Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 44 Unternehmenskauf / 1. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand

Rz. 40 Verkäufer ist in aller Regel die Gesellschaft, deren Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil verkauft wird. Wird auch Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (z.B. Grundstücke oder Patente) mitverkauft, treten ausnahmsweise mehrere Verkäufer auf.mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 7. Bilanzierung, Kfz

Rz. 25 Weder in einer Sozietät noch in einer Partnerschaftsgesellschaft ist eine Bilanzierung notwendig. Die Freiberufler können sich mit Einnahme-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG begnügen. Die Anschaffung des Pkw durch die Partnerschaft kann steuerlich günstiger sein als die wohl vielfache Übung persönlicher Anschaffung der Pkw durch die einzelnen Sozietätsmitglied...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn

Rz. 153 Die Herausnahme von Betriebsvermögen aus dem Zugewinn kann in den Kernfomulierungen[252] wie folgt vereinbart werden: Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Muster 15.27: Ausschluss jeglichen Betriebsvermögens vom Zugewinn Jegliches Betriebsvermögen eines von uns beiden soll beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe aus anderen Gründen al...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (3) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 329 Der gemeine Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden im Sonderbetriebsvermögen ist neben der Bewertung des Gesellschaftsvermögens im Rahmen einer Einzelbewertung zu ermitteln.[537] Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BewG gesondert festzustellen ist, sind mit dem auf den Bewertungsstichtag...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Einkommensteuer

Rz. 363 Bei der einfachen Nachfolgeklausel rücken grundsätzlich alle Erben/Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung nach. Es handelt sich um einen unentgeltlichen Erwerb, der sich nach § 6 Abs. 3 EStG steuerneutral[558] vollzieht. Der Gesellschaftsanteil wird jeweils getrennt erworben, etwaiges Sonderbetriebsvermögen gehört – im Ide...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Verkauf von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 191 Der Verkauf von Anteilen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften (Mitunternehmeranteil) wird – wie bereits erwähnt – wie ein Asset-Deal besteuert. Der Veräußerungsgewinn entspricht daher dem Verkaufserlös, den der Gesellschafter erzielt, abzüglich des auf ihn entfallenden Anteils an den steuerlichen Buchwerten der Wirtschaftsgüter der G...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 225 So wichtig die sorgfältige Konstruktion und Formulierung des Unternehmertestamentes ist, so wenig kann sie ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn es an der Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag hapert. Insoweit gilt der eherne Grundsatz "Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor!" [312] D.h.: Bei Personengesellschaften bestimmt allein der Ges...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Ertragsteuern, insbesondere Einkommensteuer

Rz. 13 Bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer ist es aus steuerlicher Sicht unabdingbar, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und entsprechend zu behandeln. Wird Betriebsvermögen nicht als solches erkannt und entsprechend behandelt, kann dies zu unerwünschten Gewinnrealisierungen und Steuerlasten führen. Rz. 14 Vor diesem Hintergrund i...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen

Rz. 418 § 6 Abs. 5 EStG regelt die Fälle der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen und gleichgestellte Fallkonstellationen. Soweit die inländische Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, erfolgt die Überführung zwingend zu den Buchwerten und damit ohne Realisierung stil...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Anteile an Kapitalgesellschaften von nicht mehr als 25 v.H.

Rz. 118 Als Verwaltungsvermögen gelten auch im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 v.H. oder weniger beträgt[133] und sie nicht zum Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. KWG oder eines Versicherungsunternehmens i.S.d. Versi...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / III. Gesellschaftsrechtliche Nachfolge im Todesfall

Rz. 238 Wie bereits erwähnt ist eine genaue Abstimmung der Verfügung von Todes wegen mit etwaigen Gesellschaftsverträgen erforderlich. Es ist aber sogar denkbar, die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ganz ohne Testament bzw. Erbvertrag zu regeln. Rz. 239 Zu denken ist hier an die Fortsetzungsklausel in Personengesellschaften. Wird der spätere Unternehmensnachfolger lebzei...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / B. Gegenstand der Nachfolge – das Unternehmen

Rz. 6 Da es eine zivilrechtlich orientierte Legaldefinition des Begriffs "Unternehmen" nicht gibt, ist zunächst festzustellen, welche Teile des Vermögens überhaupt zu dem Unternehmen, das Gegenstand der Unternehmensnachfolge sein soll, gehören. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, bei denen eine rechtliche Trennung von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen von vo...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Weitergabe des Unternehmens von Todes wegen

