Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.3.1 Ausscheiden aus der Familienversicherung

Rz. 28 Zum Beitritt zur freiwilligen Mitgliedschaft sind auch solche Personen berechtigt, die aus der zuvor beitragsfreien Familienversicherung ausscheiden oder wegen § 10 Abs. 3 nicht in der Familienversicherung versichert sein können. Obwohl diese Personen zuvor keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erbracht hatten, wird diesen ein Beitrittsrecht eingeräumt. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Ehegatte/eingetragene Lebenspartner (Lebenspartner)

Rz. 9 Für die Zuordnung zur Steuerklasse I geht es um eine Momentaufnahme (Rz. 2). Die Ehe/Lebenspartnerschaft muss daher bei Steuerentstehung[1], also grundsätzlich im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bzw. bei Schenkungen im Zeitpunkt der Ausführung rechtlich wirksam gewesen sein. Partner einer nichtigen oder aufhebbaren Ehe/Lebenspartnerschaft fallen unter die Steuerklas...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.7 Geschiedener Ehegatte/Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Rz. 43 Nach der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft bleibt für Leistungen zwischen den ehemals gesetzlich verbundenen Partnern immerhin die Privilegierung nach Steuerklasse II erhalten. Zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft vgl. § 15 LPartG.[1] Da aufgrund der zivilrechtlichen Orientierung des ErbStG die Schwiegerkindschaft auch nach der Scheidung/Aufhebung der Lebens...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.6 Schwiegereltern

Rz. 42 Schwiegerelternschaft meint das Verhältnis von Begünstigten zum Ehegatten des leiblichen Kindes, des Adoptivkindes und des Stiefkindes. Auch die Schwiegerelternschaft wird nicht durch Scheidung der vermittelnden Ehe beendet (Rz. 41).mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.5 Schwiegerkinder

Rz. 41 Schwiegerkindschaft bezeichnet das Verhältnis von Erwerbern zu den Eltern des Ehepartners, und zwar auch zu dessen Adoptiveltern und zum Vater des nichtehelich geborenen Ehepartners. Zu den Schwiegerkindern i. S. d. § 15 Abs. 1 II Nr. 5 ErbStG sind auch die Ehegatten von Stiefkindern (Stiefschwiegerkinder) zu rechnen.[1] Die Schwiegerkindschaft wird nicht durch Scheidun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert eines Antrags auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung; kein Vergleichsmehrwert bei Mitvergleichen anderweitig anhängiger Gegenstände

§§ 35, 42 Abs. 1 FamGKG; Nr. 1900 FamGKG KV; § 745 Abs. 2 BGB Leitsatz Der Wert eines Verfahrens auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung ist mit dem Jahreswert des monatlich geforderten Betrags zu bemessen. Bei Antragstellung fällige Beträge sind hinzuzurechnen. Ein Vergleichsmehrwert ist nicht festzusetzen, wenn Ansprüche mitverg...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Scheidung

Rz. 516 Grundsätzlich ist auch dem Aspekt einer möglichen Scheidung (siehe auch § 6 Rdn 164 f.).[411] Rechnung zu tragen: In der Praxis wird dies relevant, wenn deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Ehe vor dem Tod des Unterhaltspflichtigen bereits zum Scheitern verurteilt war. Rz. 517 Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Schädiger. Bei mehr als drei Jahre g...mehr

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§ 6 Tabellen / IV. Wiederverheiratung; Scheidung

1. Wiederheirat Rz. 159 Spezielle Tabellen berücksichtigen für die Unterhaltsschadenregulierung auch die mögliche Wiederverheiratung der hinterbliebenen Witwen und Witwer.[152] Rz. 160 Schlund/Schneider [153] vertreten hierzu, dass der Kapitalisierungsfaktor wegen der Wiederverheiratungsmöglichkeit erheblich zu vermindern ist. Verwiesen wird auf Erfahrungswerte aus der Schweiz,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 1037 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[1109] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Hinterbliebenengeld ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen, da es nicht zu den in § 1374 Abs. 2 BGB genannten Ausnahmen zählt. Rz. 1038 Immer dann, wenn unterschiedlic...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Auflösung einer Ehe

Rz. 164 Der Wahrscheinlichkeit einer künftigen hypothetischen Eheauflösung durch Scheidung ist im Rahmen der individuellen Kapitalisierung nur im Ausnahmefall Rechnung zu tragen. Im Bereich der Regulierung (vor allem Sammelbesprechung) mit Sozialversicherungsträgern und sonstigen Trägern der Daseinsvorsorge kann aber dieser Faktor durchaus Berücksichtigung finden. Rz. 165 Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 45 § 16 SGB VIII regelt die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege ...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 651 Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern (i.S.d. LPartG) ist gehemmt, solange diese Gemeinschaft besteht (Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens).[670] § 207 S. 1 und § 207 S. 2 Nr. 1 BGB entsprechen dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht (§ 204 S. 1 und 3 BGB a.F.[671]). Rz. 652 Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Eheschließung bzw. Begründun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Veränderungen

Rz. 468 Durch Differenzfaktoren ist der voraussehbaren späteren Mitarbeit anderer Familienangehöriger und der unfallunabhängigen Einstellung von Ersatzkräften (z.B. Putzfrau, Gartenhilfe) Rechnung zu tragen.[358] Mit der Verrentung bzw. Pensionierung oder einer Teilzeitbeschäftigung des Ehepartners ist dieser unterhaltsrechtlich zur hälftigen Mitarbeit im Haushalt verpflicht...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Familiäre Entwicklung

Rz. 427 Fiktive familiäre Entwicklungen (wie eine fiktive Heirat/Scheidung[319] oder fiktive Kinder) sind grundsätzlich bei der weiteren Berechnung des Verdienstausfalles außer Acht zu lassen. Vor allem die steuerrechtlichen Erleichterungen für Familien dienen ihrem Sinne nach dem Familienlastenausgleich, ebenso wie das Kindergeld. Eine Steuerentlastung anzunehmen, führte zu...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung nach § 42 Abs. 1 FamGKG Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit nach der Scheidung sind keine Ehewohnungssachen, sondern Familienstreitsachen. Daher ist § 48 Abs. 1 FamGKG nicht anwendbar. Erstaunlicherweise fehlt für wiederkehrende Leistungen eine Regelung im FamGKG. Soweit das OLG Brandenburg (NZFam 2020, 691 = AGS 2020, 403) und das OLG ...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / Leitsatz

Der Wert eines Verfahrens auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung ist mit dem Jahreswert des monatlich geforderten Betrags zu bemessen. Bei Antragstellung fällige Beträge sind hinzuzurechnen. Ein Vergleichsmehrwert ist nicht festzusetzen, wenn Ansprüche mitverglichen werden, die zwar nicht in dem betreffenden Verfahren, aber in ...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte nach Rechtskraft der Scheidung beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, fällige und zukünftige Nutzungsentschädigungen zu zahlen. Das FamG hat dem Antrag teilweise stattgegeben und ihn i.Ü. abgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben beide Beteiligte Beschwerde eingelegt. Vor dem OLG wurde sodann eine Einigung geschlossen und darin auch ein vor de...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) Besonderheit für Drittleistungen

Rz. 472 Von Drittleistungsträgern werden zum Haushaltsführungsschaden kongruente Leistungen erbracht, die anspruchsmindernd auf den Direktanspruch anzurechnen sind. Rz. 473 Bei der Kapitalisierung von Regressforderungen der Drittleistungsträger ist zu bedenken, dass sich der Haushaltsführungsschaden rechtlich aus dem Verdienstausfallschadenanteil und dem Teil der vermehrten B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Veränderungen im Verlauf der hypothetischen Unterhaltsberechtigung

Rz. 499 Bei der Ermittlung des künftigen Unterhaltsschadens sind wirtschaftliche Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen von Getötetem und Hinterbliebenen (z.B. hypothetische Verrentung/beamtenrechtliche Pensionierung) ebenso zu beachten, wie Veränderungen im familiären Umfeld (Herausfallen der Kinder aus der Unterhaltsberechtigung, Wiederaufnahme – auch hypothetische ...mehr

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AGS 07/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil weist N. Schneider (S. 289 f.) zunächst auf die bereits verabschiedenden Änderungen des RVG hin, vor allem auf die Änderungen des § 10 RVG, wonach seit dem 17.7.2024 Rechnungen nicht mehr vom Anwalt eigenhändig unterschrieben werden müssen, sondern auch in Textform erteilt werden können. In einem weiteren umfassenden Beitrag befasst sich Volpert (S. 290 ff.) mi...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 538 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[444] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zeichnungsberechtigung

Rz. 628 Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Minderjährigen ist der Vergleich von beiden Erziehungsberechtigten zu genehmigen (gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB, § 171 Abs. 3 ZPO), bei Halbwaisen vom überlebenden Elternteil (§§ 1680 Abs. 1, 1681 BGB). Rz. 629 Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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ZErb 07/2024, Familienrecht

In Fortführung des "Blicks über den Tellerrand" in ZErB 2024, 19, werden hier weitere familienrechtliche Strategien zur Pflichtteilsminimierung von Abkömmlingen vorgestellt. Lebzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs Erhält ein Ehegatte aufgrund ehevertraglicher Beendigung der Zugewinngemeinschaft etwas, wird das Nachlassvermögen geschmälert. Der Erhalt stellt keine Schenk...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Nicht-eheliche Gemeinschaft

Rz. 515 Im Zuge der gesellschaftlichen Fortentwicklung ist auch die nicht-eheliche Lebensgemeinschaft immer mehr in den Vordergrund der Diskussion gerückt.[408] Der Umstand, dass der Hinterbliebene eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft eingeht, kann im Rahmen des Unterhaltsschadenersatzes nicht unberücksichtigt bleiben (auch Rdn 496). Die Aufnahme einer eheähnlichen Beziehu...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Wiederheirat

