Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vergütungsschuldner (Abs. 4 S. 1) und Verhältnis zum Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber (Abs. 5 S. 1)

1. Staatskasse Rz. 50 Die bewilligte besondere Gebühr zuzüglich Umsatzsteuer ist gemäß § 41a Abs. 4 S. 1 aus der Staatskasse zu zahlen. Vergütungsschuldner ist der Auftraggeber des Rechtsanwalts dagegen nicht. Rz. 51 Die gesetzliche Regelung beruht darauf, dass der für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, entstehende Mehraufwand dadurch ausgelöst wird, dass das OLG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Pauschgebühr (§ 51)

Rz. 19 § 53a erlaubt die Stellung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr gem. § 51.[17] Zur Festsetzung einer Pauschgebühr nach § 51 wird verwiesen auf § 52 Rdn 42 f. sowie die Erl. bei § 51.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 44 Als Gerichtsgebühren – auch im Beschwerdeverfahren – fallen in den von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a erfassten Verfahren die in KV 1510 ff. GKG bzw. KV 1710 ff. FamGKG geregelten Festgebühren an. Es existiert damit keine Wertvorschrift für die Gerichtsgebühren, die gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 für die Anwaltsgebühren herangezogen werden könnte. Die Berechnung des Gegenstandswe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehen der Gebühr

Rz. 5 Die Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 6 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten, die nicht den Tatbestand der Termins- oder Einigungsgebühr erfüllen, also insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Unmöglichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen

Rz. 26 Der Auftrag kann sich ferner auch dann erledigen, wenn er anderweitig aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr durchführbar ist, etwa im Scheidungsverfahren durch den Tod des Ehegatten, bei Herausgabeverlangen durch den Untergang der Sache.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erinnerungsentscheidung

aa) Zuständiges Gericht Rz. 20 Soweit der Urkundsbeamte die Erinnerung für unbegründet erachtet, hat er sie gemäß §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 4 S. 1 unverzüglich dem Richter seines Gerichts zur Entscheidung vorzulegen.[61] Die Zuständigkeitsregelung in Abs. 1 ist an sich überflüssig. Aus der Eigenart des Instituts der Erinnerung folgt, dass sie von dem Richter des Gerichts zu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 241 Es kommt auch eine Abänderung der Entscheidung des Beschwerdegerichts auf der Grundlage der Voraussetzungen des § 61 FamGKG bei Gehörsverletzungen in Betracht.mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Verordnung

Rz. 22 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat von der Ermächtigungsgrundlage des § 11 BerHG Gebrauch gemacht und eine Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) erlassen, die am 9.1.2014 in Kraft getreten ist. Im Bereich der Beratungshilfe besteht ein Formularzwang für den Antrag des Rechtsuchenden auf Bewilligung von Beratungshilfe sowie für den Antra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Besondere Angelegenheit

Rz. 323 Das in §§ 802f und 802g ZPO geregelte Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt eine besondere Angelegenheit dar. Der Rechtsanwalt, der die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt (§§ 802c ff. ZPO), verdient also die Gebühren nach VV 3309 f. sowie die Postentgeltpauschale VV 7002 besonders. Rz. 324 Die Angelegenheit "Vermögensauskunft" umfasst die gesamten Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 13 Keine berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2 sind die Verfahren betreffend die Anfechtung von Verwaltungsakten nach § 111 BNotO, § 112a BRAO, § 94a PAO . Gleiches gilt, soweit das ehren- oder berufsgerichtliche Verfahren einen anderen Gegenstand als die Verletzung einer Berufspflicht betrifft. Zu solchen Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Unterschiedliche Gebührensätze (Abs. 3)

1. Allgemeines a) Die Berechnung (Abs. 3, 1. Hs.) Rz. 215 Mitunter kann es vorkommen, dass innerhalb derselben Angelegenheit gleichartige Gebühren nach verschiedenen Gebührensätzen anfallen. Zu unterscheiden ist dabei, ob die unterschiedlichen Gebührensätze hinsichtlich desselben Gegenstandes oder hinsichtlich verschiedener Gegenstände anfallen. aa) Derselbe Gegenstand Rz. 216 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Entstehung Rz. 1 Da sich die gerichtlichen Gebühren in der Zwangsvollstreckung nicht nach dem Wert richten, sondern im Regelfall als Festgebühren berechnet werden (vgl. Nr. 2110 ff. KV GKG), führt die Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 nicht weiter, ebenso nicht § 23 Abs. 1 S. 2, weil es eine Wertvorschrift im GKG für die Zwangsvollstreckung nicht gibt.[1] Daher bedarf es ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Sonstige Personen

