Fachbeiträge & Kommentare zu Share Deal

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

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Unternehmenstransaktionen – Warum im Medizinprodukterecht erhöhte Vorsicht geboten ist

Zusammenfassung Die Medical Devices Regulation (nachfolgend "MDR") wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf Transaktionen im Medizinproduktesektor aus. Medizinproduktrechtliche Besonderheiten müssen sowohl bei der Frage der Erwerbsform als auch bei der Due Diligence unbedingt berücksichtigt werden. In den letzten Jahren fanden zahlreiche M&A-Transaktionen im Bereich des Medizinpr...mehr

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Unternehmensnachfolge durch Verkauf an das eigene Management

Zusammenfassung Über die Hälfte der Unternehmensinhaber übergeben, laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn, ihr Unternehmen familienintern, um die Unternehmensfortführung zu sichern. Fehlen familiäre Optionen, kommt ein Verkauf an das bestehende Management in Betracht (sog. Management Buy-Out – MBO). MBO in der Praxis Ein MBO ist eine bestimmte Art des Unternehmenskaufs. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen vor Übertragung der Anteile an die Gesellschaft...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Erwerbsformen: Share Deal versus Asset Deal

Rz. 20 Aus zivilrechtlicher Perspektive kann ein Unternehmenskauf grds. entweder durch Kauf aller oder einiger Anteile an der Zielgesellschaft, die eine Kapitalgesellschaft (AG,[16] GmbH, KGaA) oder eine Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH & Co. KG und OHG) sein kann, den sog. Share Deal, oder durch Erwerb einzelner oder sämtlicher Wirtschaftsgüter (z.B. Sachen, Rechte, Arbe...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Share Deal

Rz. 119 Mit dem Erwerb des Rechtsträgers beim Share Deal gehen dessen Verbindlichkeiten und Haftungen auf den Erwerber über. Darüber hinaus gibt es jedoch auch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände, für die der Erwerber selbst einzustehen hat.[117] Hierzu gehören bei der GmbH bspw. die Haftung für etwa noch ausstehende Stammeinlagen (§ 16 Abs. 2 GmbHG). Weitere Haftung...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Share Deal

Rz. 90 Da beim Share Deal nicht die einzelnen Aktiva und Passiva des Unternehmens übertragen werden, sondern die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger selbst, kann der Kaufgegenstand wesentlich kürzer gefasst werden als beim Asset Deal. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Mitgliedschaftsrechten ist i.Ü. ein Rechtskauf i.S.v. § 453 BGB.mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Share Deal

Rz. 77 Ist Gegenstand des Vertrages der Verkauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH, so bedarf der Vertrag gem. § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG der notariellen Beurkundung. Die Formbedürftigkeit erstreckt sich auf alle Abreden, die mit der Abtretungsverpflichtung eine wirtschaftliche Einheit bilden, ggf. auch Nebenabreden (z.B. sog. Side Letter). Die Beurkundu...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / I. Allgemeines zum Erwerb in Krise und Insolvenz

Rz. 170 Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen in die Krise gerät, die in vielen Fällen in der Insolvenz endet, sind vielfältig und von vornherein in ihren Auswirkungen häufig nicht abschätzbar.[154] Aus Sicht des Unternehmers bieten sich zur Bewältigung der Unternehmenskrise unterschiedliche Instrumentarien an. Neben der oft sehr kostspieligen Schließung des Unternehmens im...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Betriebliche Mitbestimmung bei der Gründung des Joint Ventures

Rz. 100 Geht die Gründung des Joint Ventures mit einer Betriebs- oder Unternehmensveräußerung einher, haben die Partner betriebliche Mitbestimmungsrechte zu beachten. So kann eine Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über die geplante Veräußerung eines Betriebes oder eines Betriebsteils (Asset Deal; zu den Begriffen Asset Deal un...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (3) Subjektive Garantien

Rz. 124 In der Praxis werden Garantietatbestände häufig vom (besten) Wissen (best knowledge) des Verkäufers abhängig gemacht. Derartige subjektive Garantien sind selbstverständlich für den Käufer ungünstiger als objektive, da er im Zweifel die Beweislast dafür trägt, dass dem Verkäufer bestimmte Umstände bekannt waren. Hinweis In diesem Zusammenhang ist es wichtig, vertraglic...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Besondere Garantietatbestände

Rz. 145 Welche Garantien und Gewährleistungen letztlich in einen Unternehmenskaufvertrag Eingang finden, hängt von den Ergebnissen der Due Diligence des Käufers, der jeweiligen Branche des Zielunternehmens sowie nicht zuletzt dem Ausgang der Verhandlungen ab. Der Käufer ist naturgemäß an einem möglichst umfassenden Garantiekatalog interessiert, während der Verkäufer versuche...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 10. Mitwirkungs- und Kooperationspflichten

Rz. 153 Der Käufer sollte vor Vertragsabschluss genau überlegen, welche Rechte (Namensrechte (Firma), Lizenzen etc.) und Mitwirkungshandlungen des Verkäufers erforderlich sind, damit der Übergang des Unternehmens möglichst reibungslos durchgeführt werden kann. Während beim Share Deal die mit der Zielgesellschaft bestehenden Vertragsverhältnisse "automatisch" mit übergehen, be...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche

Rz. 114 Ansprüche des Käufers eines Unternehmens[108] als Kaufgegenstand[109] können sich aus dem kaufrechtlichen Mangelgewährleistungsrecht ergeben (§§ 434 ff. BGB). Beim Share Deal, der als solcher ein Rechtskauf gem. § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist, erwirbt der Käufer unmittelbar lediglich Mitgliedschaftsrechte und nicht das Unternehmen selbst oder die zugehörigen Wirtschafts...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 12. Wettbewerbsverbote

Rz. 158 Mit dem Kaufpreis bezahlt der Käufer regelmäßig die Möglichkeit, mit dem Zielunternehmen künftig Erträge zu erwirtschaften.[146] Wäre es dem Verkäufer, der i.d.R. die Kunden- und sonstige Geschäftsbeziehungen (mit) aufgebaut hat, erlaubt, dem verkauften Unternehmen Konkurrenz zu machen, wäre die Ertragskraft des Unternehmens wesentlich beeinträchtigt. Aus diesem Grun...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Vertragliche Gestaltung von Garantien

Rz. 120 Die Regelungen zur Gewährleistung des Verkäufers (und des Käufers)[118] sind neben den Bestimmungen zum Kaufpreis das "Herz" jedes Unternehmenskaufvertrages und nehmen auch häufig quantitativ am meisten Platz im Vertragswerk ein. Wie schon eingangs dargestellt, hat das mitunter ausufernde Haftungsregelwerk in vielen Verträgen seinen Grund darin, dass das gesetzliche ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 11. Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren, Ansprüche Dritter

Rz. 156 Die Parteien sollten Regelungen dafür treffen, wie mit rechtshängigen, anhängigen oder angedrohten Verwaltungsverfahren oder Prozessen zu verfahren ist. Dies empfiehlt sich zunächst beim Asset Deal wegen der speziellen zivilprozessualen Vorschriften für den Verkauf von streitbefangenen Gegenständen, da hier der Verkäufer auch nach Vollzug des Kaufvertrages weiterhin ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 1. Einleitung

Rz. 74 Die kunstgerechte Abfassung (bzw. Anpassung) des Unternehmenskaufvertrages ist die zentrale Aufgabe des Wirtschaftsanwaltes bei einer Unternehmenstransaktion. Da insb. das gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Haftungsregime i.d.R. keinen adäquaten Interessensausgleich bietet, ist eine umfangreiche individualvertragliche Regelung der Gewährleistungen (und anderer wesentli...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (a) Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz

Rz. 130 Viele Unternehmenskaufverträge gestatten dem Verkäufer die Naturalrestitution. Aus Käufersicht sollte ein solches Nachbesserungsrecht allenfalls innerhalb kurzer Frist gestattet und auf solche Garantien beschränkt sein, bei deren Verletzung eine Nachbesserung überhaupt möglich ist. Ist die Nachbesserung nicht erfolgreich, zumutbar oder gar unmöglich, greifen weitere n...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Gesellschaftsrechtliche Beschränkungen

Rz. 81 Beim Asset Deal ist darauf zu achten, dass ein Vertrag, der den Verkauf des gesamten von einer Gesellschaft betriebenen Unternehmens zum Gegenstand hat, zu seiner Wirksamkeit grds. der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (GmbH) bzw. der Hauptversammlung (AG) bedarf.[85] Auch bei Personengesellschaften kann das gesamte Gesellschaftsvermögen grds. nicht durch einen...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

Rz. 83 Schon früh sollte geprüft werden, ob für den Betrieb des verkauften Unternehmens eine personenbezogene Konzession erforderlich ist, da diese – anders als betriebsbezogene Konzessionen – nicht "automatisch" mit dem Betrieb übergeht, sondern vom Erwerber eigens beantragt werden muss. Idealerweise hat der Erwerber schon vor Vertragsunterzeichnung mit den zuständigen Behö...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Unternehmensbewertung

Rz. 17 Die Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlich gesicherten Methoden erleichtert den Parteien die Kaufpreisfindung.[12] Sie hilft den Verhandlungspartnern dabei, ihre oft stark subjektiv geprägten Vorstellungen an einem objektiven Maßstab zu messen und hat damit Beratungs-, aber auch Argumentationsfunktion. Daneben kann die Unternehmensbewertung aber auch von re...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Verhandelte Mitbestimmungslösungen

Rz. 2222 Nicht selten wird der Weg in die SE gewählt, um entweder angesichts steigender Arbeitnehmerzahlen einer Mitbestimmung ganz zu entgehen (Grenze: 500 Arbeitnehmer) oder aber um die Mitbestimmung in der Drittel-Mitbestimmung vor dem Eingreifen der paritätischen Mitbestimmung zu zementieren (Zementierungseffekt).[5523] Das vereinbarte oder gesetzlich über §§ 34 ff. SEBG...mehr

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§ 20 Joint Ventures / E. Beendigung des Joint Ventures

Rz. 59 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Joint Venture i.d.R. um eine "Ehe auf Zeit" handelt. Die Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit sind vielfältig, sei es, dass das Joint Venture seine operativen Ziele nicht erreicht, sei es, dass sich die Partner über strategische Fragen entzweien. Die Wahrscheinlichkeit einer Beendigung des Joint Ventu...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Vertragsschluss und Vollzug

Rz. 28 Am Ende der (erfolgreichen) Verhandlungen steht der Vertragsschluss. Allerdings kann der Joint Venture-Vertrag i.d.R. nicht sogleich vollzogen werden. Häufig müssen zunächst noch Zustimmungen eingeholt oder sonstige Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden, bevor das Joint Venture tatsächlich aktiv werden kann.[23] In der auch in Deutschland verbreiteten, englischen Te...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Vorbereitungsphase

Rz. 53 Der den potenziellen Erwerber beratende Rechtsanwalt sollte sich einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft verschaffen. Dementsprechend sollten beim Verkäufer (auch im Interesse der eigenen Haftung) umfassend Informationen abgefragt werden. Dies geschieht durch Anforderungslisten (Due Diligence Checklists oder Information Reque...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Erstellung eines Due Diligence Reports

Rz. 59 Nach Abschluss der Due Diligence fassen die Berater des Interessenten ihre Prüfungsergebnisse regelmäßig in schriftlicher Form in einem Due Diligence Report zusammen. Bei kleineren Transaktionen kann dies auch in Form von zusammenfassenden E-Mails, mündlich oder in Form von kurzen Memoranden geschehen. In der Praxis variieren Stil, Umfang und Aufbau dieser Berichte st...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Checkliste: Prüfung der Meldepflichten an das Transparenzregister

Rz. 304 Die Meldepflichten an das Transparenzregister sollten anhand folgender Checkliste geprüft werden: 1. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigtenmehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Gewährleistungsversicherung

Rz. 46 In der deutschen M&A-Praxis hat sich zunehmend der Einsatz von Gewährleistungsversicherungen (englisch Warranty & Indemnity- oder W&I-Insurance) durchgesetzt. Darunter versteht man die Versicherung von Gewährleistungs- und Freistellungsansprüchen beim Unternehmenskauf.[38] W&I-Versicherungen werden überwiegend vom Käufer abgeschlossen, können jedoch für beide Parteien ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Investmentbanken, M&A-Berater

Rz. 13 Vor allem auf Seiten des Verkäufers ist es heute üblich, bei größeren Transaktionen Investmentbanken als Berater einzuschalten. Deren wesentliche Aufgabe ist die Auswahl und Ansprache möglicher Interessenten sowie die Koordination des Verkaufsprozesses. Daneben obliegen ihnen die Erstellung eines Informationsmemorandums, die Organisation der Due Diligence und die Begl...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 244 Von den Meldepflichten betroffen sind "bestimmte Vereinigungen". Darunter sind nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften zu verstehen, also etwa AG, SE, KGaA, GmbH, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und rechtsfähige Stiftungen als juristische Personen sowie OHG, KG und PartG (mbB) als e...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / D. Grundlagen des Betriebsübergangs

Rz. 26 Ein weiterer zentraler Bereich des Arbeitsrechts sind die Regelungen, die Anwendung finden, wenn der Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil an einen neuen Inhaber veräußert. Rz. 27 Grds. sind bei Unternehmensumstrukturierungen folgende Möglichkeiten denkbar:mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.3 Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

Die Grundsätze für die Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs für Zwecke der Nichtfestsetzung oder Aufhebung der Grunderwerbsteuer wurden in ständiger Rechtsprechung vom BFH herausgearbeitet. Im Urteil v. 25.4.2023 (II R 38/20, BStBl 2023 II S. 1018) hat der BFH die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellungen der Vertragsparteien verneint, wenn der Ersterwerber bei ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.3 Zusammenfassung des Inhalts der innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO-E bestimmt, dass der Intermediär den Inhalt der innerstaatlichen Steuergestaltung zusammenfasst. Diese Zusammenfassung muss es einem sachkundigen, objektiven Dritten ohne weiteres ermöglichen nachzuvollziehen, wie es im Rahmen der innerstaatlichen Steuergestaltung zu einem gesetzlich möglicherweise nicht vorgesehenen steuerlichen Vorteil kommt u...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.4 Besonderheiten im Konzernabschluss

Rz. 83 Trotz der handelsrechtlichen Fiktion der Einheitstheorie bleiben steuerlich die einzelnen konzernzugehörigen Unternehmen die relevanten Steuersubjekte. Somit ändert sich hinsichtlich der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen nichts beim Übergang vom Einzel- zum Konzernabschluss.[1] Rz. 84 Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konze...mehr

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Konzernabschluss / 4.1 Überblick

Der Zugang eines Tochterunternehmens in der Konzernbilanz ist gemäß IFRS 3.4 ff. nach der Erwerbsmethode (acquisition method) darzustellen. Bei einem Anteilserwerb (share deal) wird der Beteiligungsansatz im Einzelabschluss des Mutterunternehmens durch die zum fair value bewerteten Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie eventuell durch einen goodwill erset...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.1 Goodwill und negativer Unterschiedsbetrag

Die Behandlung eines positiven und negativen Firmenwerts ist in IFRS 3 geregelt. Die wesentlichen Unterschiede zum Handelsrecht sind wie folgt: einheitliche Vorschriften für Einzel- und Konzernabschluss gegenüber den insoweit unterschiedlichen Regelungen des HGB (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB vs. §§ 301 Abs. 3 und 309 HGB). Im Unterschied zum HGB, das einen negativen Unterschiedsbet...mehr

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen wü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 92 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) besteht gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aus dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unt bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen VG abzgl. der Schulden des Unt im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Die Grundlage für die Ermittlung des GoF bildet somit ein Unternehmenserwerb. Der Ansatz eines originären, d. h. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.1 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 135 Neben den aus den Jahresabschlüssen übernommenen, aus Asset Deals stammenden GoF resultiert der GoF im Konzernabschluss aus der KapKons. Hierbei handelt es sich letztlich um die bei Share Deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen neu bewerteten EK (nach Bewertung der VG und Schulden zum beizulegenden Zeitwert) verb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Gegenstand und Form

Rz. 13 Nach § 106 Abs. 2 BetrVG hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Insoweit hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss unaufgefordert über die wirtschaftlichen Angelegenheiten[1] des Unternehmens zu unterrichten. Eines ausdrücklichen Verlangens des Wirtschaftsausschusses – wie ...mehr