Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)

1. Allgemeines Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entsprechend anwendbar. Grundsätzlich können daher alle dort aufgeführten Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendung des RVG Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach diesem Gesetz bestimmt. Abs. 1 S. 2 bestimmt ausdrücklich, dass auch die Tätigkeit eines Prozesspflegers nach den §§ 57 und 58 ZPO dem RVG unterfällt. Welche Vergütung der Rechtsanwalt für die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Differenzterminsgebühr

Rz. 22 Weiterhin entsteht eine Differenzterminsgebühr (vgl. VV Vorb. 3.3.6 S. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104). Die Höhe richtet sich nach dem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Die Gebührensätze der Terminsgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren und der Differenzterminsgebühr sind damit gleich hoch. Die Terminsgebühr bzw. Differenzterminsgebühr entsteht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren über die Erinnerung nach § 573 ZPO und die Gehörsrüge (Nr. 5)

1. Verfahren über die Erinnerung, § 573 ZPO Rz. 62 Verfahren über die Erinnerung nach § 573 ZPO zählen stets zur Hauptsache. Im Gegensatz zu Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers oder Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheit gelten (Ausnahme Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO – § 19 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchshindernisse

a) Grundsätzliches Rz. 46 Liegen alle Voraussetzungen für einen nach § 55 durchzusetzenden Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse vor, ist also insbesondere die Beiordnung oder Bestellung wirksam, der Anwalt gebührenpflichtig tätig geworden und fällt diese Tätigkeit unter die Beiordnung oder Bestellung, so können gleichwohl – ausnahmsweise – Gründe vorliegen, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 43 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöhen sich sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3307 als auch die nach VV 3100 gemäß VV 1008. Angerechnet wird dann nach Anm. zu VV 3307 die insgesamt erhöhte Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen zwei Mandanten als Gesamtschuldner ist ein Mahnbescheid i.H.v. 3.000 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beitreibungsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO

1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung von Vorschüssen, Grundvergütung oder Beratungshilfevergütung

1. Geltungsbereich a) Beigeordnete/Bestellte Rechtsanwälte, Beratungshilfe Rz. 9 § 55 gilt für alle gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte (vgl. hierzu auch die Erl. zu § 1 Abs. 1) sowie den Beratungshilfeanwalt (vgl. dazu § 45). Unerheblich ist, in welcher Gerichtsbarkeit oder nach welcher Verfahrensordnung der Anwalt beigeordnet oder bestellt wurde. Auch der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beiordnung nur für einen Teil der Auftraggeber

Rz. 20 Auf die Ausführungen zu VV 1008 Rdn 146 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat

Rz. 116 Die Ermäßigungsvorschrift der Nr. 3, 1. Alt., greift nur in Familiensachen, in denen es nur um die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts geht. Der Begriff der Familiensache ist in § 111 FamFG geregelt. In Betracht kommen hier nur Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie z.B. folgende: Rz. 117 Grundstücksgeschäfte (§§ 1643, 1821 BGB)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Vergütungsanspruch Rz. 1 § 45 und § 48 gehören inhaltlich zusammen. Der durch das KostRÄG 2021 geänderte Abs. 1 S. 1 wiederholt deshalb den in § 45 aufgestellten Grundsatz, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse auf die gesetzliche Vergütung gerichtet ist. Diese besteht aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Es wird deshalb in Abs. 1 der allgemein gültige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) AVAG

Rz. 38 Das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (AVAG) regelt das Verfahren für die Ausführung folgender zwischenstaatlicher Verträge (Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Haftung der Auftraggeber gegenüber ihrem Anwalt (Abs. 2)

1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bloße Rechtsmitteleinlegung und Begründung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 23 Eine weitere Ermäßigung sieht Anm. Abs. 2 Nr. 2 zu VV 3201 vor. Diese Vorschrift bezieht sich auf alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch auf Familiensachen. Danach ist eine ermäßigte Verfahrensgebühr anzunehmen, wenn es bei einem einseitigen Beschwerdeverfahren verbleibt und das Gericht nach Einlegung und Begründung der Beschwerde unmittelbar entscheide...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtsbeschwerde

Rz. 91 Rechtsbeschwerden sind ebenfalls gesonderte Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 26 Die Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Beschuldigten nach Abs. 1 S. 1 besteht, sind in Abs. 2 S. 1 geregelt. 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.) Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anwalt wird neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 73 Wird der mit Einzeltätigkeiten nach VV 3403 beauftragte Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten tätig, so ist seine Vergütung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kostenerstattung in Betracht. Rz. 74 Das ist immer dann der Fall, wenn auch der Verfahrensbevollmächtigte die Gebühr nach VV 3403 neben seinen sonstigen Gebühren erhalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwaltsvergütung

1. § 20 ThUG Rz. 5 Das RVG enthält keine besonderen bzw. eigenständigen Vergütungsregelungen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verfahren nach dem ThUG. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der besonderen Vergütungsregelung in § 20 ThUG, die folgenden Wortlaut hat: § 20 ThUG Vergütung des Rechtsanwalts (1) In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Festsetzung bei mehreren Auftraggebern

a) Allgemeines Rz. 254 Ist der Anwalt von mehreren Auftraggebern in verschiedenen Angelegenheiten beauftragt worden, ergeben sich keine Probleme. Die Vergütung gegen einen jeden von ihnen wird getrennt festgesetzt. Rz. 255 Ist der Anwalt dagegen in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden, so ergeben sich insoweit Probleme, als zwar jeder die volle ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG

1. Analoge Anwendung von § 23b RVG Rz. 15 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[11] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b.[12] Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Abs. 1 S. 1)

1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1) Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in denen das GKG u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 3 gilt nur für Verfahren, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 3 richten, also in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren.[1] Dazu gehören auch die Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6, soweit dort auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird (VV Vorb. 4 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Probleme bei Abrechnung nach einer unwirksamen oder unverbindlichen Vereinbarung

Rz. 72 Probleme ergeben sich bei einer Vergütungsvereinbarung, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vereinbarte Vergütung nicht voll wirksam vereinbart worden ist. Hier ist zu differenzieren. aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wirksamkeit und Verbindlichkeit

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung nach § 138 FamFG (Abs. 2)

a) Notwendigkeit eines anwaltlichen Beistands Rz. 15 Die gegenüber einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe andersartige Zweckrichtung der Beiordnung nach § 138 FamFG (der Sache nach handelt es sich um eine Bestellung, vgl. § 12 Rdn 6) schlägt unmittelbar auf den Inhalt dieses öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses durch. Gelangt das Familiengericht zu der Erkenntn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Anrechnung

Rz. 38 Sämtliche Gebühren der VV 4300 ff. sind anzurechnen, wenn der Anwalt anschließend mit der Vertretung im gesamten Verfahren, sei es als Verteidiger oder als Beistand oder Vertreter des Privat- oder Nebenklägers oder eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, beauftragt wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Die Vorschrift des VV Vorb. 4.3 Abs. 4 ergänzt die Bestimmungen der VV 4300 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gerichtskosten Rz. 4 Das ThUG enthält neben materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen auch kostenrechtliche Bestimmungen. § 19 ThUG bestimmt, dass in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung der Therapieunterbringung (§ 13 ThUG) keine Gerichtskosten erhoben werden. Der Gesetzgeber begründet dies mit der vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Termine außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3)

Rz. 11 Des Weiteren entsteht die Gebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird (Nr. 3). Rz. 12 Im Gegensatz zu den übrigen Alternativen ist es für diese Gebühr erforderlich, dass eine Verhandlung stattfindet. Damit sollen ausweislich der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zahlung auf Auslagen

Rz. 67 Zahlt der Beschuldigte oder ein Dritter einen Vorschuss ausdrücklich auf Auslagen, so dürfen diese Vorschüsse auch nur auf Auslagen angerechnet werden. Vorschüsse auf Auslagen dürfen niemals auf die Vergütung angerechnet werden.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zeitliche Geltung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

a) Bewilligungsbeginn Rz. 34 Ein Prozesskostenhilfebeschluss wird formell wirksam mit seiner Verkündung oder Mitteilung an den Beteiligten. Inhaltlich kann das Gericht eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt belegen, in dem ihm der Antrag nebst den erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlag.[51] Die Rückwirkung muss nicht ausdrücklich in den Beschluss aufgeno...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Berufung ist nur eingelegt und ohne Begründung zurückgenommen worden

Rz. 55 Bei dieser Konstellation kommt es zunächst einmal darauf an, welche Tätigkeiten der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 56 Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung der Berufungsschrift und des Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist nach Auffassung des KG[23] noch durch die erstinstanzlichen Gebühren abgegolten; ebenso BGH:[24] "Eine mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verwaltungsverfahren (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Für die Tätigkeit als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verwaltungsverfahren, für das sich die Gebühren nach VV Teil 2 bestimmen, entstehen nach Abs. 2 S. 1 die gleichen Gebühren wie für einen Bevollmächtigten in diesem Verwaltungsverfahren. Durch den in dem Wortlaut der Vorschrift enthaltenen Verweis auf "die gleichen Gebühren wie für einen Bevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Tätigkeit für mehrere Auftraggeber 1. Mandant und Vertragspartner Rz. 5 Der Anwalt ist Interessenvertreter. Er besorgt die Geschäfte eines anderen (§ 675 BGB). Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit ist der Einsatz zugunsten eines Trägers von Rechten und Pflichten (Mandanten). Dazu bedarf es nicht notwendig eines Rechtsgeschäfts und insbesondere nicht stets eines Auftrages...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze der Erstattung von Auslagen (Abs. 1)

1. Notwendigkeit Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVII. Ausübung der Veröffentlichungsbefugnis (Abs. 1 Nr. 18)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zurückverweisung nach Sprungrechtsbeschwerde an Beschwerdegericht

Rz. 14 Das Gleiche gilt bei Zurückverweisung des Rechtsbeschwerdegerichts an das bislang noch nicht befasste Beschwerdegericht (z.B. nach § 75 FamFG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Versäumnisbeschluss in Familiensachen

Rz. 45 Die Vorschrift der VV 3105 gilt auch dann, wenn in Familiensachen eine Versäumnisentscheidung, also ein Versäumnisbeschluss, ergeht.[54] Rz. 46 Die Ermäßigung nach VV 3105 ist nur möglichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abrechnung bei Wertgebühren

a) Überblick Rz. 62 Probleme bei der Anrechnung können sich hier vor allem dann ergeben, wenn unterschiedliche Gegenstände zugrunde liegen. Weitere Probleme ergeben sich bei Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert und umgekehrt. Geklärt ist dagegen zwischenzeitlich die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Im Einzelnen gilt Folgendes, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 12 Vertritt der Anwalt seinen Mandanten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, erhält er neben der Verfahrensgebühr nach VV 3305 eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der VV 3305 (Anm. zu VV 3308); eine Kürzung der Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 kommt nicht in Betracht. Voraussetzung is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beiordnung oder Bestellung nur in einem oder einigen Verfahren vor Verbindung

aa) Anwendungsbereich Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einmaligkeit der Gebühr

Rz. 6 Die Grundgebühr kann in jedem Verfahrensstadium des VV Teil 4 Abschnitt 1 entstehen, mit Ausnahme des Wiederaufnahmeverfahrens (VV Vorb. 4.1.4). Sie ist also möglich im vorbereitenden Verfahren, im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, in der Berufung und der Revision. Sie kann auch in einem Verfahren nach Zurückverweisung (§ 21 Abs. 1) entstehen. Rz. 7 Die Grundge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Wertgebühren (Abs. 1) 1. Grundsatz Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sonstige Gebühren

Rz. 20 Da die Geschäftsgebühr das gesamte Verfahren abdeckt, fällt folglich keine zusätzliche Terminsgebühr für eine Teilnahme an einer Güteverhandlung oder einem anderen Termin an,[31] zumal eine Terminsgebühr im Rahmen von Tätigkeiten nach Teil 2 ohnehin nicht entstehen kann. Rz. 21 Neben der Geschäftsgebühr kann der Anwalt eine Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. verdienen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltungsbereich

a) Beigeordnete/Bestellte Rechtsanwälte, Beratungshilfe Rz. 9 § 55 gilt für alle gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte (vgl. hierzu auch die Erl. zu § 1 Abs. 1) sowie den Beratungshilfeanwalt (vgl. dazu § 45). Unerheblich ist, in welcher Gerichtsbarkeit oder nach welcher Verfahrensordnung der Anwalt beigeordnet oder bestellt wurde. Auch der im Bußgeldverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorratspfändung (Nr. 1, 3. Hs.)/Vorauspfändung

a) Künftiges Arbeitseinkommen aa) Unterhalts- und Rentenansprüche Rz. 48 Wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen oder werden künftig fällig werdende laufende Sozialleistungen in der Form von Geldleistungen [68] wegen fälliger und künftig noch fällig werdender Unterhaltsansprüche oder wegen Rentenansprüchen infolge Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gepfändet (sog...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Besondere Leistungsbestimmungen

1. Bedingte Leistungen Rz. 40 Für die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt das Gesetz wie selbstverständlich, dass die (Vorschüsse und) Zahlungen geeignet sind, den Vergütungsanspruch des Anwalts im Umfang dieser Leistungen zu erfüllen. Denn ohnedies würde jede Art von Anrechnungsregelung schon deshalb ausscheiden, weil es nichts anzurechnen gäbe. Mithin erfasst der Tatbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren mit hohen Gegenstandswerten

1. Widerstreitende Interessenlage Rz. 23 Die bedürftige Partei hat bei Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung ein besonderes Interesse daran, möglichst alle Streitigkeiten zu bündeln. Daran kann dem beigeordneten Anwalt nicht gelegen sein, weil er bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR mit einer verminderten Entlohnung und bei Werten über 50.000 EUR sogar damit rechnen muss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr