Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 279 Kündigt der Auftraggeber ohne Grund oder aus wichtigem Grund, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts gegeben ist, scheiden Schadensersatzansprüche aus.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 173 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein ggf. anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Erstattung bei fehlender Notwendigkeit

Rz. 115 Lange Zeit str. war, ob die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, zumindest bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig seien. Der BGH[113] hat in zwei Grundsatzentscheidungen diese Frage i.S.d. der bis dahin h.M.[114] bejaht. Die Reisekosten des Anwalts auße...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. 2Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung auf mehrere Gebühren

Rz. 84 Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, nämlich, dass die Auftraggeber außergerichtlich getrennt vertreten worden sind, im gerichtlichen Verfahren dagegen gemeinsam (siehe hierzu Rdn 76).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 150 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 8 a.F. fort, die eingeführt worden war durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG; in Kraft seit 13.7.2005), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Beschwerdeverfahren nach de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesonderte Prüfung der Schwellengebühr

Rz. 81 Zu beachten ist, dass die Anwendung der Schwellengebühr auch hier für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen ist. Schwierigkeit und Umfang im Verwaltungsverfahren begründen noch keine Schwierigkeit und keinen Umfang im Nachprüfungsverfahren und umgekehrt. Es ist also möglich, dass in einem Verfahrensabschnitt die Schwellengebühr greift, in dem anderen aber nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwaltliche Vertretung zu begeben oder ob es ihm zuzumuten ist, abzuwarten, bis die Berufung begründet wird. Rz. 48 Diese Frage war früher lange Zeit umstritten. Das galt insbesondere in den Fällen, in denen der Berufungskläger ausd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bestimmung eines Gerichtsvollziehers oder Sequesters (Nr. 3)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Derselbe Gegenstand

Rz. 46 Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zivilverfahren muss derselbe sein wie im Adhäsionsverfahren. Hierzu zählen folgende Fälle:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Abs. 2)

1. Verfahren Rz. 93 Nach Abs. 2 S. 1 kann eine nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 S. 1 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, im Vergütungsrechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren hera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Mehrfachvertretungen

Rz. 19 Zur Problematik der Mehrfachvertretungen siehe VV Vor 3311–3312 Rdn 7 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anm. Abs. 5 S. 1 zu VV 1000 bestimmt, dass die Einigungsgebühr nach VV 1000 in Ehesachen (§ 121 FamFG) und Lebenspartnerschaftssachen (§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG) nicht entstehen kann. Eine Einigungsgebühr entsteht daher nicht in Verfahrenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anrechnung im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 177 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorangehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren. Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zur Abgabe in das streitige Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisch um einen Urkunden-, Wechsel- oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45)

a) Bestellung oder Beiordnung gem. § 397a Abs. 1, 2 StPO Rz. 4 Den gem. § 397a Abs. 1 StPO bestellten Rechtsanwälten steht gem. § 45 Abs. 3 aufgrund der gerichtlichen Bestellung ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu. Das gilt auch für die Rechtsanwälte, die von Nebenklägern gem. § 397a Abs. 2 StPO bei bewilligter PKH hinzugezogen werden. Die Bewilligung von PKH für ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Keine Wertaddition der Gegenstandswerte (Anm. Abs. 2)

1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 12 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im weiteren Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Rechtsstreits nach VV 3100 ff., 1003 auf, da da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerde gegen Ordnungsgeld

Rz. 72 Auf die Ausführungen in Rdn 71 wird insoweit verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Prüfung vor Anwendung von VV 3309 f.

Rz. 36 Die Prüfung der Frage, ob eine Vollstreckungsgebühr angefallen ist, hat somit in doppelter Hinsicht zu erfolgen: Zum einen muss es sich um eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts in der Zwangsvollstreckung im gebührenrechtlichen Sinn handeln, zum anderen darf diese Tätigkeit nicht durch eine andere Vorschrift geregelt werden, die die des Unterabschnitts 3 verdrängt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostengrundentscheidung

1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelten die Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses entsprechend. 2Der Gegenstandswert ist unter Berücksichtigung der in § 14 Absatz 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt mindestens 5 000 Euro.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bevollmächtigter im schiedsrichterlichen Verfahren, § 36

Rz. 24 Da es sich bei dem schiedsrichterlichen Verfahren nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt, kommt insoweit eine Vergütungsfestsetzung nicht in Betracht.[10]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss

Rz. 30 Der beigeordnete Anwalt kann auch einen Vorschuss nach § 9 von dem Vertretenen verlangen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 4 Nach Anm. Abs. 2 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht bis zum Eingang des Antrags oder der Anschuldigungsschrift bei Gericht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Auslagen

1. Allgemeines Rz. 40 Erstattungsfähig sind ausschließlich die notwendigen Auslagen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG fallen darunter im Allgemeinen diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind. Ob dies der Fall ist, kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden. Vielmehr sind auch die Besonderheiten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Strafprozessähnliche Verfahren (Abs. 1)

1. Allgemeines Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, als von dem Gericht über die angeklagte Pers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Entscheidung der Verwaltungsbehörde über sonstige Auslagen nach § 46 Abs. 2 S. 3

Rz. 10 Gleiches gilt für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde betreffend die Notwendigkeit sonstiger Auslagen (§ 46 Abs. 2 S. 3). Auch gegen diese Entscheidungen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 57 gegeben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 32 Das weitere Verfahren nach Eingang des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ergibt sich aus S. 2, der auf § 62 OWiG verweist. Hier wiederum wird verwiesen auf die §§ 297 bis 300, 306 bis 309 und 311a StPO.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beschwer und Wert des Beschwerdegegenstands

Rz. 74 Abs. 3 S. 1 stellt auf den "Wert des Beschwerdegegenstands" ab, nicht auf die "Beschwer", die aber ebenfalls gegeben sein muss. Beides wird nicht selten verwechselt – sogar vom Gesetzgeber.[47] Diese Begriffe sind deshalb vorab zu klären. a) Beschwer Rz. 75 Beschwer ist der Unterschied zwischen der Gebührenberechnung durch eine Entscheidung nach dem festgesetzten und de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Drittauskunft als eigene Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 355 Die Einholung von Auskünften Dritter gemäß § 802l ZPO ist deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine besondere Angelegenheit. Danach entstehen durch ungleichartige Vollstreckungsmaßnahmen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten (siehe Rdn 106 ff.). Grundsätzlich bilden die gesamten zu einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden, miteinand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 47 Der Abschluss der Einigung bedarf grundsätzlich keiner Form. Er ist formfrei möglich. Insbesondere kann die Einigung auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.[23] Rz. 48 Soweit allerdings nach materiellem Recht ein Formzwang besteht, wird die Einigung nur wirksam, wenn die Formvorschriften beachtet sind. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gutachterliche Äußerungen

Rz. 128 Die Übersendung der Handakten muss mit gutachterlichen Äußerungen verbunden sein. Ein ausführliches Gutachten über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ist nicht erforderlich. Umgekehrt genügt die bloße Wiedergabe des Sachverhaltes nicht.[97] Die Ausführungen müssen ein Mindestmaß an eigener Stellungnahme in rechtlicher Hinsicht enthalten. Rz. 129 Abzugrenzen ist d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung im Mahnverfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,5. Hiermit ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, Prüfung der Erfolgsaussicht[1] und der eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[2] Rz. 2 Allerdings kann der Anwalt des Antragsgegners gemäß VV Vorb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 25 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine solche Notwendigkeit wird in der Rspr. in den folgenden Fällen bejaht bzw. verneint:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erinnerung gem. § 56

Rz. 56 Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 statthaft. Eine Beschwerde zum BGH gegen die Erinnerungsentscheidung ist nicht gegeben (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zuständigkeit

Rz. 87 Zuständig für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ist das Gericht, das über die Beschwerde bzw. die weitere Beschwerde zu entscheiden hat (vgl. Rdn 56 und 78).[202]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 105 Eingeführt durch das GNotKG worden ist – abweichend zur KostO – der Grundsatz, dass der Geschäftswert von Amts wegen festzusetzen ist (§ 79 Abs. 1 GNotKG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Beschwerdeverfahren

Rz. 89 Gegen die Ablehnung des Wiedereinsetzungsgesuchs steht dem Beschwerdeführer die befristete Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Ablehnungsentscheidung einzulegen ist (vgl. § 33 Abs. 5 S. 3 und 4, Abs. 6 S. 4). Hält das Gericht die Beschwerde für zulässig und begründet, kann es der Beschwerde abhelfen (vgl. § 33 Abs. 5 S. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zugehörigkeit zur Vollstreckung

a) Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung Rz. 12 Fordert der Rechtsanwalt den Schuldner mit Vollstreckungsauftrag zur Erfüllung des Vollstreckungstitels auf, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25. Denn die Zwangsvollstreckung beginnt mit dieser Tätigkeit (vgl. VV 3309 Rdn 6, 445 ff., 455 ff.).[18] Bei der Aufforderung zur Erfüllung eines Zahlungstitels ist die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gleichstellung durch § 12

Rz. 16 Den Fällen der Prozesskostenhilfe sind die Fälle der Verfahrenskostenhilfe und des § 4a InsO gleichgestellt. I. Verfahrenskostenhilfe 1. FamFG-Sachen Rz. 17 Seit dem FGG-Reformgesetz erfasst § 12 auch die Gleichstellung bei Verfahrenskostenhilfe. Rz. 18 Die Verfahrenskostenhilfe wird im FamFG AT in den §§ 76 bis 78 FamFG geregelt. Dabei verweist § 76 Abs. 1 FamFG grundleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). (2) 1Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz. 2Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Das Rechtsmittel der Beschwerde (Abs. 2 S. 1)

1. Zulässigkeit a) Überblick Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 63 Selbstständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie jeweils den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen dagegen nicht den Begriff desselben Gegenstandes.[175] An der Identität fehlt es, wenn mehrere Mandanten aus ein und demselben Vertrag individuelle Rechte herleiten, auch wenn diese jeweils inhaltlich gleich sind.[176] Ist dur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 73 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in denjenigen Fällen nur in reduzierter Höhe (0,8), in denen beantragt ist, eine Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen oder soweit Verhandlungen zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden. Während VV 3101 Nr. 1 einen Auftrag des Anwalts zur gerichtlichen Durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beistandsleistung in einer Hauptverhandlung

Rz. 15 Die Vertretung in der Hauptverhandlung ist jetzt in Nr. 4 ausdrücklich erwähnt. Die BRAGO regelte diesen Fall zwar nicht ausdrücklich, galt aber auch entsprechend für die Teilnahme an der Hauptverhandlung, sofern der Anwalt nicht Verteidiger war. Ist der Anwalt lediglich damit beauftragt, dem Angeklagten, dem Privat- oder Nebenkläger oder einem sonstigen Beteiligten i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Reichweite der Bewilligung

aa) Allgemeines Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Rechtsnachfolge

Rz. 65 Nach Abtretung des Vergütungsanspruchs an einen anderen Rechtsanwalt müssen sich beide Anwälte zu erhaltenen Zahlungen erklären. Das gilt entsprechend bei wirksamer Abtretung an einen Nicht-Rechtsanwalt wie beispielsweise eine Abrechnungsstelle (siehe dazu Rdn 25 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besonderheiten bei Beratungshilfe

aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit Rz. 29 Hilft der Urkundsbeamte der Erinnerung gegen seine Entscheidung über die Beratungshilfevergütung nicht ab, entscheidet über die Erinnerung gemäß § 56 Abs. 1 S. 3 das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Dieses Gericht, das in der Regel auch bereits die Vergütung festgesetzt hat (§ 55 Abs. 4; vgl. auch § 55 Rdn 103 ff.),[83]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gehörsrüge

Rz. 262 Ist im Wertfestsetzungsverfahren nach § 31 KostO der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden, kann nach § 157a KostO Gehörsrüge erhoben werden.mehr