Rz. 159 Spezielle Tabellen berücksichtigen für die Unterhaltsschadenregulierung auch die mögliche Wiederverheiratung der hinterbliebenen Witwen und Witwer.[152] Rz. 160 Schlund/Schneider [153] vertreten hierzu, dass der Kapitalisierungsfaktor wegen der Wiederverheiratungsmöglichkeit erheblich zu vermindern ist. Verwiesen wird auf Erfahrungswerte aus der Schweiz,[154] nach dene...mehr

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AGS 07/2024, Verfahrenswert... / III. Jahreswert ist maßgebend

Bei der Ausfüllung des in § 42 Abs. 1 FamGKG eröffneten Ermessens ist auf die in § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG enthaltene Wertung zurückzugreifen und der 12-fache Monatswert der geltend gemachten monatlichen Nutzungsentschädigung heranzuziehen (OLG Hamm, Beschl. v. 20.7.2023 – 5 UF 78/23, juris Rn 3; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.9.2021 – 6 UF 87/21, juris Rn 7; OLG Braunschweig, B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.2 Förderung der Erziehung in der Familie

Rz. 5 Die Regelungen zum zweiten Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 2) sind im Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII normiert (§§ 16 bis 21) und enthalten ein ganzes Bündel von Beratungs- und Betreuungsangeboten. Diese sind wiederum an Kinder und Jugendliche ebenso wie an Mütter und Väter sowie an sonstige Personensorgeberechtigte gerichtet. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

Ob es sich bei der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob etwa nur eine familiäre Mithilfe vorliegt, entscheidet sich nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Arbeitsvertrags. Die maßgeblichen Kriterien sind in § 611a Abs. 1 BGB niedergelegt. Zu denken ist daneben auch an eine "verdeckte" Stellung als selbstst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die er im Einzelfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.3 Inhalt

Die Erziehungsberatung hilft individuelle und familienbezogene Probleme zu klären, die zugrunde liegenden Faktoren z. B. Arbeitslosigkeit oder Sucht zu bewältigen, bei der Lösung von Erziehungsfragen und bei Trennung und Scheidung.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung ist keine anderweitige Regelung i.S.v. § 56 Abs. 1 FamFG mit der Folge, dass eine einstweilige Anordnung über Trennungsunterhalt trotz fehlender Identität von Trennungs- und nachehelichem Unterhaltmehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / II. Steuerliche Problempunkte bei der Gestaltung der Vermögensauseinandersetzung in Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Anzahl der Ehescheidungen lag bei 137.400 in 2022 – 3,8 % weniger als im Jahr davor.[2] Die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 ist seit 2012 kontinuierlich gesunken. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33.000 oder 9,2 % auf rund 391.000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. Laut St...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / cc) Vergleich im Anordnungsverfahren

Kommt es im Anordnungsverfahren zum Abschluss eines Vergleichs über Unterhalt, stellt dieser im Zweifel nur eine einstweilige Regelung dar, die mit dem Wirksamwerden einer endgültigen Regelung außer Kraft treten soll. Andererseits ist von Bedeutung, dass eine einstweilige Anordnung – trotz der fehlenden Identität von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt –[79] auch nach Rec...mehr

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FF 06/2024, Verteilung des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer Immobilie. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2013 die Ehe. Im Oktober 2014 übertrug der Antragsteller der Antragsgegnerin ein ihm gehörendes und mit kreditsichernden Grundschulden zugunsten der G. Bank belastetes Hausgrundstück, das den Beteiligte...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / b) Schenkung

Es kann vorkommen, dass ein Ehegatte aus einer moralischen Verpflichtung heraus auf gemeinsam erworbenes Vermögen verzichtet oder die Eheleute die Schenkung während der Ehe vornehmen, um die negativen Folgen eines Zugewinnausgleichs zu verhindern. In diesem Fall liegt grds. eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, wenn die Übertragung nicht in einem gege...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IV. Zugewinnausgleichsanspruch – Erfüllung durch Übertragung einer Immobilie – Steuerliche Problematiken dieser Gestaltungsform

Grundsätzlich ist der Ausgleichsanspruch nach den §§ 1372 ff. BGB, wie bereits erwähnt auf Geld gerichtet. Nach § 3 Nr. 2 EStG unterliegt dieser Ausgleichsanspruch grundsätzlich weder der Einkommen- noch gem. § 5 ErbStG der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wird jedoch anstelle des Geldes ein Vermögensgegenstand zum Ausgleich desselben übertragen, so kann sich dadurch eine Ste...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Gerichtliche Entscheidung

Wenn in § 49 Abs. 1 FamFG bestimmt ist, dass das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen "kann", betrifft das nur die Befugnis des Gerichts, gibt diesem aber kein Ermessen; deshalb muss das Gericht die einstweilige Anordnung erlassen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein gewisser Gestaltungsspielraum besteht lediglich b...mehr