Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht in wesentlichen Teilen und in ihrer Funktion dem bisherigen § 116 BSHG. Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Sozialhilfe die Prüfung der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ihn in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe durch Inanspruchnahme von etwaigen Unterhalts- ...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.2 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs nach dem 31.3.2004

Rz. 10 Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen (§ 40 Abs. 1 SGB I) und werden grundsätzlich mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I). Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen lex spezialis in § 118 Abs. 1 geregelt. Nach Abs. 1 Satz 1 werden lauf...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.6 Sonstige Auskunftspflichtige

Rz. 24 Eine Pflicht zur Auskunftserteilung über § 117 hinaus ergibt sich aus § 21 Abs. 4 SGB X . Nach dieser Norm haben die Finanzbehörden, auch soweit es im Verfahren nach dem SGB XII erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden oder Leistungsempfängers, der/des Erstattungspflichtigen, des Unterhaltsverpflichtet...mehr

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Anhang 7: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB I

Sozialgesetzbuch (SGB) – Allgemeiner Teil – v. 11.12.1975, BGBl. I, 3015 BGBl. III 860–1 zuletzt geändert durch G. v. 20.8.2021, BGBl. I, 3932mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / V. Zumutbarkeit

Rz. 22 Die Ausführungen zur Zumutbarkeit in der Gesetzesbegründung sind recht allgemein gehalten.[26] Erstaunlicherweise wird auf den jeweiligen Betreuer abgestellt. Dabei sollten die Interessen des Betreuten im Mittelpunkt stehen. Wenn ein Betreuer viele zeitaufwändige Betreuungen führt, kann das nicht dazu führen, dass das Auskunftsrecht nach § 1822 BGB n.F. für die nahen ...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / G. Zusätzlicher Pfleger, § 1776 BGB n.F.

Rz. 14 Eine neue Figur ist die des in § 1776 BGB n.F. eingeführten zusätzlichen Pflegers.[27] Wiederum ist der leitende Gedanke die Stärkung des Ehrenamtes. Wenn ein ehrenamtlicher (kein beruflicher)[28] Vormund in einzelnen Bereichen Defizite hat, soll für diese Bereiche ein zusätzlicher Pfleger nach § 1776 BGB n.F. eingesetzt werden können. Rz. 15 Dürbeck sieht den Anwendun...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / 3. Andere Hilfen

Rz. 8 Die "anderen Hilfen", bislang etwas versteckt in § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB a.F., werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung in § 1814 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betreuern in der Beantragung von S...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.1 Anspruch auf Rehabilitation

Rz. 2 Anspruchsnorm für das Eintreten der Unfallversicherung für den Bereich der Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege ist Abs. 1. Der Leitungskatalog entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des SGB IX und dem entsprechenden Leistungskatalog in § 26 SGB IX und umfasst insbesondere auch die sog. Leistungen zur Teilhabe, die im Versicherungsfall ebenfalls vom gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die Beiträge, die vom Krankengeld zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, werden bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 von einem Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X nicht erfasst, weil es sich bei den vom Krankengeld gezahlten Beiträgen nicht um Sozialleistungen (da nicht an einen Privathaushalt oder an eine Ei...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.7 Mitwirkung der Versicherten

Rz. 15 Der Erfolg des Rehabilitationsverfahrens hängt wesentlich von der Unterstützung der Versicherten ab. Deshalb haben die Versicherten Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff. SGB I). Nach § 63 SGB I haben sich die Verletzten auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung zu unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass eine Besserung ihres Gesundheitszustandes her...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.5 Vergleichbare ausländische Renten/Geldleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 14 Für Versicherte, die Leistungen aus dem Ausland beziehen, die ihrer Art nach einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters oder einem Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistung an. Es handelt sich hierbei um ausländische Invaliditäts- und Altersrenten, die mit den deutsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz ‚Arbeitslohn’ – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 196 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beschäftigte einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung

Rz. 30 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Einkünfte eines Diplomaten oder Berufskonsulatsbeamten sind nach dem WÜD/WÜK idR im Tätigkeitsstaat steuerfrei (zu den Ausnahmen > Rz 3). Zur Behandlung von Versorgungsbezügen > Rz 32. Rz. 31 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Im > Inland sind die Dienstbezüge bei diesen Auslandsbediensteten steuerfrei, soweit sie den > Arbeitslohn, der bei einer...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten und auf Leistungen zur Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder eine versicherte selbständige Tätigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.1.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b)

Rz. 9 Abs. 1 nimmt für Beitrittsgebietszeiten nur eine gebietsbezogene – jedoch keine zeitliche – Zuordnung vor. Das bedeutet, dass es allein darauf ankommt, dass die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, ob nach früherem Reichsrecht (Zeiten bis Juni 1945), nach DDR-Recht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Zeiten ab 3.10.1990, ausgenommen "nor...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.4 Mehrfache Pfändung einer Sozialleistung

Rz. 59 Für mehrfache Pfändungen oder im Verhältnis zur Abtretung gilt das Prioritätsprinzip, das heißt, die erste dieser Maßnahmen ist wirksam, bis die Ansprüche dieses Gläubigers erfüllt sind. Bei mehrfacher Pfändung kommt es dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an. Bei einer Vorpfändung (§ 845 Abs. 2 ZPO) ist dieser Zeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 54 erklärt die Pfändbarkeit von Sozialleistungen für grundsätzlich zulässig. Zuvor war die Pfändung und Pfändbarkeit von Sozialleistungen nur in einzelnen Vorschriften geregelt und ansonsten ausgeschlossen. Aus der grundsätzlichen Anerkenntnis der Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen mit dem SGB I folgt auch deren grundsätzliche Pfändbarkeit. Die Vorschrift regelt ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.3 Pfändung einmaliger Geldleistungen bei Billigkeit (Abs. 2)

Rz. 13 Die Pfändung einmaliger Sozialleistungen in Geld wird einer Billigkeitsprüfung unterzogen und ist auch nicht an bestimmte Beträge wie Pfändungsfreigrenzen gebunden. § 850b Abs. 2 ZPO enthält über § 54 hinausgehend eine Regelung für die Pfändbarkeit an sich unpfändbarer Forderungen aus Gründen der Billigkeit bei sonst erfolglosen Versuchen der Vollstreckung in das sons...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5 Pfändbarkeit wie Arbeitseinkommen (Abs. 4)

Rz. 40 Der mit Wirkung zum 18.6.1994 eingefügte Abs. 4 hat eine Vielzahl von Problemen bei der Pfändung von laufenden Geldleistungen beseitigt, die sich aus der zuvor erforderlichen Billigkeitsprüfung und der Beschränkung für den Fall der Sozialhilfebedürftigkeit ergeben hatten. Dies erscheint zudem im Hinblick auf die Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen konsequent, wenn ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.1 Rückforderung vom Pfändungsgläubiger

Rz. 67 Mit dem durch Art. 2 Nr. 5, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit Wirkung zum 30.3.2005 angefügten Abs. 6 wird auf § 53 Abs. 6 verwiesen. Nach § 53 Abs. 6 gilt in den Fällen, in denen bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, dass sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger als Gesamtschuldner ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.3 Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 56 Die Frage nach dem Rechtscharakter der Ausführung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist umstritten. In der insbesondere älteren Rechtsprechung des BSG wird dabei danach differenziert, ob bei der Pfändung eine Entscheidung über dem Umfang und die Höhe des gepfändeten Betrags erforderlich ist, worüber dann durch Verwaltungsakt zu entscheiden sein soll, wogege...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.4 Geldleistungen als Ausgleich für Körper- oder Gesundheitsschäden (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 36 Entscheidend ist bei der Geldleistung zum Ausgleich von Mehraufwand bei Gesundheits- oder Körperschaden, dass die Leistung an einen Gesundheits- oder Körperschaden anknüpft und der Zwecksetzung nach einen dadurch bedingten Mehraufwand pauschal oder konkret ausgleichen soll. Dazu gehören insbesondere die wegen Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen gezahlten Grundrenten...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.7.2 Rückforderung durch Verwaltungsakt

Rz. 72 Die ausdrückliche Regelung, nach der die gesamtschuldnerische Haftung durch Verwaltungsakt geltend zu machen ist, bildet die gesetzliche Ermächtigung dafür, dass gegenüber dem Pfändungsgläubiger als an sich außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses Stehendem ein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X in Form eines Haftungsbescheides erlassen werden kann. Dieser Erstattung- und ...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 5, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderu...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.2 Unpfändbare Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 10 Dienst- und Sachleistungen sind von der Pfändung ausgeschlossen und können auch nicht verpfändet oder abgetreten werden (§ 53 Abs. 1). Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Mit dem Pfändungsausschluss wird letztlich die Regelung des § 399 BGB ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.6 Beschränkte Pfändbarkeit kinderbezogener Leistungen (Abs. 5)

