Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Angabe von Zahlungen nach Antragstellung (Abs. 5 S. 4)

aa) Keine Erklärung im Antrag erforderlich Rz. 76 Abs. 5 S. 4 enthält die dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auferlegte Verpflichtung, nach Beantragung der Festsetzung erhaltene Zahlungen unverzüglich anzuzeigen. Der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt muss deshalb im Festsetzungsantrag keine Erklärung dazu geben, dass nach Stellung des Festsetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVIII. Kostenfestsetzung und Einforderung der Vergütung (Nr. 14)

1. Kostenfestsetzung Rz. 157 Die Kostenfestsetzung gehört für den Anwalt zur Instanz. Er erhält hierfür keine gesonderte Vergütung. Unerheblich ist, wie viele Kostenfestsetzungsverfahren im Rechtsstreit stattfinden. Rz. 158 Diese Vorschrift gilt allerdings nur für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten sowie für den Verteidiger, der nach Abschluss des Rechtsstreits dann ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich a) Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt Rz. 8 Die Vorschrift des § 51 gilt nur für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt. Hauptanwendungsfall ist der Pflichtverteidiger. b) Tätigkeiten nach VV Vorb. 4 Abs. 1; VV Vorb. 5 Abs. 1; VV Vorb. 6 Abs. 1 Rz. 9 Da die Gebühren der VV 4100 ff., 5100 ff., 6100 ff. nach VV Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 54 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Ob und inwieweit die Anwaltskosten als Auslagen des Beschuldigten ganz oder teilweise zu erstatten sind, ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (§§ 196 ff. BRAO; §§ 146 ff. StBerG; §§ 122 ff. WPO, §§ 148 ff. PAO). Soweit eine Kostengrundentscheidung zugunst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entscheidung über die Erinnerung

a) Abhilfeprüfung aa) Abhilfebefugnis/Keine Änderung von Amts wegen Rz. 16 Soweit der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Erinnerung für begründet hält, muss er ihr abhelfen. Die Abhilfebefugnis ergibt sich aus Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1.[52] Eine Änderung der Festsetzung von Amts wegen durch den Urkundsbeamten kommt nicht in Betracht (vgl. § 55 Rdn 126).[53] Eine Änderung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktenversendungspauschale

Rz. 52 Erhebliche Unsicherheit bestand, ob Aktenversendungspauschalen, Gebühren für Meldeamtsanfragen, Gebühren für Handelsregister- und Grundbuchauszüge, die der Anwalt dem Auftraggeber weiter berechnet, umsatzsteuerpflichtig sind oder ob es sich lediglich um durchlaufende Posten nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG handelt, die der Anwalt seinem Mandanten umsatzsteuerfrei in Rechnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 100 Nach § 17 Nr. 2 stellt das Mahnverfahren gegenüber dem streitigen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Insofern entsteht die im Mahnverfahren angefallene Terminsgebühr neben der im streitigen Verfahren entstandenen Terminsgebühr gesondert. Nicht beantwortet ist damit allerdings die Frage, ob die Terminsgebühr des Mahnverfahrens aufgrund der im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 16 Das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung richtet sich nach § 62 OWiG (S. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rechtsmittelverfahren, das sich nach dem Gegenstandswert richtet (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3), erhält der Anwalt die Terminsgebühr ebenfalls i.H.v. 1,2, es sei denn, es liegt ein Fall der VV 3203 vor; siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3203. Die Terminsgebühr im Berufungsverfahren bleibt also gegenüber der Terminsgebühr erster Instanz – ungeachtet einer geson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Echte Streitgenossenschaft

Rz. 92 Diese Variante ist in der Praxis häufig bei Gegenstandsidentität anzutreffen, etwa bei einem gestaffelten Parteiwechsel auf der Beklagtenseite (vgl. Rdn 30). Sie betrifft die Anwaltsvergütung nach VV 1008 und wird dort erörtert (siehe VV 1008 Rdn 143 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung dem Beklagten als Vertreter bestellt ist, kann von diesem die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen. 2Er kann von diesem keinen Vorschuss fordern. 3 § 126 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vollstreckungs- und Vollziehungsmaßnahmen; Verwaltungszwang und Verwaltungsvollstreckung (Abs. 1 Nr. 1 und 2)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Partei

a) Forderungssperre für die Staatskasse Rz. 37 Infolge Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jeder Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Partei für seine Tätigkeiten im Rahmen der Beiordnung grundsätzlich einredebehaftet (Forderungssperre, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Er besteht nur in der Rechtsqualität einer Naturalobligation. Die Einrede der mangelnden Durchs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfrühter Antrag

Rz. 49 Wird der Antrag verfrüht eingereicht, hat das Gericht den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen. Er kann den Antrag dann zurücknehmen und später neu stellen oder ihn bis zum Eintritt der Fälligkeit ruhen lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Wertgebühr i.S.v. § 10 i.V.m. §§ 23 bis 39 StBVV

Rz. 6 Die Wertgebühr bemisst sich nach dem auf Basis des Gegenstandswertes ermittelten Gebührenwert, der mit dem in der jeweiligen Angelegenheit zur Anwendung kommenden Gebührensatz multipliziert wird. I. Gegenstandswert Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Beistandsbestellung durch das Bundesamt für Justiz (Abs. 3)

1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1) Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 77 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung oder sofortige Beschwerde einzulegen oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite (Privatkläger, Nebenkläger oder Bezirksrevisor) eingeleiteten Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren, so erhält er nach Abs. 5 Nr. 1 eine gesonderte Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesetzliche Erstreckung der Beiordnung

a) Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel (Abs. 2) Rz. 50 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. erstreckt die im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgte Beiordnung – nicht auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe – auch auf die Verteidigung gegen die Anschlussrechtsmittel der Berufung, der Beschwerde wegen des Hauptgegenstands, der Revision und der Rechtsbeschwerde wegen des Hauptgegenst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38a regelt die Gebühren für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigenständige Gebühren werden auch hier nicht geregelt. Es wird pauschal auf die Gebühren eines jeweiligen Revisionsverfahrens verwiesen. Die Regelung entspricht damit den Regelungen für Verfahren vor dem BVerfG für Verfassungsbeschwerden (§ 37 Abs. 2 S. 1) und für Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Auszahlung weicht von Festsetzung ab

Rz. 190 Von der Rückforderung wegen zu hoher Festsetzung zu unterscheiden ist der Fall, in welchem dem Anwalt mehr ausgezahlt als zu seinen Gunsten festgesetzt worden ist. Dann ist er ungerechtfertigt bereichert und die Staatskasse kann die Überzahlung ohne weiteres zurückfordern. Einer Neufestsetzung bedarf es nicht, da die Festsetzung der Rechtslage entspricht und nur fals...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beiordnung für alle Auftraggeber

Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe allen Auftraggebern wegen desselben Gegenstands beigeordnet, berechnet sich die Erhöhung nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die VV 4143, 4144 regeln die Vergütung des Anwalts im Adhäsionsverfahren. Nach §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren – im Verfahren vor dem Amtsgericht oder im Rechtsmittelverfahren ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes – geltend machen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verfahren ohne Vollstreckungsklausel

Rz. 35 Durch EU-Verordnungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (z.B. EUGVVO) und durch multi- und bilaterale Staatsverträge sowie den dazu ergangenen Ausführungsgesetzen können jedoch zwischen Staaten Vereinbarungen getroffen sein, die die Anerkennung von und die Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorrangig regeln und gegenüber dem Verfahren nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / m) Überprüfung kostensparender Prozessführung

aa) Prüfung im Verfahren gem. § 55 Rz. 154 Ergeben sich Hinweise darauf, dass der Anwalt den Mandanten nicht interessengerecht vertreten haben könnte wie etwa bei einer willkürlichen Aufspaltung oder Trennung der Angelegenheit in mehrere Verfahren und damit mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten, wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umsatzsteuer/Vorsteuerabzugsberechtigung

aa) Umsatzsteuer aus der Staatskasse Rz. 53 Der Rechtsanwalt kann von der Staatskasse die Erstattung der auf seine Umsatzsteuer entfallenden Vergütung stets verlangen, wenn seine Leistung nach den Bestimmungen des UStG umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. Anm. zu VV 7008).[116] Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des UStG.[117] Gem. §§ 1 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerde

Rz. 90 Beschwerden im Rahmen der Kostenfestsetzung und des Kostenansatzverfahren sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 immer gesonderte Angelegenheiten. Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten werden (z.B. in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach VV Teil 6; siehe § 19 Abs. 1 Nr. 10a).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührentabelle (Abs. 1 S. 3; Anlage 2)

Rz. 17 Eine Gebührentabelle für volle Gebühren bis zu einem Gegenstandswert von 500.000 EUR ist dem Gesetz bereits als Anlage 2 beigefügt (vgl. Abs. 1 S. 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das 2. KostRMoG in die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Das Verfahren

1. Gesetzliche Regelung Rz. 16 Das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung richtet sich nach § 62 OWiG (S. 2). 2. Antrag Rz. 17 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist bei der Verwaltungsbehörde einzureichen, die die anzufechtende Entscheidung erlassen hat (§ 62 Abs. 2 S. 2 OWiG i.V.m. § 306 Abs. 1 StPO). Der Antrag kann in vollem Umfang gestellt werden. Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einvernehmen wird nicht hergestellt (VV 2201)

Rz. 44 Nach VV 2201 erhält der Anwalt eine geringere Vergütung, wenn es nicht zur Herstellung des Einvernehmens kommt. Mit der neuen Fassung dieser Reduzierungsvorschrift sind die Auslegungsfragen des sprachlich misslungenen Vorgängers (§ 24a Abs. 3 BRAGO) beseitigt. Der Gesetzgeber bringt jetzt klar zum Ausdruck, dass sämtliche Fälle erfasst werden sollen, in denen es nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensbeteiligte

1. Antragsteller a) Allgemeines Rz. 11 Im Regelfall wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom Rechtsanwalt gestellt. Dieser muss im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter tätig geworden sein. Welche Funktion er dort ausgeübt hat, ist grundsätzlich unerheblich. Im Gegensatz zum früheren § 19 BRAGO verzichtet § 11 auf eine ausdrückliche exemplarische Aufzählung verschieden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 100 Für die in Abs. 3 geregelte Terminsgebühr kommt es nicht darauf an, ob in dem Termin ein Antrag gestellt oder der Sachverhalt erörtert wird.[114] Es reicht vielmehr aus, dass der Rechtsanwalt einen Termin wahrnimmt. Unbeachtlich ist ferner, ob eine streitige oder unstreitige Verhandlung bzw. eine einseitige oder zweiseitige Erörterung vorliegen. Schließlich kann die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 132 Die Vorschrift der Anm. Abs. 2 ist im Zusammenhang mit Nr. 3 zu sehen. Sofern die Voraussetzungen der Nr. 3 gegeben sind, also an sich eine Ermäßigung eintreten würde, weil der Anwalt lediglich einen Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen hat, wird diese Vorschrift wieder ausgeschlossen, wenn es sich um streitige Verfahren der freiwilligen Gerichtsbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vollstreckung wegen (un)vertretbarer Handlung, Duldung, Unterlassung (Nr. 3)

1. Interesse des Gläubigers Rz. 64 Der Gegenstandswert richtet sich nach Nr. 3 nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat.[85] Es ist umstritten, ob der Wert der Hauptsache oder nur ein Bruchteil davon den Gegenstandswert bildet. Nach einer Auffassung besteht der Gegenstandswert hier in der Regel nur aus einem Bruchteil des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rückforderung der überzahlten Vergütung

1. Aufhebung vergütungsrechtlicher Kondiktionsregeln Rz. 16 Der noch im Referentenentwurf enthaltene Satz 2 a.F., der als Entsprechung von § 4 Abs. 1 S. 3 a.F. den Ausschluss der Kondizierbarkeit bei freiwilliger und vorbehaltloser Leistung des Auftraggebers vorsah, ist im Laufe des späteren Gesetzgebungsverfahrens gestrichen worden.[22] Nach den Motiven des Gesetzgebers war ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensvoraussetzungen

a) Form Rz. 9 Die Erinnerung bedarf keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden, ist dann aber von diesem unverzüglich an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Die Schriftform erfordert gem. § 126 Abs. 1 BGB zwar die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftstücks durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 51 Ist der Gebührensatz im Mahnverfahren höher als der Gebührensatz der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens, so können dem Rechtsanwalt ebenfalls weitere Gebührenbeträge erhalten bleiben. Dann wird nur nach dem geringeren Gebührensatz des streitigen Verfahrens abgerechnet. Beispiel: Mahnverfahren und anschließende vorzeitige Erledigung des streitigen Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rahmengebühren (Abs. 8)

(1) Allgemeines Rz. 119 Nach § 19 Abs. 8 BRAGO war die Festsetzung von Rahmengebühren unzulässig. Nach dem RVG ist dagegen die Festsetzung von Rahmengebühren jetzt unter den Voraussetzungen des Abs. 8 möglich. Schon nach der bisherigen Rechtslage hatte die Rspr. Ausnahmen gemacht und die Festsetzung von Rahmengebühren zugelassen, wenn der Anwalt lediglich die Mindestgebühr zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Funktionelle Zuständigkeit

aa) Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Rz. 107 Wer als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle tätig wird, ergibt sich aus den bundeseinheitlich vereinbarten Ausführungsvorschriften (VwV Vergütungsfestsetzung, vgl. Rdn 2) i.V.m. dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltung des Gerichts. Nach Teil A Nr. 1.2.1 VwV ist die Festsetzung den Beamten des gehobenen Dienstes ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorschüsse und Zahlungen in Angelegenheiten nach VV Teil 3 (Abs. 2)

a) Unterschied zwischen Vorschüssen und Zahlungen Rz. 14 "Vorschüsse" und "Zahlungen" sind jeweils zweckgerichtete Vermögenszuwendungen, die zur Regulierung einer Schuld dienen. Sie unterscheiden sich nur dadurch, dass es bei den Vorschüssen um Vorauszahlungen auf eine noch nicht in Rechnung gestellte – womöglich erst künftige – Schuld (§ 9) geht, während mit Zahlungen die Le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zulassung der Beschwerde

aa) Grundsätzliche Bedeutung Rz. 43 Der Wert des Beschwerdegegenstands (mind. 200,01 EUR) stellt allerdings keine starre Zulässigkeitsschranke dar, weil das Erinnerungsgericht die Beschwerde wertunabhängig zulassen kann, wenn der zur Entscheidung stehenden Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2; siehe dazu § 33 Rdn 96 ff.). Die Einlegung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonderproblem Gebührenanrechnung

aa) Anwendung von § 15a Rz. 15 Völlig außer Betracht gelassen hatte der Gesetzgeber das Problem der Anrechnung von Gebühren (vgl. § 15a). In der Rechtsprechung war es deshalb umstritten, ob bspw. der Anfall einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr wegen der in VV Vorb. 3 Abs. 4 normierten Anrechnung stets zu einer Reduzierung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Löschung im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zurückverweisung des Rechtsbeschwerdegerichts an Erstgericht

Rz. 12 Das Gleiche gilt in Beschlussverfahren bei Zurückverweisung des Rechtsbeschwerdegerichts an das Erstgericht (z.B. nach § 74 Abs. 6 S. 2 FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Schriftlicher Vergleich außerhalb eines gerichtlichen Termins

Rz. 15 Nicht eindeutig geregelt ist der Fall, wenn die Parteien einen schriftlichen Vergleich abschließen. Rz. 16 War noch kein Termin anberaumt, dürfte eine analoge Anwendung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 von vornherein ausscheiden. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Besch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 140 Der Anwalt soll – so die Zielsetzung des Gesetzgebers – nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase des Verfahrens zu einer möglichst frühen Beendigung desselben beitragen. Deshalb soll die Terminsgebühr auch dann schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Antrag

a) Frist Rz. 32 Der Festsetzungsantrag unterliegt keiner Frist [62] und kann bei Fälligkeit (§ 8) gestellt werden. Ist noch keine Fälligkeit eingetreten, besteht gem. § 47 das Recht, einen Vorschuss zu beantragen.[63] Zur Auswirkung der in Abs. 6 geregelten Ausschlussfrist für die weitere Vergütung (§ 50) auf die Grundvergütung gem. § 49 siehe Rdn 167 ff. Faktisch ist der Antra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Klageverfahren nach dem Asylgesetz beträgt der Gegenstandswert 5 000 Euro, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 2 500 Euro. 2Sind mehrere natürliche Personen an demselben Verfahren beteiligt, erhöht sich der Wert für jede weitere Person in Klageverfahren um 1 000 Euro und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um 500 Euro. (2) Ist der nach Absatz 1 bestim...mehr