Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Einziehung und verwandte Maßnahmen, VV 5116

Rz. 5 Erstreckt sich die Tätigkeit auf eine Einziehung oder verwandte Maßnahmen, kann der Anwalt im Bußgeldverfahren eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 5116 verdienen. Siehe hierzu die Kommentierung zu VV 5116.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zurückverweisung

Rz. 10 Wird die Sache vom Rechtmittelgericht wieder an das AG zurückverwiesen, entsteht im Verfahren nach Zurückverweisung die Gebühr der VV 4106 erneut.[13] Eine Anrechnung wie in Angelegenheiten nach VV Teil 3 (VV Vorb. 3 Abs. 6) ist in Strafsachen nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung des Gläubigers (VV 3314)

Rz. 12 Auch der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für seine gesamte Tätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß VV 3314 eine pauschale Verfahrensgebühr, allerdings nur mit einem Gebührensatz von 0,5 (siehe Rdn 10).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Bereitstellung zum Abruf (Download)

Rz. 172 Elektronisch gespeicherte Dateien können dadurch zum Abruf bereitgestellt werden, dass der Rechtsanwalt einen Link zur Verfügung stellt, unter dem die bei einem Online-Datendienst (Cloud) gespeicherten Dateien heruntergeladen werden können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert berechnet werden

a) Überblick Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes (Nr. 3 Buchst. a)

I. Anwendungsbereich Rz. 248 Die Regelungen in Vorb. 3.2.1 Nr. 3a stellen klar, dass der Rechtsanwalt in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstandes in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes die gleichen Gebühren erhält, die im Berufungsverfahren anfallen. Die Regelung wurde mit dem 2. KostRMoG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Durchsetzung von eigenen Ansprüchen

Rz. 141 Will der Geschädigte seine Ersatzansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen, besteht im Umfang des versicherten Risikos Versicherungsschutz.[75]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Berufungsgegner

Rz. 44 Soweit auf Seiten des Berufungsgegners aus dem Wert der Berufungsgegenstände eine 1,1-Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 angefallen ist, ist diese grundsätzlich zu erstatten. a) Vorzeitige Erledigung durch Einigung Rz. 45 Dies gilt zunächst einmal wiederum, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich mit einbezogen werden und die Parteien darin eine entsprechende Kos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein konkludenter Auftrag bei Ausschluss der Kostenerstattung

Rz. 22 Erst Recht wird man ohne Weiteres jedenfalls dann keinen konkludenten Auftrag annehmen, wenn im Beschwerdeverfahren eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geschäftsgebühr

Rz. 233 Nach dem eindeutigen Wortlaut des Abs. 4 S. 1 erfolgt eine Anrechnung der Gebühren nach VV Teil 2. Damit ist klargestellt, dass auch die Gebühr für ein einfaches Schreiben nach VV 2302 angerechnet wird. Andere Sachverhalte scheiden jedoch aus der Anrechnung aus: a) Vergütungsvereinbarung Rz. 234 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit keine Geschäftsgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Auftraggeber, VV 1008

Rz. 27 Ist der Anwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands tätig, wird die Gebühr gemäß VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht, da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zinsen

Rz. 62 Auch Zinsen aus rückständigen Vergütungsforderungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die frühere Streitfrage hat sich durch die Änderung des UStG erledigt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze

Rz. 6 Zur Entstehung der Erledigungsgebühr ist die Erfüllung aller Tatbestandsvoraussetzungen notwendig. Dieser lapidare Hinweis ist deshalb angebracht, weil in Rechtsprechung und Literatur insbesondere bei der Frage, warum keine Erledigungsgebühr angefallen ist, nicht immer ausreichend zwischen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen differenziert wird. Die Frage des berechtigte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auslagen

Rz. 52 Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Da das Verfahren vor dem Gericht eine eigene selbstständige Angelegenheit ist, entsteht auch eine gesonderte Postpauschale. Der frühere Streit über die doppelte Postentgeltpauschale (VV 7002) für vorgerichtliches und gerichtliches Verfahren, der in Straf- und Bußgeldsachen bestand, ist auf dieses Verfahren nicht übertragbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorrangige Vorschriften

Rz. 12 Die Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage fällt nicht unter Nr. 2. Insoweit gilt die vorrangige Vorschrift der VV 4301 Nr. 1. Anträge und Rechtsmittel in Wiederaufnahmeverfahren (VV 4136), im Gnadenverfahren (VV 4303) oder in Zwangsvollstreckungsverfahren (VV Vorb. 4 Abs. 5) fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Nr. 2, sondern werden durch di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Mehrere Geschäftsreisen

Rz. 52 Wird eine Geschäftsreise für mehrere Angelegenheiten durchgeführt – unabhängig davon, ob auch für mehrere Auftraggeber oder für denselben –, so sind die gesamten Reisekosten verhältnismäßig aufzuteilen (siehe VV Vorb. 7 Abs. 3 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Rechtszug

Rz. 67 Die Vergütung wird für jeden Rechtszug gesondert gewährt, Anm. zu VV 6302 (§ 17 Nr. 1). Das gilt auch für die Terminsgebühr. Der Anwalt kann daher im Beschwerdeverfahren und im Verfahren der Rechtsbeschwerde die Gebühren nach VV 6302, 6303 erneut verdienen. Insoweit gelten die Ausführungen bei VV 6300, 6301entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 59 Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen als Teil der anwaltlichen Vergütung immer zu den nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO und § 788 ZPO zu erstattenden Kosten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anrechnung

Rz. 20 Auch im Berufungsverfahren kommt sowohl eine Anrechnung der Verfahrensgebühr in Betracht als auch eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr. I. Anrechnung einer vorangegangenen Beratung Rz. 21 Ist eine Beratung vorangegangen, so ist diese nach § 34 Abs. 2 anzurechnen, es sei denn, die Parteien haben eine Anrechnung ausgeschlossen. Rz. 22 War der Anwalt zunächst nur beauft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Auf die Kommentierung zu VV Vorb. 3.3.3 wird insoweit verwiesen. Soweit nachfolgend von der Vollstreckung die Rede ist, sind damit grds. alle in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Verfahren erfasst.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei nur teilweiser Gegenstandsidentität

Rz. 28 Die Beratungsgebühr nach VV 2501 ist auch dann in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits anzurechnen, wenn nur ein Teil des Gegenstands der Beratungstätigkeit zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden ist.[47]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 2 Gemäß S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Eine solche anderweitige Bestimmung enthalten VV 3332 und Anm. S. 2 zu VV 3333.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Höhe der Gebühr

Rz. 36 Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) oder Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1) gelten. a) Wertgebühren aa) Grundsatz Rz. 37 Nach VV 3400 erhält der Verkehrsanwalt eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens jedoch 1,0. Diese Kappung beruht auf der gesetzlichen Beschränkung des Pflichtenkrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Grundgebühr

Rz. 7 Neben der Verfahrensgebühr nach VV 6400 entsteht keine Grundgebühr. Eine solche ist in VV Teil 6 Abschnitt 4 nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Höhe der Pauschale

Rz. 174 Zur Höhe der Pauschale im Falle der Nr. 2 sowie zur Berechnung des Höchstbetrags i.H.v. 5 EUR vgl. Rdn 207 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 42 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags verbleibt es bei dem Gebührentatbestand VV 3335. VV 3337 ist nicht anwendbar, da sie nicht die Betragsrahmengebühren betrifft. Die vorzeitige Beendigung des Auftrages ist aber bei der Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach § 14 Abs. 1 hinsichtlich des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit zu berücksichtigen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einstweilige Verfügung

Rz. 47 Wird dagegen die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einer einstweiligen Verfügung beantragt, löst die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt nach h.M. die Verfahrensgebühr VV 3309 aus (vgl. dazu Rdn 67 ff.). Die Löschung der Vormerkung oder des Widerspruchs fällt dagegen nicht unter VV 3309 (siehe Rdn 69).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 11 Kommt es nach der Anmeldung unter Mitwirkung des Rechtsanwalts zu einem Vergleich zwischen dem Anmelder und dem Musterbeklagten, fällt die Einigungsgebühr VV 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 an. Denn nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 1003 steht die Anmeldung eines Anspruchs (§ 10 Abs. 2 KapMuG) einem anhängigen gerichtlichen Verfahren gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ehesachen

Rz. 19 Der Verweis in Anm. Abs. 1 zu VV 2508 erfasst den Ausschluss der Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 5 zu VV 1000. Nach dessen S. 1 entsteht die Einigungsgebühr nicht in Ehesachen und nicht in Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1, 2 FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr

Rz. 8 Wird der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren tätig, entsteht grundsätzlich die Grundgebühr nach VV 5100, da dies der erste Abschnitt ist, in dem der Verteidiger tätig werden kann. Ausnahmsweise entsteht die Grundgebühr jedoch nicht, wenn der Anwalt bereits im Strafverfahren wegen derselben Tat tätig war (vgl. VV 5100 Rdn 7).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) § 50 WEG

Rz. 245 Im Übrigen ist auch bei der Dokumentenpauschale § 50 WEG zu beachten: Den Wohnungseigentümern sind danach nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu erstatten, wenn nicht aus Gründen, die mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängen, eine Vertretung durch mehrere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Keine Vermutungen über Auftragslage

Rz. 24 Ein Auftrag darf nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, insoweit Vermutungen anzustellen.[40] Im Übrigen wird auf Rdn 35 ff. verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde gegen Abhilfeentscheidung

Rz. 26 Die Gebühren nach VV 3500, 3513 entstehen auch dann mehrmals, wenn das Erstgericht einer einfachen Beschwerde abgeholfen hat und nunmehr die Gegenseite hiergegen Beschwerde einlegt. Es liegen dann zwei Beschwerdeverfahren vor, die jeweils die Vergütung nach VV 3500, 3513 auslösen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung

Rz. 13 Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist nach § 17 Nr. 1 eine eigene Angelegenheit. Die Vergütung richtet sich nach VV 6402, 6403. Eine eventuell vorangegangene Verfahrensgebühr im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist gem. Anm. zu VV 6404 anzurechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entsprechende Anwendung der VV 3203 auf die Verfahrensgebühr

Rz. 22 Wird der Termin durchgeführt, bleibt aber der Beschwerdeführer säumig, wird man analog VV 3203 die Terminsgebühr auf 0,5 reduzieren müssen.[6] Eine Besserstellung gegenüber dem Erkenntnisverfahren war sicherlich nicht gewollt. Bei Säumnis des Beschwerdegegners bleibt es dagegen bei der vollen 1,2-Terminsgebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren nach § 79a Abs. 2, § 90a und § 94a FGO ohne mündliche Verhandlung (Anm. Abs. 2)

1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil nach § 94a FGO Rz. 31 Diese Variante betrifft erstinstanzliche Verfahren vor dem FG, auf die nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 die Gebühren eines Berufungsverfahrens entsprechend anzuwenden sind. Rz. 32 Nach § 94a FGO kann das FG sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert bei einer Klage, die eine Geldle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr

Rz. 24 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht die Einigungsgebühr aus den anhängigen Gegenständen nur in Höhe von 1,0. Da es sich nicht um ein Berufungsverfahren handelt und das Beschwerdeverfahren auch nicht im Katalog der VV Vorb. 3.2.1 aufgeführt ist, tritt eine Erhöhung nach VV 1004 nicht ein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 5 Voraussetzungen der Zusatzgebühr bzw. der Gebührenerhöhung sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundgebühr

Rz. 30 Neben der Verfahrensgebühr fällt immer die Grundgebühr (VV 4100) an, da das vorbereitende Verfahren das früheste Stadium ist, in dem der Anwalt als Verteidiger beauftragt werden kann. Hier muss also zwangsläufig die Grundgebühr entstehen, die die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Restrukturierungssache nach dem StaRUG

Rz. 13 Der Rechtsanwalt, der für einen Schuldner in einem gerichtlichen Verfahren nach § 31 Abs. 3 StaRUG (vgl. § 29a Rdn 4) tätig wird, erhält als Pauschgebühr eine 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3317.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung

Rz. 11 Die Vergütung richtet sich nach VV 6400, 6401. Eine eventuell vorangegangene Geschäftsgebühr ist nach Abs. 2 hälftig, höchstens mit einem Betrag von 207 EUR anzurechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtswegbeschwerde nach § 17a GVG

Rz. 14 Auch bei einer Rechtswegbeschwerde nach § 17a GVG i.V.m. §§ 177, 202 SGG handelt es sich um eine Rechtsbeschwerde i.S.d. VV 3502.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Strafsachen

Rz. 29 In strafrechtlichen Angelegenheiten ist die Beratungsgebühr des VV 2501 auf nachfolgende Gebühren anzurechnen, die der Anwalt als Verteidiger, als Neben- oder Privatklagevertreter, als Beistand oder als ein mit Einzeltätigkeiten beauftragter Anwalt erhält.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Parteikosten

Rz. 70 Die für Rechtsanwälte nach VV 7002 vorgesehene Möglichkeit, Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen pauschal geltend zu machen, ist nicht auf Privatpersonen übertragbar.[95] Hier ist eine konkrete Abrechnung erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Inanspruchnahme des Betroffenen

Rz. 43 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, kann er nach § 52 den Betroffenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen (§ 52 Abs. 6 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bestimmung der Gebühr

Rz. 57 Der Wahlanwalt bestimmt die Höhe der jeweiligen Gebühren unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 für das Wiederaufnahmeverfahren gesondert, also unabhängig davon, wie hoch die Gebühren im ersten Rechtszug bemessen worden waren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. j)

1. Anwendungsbereich Rz. 109 Gemäß § 39b Abs. 1 WpÜG finden auf Ausschlussverfahren nach den §§ 39a und 39b WpÜG die Regelungen des FamFG Anwendung, soweit in § 39b Abs. 2 bis 6 WpÜG nichts anderes bestimmt ist. Zuständig ist das LG. Es entscheidet durch einen mit Gründen zu versehenden Beschluss; hiergegen ist die Beschwerde gegeben, die aufschiebende Wirkung hat. Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 6 An der Umsatzsteuerpflicht kann es ferner in Fällen mit Auslandsberührung fehlen. Das wiederum richtet sich nach dem UStG. Entscheidend für die Besteuerung nach dem UStG ist der Ort der Leistung (§ 1 UStG).mehr