Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 62: M 2.000 EUR – F 1.000 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Altersunterhalt (§ 1571 BGB) –

Rz. 96 F und M streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens um nachehelichen Unterhalt. Beide haben bereits das Rentenalter erreicht. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus Altersrenten von 2.000 EUR. F hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus einer Altersrente in Höhe von 1.000 EUR. F hat während der Ehe ihre frühere Erwerbstät...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / IX. Hinweise

Rz. 20 Im Fallbeispiel wurde vorgegeben, dass M1 und M2 jeweils ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 EUR haben. Hätte M2 bspw. ein Jahresbruttoeinkommen, das nicht über 100.000 EUR liegt, so würde der gegen ihn bestehende Unterhaltsanspruch nicht auf den Sozialhilfeträger übergehen. Rz. 21 Sind M1 und/oder M2 weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet (vgl. Fall 55, s...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Unterhalt für Kinder (vgl. Fälle 1 bis 13, siehe § 1 Rdn 1 ff. und § 2 Rdn 1 ff.) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Un...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 22 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.206,50 EUR (2.500 – 987 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre nicht gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 900 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt i...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / III. Bedarf und Bedürftigkeit

Rz. 10 Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Die Halbteilung kommt aber grds. nicht zur Anwendung. Jedenfalls nicht bei einem so existenziellen Bedarf wie im Fallbeispiel (Pflegeheimaufenthalt). Der Bedarf bestimmt sich hier nach den erforderlichen Pflegeheimkosten. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 aa) Der Anspruch auf Familienunterhalt nac...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 22 Müsste M somit allein den Bedarf von vjK (641 EUR) decken, blieben ihm 1.559 EUR (2.200 – 641 EUR). Dies wäre zwar auf den ersten Blick mehr als der angemessene Selbstbehalt von 1.400 EUR, der ihm gegenüber vjK zusteht. Jedoch ist, wie bereits ausgeführt, auch F gegenüber M unterhaltsberechtigt. Und F ist im Rang gem. § 1609 Nr. 2 oder 3 BGB berechtigt, also gegenüber ...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (4) Ehebezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB)

Rz. 36 § 1570 Abs. 2 BGB ist erst zu prüfen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 verneint wurden. BGH, Urt. v. 17.6.2009 – XII ZR 102/08 Soweit die Betreuung eines Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen (BGH, Urteile vom 6...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

Rz. 78 Nochmals zur konkreten Bedarfsbemessung (vgl. zunächst Rdn 46 ff.). Beispiel (vereinfacht) Hat M ein Einkommen von 12.000 EUR, konnte F (einkommenslos) bislang nicht Unterhalt nach Quote in Höhe von 6.000 EUR geltend machen. Nach neuester oben bereits dargestellter Rspr. des BGH (XII ZB 503/16) kann sie es, muss aber diesen "Verbrauch" während der Ehe – bei Bestreiten ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / VI. Hinweis zum Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 74 Falls man den Elementarunterhalt auf 300 EUR herabsetzt, könnte der Altersvorsorge­unterhalt wie folgt berechnet werden: Elementarunterhalt: 300 EUR Altersvorsorgeunterhalt: BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 44 aa) Der nacheheliche Unterhalt umfasst gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB den gesamten Lebensbedarf. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1570 bi...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 76 Es kommen hier Teilansprüche wegen Krankheits- und Aufstockungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunktmehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 66 Müsste M diesen Restbedarf von 745 EUR decken, blieben ihm nur 909,50 EUR (2.000 – 345,50 – 745 EUR). Der Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 90 ff.) des M von 1.280 EUR gegenüber der Ehefrau wäre nicht gewahrt (vgl. zum Ehegattenmindestselbstbehalt Nr. 21.4 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. der SüdL, Anhang Nr. 3). Rz. 67 Es ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (13) Ehebedingter Nachteil

Rz. 34 Ohne Bedeutung für die Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf ist: das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils Bei der Prüfung der Herabsetzung ist die Frage des ehebedingten Nachteils im Wesentlichen bereits Gegenstand der Feststellung des angemessenen Bedarfs und der Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Unterhaltsberechtigte ihren Bedarf selbst decken kann (...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 6. Rechtsentwicklung in weiteren Staaten

Weitere EU-Staaten haben in den vergangenen Jahren außervertragliche Scheidungen eingeführt oder denken darüber nach. Rumänien[16] kennt seit 2011 zusätzlich zur gerichtlichen Scheidung eine Scheidung durch Ehegattenvereinbarung, die aber wegen der Prüfung und Entscheidung durch einen Standesbeamten oder Notar überwiegend als behördliche Verfahrensscheidung eingeordnet wird....mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 1. Obligatorisches Anerkennungsverfahren gem. § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG

Die Scheidungsanerkennung zeichnet sich in Deutschland durch eine zuständigkeitsrechtliche Besonderheit aus. Über die Wirksamkeit einer ausländischen Scheidung darf nämlich grundsätzlich nicht jedes Gericht oder jede Behörde inzident entscheiden. Vielmehr regelt § 107 FamFG ein obligatorisches Anerkennungsverfahren. Gem. § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG werden ausländische Ehescheidun...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / Einführung

In Deutschland kann eine Ehe allein von den Familiengerichten geschieden werden, wobei im Verfahren auch bei einvernehmlichem Scheidungswunsch Anwaltszwang herrscht. Davon unterscheidet sich das Scheidungsverfahren in vielen Rechtsordnungen. Manche Staaten erlauben eine einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann. Andere eröffnen Ehepaaren, die einvernehmlich die Sch...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung außerhalb gerichtlicher Verfahren

Teil 1[1] Einführung In Deutschland kann eine Ehe allein von den Familiengerichten geschieden werden, wobei im Verfahren auch bei einvernehmlichem Scheidungswunsch Anwaltszwang herrscht. Davon unterscheidet sich das Scheidungsverfahren in vielen Rechtsordnungen. Manche Staaten erlauben eine einseitige Verstoßung der Ehefrau durch den Ehemann. Andere eröffnen Ehepaaren, die ein...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 2. Italien

Das italienische Recht kennt seit 2014 zwei Formen der außergerichtlichen Scheidung.[11] Die Ehegatten können entweder mit Unterstützung jeweils eigener Anwälte einen Scheidungsvertrag schließen. Die Vereinbarung wird dann vom Staatsanwalt auf formale Unregelmäßigkeiten überprüft und ins Personenstandsregister eingetragen, wenn er sein Einverständnis (nihil obstat) erklärt. ...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 1. Überblick

In der EU kann grob zwischen drei Staatengruppen unterschieden werden: Neben Deutschland halten z.B. auch Österreich, Polen und Belgien am Scheidungsmonopol der Gerichte fest. In einer zweiten Staatengruppe, zu der vor allem einige nordeuropäische Staaten zählen, liegt die Zuständigkeit für Ehescheidungen zwar bei einer Verwaltungsbehörde, etwa den Standesämtern. Die Ehe end...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 3. Spanien

Auch Spanien kennt seit 2015 zwei Formen der außergerichtlichen Scheidung,[13] die aber jeweils nur Ehegatten offenstehen, die sich über alle Scheidungsfolgen einig sind und keine gemeinsamen minderjährigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Kinder haben. Ein Anwaltszwang besteht nicht. Nach der ersten Möglichkeit erklären die Ehegatten ihre Scheidungsabsicht vor ein...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Überblick

Scheidungen aus Drittstaaten – egal ob Verfahrens- oder Privatscheidungen – werden in keinem Fall nach dem europäischen Verordnungsrecht anerkannt, weil Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO ausdrücklich nur die Anerkennung von Scheidungen aus anderen Mitgliedstaaten erfasst. Zum Zuge kommt also stets das autonome deutsche Recht, wenn nicht ausnahmsweise Regelungen eines bilateralen...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland

Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungsmonopols der Gerichte gelegentlich in Frage gest...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / II. Vielfalt der Scheidungsrechte weltweit

Neben Deutschland verlangt weltweit eine große Zahl weiterer Staaten die gerichtliche Scheidung. In anderen Staaten liegt die Zuständigkeit zwar nicht bei den Gerichten, sondern bei einer Behörde. Ein wesentlicher inhaltlicher Unterschied zu gerichtlichen Scheidungen besteht aber nicht, weil die ehebeendende Wirkung auch hier erst durch die letztverbindliche Gestaltungsentsc...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 3. Bedeutung der Abgrenzung mit Blick auf Auslandsscheidungen

In Bezug auf Auslandsscheidungen ist die Abgrenzung vor allem für den Modus der Anerkennung entscheidend. Denn nach der bisherigen Dogmatik des deutschen wie europäischen Rechts muss es sich um eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, also um eine Verfahrensscheidung handeln, damit die verfahrensrechtlichen Anerkennungsregeln der Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO oder des §...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 4. Vierter Schritt: Überprüfung des ordre public

Der vierte Prüfungsschritt – die Frage, ob die Scheidung mit dem ordre public vereinbar ist – sollte jedenfalls gedanklich immer dann durchgeführt werden, wenn die Privatscheidung nach dem jeweils anwendbaren ausländischen Scheidungsrecht wirksam war. Anwendbar sind allerdings nicht die ordre public-Vorschriften der Art. 10 und 12 Rom III-VO, sondern Art. 6 EGBGB, wie der de...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 5. Griechenland

Zum 6.1.2018 hat schließlich auch Griechenland die Möglichkeit des Scheidungsvertrags eingeführt.[15] Wie in Frankreich müssen die Ehegatten beim Abschluss der Vereinbarung anwaltlich vertreten sein. Die Vereinbarung wird von einem Notar beurkundet und dann an das Standesamt weitergeleitet, das die Scheidung registriert. Haben die Ehegatten minderjährige Kinder, müssen sie a...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 2. Bedeutung der Abgrenzung mit Blick auf Inlandsscheidungen

Die Abgrenzung von Privat- und Verfahrensscheidungen erfolgt dabei nicht allein aus begrifflichem Interesse, sondern hat weitreichende Konsequenzen. In Bezug auf Inlandsscheidungen, also Scheidungen, die in Deutschland durchgeführt werden, sind nämlich die oben genannten Vorschriften zum Scheidungsmonopol der Gerichte zu beachten. Aus § 1564 S. 1 BGB und Art. 17 Abs. 3 EGBGB...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 3. Dritter Schritt: Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen des ermittelten Scheidungsstatuts

Praktische Schwierigkeiten bereitet der dritte Prüfungspunkt, nämlich die Anwendung des ermittelten Scheidungsstatuts. Um prüfen zu können, ob die ausländische Privatscheidung nach dem jeweils anwendbaren Sachrecht wirksam ist, muss das fremde Scheidungsrecht gründlich recherchiert werden. Dabei helfen verschiedene Handbücher[38] und Internetseiten.[39] In besonders komplexe...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 4. Frankreich

Frankreich hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vertragsscheidung eingeführt.[14] Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehegatten nicht zwischen der Vertragsscheidung und der gerichtlichen Scheidung wählen, sondern müssen einen Scheidungsvertrag schließen. Auch wenn das Paar minderjährige Kinder hat, ist die Vertragsscheidung statthaft. Nur wenn ein Ehegatte unter...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 1. Abgrenzungskriterien

Die Einordnung der neuen europäischen Scheidungsformen als Verfahrens- oder Privatscheidungen bereitet Schwierigkeiten, weil die europäische Vertragsscheidung ein relativ junges Phänomen ist und sich die klassischen Abgrenzungskriterien eher auf Verstoßungs- und Vertragsscheidungen aus Drittstaaten beziehen. Auch hier war die Abgrenzung nicht immer einfach, weil auch bei dri...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / IV. Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Privatscheidungen

1. Abgrenzungskriterien Die Einordnung der neuen europäischen Scheidungsformen als Verfahrens- oder Privatscheidungen bereitet Schwierigkeiten, weil die europäische Vertragsscheidung ein relativ junges Phänomen ist und sich die klassischen Abgrenzungskriterien eher auf Verstoßungs- und Vertragsscheidungen aus Drittstaaten beziehen. Auch hier war die Abgrenzung nicht immer ein...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / A. Einführung und Rechtsvergleich

I. Scheidungsmonopol der Gerichte in Deutschland Dass eine Scheidung allein durch gerichtliche Entscheidung erfolgen kann, regelt für das materielle deutsche Recht § 1564 S. 1 BGB. Das kollisionsrechtliche Pendant enthält Art. 17 Abs. 3 EGBGB, der für alle im Inland vorgenommenen Scheidungen die gerichtliche Beteiligung vorschreibt. Obgleich die Berechtigung dieses Scheidungs...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 2. Ausnahmen

Von diesem Anerkennungsmonopol der Landesjustizverwaltungen oder OLG-Präsidenten gibt es allerdings verschiedene Ausnahmen. a) Reine Privatscheidungen Erstens bedarf es nach herrschender Meinung keines Anerkennungsverfahrens bei reinen Privatscheidungen, weil es hier schlicht an einem staatlichen Akt, der Gegenstand der Anerkennung sein könnte, fehlt. Aus diesem Grund hält man...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / II. Prüfungskompetenz

1. Obligatorisches Anerkennungsverfahren gem. § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG Die Scheidungsanerkennung zeichnet sich in Deutschland durch eine zuständigkeitsrechtliche Besonderheit aus. Über die Wirksamkeit einer ausländischen Scheidung darf nämlich grundsätzlich nicht jedes Gericht oder jede Behörde inzident entscheiden. Vielmehr regelt § 107 FamFG ein obligatorisches Anerkennungsv...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / III. Neue Vertragsscheidungsformen in der EU

1. Überblick In der EU kann grob zwischen drei Staatengruppen unterschieden werden: Neben Deutschland halten z.B. auch Österreich, Polen und Belgien am Scheidungsmonopol der Gerichte fest. In einer zweiten Staatengruppe, zu der vor allem einige nordeuropäische Staaten zählen, liegt die Zuständigkeit für Ehescheidungen zwar bei einer Verwaltungsbehörde, etwa den Standesämtern....mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / B. Die Anerkennung von Privatscheidungen aus Drittstaaten

I. Überblick Scheidungen aus Drittstaaten – egal ob Verfahrens- oder Privatscheidungen – werden in keinem Fall nach dem europäischen Verordnungsrecht anerkannt, weil Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO ausdrücklich nur die Anerkennung von Scheidungen aus anderen Mitgliedstaaten erfasst. Zum Zuge kommt also stets das autonome deutsche Recht, wenn nicht ausnahmsweise Regelungen eines...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / b) Heimatstaatenklausel des § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG

Zweitens enthält § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG eine für die Praxis sehr wichtige Ausnahme. Nach dieser Heimatstaatenklausel bedarf es keines Anerkennungsverfahrens, wenn ein Gericht oder eine Behörde desjenigen Staates entschieden hat, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben. Die Ausnahme greift jedoch wiederum nicht bei Personen, die gem. Art. 12 GFK dem deut...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / III. Inhaltlicher Prüfungsmaßstab

Die inhaltliche Prüfung drittstaatlicher Privatscheidungen richtet sich, wie schon erläutert, nicht nach dem großzügigen verfahrensrechtlichen Anerkennungsmaßstab des § 109 FamFG, sondern nach dem anwendbaren Kollisions- und materiellen Recht. Diese materielle Wirksamkeitskontrolle bzw. kollisionsrechtliche Anerkennung kann gedanklich in folgende vier Schritte untergliedert ...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / b) Subsidiär: objektive Anknüpfung

Haben die Eheleute keine Rechtswahl getroffen oder ist diese unwirksam, kommt über den Verweis in Art. 17 Abs. 2 EGBGB subsidiär Art. 8 Rom III-VO zum Zuge und das Scheidungsstatut wird objektiv ermittelt. Die Vorschrift enthält eine gestufte Anknüpfungsleiter, die zunächst in lit. a) das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Eheleute zum Zeitpunkt der Einleitung...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 1. Erster Schritt: Intertemporaler Anwendungsbereich des Kollisionsrechts

Zunächst ist zu klären, welche Kollisionsregeln überhaupt zeitlich anwendbar sind. Früher regelte Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. das auf alle Scheidungen – einschließlich Privatscheidungen – anwendbare Recht. Weil in Deutschland aber seit dem 21.6.2012[27] die Rom III-VO gilt, strich der deutsche Gesetzgeber Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. zum 29.1.2013 als vermeintlich obsolet, denn e...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / a) Primär: Rechtswahl

Der grundsätzliche Verweis in Art. 17 Abs. 2 EGBGB auf die Kollisionsvorschriften der Rom III-VO bedeutet zunächst, dass primär eine Rechtswahl der Eheleute gilt (vgl. Art. 5 Rom III-VO). Anders als nach dem alten Scheidungskollisionsrecht des EGBGB wird den Ehegatten also Autonomie eingeräumt, zwischen einem bestimmten Kreis von Rechtsordnungen wählen und damit ein privatsc...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / 2. Zweiter Schritt: Ermittlung des Scheidungsstatuts über das anwendbare Kollisionsrecht

Im zweiten Schritt muss über das einschlägige Kollisionsrecht das Scheidungsstatut ermittelt werden. Da das frühere Kollisionsrecht hinlänglich bekannt sein dürfte, konzentriert sich dieser Beitrag auf Art. 17 Abs. 2 EGBGB n.F. Bei diesem handelt es sich um eine ungewöhnliche Kollisionsvorschrift. Denn dass der deutsche Gesetzgeber für eine Materie, die eigentlich nicht in d...mehr

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FF 05/2022, Die Scheidung a... / a) Reine Privatscheidungen

Erstens bedarf es nach herrschender Meinung keines Anerkennungsverfahrens bei reinen Privatscheidungen, weil es hier schlicht an einem staatlichen Akt, der Gegenstand der Anerkennung sein könnte, fehlt. Aus diesem Grund hält man überwiegend auch ein freiwilliges Anerkennungsverfahren für unstatthaft, obgleich der Zweck des Anerkennungsverfahrens, eine Entscheidung mit erga-o...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Auch in diesem Bereich kommen negative Kompetenzkonflikte vor. Gescheitert ist der Versuch eines Elternpaares, gegenüber der Schulbehörde über ein Verfahren nach § 1666 BGB schulinterne Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), insbesondere Abstandsgebote und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, v...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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ZErb 05/2022, Scheidungsabfindungen im Wechselbad der Gefühle und des ErbStG

In einer sehr wichtigen Entscheidung hat der BFH zu Abfindungen in Eheverträgen Stellung genommen (v. 1.9.2021 – II R 40/19, DStR 2022, 148, Anm. Kugelmüller-Pugh): In einem Ehevertrag zu Beginn der Ehe war für den Verzicht des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners auf etwaige künftige, höhere Ansprüche verschiedener Natur keine Sofortabfindung, sondern für den Fall der etw...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

OLG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2021 – 2 UF 14/21 Endet die Verfahrensstandsschaft des betreuenden Elternteils gemäß § 1629 Abs. 3 BGB durch rechtskräftige Scheidung, Änderung des Obhutsverhältnisses oder Sorgerechts oder durch Volljährigkeit des Kindes, kann der Schuldner dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO geltend machen. Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende R...mehr

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FoVo 05/2022, Ermittlungen im Personenstandsregister zur Rechtsnachfolge

Verstirbt der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner, so ist die Ermittlung der Erben erforderlich, um gegenüber diesen den Anspruch geltend zu machen und – soweit eine freiwillige Zahlung nicht erfolgt – auch die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Im letztgenannten Fall muss allerdings der Vollstreckungstitel erst nach §§ 750, 727 ZPO auf die Erben umgeschrieben werden. H...mehr

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FF 05/2022, Vorzeitige Aufh... / 2 Anmerkung

Die Ansprüche auf Auskunft über Einkommen und Vermögen (Unterhalt), über Anfangs-, End- und Trennungsvermögen (Zugewinnausgleich) sind das tägliche Brot des Familienrechtlers. Seltener befasst ist er mit dem aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB hergeleiteten Anspruch auf Auskunft über vermögensrechtliche Belange, der einen Schwerpunkt der vorliegenden Entscheidung darstellt. Streitgeg...mehr

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FF 05/2022, Nebengüterrecht... / V. Schwiegerkinder: Ansprüche gegen Schwiegereltern nach Scheitern ihrer eigenen Ehe

Am 1.12.2020 erging eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz[53] mit folgendem Leitsatz: "Zum Rückerstattungsanspruch des Schwiegersohnes wegen Investitionen in und Mietzahlungen für das Haus der Schwiegereltern, dessen Übernahme durch die Eheleute gemeinsam bzw. den Schwiegersohn allein beabsichtigt war, zu welcher es nach dem Scheitern der Ehe nicht mehr kommt." Dah...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr