Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 3 Literatur

Rz. 6 Horst, Die Auswirkungen des Gesundheits-Strukturgesetzes auf die neuen Bundesländer, SGb 1993 S. 539.mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übermittlung personenbezogener Daten in Prüfverfahren Rz. 3 Die Regelung stellt eine Ergänzung zu § 296 dar. Nach § 296 sind und dürfen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lediglich Daten ohne konkreten Bezug zu einem Versicherten übermittelt werden. § 298 ermöglicht demgegenüber weitergehend die auch personenbezogene Offenbarung von Krankheits...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1) Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrec...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung durch Kassenärztliche Vereinigungen (Abs. 1) Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Prüfungsstellen (§ 106c) im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern aus den Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte für jedes Quartal die in Nr. 1 bis 7 genannten Daten zu übermitteln. Rz. 10 Die An...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1) Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutz...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Länderübergreifende Forschungsvorhaben (Satz 1) Rz. 3 Auf länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung (§ 287), an denen nichtöffentliche Stellen oder öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder aus zwei oder mehr Ländern als Verantwortliche beteiligt sind, ist § 27 BDSG anzuwenden. Die anfallenden Sozialdaten können auch ohne Einwilligung des Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nutzungsberechtigte (Abs. 1) Rz. 10 Das Forschungsdatenzentrum verarbeitet die Daten, die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und von der Vertrauensstelle (§ 303c) übermittelt werden und stellt diese einem abschließend aufgeführten Kreis von Nutzern zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigten dürfen die Daten zweckgebunden verarbeiten (Abs. 2). Durc...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gebühren (Abs. 1) Rz. 3 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes (Satz 1). Zu den Leistungen gehören z. B. auch Aufwände für die Antragsprüfung und Schulungen (BT-Drs. 19/13438 S. 75). Damit werden die durch die Datentransparenz entstehenden...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1) Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§§ 72 ff.), Einrichtungen (z. B. nach § 119b) sowie zugelassene Krankenhäuser (§ 108) haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht wird ausgelöst, sobald dem Leistungserbringer Anhaltspunkte dafür vorl...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 3 Literatur

Rz. 14 Preis, Sonderzahlungen im Wandel von Praxis und Dogmatik, SR 3 2012 S. 101.mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 8 Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5.mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm flankiert die Verpflichtung der Krankenkassen, ein Versichertenverzeichnis zu führen (vgl. Komm. zu § 288). Die Regelung soll sicherstellen, dass Familienversicherte nicht erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versichertenverzeichnis aufgenommen werden. Die Erfassung der Familienversicherten im Versichertenverzeichnis ist von besonderer B...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Übermittlung von versichertenbezogenen Angaben bei Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität an die Prüfungsstellen (§ 106c) oder an die Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 135b Abs. 2 Satz 1). Der Begriff "Angaben" umfasst sowohl Originalbelege (Abrechnungs- und Überweisungsscheine sowie Verordnungsv...mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 2.1 Übermittlung personenbezogener Daten in Prüfverfahren

Rz. 3 Die Regelung stellt eine Ergänzung zu § 296 dar. Nach § 296 sind und dürfen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 lediglich Daten ohne konkreten Bezug zu einem Versicherten übermittelt werden. § 298 ermöglicht demgegenüber weitergehend die auch personenbezogene Offenbarung von Krankheitsdaten des Versicherten durch Vorlage der Originalbelege v...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vertrauensstelle legt ein schlüsselabhängiges Verfahren zur Pseudonymisierung fest (Satz 1). Dazu hat sie Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herzustellen. Das Verfahren hat dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft zu entsprechen. Damit wird ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet. Erforderlich sind sowohl eine f...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 294a wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die bis dahin nur vertraglich geregelte Mitteilung von Anhaltspunkten über die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers wurde auf ei...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.3 Übermittlungspflicht

Rz. 11 Übermitteln ist die Weitergabe von Sozialdaten an einen Dritten, die Einsichtnahme (vor Ort) oder der Abruf (z. B. elektronischer Zugriff) eines Dritten (§ 67d Abs. 1 Satz 1 SGB X). Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus §§ 295 ff. Rz. 12 Datenschutzrechtlich bedeutsamer als die Aufzeichnung von Angaben ist die Verpflichtung der Leistungserbringer, diese Unterlagen reg...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2.1 Länderübergreifende Forschungsvorhaben (Satz 1)

Rz. 3 Auf länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung (§ 287), an denen nichtöffentliche Stellen oder öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder aus zwei oder mehr Ländern als Verantwortliche beteiligt sind, ist § 27 BDSG anzuwenden. Die anfallenden Sozialdaten können auch ohne Einwilligung des Versicherten verarbeitet werden. Damit wird vermieden,...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 11 Hess, Anforderungen an die Folgenabwägung bei Beantragung der Aussetzung des Vollzuges der§§ 303a-303f SGB V, GuP 2021 S. 63. Spitz/Jungkunz/Schickhardt/Cornelius, Rechtlicher Rahmen für eine privilegierte Nutzung klinischer Daten zu Forschungszwecken, MedR 2021 S. 499. Staffeldt, Mehr Daten für bessere Gesundheit – Wie Routinedaten der Krankenkassen die Gesundheitsvers...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 21 Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015 – zuletzt geändert am 5.2.2019 – vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwir...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 6 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Forschung gestalten, veröffentlicht im Internet unter www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/versorgung.php, zuletzt abgerufen am 25.8.2022. Spitz/Cornelius, Einwilligung und gesetzliche Forschungsklausel als Rechtsgrundlagen für die Sekundärnutzung klinischer Daten zu Forschungszwecken, MedR 2022 S. 191. Hoffmann, Die da...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Norm regelte die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz. Rz. 2 Art. 256 Nr. 1 der Ne...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.3 Antragsverfahren (Abs. 3)

Rz. 13 Die Daten werden einem Nutzungsberechtigten aufgrund eines Antrags zugänglich gemacht (Satz 1). Das Forschungsdatenzentrum prüft, ob der Antragsteller zum Kreis der Nutzungsberechtigten gehört und die Zwecksetzung (Abs. 2) gegeben ist. Der Antrag löst ein Verwaltungsverfahren aus, das durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) abgeschlossen wird. Rz. 14 Der Nutzungsberech...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert als allgemeine Regelung für Leistungserbringer deren gesetzliche Verpflichtung zur Aufzeichnung und Weiterleitung von Sozialdaten, die mit ihrer Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenhängen, soweit diese Angaben für die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen erforderlich sind. Die Regelung ist wegen des Re...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.2 Räumliche, organisatorische und personelle Eigenständigkeit (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vertrauensstelle und das Forschungsdatenzentrum werden räumlich, organisatorisch und personell eigenständig geführt (Satz 1). Damit ist sichergestellt, dass bei der Verschlüsselung der Daten keine Verbindungen zu anderen Datenbeständen und -verarbeitungsprozessen der Vertrauensstelle und des Forschungsdatenzentrums bestehen können. Die räumliche Eigenständigkeit wi...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 24 Berry, Vereinfachung der medizinischen Forschung durch Nutzung von Datenbeständen der elektronischen Patientenakte? – Das Potential des§ 363 Abs. 8 SGB V im Gefüge des Datenschutzrechtes, GesR 2021 S. 553. Spitz/Jungkunz/Schickhardt/Cornelius, Rechtlicher Rahmen für eine privilegierte Nutzung klinischer Daten zu Forschungszwecken, MedR 2021 S. 499. Gutachten: Daten für ...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 Hess, Anforderungen an die Folgenabwägung bei Beantragung der Aussetzung des Vollzuges der §§ 303a-303f SGB V, GuP 2021 S. 63. Lippert, Forschung mit Daten von Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung? – Zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerfG vom 19.3.2020 – 1 BvQ 1/20, GesR 2020 S. 639. Platzer, Das Vorhaben einer Forschungsdatenbank nach dem Digit...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.1 Vereinbarungen auf Landesebene (Abs. 1)

Rz. 3 Es steht den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen (§ 207, 212 Abs. 5) im Interesse der Verwaltungsvereinfachung frei, mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Vereinbarungen über den Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2) zu schließen. Die Norm schafft die Voraussetzungen für vereinfachte Abrec...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient mit den anderen Regelungen im Zehnten Kapitel dazu, die Transparenz des Leistungsgeschehens zu verbessern, die Unterrichtung der Versicherten über die Leistungen zu ermöglichen, die Voraussetzungen für eine qualifizierte Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der abgerechneten Leistungen sowie zur Bekämpfung von Missbrauch...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulanten Notfallbehandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.3 Verarbeitung von Sozialdaten (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 10 Die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Sozialdaten dürfen nur für die Aufgaben nach Abs. 1 in dem erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist nur dann zulässig, wenn dies durch andere Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder nach § 13 Abs. 5 IfSG (Impfschutz) angeordnet oder gestattet wird. Der weite Begriff des Verarbeitens i....mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1)

Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, da es insoweit nur darauf ankommt, ob die Vorausse...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 3 Literatur

Rz. 14 Kühling/Schildbach, Die Reform der Datentransparenzvorschriften im SGB V, NZS 2020 S. 41. Lippert, Forschung mit Daten von Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung? – Zugleich Besprechung des Beschlusses des BVerfG vom 19.3.2020 – 1 BvQ 1/20, GesR 2020 S. 639. Spitz/Jungkunz/Schickhardt/Cornelius, Rechtlicher Rahmen für eine privilegierte Nutzung klinischer...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 2.1 Angaben über Leistungen (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angaben über Leistungen, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung erforderlich sind, aufzuzeichnen. Der Begriff "Aufzeichnen" ist untechnisch gemeint und bezieht sich auf die Speicherung von Sozialdaten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 292 Rz. 8). Unter Speicherung ist das Erfassen, Aufn...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 132e, § 132f und § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulante...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.1 Notwendige Angaben

Rz. 5 Ausschließlich "notwendige Angaben" dürfen aufgezeichnet und übermittelt werden. Die entsprechenden Daten sind Sozialdaten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 67 Abs. 2 SGB X), die im Zusammenhang mit der Erbringung, der Verordnung oder der Abgabe von Versicherungsleistungen anfallen. Gemeint sind die Angaben, die von den Krankenkassen oder Kassenärztlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 285 Persone... / 3 Literatur

Rz. 18 Detsch, Sozialdatenschutz nach dem 2.SGB-Änderungsgesetz, RDV 1995 S. 16. Kleinert, Datenschutzaspekte bei der Abrechnung von Patientendaten, DuD 2010 S. 240. Gerlach, Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer zahnärztlichen Abrechnung wegen Splittingverbots, NZS 2017 S. 476. Pawlita, Dokumentationspflichten des Vertragsarztes, GesR 2017 S. 620. Hoffmann, Die datenschut...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Verpflichtungen bei der Abgabe von Arzneimitteln, sonstiger Leistungen nach § 31 sowie Impfstoffen und bezweckt die Herstellung von Transparenz im Bereich der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, § 300 Rz. 24). Daten über verordnete Arzneimittel sind von Bedeutung für ...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 3 Literatur

Rz. 8 Beck/Hausch, Das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung im Spannungsverhältnis zum Akteneinsichtsanspruch der Krankenkassen nach § 294a SGB V, VersR 2008 S. 1321. Brocks/Brocks, Mitwirkungspflichten im Regressprozess der gesetzlichen Krankenversicherungsträger, GesR 2021 S. 422. Heberlein, Kein Einsichtsrecht für Krankenkassen!, GesR 2012 S. 9. Werner, D...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.3 Bemessungsentgelt

Rz. 10 Die Feststellung des Bemessungsentgelts erfolgt danach pauschal anhand der Bezugsgröße, die jährlich bestimmt wird (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz, vgl. § 18 Abs. 2 SGB IV i. V. m. § 17 Abs. 2 SGB IV). Für das Bundesgebiet West und das sog. Beitrittsgebiet werden unterschiedliche Bezugsgrößen festgelegt, sodass im Einzelfall grundsätzlich darüber zu entscheide...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.1 Verarbeitung zur Qualitätssicherung (Abs. 1)

Rz. 4 Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen, Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sowie die in Richtlinien, Beschlüssen und Vereinbarungen festgelegten Datenempfänger sind befugt und verpflichtet, personen- oder einrichtungsbezogene Daten der Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 857) mit Wirkung zum 28.3.2020 eingefügt. Für länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung mit mehreren öffentlichen und nichtöffentlichen Verantwortlichen wird gegenüber der Aufsichtsbehörde ein Hauptv...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4 Übermittlung von Sozialdaten (Abs. 3 Satz 2 bis 8)

2.4.1 Übermittlung an ärztliche und zahnärztliche Stellen (Satz 2) Rz. 12 Qualitätsprüfungen von Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgenuntersuchungen) werden sowohl durch die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht nach § 128 Strahlenschutzverordnung von ärztlichen und zahnärztliche Stellen durchgeführt. Die ärztlichen und zahnä...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.6 Ärztliche Übermittlungspflicht (Abs. 6)

Rz. 12 Die Daten werden im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt (einschließlich des Institutionskennzeichens). Die softwaretechnischen Voraussetzungen dafür sind innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Vertragsnummer zu schaffen.mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.6 Entsprechende Geltung der Regelungen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Vorschriften des Zehnten Kapitels, soweit sie sich auf Ärzte und Kassenärztliche Vereinigungen beziehen, gelten entsprechend für Psychotherapeuten, Zahnärzte und Kassenzahnärztliche Vereinigungen. Die Vorschrift dient der Klarstellung.mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1)

Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrechtlich organisierte Gemeinschaft von Leistungserbringern) oder an e...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.5 Datenübermittlung Stufe 2 (Abs. 5)

Rz. 11 Bis zum 30.6.2021 sind von den Krankenkassen die restlichen Daten für ein vollständiges Verzeichnis zu übermitteln (Satz 1). Dazu werden die Krankenkassen von der Datentransparenzstelle aufgefordert. Danach eingetretene Änderungen und abgeschlossene Neuverträge sind ohne Anforderung zu übermitteln (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.3.3 Verantwortungsbereiche (Nr. 3)

Rz. 10 Die Vorschrift stellt sowohl auf die interne als auch auf die externe Zuständigkeit der Krankenkassen nach § 284 und der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 285 ab.mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 3 Literatur

Rz. 8 Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwirkung von Richtgrößenvereinbarungen, jurisPR-SozR 11/2006 Anm. 4. Plate/Bilzer, Beratungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vertragsärzten anhand von Sozialdaten, KrV 2019 S. 133. Zilkens, Datenschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst, RDV 2008 S. 103.mehr