Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 08/2010, Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren

Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, bearbeitet von Prof. Christoph Althammer, Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Dieter Büte, Dr. Helmut Büttner, Dr. Isabell Götz, Dr. Hans-Ulrich Graba, Dr. Meo-Micaela Hahne, Prof. Dr. Dieter Henrich, Dr. Andreas Holzwarth, Wolfgang Jaeger, Dr. Winfried Maier, Dr. ...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung, § 1384 BGB

Vermögensänderungen nach Zustellung des Scheidungsantrags können die Anspruchshöhe entgegen bisheriger Rechtslage[1] nicht mehr beeinflussen. Der Berechnungszeitpunkt im Scheidungsfall bleibt selbstverständlich gleich (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, § 1384 BGB). Es wird lediglich das zwischen §§ 1384, 1375 BGB einerseits und § 1378 Abs. 2 BGB a.F. bestehende Schlupf...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / 3. Beendigung des Güterstandes durch Rechtskraft der Ehescheidung vor dem 1.9.2009 und Anhängigmachen des Zugewinnausgleichsverfahrens nach dem 1.9.2009

Nach § 1378 Abs. 3 BGB ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Rechtskraft der Ehescheidung beendet. Die Zugewinnausgleichsforderung ist kraft Gesetzes entstanden.[1] Die einem anderen Zweck dienende Stichtagsregelung der §§ 1384, 1387 BGB greift nicht korrigierend ein.[2] Es handelt sich nicht um einen verhaltenen Anspruch, der durch ein Verlangen des Zugewinnausgle...mehr

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FF 07/2010, Rechtsprechung ... / Ehescheidung

Die Antragschrift hat zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens den Anforderungen des § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG zu entsprechen. Die Einhaltung der Formvorschrift rechnet zu den zwingenden Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Ehescheidungsverfahren (OLG Hamm, Beschl. v. 2.3.2010 – 2 WF 27/10, FuR 2010, 410 [Soyka]).mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse in der Rechtsprechung des BGH

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 [1]). Wir befinden uns im Rahmen einer Anspruchsprüfung auf der Ebene des Bedarfs. Das Gesetz selbst enthält weder eine Definition des Begriffs der "ehelichen Lebensverhältnisse" noch benennt es – im Gegensatz zum Ehezeitende beim Versorgungsausgleich (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) oder d...mehr

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FF 02/2010, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

BGB § 1578 § 1578b § 1609; ZPO § 323;; EGZPO § 36; a) Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des unterhaltspflichtigen Ehegatten zur gleichmäßigen Aufteilung des Einkommens der Beteiligten nach der sog. Drittelmethode zu bemessen (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911; v. 1.10.2008 – XII ZR 62/07, FamRZ 2009, 23; BGHZ ...mehr

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AGS 06/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Der Leitsatz ist zutreffend, die Begründung allerdings teilweise unrichtig und die Festsetzung des Verfahrenswertes im Ergebnis falsch. Der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG entspricht der für Ehesachen geltenden Wertvorschrift des § 43 Abs. 2 FamGKG, wonach für die Einkommensverhältnisse auch das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute einzusetzen ist. Der er...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / aa) Befristung

Befristung auf 10 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung bei einer Ehedauer von 21 Jahren; Ehe mit 3 Kindern; Zurückstellung der beruflichen Entwicklung mit deutlich besseren Verdienstmöglichkeiten als derzeit möglich; geringer Aufstockungsbedarf; gute wirtschaftliche Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen. OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.12.2009 – 5 UF 11/09, FamRZ 2010, 1082 Ehedaue...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Eine gut gelungene und in jeder Hinsicht zutreffende Entscheidung. Das OLG erkennt die wesentlichen Kriterien, deren Verständnis für eine Bemessung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen nach § 50 Abs. 1 FamGKG erforderlich ist, und ist darüber hinaus in der Lage, sie in einer einzigen Entscheidung darzustellen: Aus dem Verbund gelöste, nach dem 31.8.2009 wieder ...mehr

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AGkompakt 02/2010, Umfang d... / II. Die Entscheidung

Beratung über Trennungsunterhalt und Ehescheidung sind verschiedene Angelegenheiten Das AG geht davon aus, dass der Anwalt Beratungstätigkeiten in zwei verschiedenen Angelegenheiten erbracht hat. Eine Begriffsbestimmung der Angelegenheit ergebe sich aus dem Gesetz nicht; zwar nehme § 16 Nr. 4 RVG dieselbe Angelegenheit für eine Scheidungssache und die Folgesachen an. Allerdin...mehr

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FF 04/2010, Unzumutbarkeit einer Abänderung des Unterhaltstitels

FGG-RG Art. 111; ZPO § 323; EGZPO § 36 Nr. 1 Eine Abänderung eines Unterhaltstitels auf Grund der Gesetzesänderungen durch die Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008 kommt dann nicht in Betracht, wenn das Vertrauen des Unterhaltsberechtigten in den Bestand des Titels schutzwürdig ist, weil er auf Grund seines Alters keine Möglichkeit mehr hat, die sich für ihn aus einer Abänderu...mehr

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AGkompakt 06/2010, Beratung... / II. Die Entscheidung

Gem. § 1 BerHG ist dem Rechtsuchenden Beratungshilfe zu gewähren, wenn dieser die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden möglich ist und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Diese Voraussetzungen...mehr

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FF 04/2010, Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Verletzung der Unterrichtungspflicht

BGB § 1386 Abs. 3 Ein unrechtmäßiges Unterrichtungsverhalten kann nicht darin gesehen werden, dass der Ehegatte auf ein Auskunftsverlangen über sein Vermögen zu einem bestimmten Stichtag und die Aufforderung zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses mit allen Aktiva und Passiva zur Vorbereitung einer wirtschaftlichen Entflechtung der Parteien nicht reagiert. (Leitsatz der R...mehr

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FF 10/2010, Das unterhaltsr... / • Wohnvorteil

Die Gleichbehandlung erfordert es, dass sich die Unterhaltspartei, die keine Miete zahlen muss, ein fiktives Einkommen für den Vorteil anrechnen lassen muss, soweit sie unter Berücksichtigung des Aufwands für das Objekt billiger wohnt.[1] Dies gilt ebenso für den Verwandten-[2] wie für den Ehegattenunterhalt. Es ist gleich, worauf der tatsächliche Wohnvorteil beruht, ob auf E...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 3. Auslegung des Begriffs der ehelichen Lebensverhältnisse

Lässt § 1578 Abs. 1 diese Neuinterpretation zu?[1] Im Gesetz ist nur von "ehelichen" Lebensverhältnissen die Rede. Die Ehe beginnt mit der Heirat und endet mit Rechtskraft der Scheidung. Auch wenn dem Begriff eine gewisse Öffnungsoption immanent ist, sind schon allein nach dem Wortlaut der Berücksichtigung jeder außerehelichen Entwicklung Grenzen gesetzt: Wirtschaftlich vort...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin richtet sich gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrenskostenhilfevergütung allein aus dem Gegenstandswert für die Scheidung. Die Antragstellerin hatte Verfahrenskostenhilfe für die Anträge auf Scheidung und auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für den gemeinsamen Sohn der...mehr

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AGS 08/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Jedenfalls deshalb, weil das Verfahren über den Versorgungsausgleich am 1.9.2009 vom Scheidungsverfahren abgetrennt und ausgesetzt war, sind gem. § 111 Abs. 3, 4 FGG-ReformG für die Festsetzung des Verfahrenswertes und für dieses Beschwerdeverfahren die nach dem Inkrafttreten des FGG-ReformG am 1.9.2009 maßgeblichen Vorschriften und damit diejenigen des FamGKG anzuwenden. Nac...mehr

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AGS 02/2010, Terminsgebühr ... / Sachverhalt

Der Beklagte hatte den Kläger am 28.11.2005 mit der Durchführung der Ehescheidung beauftragt. Am 20.12.2005 wurde ihm von den Anwälten seiner Ehefrau der Entwurf des Scheidungsantrags zugesandt. Diese drängten auf Freistellung von Darlehensverpflichtungen gegenüber der Deutschen Bank, betreffend das im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehende Eigenheim. Am 20.2.2006 fand e...mehr

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FF 01/2010, Herabsetzung des Trennungsunterhalts wegen der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

BGB §§ 1361 Abs.3, 1579 Nr. 7; Die Aufnahme intimer, auf Dauer geplanter gleichgeschlechtlicher Beziehungen durch den Unterhaltsberechtigten mit der Folge des zwei Tage später erfolgten Auszugs aus der Ehewohnung und des Umzugs zu dem neuen Partner stellt unter Berücksichtigung der Situation der Kinder, zweier minderjähriger und eines privilegierten volljährigen Kindes, die a...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 6. Verhältnis der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum unterhaltsrechtlichen Halbteilungsgrundsatz – Kritik

Was hat nun der Halbteilungsgrundsatz mit der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu tun? Die ehelichen Lebensverhältnisse definieren den Betrag, der zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stand und steht, und zwar sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten. Der Halbteilungsgrundsatz legt den Bedarf des Berechtigten auf die Hälft...mehr

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FF 05/2010, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Der Anspruch auf eine nach iranischem Recht vereinbarte Morgengabe unterliegt – als allgemeine Wirkung der Ehe – dem von Art. 14 EGBGB berufenen Sachrecht. Ist dies das deutsche Sachrecht, so ist die Morgengabe als eine ehevertragliche Zusage des Ehemanns anzusehen, die diesen verpflichtet, den in der Zusage genannten Geldbetrag zu zahlen. Eine Anpassung dieses Betrages an d...mehr

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FF 07/2010, Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

BGB § 242 a.F., BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 a) Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsurt. v. 7.9.2005 – XII ZR 316/02, FamRZ 2006, 394 m.w.N.; BGHZ 129, 259, 263). Auch auf d...mehr

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AGS 02/2010, Kostenpflicht ... / Anmerkung

Auch nach der seit dem 1.9.2009 geltenden Rechtslage ist hier § 97 Abs. 2 ZPO anzuwenden. In Verbundverfahren verweist § 113 Abs. 2 FamFG auf die Vorschriften der ZPO, sofern im FamFG keine vorrangigen Regelungen enthalten sind. Eine vorrangige Regelung findet sich nur für das Verbundverfahren bei Ausspruch der Scheidung (§ 132 FamFG), nicht aber für den Fall, dass das Recht...mehr

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AGS 02/2010, Gerichtliche M... / I. Allgemeine Verfahrensgebühr und Gebührenvergleich

Diese Vergleichsrechnung ist unproblematisch, wenn für die Wertteile jeweils die im GKG und im FamGKG regelmäßig vorgesehene Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (Verfahrensgebühr) anfällt. Allerdings hat die Regelung im normalen Zivilprozess praktisch keine Bedeutung mehr, weil für das Verfahren jeder Instanz eine pauschale Verfahrensgebühr anfällt. Denn eine Teilermäßigu...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Zur Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Kernbereichslehre

Diese Handhabung des Zugewinnausgleichs im Rahmen der Inhaltskontrolle von Eheverträgen bedarf aus mehreren Gründen einer Überprüfung. Nach wie vor Unbehagen bereitet die weitgehende Ausklammerung von Gütertrennungsvereinbarungen aus der Inhaltskontrolle zunächst im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit.[1] Das B...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / e) Identität des Verfahrensgegenstandes und der Beteiligten

Einem Abänderungsverfahren muss derselbe Streitgegenstand wie im Vorverfahren zu Grunde liegen. So kann zum Beispiel wegen der Verschiedenheit der Streitgegenstände ein Titel über Trennungsunterhalt nach der Scheidung der Ehe der Beteiligten nicht in einen Titel auf nachehelichen Unterhalt abgeändert werden.[1] Zwischen dem Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern ...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

a) Das AG hat das wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren zutreffend nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache unter Anwendung des ab dem 1.9.2009 geltenden Rechts fortgeführt (vgl. auch Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG-RG Rn 8). Die Regelung des Art. 111 FGG-RG ist ebenfalls für die Anwendung des Kostenrechts maßgebend und verdrängt insbeso...mehr

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AGS 07/2010, Ist für den Ve... / IV. Fazit

Der Versorgungsausgleich wird in den in § 224 Abs. 3 FamFG genannten Fällen regelmäßig zum Verfahrensgegenstand, sodass immer und folgerichtig auch dann ein Verfahrenswert festzusetzen ist, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Dies hat auch das FamG Heidelberg in seiner Entscheidung vom 19.4.2010–35 F 139/09 – erkannt und nach materieller Prüfung der Voraussetzungen des § 3...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 5. Gerechtigkeit und Gleichheit

Die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes beruht vor allem auf der Annahme, es sei gerecht, wenn – im Fall der Scheidung – Bedürftiger und Pflichtiger in gleichem Maße an den verfügbaren finanziellen Mitteln teilhaben.[1] Diese Gleichsetzung von Gerechtigkeit und Gleichheit ist problematisch.[2] Indem der Halbteilungsgrundsatz mit einer egalitaristischen Gerechtigkeitsauffas...mehr

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AGkompakt 08/2010, Rechtspr... / I. Die gesetzliche Regelung

Der Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Im Verfahren auf Ausgleichung ist vom dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten auszugehen (§ 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dabei ist für Verfahren anlässlich der Scheidung von 10 % auszugehen und für Verfahren nach der Scheidung von 20 %. Der Mindestwert beträgt 1.000,00 EUR, und zwar...mehr

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AGS 10/2010, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Kläger seien von dem Beklagten beauftragt gewesen, für ihn den Besprechungstermin am 20.2.2006 wahrzunehmen. Durch die Teilnahme an dieser Besprechung sei eine Terminsgebühr angefallen. Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr sei nach höchstrichterlicher Rspr. ein unbedingter Klageauftrag, jedoch nicht die Einreichung...mehr

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FF 07/2010, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch bei Betreuung eines behinderten volljährigen Kindes kommt ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB nur in Betracht, wenn dies wegen der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB) oder elternbezogenen (§ 1570 Abs. 2 BGB) Gründe der Billigkeit entspricht. Halten die Eltern allerdings übereinstimmend eine persönliche Betreuung des Ki...mehr

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FF 11/2010, Die Drittelmeth... / II. Stellungnahme

1. Es erscheint angesichts der grundlegenden Erörterungen in dieser Entscheidung erforderlich zu sein, die wesentlichen Motive des Gesetzgebers für die Gesetzgebung zur Unterhaltsrechtsänderung im Jahre 2007 zu rekapitulieren. Durch das UÄndG 2007 hat der Gesetzgeber insbesondere die Ziele verfolgt, der geänderten Wirklichkeit vermehrter Scheidungen und Eingehung von Zweitehe...mehr

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AGS 08/2010, Verfahrenswert... / Sachverhalt

Mit einem beim FamG im August 1998 eingegangenen Schriftsatz hatte die Antragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner beantragt. Am 23.11.1999 hat das FamG in dem geführten Scheidungsverfahren das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. § 2 Abs. 2 S. 1 VAÜG i.V.m. § 628 Abs. 1 ZPO ausgesetzt und die aktenmäßige Abtrennung der Folgesache Versorgungsausglei...mehr

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FF 05/2010, Die Abänderung ... / d) Korrektur von Wertverzerrungen, § 51 Abs. 3 VersAusglG

Nach § 51 Abs. 3 VersAusglG kommt die Abänderung einer Entscheidung nach altem Recht dann in Betracht, wenn in dieser Entscheidung ein Anrecht durch Barwertbildung umgerechnet wurde und eine Vergleichsberechnung nach neuem Recht zu einem wesentlichen Wertunterschied führt. Dies ist der Fall, wenn der Erstentscheidung nicht volldynamische Anrechte zugrunde lagen, die mithilfe...mehr

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AGS 06/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

Die Berechnung des Verfahrenswerts richtet sich, wie das FamG zutreffend dargestellt hat, nach § 50 Abs. 1 FamGKG. Danach beträgt der Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR...mehr

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FF 07/2010, Die Auswirkunge... / III. Auswirkungen der neuen Rechtsprechung auf die familiengerichtliche Praxis

Praxis-Beispiel Beispielsfall: Die Eltern von M wendeten ihrem Sohn und seiner Ehefrau F jeweils einen Betrag von 50.000 EUR zu. Zehn Jahre später trennten sich die Eheleute M und F. Bei Rechtshängigkeit der Scheidung hatten die Ehegatten, die bei Eheschließung beide vermögenslos waren, jeweils ein Endvermögen von 50.000 EUR. Die Schwiegereltern verlangen von F 50.000 EUR zur...mehr

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AGS 07/2010, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist regelmäßig geboten, wenn auch eine bemittelte Partei, die über keine besonderen familienrechtlichen Vorkenntnisse verfügt und sich nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet, vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (Senat, Beschl. v. 16.2.2010 – II-6 WF 36/10...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / aa) Befristung

Befristung auf 5 Jahre bei einer Ehedauer von 23 Jahren; 3 Kinder aus der Ehe; Bezug einer Erwerbsminderungsrente wegen Sehbehinderung durch den bedürftigen Ehegatten; Ausgleich des ehebedingten Nachteils durch den Versorgungsausgleich. OLG Zweibrücken, Urt. v. 29.10.2009 – 6 UF 9/09, NJW-RR 2010, 514 = FamRZ 2010, 813 (nur LS) Ehe mit 2 Kindern und einer Ehedauer von rund 10 ...mehr

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AGS 02/2010, Gerichtliche M... / III. Gebührenvergleich bei Verfahrens- und Vergleichsgebühr?

Im Schrifttum wird überwiegend angenommen, dass § 36 Abs. 3 GKG, § 30 Abs. 3 FamGKG nur Anwendung finden, wenn von unterschiedlichen Wertteilen gleiche oder gleichartige Gebühren (allgemeine Verfahrensgebühr) mit unterschiedlichen Gebührensätzen erhoben werden. Die Bestimmungen finden vor diesem Hintergrund deshalb dann keine Anwendung, wenn von unterschiedlichen Wertteilen ...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 1. Unterhaltsherabsetzung

Ehedauer von 5 Jahren mit Kinderbetreuung, jetzt durch den unterhaltspflichtigen Ehegatten; Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten in Höhe von rund 900–1.000 EUR, den dieser als ungelernte Kraft zu decken in der Lage erachtet wurde; dadurch bereits Befristungswirkung ohne Übergangszeit mit der Scheidung. OLG Köln, Beschl. v. 28.10.2...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 2. Dauer der Ehe

Hinsichtlich der Dauer der Ehe ist auf die Zeit von der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags abzustellen ( BGH, Urt. v. 30.6.2010 – XII ZR 9/09, a.a.O.; Urt. v. 26.11.2008 – XII ZR 131/07, FamRZ 2009, 406 = NJW 2009, 989 = FF 2009, 116). Der Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ist danach nicht maßgeblich.mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Leitsatz

Die Regelung des § 16 Nr. 4 RVG, wonach Scheidungs- und Folgesachen gebührenrechtlich als "dieselbe Angelegenheit" anzusehen sind, ist nicht auf die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe anzuwenden. LG Gießen, Beschl. v. 10.7.2009–7 T 101/09mehr

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AGS 11/2010, Abrechnung wie... / Sachverhalt

Die Scheidung war vor dem 1.7.2004, also vor Inkrafttreten des RVG eingeleitet worden. Die Folgesache Versorgungsausgleich (Wert: 1.500,00 DM) war später abgetrennt und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommen worden. Der im Scheidungsverfahren beigeordnete Anwalt beantragte nach Abschluss des Versorgungsausgleichsverfahrens seine weitere Vergütung, berechnet nach dem RVG. Das G...mehr

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FF 05/2010, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

Nachstehend wird die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte dargestellt. Aus dem Jahre 2008 nachzutragen sind einige Entscheidungen, die erst 2009 veröffentlicht worden sind und deshalb im Voraufsatz[1] noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Entscheidungen sind wiederum durchlaufend nummeriert und mit einem Stichwort versehen. (1) Das OLG Köln [2] ("9+11") hatte si...mehr

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AGkompakt 06/2010, Beratung... / Leitsatz

Bei der Beratungshilfetätigkeit hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen handelt es sich um verschiedene Angelegenheiten, selbst wenn diese später im Verbundverfahren als Folgesache geführt werden könnten. AG Emmendingen, Beschl. v. 30.3.2010 – UR III 58/10, 61/10, 62/10 u. 63/10mehr

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FF 02/2010, Zweck des Hausratsteilungsverfahrens

HausratsV § 8 Abs. 1, BGB § 1361a; Sinn und Zweck des Hausratsteilungsverfahrens ist es nicht, den anderen Ehegatten von der Nutzung von Hausrat oder Tieren (hier: Papageien) auszuschließen. OLG Celle, Beschl. v. 9.3.2009 – 15 WF 44/09 (AG Gifhorn) Anmerkung Anmerkung der Redaktion: Die Entscheidung ist veröffentlicht in NJW-RR 2009, 1306 = FamRZ 2009, 1911. Anmerkung Nicht nur ...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / a) Abgrenzung zum Vollstreckungsabwehrantrag

Ein Abänderungsantrag bietet sowohl dem Unterhaltsschuldner als auch dem Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit, einen Unterhaltstitel unter Durchbrechung seiner Rechtskraft an geänderte Verhältnisse anzupassen, weil sich die dem Titel zu Grunde liegenden Umstände anders entwickelt haben als angenommen. Mit einem Vollstreckungsabwehrantrag kann nur der Unterhaltsschuldner recht...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / I. Eheliche Wertschöpfung als Regelungsproblem

Die moderne Ehe hat mehrere Facetten:[1] Sie ist zunächst Ausdruck einer personalen Beziehung zwischen den Ehepartnern. Sie schafft einen privaten Raum, dessen Ausgestaltung zwar weitgehend den Ehepartnern überlassen bleibt,[2] dessen Schutz aber der Rechtsordnung durch die Verfassung aufgegeben ist.[3] Sie führt schließlich fast immer auch zu einer Arbeits- und Wirtschaftsg...mehr

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AGS 02/2010, Kostenpflicht ... / Leitsatz

Wird in der Berufung festgestellt, dass erst jetzt die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, hat der Antragsteller die Kosten des Rechtsmittels zu tragen, da er verfrüht den Antrag gestellt hat. OLG Naumburg, Urt. v. 19.3.2009–8 UF 24/09mehr