Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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Gutachtenerstellung durch S... / 7.2 Gutachten für andere Auftraggeber

Interessanter dürfte die Erstellung von Gutachten für andere Auftraggeber sein. Handelt es sich um Gutachten zu Fragestellungen aus dem Bereich der Vorbehaltsaufgaben, werden diese gem. § 22 StBVV mit einer Gebühr von 10/10 – 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vergütet. Gegenstandswert ist der Wert des Interesses des Auftraggebers. Je nach Gegenstandswert und Umfang de...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.2 Grund und Höhe zivilrechtlicher Ansprüche

Auf dem Gebiet des Zivilrechts – und damit relevant für zivilrechtliche Gerichtsverfahren – besteht ebenso umfangreiches Potenzial für die Erstattung von Gutachten. Im familienrechtlichen Bereich besteht vielfach das Erfordernis, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen von Selbstständigen zum Zweck der Feststellung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gutachterlich ermitteln...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 2 Mögliche Auftraggeber

Am nächsten liegend kommen als Auftraggeber die bereits vorhandenen Mandanten in Betracht, wenn bestimmte Dispositionen anstehen, so z. B. bei Festlegung eines Kaufpreises oder Abfindungsanspruchs. Ist der Steuerberater in die Entwicklungen im Unternehmen oder auch im Privatbereich der Mandanten eingebunden, dürfte es ihm nicht schwerfallen, aus diesem Anlass einen Gutachten...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 3 Herangehensweise

Je nach der Person des Auftraggebers ist zu unterscheiden, ob der Steuerberater als Sachverständiger die Funktion eines neutralen Gutachters, eines Beraters oder eines Vermittlers ausfüllen soll. Bei einer Beauftragung durch Gerichte, also in den Fällen, in denen die Vergütung sich nach dem JVEG richtet, kommt ausnahmslos die Funktion als neutraler Gutachter zum Tragen, der mit n...mehr

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zfs 02/2021, Zeitpunkt der ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen, denn eine Invalidität von 50 % kann nicht festgestellt werden. Es fehlt an einer dauerhaften Beeinträchtigung." 1. Maßgeblicher Stichtag für die Beurteilung der Invalidität ist der 3.6.2015 – wie das LG zutreffend angenommen hat. Nach der Rspr. des BGH (zfs 2016, 103) ist zwischen Erstbem...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / c) Mehrere Ursachen

Für die Bejahung des Kausalzusammenhangs ist nicht erforderlich, dass das schädigende Verhalten oder das schädigende Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Vielmehr genügt der Nachweis der Mitursächlichkeit. Denn nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen steht die Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im S...mehr

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zfs 02/2021, Leistungsfreih... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat keinen Anspruch auf Zahlung von 5.400 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über eine Vollkaskoversicherung gegen die Bekl. Die Bekl. ist gem. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG i.V.m.E.1.1, E.7.1 der zwischen den Parteien vereinbarten allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2010) leistungsfrei geworden." Soweit in dem landgerichtlichen Urtei...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist teilweise zu widersprechen. 1. Zutreffend sind die Ausführungen des LG zum Verschlechterungsverbot und zu den Verfahrensgebühren Nrn. 5103, 5115 VV. Diese sind entstanden bzw. nicht entstanden. Dass das Verschlechterungsverbot im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gilt, entspricht der h.M. 2. Unzutreffend sind m.E. die Ausführungen zur Erstattungsfähigkeit ...mehr

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zfs 02/2021, Verletzung der... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Dem Kl. steht kein Anspruch auf eine Kaskoentschädigung wegen der behaupteten Entwendung von Fahrzeugteilen zu. Die Bekl. kann sich auf bedingungsgemäße Leistungsfreiheit wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung berufen." a. Ob der Versicherungsfall der Entwendung von Fahrzeugteilen im Sinne der Ziff. A.2.2.2.a AKB eingetreten ist, braucht nicht entschieden zu werden....mehr

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FF 02/2021, Gebührenanpassung 2021 - alles gut?

Dr. Christian Grabow Als der Bundesrat am 18.12.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschloss, war der Weg frei für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Anwaltsvergütung wurden u.a. die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler erhöht. Für uns Anwälte trat damit nach gut sieben Jahren eine Gebührenerhöhung in Kraft, die neben strukturellen Änderungen ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / Leitsatz

Für Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen besteht grundsätzlich kein Verschlechterungsverbot. Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde endet spätestens mit dem Eingang der Akten bei Gericht (§ 69 Abs. 3 S. 1 OWiG) bzw. mit einer sonstigen vorherigen verfahrensbeendenden Maßnahme. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der Verteidiger mit der Verwaltungsbehörde im Ansch...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / V. Privates Sachverständigengutachten

Nicht festgesetzt hat das LG hingegen die Kosten einer eingeholten gutachterlichen Überprüfung der dem Verfahren zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessung durch einen privaten Sachverständigen. Die Kosten privater Ermittlungen seien nicht erstattungsfähig, weil die damit verbundenen Auslagen regelmäßig nicht notwendig seien. Es sei Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, den ...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / b) Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

aa) Bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft den Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutsverletzung, d.h. dem ersten Verletzungserfolg, häufig auch Primärverletzung oder Primärschaden genannt. Insoweit gilt das s...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / b) Schutzzweck der Norm

Die auf eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung abstellende Adäquanztheorie wird ergänzt durch das Erfordernis des Schutzzweckzusammenhangs. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die geltend gemachte Rechtsgutsverletzung (Primärverletzung) bzw. der geltend gemachte Sekundärschaden[47] nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fallen. Rechtsgu...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 3 Anmerkung:

Der Einzelrichter des OLG Celle hat eine praxisgerechte Entscheidung getroffen, die der kostensparenden Verfahrensweise des Verteidigers und auch den Interessen der Staatskasse Rechnung trägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll hier auf einige Probleme näher eingegangen werden. I. Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruchs Der im Wege der Prozesskostenhilfe oder Ve...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Für den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse ist weder eine Verzinsung noch eine Verzugsschadenpauschale gem. oder entsprechend § 288 Abs. 5 BGB vorgesehen. Dies haben sowohl das Thür. LSG RVGreport 2015, 421 (Hansens) = AGS 2015, 415 als auch das LSG München im Beschl....mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erweiterte Einsichtnahme des Gerichts (Satz 2)

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Beweiskraft der Handelsbücher hat das Gericht frei gemäß § 286 Abs. 1 (§ 419) ZPO zu würdigen. Solch eine Würdigung setzt indes voraus, dass die vorgelegten Handelsbücher ordnungsmäßig geführt sind (vgl. HdR-E, HGB § 258, Rn. 18). Da dies regelmäßig nicht anhand der gemäß § 259 Satz 1 einzusehenden Auszüge möglich sein wird, existiert zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einsichtnahme durch Gericht und Parteien (Satz 1)

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Einsicht der Parteien in die vorgelegten Handelsbücher wird in § 259 Satz 1 auf den jeweiligen Streitpunkt beschränkt. Mit der Restriktion auf die im Streitfall relevanten Tatsachen wird dem Geheimhaltungsinteresse des Kaufmanns insoweit Rechnung getragen, als die Regelung – neben dem Streitstoff – nicht zum Zweck der Ausforschung genutzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 9 Durc... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass der Sachverständigenbeirat seine Aufgaben nicht in einem rein schriftlichen Verfahren wahrnehmen darf, sondern zu Sitzungen zusammentritt, an denen auch Vertreter des BMAS teilnehmen. Entscheidend für die Qualität der Beratungen sind die offene Meinungsbildung und der freie Meinungsaustausch der Mitglieder. Die Mitglieder sind nicht als Vertreter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 1.5 Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG unterliegt die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen als besonderes Tatbestandsmerkmal der Kraftfahrzeugsteuer. In den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG wird ausdrücklich die Zuteilung des besonderen Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert.[1] Die Zuteilung eines Kennzeichens nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG wird pauschal beste...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)

A. Überblick Rz. 1 Auch im JVEG haben sich umfangreiche Änderungen ergeben. Bedeutsam für den Anwalt sind hier die Anhebung der Fahrtkosten und der Entschädigungen für Zeitversäumnis eines Zeugen. Rz. 2 Nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO erhält eine Partei Kostenerstattung für Reisekosten und Zeitversäumnis anlässlich der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Die Höhe dieser Erstatt...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / B. Fahrtkostenersatz

I. Die neue Gesetzesfassung Rz. 16 § 5 Fahrtkostenersatz (1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt. (2) 1Bei ...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / C. Zeitversäumnis

I. Die neue Gesetzesfassung Rz. 18 § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 4,00 EUR je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden. II. Die inhaltliche Änderung R...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / E. Verdienstausfall

I. Die neue Gesetzesfassung Rz. 22 § 22 Entschädigung für Verdienstausfall 1Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 25 EUR beträgt. 2Gefangene, die keinen Verdienstausfall aus einem p...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / II. Die inhaltliche Änderung

Rz. 17 Die Reisekosten, die einer Partei erstattet werden, sind von 0,25 EUR auf 0,33 EUR je Kilometer angehoben worden.mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / D. Nachteile bei der Haushaltsführung

I. Die neue Gesetzesfassung Rz. 20 § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung 1Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 EUR je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arb...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / I. Die neue Gesetzesfassung

Rz. 18 § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 4,00 EUR je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden.mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / I. Die neue Gesetzesfassung

Rz. 22 § 22 Entschädigung für Verdienstausfall 1Zeugen, denen ein Verdienstausfall entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 25 EUR beträgt. 2Gefangene, die keinen Verdienstausfall aus einem privatrechtlichen Arbeitsver...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / II. Die inhaltliche Änderung

Rz. 19 Die Entschädigung eines Zeugen für Zeitversäumnis (§ 20 JVEG) ist von 3,50 EUR auf 4,00 EUR angehoben worden. Maßgebend ist der Zeitraum vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr, wobei bei der Anreise zum Gerichtstermin ein angemessener Zeitpuffer eingeplant werden darf.mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / II. Die inhaltliche Änderung

Rz. 23 Ist sogar Verdienstausfall entstanden, kann dieser anstelle der Zeitversäumnis oder der Entschädigung für Haushaltsführung geltend gemacht werden. Die Höchstentschädigung für Verdienstausfall (§ 22 JVEG) ist von 21,00 EUR auf 25,00 EUR je Stunde angehoben worden.mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / II. Die inhaltliche Änderung

Rz. 21 Soweit anstelle der Zeitversäumnis (s. Rdn 18) eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21 JVEG) geltend gemacht wird, ist dieser Betrag von 14,00 EUR auf 17,00 EUR je Stunde angehoben. Erforderlich ist, dass die Partei einen gemeinsamen Haushalt für sich und eine weitere Person zu führen hat.mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / A. Überblick

Rz. 1 Auch im JVEG haben sich umfangreiche Änderungen ergeben. Bedeutsam für den Anwalt sind hier die Anhebung der Fahrtkosten und der Entschädigungen für Zeitversäumnis eines Zeugen. Rz. 2 Nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO erhält eine Partei Kostenerstattung für Reisekosten und Zeitversäumnis anlässlich der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Die Höhe dieser Erstattungsforderun...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Sachverständigentermin

Rz. 259 Nach Vorb. 3 Abs. 3 Nr. 1 VV RVG lässt auch die Wahrnehmung eines Termins, den ein gerichtlich bestellter Sachverständiger anberaumt hat, eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 260 Der Sachverständige muss dafür bereits vom Gericht durch Beweisbeschluss bestellt sein. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung mit einem Privatgutachter rei...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / I. Die neue Gesetzesfassung

Rz. 16 § 5 Fahrtkostenersatz (1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt. (2) 1Bei Benutzung eines eigenen ode...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / I. Die neue Gesetzesfassung

Rz. 20 § 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung 1Zeugen, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 17 EUR je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen werde...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / G. Übergangsrecht

Rz. 27 Eine Übergangsregelung für den Zeugen gibt es nicht und damit auch nicht für die Partei. Es kommt also auf den Tag an, an dem die Reise durchgeführt wird. Für alle Termine nach dem 30.12.2020 kann die Partei also die höheren Kosten für die Reise mit einem Kraftfahrzeug und die höheren Entschädigungssätze erstattet verlangen, unabhängig davon, wann das Verfahren eingel...mehr

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§ 6 Gesetz über die Vergütu... / F. Tagegeld

Rz. 24 Hinzu kommen kann ein Tagegeld nach § 6 JVEG i.V.m. § 9 Abs. 4a EStG. Bei einer Abwesenheit am Terminstag von mehr als acht Stunden beträgt das Tagegeld 14,00 EUR. Bei ganztätiger Abwesenheit beträgt das Tagegeld 28,00 EUR. Rz. 25 § 6 Entschädigung für Aufwand (1) Wer innerhalb der Gemeinde, in der der Termin stattfindet, weder wohnt noch berufstätig ist, erhält für di...mehr

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zfs 01/2021, Bemessung der ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Dem Kl. steht aus § 1 S. 1 VVG i.V.m. dem Versicherungsvertrag sowie den AUB 88 ab Januar 2016 der ausgeurteilte Rentenanspruch, bemessen nach einem Invaliditätsgrad von 15 % außerhalb der Gliedertaxe, zu." a) Der Kl. hat aufgrund des unstreitigen Unfalls i.S.v. § 1 Abs. 3 AUB 88 eine Wirbelkörperfraktur als erste Gesundheitsschädigung erlitten, die zu einem Invali...mehr

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zfs 01/2021, Erschütterung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [6] II. Die form- und fristgerecht erhobene und damit zulässige Berufung der Bekl. hat keine Aussicht auf Erfolg. Die der Entscheidung der Kammer gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugrunde zu legenden Feststellungen des Erstgerichts rechtfertigen keine abweichende Entscheidung (§ 513 Abs. 1 BGB). [7] 1. Das Erstgericht ist zunächst davon ausgegangen, dass sowohl die Bekl. als a...mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemess... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Betroffenen in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Der Bußgeldbescheid sah die Festsetzung einer Geldbuße i.H.v. 160 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Zudem wurden zwei Punkte verhängt. Der Betroffene hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Das AG bestimmte Termin zur Hauptverhandlung auf den 6.9.2018. ...mehr

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zfs 01/2021, zfs Aktuell / Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) v. 21.12.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 3229). Durch das Gesetz werden die zuletzt zum 1.1.2013 angehob...mehr

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zfs 01/2021, Reparaturkoste... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung ist unbegründet, denn die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch in der geltend gemachten Höhe aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, §§ 249 Abs. 2 S. 1, 398 BGB." [20] 1. Der Zedent hat seine Ansprüche gegen die Bekl. aus dem Unfallereignis auf Erstattung der Reparaturkosten an die Kl. gem. § 398 BGB bei Auftragserteilung abgetreten....mehr

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zfs 01/2021, Arglistige Täu... / Leitsatz

1. Enthalten die Versicherungsbedingungen die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, dem Versicherer "jede dienliche Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen", muss diese Auskunft wahrheitsgemäß sein; die vorsätzlich unwahre Auskunft steht einer unterlassenen Auskunft gleich. 2. Der im Auftrag der Versicherung mit der Schadensaufnahme befasste Sachvers...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 6 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 5 (§ 5 JVEG) Um insbesondere die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Kraftfahrzeuge zumindest teilweise zu kompensieren, soll der Fahrtkostenersatz bei Benutzung des eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs für Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie für ehrenamtliche Richterinnen und Richter maßv...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / a) Wertveränderungen

Rz. 64 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach der ersten mündlichen Verhandlung berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung nach dem Betrag, der sich aus dem erhöhten Gesamtbetrag des Streitwertes ergibt. Wird also eine Klage über 5.000 EUR nach mündlicher Verhandlung auf einen Betrag von 8.000 EUR erweitert und s...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / a) Anspruch nur teilweise begründet

Rz. 134 Haften die Gegner nicht für sämtliche Schäden des Unfalls bzw. aufgrund Mithaftung des Mandanten nur nach einer Quote, so verbleibt ein Differenzbetrag an Anwaltskosten, der nicht vom Erstattungsanspruch erfasst wird. Rz. 135 Beispiel 1 Eigentümer E macht Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR geltend. Der gegnerische Versicherer V wendet ein Mitverschulden am Unfall e...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 396 Mit dem KostRÄG 2021 ist Abs. 1 dahingehend geändert worden, dass für die Tätigkeiten als Beistand oder Vertreter eines Zeugen oder Sachverständigen nicht mehr die Gebühren eines Verteidigers, also nach Teil 5 Abschnitt 1 VV RVG, verwiesen wird, sondern auf Teil 5 VV RVG insgesamt. Damit soll nach der Begründung des Gesetzgebers klargestellt werden, dass der mit eine...mehr