Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erinnerung

I. Allgemeines Rz. 66 Die Vorschriften der VV 3500, 3513 regeln auch die Vergütung des Anwalts, der ausschließlich in einem Verfahren über eine Erinnerung (§ 573 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG) beauftragt ist, also in einem Verfahren auf Änderung einer Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 ZPO) oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Höchstsatz der Erhöhung

aa) Wertgebühren und Satzrahmengebühren Rz. 117 Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wert- und Satzrahmengebühren nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Der Höchstbetrag von 2,0 wirkt sich erst dann aus, wenn mehr als acht Personen Auftraggeber sind. Die 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 beträgt damit höchstens 3,3 (1,3 + 2,0).[249] Das gilt auch be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kopien oder Ausdrucke aus Strafakten

a) Kopien/Ausdrucke für das Zivilverfahren Rz. 64 In einem Zivilverfahren kann es darüber hinaus erforderlich sein, die Akten eines vorangegangenen Straf- oder Bußgeldverfahrens zu kopieren. Dies wird in aller Regel in Verkehrsunfallsachen geboten sein, da sich in den Straf- und Bußgeldakten wichtige Unterlagen befinden, insbesondere Zeugenvernehmungen, Skizzen u.Ä. Das Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

1. Verfahrenspfleger Rz. 21 Die Vorschrift gilt für Rechtsanwälte ebenso wie für Rechtsbeistände. Die Gebührentatbestände sind auch für den vom Gericht bestellten oder beigeordneten Anwalt maßgebend. Dieser erhält allerdings Festgebühren. Nicht unmittelbar anwendbar sind die VV 6300 ff. auf den Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger etc., weil das RVG gem. § 1 Abs. 2 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Verfahrensdifferenzgebühr

a) Vorzeitige Auftragsbeendigung Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 99. Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung

a) Mit Vollstreckungsauftrag aa) Gebühr und Gegenstandswert Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfähige Kosten

1. Allgemeines Rz. 124 Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind. 2. Keine Notwendigkeitsprüfung Rz. 125 Auf die Notwendigkeit der Mitwirkung des Verteidigers kommt es nicht an.[59] Die Erstattungsfähigkeit hängt allein davon ab, dass die Tätigkeit des Verteidigers zulässi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift des VV 1009 gilt für alle anwaltlichen Tätigkeiten, die nach dem RVG zu vergüten sind. Wird der Anwalt in einem Aufgabenbereich nach § 1 Abs. 2 tätig, ist VV 1009 nicht anwendbar, so dass kein Anspruch auf die Hebegebühren entsteht.[3] Rz. 4 Für Notare fand sich bislang eine inhaltsgleiche Regelung in § 149 KostO. Seit dem 1.8.2013 erh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausnahme: Fälle mit Auslandsberührung

a) Überblick Rz. 6 An der Umsatzsteuerpflicht kann es ferner in Fällen mit Auslandsberührung fehlen. Das wiederum richtet sich nach dem UStG. Entscheidend für die Besteuerung nach dem UStG ist der Ort der Leistung (§ 1 UStG). b) Begriffsbestimmungen aa) Unterscheidungen Rz. 7 Das UStG unterscheidet hinsichtlich des Leistungsortes zwischenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 77. Umzug des Schuldners

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 69 Des Weiteren kann der Verkehrsanwalt auch die Aussöhnungsgebühr nach VV 1001 verdienen, wenn er an einer Aussöhnung mitwirkt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Verfahrensgebühr (VV 3300 Nr. 2) Rz. 21 Nach VV 3300 Nr. 2 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,6-Verfahrensgebühr.[7] Rz. 22 Kommt es zu einer Trennung des Verfahrens, entstehen nach der Trennung die Verfahrensgebühren (erneut) aus den Einzelwerten.[8] Dem Anwalt steht insoweit ein Wahlrecht zu (siehe zur Trennung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Herstellung des Einvernehmens (VV 2200)

1. Allgemeines Rz. 16 Für die Herstellung des Einvernehmens nach den §§ 28 Abs. 1 und 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG erhält der Einvernehmensanwalt die Vergütung nach VV 2200. Wie sich die Gebühr berechnet, richtet sich nach den Gebühren, die der Einvernehmensanwalt erhalten würde, wenn er selbst als Prozess-, Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger vom Mandanten beauftragt worden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 79. Unvertretbare Handlung, Zwangsmittel gemäß § 888 ZPO, §§ 35, 89, 90, 95 FamFG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anrechnung von Zahlungen (§ 58)

Rz. 81 Schließlich gilt auch § 58 entsprechend, sodass sich der beigeordnete Anwalt Zahlungen des Betroffenen oder Dritter anrechnen lassen muss.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rat und Auskunft

