Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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"Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz 1. Die Zuordnung von Kosten zu den "Kosten für den Vermögensübergang" als Bestandteil des "außer Ansatz bleibenden" Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. 2. Objektbezogene Aufwendungen – wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks – erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog....mehr

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Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.2 Kein rückwirkendes Einsetzen der Versicherungspflicht

Rz. 13 Die geringfügig entlohnten Beschäftigten sind an sich gehalten, ihren Arbeitgeber über weitere – sowohl geringfügig entlohnte als auch nicht geringfügig entlohnte – Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, damit die dann erforderlichen Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Einzugsstelle (sog. Minijob-Zentrale) und bei Versicherungspfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3 Kurzfristige Beschäftigungen

Rz. 48 Eine kurzfristige Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. v. 1.1.2019 liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat durch das Tar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieses Regelungswerk beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289 v. 22.9.2008) und ist am 13.11.2008 nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 16/10289, 16/10693). Am 12.11.2008 beschloss der zuständige Ausschuss noch Änderungen am Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/10901)...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.1 Höhe des Arbeitsentgelts

Rz. 5 Eine Beschäftigung ist nur dann entgeltgeringfügig, wenn das Arbeitsentgelt die nunmehr wieder dynamisch ausgestaltete monatliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 520,00 EUR nicht überschreitet. Beginnt oder endet eine regelmäßige Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / II. Ziel der Neuregelungen für den Bereich der Außenprüfung

Zeitnahe Durchführung und Beschleunigung der Außenprüfung: Ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfs besteht das übergeordnete Ziel der Neuregelungen für den Bereich Außenprüfung in der zeitnäheren Durchführung und allgemeinen Beschleunigung der Außenprüfung. Die Entwurfsbegründung nimmt hierbei auf die Regelung zur zeitnahen Betriebsprüfung in § 4a BpO [3] Bezug, mer...mehr

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Modernisierung der Betriebsprüfung (AO-StB 2022, Heft 11, S. 353)

Erste Schritte des Gesetzgebers RiinFG Dr. Franziska Peters[*] Das BMF hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 vorgelegt, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde, durch den auch Vorschriften zur Außenprüfung modernisiert werden sollen. Ziele der Neuregelungen sind die zeitnähere Durchführung und Beschleunigung der Au...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 171 Abs. 4 AO – Beginn der Außenprüfung

Während einer laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2016 2018 stellte der Außenprüfer fest, dass Unterlagen darauf hindeuten würden, dass sich auch Veränderungen für das Jahr 2015 ergeben könnten. Mit einem dem Prozessbevollmächtigten am 21.12.2020 zugegangenen Schreiben vom 15.12.2020 erweiterte der Prüfer daher den Prüfungszeitraum u.a. auf die Umsatzsteuer 2015. Als vor...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 4. Festsetzungsfrist und Prüfungsanordnung, § 171 Abs. 4 AO-E und § 197 Abs. 5 AO-E

§ 171 Abs. 4 AO-E fasst die Regelung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei Durchführung einer Außenprüfung neu. Die Neuregelung soll die Durchführung und den Abschluss von Außenprüfungen wesentlich beschleunigen (vgl. BR-Drucks. 409/22, 94). § 171 Abs. 4 S. 1 und 2 AO-E entsprechen der bisherigen Rechtslage, wonach dann, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenpr...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 8. Weitere Änderungen

§ 87a Abs. 1a AO-E regelt die Grundsätze zur elektronischen Kommunikation im Besteuerungsverfahren. Verhandlungen und Besprechungen können danach auch elektronisch durch Übertragungen in Ton oder Bild und Ton erfolgen. Die Vorschrift schafft damit die Möglichkeit, Zwischen- und Schlussbesprechungen in der Betriebsprüfung auch mittels Telefon- oder Videokonferenz durchzuführe...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / IV. Prüfungserleichterungen bei Nutzung eines Tax Compliance Management Systems?

Nach geltendem Recht bestehen umfassende Kontroll- und Dokumentationspflichten wie die zur Einrichtung eines internen Kontrollsystems oder einer Verfahrensdokumentation nach den GoBD[6], auch wenn sich die gesetzliche Grundlage für die letztgenannten Verpflichtungen zumindest in Zweifel ziehen lässt[7]. Die Frage, ob sich die Vorleistungen eines Steuerpflichtigen, der seine ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / [Ohne Titel]

RiinFG Dr. Franziska Peters[*] Das BMF hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 vorgelegt, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde, durch den auch Vorschriften zur Außenprüfung modernisiert werden sollen. Ziele der Neuregelungen sind die zeitnähere Durchführung und Beschleunigung der Außenprüfungen. Auf Steuerpflichti...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 5. Frühzeitige Rechtssicherheit durch einen neuen Teilabschlussbescheid, § 180 Abs. 1a AO-E, und eine frühzeitige verbindliche Zusage, § 204 Abs. 2 AO-E

Teilabschlussbescheid: Mit dem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO-E wird ein neues Verfahrensinstrument eingeführt. Gemäß § 180 Abs. 1a AO-E kann, solange noch kein Prüfungsbericht ergangen ist, ein Teilabschlussbescheid ergehen, in dem einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festges...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 1. Einleitung

Der Regierungsentwurf sieht eine Vielzahl für Einzelregelungen vor, die mehrere "Stellschrauben" im Ablauf der Betriebsprüfung betreffen. Im Folgenden wird ein Überblick über die einzelnen Neuregelungen (zitiert als "AO-E") gegeben.mehr

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Modernisierung der Betriebs... / III. Die Neuregelungen im Einzelnen

1. Einleitung Der Regierungsentwurf sieht eine Vielzahl für Einzelregelungen vor, die mehrere "Stellschrauben" im Ablauf der Betriebsprüfung betreffen. Im Folgenden wird ein Überblick über die einzelnen Neuregelungen (zitiert als "AO-E") gegeben. 2. Datenzugriff und Datenschutz, § 147 Abs. 6 und 7 AO-E Datenzugriff: § 146 Abs. 6 und 7 AO-E fassen die Regelungen zum Datenzugriff...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / cc) Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld

Liegt eine Mitwirkungsverzögerung vor, kann gem. § 200a Abs. 3 AO-E außerdem ein Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag der Mitwirkungsverzögerung ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt wurde und zu befürchten ist, dass der Steuerpflichtige ohne einen Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld seiner...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / I. Einleitung

Am 12.7.2022 hat das BMF einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts veröffentlicht, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde (BR-Drucks. 409/22...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als "Aufforderung zur Mitwirkung durch ei...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 7. Kommunikation

Der Regierungsentwurf enthält außerdem Regelungen, die die Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde in der Außenprüfung verbessern sollen. Die Neuregelungen verknüpfen die erhöhte Transparenz des Prüferhandelns jeweils mit der Kooperation des Steuerpflichtigen. Nach § 197 Abs. 4 S. 1 AO-E sollen dem Steuerpflichtigen die beabsichtigten Prüfungsschwer...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / V. Fazit

Übergeordnetes Ziel des Regierungsentwurfs ist die Beschleunigung der steuerlichen Außenprüfung. Diese Zielsetzung ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Unabhängig von der konkreten Dauer der einzelnen Außenprüfung in der Praxis führen in zeitlicher Hinsicht die Ablaufhemmungstatbestände des § 171 AO und Länge der steuerlichen Verjährungsfristen nach § 169 Abs. 2 AO zu Rechtsun...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / bb) Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

"Abgestuftes Verfahren": Die Möglichkeit des Erlasses eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Für ein ermessensgerechtes qualifiziertes Mitwirkungsverlangen dürfte nach der Vorstellung der Entwurfsverfasser insb. maßgeblich sein, wie kooperativ der Steuerpflichtige sich während der laufenden Betriebsprüfung verhalten hat...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / a) Inhalt und Ziel der Regelung

Nach § 147b S. 1 AO-E kann das BMF durch Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind. In der Rechtsverordnung soll nach § 147b S. 2 AO-E auch eine Pflicht zur Implementierung und Nutzung ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / ee) Weitere Rechtsfolgen

Die Befolgung eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens kann von der Finanzbehörde außerdem nach allgemeinen Regeln erzwungen werden. § 200a Abs. 4 AO-E stellt klar, dass die Vorschriften über die Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen anwendbar sind. Ist der besteuerungsrelevante Sachverhalt infolge einer Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflicht...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 3. Vereinheitlichung von Schnittstellen, § 147b AO-E

a) Inhalt und Ziel der Regelung Nach § 147b S. 1 AO-E kann das BMF durch Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind. In der Rechtsverordnung soll nach § 147b S. 2 AO-E auch eine Pflicht z...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / a) Voraussetzungen des qualifizierten Mitwirkungsverlangens

aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitw...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Mitwirkungsverzögerung

Kommt der Steuerpflichtige dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nach Abs. 1 S. 3 nicht oder nicht vollständig nach, definiert § 200a Abs. 2 S. 1 AO-E dies als Mitwirkungsverzögerung. Dabei dürfte sich unproblematisch feststellen lassen, wann ein Mitwirkungsverlangen nicht erfüllt wurde. Schwieriger zu beantworten kann im Einzelfall die Frage ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 6. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen und Mitwirkungsverzögerungsgeld, § 200a AO-E

a) Voraussetzungen des qualifizierten Mitwirkungsverlangens aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüf...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / b) Rechtsfolgen einer Mitwirkungsverzögerung

aa) Mitwirkungsverzögerung Kommt der Steuerpflichtige dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nach Abs. 1 S. 3 nicht oder nicht vollständig nach, definiert § 200a Abs. 2 S. 1 AO-E dies als Mitwirkungsverzögerung. Dabei dürfte sich unproblematisch feststellen lassen, wann ein Mitwirkungsverlangen nicht erfüllt wurde. Schwieriger zu beantworten kan...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 2. Datenzugriff und Datenschutz, § 147 Abs. 6 und 7 AO-E

Datenzugriff: § 146 Abs. 6 und 7 AO-E fassen die Regelungen zum Datenzugriff auf steuerrelevante Daten der Steuerpflichtigen neu. Die bisherigen Datenzugriffsmöglichkeiten ("Z1-Zugriff" unmittelbar auf das Datenverarbeitungssystem, "Z2-Zugriff" durch Datenauswertung durch den Steuerpflichtigen nach Weisung des Prüfers, "Z3-Zugriff" durch Datenträgerüberlassung; vgl. hierzu a...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / b) Reichweite der Verordnungsermächtigung

Die Begründung des Gesetzesentwurfs verweist darauf, dass im Gegensatz zu den durch Verwaltungsschreiben veröffentlichten Schnittstellen bei der Schaffung von Schnittstellen durch Rechtsverordnung nach § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung die Pflicht bestehe, die betroffenen Verbände vorab anzuhören, wodurch die Transparenz vergrößert werde (vgl. ...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / cc) Begründungspflicht

Der Neuregelung des § 200a Abs. 1 AO-E lässt sich nicht zweifelsfrei entnehmen, ob und in welchem Umfang ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen zu begründen ist. Nach § 200a Abs. 1 S. 2 AO-E soll eine "weitergehende Begründung" des Mitwirkungsverlangens nicht erforderlich sein, wenn die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit eines qualifizierten Mitwirkungs...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / d) Folgeänderung und zeitliche Anwendung

Als Folge der Schaffung des Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach § 200a Abs. 3 AO-E wird in § 146 Abs. 2c AO die derzeit noch im Ermessen der Finanzbehörde stehende Möglichkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes bei Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 200 Abs. 1 AO gestrichen. Die Neureglung des § 200a AO-E soll erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden sein, d...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / bb) Mitwirkungsverzögerungsgeld

Im Fall einer Mitwirkungsverzögerung ist gem. § 200a Abs. 2 AO-E ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen, das 100 EUR für jeden vollen Kalendertag der Mitwirkungsverzögerung beträgt und höchstens für 100 Kalendertage festzusetzen ist. Die Mitwirkungsverzögerung endet mit Ablauf des Tages, an dem das qualifizierte Mitwirkungsverlangen vollständig erfüllt wurde, spätesten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / c) Rechtsbehelfe

Bei dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen handelt es sich, wie dargestellt, um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mittels Einspruch und Klage angefochten werden. Beraterhinweis Da weder Einspruch noch Klage aufschiebende Wirkung haben (§§ 361 Abs. 1 AO, 69 Abs. 1 FGO) dürfte es in der Praxis regemäßig ratsam sein, auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des qualifiz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / 9. Neue Bußgeldtatbestände

Der Regierungsentwurf flankiert die Verschärfung der Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen durch neue Bußgeldtatbestände. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 und Nr. 8 AO-E wird die Verletzung von Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abs. 1 AO und § 147 AO bußgeldbewehrt. § 379 Abs. 2 Nr. 1h und Nr. 1i AO-E enthalten neue Bußgeldtatbestände bei Verletzung der Pflichten zur Gewähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / dd) Verlängerung der Ablaufhemmung

Als weitere Rechtsfolge einer Mitwirkungsverzögerung bestimmt § 200a Abs. 4 S. 1 AO-E, dass die Fünfjahresfrist des § 171 Abs. 4 S. 3 AO-E nicht gilt bzw. sich um die Dauer der Mitwirkungsverzögerung, mindestens aber um ein Jahr, verlängert. Die Fünfjahresfrist gilt ferner gem. § 200a Abs. 2 S. 2 AO-E dann nicht, wenn außerdem in den letzten fünf Jahren vor dem ersten Tag de...mehr

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Rechtsfrieden oder Berichti... / 1. Berichtigungspflicht?

Die Autoren Arconada Valbuena/Rennar äußern im Fazit ihres Beitrages die Kritik, dass nunmehr auch Sachverhalte, die nicht Gegenstand der Außenprüfung waren, zu berichtigen seien. Dies liest der Verf. dieser Replik anders aus dem Gesetzeswortlaut, der lautet: "... für den Steuerpflichtigen abgegebene Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenprüfung war, ..." Dies bezieht sich ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 162 Abs. 4 AO – Nichtexistenz einer Betriebsstätte

Auch für die Nichtvorlage von Verrechnungspreisdokumentationen in Bezug auf nicht existente ausländische Betriebsstätten kann ein Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO festgesetzt werden wenn sich der Steuerpflichtige auf die Existenz dieser Betriebsstätte berufen hat. Zu diesem Ergebnis kam der BFH in einem auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Verfahren. Zur Begründung führte...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / a) Durchbrechung der Bestandskraft

Die Änderungsvorschrift wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO) betrifft in erster Linie die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Tatsache handelt, die nachträglich bekannt geworden ist und deshalb die Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt. Änderungssperre: Allerdings kann das FA auch bei Vorliegen der Voraussetzungen an einer Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / b) Einzelfälle der Rechtsprechung

Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und das FA in der Anrechnungsverfügung...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 4. Ergebnis

Die Anwendung des unrichtigen Steuersatzes führt mithin zu dem umsatzsteuerrechtlichen Ergebnis, dass der Referent die zu hoch ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG schuldet, sofern die Rechnung nicht berichtigt wird oder er im Gutschriftsverfahren der Rechnung nicht widerspricht. Der Veranstalter hingegen darf nur die Vorsteuer i.H.v. 7 % geltend machen, unabhängig dav...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Einräumung eines Nutzungsrechts an dem Vortrag

Das Urheberrecht selbst ist grundsätzlich nicht übertragbar, vgl. § 29 Abs. 1 UrhG. Der Urheber des Vortrags kann einem anderen die Verwertung nur durch Einräumung – also durch vertragliche Bestellung – eines Nutzungsrechts nach § 31 UrhG überlassen.[15] Die Einräumung der Nutzung der Rechte des Urhebers ist als einfaches oder ausschließliches Recht möglich; außerdem kann da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 3. Rechtsfolgen beim Leistungsempfänger

Für den Veranstalter als Leistungsempfänger liegen die Probleme – unabhängig von der Abrechnungsmethode – an anderer Stelle. Denn wie zuvor dargestellt ist – selbst im Gutschriftsverfahren -nur der leistende Unternehmer Schuldner des Differenzbetrages der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Allerdings wirkt sich die Anwendung des unrichtigen Steuersatz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erträge aus Devisentermingeschäften als Teil eines steuerfreien Veräußerungsgewinns

Leitsatz Nur wenn ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft besteht, sind Währungskursgewinne ein Teil des Veräußerungsgewinns. Sachverhalt Die klagende B-AG hatte ihre Beteiligung an der A-AG an eine amerikanische Kapitalgesellschaft veräußert. Der Kaufpreis war in US-Dollar zu zahlen. Für das aus diesem Grundgeschäft entstehe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für Mitarbeiterboni

Leitsatz Eine Rückstellung kann auch dann gebildet werden, wenn die Verbindlichkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dem Grunde nach künftig entsteht, wobei deren Höhe ungewiss sein kann. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entstehung kann sich daraus ergeben, dass Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung seit Jahren gezahlt werden. Eine wirtschaftliche Veru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2 Persönliche und sachliche Reichweite

Rz. 23 In persönlicher Hinsicht erfasst die Anrufungsauskunft die Beteiligten, d. h. nach § 78 Nr. 1 AO den oder die Antragsteller. Hat der Arbeitgeber den Antrag gestellt, wirkt sie gegen ihn mit der Folge, dass er bei einem dem Inhalt der Anrufungsauskunft entsprechenden Verhalten nicht in Haftung genommen werden kann. Der Arbeitnehmer ist nicht Beteiligter, die Wirkungen d...mehr

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Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.3 Wie sich der BFH zu den mathematisch-statistischen Analysen stellt

3.3.1 Konstantes Verhältnis zwischen Wareneinsatz und Erlösen In den Urteilen vom 25.3.2015[1] nahm der BFH erstmalig explizit Stellung zum Zeitreihenvergleich. Voraussetzung für einen Zeitreihenvergleich ist nach Meinung des BFH, dass das Verhältnis zwischen dem Wareneinsatz und den Erlösen in dem betrachteten Zeitraum weitgehend konstant ist. Insbesondere darf es im maßgebe...mehr