Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / X. Bankkonten

1. Eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 31.5.2017[40] verdeutlicht, dass finanzielle Ansprüche zwischen Ehegatten wegen unberechtigter Kontoverfügungen nicht von der Trennung der Ehegatten abhängen müssen. Zwar gelten zunächst folgende Grundsätze: Während des ehelichen Zusammenlebens darf ein entsprechend bevollmächtigter Ehegatte zum Zweck der gemeinsamen allgemeinen Lebens...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 11.8.2017 hat der Antragsteller die Scheidung der am 31.8.2002 geschlossenen Ehe beantragt und angegeben, er sei Polizeibeamter mit einem Nettoeinkommen von rund. 2.790,00 EUR, die Antragsgegnerin Verwaltungsfachangestellte mit einem Nettoeinkommen von rund. 3.200,00 EUR. Er hat ferner erklärt, er sehe hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, über den von ...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / I. "Regelfall": Minderung der Grundstücksbelastung während der Ehe

Praxis-Beispiel Beispielsfall: Die 60 Jahre alte Mutter übertrug 1997 ihrem verheirateten Sohn ein Hausgrundstück, wobei sie sich ein Wohnrecht vorbehielt. Im Jahre 2017 beantragten die Eheleute die Scheidung. Die Mutter lebte bei Zustellung des Scheidungsantrags noch. Das Grundstück hatte nach den eingeholten Gutachten im Jahr 1996 einen Wert von 300.000 EUR (bereits indexier...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 5. Berechnung, wenn der Wohn- oder Nießbrauchberechtigte vor dem Endvermögens-Stichtag verstorben ist

Wird der Wert eines Wohnrechts oder Nießbrauchs weder im Anfangs- noch im Endvermögen berücksichtigt, dann hat es auch keine unterschiedliche Auswirkung, ob der Wohn- oder Nießbrauchberechtigte noch lebt oder verstorben ist. Der durch das Ableben des Berechtigten im Endvermögen eingetretene Vermögenszuwachs wird in gleicher Höhe auch zum Anfangsvermögen gerechnet. Kontrollrec...mehr

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Nießbrauch und Wohnrecht al... / 2. Die Änderung der Rechtsprechung des BGH ab 2006

Der Familiensenat hatte mit Urteil vom 22.11.2006[4] seine einfache und sehr praxisfreundliche Rechtsprechung zur Bewertung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs aufgegeben und entschieden, dass die Grundstücksbelastung im Anfangs- und Endvermögen nicht mehr unberücksichtigt bleiben könne, sondern jeweils der aktuelle Wert ermittelt werden müsse. Zusätzlich müsse auch noch "der f...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

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Die falsche Scheu vor dem gesetzlichen Honorar

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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AGS 3/2018, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.10.2014 – XII ZB 125/14, FamRZ 2015, 133 Rn 4 m.w.N.). Sie ist auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Rechtsbeschwerde Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefocht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983 S. 890. Rz. 46 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83, USK 1984 Nr. 223. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesonde...mehr

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FF 2/2018, Scheidung ohne Gericht?

Dutta/Schwab/Henrich/Gottwald/Löhnig (Hrsg.)2017 (Beiträge zum europäischen Familien- und Erbrecht, Band 18), 377 Seiten, 84 EUR, Gieseking Verlag Der umfangreiche Tagungsband fasst die Vorträge zusammen, die bei der Tagung in Regensburg im Oktober 2016 gehalten wurden. Im Kern geht es darum, ob die Ehescheidung in Zukunft durch Standesbeamte durchgeführt werden soll oder ob e...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 3. Der Pkw nach der Scheidung

§ 1568b BGB sieht nur noch eine Verteilung des im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehenden Haushaltes vor. Eine Zuweisung eines Haushaltsgegenstandes im Alleineigentum eines Ehegatten an den anderen Ehegatten findet also nicht statt. Überträgt jedoch ein Ehegatte sein Alleineigentum auf den anderen Ehegatten, kann eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 1568b Abs. 3 BG...mehr

