Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 15. Gebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es wird angeregt, § 37 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt zu ändern: " (...) vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: (...)" Begründung: Das RVG enthält keine Regelung für die Anwaltsgebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus ...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war vorgerichtlich bereits als Wahlanwalt tätig; er hatte von der Partei aber keine Zahlung erhalten. Im nachfolgenden Rechtsstreit wurde er der Partei im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Im späteren Verfahren auf Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung stritten die Parteien über die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Der Prozessbevollmächtigte berief sic...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / b) Rücknahme der Privatklage

In Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 3 wird nach dem Wort "Strafbefehl" ein Komma eingefügt und die Worte "des Privatklageantrags" ergänzt. Begründung: Die Rücknahme des Privatklageantrags ist den sonstigen in Nr. 3 genannten Tätigkeiten gleichzustellen, da auch dadurch sich das gerichtliche Verfahren erledigt und die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Es ist somit ein auf die Verfahrensför...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Die Regelungen des neuen § 15a RVG sind bereits mit Inkrafttreten der Vorschrift anzuwenden. Sie gelten auch "in Altfällen", da es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung handelt, sondern lediglich um eine Klarstellung der bisherigen gesetzlichen Regelungen, so dass die gegenteilige Rspr. des BGH überholt ist. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. OLG Stuttgart, Beschl. v...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 11. Erweiterung der Befriedungsgebühr in Strafverfahren

In Nr. 4141 VV sollten folgende vier weitere Fälle aufgenommen werden: a) Einverständliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird durch folgende Nr. 4 ergänzt: "4. wenn ein Strafbefehl ergeht und gegen diesen kein Einspruch eingelegt wird." Begründung: Häufig kommen Fälle vor, in denen der Verteidiger den Inhalt der Anklage mit dem zu...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Der neue § 15a RVG kann erst für Sachverhalte bedeutsam werden, in denen der Auftrag an den Rechtsanwalt oder die Beiordnung nach der Gesetzesänderung erfolgt. LAG Hessen, Beschl. v. 7.7.2009–13 Ta 302/09mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / Leitsatz

Liegt eine Entscheidung über die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung nach § 55 RVG durch das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Vergütung festgesetzt wird, nicht vor, ist eine Beschwerde unzulässig. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.1.2009–9 WF 5/09mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 17. Anhebung der Kilometer-Pauschale

Es wird angeregt, die Kilometer-Pauschale in Nr. 7003 VV von 0,30 EUR auf 0,50 EUR zu erhöhen sowie die Abwesenheitsgelder in Nr. 7005 VV auf 30,00 EUR, 50,00 EUR und 80,00 EUR anzuheben. Begründung: Die Erhöhung der Kilometerpauschale, die auch von dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. gefordert wird, sowie die Anhe...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / Leitsatz

Entsteht im gerichtlichen Verfahren sowohl eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als auch eine ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) und ist auf die volle Verfahrensgebühr eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist erst die Anrechnung vorzunehmen und dann zu prüfen, ob das verbleibende Gebührenaufkommen gegebenenfal...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / 2 Aus den Gründen

Aufgrund der Rspr. des BGH (8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323 [= AGS 2008, 158]; 6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; 4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; 9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641 [= AGS 2008, 539]) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV) des gericht...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Auffassung des AG, dass, soweit die geltend gemachte PKH-Verfahrensgebühr angefallen sein könne, diese der Anrechnung mit der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr unterliege, hält in Ansehung der am 4.8.2009 verkündeten Neuregelung des § 15a RVG (Art. 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung ei...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / 3 Anmerkung

I. Anwendbarkeit des § 15a RVG Die Zahl der BGH-Entscheidungen, die sich für eine sofortige Anwendbarkeit der Neuregelung des § 15a RVG auch in Altfällen ausgesprochen hat, steigt fast täglich. Mittlerweile liegen die Entscheidungen von folgenden Senaten des BGH vor: II ZB 35/07 – Beschl. v. 2.9.2009 – RVGreport 2009, 387 (Hansens); IV ZB 3/08 – Beschl. v. 15.9.2010 – RVGreport...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … 1. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. … [10] Das LG hat bereits gänzlich unbeachtet gelassen, dass sich der Beschwerdeführer bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt. Das OLG hat dies zwar erkannt, allerdings führt das Berufungsurteil z...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 7. Terminsgebühr für Beweistermine

In Teil 3 Abschnitt 1 VV sollte eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden, dass sich die Terminsgebühr für jede Teilnahme an einem Termin zur Durchführung einer Beweisaufnahme um 0,3 erhöht. Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten. Begründung: Mit der Einführung des RVG ist die Beweisgebühr weggefallen. Dies führt zu erheblichen Gebührenei...mehr

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AGS 12/2010, Keine neue Ang... / Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig ergangen. Die Urkundsbeamtin hat zu Recht weder eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV noch eine Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 VV angesetzt. Nach § 61 Abs. 1 S. 1 RVG ist die BRAGO dann weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem 1.7.2004 erteilt worden ist. Hier...mehr

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AGS 12/2010, Gebühren im Zw... / Aus den Gründen

Die Erinnerung, über die zu entscheiden die Kammer als Kostenkammer des Gerichts des ersten Rechtszuges gem. §§ 164, 165, 151 VwGO berufen ist, hat im tenorierten Umfang Erfolg. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat mit dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss (VG 24 A 379.06) zu Unrecht den Kostenfestsetzungsantrag des Erinnerungsführers vom 6.4.2010 mit der Begrü...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 10. Höhe der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorgeschriebener Vertretung durch BGH-Anwalt

Es wird vorgeschlagen, in der Vorbem. 3.2.2 VV folgende Nr. 3 zu ergänzen: "... sowie in Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, in denen sich die Parteien nur durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt vertreten lassen können." Begründung: Für Berufungsverfahren vor dem BGH, in denen sich die Parteien nur durch einen bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertre...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 3. Zusätzliche Verfahrensgebühr für Fälle der Streitverkündung

Für Fälle der Streitverkündung sollte eine eigene Verfahrensgebühr in Höhe von 0,8 in der ersten Instanz und 1,1 in der Berufungsinstanz eingeführt werden. Die Gebührenkappung nach § 15 Abs. 3 RVG sollte dabei beachtet werden. Die zusätzliche Verfahrensgebühr sollte für Fälle der Streitverkündung bei Betragsrahmengebühren 20,00 bis 320,00 EUR betragen. Begründung: Die Streitve...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 1. Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen

Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV wird folgender Satz angefügt: "Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung des Anspruchs unsicher ist." Begründung: Es ist umstritten, ob die Einigungsgebühr entsteht, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, danach aber ein Ratenzahlungsvergleich geschlossen wird. Nach dem Wortlaut der Nr. 1000 VV dürf...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 5. Zusätzliche Verfahrensgebühr für Tatbestandsberichtigungsanträge

Es sollte eine zusätzliche Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 für Tatbestandsberichtigungsanträge eingefügt werden. Begründung: Tatbestandsberichtigungsanträge gehören zum Rechtszug und werden nach dem RVG nicht gesondert vergütet. Dies sollte deshalb geändert werden, weil bei solchen Anträgen eine erhebliche zusätzliche Arbeit erforderlich ist, die mit der Vertretung in dem eig...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / 3 Anmerkung

Die Berechnung des OLG Stuttgart kam damit zu folgender Berechnung: Praxis-Beispiel Praxis-Beispiel Die Höc...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / Sachverhalt

Der erstattungsberechtigte Kläger hatte beim LG Chemnitz in seinem Kostenfestsetzungsantrag u.a. eine um den Anrechnungsbetrag der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ermäßigte 0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG geltend gemacht. Die Rechtspflegerin des LG hat diesem Antrag durch ihren Kostenfestsetzungsbeschl. v. 12.2.2009 entsprochen. Dieser Kostenfestsetzu...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 13. Anpassung des Gegenstandswertes in Asylsachen auf 5.000,00 EUR

Es wird angeregt, § 30 RVG wie folgt zu fassen: "In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz beträgt der Gegenstandswert in Klageverfahren 5.000 EUR. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Asylverfahrensgesetz beträgt der Gegenstandswert 2.500 EUR, im Übrigen die Hälfte des Wertes der Hauptsache. Sind mehrere natürliche ...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Nachdem in § 15a RVG keine Gesetzesänderung gesehen werden muss, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte "Klarstellung" für die Anrechnung von Gebühren, um die durch die BGH-Rechtsprechung entstandenen vielfältigen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu beheben, begegnet es keinen Bedenken, die am 5.8.2009 in Kra...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… [3] 1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, die Nachfestsetzung sei unzulässig, da ihr die materielle Rechtskraft des Festsetzungsbeschl. v. 12. 2. 2009 entgegenstehe. Das LG habe über die Verfahrensgebühr rechtskräftig entschieden. Daran ändere nichts, dass der Kläger seinerzeit nur die Kosten der ermäßigten Verfahrensgebühr geltend gemacht habe. Mehr habe ihm nach ...mehr

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zfs 07/2008, Höhe der Verfa... / Aus den Gründen

[10] “a) Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei oder im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme der Antragsteller oder Kläger (§ 269 Abs. 3 S. 2 ZPO) dem Gegner die diesem erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren. Die Kosten einer Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag a...mehr

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zfs 09/2009, Anrechnung der... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „II. Die zulässige, insbesondere rechtzeitig eingelegte sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar kann sich die Beklagte auf die ständige Rspr. des BGH, ausgehend von der Entscheidung des VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008, NJW 2008, 1323 = zfs 2008, 288 mit Anmerkung Hansens = AGS 2008, 158 = RVGreport 2008, 148 berufen. Danach ist die Anrec...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… [7] a) Die Einigungsgebühr soll die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzen und gleichzeitig inhaltlich erweitern. Während die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO durch Verweisung auf § 779 BGB ein gegenseitiges Nachgeben vorausgesetzt hat, soll die Einigungsgebühr jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honorieren. Durch den Wegfa...mehr

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AGS 08/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere rechtzeitig eingelegte sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar kann sich die Beklagte auf die ständige Rspr. des BGH, ausgehend von der Entscheidung des VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008, NJW 2008, 1323 = zfs 2008, 288 mit Anm. Hansens = AGS 2008, 158 = RVGreport 2008, 148 berufen. Danach ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr i...mehr

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AGS 02/2009, Keine Abrechnu... / 2 Aus den Gründen (Nichtabhilfebeschluss der Rechtspflegerin)

Die in Rede stehende Rechtsfrage ist in Rspr. u. Lit. bereits seit Geltung der BRAGO hinreichend diskutiert und einhellig beschieden worden. Vorliegend hat der Urkundsbeamte die begehrte Festsetzung und Auszahlung von Parkgebühren an den Verteidiger zurückgewiesen und dies damit begründet, es liege keine Geschäftsreise i.S.d. Nr. 7006 VV vor. Die Verteidigung argumentiert nun...mehr

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FF 07_08/2011, PKH-/VKH-Bei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Celle vom 28.4.2011 (10 WF 123/11) befasst sich mit den Besonderheiten, die sich durch die in der Praxis vielfach noch nicht ausreichend beachtete Änderung von § 121 Abs. 3 ZPO bei der eingeschränkten Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts in Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschlüssen dadurch ergeben haben, dass diese Vorsch...mehr

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AGS 02/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Der Senat folgt der zitierten Rspr. des BGH nicht (s. bereits Beschl. v. 31.3.2008–1 W 111/08, AGS 2008, 216 = OLGR 2008, 560 = JurBüro 2008, 304; Beschl. v. 24.6.2008–1 W 111/08, OLGR 2008, 844). Die Rechtsbeschwerde ist daher zuzulassen. 1. Das LG hat zutreffend die Verfahrensgebühr von 1,3 nach dem Verfahrenswert von 50.000,00 EUR festgesetzt. Die Gebühr ist nach Nr. 3100...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 6. Verfahrensgebühr für Verfahren nach § 321 und § 321a ZPO

In Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 6 VV sollte jeweils eine eigene Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 für Verfahren nach §§ 321 und 321a ZPO aufgenommen werden. Bei Betragsrahmengebühren soll die Gebühr 20,00 bis 320,00 EUR betragen. Begründung: Für Verfahren nach §§ 321 und 321a ZPO sollte eine eigene Verfahrensgebühr anfallen, weil bei solchen Anträgen eine erhebliche zusätz...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / c) Ergänzung des Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV

Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird wie folgt neu gefasst: "1. das Verfahren unabhängig davon, ob eine Bußgeldsache nachfolgt, nicht nur vorläufig eingestellt wird, oder (…)." Begründung: Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH v. 5.11.2009 – IX ZR 237/08 – bestehen neuerdings Zweifel an der an sich klaren Absicht des Gesetzes, dass die Gebühr nach Nr. 4141 VV auch e...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 9. Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in Altverfahren

In Nr. 3506 VV werden nach den Worten "Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision" die Worte "oder der Rechtsbeschwerde" eingefügt. Außerdem soll eine Änderung der Anm. zu Nr. 3506 VV mit folgendem neuen Zusatz erfolgen: "Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren oder Rechtsbeschwerdeverfahren angerechnet." Begründung: Im Arbeitsrec...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte hatte im Rechtsstreit Widerklage erhoben und die ihm vorgerichtlich für die Abwehr der Klageforderung entstandenen Anwaltskosten (eine Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer) als Schadenersatz geltend gemacht. Klage und Widerklage wurden abgewiesen. Im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren meldete der Beklagte eine volle 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 310...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 16. Verzinsung für verspätet ausgezahlte/festgesetzte PKH- und VKH-Anwaltsvergütungen

§ 55 Abs. 1 S. 2 wird wie folgt neu gefasst: "§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend." Begründung: Aus der anwaltlichen Praxis wird häufig eine unverhältnismäßig verspätete Auszahlung der PKH- bzw. der VKH-Vergütung moniert. Durch die Verzinsung ginge dies jedenfalls nicht mehr zu Lasten des Rechtsanwalts. Mit der vorgeschlagenen Regelung findet eine Gleichstellung mit der Reg...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 9.12.2009, XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456). 2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr ge...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 4. Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Einschalten eines Unterbevollmächtigten

Anm. Abs. 1 zu Nr. 3105 VV wird um folgende Nr. 3 ergänzt: "3. der Rechtsanwalt nur den Termin durch einen Vertreter im Sinne der Nummern 3401, 3402 wahrnehmen lässt." Begründung: Der Hauptbevollmächtigte verdient im Verhältnis zum Unterbevollmächtigten deutlich weniger. Während der Unterbevollmächtigte gem. Nr. 3401 VV die Verfahrensgebühr in Höhe von 0,65 sowie die Terminsgeb...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / d) Einfügung einer neuen Nr. 5 in Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV

In Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird folgende Nr. 5 angefügt: "5. das Gericht nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO durch Beschluss entscheidet". Begründung: Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV nicht in den Fällen der Entscheidung durch Beschluss nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO anfallen soll. Das schriftliche Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO sollte...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 2. Angleichung der Voraussetzungen für die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr an die Modalitäten für die Einigungsgebühr

Die Anm. zu Nr. 1002 VV wird um einen neuen S. 3 ergänzt: "Die Gebühr entsteht nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist." Begründung: Nach der Rspr. der Verwaltungsgerichte werden mit dem Erfordernis einer besonderen Tätigkeit des Rechtsanwalts deutlich strengere Anforderungen an die zur Erledigung führende "anwaltliche Mitwir...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 8. Beschwerdeverfahren gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen

Es wird vorgeschlagen, in Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 VV die enumerativ aufgezählten Verfahren in den Buchstaben a) bis d) ersatzlos zu streichen und Abs. 1 Nr. 2 der Vorbem. 3.2.1 wie folgt zu fassen: "2. in Verfahren über Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen". Vorbem. 3.2.1. Abs. 1 Nr. 3 VV könnte dann ebenfalls ersatzlos entf...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / a) Einverständliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl

Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird durch folgende Nr. 4 ergänzt: "4. wenn ein Strafbefehl ergeht und gegen diesen kein Einspruch eingelegt wird." Begründung: Häufig kommen Fälle vor, in denen der Verteidiger den Inhalt der Anklage mit dem zuständigen Richter bespricht und anregt, bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen, ob mit einer Bestrafung durch Erlass eines Strafbefehls E...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Der angefochtene Beschluss ist schon deshalb zu ändern, weil der Rechtspfleger zumindest bei seiner Nichtabhilfeentscheidung die jüngste Rechtsprechung des Senates zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht berücksichtigt hat (Senat v. 23.6.2009–14 W 380/09). Tatsächlich kommt es hierauf allerdings nicht mehr an, weil aufgrund der Einführ...mehr

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FF 06/2011, Anwaltsvergütun... / 4. Einigungsgebühr

Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG, soweit der Anwalt im Beschwerdeverfahren am Abschluss einer Einigung mitwirkt. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich gem. Nr. 1004 VV RVG auf 1,3, soweit der Gegenstand, über den die Einigung geschlossen worden ist, im Beschwerdeverfahren anhängig war. Die frühere Gesetzeslücke, die sich dadurch ergab, dass Nr. 1...mehr

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zfs 12/2008, Erforderlicher... / 3 Anmerkung

Es handelt sich um die erste Entscheidung des BGH, die zu einem Problem der Anwaltsvergütung in Bußgeldverfahren Stellung nimmt. Der gut begründeten Entscheidung ist zuzustimmen. I. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG 1. Gebührenanfall Nach Nr. 5115 VV RVG erhält der Rechtsanwalt unter den in Abs. 1 der Anm. aufgeführten Voraussetzungen eine zusätzliche Gebühr in Höhe der j...mehr

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AGS 06/2011, Beantragung ei... / 2 Aus den Gründen

Der Einzelrichter hat die Sache gem. § 42 Abs. 3 S. 2 RVG auf den Senat übertragen, weil dies zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. geboten ist. Der Senat hat sich zur Zulässigkeit des Antrag nach § 42 RVG erst in einem Fall geäußert und dabei entschieden, dass ein nach Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens gestellter Antrag nach § 42 RVG nicht zulässig ist. Dazu, ob ...mehr

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AGkompakt 09/2011, Neue Angelegenheit nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Wiederaufnahme nach Erledigung kann zu neuer Angelegenheit führen Bereits durch das KostRÄndG 1994 war in den damaligen § 13 BRAGO die Regelung des Abs. 5 S. 2 eingeführt worden, die sich jetzt inhaltsgleich in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG wiederfindet. Die bis dahin geltende Regelung, dass der Anwalt bei Wiederaufnahme einer bereits erledigten Angelegenheit die Gebühren nicht erneut...mehr

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zfs 12/2008, Erforderlicher... / Aus den Gründen

“ … [8] Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass dem Anwalt der Klägerin die Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG zustand und hierfür die Beklagte als Rechtsschutzversicherung aufzukommen hat. [9] 1. Gem. Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG entsteht die Erledigungsgebühr als zusätzliche Gebühr, wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung endgü...mehr

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AGS 06/2011, Anrechnung von... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des Verurteilten ist nicht zulässig und war deshalb zu verwerfen. Gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG ist die weitere Beschwerde nur zulässig, wenn das LG als Beschwerdegericht entschieden und sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat. Zugelassen hat das LG die weitere Beschwerde jedoch nur, sow...mehr