF geregelt und war dann inhaltlich unverändert in § 50f Abs 1 Nr 2 EStG übernommen worden. Bis dahin war er der alleinige bußgeldbewehrte Tatbestand des § 50f EStG. § 50f Abs 1 Nr 2 EStG bezieht sich auf die Vorschrift de...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VIII. Einschränkungen des Subventionsanspruchs

Rz. 37 Wurde der auf dem freigewordenen Arbeitsplatz eingestellte Mitarbeiter wieder entlassen und die Stelle nicht innerhalb von drei Monaten erneut besetzt, bestand nach § 5 Abs. 2 AltTZG kein Anspruch auf die Förderungsleistungen nach § 4 AltTZG, soweit der Arbeitgeber für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht bereits für mindestens 4 Jahre Förderungsleistungen erhalten ...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / D. Reformvorschläge

Rz. 14 Nationale Vorschriften zur Regulierung der Plattformarbeit existieren bisher nicht. Aufgrund der in weiten Teilen grenzüberschreitenden Tätigkeiten bzw. zahlreichen ausländischen Plattformen und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Durchsetzung nationaler Regelungen können einheitliche Standards nur auf internationaler bzw. mindestens europäischer Ebene erreicht ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung

Rz. 300 Hinsichtlich solcher Versorgungszusagen, die im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden, ist in zweifacher Hinsicht zu differenzieren, einerseits nach dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und andererseits nach der Zusageart (vgl. auch Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, BetrAVG, § 7 Rn 117 ff.). Rz. 301 Wurde die Entgeltumwandlung vor 2002 vere...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Angemessenheit

Rz. 529 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage ist die fiktive Jahresnettoprämie nach dem Alter des GGF im Zeitpunkt der Pensionszusage anzusetzen, die er selbst für eine entsprechende Versicherung zu zahlen hätte, abzüglich etwaiger Abschluss- und Verwaltungskosten (H 38 KStR – Angemessenheit, zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze: BMF-Schreiben v. 14.10.2...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Statusklage

Rz. 840 Soweit ein freier Mitarbeiter im Rechtsweg den Status eines Arbeitnehmers geltend macht, ist Statusklage zu erheben. Darin muss sich der Mitarbeiter abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Dabei kommt es weder darauf an, ob er die Arbeitnehmereigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Streitgegenstand erhebt, noch ob er überh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zusammenrechnung der einzelnen Beschäftigungen

Rz. 378 Von erheblicher Bedeutung ist die seit dem 1.4.1999 verschärfte, seit dem 1.4.2003 allerdings etwas erleichterte Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 SGB IV. Geblieben ist zunächst die Verpflichtung, mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 (beachte: nicht nach Nr. 1 und Nr. 2) zusammenzurechnen. Hinzugetreten ist die Zusammenrechnung von geringfügigen ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / III. Vergütung der Altersteilzeitarbeit

Rz. 22 Der Arbeitgeber ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt i.S.d. § 6 Abs. 1 AltTZG um mindestens 20 % aufzustocken und zusätzliche (von ihm allein zu tragende) Beiträge zur Rentenversicherung aus 80 % des Regelarbeitsentgeltes – max. den Unterschied zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem Regelarbeitsentgelt –...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsanspruch auf Portabilität

Rz. 190 Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Portabilität ist in § 4 Abs. 3 BetrAVG geregelt. Verpflichtet sind auf der einen Seite der ehemalige Arbeitgeber oder der bisherige Versorgungsträger und auf der anderen Seite der neue Arbeitgeber. Rz. 191 Grds. muss der ehemalige Arbeitgeber den Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Anspruch richtet sich g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitteilungspflichtige

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 S 1 EStG nennt als Mitteilungspflichtige die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse (s Rn 15), die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (errichtet auf landesrechtlicher Grundlage für Angehörige kammerfähiger freier Berufe), die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsberechtigung

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auskunftsberechtigt sind sämtliche in § 38 EStG genannten, am LSt-Abzugsverfahren Beteiligten. Neben dem inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG; vgl BFH vom 13.11.1959, VI 124/59 U, BStBl III 1960, 108; BFH vom 09.03.1979, VI R 185/76, BStBl II 1979, 451; BFH vom 09.10.1992, VI R 97/90, BStBl II 1993, 166) sind dies der ausländische Arb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Herabsetzung der Vergütung bzw. des Ruhegehalts

Rz. 639 Soweit nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung eine Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eintritt, dass die Weitergewährung der Bezüge nach § 87 Abs. 1 AktG unbillig für die Gesellschaft wäre, so soll gem. § 87 Abs. 2 S. 1 AktG der Aufsichtsrat (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats, oben Rdn 581) die Bezüge auf die angemessene Höhe her...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermittlungsbefugnisse der zentralen Stelle (§ 22a Abs 4 EStG – ersatzlos weggefallen)

Rn. 47 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 § 22a Abs 4 S 1 EStG ermächtigt die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 81 EStG), bei den Mitteilungspflichtigen Ermittlungen darüber anstellen, ob sie ihren Verpflichtungen nach § 22a Abs 1 EStG nachgekommen sind. Zu diesem Zweck stehen ihr in sinngemäßer Anwendung der § § 193–203 AO die Prü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Entgeltfortzahlung

Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, wenn der Arbeitnehmer an einer bewilligten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation teilnimmt und aus diesem Grund an der Arbeit verhindert ist (§ 9 Abs. 1 i.V.m. § 3 EFZG). Die Maßnahme kann ambulant oder stationär erbracht werden (BAG v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15, j...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einteilung der Bewertungsmaßstäbe

Rz. 21 [Autor/Stand] Bei dem gemeinen Wert handelt es sich um den originären Bewertungsmaßstab des steuerrechtlichen Bewertungsrechts. Daneben gibt es weitere spezielle, aus den Grundsätzen des gemeinen Werts ableitbare Bewertungsmaßstäbe.[2] Dazu gehören: Teilwert[3] für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, § 10 BewG; Kurswert für Wertpapiere und Schuldbuchforderun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Ausschluss des Anfrageverfahrens

Rz. 930 Ausgeschlossen ist das Anfrageverfahren dann, wenn bereits durch eine Einzugsstelle (z.B. im Rahmen einer Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde (§ 7a Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB IV), z.B. Überse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Anfrageverfahren "außerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 946 In diesem Fall beginnt die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung mit dem tatsächlichen Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis (vgl. Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 1.4.2022, Nr. 4.3.2 Abs. 2, S. 23, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Auftragnehmer als "Selbstverleih"-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt), OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GbR – Amtliche Genehmigung oder Berufszulassung – Eintragung in Handwerksrolle, Gewerbe- oder Handelsregistereintragung

Rz. 900 In der Praxis spielt immer wieder – zwecks Vermeidung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (sowie zur Vermeidung eines arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerstatus und steuerlicher Unselbstständigkeit) – die Gründung einer (Ein-Personen-Verleih-)UG oder GmbH eine nicht unerhebliche Rolle (vgl. LSG Bayern v. 25.6.2003 – L 17 U 203/02, juris Zwischenschaltung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Form der Bezugsmitteilung (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm §§ 93c Abs 1 Nr 1 AO)

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 Zum Zeitpunkt danach s Rn 38. Nach § 22a Abs 1 S 2 EStG ist für die Rentenbezugsmitteilungen nur noch die Datenübermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung zulässig. Die Übermittlung mittels automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder amtlich vorgeschriebene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.5 Beitragszahlung

Rz. 6 Die erstmalige Ergänzung der Vorschrift um Nr. 5 in Abs. 1 Satz 1 war wegen der Regelung in § 187a notwendig. Wenn man es einem Versicherten ermöglicht, bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente die Rentenminderung durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen, so ist es konsequent, die allein auf Eigenleistung beruhenden Anteile der Rente dem Berechtigten auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.3 Leistungszuschlag

Rz. 4 Bei dem Leistungszuschlag handelt es sich um zusätzlich zu berücksichtigende Entgeltpunkte, die allein in der knappschaftlichen Rentenversicherung von wesentlicher Bedeutung sind, da sie für ständige Arbeiten unter Tage gewährt werden. Zu den Einzelheiten vgl. die Komm. zu § 85.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 5 ist durch Art. 2 Nr. 11 des Altersteilzeitgesetzes v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) und Nr. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) angefügt worden. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist mit Wirkung zum 1.1...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Invalidenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen hinsichtlich des Pensionierungsalters gelten, sind auf Invalidenrenten nicht anzuwenden. Wird der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsunfähig, hat er keine andere Wahl, als seine Tätigkeit und damit sein Gehalt aufzugeben und die Rente in Anspruch z...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Finanzbehörden

Rz. 1 Die §§ 16–29 AO regeln die Zuständigkeit der Finanzbehörden. Darunter sind die in § 6 Abs. 2 AO aufgeführten Bundes- und Landesfinanzbehörden zu verstehen. Dazu gehören über den Katalog der §§ 1 und 2 FVG hinaus auch die in § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 AO aufgeführten Behörden, d. h. die Familienkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund als zentrale Stelle i. S. d. § 81 EStG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.6.2 Indirekte Krankheitskosten

Durch Arbeitsunfähigkeiten entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese werden einerseits verursacht durch Produktionsausfälle, die sich anhand der Lohnkosten schätzen lassen, und anderseits durch Ausfälle bei der Bruttowertschöpfung, die durch Verluste bei der Arbeitsproduktivität entstehen. Dazu kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für das Jahr 2021 fielen ca. ...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

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BGM in kleinen und mittlere... / 8 Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten für KMU

In Tab. 3 sind verschiedene Kooperationspartner für KMU sowie die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3 Bevollmächtigung des Anbieters, sog. Dauerzulageantrag (Abs. 1a)

Rz. 23 Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrags bevollmächtigen, für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen (§ 89 Abs. 1a S. 1 EStG). Der Antrag auf Zulage im sog. Dauerzulageantragsverfahren ist eine eigene Willenserklärung des Anbieters im Namen des Zulageberechtigten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertretung im steuerlichen Verfahren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr