Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 40 Eine gerichtliche Genehmigung des Unterbeteiligungsvertrages gem. § 1852 Nr. 2 BGB ist entbehrlich, wenn schon die Hauptgesellschaft kein Erwerbsgeschäft im Sinne dieser Vorschrift betreibt.[88] Betreibt die Hauptgesellschaft ein Erwerbsgeschäft, kommt es nach wohl herrschender Meinung darauf an, ob der Minderjährige das Risiko des Erwerbsgeschäfts über eine Verlustbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 262 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft,[820] so dass das Gesamtgut vom Eigengut jedes Ehegatten zu unterscheiden ist. Eigengut ist z.B. das voreheliche Vermögen und durch Schenkung oder von Todes wegen erworbenes. Bei Anschaffung von unbeweglichem Vermögen kann Eigengut entstehen, wenn auch nur ein Teil (mindestens 50 %) des Kaufpreises aus Eigen...mehr

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Entgelt / 1.2 Voraussetzung für die Umsatzbesteuerung

Das Entgelt ist auch ein Tatbestandsmerkmal für einen Leistungsaustausch und damit Voraussetzung für die Steuerbarkeit einer Leistung.[1] Eine Lieferung oder sonstige Leistung muss nämlich gegen Entgelt erfolgen, um der Umsatzsteuer zu unterliegen. Dies bedeutet, dass das Entgelt in kausalem Zusammenhang mit der gewollten Leistung steht und gerade deswegen bezahlt wird, um d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 81 Erbschaftsteuerlich sind zwei betroffene Personen bzw. -gruppen zu betrachten. Auf der Seite des oder der Erben ist die Abfindungsforderung als Teil des Vermögensanfalls (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) i.R.d. Erwerbs durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zu erfassen und zwar, soweit nicht eine Sachabfindung zu gewähren ist,[160] als mit dem Nennwert zu bewertende Kapi...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Allgemeines

Rz. 6 Die einkommensteuerliche Behandlung der Rechtsnachfolge von Todes wegen basiert im Wesentlichen auf der Entscheidung des Großen Senats vom 5.7.1990.[2] Die Folgerungen aus dieser Entscheidung hat die Steuerverwaltung in dem BMF-Schreiben v. 14.3.2006[3] niedergelegt. Im Einzelnen ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:[4]mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 271 Gesetzlicher Güterstand ist eine Gütertrennung, bei der erst bei Beendigung der Ehe oder Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Vermögensausgleich stattfindet.[840] Die daraus resultierende grundsätzlich freie Verfügungsbefugnis jedes Ehegatten wird dadurch eingeschränkt, dass unbewegliches Vermögen, das diesem Vermögensausgleich unterliegt, ohne Einwilligung...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Begriff des Altenteils

Rz. 3 Das Altenteil wird vielfach gesetzlich erwähnt, jedoch nicht legal definiert (Art. 96 EGBGB, § 49, § 9 EGZVG, § 850b Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 23 Nr. 2 lit. g GVG).[4] Das Altenteil wird regional unterschiedlich auch als Leibgeding, Leibzucht oder Auszug bezeichnet. Rechtsgeschichtlich hat es seine Grundlage als vorwiegend in ländlichen Gebieten vertragliches Rechtsinstitut,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / dd) Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 29 Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat, können begünstigungsfähiges Vermögen sein, wenn der Erblasser/Schenker am Nennkapital der Gesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt war (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Die Mindestbeteiligungsquote hat den Zweck, auf typisierende Weise unternehmerische Beteil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 284 Der gesetzliche Güterstand ist in Italien die Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 159 CC. Das italienische Recht spricht insoweit von "comunione dei beni", wörtlich übersetzt also von einer Gütergemeinschaft. In Ermangelung abweichender Eheverträge werden gem. Art. 177 Abs. 1 CC die während der Ehe erworbenen Güter gemeinschaftliches Eigentum. Vor der Eheschließung vor...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 Abs. 1 BGB)

Rz. 12 Die bloße Trennung genügt nach der Rechtsprechung nicht als Widerrufsgrund wegen groben Undanks gemäß § 530 Abs. 1 BGB.[44] Der Schenker müsse damit rechnen, dass sich die Lebensgemeinschaft auflöst. Ihm kann daher nur durch ein vertragliches Rückforderungsrecht geholfen werden. Rz. 13 Die für einen Schenkungswiderruf wegen groben Undanks erforderliche schwere Verfehlu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Ausschluss

