Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Kostenfestsetzungsverfahren (Nr. 10)

1. Allgemeines a) Überblick Rz. 46 Ergänzend zu der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 regelt die Vorschrift der Nr. 10, wann mehrere Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Kostenfestsetzung und den Kostenansatz untereinander eine Angelegenheit bilden und wann mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Rz. 47 Die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel etc. (Abs. 1 Nr. 13)

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AnwaltKommentar RVG / III. Kostenersatz durch den Gegner des Rechtsuchenden (§ 9 BerHG)

1. Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung Rz. 13 § 9 BerHG bezweckt, dass der Gegner des Rechtsuchenden keinen Nutzen daraus ziehen soll, dass durch die Beratungshilfe die Rechtsverfolgung verbilligt ist. Deshalb bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass sich die Höhe eines Ersatzanspruchs des Rechtsuchenden gegen den Gegner nach der Höhe der Vergütung der Beratungsperson nach den allgemeinen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Das Beschwerdeverfahren nach dem FamGKG

1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung Rz. 234 Gegen den Beschluss über die Wertfestsetzung findet nach § 59 FamGKG die Beschwerde statt. Sie ist allerdings nur gegen eine Entscheidung des FamG, also des AG (§ 23a Abs. 1 GVG), statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG kommt nicht in Betracht, da dessen Entscheidungen nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 57 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsnachfolge/Vertreter gem. § 5/Abtretung des Anspruchs

a) Prüfung des Urkundsbeamten Rz. 25 Der Urkundsbeamte prüft bei der Festsetzung gem. § 55, ob der Rechtsanwalt, der durch seine gerichtliche Beiordnung oder Bestellung den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse erworben hat, den Festsetzungsantrag stellt. Dem Vertreter des Rechtsanwalts i.S.v. § 5 steht kein eigener Anspruch gegen die Staatskasse zu (§ 5 Rdn 74, 78 ff.).[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einwendungen des Gegners gegen Erstattung des Haftungsanteils nach Abs. 2

a) Freiwillige Verpflichtung zur Zahlung des Haftungsanteils Rz. 89 Einem Erstattungsverlangen auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird im Einzelfall entgegen gehalten, dass eine Kostenbelastung des erstattungsberechtigten Streitgenossen in dieser Höhe grundsätzlich nicht notwendig sei (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO). Soweit er sich im Innenverhältnis dazu verpflichte, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe der Gebühr

Rz. 52 Die Höhe der Gebühr berechnet sich in den Fällen der Nr. 1 bis 3 nach dem Nominalbetrag der Aus- oder Rückzahlung zuzüglich eventuell bereits entnommener Hebegebühren (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2). Zinsen und sonstige Nebenforderungen – ausgenommen Kosten nach Anm. Abs. 5 – werden entgegen § 23 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 43 Abs. 1 GKG, § 37 Abs. 1 FamGKG, § 37 Abs. 1 GNotKG in vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf die Geschäftsgebühr

Rz. 89 Ist der Anwalt in mehreren Verfahrensabschnitten tätig, so erhält er auch in Verfahren nach der WBO jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr (§ 17 Nr. 1a). Allerdings muss er sich auch hier die erste Geschäftsgebühr nach Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1 hälftig auf die zweite Geschäftsgebühr anrechnen lassen, höchstens jedoch mit 207 EUR (Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 2). Dafür ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung nach § 612 BGB

Rz. 136 Vergütungsansprüche, die der Anwalt aus § 612 BGB herleitet, insbesondere Ansprüche für die Tätigkeit von Hilfspersonen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5, sind nicht nach § 11 festsetzbar.[82]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung und Begründung

Rz. 36 Befand sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so durfte der Verteidiger nach § 83 Abs. 3 BRAGO den jeweiligen Gebührenrahmen um bis zu 25 % überschreiten, wenn die Höchstgebühr der jeweiligen Hauptverhandlungsgebühr anderenfalls nicht ausreichte, um seine Tätigkeit angemessen zu entgelten. Rz. 37 Die Vorschrift des § 83 Abs. 3 BRAGO war erst durch Art. 7 des Gesetze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sinngemäße Anwendung von Streitwertvorschriften (Abs. 1 S. 3, 4)

1. Kein gerichtliches Verfahren Rz. 17 Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wird der Anwalt tätig, wenn er keinen unbedingten Klageauftrag oder sonstigen Verfahrensauftrag hat. Denn schon mit dem Auftrag beginnt die auf den Rechtsstreit bezogene Tätigkeit, die den Anspruch auf die Verfahrensgebühr begründet (z.B. VV 3100, 3101 Nr. 1). Rz. 18 Eine sinngemäße Anwendung der f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rücknahme der Berufung nach Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

Rz. 69 Strittig ist ferner, ob eine volle 1,6-Verfahrensgebühr dann erstattungsfähig ist, wenn nach Begründung die Zurückweisung der Berufung beantragt wird oder der Anwalt des Berufungsklägers einen Schriftsatz mit Sachvortrag einreicht, das Gericht aber bereits gemäß § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen hatte, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Rz. 70 Nach ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Auftraggeber

a) Wertaddition Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmter Gebührensatz

Rz. 37 Wird dem Rechtsanwalt eine besondere Gebühr bewilligt, hat das OLG die Bewilligung in Höhe eines bestimmten Gebührensatzes auszusprechen. Soweit beantragt, kann das OLG gleichzeitig den Gegenstandswert nach § 41a Abs. 1 S. 4 festsetzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Rechtsanwalt (Abs. 1 S. 1) Rz. 96 Wer Rechtsanwalt i.S.d. Abs. 1 ist, richtet sich nach der BRAO. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO).[161] Die Aushändigung ist erst zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt wurde (§ 12a BRAO) und den Abschluss eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Identität der Parteien (persönliche Identität)

Rz. 294 Die Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens und des Hauptverfahrens müssen identisch sein, und zwar als Gegenparteien.[359] Unproblematisch im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen Identität sind die Fälle, in denen der Antragsteller nach Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens einen Dritten klageweise in Anspruch nimmt, der im selbstständigen Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Konkurrenz der übergegangenen Forderungen

a) Wahlrecht der Staatskasse: Partei und/oder erstattungspflichtiger Gegner Rz. 13 Besteht neben dem Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei auch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner, so gehen beide Forderungen gleichermaßen und nebeneinander jeweils bis zu derselben Höhe auf die Staatskasse über, wie diese den Anwalt (ohne Deck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 16 Strittig war nach der früheren Fassung des Gesetzes, ob sich die Verweisung in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 auch auf die Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr bezog.[6] Das betraf vor allem Beschwerden in Familiensachen und erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten. Der Gesetzgeber hat dieses Problem gelöst und in Anm. Abs. 1 zu VV 1004 ausdrücklich nur die Eini...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Außergerichtliche Verhandlungen (Nr. 2)

1. Allgemeines Rz. 30 Außergerichtliche Verhandlungen gehören zum Rechtszug bzw. zum Verfahren. Nr. 2 ist in allen Rechtszügen und Verfahren anzuwenden (zum Anwendungsbereich des Abs. 1 vgl. Rdn 5 ff.). Die Vorschrift erfasst aber nur diejenigen außergerichtlichen Verhandlungen, die den Gegenstand der Angelegenheit, also des Rechtszugs bzw. des Verfahrens betreffen. Dabei mus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Höchstwert für mit der Vermögensauskunft zusammenhängende Maßnahmen

a) Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO) Rz. 77 Hat der Rechtsanwalt gemäß § 882f ZPO Einsicht in das Schuldnerverzeichnis genommen und beantragt er anschließend mangels Eintragung des Schuldners (§ 882c ZPO) die Abnahme der Vermögensauskunft, beträgt der Gegenstandswert höchstens 2.000 EUR. Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis und der anschließende Antrag auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 21 Möglich ist, dass sowohl eine Einigung zur Hauptsache getroffen wird als auch eine Zahlungsvereinbarung. Soweit dieselbe Angelegenheit betroffen ist, können sich Überschneidungen ergeben. Soweit Einigung und Zahlungsvereinbarung in verschiedenen Angelegenheiten getroffen werden, ergeben sich dagegen keine Probleme.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung des Antragsgegners

a) Besondere Wertvorschrift in § 31a Rz. 8 Die in § 73 GNotKG für den Wert des Ausschlussverfahrens getroffene Regelung ist für den Rechtsanwalt, der den oder die Antragsgegner vertritt, allerdings nur dann sachgerecht, wenn er alle vom Ausschluss betroffenen Aktionäre vertritt. Vertritt er auf Antragsgegnerseite nur einen oder einzelne Aktionäre, richtet sich sein Vergütungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anhang: Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO

I. Allgemeines Rz. 50 Nach § 49b Abs. 5 BRAO hat der Anwalt vor der Annahme eines Mandats den (künftigen) Auftraggeber auf die Abhängigkeit seiner Vergütung nach dem Gegenstandswert hinzuweisen. Rz. 51 Diese Hinweispflicht findet sich im dritten Teil der Bundesrechtsanwaltsordnung, der u.a. die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts regelt. Aus der systematischen Stellung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

a) Bewertung der Anteile des Auftraggebers Rz. 13 Für die Bestimmung des anteiligen Gegenstandswert nach Abs. 1 S. 1 ist gemäß Abs. 1 S. 2 auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen,[10] und zwar auf den Zeitpunkt der Antragstellung durch den eigenen Auftraggeber. Unter "Antragstellung" ist dabei der Eingang des Antrags beim Gericht zu verstehen. Dies entspricht im Wese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsmittel des Rechtsanwalts

a) Entscheidungen gem. § 120a ZPO Rz. 24 Nicht nur das Interesse des beigeordneten Anwalts an der Ausführung einer vom Gericht getroffenen Zahlungsanordnung durch die Staatskasse ist geschützt, sondern auch sein Interesse an dem Fortbestand derselben. Allerdings ist umstritten, mit Hilfe welchen Rechtsbehelfs dem Schutzbedürfnis des Rechtsanwalts Genüge getan werden kann. Tei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 30 Wird der Anwalt zur Herstellung des Einvernehmens in solchen Angelegenheiten tätig, in denen sich seine Vergütung, wäre er Verfahrensbevollmächtigter, nach dem Wert richten würde (§ 2 Abs. 1; § 3 Abs. 1 S. 2), so erhält er eine Einvernehmensgebühr in Höhe der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr, die ihm dann zustehen würde. Der Einvernehmensanwalt erhält also nicht die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz: Wert der herauszugebenden oder zu leistenden Sachen

Rz. 60 Lautet der Titel auf Herausgabe von beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder Leistung von Sachen (§§ 883 bis 885 ZPO), bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der herauszugebenden oder zu leistenden Sachen (Nr. 2, 1. Hs.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vorrang besonderer Vorschriften des VV Teil 6 (Abs. 7)

Rz. 386 Abs. 7 stellt klar, dass die Vorschriften des VV Teil 6 vorrangig sind. Dort sind spezielle gerichtliche Verfahren geregelt, die an sich unter VV Teil 3 fallen würden, soweit es sich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder um verwaltungsgerichtliche Verfahren handelt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auch der Gegner hat Prozesskostenhilfe

1. Kostenerstattungspflicht des Gegners (§ 123 ZPO) Rz. 51 Dann gilt die Regelung des § 123 ZPO, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe keinen Einfluss auf die prozessuale Kostenerstattungspflicht dem Gegner gegenüber entfaltet, in beiden Richtungen. Ist der Gegner ganz oder teilweise zur Kostentragung verpflichtet, haftet er ungeachtet seiner persönlichen und wirtscha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gang des Rügeverfahrens (Abs. 3, 4)

1. Verfahrensbeteiligte Rz. 32 Das Rügeverfahren ist als kontradiktorisches Verfahren konzipiert. Zwar geht es um den Streit des betroffenen Verfahrensbeteiligten, der seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wähnt, mit dem Entscheidungsträger, dessen Handeln angegriffen wird (siehe auch Rdn 37). Verfahrensrechtlich ist aber nicht das Gericht sein Gegner, sondern wird e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe (Abs. 1)

a) Eigener Anspruch Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung en...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richtet sich nach der Gebühr, die der Rechtsmittelanwalt verdient. Legt er das Rechtsmittel ein, so entsteht auch dem übersendenden Anwalt eine volle Gebühr, höchstens jedoch 1,0; legt er das Rechtsmittel nicht ein, so entsteht für den Verkehrsanwalt ebenfalls nur die reduzierte Gebühr. Da in den meisten Fällen die reduzierte Gebühr im Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss

Rz. 14 Im Gegensatz zur früheren Regelung der BRAGO kann der beigeordnete Anwalt jetzt auch einen Vorschuss (§ 9) verlangen. Er muss also nicht wie früher die Fälligkeit abwarten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung

Rz. 17 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, bevor der Anwalt eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten ausgeführt hat, so kann neben der reduzierten Verfahrensgebühr aus dem Wert der Hauptsache die volle Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen.[13] Die Summe der Gebühren darf jedoch nicht mehr betragen, als eine volle Verfahrensgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Zurückverweisung

Rz. 100 Bei der Zurückverweisung ist zwischen Verfahren nach VV Teil 3 einerseits und Verfahren nach VV Teil 4 bis 6 andererseits zu unterscheiden. In Verfahren nach VV Teil 4 bis 6 entscheidet stets der Urkundsbeamte des erstinstanzlichen Gerichts. In Verfahren nach VV Teil 3 gilt dagegen Abs. 2 (siehe Rdn 91 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Geringerer Gebührensatz in nachfolgender Angelegenheit

aa) Überblick Rz. 72 Möglich ist, dass der anzurechnende Gebührensatz in der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist als der anzurechnende Gebührensatz. Dann ist die Anrechnung zu begrenzen, da nicht mehr angerechnet werden kann, als an Gebühren entsteht (siehe bb), Rdn 72). Möglich ist auch hier, dass es anschließend zu einer weiteren Angelegenheit kommt, auf die wiederum a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Durchführung der Anrechnung

Rz. 53 Anzurechnen auf die Gebühren des Zivilverfahrens ist jetzt nur noch ein Drittel (nach § 89 Abs. 2 S. 1 BRAGO: zwei Drittel) der im Adhäsionsverfahren nach VV 4143 angefallenen Gebühr. Nicht anzurechnen ist eine im Adhäsionsverfahren angefallene Einigungsgebühr. Rz. 54 Auch Auslagen bleiben von der Anrechnung ausgenommen. Die Pauschale nach VV 7002 entsteht jeweils geso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 47 Der Abschluss der Einigung bedarf grundsätzlich keiner Form. Er ist formfrei möglich. Insbesondere kann die Einigung auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.[23] Rz. 48 Soweit allerdings nach materiellem Recht ein Formzwang besteht, wird die Einigung nur wirksam, wenn die Formvorschriften beachtet sind. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Teilverweisung

Rz. 31 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Sache nur teilweise abgegeben oder verwiesen wird. Dabei sind wiederum zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: 1. Trennung und Teilverweisung Rz. 32 Wird nur ein Teil des Streit- oder Verfahrensgegenstands abgegeben oder verwiesen, so erfolgt zuvor zwingend eine Verfahrenstrennung, so dass die getrennten Verfahren dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen

Rz. 57 Auch die gesetzlichen Auslagen nach den VV 7000 ff. einschließlich Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale kann der Anwalt für die in den Bereich des § 5 fallenden Personen in Rechnung stellen.[31]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebührenhöhe

Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten abzustellen. Das ergibt si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Teilweise Prozesskostenhilfe-Bewilligung

a) Streitfälle Rz. 225 Umstritten ist die Anwendung des Abs. 3 in den Fällen, in denen einer Partei teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.[179] b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

a) Begriff der Angelegenheit Rz. 19 Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem Auftrag individuell festgelegte Rahmen der Interessenvertretung beschrieben wird (vgl. § 15 Rdn 23 ff.). Er braucht nicht von vornherein bestimmt zu werden, sondern unterliegt einer zeitnahen nachträglichen Erweiterung. Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenvorstellung

Rz. 272 Stets möglich ist die Gegenvorstellung, mit der die noch ausstehende Beschlussfassung angeregt werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Rechtsmittel

Rz. 37 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10). Rz. 38 Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Aussichten und Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangenen Verfahren und w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO (Abs. 1 Nr. 14)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Anhörungsrüge

Rz. 233 Gegen die abschließende Entscheidung des Beschwerdegerichts ist der Anwalt über Abs. 2 auch berechtigt, Anhörungsrüge nach § 69a GKG binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Gehörsverletzung zu erheben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVI. Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln nach § 93 FamFG (Nr. 12)

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