Fachbeiträge & Kommentare zu Sterbehilfe

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 4. Passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen

Rz. 35 Stellt der Arzt in Übereinstimmung mit dem Patientenwillen eine lebensverlängernde Maßnahme ein, ist dies eine zulässige passive Sterbehilfe, bei der es darum geht, einen natürlichen Krankheitsverlauf seinen Fortgang nehmen zu lassen. Es liegt ein Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen vor und nicht eine aktive Lebensverkürzung in dem Sinne, den Tod schneller herbe...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 1. Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 32 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahingehend lautenden Patientenverfügung strafbar ...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 3. Indirekte Sterbehilfe – Schmerztherapie mit ggf. lebensverkürzender Auswirkung

Rz. 34 Auch eine Schmerztherapie, die mit einer lebensverkürzenden Auswirkung als unbeabsichtigte Nebenfolge einhergeht, wird für straflos erachtet und kann unproblematisch in einer Patientenverfügung angeordnet werden. Ein behandelnder Arzt darf in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Patientenwillen schmerzstillende Medikamente selbst dann verabreichen, wenn diese als ...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / A. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 1 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbesti...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 3. Ersatzbevollmächtigung und Unterbevollmächtigung

Rz. 82 Für den Fall, dass der Bevollmächtigte bspw. aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber einen Ersatzbevollmächtigten bestellen oder den Hauptbevollmächtigten ermächtigten, seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten zu benennen. Eine Ersatz- oder Unterbevollmächtigung durch den Bevollmächtigten selbst sollte jedoch nur zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hat sich vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden bleiben abzuwarten: Das BAG [1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksichts- und Verschwiegenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hospiz / 1 Ziel der Hospizarbeit

Das Ziel der Hospizarbeit ist es, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Vordergrund. Die ambulante Hospizbetreuung mit Betreuung im Haushalt und in der Familie ist vorrangig. Neben dieser ambulanten Hospizbetreuung und der Versorgung Ster...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Indirekte Sterbehilfe – Schmerztherapie mit ggf. lebensverkürzender Auswirkung

Rz. 244 Auch eine Schmerztherapie, die mit einer lebensverkürzenden Auswirkung als unbeabsichtigter Nebenfolge einhergeht, wird für straflos erachtet und kann unproblematisch in einer Patientenverfügung angeordnet werden. Ein behandelnder Arzt darf in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Patientenwillen schmerzstillende Medikamente selbst dann verabreichen, wenn diese al...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 241 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung vor Eintritt des Hirntodes nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahin gehenden Patient...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / d) Passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen

Rz. 245 Stellt der behandelnde Arzt im Einvernehmen mit dem Betreuer bzw. Bevollmächtigten fest, dass der Patient in einer Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen konkret abgelehnt hat und die Verfügung auf die aktuelle Behandlungssituation zutrifft und somit seinem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht, so sind die lebensverlängernden Maßnahmen zu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Ersatzbevollmächtigung und Unterbevollmächtigung

Rz. 68 Für den Fall, dass der Bevollmächtigte beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber einen Ersatzbevollmächtigten bestellen oder den Hauptbevollmächtigten ermächtigten, seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten zu benennen. Die Benennung eines Ersatzbevollmächtigten durch den Vollmachtgeber ist sinnvoll, wenn...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wunsch nach Behandlungsabbruch

Rz. 240 Verpflichtender Inhalt einer Patientenverfügung kann nur rechtlich erlaubtes Handeln sein, das schützenswerten Belangen des Adressaten nicht zuwiderläuft. Letztlich wird kein Adressat sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Daher stellt sich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die Frage, inwieweit ein Sterbewunsch in einer Patientenverfügung Berücksichtig...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / Literaturtipps

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.1.1 Formalbeleidigung

Grobe Formalbeleidigungen muss sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Sie rechtfertigen auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Bezeichnet der Mieter seinen Vermieter als "promovierten Arsch", rechtfertigt dies auch ohne vorangegangene Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies insb...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (2) Patientenverfügung muslimischer Mandanten

Rz. 151 Anhaltspunkte für muslimische Positionen finden sich in einer Stellungnahme des Zentralrates der Muslime zur Sterbehilfe.[185] Dort wird entlang der Begriffemehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Wunsch-Werte-Profil III: Einstellungen

Rz. 168 Die persönlichen Grundeinstellungen eines Menschen können helfen, die Grenzen eines Patientenwillens herauszuarbeiten und auszuloten. Dazu kann ganz entscheidend sein, ob und welcher Religion jemand angehört (vgl. vorstehend) Nicht gläubige Menschen sind i.d.R. nicht durch religiöse Ge- oder Verbote in ihrer persönlichen Selbstbestimmung eingeschränkt. Aber auch sehr ...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.3.1.1 Beachtung in jedem Krankheitsstadium

In § 1827 Abs. 3 BGB wird klargestellt, dass es für die Beachtung und Durchsetzung des Patientenwillens nicht auf Art und Stadium der Erkrankung ankommt.[36] Dem Patienten soll das Recht, Behandlungen abzulehnen, auch für Krankheiten zustehen, für deren Ausbrechen noch keinerlei Symptome vorhanden sind. das betrifft vor allem Koma und Demenz.[37] Nach Auffassung des Gesetzgeb...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Patientenverfügung jüdischer Mandanten

Rz. 153 Offizielle Patientenverfügungsmuster für Mandanten jüdischen Glaubens finden sich ebenfalls nicht.[188] Ein Textmuster hat der Bielefelder Oberarzt Dr. med Stephan Probst der Verfasserin freundlicherweise zur Verfügung gestellt.[189] Probst wies in einer Veröffentlichung 2014 darauf hin, dass es in Israel seit 2005 gesetzliche Regelungen gibt, die allgemeine Richtlin...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / ff) Religiös ausgerichtete Patientenverfügung

Rz. 148 Zitat "Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnittes zu bestimmen ("Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"), aber immer im Rahmen der gültigen Gesetze und nach seiner religiösen Überzeugung."[180] Der Satz stammt aus einer Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland und weist darauf hin, dass eine Pa...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.1 Umfang der Vollmacht

Bis zum Jahr 1999 war es stark umstritten, ob sich eine Vollmacht auch auf Fragen der Gesundheitssorge erstrecken konnte. Erst mit Inkrafttreten des 1. Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 wurde durch Einfügung des § 1904 Abs. 2 BGB a. F. die Zulässigkeit von Vollmachten mit dem Bereich "Gesundheitssorge" geregelt. Damit der Bevollmächtigte Entscheidungen über ärztliche M...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Patientenverfügung

Rz. 36 Muster 24.19: Patientenverfügung Muster 24.19: Patientenverfügung Ich,[29] (_________________________ alle Vornamen) (_________________________ Nachnahme), geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, was folgt. Meine Erklärungen sollen im ...mehr

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ZErb 06/2022, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021 in Berlin

Bei schönstem, sonnigen Herbstwetter fand am 1./2.10.2021 die "Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2021" in Berlin statt. Geboten wurde ein bunter Themenpotpourri, so u.a. Vorsorgemissbrauch, die Neuregelung der Sterbehilfe nach dem Urteil des BVerfG zu § 217 StGB, Demenzerkennung und natürlich die Reform des Betreuungsrechts mit ihren Auswirkungen auf das Vorsorgerecht. Un...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / II. Suizidbegleitung und Strafrecht

Kennzeichnend für die hier fokussierten, strafrechtlich relevanten Fälle ist, dass der Sterbeprozess einer Person durch Intervention Dritter beschleunigt oder jedenfalls nicht (weiter) verzögert wird.[4] Erforderlich ist daher stets eine Lebensverkürzung, die durch den Akteur kausal (jedenfalls mit-) herbeigeführt wird. "Suizidbegleitung" verlangt im strafrechtlichen Kontext...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / IV. Fazit und Ausblick für Suizidbegleitende

Die vorgenannten Urteile zeigen eine gewisse Kurskorrektur der Rechtspraxis hin zu mehr Selbstbestimmung und Privatautonomie am Lebensende, wenngleich Entkriminalisierungstendenzen durch die Rechtsprechung in Strafsachen nur bedingt und unter massiven Einschränkungen auszumachen sind. Die "Wittig-Rechtsprechung" wäre dringend zur Klarstellung aufzugeben gewesen, um für Sterb...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 2. Die Entscheidung des BVerfG zu § 217 StGB

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung erklärte das BVerfG Anfang diesen Jahres die Norm des § 217 StGB für verfassungswidrig.[42] "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt," wurde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Vorschrift wu...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 3. Die Entscheidung des BVerwG zu § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG

In diese Tradition von Entscheidungen, welche die Selbstbestimmung des Einzelnen am Lebensende zu stärken versuchen, reiht sich nachträglich ein bedeutendes Urteil des BVerwG[55] ein. In diesem Urteil, das methodisch und inhaltlich, massiv kritisiert wurde[56] stellte das Gericht fest, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einem Suizidenten die Erlaubn...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. "Verzeihung" vor der Tat?

Rz. 8 Nach hier vertretener Ansicht liegen die Voraussetzung des § 2343 BGB vor, wenn der Erblasser seiner Tötung (z.B. aktive, direkte Sterbehilfe, § 216 StGB) durch den Erben zugestimmt hat, auch wenn dies – gebilligt vom Erblasser – gesetzeswidrig war (Verstoß gegen die Vorgaben der §§ 1901a, 1901b BGB).[9] Zwar liegt begrifflich keine "Verzeihung" vor, sondern eine Einwi...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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FF 03/2019, Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18 (AG Freising Beschl. v. 29.6.2015 – XVII 157/12; LG Landshut – Beschl. v. 8.2.2018 – 64 T 1826/15) Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Die ...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Landgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, bei einer erneuten Auslegung der Patientenverfügung vom 25. Januar 1998 sei unter Berücksichtigung der Ausführungen in der vorangegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen, dass diese hinreichend bestimmt und damit wirksam sei. Sie beinhalte die Ents...mehr

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ZErb 02/2019, Zur erforderl... / Sachverhalt

Die im Jahr 1940 geborene Betroffene erlitt im Mai 2008 einen Schlaganfall und befindet sich seit einem hypoxisch bedingten Herz-Kreislaufstillstand im Juni 2008 in einem wachkomatösen Zustand (ICD-10: F03). Sie wird seitdem über eine Magensonde (PEG) künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits im Jahr 1998 hatte die Betroffene eine schriftliche "Patientenverfügun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Die Vorgängerregelung, die noch absichtliche Tötung vorsah, ist zu Recht abgeändert worden, da in diesen Fällen der innerer Zusammenhang zu einer beruflichen Beschäftigung regelmäßig fehlt und deshalb schon kein Versicherungsfall vorliegt (BSGE 30 S. 270, 281; BSGE 58 S. 76, 77). Mit Vorsatz ist der strafrecht...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FamFG ohne Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Bevollmächtigte berechtigt, die Rechtsbeschwerde im eigenen Namen einzulegen. Dies folgt zwar entgegen der Annahme der Rechtsbeschwerde weder aus § 303 Abs. 4 FamFG, der lediglich die Befugnis des Bevollmächtigten zur Einlegung im Namen des ...mehr

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zerb 11/2016, Zur Wirksamke... / Sachverhalt

Die im Jahre 1941 geborene Betroffene erlitt Ende November 2011 einen Hirnschlag. Noch im Krankenhaus wurde ihr eine PEG-Sonde gelegt, über die sie seitdem ernährt wird und Medikamente verabreicht bekommt. Im Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor die Betroffene infolge einer Ph...mehr

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ZAP 23/2015, Anwaltsmagazin / Bundestag verabschiedet Gesetz zur Sterbehilfe

Am 6. November hat der Bundestag nach einer eindringlichen Debatte und einer Abstimmung ohne Fraktionszwang das von einer Abgeordnetengruppe initiierte "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschlossen. Die Neuregelung soll helfen, sowohl die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen als auch die Beihilfe zur Selbsttötung durch Einzelpersonen...mehr

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ZAP 15/2015, Rechtsprechung... / IV. Unfallversicherung: Hinterbliebenenrente nach Behandlungsabbruch

Gemäß § 7 Abs. 2 SGB VII schließt in der gesetzlichen Unfallversicherung verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht aus. Allerdings können unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 2 SGB VII in den dort genannten Fällen Leistungen ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden. Schließlich haben gem. § 101 Abs. 1 SGB VII Personen, die den Tod von Versicherten vor...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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zfs 8/2015, Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 62. Auflage 2015, 2.727 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-406-66884-5

Das "Ein-Personen-Werk" von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, ist auf den Tischen der Staatsanwälte und Strafrichter in der 62. Auflage gelandet. Für Verkehrsrechtler sind insbesondere interessant die Vorschriften der Verkehrsdelikte, die jedoch in dem Literaturteil in Teilen relativ alte Literaturfundstellen zitieren. Nicht ohne G...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / II. Die rechtliche Situation in Deutschland

Nach deutschem Recht gibt es drei Arten von Verfügungen, die im Hinblick auf Alter und Krankheit optimalerweise getroffen werden: Dies sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Gerade die Patientenverfügung sorgte in den letzten Jahren medial für großes Aufsehen, da lange Zeit politisch und gesellschaftlich diskutiert wurde, inwieweit die...mehr

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ZErb 1/2012, Vorsorgevollma... / III. Die rechtliche Situation in Australien

Für Australien können keine einheitlichen, für alle Bundesstaaten zutreffenden Aussagen gemacht werden, da die verschiedenen Bundesstaaten unterschiedliche gesetzliche bzw. gewohnheitsrechtliche Regelungen haben. Sofern nicht anderweitig zum Ausdruck gebracht, werden vorliegend lediglich die im bevölkerungsreichsten australischen Bundesstaat New South Wales anwendbaren Regel...mehr

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ZErb 09/2011, Sterben dürfen

Wolfgang Putz/Elke Gloor Hoffmann und Campe, Hamburg 2011, 255 Seiten, 18,00 EUR Ein Lebenswerk kulminiert in einem Strafverfahren, das zuletzt vom BGH entschieden wird. Der Hauptbeteiligte selbst – der Kollege Wolfgang Putz – hat dazu ein Buch geschrieben: Das Buch zum Fall. Das Buch zum Lebenswerk. Das Buch zum Thema "Sterbehilfe" – zum "Sterben dürfen". Rückblende: Es ist Fr...mehr

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ZErb 10/2008, Die gesetzlic... / 1. Bosbach-Entwurf

Der Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach legt den Schwerpunkt der Zielsetzung auf den schonenden Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern "Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen" und "Schutzpflicht des Staates für das Leben". Nach dem Entwurf soll eine Entscheidung gegen lebensverlängernde Maßnahmen jedenfalls dann respektiert werden, wenn der Sterbeprozess ...mehr