Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 99 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 ebenso die in einem vorausgegangenen vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden "Rechtsstreits", wobei es in Familiensachen streng genommen keinen Rechtsstreit mehr gibt, sondern nur ein "Verfahren". Rz. 100 Da im vereinfachten Verfahren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Gegenseitiger Ausschluss von Verfahrens- und Verkehrsgebühr

Rz. 77 Bei Gebührentatbeständen, die der Verfahrensgebühr ähnlich oder verwandt sind, findet – sofern dies nicht bereits durch das Gesetz, wie z.B. in VV 3305, angeordnet ist – eine Anrechnung statt. Wenn also eine im vorgenannten Sinne wesensgleiche Gebühr schon angefallen war, ist es ausgeschlossen, dass daneben noch eine Verfahrensgebühr anfällt (bzw. diese zwar grundsätz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Notwendigkeit von Ausdrucken

Rz. 81 Wird dem Rechtsanwalt vom Gericht nicht die im Strafprozess in Papierform zu führende Papierakte, sondern die Strafakte auf einem für den Verbleib beim Rechtsanwalt bestimmten Datenträger in elektronischer Form überlassen, stellt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt für die Fertigung von Ausdrucken von diesem die Strafakte in elektronischer Form enthaltenden Datenträge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gerichtskosten

Rz. 225 Der Abschluss einer Einigung ist durch die Gerichtsgebühren des jeweiligen Verfahrens nach dem GKG-KostVerz. oder FamGKG-KostVerz. abgegolten. Rz. 226 Soweit die Parteien das Verfahren durch einen Vergleich endgültig erledigen, reduzieren sich die Gerichtsgebühren nach GKG-KostVerz. 1211 Nr. 3, 1222 Nr. 3, 1232 Nr. 3. Wieso hier nach wie vor auf einen "Vergleich" abge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf (Nr. 9a)

1. Allgemeines Rz. 100 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen mit Wirkung zum 11.1.2015 eingeführt. 2. Regelungsgehalt a) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren

a) Antrag (Abs. 1 S. 1) Rz. 23 Erforderlich ist ein Antrag des Rechtsanwalts (Abs. 1 S. 1). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Auch im Rahmen des § 42 sollte der Antrag allerdings eine ausführliche Begründung enthalten.[21] Insbesondere sollte ausgeführt werden, welche Umstände die Überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens rechtfertigen und erfordern. Eine Beziffer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 34 Für Rechtsbeschwerden in Familiensachen (§ 111 FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff. FamFG) gegen Beschwerdeentscheidungen gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.S.d. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b sollen die Gebühren eines Revisionsverfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Inanspruchnahme des Beschuldigten außerhalb des Abs. 1 S. 1

Rz. 12 Auf die Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 kommt es dann nicht an, wenn der Anwalt den Beschuldigten bereits aus anderen Gründen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Die Einschränkungen nach § 52 gelten dann nicht. Es handelt sich um folgende Fälle: a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung (Abs. 2)

Rz. 123 Abs. 2 ordnet mangels anderslautender Vereinbarung die Anrechnung der Beratungsgebühr auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit an, die mit der Beratung zusammenhängt. 1. Anrechnung der Beratungsgebühr a) Anwendungsbereich Rz. 124 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 erstreckt sich auf alle Vergütungsvarianten des Abs. 1. Von der Anrechnung erfasst werden daher eine verei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Hinweispflicht zur Beratungshilfe

I. Zivil- und berufsrechtliche Hinweispflichten Rz. 11 Ist für den Anwalt zu erkennen, dass beim Rechtsuchenden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sind, so muss er ihn auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen.[8] Dies ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB. Eine berufsrechtliche Hinweispflicht ergibt sich au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVIII. Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 17 Abs. 4 SVertO (Abs. 1 Nr. 19)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Inhalt der Norm

Rz. 4 In VV 7000 sind insgesamt fünf Tatbestände geregelt, nach denen der Anwalt eine Dokumentenpauschale erhält, nämlich für:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufwendungen eines beigeordneten oder bestellten Anwalts

1. Notwendiger Zusammenhang mit der Beiordnung oder Bestellung Rz. 32 Auslagen sind Nebenkosten. Es handelt sich um Aufwendungen, die anlässlich einer Haupttätigkeit anfallen. In Abs. 2 S. 3 verwendet § 46 einen Begriff aus dem Schuldrecht (§ 670 BGB), der zugleich Eingang in VV Vorb. 7 Abs. 1 gefunden hat. Rz. 33 Eine Beiordnung oder Bestellung erfasst anwaltliche Tätigkeiten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen (Abs. 1)

a) Grundzüge Rz. 15 Die Bewilligung einer Pauschvergütung kommt nach Abs. 1 S. 1 nur dann in Betracht, wenn das Verfahren einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit aufweist. Bis zur Änderung der Vorschrift des § 99 BRAGO durch das KostRÄndG 1975 mussten die Verfahren "außergewöhnlich" schwierig oder umfangreich gewesen sein. Diese hohen Anforderungen sollten d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgehensweise im Innenverhältnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begriff des Auftraggebers

a) Bei § 7 Rz. 7 Als Auftraggeber wird im Allgemeinen der Vertragspartner des Beauftragten bezeichnet, so, wie er sich direkt oder im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung ergibt. Das ist bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt zwar in der Regel, aber nicht stets auch derjenige, dem der Einsatz des Anwalts letztlich zugutekommen soll (Mandant, siehe Rdn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze der Erstattung von Auslagen (Abs. 1)

1. Notwendigkeit Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 28 Beschwerdeverfahren sind nach Abs. 1 Nr. 3 stets eigene Angelegenheiten. Einer besonderen Erwähnung hätte es hier nicht bedurft, weil sich die Rechtsfolge bereits aus § 15 Abs. 2 ergibt, da jedes Beschwerdeverfahren nach VV Teil 3 einen neuen Rechtszug eröffnet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz

Rz. 79 In seiner Entscheidung vom 16.10.2002[75] hat der BGH grundsätzlich Folgendes klargestellt: Für einen Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht darf sich eine Partei grundsätzlich immer eines Anwalts am eigenen Ort bedienen. Die hierdurch anfallenden Reisekosten des Anwalts zum auswärtigen Gericht sind grundsätzlich erstattungsfähig.[76] Das gilt selbst dann, wenn der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstand der Festsetzung

1. Allgemeines Rz. 53 Nach Abs. 1 S. 1 ist nur die gesetzliche Vergütung festsetzbar. Mit "gesetzlicher" Vergütung ist die nach dem RVG bzw. in Altfällen die nach der BRAGO gemeint. Die Festsetzung anderweitiger Vergütungen scheidet aus, insbesondere also die Festsetzung einer vereinbarten Vergütung (siehe Rdn 137), die Vergütung nach anderen Verfahrensordnungen (siehe Rdn 22...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Versäumnisbeschluss in Familiensachen

Rz. 45 Die Vorschrift der VV 3105 gilt auch dann, wenn in Familiensachen eine Versäumnisentscheidung, also ein Versäumnisbeschluss, ergeht.[54] Rz. 46 Die Ermäßigung nach VV 3105 ist nur möglichmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Grundlagen 1. Legaldefinition der Vergütung Rz. 5 Der Begriff "Vergütung" umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 S. 1 die Gebühren und Auslagen. Auf Rdn 147 f. wird verwiesen. 2. Rechtsgrund der Vergütung a) Vertrag Rz. 6 Grundlage für den Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts können seinmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beratung über ein Rechtsmittel durch den Verteidiger oder Vertreter der Vorinstanz

aa) Problemaufriss Rz. 132 Die Reichweite des bisherigen § 87 S. 2 BRAGO war im Einzelnen umstritten. Dieser Streit setzt sich in Nr. 10, 1. Hs. fort. Häufig wird hier die Frage nach dem Entstehen der Gebühren im Rechtsmittelverfahren mit ihrer Erstattungsfähigkeit gleichgesetzt oder verwechselt, was zu einer äußerst unübersichtlichen und kaum noch zu überschauenden Rechtspre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Statthaftigkeit und Zulässigkeit

Rz. 4 § 12a Abs. 1 Nr. 1 bestimmt die Statthaftigkeit der Anhörungsrüge. § 12a Abs. 2 regelt Form, Inhalt, Frist und Adressat der Anhörungsrüge. 1. Unanfechtbarkeit der Entscheidung (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 5 Der Anwendungsbereich der Anhörungsrüge erfasst Beschlüsse in jeder Instanz.[7] Die Vorschrift eröffnet damit den Gerichten im Falle der gerügten entscheidungserheblichen Verle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Rechtsanwalt eines Drittgläubigers

Rz. 330 Beantragt der Anwalt beim Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Vollstreckungstitels die Abnahme der Vermögensauskunft und stellt der Gerichtsvollzieher im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) fest, dass der Schuldner diese innerhalb der letzten zwei Jahre bereits abgegeben hat, leitet er dem Anwalt des Drittgläubigers gemäß § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO einen Ausdruc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Gerichtlich beigeordneter Rechtsanwalt (Beistand)

1. Überblick Rz. 33 § 20 ThUG gilt sowohl für den Wahlanwalt als auch für den gemäß § 7 Abs. 1 ThUG gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt (vgl. § 20 Abs. 2 S. 1 ThUG).[35] Die Beiordnung erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung. Gemäß § 6 Abs. 2 ThUG wird der beigeordnete Rechtsanwalt du...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesamtes Verfahren

Rz. 2 Die Bemessung des Gegenstandswerts, also des Geschäftswerts für das gesamte Verfahren, ist nicht in § 31, sondern in § 74 GNotKG geregelt. Der Wert für das Spruchverfahren beträgt demgemäß zwischen 200.000 EUR und 7,5 Mio. EUR.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung einer Verfahrensgebühr

Rz. 26 Wird vom Revisionsgericht die Sache an das bereits befasste Berufungsgericht zurückverwiesen, so ist die Verfahrensgebühr des (Ausgangs-)Berufungsverfahrens aus VV 3200 auf die Verfahrensgebühr für das Verfahren nach Zurückverweisung anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 6). Beispiel: Gegen seine Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Gegen das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 29 Voraussetzung für die Anwendung der VV 1000 ff. ist, dass die Parteien eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 geschlossen haben. Aus der ausdrücklichen Erläuterung in Anm. Abs. 1 S. 1 ergibt sich, welche materiell-rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Rz. 30 Der Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB ist nicht mehr erforderlich. Das Gesetz sieht jetzt le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schadensersatzansprüche wegen grundloser Kündigung

a) Kündigung durch den Anwalt aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers Rz. 271 Wird die Kündigung des Anwaltsvertrags durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlasst, so steht dem Anwalt neben der Vergütung nach § 628 Abs. 2 BGB auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu.[211] Die Vorschrift spielt in der Praxis allerdings kaum eine Rolle. bb) Grundlose Kündi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Entsprechende Anwendung des Abs. 1 bei Beratungshilfe (Abs. 3)

1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG) Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kost...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anrechnung der Beratungsgebühr

a) Anwendungsbereich Rz. 124 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 erstreckt sich auf alle Vergütungsvarianten des Abs. 1. Von der Anrechnung erfasst werden daher eine vereinbarte Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 1, die übliche Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sowie die gekappte Beratungsgebühr nach Abs. 1 S. 3. Die Einbeziehung auch der vereinbarten Beratung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Beiordnung als Vergütungsrahmen

1. Problemstellung a) Umfang der Beiordnung Rz. 8 Die Sonderrechtsverbindung zwischen dem Anwalt der bedürftigen Partei und dem Fiskus als Vergütungsschuldner wird durch den Begriff der Beiordnung erfasst. Jedoch definiert er weder den gegenständlichen Aufgabenbereich des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts noch die jeweiligen Tätigkeiten, für deren Entlohnung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Haftung der Auftraggeber

a) Regeln Rz. 48 Aus dem Zusammenspiel der Regelungen in § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 ergeben sich folgende Regeln:[64]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattung der Kosten für das isolierte Vorverfahren

a) Allgemeines Rz. 153 Im isolierten Vorverfahren nach § 78 SGG bestimmt sich die Kostenerstattung gemäß § 63 SGB X . Rz. 154 § 63 SGB X gilt nur für isolierte Vorverfahren des SGG im Anwendungsbereich des SGB X, der in § 1 SGB X geregelt ist. Nicht anwendbar ist § 63 SGB X auf Kosten eines Verwaltungsverfahrens betreffend die Rücknahme eines Verwaltungsakts (Neufeststellungsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bestimmt sich der Gegenstandswert nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Wechsel der Gebührenvorschriften

1. Gleiche Gebührensätze Rz. 16 Aufgrund der Verweisung kann es dazu kommen, dass für das Verfahren vor dem empfangenden Gericht andere Gebührenvorschriften gelten als für das Verfahren vor dem abgebenden Gericht. Sofern die Vorschriften inhaltsgleich sind, ergeben sich keine Probleme. Beispiele: Verweisung vom VG an LG; Abgabe vom FamG an LG Rz. 17 Problematisch wird die Bere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 23 Die besondere Gebühr kann nur auf Antrag bewilligt werden (vgl. § 41a Abs. 1 S. 1). Der Antrag ist von dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt oder vertreten hat, zu stellen. Der Antrag bedarf keiner Schriftform. Er kann in der mündlichen Verhandlung oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. a) Zeitpunkt Rz. 24 Der Antrag ist spätestens vor dem Schlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. 2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzung der Beiordnung

Rz. 81 Neben dem Prozessbevollmächtigten kann auf Antrag der Partei nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG unter besonderen Umständen ein Anwalt zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten beigeordnet werden. Unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Verkehrsanwalt beizuordnen ist, führt der BGH in seiner Grundsatzentscheidung[47] ausführlich aus. Insbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung (Abs. 1) 1. Normsystematik Rz. 6 Eine Vereinbarung, die gegenüber der gesetzlichen Vergütung geringere Gebühren oder Auslagen vorsieht, ist nach dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 BRAO unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (siehe § 3a Rdn 19 ff.). Eine anderweitige Bestimmung in diesem Sinne ist Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / I. Vergütung der Beratungsperson (§ 8 BerHG)

1. Anwendung des RVG Rz. 1 § 8 BerHG regelt die Vergütung der Beratungsperson und verweist in Abs. 1 für alle Beratungspersonen auf das RVG. Die Vergütung in Beratungshilfesachen richtet sich einheitlich für alle Beratungspersonen nach den Vorschriften des RVG. Dies gilt nicht nur hinsichtlich derjenigen Vorschriften, die die Vergütung unmittelbar betreffen, sondern schließt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Anrechnung bei Prozesskostenhilfe

Rz. 253 Ähnlich wie die Frage der Anrechnung nach Abs. 4 im Rahmen der Kostenfestsetzung (vgl. dazu Rdn 220 ff.) war auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts nach § 55 in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung sollte die Geschäftsgebühr nur dann im Festsetzungsverfahren nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

Rz. 20 Ob der Ermäßigungstatbestand von VV 3105 auch auf ein zweites Versäumnisurteil Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, in welchem das erste Versäumnisurteil erwirkt wurde, war umstritten. Nach einer Ansicht [21] ist im Wortlaut von VV 3105 das Wort "eines" nicht als Zahlwort, sondern als qualitative Beschre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 61 Sind in derselben Angelegenheit mehrere Mandanten an einer Rechtsverfolgung gemeinschaftlich beteiligt, so ist Gegenstandsidentität gegeben, wenn und soweit der Anwalt für jeden dasselbe Begehren erhebt. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist dann derselbe, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird...mehr