Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nachprüfungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 4 Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4108 ff. ist,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Die 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1004

Rz. 162 Ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren oder in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, so erhöht sich der Gebührensatz auf 1,3. Für die Höhe der Gebühr kommt es also entscheidend darauf an, in welcher I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

Rz. 20 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das weitere, der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienende Verwaltungsverfahren (Nachprüfungsverfahren: Vorverfahren (Widerspruchsverfahren), Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) verschiedene Angelegenheiten dar. Ebenso stellen das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung

I. Vergütung bei Vertretung Rz. 74 Ist der Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet, so erhält er nach § 45 Abs. 1 die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, also die nach dem RVG berechnete Vergütung. Wird daneben ein weiterer Anwalt beigeordnet, sie es als Verkehrs- oder Beweisanwalt, so erwirbt dieser einen eigenen Anspruch gegen die Landeskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verweisung von einem anderen Gericht an das Arbeitsgericht

Rz. 54 Dieselben Grundsätze gelten, wenn von einem anderen Gericht (Finanzgericht oder Verwaltungsgericht) an das Arbeitsgericht verwiesen wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Abs. 1 S. 1) 1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 1) Rz. 8 Abs. 1 S. 1 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Anspruchskürzung

1. Gebühren und Auslagen Rz. 16 Ausgangspunkt der Betrachtung, inwieweit dem ersten Anwalt bereits verdiente Gebühren nachträglich wieder entzogen werden, ist die Gebührenforderung des neu beigeordneten Anwalts. Denn nur soweit die Gebührentatbestände deckungsgleich sind, verliert der erste Anwalt seinen Anspruch. Dabei ist der Begriff der Gebühr untechnisch zu verstehen. Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anrechnung mehrerer Gebühren (Abs. 2)

aa) Überblick Rz. 75 Ein besonderes Anrechnungsproblem ergab sich, wenn mehrere Gebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr anzurechnen waren. Nach einer Auffassung, die vom BGH[26] vertreten wurde, sollten alle Gebühren bis zur Höhe der Gebühr angerechnet werden, auf die anzurechnen war. Das konnte im Extremf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Bindungswirkung (Abs. 1)

I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigung durch Vergleich

1. Erstreckung der Beiordnung Rz. 167 Verhält sich ein Vergleich nur über streitgegenständliche Ansprüche, so steht dem insoweit im Verfahren beigeordneten Anwalt die Vergütungsfestsetzung der Gebühr nach VV 1003 zu. Dies gilt auch dann, wenn die Einigung außergerichtlich getroffen wurde (vgl. Rdn 29 f.).[164] Rz. 168 Soll in einem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe bewilli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6207)

Rz. 6 Nach VV 6207 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im zweiten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erfordernis einer ausdrücklichen Erstreckung der Beiordnung (Abs. 5)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 62 Darüber hinaus kann der Verkehrsanwalt auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004 oder VV 1005, 1006 verdienen, wenn er bei Abschluss einer Einigung mitwirkt. Insoweit handelt es sich um eine Allgemeine Gebühr, die nach VV Vorb. 1 neben den Gebühren der anderen Teile entstehen kann und durch VV 3400 daher nicht ausgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zuständigkeit bei Beratungshilfe (Abs. 4)

aa) Allgemeiner Gerichtsstand Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. "Verteidigung" gegen die Geltendmachung des Übergangsanspruchs (Erinnerung und Beschwerde)

a) Erinnerung und Beschwerde nach den Gerichtskostengesetzen Rz. 41 § 59 Abs. 2 S. 1 stellt klar, dass nicht nur für den Ansatz, sondern auch für die Rechtsbehelfe gegen die Geltendmachung der übergegangenen Forderungen das jeweilige Kostengesetz (GKG, FamGKG, GNotKG) entsprechend gilt.[43] Mithin kann der jeweilige "Kostenschuldner", wenn er den festgestellten Anspruch des A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

Rz. 4 Nach dem EuRAG sind die in § 1 EuRAG aufgeführten Rechtsanwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz berechtigt, sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch in behördlichen Verfahren wegen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Dienstvergehen oder Berufspflichtverle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3400 regelt die Vergütung des Verkehrsanwalts, auch Korrespondenzanwalt genannt. Hierunter fällt derjenige Anwalt, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt. Im Gegensatz zu den VV 3401, 3403 ist hier also Voraussetzung, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist oder zumindest noch bestellt werden soll. Voraussetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

1. Allgemeines Rz. 31 Nach Abs. 1 Nr. 2 ist VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 auf das außergerichtliche Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG entsprechend anzuwenden. In VV Teil 3 Abschnitt 1 sind die Gebührentatbestände für den ersten Rechtszug geregelt. Diese sind zunächst vorrangig auf das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG anzuwenden. In V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVI. Schuldnerverzeichnis: Löschung (§ 882e ZPO, Abs. 1 Nr. 17) und Einsicht (§ 882f ZPO); Vermögensverzeichnisregister, Löschung

1. Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) Rz. 47 Siehe dazu VV 3309 Rdn 296 ff. 2. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO) Rz. 48 Siehe dazu VV 3309 Rdn 191. 3. Löschung im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) Rz. 49 Siehe dazu VV 3309 Rdn 374 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berechnung

Rz. 50 Wird eine Geschäftsreise für mehrere Angelegenheiten durchgeführt – unabhängig davon, ob auch für mehrere Auftraggeber oder für denselben –, so sind die gesamten Reisekosten grundsätzlich gemäß Abs. 3 S. 1 verhältnismäßig aufzuteilen. Dies gilt insbesondere für sog. Rundreisen, bei denen für mehrere Auftraggeber auf einer Reise mehrere Ziele angefahren werden. Rz. 51 J...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Identität der Angelegenheit bei mehreren Auftraggebern

a) Anzahl der Angelegenheiten hängt nicht von der Anzahl der Auftraggeber ab Rz. 26 Für die Angelegenheit als zusammenfassende Bezeichnung und formelle Klammer der anwaltlichen Tätigkeit ist die Anzahl der in diesem Rahmen vertretenen Personen unerheblich.[37] Ein einheitlicher Auftrag kann nämlich auch dann vorliegen, wenn der Anwalt von mehreren Mandanten beauftragt wird, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung der Mehrfachvertretung im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Vertragliche Voraussetzungen schaffen Rz. 120 Entscheidet sich der Anwalt für die Interessenvertretung von mehreren Personen, sollte er mit jeder einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen. Zum einen schuldet der Vertretene für die zu seinen Gunsten erbrachten anwaltlichen Leistungen grundsätzlich nur als Auftraggeber eine Vergütung, zum anderen haftet der Anwalt n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abs. 1

Rz. 1 § 46 regelt die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen (vgl. Abs. 2 S. 3) des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Rz. 2 Auslagen und Aufwendungen sind nur zu vergüten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hingegen sind sie nach Abs. 1 dann nicht zu vergüten, wenn sie nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIX. Zustellung eines Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel und der sonstigen in § 750 ZPO genannten Urkunden (Nr. 16)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beendigung der Hemmung (Abs. 2 S. 2 und 3)

aa) Rechtskräftige Entscheidung (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.) Rz. 132 Ist nach Abs. 1 S. 1 eine Hemmung der Verjährung eingetreten, so endet sie mit der rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens. Auch hier sind wieder die §§ 16 und 19 im Auge zu behalten. Solange der Anwalt Neben- und Abwicklungstätigkeiten nach diesen Vorschriften vornimmt, bleibt die Verjährung gehemmt. Erst wen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unterschiedliches Verfahrensergebnis für mehrere Gesamtschuldner

Rz. 143 Wie die Kosten des gemeinsamen Anwalts der Streitgenossen auf die einzelnen Schuldner zu verteilen sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Eine derartige Norm wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatautonomie. Der Gesetzgeber darf insoweit nur Hilfestellungen anbieten, falls für eine individuelle Regelung nichts ersichtlich ist. So w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 140 Der Anwalt soll – so die Zielsetzung des Gesetzgebers – nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase des Verfahrens zu einer möglichst frühen Beendigung desselben beitragen. Deshalb soll die Terminsgebühr auch dann schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3205)

Rz. 6 In einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

aa) Zulässige Beschränkung der Reisekosten Rz. 130 Als bindend für die Festsetzung gem. § 55 ist nach allerdings umstrittener Auffassung die zwar nicht gegenständlich, aber in gebührenrechtlicher Hinsicht einschränkende Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts oder eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 (Abs. 2)

Rz. 20 Für die Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde außerhalb eines Disziplinarverfahrens entstehen nach Abs. 2 Gebühren nach VV Teil 2. Welche Sachverhalte der Gesetzgeber mit dieser Regelung im Blick hat, sagt er weder innerhalb des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung. Gemeint kann allerdings nur die außergerichtliche Vertretung gegenüber Rechts- und Fachaufsichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren über die Erinnerung nach § 573 ZPO und die Gehörsrüge (Nr. 5)

1. Verfahren über die Erinnerung, § 573 ZPO Rz. 62 Verfahren über die Erinnerung nach § 573 ZPO zählen stets zur Hauptsache. Im Gegensatz zu Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers oder Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheit gelten (Ausnahme Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO – § 19 Ab...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Antrag auf Festsetzung der Vergütung

Rz. 23 Für den Antrag auf Vergütungsfestsetzung (§ 55) besteht gem. § 1 Nr. 2 BerHFV Formularzwang. Es ist dann das in der Anlage 2 der BerHFV bestimmte Formular zu verwenden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Urheberrechtsverfahren

Rz. 152 Die Zuständigkeit für die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung in urheberrechtlichen Streitigkeiten liegt bei dem Rechtspfleger des Gerichts, bei dem die Zuständigkeit für Urheberrechtssachen in der Hauptsache konzentriert ist. Das gilt auch, wenn sich die Hauptsache erledigt hat, bevor es zur Abgabe der Sache vom Mahngericht an das Prozessgericht gekommen ist.[94]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Zulässigkeit einer erfolgsbasierten Vergütung (Abs. 1) 1. Erfolgshonorar (S. 1) a) Definition Rz. 7 Abs. 1 S. 1 verweist für eine Begriffsbestimmung auf die – zum 1.7.2008 neu gefasste – Legaldefinition in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: § 49b Abs. 2 BRAO (2) 1Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 53 Der in Beratungshilfesachen tätige Anwalt erhält seine aufgewandten Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ebenfalls nach VV 7001, 7002 erstattet (§ 44 S. 1). Bei einem mündlichen Rat gemäß VV 2501 werden allerdings auch hier in aller Regel keine Entgelte anfallen (siehe Rdn 21).[78] Rz. 54 Möglich ist allerdings auch hier, dass im Rahmen einer bloße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Das Beitreibungsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO

1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Personenkreis des § 5

Rz. 34 Die volle gesetzliche Vergütung erhält der Anwalt, wenn eine der nachfolgenden Personen mit der Ausführung des Mandats beauftragt wird: a) Rechtsanwalt Rz. 35 Für die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt erhält der Anwalt stets die volle Vergütung. Rz. 36 Dazu reicht es aus, dass sich der Anwalt einer Partei durch den Anwalt einer anderen Partei oder auch eines St...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Angabe von Zahlungen (Abs. 5 S. 2)

aa) Verfahren nach VV Teil 3 Rz. 57 Mit den nach Abs. 5 S. 2, 3 erforderlichen Erklärungen, ob und welche Zahlungen der Anwalt erhalten hat, wird eine Verknüpfung hergestellt zu den anderen Befriedigungsmöglichkeiten des Anwalts, weil diese Einfluss nehmen können auf den Anspruch gegen die Staatskasse. Letztlich soll der beigeordnete oder bestellte Anwalt in Verfahren nach VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 59 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr VV 3200 zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2.) Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Rz. 60 Das g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren nach dem GNotKG

1. Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts Rz. 242 Gegen den Beschluss, durch den der Geschäftswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 79), ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch statthaft, wenn sie das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruchskonkurrenz bei mehreren Anwälten (Abs. 3)

1. Tatbestand Rz. 28 Abs. 3 regelt die Konfliktfälle, in denen mehrere Anwälte beigeordnet worden sind und die eingezogenen Beträge nicht ausreichen, um allen die volle Vergütung eines Wahlanwalts (§ 13) zukommen zu lassen. Er ist also nicht einschlägig, wenn jeder Anwalt, der noch einen Restanspruch bis zur vollen Vergütung eines Wahlanwalts (§ 13) hat, aus dem Überschuss üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

1. Gerichtliche Anordnung der Kostentragung Rz. 13 Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 39b Abs. 6 S. 1 WpÜG). Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz können dem Antragsgegner nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) AVAG

Rz. 38 Das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (AVAG) regelt das Verfahren für die Ausführung folgender zwischenstaatlicher Verträge (Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 9 Die Festsetzung und Erstattung der Geschäftsgebühr aus der Staatskasse (§ 44 S. 1) ist nach § 2 Abs. 1 BerHG aber zusätzlich davon abhängig, dass die Vertretung erforderlich gewesen ist. Erforderlich ist die Vertretung dann, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn, seine Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Verfahren auf Kostenfestsetzung nach § 46 OwiG i.V.m. § 464a StPO

Rz. 67 Soweit eine Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren ergeht, richtet sich die Kostenfestsetzung in Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 StPO nach § 464b StPO. Es gilt das Gleiche wie in Strafsachen (siehe Rdn 161).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Hauptverhandlungstag

Rz. 16 Die Terminsgebühr der VV 4108 deckt die gesamte Tätigkeit des Verteidigers in der Hauptverhandlung und die Vorbereitung des Termins[2] ab. Rz. 17 Sonstige Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung, also insbesondere die Vorbereitung der Hauptverhandlung wenn es nicht zur Gebühr nach VV 4108 kommt – etwa wegen des Ausfalls des Termins – oder Tätigkeiten nach der Hauptv...mehr