Rz. 40 Sonstige Personen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, auch wenn sie ein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben, etwa wegen einer Mithaftung (siehe auch Rdn 40 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenwiderspruch

Rz. 96 Legt der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch ein, entsteht für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nach VV 3100 aus dem Wert der Hauptsache. Rz. 97 Bei einem vom Antragsgegner eingelegten sog. Kostenwiderspruch, also einem auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine ohne mündliche Verhandlung erlassene ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vertrag mit Österreich (Nr. 6)

1. Angelegenheit Rz. 27 Gemäß Nr. 6 bilden die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6.6.1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (ZPVtrAUTA...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren zur Festsetzung des Vorschusses

1. Festsetzung gem. § 55 Rz. 18 Die konkrete Ausgestaltung des Verhältnisses Anwalt – Fiskus erfolgt auch für die Vorschussregelung in dem Antragsverfahren nach § 55 , das hier ebenfalls gilt (§ 55 Abs. 1 S. 1).[27] Nach der Konstruktion des Gesetzes soll der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gleichsam als unbeteiligter Dritter darüber befinden, was der Anwalt schon vor Erreic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kündigung durch den Auftraggeber

aa) Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts Rz. 262 Kündigt der Auftraggeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts, gilt wiederum zunächst § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4, wonach der Anwalt die seiner bisherigen Tätigkeit entsprechende Vergütung behält. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz jedoch wiederum durch § 628 Abs. 1 S. 2 BGB, won...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Der nichtrechtsfähige Verein und die Vor-GmbH

Rz. 21 Bei diesen Vereinigungsformen handelt es sich um körperschaftlich strukturierte Rechtsgebilde, die als juristische Personen vom Gesetz nicht anerkannt werden bzw. nicht vorgesehen sind. Ebenso wie bei der BGB-Gesellschaft, deren Recht teilweise Anwendung findet (§ 54 S. 1 BGB), ist aber die Verselbstständigung im Rechtsleben sowohl des nichtrechtsfähigen Vereins als au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zivilrecht

aa) Anwendbarkeit und Anspruchsgrundlage Rz. 82 Die systematische und historische Auslegung des § 49b Abs. 5 BRAO belegt, dass die dort statuierte Hinweispflicht zunächst berufsrechtlicher Natur ist (siehe Rdn 51). Der primär berufsrechtliche Regelungsgehalt der Norm schließt indes nicht aus, dass dem Auftraggeber infolge der Verletzung der anwaltlichen Hinweispflicht ein mat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Tätigkeit in eigener Sache

a) Zivilsachen Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit ers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zulässigkeit einer erfolgsbasierten Vergütung (Abs. 1)

1. Erfolgshonorar (S. 1) a) Definition Rz. 7 Abs. 1 S. 1 verweist für eine Begriffsbestimmung auf die – zum 1.7.2008 neu gefasste – Legaldefinition in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: § 49b Abs. 2 BRAO (2) 1Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (S. 3)

Rz. 144 Durch das 2. KostRMoG wird allein die Verweisung angepasst, da die bisherige Anm. durch einen neuen Satz 2 ergänzt wurde, auf den ebenfalls zu verweisen ist. Rz. 145 Klargestellt ist jetzt in Abs. 5 S. 3, dass eine Einigungsgebühr in gerichtlichen Verfahren auch in Kindschaftssachen anfallen kann, wenn die Beteiligten am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Verglei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Beistand

Rz. 15 Antragsberechtigt ist ferner der Beistand, also derjenige Anwalt, der neben der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten aufgetreten ist, oder auch der Beistand eines Zeugen (VV Vorb. 3 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gründung einer Sozietät

Rz. 51 Bei Gründung einer Sozietät verbleiben die den einzelnen Sozien zuvor erteilten Aufträge bei jedem von ihnen. Sie können nur aufgrund einer – möglicherweise stillschweigenden – Vereinbarung in die Sozietät eingebracht werden.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge

a) Zulässigkeitsprüfung Rz. 39 Das Gericht prüft zunächst die Zulässigkeit der Anhörungsrüge, d.h. ihre Statthaftigkeit, Form, Frist, Begründung, Beschwer. Entspricht die Anhörungsrüge diesen Erfordernissen nicht, ist sie durch Beschluss zu verwerfen (vgl. § 12a Abs. 4 S. 2). Führt die Zulässigkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass die Anhörungsrüge zulässig ist, begründet das die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Weitere Beschwerde (Abs. 6)

1. Verfahren Rz. 148 Die weitere Beschwerde ist als Rechtsbeschwerde ausgestaltet, wie sich aus der Bezugnahme in § 33 Abs. 6 auf die §§ 546, 547 ZPO ergibt. Rz. 149 In Betracht kommt sie nur, wenn das LG als Beschwerdegericht entschieden hat. Das folgt aus dem dreistufigen Instanzenzug: AG – LG – OLG. Das Gericht der weiteren Beschwerde kann wegen der fehlenden Zuständigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Berechnung und Fälligkeit der weiteren Vergütung

1. Mitteilungspflicht des Anwalts (Abs. 2) a) Zahlungserklärung und Aufforderung zur Geltendmachung Rz. 13 Da der Anspruch auf weitere Vergütung der Höhe nach durch den tatsächlichen Restbestand des zivilrechtlichen Vergütungsanspruchs begrenzt wird, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Rahmen des Festsetzungsverfahrens nach § 55 darauf angewiesen, über den aktuellen S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 18 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG entstehen über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren der VV 3208 (2,3-Verfahrensgebühr) und VV 3210 (1,5-Terminsgebühr).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

aa) Antrag des Anwalts Rz. 342 Beantragt der Anwalt die Vergütungsfestsetzung, richtet sich der Wert gem. § 23 Abs. 1 S. 2, S. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO bzw. § 42 FamGKG und bemisst sich nach dem Betrag, der zur Festsetzung angemeldet wird. Rz. 343 Dies wird in aller Regel der volle Vergütungsanspruch sein. Auslagen nach den VV 7000 ff. sind voll zu bewerten, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Meldeamtskosten etc.

Rz. 57 Zuletzt stellt sich die Frage, wie es sich bei den Kosten für Meldeamts-, Gewerbeamtsanfragen oder Handelsregister- oder Grundbuchauszüge verhält. Meines Erachtens kommen hier beide Möglichkeiten in Betracht. Der Anwalt kann solche Auskünfte in eigenem Namen einfordern oder (ausdrücklich) im Namen des Auftraggebers. In der Praxis werden solche Auskünfte in der Regel v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Begrenzung der Einstandspflicht der Staatskasse Rz. 1 § 49 begrenzt die Einstandspflicht der Staatskasse als Hilfsschuldnerin (siehe § 45 Rdn 7) für gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR der Höhe nach und folgt damit auch gedanklich unmittelbar dem § 48, der die Einstandspflicht dem Umfang nach festlegt. Eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gang des Beschwerdeverfahrens

a) Abhilfe Rz. 49 Die Beschwerde ist zum Zwecke der Selbstprüfung zunächst dem Spruchkörper vorzulegen, der die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Erachtet dieser die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, hat er ihr insoweit abzuhelfen (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1). Die Abhilfebefugnis im Beschwerdeverfahren versteht sich zugleich als Amtspflicht des "Eri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Der Rechtsanwalt kann von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bestellt ist, die Vergütung eines von mehreren Auftraggebern zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts und einen Vorschuss verlangen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vertretung durch nicht am BGH zugelassenen Anwalt

Rz. 22 Lässt sich eine Partei durch einen nicht am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, geht die ganz überwiegende Auffassung davon aus, dieser Anwalt könne die vorgesehene Verfahrensgebühr nicht verdienen, sondern sei auf die Abrechnung einer Einzeltätigkeit angewiesen (siehe Rdn 48). Das ist unzutreffend, weil es nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur auf den Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 1000 ist die Einigungsgebühr geregelt. Aus ihrer Stellung in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" ergibt sich, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in sämtlichen Angelegenheiten – auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4) – entstehen kann (siehe dazu Rdn 137 ff.). Rz. 2 Anknüpfungspunkt für die Höhe der Einigungsgebühr ist nicht die Instanz, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Verfahren auf Kostenfestsetzung nach § 46 OwiG i.V.m. § 464a StPO

Rz. 67 Soweit eine Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren ergeht, richtet sich die Kostenfestsetzung in Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 StPO nach § 464b StPO. Es gilt das Gleiche wie in Strafsachen (siehe Rdn 161).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Ausschlussfrist/Verjährung

a) Frist Rz. 81 Das Gesetz bestimmt keine Ausschlussfrist für die Einreichung des Antrages, so dass diese grundsätzlich jederzeit nach Fälligkeit der Vergütung oder des Vorschusses hierauf erfolgen kann.[177] Eine Ausschlussfrist ist lediglich in Abs. 6 im Rahmen der weiteren Vergütung gem. § 50 vorgesehen. Diese Ausschlussfrist setzt aber eine wirksame Aufforderung des Urkun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIX. Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß § 8 Abs. 5 und § 41 SVertO (Abs. 1 Nr. 20)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt von Abs. 2

I. Allgemeines 1. Verhältnis zum Zwangsvollstreckungsverfahren Rz. 172 Vom Sinn her gehört die Vorschrift zu § 18. Aus dem einleitenden Satz "zu den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahren gehören insbesondere" ergibt sich, dass die nachfolgend beispielsweise, nicht abschließend, aufgeführten Angelegenheiten (einzelne Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung) solche des Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Geschäftskosten (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeinen Geschäftskosten können nicht auf den Auftraggeber abgewälzt werden. Diese Kosten muss der Anwalt vielmehr selbst tragen. Sie sind nach Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren mit abgegolten. Rz. 8 Zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wie Miete, Gehälter und Sozialabgaben der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1 Rz. 11 In schiedsrichterlichen Verfahren entstehen Wertgebühren, sodass Teil 3 Abschnitt 1 zunächst nur insoweit anwendbar ist, als sich die Gebührenregelungen nicht auf Betragsrahmengebühren beziehen. Anwendbar sind über § 36 Abs. 1 Nr. 1 daher Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 mit einem Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gläubigerwechsel vom Anwalt auf den Fiskus (Abs. 1 S. 1)

1. Gegenstand des Forderungsübergangs Rz. 6 Ein gesetzlicher Forderungsübergang bezweckt im Allgemeinen, wie auch hier, dass der hilfsweise Leistende bei dem "eigentlichen" (Haupt-)Schuldner Rückgriff nehmen können soll, soweit er in dessen Interesse den Gläubiger befriedigt hat. Übergehen kann daher nur ein Anspruch in der Person des Gläubigers und gegenüber dem Schuldner, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

a) Recht auf Vorschuss Rz. 2 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt hat nach § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss verlangt, liegt in seinem Ermessen. Er ist also nicht verpflichtet, einen Vorschuss zu verlangen. Verlangt er ihn aber, liegen die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 vor und enthält der Antrag alle erforderlichen A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe nur zum Teil (Teil-PKH)

1. Beschränkung der Beiordnung a) PKH für Vergleich/Anwaltswechsel/im Gerichtsbezirk ansässiger Rechtsanwalt Rz. 86 Soll die Staatskasse nur spezielle Tätigkeiten eines Anwalts in dem Verfahren, für das der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, entlohnen müssen, so bedarf es einer einschränkenden Beschlussfassung des Gerichts, aus der sich dies ergibt. So...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 34 Für Rechtsbeschwerden in Familiensachen (§ 111 FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff. FamFG) gegen Beschwerdeentscheidungen gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.S.d. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b sollen die Gebühren eines Revisionsverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 57 gilt für jeden im Bußgeldverfahren bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt, in der Regel für den Pflichtverteidiger. Soweit auch anderweitige Vertreter bestellt werden können, ist § 57 entsprechend anwendbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Voraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 bezweckt den Ausgleich der zumeist asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Anwalt und Mandant hinsichtlich der Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtssache. Zugleich soll die Vorschrift etwaigen Beweisschwierigkeiten bei einem Streit über die vereinbarte Vergütung vorbeugen (siehe Rdn 6).[37] 1. Bestimmende Gründe (S. 1) Rz. 39 In der Vereinbarung si...mehr