Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erwerbsvorgänge

Rz. 24 § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG setzt keinen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung voraus, sondern ordnet ohne Anknüpfung an bestimmte Erwerbsvorgänge für alle Erwerbsvorgänge nach dem ErbStG die Gewährung der Verschonung an, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ungeachtet dessen geht die Verwaltung in R E 13b.1 Abs. 4 und R E 13b.2 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Schenkungsteuer

Rz. 183 Eine vorweggenommene Erbfolge wird meist als freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) der Schenkungsteuer unterliegen. Die Steuer entsteht, wenn die Schenkung ausgeführt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Neben dem Tatbestand der freigebigen Zuwendung kommen auch andere Steuertatbestände aus dem Katalog des § 7 ErbStG in Betracht. Rz. 184 Auch im Bereich der Schenku...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / f) Anstandsschenkungen nach § 2330 BGB

Rz. 79 Pflicht- und Anstandsschenkungen gem. § 2330 BGB unterliegen nicht der Pflichtteilsergänzung, weil ihnen eine moralische Verpflichtung zugrunde liegt. Zu Anstandsschenkungen zählen kleinere Zuwendungen zu bestimmten Tagen, wie Geburtstag, Weihnachten, Ostern etc., oder zu besonderen Anlässen, wie Hochzeit, Geburt oder Abitur usw.[131] Bei Beurteilung der Frage, ob eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Einzelfälle

Rz. 43 Anspruch auf Übereignung einer nicht vermessenen Fläche ist vormerkbar, wenn die Fläche so genau bezeichnet ist, dass sich ihre Größe und Lage in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Weise zweifelsfrei ergibt oder Flächenbestimmungsrecht nach §§ 315, 317 BGB besteht (im Einzelnen vgl. § 28 GBO Rdn 17).[135] Rz. 44 Wirksame Ansprüche sind auch vormerkungsfähig[136...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / III. Zehnjahresfrist (§ 2325 Abs. 3 BGB)

Rz. 12 Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, die auf den Anspruch nach § 2329 BGB analoge Anwendung findet,[38] beginnt mit Eintritt des Leistungserfolges (§ 2325 Abs. 3 Hs. 1 BGB),[39] d.h. mit Eintritt der letzten zum Eigentumserwerb gesetzlich geforderten Voraussetzung, bei Grundstücksübertragungen also regelmäßig mit Umschreibung im Grundbuch gemäß § 873 Abs. 1 BGB....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Herausgabe der Erbschaft an den Nacherben vor Eintritt der Nacherbfolge

Rz. 133 Die vorzeitige Übertragung des Nachlasses auf den Nacherben wird dem Eintritt der Nacherbfolge gleichgestellt.[203] Da der Nacherbe von Lebenden und nicht von Todes wegen erwirbt, wird der Vorgang als Schenkung behandelt (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG).[204] Die Schenkung beinhaltet den Teil des Nachlasses, der dem Nacherben vorzeitig zufällt. § 6 ErbStG kommt nicht zur An...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 112 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel bewirkt einen Erwerb auf rechtgeschäftlicher Grundlage und kann deshalb nicht als Erwerb durch Erbanfall qualifiziert werden; es handelt sich bei dem Erwerb um eine Schenkung auf den Todesfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG. Erwerbsgegenstand ist der (Mitunternehmer-)Anteil auch dann, wenn betriebswesentliches Sonderbetrie...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Genehmigungsfähigkeit

Rz. 50 Für die Genehmigungsfähigkeit des derivativen Anteilserwerbs gelten die Grundsätze zur Gesellschaftsgründung entsprechend (s. Rdn 19 ff.). Rz. 51 Bei der Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen will sich der Schenker oft Widerrufs- bzw. Rückforderungsrechte vorbehalten. Hierbei sind die gesellschaftsrechtlichen Grenzen solcher Rechte noch nicht abschließend geklärt. Ü...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Einlagegutschrift

Rz. 118 Die Höhe der Gutschrift des Einlagewertes ist regelmäßige Grundlage für die Gewinnverteilung zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter. Sie ist unabhängig vom tatsächlichen Wert der Einlage und kann zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter grds. frei vereinbart werden. Dies gilt sowohl für bilanzierungsfähige als auch für nicht bilanzierungsfäh...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 192 Anteile an Personengesellschaften sind unter Lebenden nicht frei übertragbar. Veränderungen der personellen Zusammensetzung des Gesellschafterkreises bedürfen der Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit allgemein oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch in personalistisch strukturierten Gesellsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Steuerliche Auswirkungen des Ausscheidens

Rz. 879 Zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen des Ausscheidens eines Gesellschafters einer KG wird auf die einschlägigen Erläuterungswerke verwiesen.[1198] Rz. 880 Bestimmte Abfindungsregelungen können zu schenkungsteuerlichen Problemen führen (vgl. § 7 Abs. 5 und Abs. 7 ErbStG). Gem. § 7 Abs. 7 ErbStG gilt als Schenkung auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Über...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 275 Gesetzlicher Güterstand ist seit 1.12.1966 die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1400 ff. CC), bei der das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich alles umfasst, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[852] Zum Eigengut des jeweiligen Ehegatten gehören insbesondere die Gegenstände, die ihm am Tage der Eheschließung gehörten, und diejeni...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Form

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft bedarf grds. keiner Form.[65] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Art der Vermögenseinlage eine besondere (meist notarielle) Form der Einlageverpflichtung erfordert.[66] Soll der stille Gesellschafter bspw. ein Grundstück oder einen GmbH-Anteil als Einlage erbringen, ist nach § 311b Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 4...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 10 Steuerrechtlich ist die stille Gesellschaft v.a. in vier Bereichen interessant: Rz. 11 Die Ausgestaltung als typische oder atypische Gesellschaft ermöglicht zunächst eine Einflussnahme auf die Art der Einkünftequalifizierung. Während die am Leitbild der §§ 230 ff. HGB orientierte typische stille Gesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, § ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Erwerbsvorgänge

Rz. 13 Anders als bei der Einkommensteuer, die den Erbanfall grds. als steuerneutral behandelt und eventuelle Einkünfterealisierungen in erster Linie im Bereich der Erbauseinandersetzung annimmt, unterliegt der Erbschaftsteuer gerade der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen. Die Erbauseinandersetzung als solche ist grds. steuerneutral, weil der Erwerbstatbestand "Erwerb dur...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforde... / 2 Gründe:

[17] Die zulässige Klage ist unbegründet. [18] Die Klägerin hat gegen den Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Zahlungsansprüche aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts. 1. [19] Ein Anspruch der Klägerin ergibt sich nicht als Rückzahlungsanspruch auf eine überlassene Darlehensvaluta aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB . Die aus ihrem Gewinn bei "Wer wird Millionär" an den Bek...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Anerkennung der Mitunternehmerstellung in der Familiengesellschaft

Rz. 333 Regelmäßig werden in der Praxis Familiengesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt. Bei Aufnahme eines Angehörigen in eine Personengesellschaft ist sowohl das Gesellschaftsverhältnis als auch die steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilung zu prüfen. Anhand des Gesellschaftsverhältnis wird bewertet, ob eine Mitunternehmerschaft grds. anerkannt wird...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Abfindungsausschluss bei Personengesellschaften

Rz. 86 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters durch die übrigen Gesellschafter fortgeführt, steht dessen Erben grundsätzlich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Nach herrschender Meinung kann dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden.[161] Wegen des aleatorischen Charakters ist eine solche Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 114 Die Eintrittsklausel[205] ist gleichfalls eine rechtsgeschäftliche (Nachfolge-)Klausel. Denn sie zielt i.R.d. zivilrechtlich Möglichen auf eine Rechtsnachfolge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, und zwar unabhängig von einer eventuellen Erbenstellung des Nachfolgers. Da sie die Nachfolge nicht unmittelbar anordnet, sondern von der Ausübung eines Gestaltungsrec...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / f) Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 45 Mit der Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG), die wie die Abschmelzungsregelung des § 13c ErbStG ab einer Größenordnung des begünstigten Vermögens von mehr als 26 Mio. EUR eingreift, befolgt der Gesetzgeber eine Vorgabe des BVerfG, das beanstandet hatte, dass auch bei großen Vermögen die Verschonungen des alten Rechts ohne individuelle Bedarfsprüfung gewährt wurd...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / h) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 82 Bei Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall erwirbt der Begünstigte mit Eintritt des Erbfalls einen direkten Leistungsanspruch gegen den Versprechenden. Bei Lebensversicherungen ist der Versprechende das Versicherungsunternehmen, bei Sparkonten zugunsten Dritter auf den Todesfall die Bank. Im Rahmen dieser Gestaltungen drängen sich gerade im Hinblick auf den Pfli...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 93 Durch den Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft werden die beiden Vermögenssubstanzen der Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Vermögen, dem sog. "Gesamtgut" verschmolzen (§ 1416 Abs. 1 S. 1 BGB). Das Gesamtgut entsteht kraft Gesetzes und Bedarf infolgedessen keines rechtsgeschäftlichen Übertragungsaktes (§ 1416 Abs. 2 Hs. 2 BGB). Durch diese Maßnahme wird ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Notarielle Beurkundungsform des Versprechens einer "gemeinschaftsbezogenen Zuwendung" (§ 518 BGB)?

Rz. 48 Nachdem der BGH die Rechtsfigur der ehebedingten (unbenannten) Zuwendung unter der Bezeichnung "gemeinschaftsbezogene Zuwendung" auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft übertragen hat, stellt sich die Frage, ob § 518 Abs. 1 BGB für derartige Zuwendungsversprechen gilt. Ob nicht vollzogene Zuwendungsversprechen analog § 518 Abs. 1 BGB nur wirksam sind, wenn sie notari...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Umfang der Bewilligungsbefugnis

Rz. 145 Minderjährige Kinder werden von ihren Eltern gemeinschaftlich, nach §§ 1626, 1626a, 1629 BGB gesetzlich vertreten, soweit die elterliche Sorge reicht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, hat er auch die Alleinvertretungsbefugnis nach § 1629 Abs. 1 S. 3 BGB. Mit dem Verweis in § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB auf § 1824 BGB sind die Eltern von der Vertretung und damit auch ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 293 Gesetzlicher Güterstand ist die allgemeine Gütergemeinschaft, Art. 1:93 ff. B.W. Das Gesamtgut umfasst das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Ehegatten, Art. 1:94 B.W.[895] Für Eigentum, welches aufgrund letztwilliger Verfügung oder Schenkung erworben wird, gilt dies aber nicht, wenn der Testator oder Schenker bestimmt hat, dass das Eigentum nicht Teil de...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Rz. 89 Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung um ein aleatorisches Rechtsgeschäft handle, das geeignet ist, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu unterlaufen. Allerdings ist diese Meinung heftig umstritten. In der Literatur werden zu diesem Problemfeld nahezu alle Meinungen vertreten. Eine umfassende Darlegung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 314 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der in die Gemeinschaft grundsätzlich alle Gegenstände fallen, die die Ehegatten während der Ehezeit erwerben, mit Ausnahme aber insbesondere solcher, die aufgrund Erbrechts oder Schenkung erlangt werden.[949] Außer in laufenden Angelegenheiten ist für Rechtsgeschäfte über die gemeinschaftlichen Güter d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 5. Erbschaftsteuerliche Begünstigung des Produktivvermögens

Rz. 23 Der Erwerb von inländischem Betriebsvermögen, von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit – im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) – Sitz oder Geschäftsleitung im Inland kann nach den §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28, 28a ErbStG begünstigt sein. Die Begünstigungen gelten für Betriebsvermögen, land- und forst...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XVIII. Wechsel im Gesellschafterbestand und Wechsel der Gesellschafterstellung

Rz. 903 Wechsel im Gesellschafterbestand der KG, ohne dabei die Identität der KG selbst zu berühren, können sich ergeben durch[1230] Rz. 904 Bei der KG ist hierbei stets zwisc...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 39 Es gelten die Ausführungen zur stillen Gesellschaft entsprechend (s. Rdn 35 f.). Im Anschluss an die Rspr. des BFH zur stillen Gesellschaft wird man für die Praxis auch hier anzunehmen haben, dass der Unterbeteiligungsvertrag nicht nur dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wenn der Minderjährige zu einer Leistung (z.B. Erbringung einer Einlage) verpflichtet ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Anwendbares Recht

Rz. 648 Für die KG gilt in erster Linie das im HGB geregelte Recht der KG (§§ 161 ff. HGB), das Recht der OHG (§§ 161 Abs. 2, 105 ff. HGB) und hilfsweise das Recht der GbR (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, §§ 705 ff. BGB). Rz. 649 Das Recht der Personengesellschaften wurde mit dem zum 1.1.2024 in Kraft tretenden MoPeG, v.a. bzgl. des Innenverhältnisses der Gesellschaften, umfas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 323 In den meisten US-Bundesstaaten ist gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens und grundsätzlich unbeschränkt darüber verfügungsbefugt ist.[970] In Arizona, Idaho, Kalifornien, Louisiana, New Mexico, Nevada, Texas, Washington, Wisconsin und Puerto Rico fungiert dagegen die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetz...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Übergang "durch Rechtsgeschäft"

Rz. 34 Der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber muss nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB "durch Rechtsgeschäft" erfolgen. Dies kann bspw. die Veräußerung der wesentlichen Betriebsmittel, aber auch bspw. ein Vertrag über deren Verpachtung sein. An die Erfüllung des Merkmals "durch Rechtsgeschäft" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es genügt, we...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / dd) Begünstigungstransfer

Rz. 42 Nach § 13a Abs. 5 Satz 1 (§ 19a Abs. 2 Satz 2) ErbStG kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag, den Abzugsbetrag und den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers/Schenkers auf einen Dritten überträgt. Die Begünstigungen sind dem anderen Erwerber unmitte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 289 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütergemeinschaft nach Art. 1400 ff. CC, die inhaltlich eine Errungenschaftsgemeinschaft darstellt.[886] Gemeinschaftliches Vermögen wird, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[887] Was ein Ehegatte während der Ehe im Wege der Erbfolge, durch Schenkung oder Vermächtnis erwirbt, gehört zu seinem Eigengut ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 818 Scheidet der verstorbene Gesellschafter aus der KG aus, ohne dass seine Erben in seine Gesellschafterstellung nachrücken, kommt es zur Anwachsung seines Anteils bei den Mitgesellschaftern. Dieser Vorgang wird steuerlich als Schenkung auf den Todesfall behandelt und unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG der Erbschaftsteuer, soweit der Anteilswert (§ 12 ErbStG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken

Rz. 208 Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht nur "beim Kauf von Grundstücken" zu,[520] ggf. auch einer gemischten Schenkung,[521] und damit auch bei Grundstücksteilen oder Miteigentumsanteilen,[522] nicht jedoch bei Kaufverträgen über Wohnungseigentum, selbst wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnanlage veräußert werden,[523] und auch bei einem Kaufvertrag, der erst d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Minderjähriger als Kommanditist

Rz. 23 Die Gründung einer KG unter Beteiligung eines Minderjährigen als Kommanditist ist wegen der beschränkten Kommanditistenhaftung (§ 171 Abs. 1 HGB) unter dem Gesichtspunkt der familiengerichtlichen Genehmigung unproblematischer als die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter. Die Genehmigung wird regelmäßig ohne Weiteres erteilt, wenn dem Minderjährigen sein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 827 Da die Erben in diesem Fall selbst lediglich einen Abfindungsanspruch, nicht aber Betriebsvermögen erben, haben sie den Abfindungsanspruch mit seinem Nennwert zu versteuern (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Begünstigungen von Betriebsvermögen (§§ 13a ff., 19a ErbSt) kommen zugunsten der Erben folglich nicht zur Anwendung. Sofern ein Veräußerungsgewinn in der Person des ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Erbschaftsteuer

Rz. 148 Der Gesetzgeber hat versucht, die erbschaftsteuerlichen Folgen der Zwangseinziehung und der Zwangsabtretung für die Gesellschafter in Sondertatbeständen zu regeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und Satz 3, 7 Abs. 7, 10 Abs. 10 ErbStG). Rz. 149 Nicht ausdrücklich geregelt ist jedoch die Frage, welche Folgen sich seitens der Erben ergeben. Denn erbschaftsteuerlich stellt sich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 308 Gesetzlicher Güterstand ist eine Art Errungenschaftsgemeinschaft. Was einem Ehegatten vor Eingehen der Ehe gehört, wie auch das Vermögen, das er durch Erbschaft, Schenkung oder anders unentgeltlich erwirbt, ist sein besonderes Vermögen, das er allein verwaltet.[935] Über seinen Anteil am ungeteilten gemeinsamen Vermögen kann grundsätzlich kein Ehegatte allein verfüge...mehr