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FF 2/2018, Keine Anwendung ... / 1 Aus den Gründen:

Urteil [1] Das Vorabentscheidungsverfahren betrifft die Auslegung der Art. 1 und 10 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ABl 2010, L 343, S. 10). [2] Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Frau Soh...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / Einführung

Mit seiner zweiten Entscheidung in Sahyouni vom 20.12.2017[1] hat der Gerichtshof der Europäischen Union im internationalen Scheidungsrecht endgültig eine Lücke aufgedeckt. Bisher konnte der deutsche Gesetzgeber mit guten Argumenten der Auffassung sein, dass die Rom-III-Verordnung[2] das anwendbare Scheidungsrecht umfassend bestimmt, insbesondere auch für Privatscheidungen, ...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / II. Die wohl wichtigere Folgefrage für den deutschen Rechtsanwender: Entscheidungsbegriff der scheidungsverfahrensrechtlichen Anerkennungsregeln

Allerdings schließt sich noch eine wichtige Frage an, die der Gerichtshof in Sahyouni nur mittelbar streift: Wie verhält sich die Entscheidung des Gerichtshofs zu den verfahrensrechtlichen Regeln über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen? Nach Art. 17 Abs. 2 EGBGB können Ehen im Inland nur durch ein Gericht geschieden werden.[24] Privatscheidungen besitzen mithin für ...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / 2. Grenzen der analogen Anwendung der Rom-III-Verordnung

Allerdings stößt die analoge Anwendung der Rom-III-Verordnung kraft mitgliedstaatlichen Rechts dort an Grenzen, wo die Regelungen der Verordnung auf gerichtliche Scheidungen zugeschnitten sind: So kann bereits die objektive Anknüpfung einer Privatscheidung nach Art. 8 Rom-III-VO ins Leere führen. Art. 8 lit. d Rom-III-VO verweist, insbesondere wenn die Ehegatten weder den ge...mehr

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FF 2/2018, Internationaler Familienrechtstag

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 23./24.2.2018 in Berlin Freitag, 23.2.2018mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 1. Der Pkw als Haushaltsgegenstand

Der Begriff Haushaltsgegenstand ist weit auszulegen.[12] Er umfasst alle beweglichen Gegenstände i.S.v. § 90 BGB, die den gemeinsamen Ehepartnern und den im Familienverbund lebenden Kinder nach deren Vermögens- und Lebensverhältnissen üblicherweise für Wohnung, Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie zur Verfügung stehen. Maßgeblich ist alleine die Eignung als Haush...mehr

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zerb 2/2018, Pflichtteilsau... / 2. Der Fall Maurice Jarre – Cour de Cassation Nr. 16-17198

Maurice Jarre war ebenfalls ein berühmter französischer Filmkomponist, der im Jahr 2009, im Alter von 84 Jahren, in Los Angeles, ebenfalls an einem Krebsleiden verstorben ist. Maurice Jarre war insgesamt vier Mal verheiratet. Aus seiner ersten, in 1946 in Frankreich geschlossenen Ehe, ging der weltbekannte französische Musiker und Komponist moderner Synthesizer Musik, Jean-M...mehr

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FF 2/2018, Keine Anwendung ... / Leitsatz

Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ist dahin auszulegen, dass eine durch einseitige Erklärung eines Ehegatten vor einem geistlichen Gericht bewirkte Ehescheidung wie die im Ausgangsverfahren str...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / 1. Grundsätzlich analoge Anwendung der Rom-III-Verordnung kraft mitgliedstaatlichen Rechts

Die richtige Antwort sollte lauten: Solange der deutsche Gesetzgeber die planwidrige Lücke im deutschen Kollisionsrecht nicht schließt (vgl. sogleich unten I. 3.), sollte die Rom-III-Verordnung analog auf Privatscheidungen angewandt und nicht etwa auf Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. zurückgegriffen werden.[9] Die analoge Anwendung der Rom-III-Verordnung kraft nationalen Rechts sch...mehr

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AGkompakt 2/2018, Nachträgl... / 1. Aufschiebende Bedingung

Einigungsgebühr entsteht erst mit Bedingungseintritt Schließen die Parteien eine Einigung unter einer aufschiebenden Bedingung, so wird die Einigungsgebühr erst ausgelöst, wenn die Bedingung eingetreten ist (Anm. Abs. 3, 1. Alt. zu Nr. 1000 VV). Die Bedingung kann von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein. Sie kann sich auch aus den Umständen ergeben. Eine solche Be...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / I. Maßgebliche Kollisionsnormen für Privatscheidungen?

Die Begrenzung des sachlichen Anwendungsbereichs der Rom-III-Verordnung auf gerichtliche Scheidungen, die der Gerichtshof bereits in der ersten Sahyouni-Entscheidung[7] angedeutet hatte,[8] wirft einige Folgefragen auf, vor allem: Wenn die Rom-III-Verordnung Privatscheidungen nicht erfasst, welche Kollisionsnormen bestimmen dann das anwendbare Recht, an dem die Zulässigkeit,...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 1. Abänderungsantrag kraft zwingenden Rechts

Die Abänderung von Titeln über den gesetzlichen Unterhalt ist, je nachdem, ob sie rechtskraftfähig sind oder nicht, in eigenen Normen geregelt – in § 238 FamFG einer- und in § 239 FamFG andererseits. Für alle Titel ist nur der Abänderungsantrag an das Gericht der statthafte Rechtsbehelf, um die Abänderung eines Titels zu erlangen. Die Bestimmungen der §§ 238, 239 FamFG entha...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Ehewohnung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.11.2107 – 3 WF 257/17 a) Nutzungsentschädigungsansprüche gegen einen Ehegatten für eine im Miteigentum stehende Wohnung sind für die Zeit der Trennung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu beurteilen und als Wohnungssache nach § 111 Nr. 5 FamFG im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verfolgen. b) Nutzungsentschädigungsansprüche gegen einen frü...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Internationales

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.3.2017 – 2 UF 106/16 Von der Vollstreckung eines die Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ anordnenden Beschlusses ist abzusehen, wenn diese mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgebenden Umstände zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eingetreten sind (Anschl. an...mehr

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zerb 2/2018, Testamente für Geschiedene und Patchworkehen

Florian Enzensberger und Maximilian Maar zerb verlag, 4. Auflage, 2017, 308 Seiten broschiert, 49 EUR ISBN 978-3-95661-065-3 Seit 2011 ist die Zahl der Scheidungen leicht gesunken (zuletzt: 1,7 % p. a.). 2015 waren es allerdings noch 163.335 Ehen, die geschieden wurden. Dies betraf im gleichen Jahr rund 131.000 minderjährige Kinder. Die Zahl der betroffenen volljährigen Kinder...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / 2. Der Pkw in der Trennung

Nach § 1361a BGB wird die vorläufige Aufteilung über den Besitz und die Nutzungsrechte der Haushaltsgegenstände geregelt. Herrscht im Falle der Trennung der Eheleute Uneinigkeit über den Verbleib der im gemeinsamen Haushalt befindlichen Gegenstände, so kann nach dieser Norm nur eine vorläufige Regelung über den Besitz und die Nutzungsrechte getroffen werden. Erst zum Zeitpun...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / 3. Klarstellung durch den deutschen Gesetzgeber wünschenswert

Aus Gründen der Rechtsklarheit wäre es wünschenswert, wenn der deutsche Gesetzgeber die entsprechende Anwendung der Rom-III-Verordnung auf Privatscheidungen gesetzlich anordnen würde, etwa in einem neuen Art. 17 Abs. 1 EGBGB, der schlicht lauten könnte: Zitat "Soweit die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (E...mehr

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AGS 2/2018, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nur teilweise begründet. Der Verfahrenswert ist gem. §§ 42, 35, 33 FamGKG in Höhe des 3½fachen Jahresbetrages der aus der notariellen Urkunde zu zahlenden monatlichen Leibrente i.H.v. 500,00 EUR festzusetzen. Die Bestimmung des § 51 FamGKG kann zur Bewertung dieses Anspruchs nicht herangezogen werden. Ist der Unterhalt durch Vertrag gereg...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2 Rechtskräftige Scheidung

1.1.2.2.1 Scheidungsvoraussetzungen Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, wonach das Scheitern der Ehe der einzige Scheidungsgrund ist. § 1565 Abs. 1 BGB definiert den Grundtatbestand, nach dem eine Ehe geschieden werden kann. Danach ist die Ehe gescheitert, wenn zum einen die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Diagnose) und zum anderen nicht erwar...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2 Gesetzliches Erbrecht bei Trennung und Scheidung

1.1.2.1 Getrenntleben Die bloße Trennung der Eheleute oder die Zerrüttung einer Ehe hat auf das Erb- und Pflichtteilsrecht der Partner noch keine Auswirkungen. Praxis-Tipp Vor Abschluss einer Getrenntlebensvereinbarung ist deshalb mit dem Mandanten zu erörtern, ob ein gegenseitiger Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht im Einzelfall sinnvoll ist und ggf. in die Vereinbarung aufzu...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.5 Formbedürftiger Widerruf trotz Scheidung

Ist trotz späterer Scheidung bei Testamentserrichtung ein Fortgeltungswille vorhanden, bleiben die letztwilligen Verfügungen der Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament wirksam. Will einer der Partner seine letztwillige Verfügung beseitigen, muss er in der oben beschriebenen Art und Weise tätig werden. Dabei ist zu beachten, dass wechselbezügliche Verfügungen i. S. d...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1 Scheidung und gesetzliches Erbrecht

1.1.1 Gesetzliches Erbrecht bei bestehender Ehe 1.1.1.1 Erblasser mit Abkömmlingen Hat ein verheirateter Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet, wird er von seinem Ehepartner und den Kindern beerbt. Die §§ 1922 ff. BGB regeln die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Erblassers, wobei das Erbrecht auf dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge beruht. Für Eheleute hängt di...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2 Scheidung und gewillkürte Erbfolge

1.2.1 Wegfall der Erbrechte 1.2.1.1 Durch Erklärung des Testierenden Zur Aufhebung einer letztwilligen Verfügung stellt das Gesetz dem Testierenden – unabhängig von Trennung bzw. Scheidung – mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Errichtung eines Testaments mit abweichendem Inhalt (§ 2258 Abs. 1 BGB), Vernichtung eines bestehenden Testaments oder Streichung einzelner Textpassagen ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2.2 Auswirkungen der rechtskräftigen Scheidung auf das Erbrecht

Mit Rechtskraft der Ehescheidung (§ 1564 BGB) entfallen das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, sein Pflichtteilsrecht und das Recht auf den "Voraus". Bestehen bleibt der Anspruch auf den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch (§§ 1569 ff. BGB) wird zur Nachlassverbindlichkeit und richtet sich nun gegen die Erben; diese haften jedoch nur...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.1.2 Als Folge der Scheidung

Gemäß den §§ 2077, 2268, 2279 Abs. 1 BGB sind die in Einzeltestamenten zugunsten des anderen Ehegatten enthaltenen Verfügungen bzw. die von Ehegatten gemeinsam errichteten letztwilligen Verfügungen ohne weitere Erklärung im Zweifel unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers durch Scheidung oder durch andere Gründe aufgelöst worden war oder nicht bestand. Dieser geset...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / I Scheidung und Ehegattenerbrecht

1.1 Scheidung und gesetzliches Erbrecht 1.1.1 Gesetzliches Erbrecht bei bestehender Ehe 1.1.1.1 Erblasser mit Abkömmlingen Hat ein verheirateter Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet, wird er von seinem Ehepartner und den Kindern beerbt. Die §§ 1922 ff. BGB regeln die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Erblassers, wobei das Erbrecht auf dem Grundsatz der Gesamtrecht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2.1 Scheidungsvoraussetzungen

Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, wonach das Scheitern der Ehe der einzige Scheidungsgrund ist. § 1565 Abs. 1 BGB definiert den Grundtatbestand, nach dem eine Ehe geschieden werden kann. Danach ist die Ehe gescheitert, wenn zum einen die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Diagnose) und zum anderen nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.3 Scheidungsantrag

Bei Tod eines Ehegatten während eines laufenden Scheidungsverfahrens verliert der überlebende Ehegatte sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach § 1933 BGB unter folgenden Voraussetzungen: wenn zur Zeit des Erbfalls die materiellen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser selbst die Scheidung beantragt hat oder dem Scheidungsantrag des l...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.3 Fortgeltungswille

Diese Vermutungsregelungen greifen nicht ein, wenn die Ehegatten den Willen hatten, dass die letztwillige Verfügung auch im Fall der Scheidung Bestand haben soll, also ein so genannter Fortgeltungswille angenommen werden kann. Maßgeblich ist hierfür zunächst der tatsächliche Wille der Ehegatten. Kann ein solcher nicht festgestellt werden (meist machen sich die Ehegatten bei ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.1 Wegfall der Erbrechte

1.2.1.1 Durch Erklärung des Testierenden Zur Aufhebung einer letztwilligen Verfügung stellt das Gesetz dem Testierenden – unabhängig von Trennung bzw. Scheidung – mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Errichtung eines Testaments mit abweichendem Inhalt (§ 2258 Abs. 1 BGB), Vernichtung eines bestehenden Testaments oder Streichung einzelner Textpassagen (§ 2255 BGB), Rücknahme eine...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.1 Getrenntleben

Die bloße Trennung der Eheleute oder die Zerrüttung einer Ehe hat auf das Erb- und Pflichtteilsrecht der Partner noch keine Auswirkungen. Praxis-Tipp Vor Abschluss einer Getrenntlebensvereinbarung ist deshalb mit dem Mandanten zu erörtern, ob ein gegenseitiger Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht im Einzelfall sinnvoll ist und ggf. in die Vereinbarung aufzunehmen. Achtung Die üb...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.2 Reichweite der Vermutungswirkungen

Bei einem Einzeltestament ergreift die Unwirksamkeitsvermutung gem. § 2077 BGB nur die den anderen Ehegatten betreffenden Verfügungen von Todes wegen; sonstige Bestimmungen zugunsten Dritter bleiben wirksam. Dem gegenüber reichen die Vermutungswirkung der §§ 2268, 2279 BGB weiter: Die Unwirksamkeitsvermutung erstreckt sich bei Ehegattentestament und Erbvertrag auf alle Verfüg...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1 Gesetzliches Erbrecht bei bestehender Ehe

1.1.1.1 Erblasser mit Abkömmlingen Hat ein verheirateter Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet, wird er von seinem Ehepartner und den Kindern beerbt. Die §§ 1922 ff. BGB regeln die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Erblassers, wobei das Erbrecht auf dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge beruht. Für Eheleute hängt die Erbquote gemäß der Vorschrift des § 1931 BGB ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.4 Beteiligung des geschiedenen Ehegatten am Nachlass des Erblassers trotz Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts?

Sind aus einer geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, kann sich aus diesem Umstand eine mittelbare Teilhabe am Nachlass des geschiedenen Ehegatten ergeben. Das ist immer dann der Fall, wenn nach dem Tod des einen Ehegatten dessen Vermögen über die Erbfolge auf die gemeinsamen Kinder übergeht und eines der Kinder ohne eigene Nachkommen vor dem geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.4 Beweislast

Nur dann, wenn ein Fortgeltungswille positiv festgestellt werden kann, bleiben die letztwilligen Verfügungen der Ehegatten wirksam. Derjenige, der sich darauf beruft, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.[17]mehr