Rz. 583 Üblich sind außerdem Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ausschluss von Gesellschaftern aus der Gesellschaft erlauben. Im Fall einer Personengesellschaft besteht schon kraft Gesetzes ein Ausschlussrecht aus wichtigem Grund (§ 727, § 725 Abs. 2 BGB). Ein "wichtiger Grund" liegt nach der Rspr. vor, wenn der Gesellschafter "nachhaltige grobe Pflichtverl...mehr

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ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Wirksamwerden und Haftungsrisiken

Rz. 1251 Die Anteilsübertragung wird bereits mit Abschluss des Übertragungsvertrags und nicht erst mit Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam. Rz. 1252 Es wurde unter Rdn 1235 bereits dargelegt, dass in aller Regel ein Kommanditistenwechsel nicht durch den Austritt des alten und den Eintritt des neuen Kommanditisten vollzogen wird, da es hierbei aus Sicht der Ges...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Erbschaftsteuer

Rz. 57 Eine Umwandlung kann durch disquotale Einlagen oder Ausschüttungen unmittelbar eine Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerpflicht nach § 7 ErbStG auslösen.[142] Zwar nimmt der BFH entgegen der Finanzverwaltung allgemein an, dass eine verdeckte Einlage in eine GmbH grds. keine freigebige Schenkung an die GmbH ist, da sie "societatis causa" geschieht.[143] Der BFH[144] hat au...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Gegenstand der Beitragsleistung

Rz. 110 Gegenstand und Form der Beitragsleistung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft. Die Beitragsleistung kann grds. in jeder vermögenswerten Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks bestehen.[136] Dabei wird zwischen bilanzierungsfähigen und nichtbilanzierungsfähigen Beitragsleistungen unterschieden. Rz. 111 Eine bilanzierungsfähige Beitr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 152 Die Rspr. hat in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen Zuwendungen unter Ehegatten nicht als Schenkung eingeordnet, sondern als sog. unbenannte (oder ehebezogene) Zuwendungen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Ehegatten subjektiv nicht über die Unentgeltlichkeit einig sind, sondern die Zuwendung "um der Ehe willen" erfolgt, d.h. als Beitrag zur Verwirklich...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Zivilrecht

Rz. 141 Während bei Personengesellschaften die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Gesellschaftsvertrag selbst gesteuert werden kann, ist dies bei Kapitalgesellschaften ausgeschlossen. Deshalb kann lediglich versucht werden, im Nachgang zu einem Erbfall unerwünschte Gesellschafter wieder aus der Gesellschaft zu entfernen. Dazu hat sich ein festes Klauselwerk etabliert, das ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Wirkungen des Vermerks

Rz. 25 Mit der Eintragung des Testamentsvollstreckungsvermerks werden die mit der Testamentsvollstreckung materiell-rechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Erben (siehe Rdn 3) gem. § 891 BGB auch für das Grundbuchverfahrensrecht vermutet.[49] Dies hat zur Folge, dass das GBA Eintragungsanträge, die nur auf eine Bewilligung des Erben gestützt sind, mangels seiner Bewilligung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ehegatten-Innengesellschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 79 Eine im Familienrecht anzutreffende Gesellschaftsform ist die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Dass Ehegatten Gesellschaften gründen können, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, ist selbstverständlich. Die besondere Bezeichnung "Ehegatten-Innengesellschaft" hat sich allerdings nicht für solche ausdrücklich begründeten Gesellschaftsverhältnisse herausgebildet, sonder...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Antragsmonopolisierung bei Auflassungen

Rz. 30 Die Ergänzung von § 13 GBO um den neuen Abs. 1 S. 3 erfolgte durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II[57] im Zuge der Bemühungen um eine schärfere Geldwäschebekämpfung. Die vom Gesetzgeber vermuteten vielen Bartransaktionen bei Immobilienkäufen sollen zurückgedrängt werden, indem lediglich Überweisungen Erfüllungswirkung haben (§ 16a GWG) und Notare den bargeldosen Z...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Einkommensteuer

Rz. 175 Die Beachtung der zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind auch einkommensteuerlich von Bedeutung, weil im Bereich der Verträge zwischen Angehörigen die Rspr. der zivilrechtlichen Wirksamkeit, Klarheit, Eindeutigkeit, Üblichkeit unter Fremden und tatsächlichen Durchführung derartiger Verträge indizielle Wirkung bei der Frage der steuerlichen Anerkennung, die...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / IV. Flankierung durch gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB)

Rz. 14 Liegt eine Schenkung an den Lebensgefährten i.S.d. § 2325 BGB vor, die nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 2330 BGB (Anstandsschenkung) fällt, und gibt es pflichtteilsberechtigte Personen nach dem Schenker, so wird der beschenkte Lebensgefährte sich die Frage stellen, ob und ggf. wie er sich gegen Pflichtteilsergänzungsansprüche absichern kann. Zur Absicherung de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Kommanditisten

Rz. 1053 Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind in der Praxis meist eine oder mehrere natürliche Personen. Kommanditisten können aber auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und GbR[1432] sein. Dagegen können Erbengemeinschaften, Ehegatten in Gütergemeinschaft[1433] und nicht rechtsfähige Vereine nach bislang h.A. nicht Kommanditist sein. Rz. 1054 Minderjährig...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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Entgelt / 3 Praxisbeispiele zum Entgelt

Zum Entgelt gehören insbesondere Vorschüsse, Voraus- und Abschlusszahlungen, Trinkgelder, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers ein kausaler Zusammenhang besteht, Zuschüsse und Zahlungen von dritter Seite, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Leistung stehen, Preis für Nebenleistungen, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen (z. B. dem Kunden mi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalerhöhung mit Agio

Rz. 389 Häufig müssen die Zeichner für die Übernahme der neuen Geschäftsanteile ein Agio – ein den Nennbetrag der neuen Anteile übersteigendes Ausgabeentgelt – entrichten.[1297] Der Erhöhungsbeschluss muss dieses Agio angeben, allerdings nicht betragsmäßig, aber mindestens bestimmbar.[1298] Ein Agio kann gesellschaftsrechtlicher Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlusses sei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Form

Rz. 397 Der schuldrechtliche Treuhandvertrag ist grds. formfrei möglich, auch wenn er sich auf Anteile an Personengesellschaften bezieht. In der Praxis empfiehlt sich aus Nachweisgründen regelmäßig die Schriftform.[470] Rz. 398 Notarielle Form ist bei einem Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteile regelmäßig erforderlich. Enthält der Treuhandvertrag bspw. neben der schuldre...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Gesellschaftsvertrag

Rz. 122 In der Praxis wird die Höhe der Ergebnisbeteiligung des stillen Gesellschafters regelmäßig zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung kann stillschweigend oder im Gesellschaftsvertrag erfolgen.[151] Hinweis Eine gesellschaftsvertragliche Regelung des Beteiligungsmaßstabs sollte nicht nur den Verteilungsschlüssel festl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Erbfolge

Rz. 5 Derjenige, dessen Recht im Sinne des § 39 GBO von einer Eintragung betroffen wird, also der mit den zulässigen Nachweismitteln der GBO legitimierte Inhaber des Rechtes, muss dieses Recht durch Erbfolge erworben haben. Unanwendbar ist § 40 GBO auf den Begünstigten eines dinglich wirkenden Vermächtnisses, der z.B. unmittelbar weiterverkauft. Seine Voreintragung ist zwing...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 433 Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist mittlerweile verbreiteter und im Lichte des § 5 ErbStG auch zumeist erbschaftsteuerlich günstiger als die Gütertrennung. Viele Ehegatten haben jedoch zu Beginn ihrer Ehe Gütertrennungsverträge geschlossen, die heute nicht mehr sinnvoll sind, aber auch zwischenzeitlich nie mehr überprüft wurden. Anlass für eine Beratung bieten...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Einlagen und Beiträge

Rz. 271 Die Einlage des Unterbeteiligten ist Voraussetzung für das Vorliegen einer Unterbeteiligungsgesellschaft. Nach wohl herrschender Meinung in der Lit. ist es aber nicht erforderlich, dass der Unterbeteiligte tatsächlich eine Einlage leistet.[347] Voraussetzung ist danach lediglich die Begründung eines schuldrechtlichen bilanzfähigen Einlageverhältnisses zwischen dem Un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Unterschiede

Rz. 616 In der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden Personengesellschaften als transparente Einheiten behandelt, was nunmehr in § 2a ErbStG kodifiziert ist. Gewerblich tätige Personen- und Kapitalgesellschaften sind für Erb- und Schenkungsteuerzwecke grds. mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§§ 109, 11 Abs. 2 BewG). Für (nicht-börsennotierte) Kapitalgesellschaften und für Per...mehr