1. Begriffsbestimmung Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Vergütung

a) Überblick Rz. 28 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensgebühr, die dem Anwalt als Verfahrensbevollmächtigtem oder Verteidiger zustünde. Insoweit wird die bisherige Rechtslage weiter gelten. Abzustellen ist also darauf, welche Gebühr der Einvernehmensanwalt erhalten hätte, wenn er selbst Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger gewesen wäre. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 151 Auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung wird für eine Tätigkeit nach Anm. zu VV 3400 kein Deckungsschutz gewährt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Regelungsgehalt 1. Zwangsvollstreckung Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 8 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert. Es gilt das Gleiche wie zu VV 2100.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Staatskasse und Anrechnung der Geschäftsgebühr

a) Tatsächliche Zahlung der Geschäftsgebühr Rz. 31 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat.[52] Dies gilt auch bei der Beratungshilfevergütung.[53] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Verfahren nach VV Teil 3 Rz. 122 Auch die Gebühr nach Anm. zu VV 3400 gilt nur für Angelegenheiten des VV Teils 3. Insoweit gilt das Gleiche wie zu VV 3400 (siehe Rdn 16 ff.). 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 8 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift der VV 3403 gilt nur für Verfahren nach VV Teil 3,[1] also nur für solche Verfahren, in denen sich die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten nach den VV 3100 ff. richten würde. Hierzu zählen auch Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren sowie einstweilige Anordnungsverfahren in Familien- oder FG-Sachen. Ebenso zählen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Teilweise Erledigung

aa) Abgabe der Erledigungserklärung im Termin Rz. 197 Wird die Teilerledigungserklärung erstmals im Termin übereinstimmend abgegeben, so fällt für beide Prozessbevollmächtigte eine Terminsgebühr nach VV 3104 dem vollen Wert der Hauptsache an. Hier gilt nichts anderes als bei der vollständigen Erledigung der Hauptsache, die erst im Termin und nicht zuvor durch Schriftsätze übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehung und Erstattungsfähigkeit

a) Nr. 1 Buchst. a bis c Rz. 225 Es ist stets zunächst festzustellen, ob eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 angefallen ist, der Rechtsanwalt sie also von seinem Mandanten fordern kann. Kann der Rechtsanwalt sie dem Mandanten nicht berechnen, stellt sich die Frage der Erstattung durch den dem Mandanten ersatzpflichtigen Gegner nicht. Erst wenn die Dokumentenpauschale angefa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Abweichende Bestimmungen Rz. 8 Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nicht nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2 Abs. 2, Vorb. 3.2.1 oder Vorb. 3.2.2 die Vorschriften der VV 3100 ff., 3200 ff. oder 3206 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichende B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Bei öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Abs. 1 und 2 Rz. 102 Zu Erstattungsfragen betreffend öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (Verwaltungszwangsverfahren, Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, isoliertes Vorverfahren) wird auf die entsprechenden Ausführungen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / q) Streithelfer

Rz. 104 Nähere Ausführungen im Absatz "Nebenintervention" (siehe Rdn 97).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung (Nr. 2; Anm. Abs. 1)

1. Allgemeines Rz. 73 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in denjenigen Fällen nur in reduzierter Höhe (0,8), in denen beantragt ist, eine Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen oder soweit Verhandlungen zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden. Während VV 3101 Nr. 1 einen Auftrag des Anwalts zur geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Mehrere Auftraggeber

aa) Dieselbe Angelegenheit Rz. 190 Aus Anm. Abs. 1 S. 1 ergibt sich, dass die Höhe der Dokumentenpauschale in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen ist. Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, entstehen für die ersten 50 auslagenpflichtigen Seiten jeweils 0,50 EUR (1 EUR bei Fa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrfacher Anfall in verschiedenen Verfahrensabschnitten

a) Überblick Rz. 147 In verschiedenen Verfahrensabschnitten kann der Anwalt dagegen die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 ungeachtet des Zeitablaufs mehrmals verdienen. Dies gilt insbesondere für das vorbereitende Verfahren (Unterabschnitt 2) einerseits und das gerichtliche Verfahren (Unterabschnitt 3) andererseits, aber auch für das Berufungsverfahren. b) Doppelter Anfall der Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt in eigener Sache

a) Betriebsbezogene Tätigkeit Rz. 42 Wird der Anwalt für sich selbst in einer betriebsbezogenen Sache tätig, liegt ein sog. Eigengeschäft vor, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt.[11] Dazu gehört es auch, wenn der Anwalt zugleich Steuerberater ist und Steuerberaterhonorar einklagt.[12] Das Problem wird fälschlicherweise häufig im Rahmen der Kostenerstattung diskutiert, ist abe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

1. Übersicht Rz. 45 Der Anwalt erhält nach VV 3401 eine halbe Verfahrensgebühr sowie nach VV 3402 eine Terminsgebühr (z.B. VV 3104). Daneben kann er u.U. auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006 oder eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004; VV 1005, 1006 verdienen (vgl. Rdn 76 ff.). Rz. 46 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Eilverfahren vor dem Rechtsmittelgericht (Abs. 2 S. 1 und 2)

I. Überblick Rz. 6 Eilverfahren nach § 17 Nr. 4 sind in allen Gerichtsbarkeiten gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten, sodass die Vergütung gesondert entsteht. Rz. 7 Abänderungs- und Aufhebungsverfahren sind zwar ebenfalls gegenüber der Hauptsache gesonderte Angelegenheiten; sie sind dagegen mit dem jeweiligen Anordnungsverfahren dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3510 entspricht im Wesentlichen dem früheren § 66 Abs. 2 BRAGO i.V.m. dessen Abs. 1, soweit dieser die Verfahren vor dem Patentgericht betraf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Fahrtkosten (VV 7003, 7004) 1. Überblick Rz. 13 Hinsichtlich der Fahrtkosten unterscheiden die VV 7003, 7004 zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (VV 7003) und anderer Verkehrsmittel (VV 7004). Dem Anwalt steht grundsätzlich die freie Wahl zu, ob er den eigenen Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Ihm kann weder vorgeschrieben werden, mit dem eigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 6 Die Vorschriften der VV 4136 ff. sind nicht auf den Verteidiger beschränkt, sondern gelten für jeden Anwalt, der einen Beteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 17. Dritte, Tätigkeit für Dritte

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1. Anwendungsbereich a) Erinnerung gem. § 573 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG Rz. 70 Die Vorschrift der VV 3500 erfasst sowohl die Erinnerungsverfahren nach § 573 Abs. 1 ZPO als auch nach § 11 Abs. 2 RPflG . Für andere Verfahren zur Abänderung der Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters, eines Rechtspflegers oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gilt die Vorschri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Keine Anwendung

a) Strafsachen und Strafvollstreckung Rz. 19 Keine Anwendung finden die VV 6300 ff. dagegen in Strafsachen, also insbesondere nicht bei Haftprüfungsterminen, Haftbeschwerden, in den Fällen der §§ 126a, 453c, 463 StPO, §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 3, 73 JGG oder Verfahren nach § 81 StPO.[19] Auch die Überprüfung der Unterbringung nach den §§ 67d und 67e StGB wird nicht von den VV 630...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung in Verfahren nach der WBO (Abs. 5)

1. Überblick Rz. 85 VV Vorb. 2.3. Abs. 5 entspricht im Wesentlichen der Regelung des Abs. 4. Wegen der Besonderheiten der Verfahren nach der WBO hat der Gesetzgeber diesen Fall gesondert geregelt. Auch hier rückt der Gesetzgeber von einem ermäßigten Gebührenrahmen bei Vorbefassung ab und führt die Gebührenanrechnung ein. Entsprechend anzuwenden ist Abs. 5 in Verfahren nach der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Anrechnung nur der Verfahrensgebühr Rz. 265 Abs. 5 bestimmt ausdrücklich, dass nur die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Dies bedeutet, dass z.B. die Terminsgebühr nach VV 3104 aus dem selbstständigen Beweisverfahren auch bei nachfolgendem Hauptsacheverfahren anrechnungsfrei bleibt. Gleiches gilt für alle anderen, etwa noch anfallenden Gebühren. Auch die Auslagenpauschale ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr, VV 1000 ff.

a) Gerichtliche Anhängigkeit Rz. 44 Der Anwalt kann darüber hinaus auch die Einigungsgebühr verdienen, wenn er an einer Einigung im Beschwerdeverfahren mitwirkt. Die Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Parteien sich über gerichtlich anhängige Ansprüche einigen (VV 1000, 1003), wobei die Ansprüche nicht im Beschwerdeverfahren anhängig sein müssen. Auch eine anderw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begriffsbestimmungen

aa) Unterscheidungen Rz. 7 Das UStG unterscheidet hinsichtlich des Leistungsortes zwischen bb) Inland Rz. 8 Das Inland ist definiert in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. § 1 UstG Steuerbare Umsätze ... (2) 1Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten Rz. 5 Ist der Berufungsbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, so ist VV 3203 nicht anwendbar. Dies entspricht der früheren Rechtslage und beruht darauf, dass bei Säumnis des Berufungsbeklagten nicht ohne Weiteres ein Versäumnisurteil ergehen darf. Das Gericht muss vielmehr prüfen, ob das tatsächliche Vorbringen des Beru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 78. Unterlassung und Duldung (§ 890 ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Verkehrsanwalt/Terminsvertreter

Rz. 91 Die diesen Anwälten zustehenden Verfahrensgebühren nach VV 3400, 3401 erhöhen sich nach VV 1008.mehr