Rz. 61 Die nunmehr ausdrücklich geregelte Frage der Pfändbarkeit von Geldleistungen für Kinder, für die ausdrücklich auf § 48 Abs. 1 Satz 2 verwiesen wird (vgl. dazu Komm. zu § 48), war früher weitgehend umstritten. Mit dem 1. SGBÄndG v. 20.7.1988 ist diese Frage mit der Regelung in (zunächst Abs. 4, jetzt) Abs. 5 klargestellt (vgl. dazu O.E. Krasney, NJW 1988 S. 2644). Dana...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.3 Wohngeld (Abs. 3 Nr. 2a)

Rz. 32 Mit Art. 2 Nr. 6 des Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung ab 1.1.2005 in Abs. 3 Nr. 2a zusätzlich die Unpfändbarkeit von Wohngeld hinzugekommen und im Zusammenhang mit der Neufassung des Abs. 3 nicht geändert worden. Die Unpfändbarkeit ist damit begründet worden (BT-Drs. 15/1516 S. 68), dass das Wohngeld als Sozialleistung zwar b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.1 Elterngeld, dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 22 Nr. 1 trifft nunmehr Regelungen über die Pfändbarkeit des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes sowie der dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder. Das Elterngeld ergibt sich aus § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Betreuungsgeld, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.2 Rechtsschutz gegen Pfändungen

Rz. 51 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist und bleibt, auch wenn er zu Unrecht ergangen ist, so lange wirksam, bis er abgeändert wird (§ 836 Abs. 2 ZPO). Hieraus folgt für den Sozialleistungsträger, dass er zur Beachtung des Beschlusses verpflichtet ist. Die Abänderung kann auf Antrag des Schuldners oder Gläubigers erfolgen; auch ein Dritter, dem der Schuldner kra...mehr

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Finanzielle Krisenentschädi... / III. Fazit

Die anhaltende Corona-Pandemie – aber auch der Ukraine-Krieg – mitten in Europa belasten das Land aber auch die Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirtschaftlich stark. Die Krisen der letzten Jahre stellen insb. auch die Wirtschaft durch die erforderlichen Einschränkungen vor erhebliche Herausforderungen. Dabei sind auch die steigenden Energiepreise in doppelter Hinsicht belas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 1024 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[1180] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversiche...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 308 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[250] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltun...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Der Umfang der elterlichen Sorge

Rz. 294 Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung d...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Meinungsverschiedenheiten der Eltern, § 1628 BGB

Rz. 306 Für den Fall, dass Eltern in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind eine gemeinsame Entscheidung nicht zu treffen in der Lage sind, entscheidet das Familiengericht darüber, wem der beiden Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis zuzuordnen ist, § 1628 BGB. Im Hinblick darauf, dass statistisch in rund 80 % der Fälle nach Trennung und Scheidung die El...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.8 Einwendungen

Rz. 103 Da die bereicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 812ff. BGB auf den Erstattungsanspruch keine Anwendung finden[1], kann sich der Rückforderungsschuldner nicht gem. § 818 Abs. 3 BGB auf den Wegfall der Bereicherung berufen.[2] Dies gilt auch im Kindergeldrecht.[3] Rz. 104 Vor allem im Zusammenhang mit der Rückforderung von Kindergeld hat sich aber immer wieder die F...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.2 Umlagesatz (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Unzulässig sind also Festbeträge, die unabhängig von der Relation zum Arbeitsentgelt erhoben werden. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden o...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten, etwa der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nicht mehr als zwei Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Steuerbefreiung verlangt neben den persönlichen Voraussetzungen des Unternehmers, dass er nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt. Zwar ist der Gesetzeswortlaut insoweit eindeutig und lässt grundsätzlich keinen Raum für Interpretationen. Die Verwaltung[1] geht dennoch von der absoluten Anzahl der Arbeitnehmer ab. Bei der Frage nach den Beschäftigten soll es n...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Grundlagen

Rz. 1 Als Hausgeldinkasso wird hier die Gesamtheit der Maßnahmen zur (zwangsweisen) Durchsetzung von Hausgeld- bzw. Beitragsforderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer bezeichnet.[1] Das "Inkassoverfahren" beginnt mit der Anmahnung der Forderung durch den Verwalter und führt über die gerichtliche Titulierung zur Zwangsvollstreckung oder zum Einsatz von "Druckmi...mehr