Rz. 10 Eine Legaldefinition des Begriffs Unternehmen findet sich nicht. Somit ist zunächst festzustellen, welche Teile des Vermögens überhaupt zu dem Unternehmen, das Gegenstand der Unternehmensnachfolge sein soll, gehören. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, bei denen eine rechtliche Trennung von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen von vornherein nicht vorhan...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 64 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens, welche üblicherweise der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden können. Eine Einbringung im Sinne des § 24 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Einzelunternehmens auf die Personengesellsc...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Betriebsgrundstücke

Rz. 325 So gehört beispielsweise ein vom Gesellschafter der Personengesellschaft überlassenes Grundstück als Betriebsgrundstück zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft und nicht zum Grundvermögen des Gesellschafters.[527] Dient ein zum Gesamthandsvermögen gehörendes Grundstück ausschließlich der privaten Lebensführung eines Gesellschafters, gehört es nicht zum Be...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 324 Der Wert des Anteils eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft ergibt sich aus der Summe seines Anteils am Gesamthandsvermögen und dem Wert seines Sonderbetriebsvermögens.[522] In die Bewertung des Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft sindmehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (4) Aufteilung auf die einzelnen Gesellschafter

Rz. 330 Der Wert für Anteile an Personengesellschaften setzt sich regelmäßig aus dem anteiligen Ertragswert des Gesamthandsvermögens und dem gemeinen Wert des Sonderbetriebsvermögens des jeweiligen Gesellschafters zusammen (§ 97 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 BewG).[542] Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens sind bei dem jeweiligen Gesellschafter regelmäßig mit dem g...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 372 Wie in Fällen der Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft zunächst unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Der Anteil des Verstorbenen wächst ihnen anteilig an. Somit gelten im ersten Schritt die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Tritt dann später der Eintrittsberechtigte in die Gesellschaft ein, erlangt er seine (neue) Gesell...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 56 Beim Vermächtnismodell wird das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Soweit es sich beim Vermächtnisgegenstand um ein Einzelunternehmen handelt, muss genau bezeichnet werden, auf welche Vermögenswerte sich das Vermächtnis beziehen soll. Die bloße Bezugnahme auf eine Bilanz ist im Regelfall nicht ausr...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender an Dritte vermieteter Grundbesitz

Rz. 109 § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. Rz. 110 So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Jahreswert

Rz. 54 Der anzusetzende Jahreswert wird durch § 16 BewG begrenzt, wonach höchstens 1/18,6 des Wertes des Anteils anzusetzen ist. Der Jahreswert entspricht dem Gewinnanteil, sofern der Nießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer des Anteils ist. Stehen dem Nießbraucher auch Erträge aus Sonderbetriebsvermögen zu, so ist der darauf entfallende Gewinn ebenfalls zu berücksichtigen.[...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Unternehmen

Rz. 17 Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unternehmen sucht man vergeblich. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen vom übrigen Vermögen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, sämtliche Vermögensgegenstände zu erfassen, die dazu benötigt werden, den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Einen ersten Anh...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen

Rz. 90 Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen oder EU-/EWR-Betriebsvermögens,[76] das vom Erblasser bzw. Schenker auf den Erwerber übergeht und beim Erwerber inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen bleibt.[77] Dazu gehören auch Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften.[78] Grundstücke und Grundstücksteile gehören zum begünstigungsfähigen Betrieb...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Alleinerbenmodell

Rz. 52 Die konzeptionell sicherste Lösung für ein Unternehmertestament ist – gerade im Bereich der Personenunternehmen – die Alleinerbeneinsetzung des Nachfolgers (Alleinerbenlösung). Der Erblasser bestimmt ihn/sie zum Alleinerben und setzt zugunsten der weichenden Erben Vermächtnisse aus. Sollen mehrere Personen die Unternehmensnachfolge antreten, können diese ohne weiteres...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / ee) Finanzmittel

Rz. 124 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[147] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[148] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich nun in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbS...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Begünstigte Gesellschaften

Rz. 3 Hinsichtlich Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt die Inanspruchnahme der Privilegierungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19a und 28 sowie 28a ErbStG zunächst voraus, dass die jeweilige Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland bzw. in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR hat. Von den Begünstigungen ausgeschlossen ist daher nur noch de...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Unternehmen

Rz. 66 Bei der Herausnahme eines bestimmten Sachinbegriffes aus dem Nachlass im Zusammenhang mit der Berechnung späterer Pflichtteilsansprüche spielen oft auch Unternehmensgegenstände eine wichtige Rolle. Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von entscheidender Bedeutung, dass die weichenden Geschwister auf diesen Vermögensgegenstand auch späterhin keinen Zugriff...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens

Rz. 223 Gegen einen unerwarteten Tod, etwa durch Unfall, sind Unternehmer ebenso wenig gefeit wie davor, ihre geistige Stärke und, damit verbunden, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Soll der Fortbestand des Unternehmens nicht an derartigen Unwägbarkeiten scheitern können, ist eine angemessene Vorsorge unabdingbar. Diese schließt neben umfassenden Vollmachten s...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 2. Steuerrechtliche Einordnung des Vermögens

Rz. 16 Bei jedem Vermögensgegenstand ist auch zu prüfen, wie dieser steuerrechtlich einzuordnen ist. Dabei ist zunächst zwischen Privat- oder Betriebsvermögen zu unterscheiden, anschließend aber auch, ob es sich bei Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen um sogenannte einbringungsgeborene oder sperrfristbehaftete Anteile oder um Anteile, die zu einer sogenannten wese...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / E. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 74 Von einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft ist. In diesem Fall hat die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einkünfte der Gesellschafter der Besitzgesellschaft Vorrang vor der Qualifikation des Ver...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 369 Ein Übergang des Gesellschaftsanteils auf der Grundlage einer Nachfolgeklausel stellt in jedem Fall einen steuerpflichtigen Erwerb durch Erbanfall dar. Dieser unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsteuer. Sämtlichen in die Gesellschaft nachfolgenden Erben stehen die Begünstigungen der §§ 13a ff. ErbStG zu.[572] Rz. 370 Schwierigkeiten bereitet aber (auc...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Rz. 319 Im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind neben dem Ertragswert mit dem auf den Bewertungsstichtag eigenständig festgestellten gemeinen Wert anzusetzen.[510] Die mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden werden nicht gesondert berücksi...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / i) Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 154 Bei Mitunternehmerschaften gilt für die Bestimmung des begünstigungsfähigen und auch des tatsächlich begünstigten Vermögens eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise.[207] Demzufolge sind sowohl das Gesamthandsvermögen (anteilig) als auch das (mitübertragene) Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers zu untersuchen.[208]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Ausnahme bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 89 Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, die Gestaltungsaufgabe dadurch zu lösen, dass man das zu schützende Betriebsvermögen für den Fall der Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod aus dem auszugleichenden Vermögen ausnimmt, indem bestimmt wird, dass das Unternehmen sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen in der Zugewinnausgleichsbilanz un...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 20 In erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht gilt es, stets die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Privilegien für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) zu eröffnen. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil (einschließlich etwaigen Sonderbetriebsvermögens) im Ganzen bzw. ein Teil eines Mitunternehmerante...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / Literaturtipps

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / D. Besonderheiten beim Nachfolgekonzept

Rz. 67 Das Nachfolgekonzept muss den Besonderheiten sowohl des übertragungsgegenständlichen Unternehmens als auch der jeweiligen familiären Verhältnisse angemessen Rechnung tragen. Dies gilt selbstverständlich in allen Fällen der Unternehmensnachfolge, also unabhängig von der Größe des Unternehmens oder vom Umfang des im Übrigen vorhandenen Vermögens. Nichtsdestotrotz machen...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Pflichtteilsverzicht

Rz. 31 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten. Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzicht, dass dem Verzichtend...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Pflichtteilsverzichte bei Unternehmensnachfolge

Rz. 70 Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge führt der Erbfall häufig zu unüberwindbaren Liquiditätsproblemen bei dem Unternehmenserben. In aller Regel ist nur einer der Abkömmlinge zum Erben eingesetzt. Dieser letztwillig berufene Abkömmling ist dann erheblichen Pflichtteilsansprüchen seiner Geschwister (möglicherweise sogar auch des längerlebenden Partners des vorvers...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Berechnung des Werts des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens

Rz. 143 Die Summe der gemeinen Werte der einzelnen Gegenstände des Verwaltungsvermögens bildet den Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens. Auf seiner Grundlage wird durch anteilige Schuldenkürzung der Nettowert des Verwaltungsvermögens bestimmt (§ 13b Abs. 6 S. 1 ErbStG).[187] Rz. 144 Bezugsgröße für die Schuldenkürzung (§ 13b Abs. 7 ErbStG) ist nicht der gesamte Bruttowert des...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / III. Abgrenzungsfragen

Rz. 35 Die Betriebsverpachtung darf sich nicht im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG vollziehen. Insoweit wird von der Subsidiarität der Betriebsverpachtung gegenüber der Mitunternehmerschaft gesprochen.[63] Hieraus folgt, dass das Verpächterwahlrecht nicht in Betracht kommt, wenn der an eine Personengesellschaft verpachtete Betrieb zum Sonderbetriebsvermögen ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr