Fachbeiträge & Kommentare zu Schleswig-Holstein

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Rückzahlung von Provisions(vorschuss)zahlungen

Rz. 724 Provisionsvorschüsse sind grds. zurückzuzahlen, wenn und soweit die tatsächlich verdienten Provisionen (bzw. deren Summe) die Provisionsvorschüsse (bzw. deren Summe) nicht erreichen. Dies ergibt sich auch ohne vertragliche Vereinbarung aus §§ 812 ff. BGB;[1700] derjenige, der Geld als Vorschuss erhalten hat, ist verpflichtet, den Vorschuss als ungerechtfertigte Berei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vertragliches Abwerbeverbot für die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 237 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig machen will, seine künftige Tätigkeit auch schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten. § 60 Abs. 1 HGB verbietet ihm lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften. Unzul...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 938 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vornehmliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind arbeitsvertraglich oder im schriftlichen Nachweis gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 NachwG festgelegt, wobei statische Vergütungsregelungen – jedenfalls im Hinblick auf das Grundgehalt – in der Praxis übe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Anrechnung von Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 296 Auch Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation können gem. § 10 BUrlG nicht auf den (gesetzlichen Mindest-) Urlaub angerechnet werden, soweit für diese Maßnahmen Entgeltfortzahlung gem. § 9 EFZG zu leisten ist. § 10 BUrlG in der vom 1.10.1996 bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung[792] hat eine Anrechnung medizinischer Maßnahmen auf den Erholungsurlaub zw...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 583 Voraussetzung für eine erfolgreiche Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist, dass der Antrag hinreichend bestimmt ist.[1359] Hier ist bereits bei der Formulierung des Antrags erhöhte Sorgfalt geboten. Im Vollstreckungsverfahren stellt die Bestimmtheit des Titels eine Grenze für die materiell-rechtliche Frage der Erfüllung dar.[1360] Aus dem tenorierten We...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Unterlassungsanspruch

Rz. 626 Der Abschluss eines Interessenausgleichs ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar, auch nicht in der Einigungsstelle. Daraus werden unterschiedliche Schlüsse gezogen: Die Befürworter des Unterlassungsanspruchs argumentieren, gerade wegen der fehlenden Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs und der damit verbundenen strukturellen Unterlegenheit des Betriebsra...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Allgemeine Mandantenschutzklausel

Rz. 891 Besonders in den dem Berufs- und Standesrecht unterliegenden freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.) besteht die Gefahr, dass ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden durch ihre Konkurrenztätigkeit in den Mandantenkreis ihres bisherigen Arbeitgebers eingreifen. Die aktive und gezielte Abwerbung von Mandanten des bisherigen Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Keine Begründung absoluter Kündigungsgründe

Rz. 1068 Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe sehen zudem regelmäßig vor, dass bei Eintritt des vereinbarten Kündigungsgrundes eine Kündigung ohne weitere Voraussetzung zulässig sein soll. Derartige absolute Kündigungsgründe kennt das Gesetz nur ausnahmsweise noch bei den Arbeitsverhältnissen der Seeleute in § 67 SeemG.[2496] § 626 Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 2 KSchG b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) AGB-Kontrolle der Bezugnahmeklausel

Rz. 1464 Die Formulierung der Bezugnahmeklausel unterliegt uneingeschränkt der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB .[3441] Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ist etwa denkbar, wenn auf fachlich und räumlich nicht einschlägige Tarifverträge verwiesen wird oder – bei inhaltlicher Dynamik – der Verweis auf den geänderten Tarifvertrag nunmehr überraschend ist.[3442] Soll eine solch...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen unzutreffender Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Rz. 1418 Die unzutreffende sozialversicherungsrechtliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses hat für die Vertragsparteien weitreichende Folgen. Stellt sich nachträglich heraus, dass entgegen der Vorstellungen der Parteien ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber die rückwirkende Beitragszahlung einschließlich der auf die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Ansprüche aus dem Eigentum

Rz. 1310 Der erstgenannte Anspruch setzt die Eigentümerstellung des Arbeitgebers an dem herausverlangten Gegenstand voraus. Diese Voraussetzung ist bei Gegenständen und Unterlagen sowie Schlüsseln für die Betriebsräume, Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassen hat, wie beispielsweise einem Mobiltelefon, einem Laptop o.ä., auch bei geschäftlichen Unterl...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Empfänger der Kündigung

Rz. 10 Die Kündigung ist grundsätzlich dem Vertragspartner, also dem Arbeitnehmer gegenüber vorzunehmen. Der Zugang richtet sich nach der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Eine unter Anwesenden übergebene Erklärung geht sofort zu, § 130 Abs. 1 BGB. Die dem Arbeitnehmer übergebene Kündigung ist daher im Moment der Übergabe zugegangen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 306 Das BAG nimmt allerdings an, dass Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, keine (formfreien) Abwicklungs-, sondern formbedürftige Auflösungsverträge i.S.d. § 623 BGB seien und deshalb der Schriftform bedürften.[555] Der Verzichtsvertrag werde gerade deshalb geschloss...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / I. Voraussetzungen für die Anwendung der Höfeordnung

Rz. 63 Die Höfeordnung findet ausschließlich Anwendung auf "Höfe" im Sinne des Gesetzes. Ein Hof ist nach § 1 Abs. 1 HöfeO "eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder ...mehr

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Autoren

1. Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg 2. Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1755 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 3. Bestattungspflicht und -pflichtiger

Rz. 12 In Deutschland sind Verstorbene zu bestatten, es gilt eine Bestattungspflicht für bestimmte, dem Verstorbenen als nahestehend betrachtete Personen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.[24] Der Staat und damit die Allgemeinheit sollen nur subsidiär tätig werden müssen. Dies berechtigt den Bestattungspflichtigen aber nicht auch automatisch, über Art und Weise der Be...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Antrag

Rz. 21 Wie der Antrag zu formulieren ist, ergibt sich aus § 4 S. 1 KSchG (siehe Muster Rdn 7). Das BAG geht vom sog. erweiterten punktuellen Streitgegenstand aus.[66] Auf Grundlage des Antrags prüft das Gericht, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob bis zu dem mit dieser Kündigung beabsichtigten Auflösungszeitpunkt das Arbeitsv...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nutzung gesundheitsbezogener Daten, die im Rahmen eines BEM gewonnen wurden, bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 535 § 167 Abs. 2 S. 3 SGB IX verlangt ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. Dazu gehört zudem, dass die Datenverarbeitung auch datenschutzkonform zu erfolgen hat.[1485] Es steht außer Zweifel, dass BEM-relevante Daten als sensitive Gesundheitsdaten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSG a.F[1486] einzustufen sind, der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 451 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal unter der Bezeichnung Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es ...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / IV. Die Erbengemeinschaft in der Verwaltungsvollstreckung

Rz. 41 Zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann es erforderlich sein, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zwangsweise im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchsetzt. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Vollstreckungsmaßnahme ein Verwaltungsakt vorangegangen ist (gestrecktes Verfahren), oder ob die Behörde ohne vorausgehenden Verwaltungsakt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 874 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, ist der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, d.h. am vierten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.[2050] Aus der Bescheinigung müssen sich das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ergeben; au...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Verfügungsanspruch des Betriebsrats

Rz. 646 Ob der Betriebsrat mit einem Antrag auf Unterlassung einer Betriebsänderung im einstweiligen Verfügungsverfahren Erfolg hat, hängt stark davon ab, in welchem Gerichtsbezirk der Betrieb liegt, in dem die Betriebsänderung vorgenommen werden soll. Es besteht ein sog. "Nord-Süd-Gefälle": Während die Landesarbeitsgerichte im "Norden" (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Schadensersatz

Rz. 274 Gerät der Arbeitgeber mit der Zeugniserteilung in Verzug, haftet er dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 288 Abs. 4 BGB. Das Zeugnis ist unverzüglich zu erteilen, nachdem der Arbeitnehmer dieses verlangt und von seinem Wahlrecht (einfaches oder qualifiziertes Zeugnis) Gebrauch gemacht hat.[483] Die übliche Bearbeitungszeit sollte zwei bis drei Wochen nicht übersteigen, wob...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsinterne Stellenausschreibung

Rz. 905 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.71: Betriebsinterne Stellenausschreibung der_____GmbH Betrieb: _________________________ Stellenbezeichnung: Kurierfahrer (m/w/d) Eingruppierung: [2274] Tarifgruppe 4 Wochenarbeitszeit: 40 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeitsplatz: Die Stelle ist als Teilzeitarbeitsplatz geeignet/nicht geeignet. Standort: Betrieb __...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / C. Anspruchsausschluss

Rz. 11 Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitgeber gegen den Anspruch letztlich nur die eigene Überforderung einwenden. Die Hürde ist hoch; für den Arbeitgeber muss nämlich die Erfüllung des Anspruchs nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein. Das ergibt sich aus dem Verweis in § 164 Abs. 5 S. 3 Hs. 2 SGB IX auf Abs. 4 S....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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§ 13 Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG

Rz. 1 ▪ Regelungsinhalt des § 9a TzBfG Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[1] Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich dagegen auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG.[2]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.1 Landesbauordnungen

Bayern: In diesem Bundesland gibt es weder eine Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Die Last wird als Grunddienstbarkeit zugunsten des Trägers der Baubehörde in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Baden-Württemberg: § 71 LBO BW, Übernahme von Baulasten Berlin: § 84 BauOBln, Baulasten, Baulastenverzeichnis Brandenburg: § 84 BbgBO, Baulasten, Baulastenverzeichnis Bremen: § 82 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 6 Gesetze

Baden-Württemberg: §§ 49 ff. LBO, Verwaltungsverfahren Bayern: Art. 59 ff. BayBO, Genehmigungsverfahren Berlin: §§ 63 ff. BauOBln, Genehmigungsverfahren Brandenburg: §§ 63 ff. BbgBO, Genehmigungsverfahren Bremen: §§ 59 ff. BremLBO, Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Hamburg: §§ 59 HBauO, Vorsorgende Überwachung Hessen: §§ 62 ff. HBO, Verwaltungsverfahren Mecklenburg-Vorpomme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 1.1 Höchstpersönliches Recht

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft wie auch des Waldes ist nach Meinung der Gerichte ein gesetzliches "Jedermann-Recht", das nur höchstpersönlich ausgeübt werden kann. Dieses Recht ist unentgeltlich zulässig. Das ein oder andere Landesnaturschutzgesetz sieht dies sogar ausdrücklich vor (z. B. Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG oder § 30 Abs. 1 LNatSchG Schleswig-Holstein). N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 1 Recht zum Betreten der freien Landschaft

Auf Bundesebene ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung nach § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet. Gleiches gilt für das Betretungsrecht der Wälder, das in § 14 Bundeswaldgesetz geregelt ist. Die Bundesländer regeln das Betretensrecht ebenfalls. Übersicht zu den Regelungen der Bundesländermehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 1.2 Art der Ausübung

Die Regelung in § 59 Abs. 1 BNatSchG räumt jedermann das Recht zum "Betreten" der freien Landschaft ein, aber auch nicht mehr. Gemeint ist mit dieser Formulierung entsprechend dem natürlichen Sprachgebrauch ein Betreten der freien Landschaft "zu Fuß" etwa als Wanderer oder Spaziergänger.[1] Dass der Bundesgesetzgeber diesen Begriff in einem so engen Sinn verstanden wissen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumschutz in Städten und G... / 1 Rechtsformen der Inschutznahme

Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verlangt, dass die Festsetzung des Baumschutzes in Städten und Gemeinden in rechtsverbindlicher Form geschieht. Die Bundesländer haben diese Möglichkeit aufgegriffen und die Städte und Gemeinden zum Erlass von gemeindlichen Baumschutzsatzungen oder naturschutzbehördlichen Baumschutzv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei befristet abg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.1 Elektronische Kasse: Zertifizierte technische Sicherheit

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1 Kassensicherungsverordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen ist. Betroffen sind alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr