Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.2.3 Kontaktgebot nach Satz 2

Rz. 28 Um die Dokumentationspflichten zu gewährleisten und um insbesondere auch der Überprüfungspflicht nachzukommen, wird der Jugendhilfeträger auch verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Kontakt zu dem jungen Volljährigen aufnehmen. Rz. 28a Die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 41a Abs. 2 Satz 2, in regelmäßigen Abständen Kontakt zu einem jungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.2 Rechtslage ab dem 1.8.2022 nach Nr. 2

Rz. 20 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) wird § 38 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 mit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2 Anforderungen an den Leistungserbringer nach Nr. 2

Rz. 30 Der Jugendhilfeträger ist nach Nr. 2 weiter verpflichtet, diverse Anforderungen an den Leistungserbringer sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschluss 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.6 Rechtsschutz und Praxishinweise

Rz. 34 Sind Sozialdaten unter Verletzung der Vorschriften über die Erhebung erlangt worden – bspw. bei einem Strafbefehl durch unmittelbare Anfrage bei der Staatsanwaltschaft –, setzt sich die Rechtswidrigkeit der Erhebung auf allen Ebenen der Verarbeitung (insbesondere Speicherung und Übermittlung) fort. Es besteht dann ein Anspruch des Betroffenen auf Löschung der unrechtm...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.3.2 Bedarfe in den Lebens- und Wohnbereichen nach § 80 Abs. 2 Nr. 3

Rz. 21 Weiter ordnet § 80 Abs. 2 Nr. 3 an, Einrichtungen und Dienste so zu planen, dass ein dem nach Abs. 1 Nr. 2 ermittelten Bedarf entsprechendes Zusammenwirken der Angebote von Jugendhilfeleistungen in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien sichergestellt ist. Auch dieses Ergebnis ist bei den zu schließenden Vereinbarungen mit den Leistungserbringe...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.5 Kindeswohlbeinflussende Ereignisse nach Buchst. e

Rz. 39 Durch Nr. 2 Buchst. e schließlich soll sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen, unverzüglich – und damit nach dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern – mitteilt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe so...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.3 Coming-back-Option nach Satz 3

Rz. 39 Satz 3 hat klarstellende Funktion dahingehend, dass eine Beendigung der Hilfe die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht ausschließt; sog. Coming-back-Option (den Begriff verwendet der Gesetzgeber ausdrücklich in den Gesetzesmaterialien, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 92 = BT-Drs. 19/26107 S. 94; vgl. zur Coming-Back-Option nach § 41...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.2.1 Dokumentationspflichten im Hilfeplan nach Satz 1 1. Var.

Rz. 22 Soweit in Abs. 1 der Anspruch des jungen Volljährigen auf Beratung und Unterstützung in einem angemessenen Zeitraum begründet wird, korreliert mit diesem Anspruch auch eine Dokumentationspflicht des Jugendhilfeträgers. Rz. 23 Der Sinn der Regelung liegt in seiner Konkretisierungsfunktion. Die Vorschrift konkretisiert § 36 Abs. 2 Satz 2 in Bezug auf die Konstellationen,...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.5 Verhältnisse am Ort der Pflegestelle nach Satz 5

Rz. 33 Gemäß § 39 Abs. 4 Satz 5 soll sich bei der Unterbringung eines Kindes im Bereich eines anderen Jugendamtes die Höhe des zu gewährenden Pauschalbetrags nach den Verhältnissen richten, die am Ort der Pflegestelle gelten. Sinn der Regelung ist es, den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen und so für eine Gleichbehandlung aller Pflegefamilien im Bereic...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit langem hat die soziale Gruppenarbeit besondere Bedeutung im Rahmen des Jugendstrafrechts erlangt. Formen sozialer Gruppenarbeit sind insbesondere als Auflagen und Weisungen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, also für straffällig gewordene Jugendliche, bekannt. Jugendrichter können die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2 Weitere kumulative Voraussetzungen der Auslandserbringung nach Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 regelt die Voraussetzungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Regel kumulativ zu erfüllen hat, bevor er über die Gewährung einer Hilfe entscheidet, die im Ausland erbracht wird (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Rz. 24 Nach Abs. 3 ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet: eine Stellungnahme i. S. v. § 35a Abs. 1a Satz ...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.2 Einhaltung von Rechtsvorschriften nach Buchst. b

Rz. 36 Nr. 2 Buchst. b entspricht der Regelung des § 78b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 in der bis 9.6.2021 geltenden Fassung (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93; auf die Komm. zu § 78b a. F. kann daher zurückgegriffen werden). Im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften des aufnehmenden Staates werden die Vorgaben allerdings durch die aktuelle Regelung konkretisiert.mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 29 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Erziehungskurse wurden bereits früher im Rahmen der Jugendhilfe angeboten, auch zur modellhaften Erprobung einer spezifischen gruppenorientierten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ausdrücklich geregelt war diese jedoch im JWG nicht. Es musste auf allgemeine Regelungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.1 Voraussetzung – Beendigung der Hilfe

Rz. 46 Einzige Voraussetzung für die Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3 ist die beabsichtigte Beendigung bzw. die beabsichtigte Entscheidung über die Nichtfortsetzung einer erzieherischen Hilfe nach §§ 27 ff. Das beurteilt sich nach der Maßgabe des Hilfeplans. Rz. 47 Begrifflich meint Nichtfortsetzung, dass eine erzieherische Hilfe nach §§ 27 ff. allein aufgrund d...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.2.2 Anspruch – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 27 Die Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 zugunsten der jungen Volljährigen "verschärft" worden. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 vor, wird nunmehr die Rechtsfolge zwingend ("muss") daran anknüpft (so ausdrücklich auch die Gesetzesmaterialien insgesamt: BR-Drs...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2 Anspruch in Sonderfällen nach Satz 2

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegeperson besteht nach Satz 2 auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird, und in den Fällen, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf. Rz. 11 Erfasst von diesem Anspruch ist ebenfalls der Vater ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.2.2 Überprüfungspflicht nach Satz 1 2. Var.

Rz. 26 Hinsichtlich des angemessenen Zeitraums sowie hinsichtlich des notwendigen Umfangs der Beratung und Unterstützung trifft den Jugendhilfeträger nach Satz 1 2. Var. auch die Pflicht zur Überprüfung, ob der Zeitraum der Nachbetreuung und deren Umfang noch richtig justiert ist. Die Festlegungen müssen daher regelmäßig im Hinblick auf den individuellen Bedarf des jungen Me...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 3 Literatur

Rz. 20 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.1 Art. 56 Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Rechtslage bis 31.7.2022 – nach Nr. 1

Rz. 17 Bis zum 31.7.2022 dürfen Auslandsmaßnahmen des weiteren nur dann erbracht werden, wenn im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 d...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.7 Rechtsfolge – Prüfpflicht Zuständigkeitsübergang

Rz. 62 Schreibt der Hilfeplan ein Ende der Hilfe für junge Volljährige vor, trifft den Jugendhilfeträger die Pflicht zu prüfen, ob ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt. Dies orientiert sich am Bedarf des jungen Menschen (vgl. insoweit unter Abschnitt Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen, Rz. 53 ff.). Rz. 63 Die Ergebnisse über die...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2.3 Art. 33 Haager Kinderschutzübereinkommens – Drittstaatsunterbringung – nach Nr. 2

Rz. 21 Bei einer Drittstaatsunterbringung – also in den Fällen, in dem der Staat der Unterbringung nicht dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 unterliegt – finden die Regelungen des Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (HKÜ) Anwendung, wenn der Staat der Unterbringung des Kindes Vertragsstaat des Abkommens ist. Rz. 22 Art. 33 Haager Kinderschutzüber...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.1 Sollvorschrift

Rz. 57 Die Vorschrift ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen ist daher nur in atypischen Ausnahmesituationen davon abzusehen, das Jugendamt in seiner Vermittlerrolle einzuschalten. Diese Entscheidung hat sich allein am Kindeswohl zu orientieren. Keine (isolierte) Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Interessen der Sorgeberechti...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.4 Sonstige Meinungsverschiedenheiten – alltägliche Erziehung nach Satz 2

Rz. 63 In Satz 2 sind sonstige Meinungsverschiedenheiten genannt, die es den Beteiligten zur Aufgabe machen, das Jugendamt einzuschalten. Erfasst werden dabei im Wesentlichen jene Befugnisse, die für die alltägliche und übliche Erziehung notwendig sind, z. B. bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Sozialleistungen für das Kind o...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.3 Verletzung der Prüfpflicht und seine Rechtsfolgen

Rz. 14 Es ist erklärtes Ziel des Gesetzgebers, mit § 36b und auch der Spezialvorschrift für junge Volljährige nach § 41 Abs. 3 durch die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und anderen öffentlichen Stellen – also insbesondere den Sozialleistungsträgern und den Rehabilitationsträgern – Leistungsbrüche zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Leistung im Anschluss an den Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.1 Hilfeplanentwicklung vor Ort unter Beteiligung des Kindes nach Satz 1

Rz. 42 Zunächst stellt das Gesetz klar, dass auch bei einer Auslandserbringung die Grundregel zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 2 gilt (auf die Komm. zu § 36 wird insoweit Bezug genommen). Satz 1 ergänzt bzw. konkretisiert daher die Regelungen zur Hilfeplanung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 bei Hilfen, die im Ausland erbracht werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.3 Bemessung der Höhe der laufenden Leistungen; Verweisung nach Satz 4

Rz. 12 § 39 Abs. 2 Satz 4 enthält eine Verweisungsvorschrift für die Bemessung der laufenden Leistungen auf Abs. 4 bis 6, sofern die Leistungen im Rahmen der Hilfe in Vollzeitpflege gemäß § 33 und der Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson gemäß § 35a Abs. 2 Nr. 3 betroffen sind.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.1 Struktur der Regelung nach der Neufassung durch das KJSG vom 3.6.2021

Rz. 3 Die Änderung im Einzelnen zu § 37 hat der Gesetzgeber wie folgt gestaltet. Der Gesetzgeber hat zunächst den Titel geändert in "Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie" (statt wie bisher: "Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie"). Rz. 4 Abs. 1 ist neu gestaltet worden. Das in Abs. 1 Satz 1 geregelte ...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.3 Kostenbeteiligung

Rz. 27 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten kommt bei dieser Hilfe grundsätzlich in Betracht (§ 91 Abs. 2 Nr. 2) sofern die weiteren Voraussetzungen der §§ 91 ff. vorliegen. Für Erziehung in einer Tagesgruppe gelten §§ 78a ff., auf die Regelungen der Entgeltfinanzierung verweist § 78a Abs. 1 Nr. 4a. Das bedeutet, die Übernahme des Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.6 Übertragungsbefugnis auf Träger der freien Jugendhilfe – Outsourcing

Rz. 20 Losgelöst von der normierten Aufgabendelegation zur Sicherstellung ortsnaher Beratung nach § 37a insbesondere nach Satz 3 können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Durchführung der ihrer Zuständigkeit unterliegenden Beratung und Unterstützung der Pflegeperson im Wege der Auslagerung von Dienstleistungen – sog. Outsourcing – auf Träger der freien Jugendhilfe ü...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.1 Beteiligung bei Auswahl der Einrichtung oder Pflegeperson nach Satz 1

Rz. 31 Bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegeperson – also bei den Hilfen außerhalb der Familie nach §§ 33, 34, 35 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 und bei Hilfen für junge Volljährigen i. V. m. § 41 – sind der Personensorgeberechtigte und das Kind (bzw. der Volljährige) an der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen (vgl. auch: DIJuF-Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.2.2 Zusammenführung bei Leistungszwecken nach Satz 2

Rz. 17 Während Satz 1 eine allgemeine Regelung zum Zusammenführen von Sozialdaten enthält, stellt Satz 2 Voraussetzungen für die Zusammenführung von Daten auf, die zu Leistungszwecken i. S. d. § 2 Abs. 2 erhoben worden mit sonstigen Daten, die für andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 3 erhoben worden sind. Rz. 18 Die Zusammenführung von Daten, die zu Leistungszwecken i. S. d. § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6 Bemessungsgrundlagen für laufende Leistungen nach Abs. 4

Rz. 15 § 39 Abs. 4 bis 6 betreffen ausschließlich Leistungen zum Unterhalt bei Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie – vgl. die Verweisungsvorschrift des § 39 Abs. 2 Satz 4, der für die Anwendung auf die Vollzeitpflege i. S. d. § 33 und die Eingliederungshilfe bei einer geeigneten Pflegeperson i. S. d. § 35a Abs. 2 Nr. 3 verweist. 2.6.1 Tatsächlich anfallende Kosten na...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 30 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4 Dokumentationspflichten im Hilfeplan nach Abs. 4

Rz. 50 Die Regelungen in Abs. 4 zu den Dokumentationspflichten waren ursprünglich in § 37 Abs. 2a enthalten und sind durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in § 37c Abs. 4 überführt (BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Dabei hat der Gesetzgeber ledigl...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.9 Personelle Ausstattung

Rz. 23 Um die Ziele der Hilfe zu erreichen, müssen gewisse fachliche Standards in der Tagesgruppe vorausgesetzt werden. Die eingesetzten Fachkräfte werden daher regelmäßig über eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Ausbildung verfügen. Auch Erzieher oder Psychologen kommen in Betracht. Die Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte hat der Gesetzgeber auch in § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 41 DIJuF-Rechtsgutachten v 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen Sozialen Diensts durch die Jugendhilfe im Strafverfahren, JAmt 2022 S. 204; DIJuF-Rechtsgutachten v. 31.1.2022, SN_2021_0393 Bd – Datenübermittlung an das Rechnungsprüfungsamt, JAmt 2022 S. 271; DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2020, SN_2020_1000 Eh, Übermittlung von Daten aus dem T...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.1.2 Beratung und Beteiligung bei der Ausgestaltung des Konzepts nach Satz 2

Rz. 19 Abs. 1 Satz 2 gibt dabei einen eigenständigen und speziellen Beratungs- und Beteiligungsanspruch bei der Ausgestaltung des Konzepts. Wie bereits mit den Regelungen in Abs. 1 wird auch mit dieser Regelung für Kinder und Jugendliche in Familienpflege nachvollzogen, was im institutionellen Bereich seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 als Anforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.2 Unterrichtungspflicht der Pflegeperson nach Satz 2

Rz. 32 Das Überprüfungsrecht zum Schutz des Kindeswohls wird durch die Unterrichtungspflicht der Pflegeperson flankiert und ergänzt. Satz 2 verpflichtet die Pflegeperson, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Ziel ist es, alle sich anbahnenden Gefährdungen des Kindes für das Jugendamt transparent zu m...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1 Grundregel nach Satz 1

Rz. 5 § 41 Abs. 1 Satz 1 regelt sowohl die Anspruchsvoraussetzungen (vgl. unter Abschnitt Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1, Rz. 9 ff.) als auch den anspruchsberechtigten Personenkreis. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4.4 Örtlicher Zuständigkeitswechsel nach Satz 4

Rz. 58 Satz 4 stellt klar, dass eine Änderung der Leistungen nicht allein wegen des Zuständigkeitswechsels erfolgen darf. Der Leistungsinhalt folgt daher ausschließlich dem Hilfeplan (Satz 4 entspricht insoweit § 37 Abs. 2a Satz 3 a. F., darauf hat der Gesetzgeber ausdrücklich hingewiesen, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Eine Änderung im Leistungsinhalt is...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.4 Beteiligung des örtlich zuständigen Trägers nach Satz 4

Rz. 46 Satz 4 schließlich räumt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ein Recht auf Beteiligung bei der Auswahl dieser Pflegeperson ein. Rz. 47 Die Regelung ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, sodass das Beteiligungsrecht nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann. Rz. 48 Sinn der Regelung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.3 Annexleistungen

Rz. 20 Zu den Annexleistungen gehören insbesondere die Unterhaltsleistungen, wenn die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung außerhalb des Elternhauses gewährt wird. Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der ausdrücklich auf § 35 Bezug nimmt (vgl. insoweit die Komm. zu § 39). Bezogen auf § 35 kommen Annexleistungen nach §§ 39 f. nur in Betracht, wenn die Intensität ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.2 Abstimmungsgebot nach Satz 2

Rz. 39 Das Fördergebot der Zusammenarbeit wird determiniert durch das in Satz 2 beschriebene Abstimmungsgebot. Eine gedeihliche Zusammenarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten transparent und offen zusammenarbeiten. Daher muss nach Satz 2 durch den Jugendhilfeträger ein Transfer zwischen Pflegefamilienberatung nach § 37a und Elternberatung nach § 37 Abs. 1 erfolgen; ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4.1 Grundregel der Dokumentationspflicht

Rz. 52 Satz 1 benennt die weiteren Inhalte des Hilfeplans. Rz. 53 Die Grundregel verfolgt seinem Sinn und Zweck nach die Kontinuität der Hilfe in Vollzeitpflegeverhältnissen. Zu diesem Zweck sollen die zentralen Leistungsinhalte in einem Hilfeplan dokumentiert werden. Rz. 54 Nach Satz 1 sind die zentralen Leistungsinhalte – wie die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die da...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3 Regelungsinhalt nach Satz 1

Rz. 56 Sofern der Inhaber der Personensorge durch eine Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson soweit einschränkt, dass dies eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr ermöglicht – sowie nach Satz 2 auch bei sonstigen Meinungsverschiedenheiten – sollen die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.4 Grundsatzentscheidungen

Rz. 62 Satz 3 sieht den Fall vor, dass durch die Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflege- oder Erziehungsperson derart eingeschränkt wird, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr möglich ist, dass die Beteiligten das Jugendamt einschalten sollen. Dies ist eine wertende Entscheidung im Einzelfal...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.4 Ernsthafte Gefährdung nach Nr. 4

Rz. 29 Mit dem KICK ist Abs. 3 der Vorschrift um die Nr. 4 erweitert worden. Danach ist die Erhebung von Sozialdaten ohne Mitwirkung des Betroffenen auch dann zulässig, wenn die Erhebung bei dem Betroffenen den Zugang zur Hilfe ernsthaft gefährden würde. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber eine Prioritätensetzung zugunsten des Zugangs zur Hilfe und damit zugunsten der Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.2 Verpflichteter

Rz. 58 Adressat der Verpflichtung sind sowohl die Inhaber der Personensorge – also regelmäßig die Eltern – als auch die Pflegeperson. Eine unmittelbare Kontrolle der Adressaten ist zwar nicht vorgesehen; es ist aber davon auszugehen, dass bei Meinungsverschiedenheiten und bei dem Vorliegen einer Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.5 Rechtsfolge – Befugnisse des Jugendamtes

Rz. 64 In solchen Fällen des Konflikts zwischen dem Personensorgeberechtigten auf der einen und der Pflege- oder Erziehungsperson auf der anderen Seite soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Der Gesetzgeber will damit das Jugendamt als Vermittlungs- und Streitschlichtungsinstanz ins Spiel bringen, bevor überhaupt ein – ggf. durch das Vormundschaftsgericht zu entscheidender...mehr