Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / D. Pflicht zur elektronischen Einreichung

Rz. 18 Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Strafsachen (und aufgrund der Verweisung gem. § 110c OWiG in OWi-Sachen) ist in § 32d StPO geregelt, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Dabei wird hier – anders als z.B. in ZPO-Verfahren – unterschieden zwischen verschiedenen elektronischen Dokumenten. Rz. 19 Zitat § 32d StPO [13] Pflicht zur elektronischen Übermittlung "...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 4. "Nach Diktat verreist" – BVerfG gibt vor!

Rz. 94 Das BVerfG hat mit Beschl. v. 7.12.2015 überspannten Anforderungen an formwirksame Revisionsbegründungen im Strafverfahren eine Absage erteilt: Zitat "Es ist mit dem Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht vereinbar, allein daraus, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz (§ 345 II StPO) nicht von dem mit "i.V." unterzeichnenden Rechtsanwalt selbst verfasst wurde...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Mit Art. 1 Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017[1] (e-Justice-Gesetz II) wurden u.a. zahlreiche Änderungen in rund 60 Vorschriften der StPO vorgenommen. Seit Verabschiedung des e-Justice-Gesetzes II sind zudem erhebliche und zahlreiche Änderungen in den einzelnen Vorschrift...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 35 Strafsachen / hh) Übernahme des Bußgeldverfahrens und Fortsetzung als Strafverfahren

Rz. 62 Wird ein Bußgeldverfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen, um die Sache als Straftat zu verfolgen, so gilt das Strafverfahren als eigene Angelegenheit. Auch wenn § 17 Nr. 10 RVG nur den umgekehrten Fall regelt, sind Bußgeld- und Strafverfahren immer verschiedene Angelegenheiten, da die Gebühren in gesonderten Teilen des VV geregelt sind. Anderenfalls wäre zudem ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / h) Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach Einstellung des Strafverfahrens

Rz. 81 Wird ein Strafverfahren eingestellt, in dem der Anwalt als Verteidiger bereits tätig war, und schließt sich hieran ein Bußgeldverfahren an, so ist das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren nach § 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält also im Strafverfahren die Gebühren nach Teil 4 VV und im Bußgeldverfahren die Gebühren nach Tei...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 50. Strafverfahren

Rz. 118 In Strafsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet. Beispiel 59:...mehr

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§ 35 Strafsachen / cc) Zusätzliche Gebühr

Rz. 39 Unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 Nr. 1 VV entsteht im vorbereitenden Verfahren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich nach der Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr des Stadiums, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist; maßgebend ist also nicht Nr. 41...mehr

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§ 35 Strafsachen / (10) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 136 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber nach der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Rz. 137 Auf die Vergütung im vorbereitenden Verfahren hat die Verbindung im gerichtlichen Verf...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 2. Grundgebühr

Rz. 25 Für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall erhält der Anwalt eine Grundgebühr (Nr. 5100 VV). Die Höhe der Grundgebühr beträgt 33,00 EUR bis 187,00 EUR (Mittelgebühr 110,00 EUR). Die Höhe des Gebührenrahmens ist unabhängig von der Höhe des drohenden oder verhängten Bußgeldes. Rz. 26 Die Grundgebühr kann niemals isoliert anfallen, sondern nur neben einer Verfahren...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Anwalt war im vorbereitenden Verfahren nicht tätig

Rz. 145 Wird der Verteidiger erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 34 bis 82. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV anfallen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV). Besonderheiten ergeben sich zudem bei einer Rücknahme der Anklage (siehe ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (8) Vermögensrechtliche Ansprüche neben Strafverteidigung

Rz. 128 Werden im erstinstanzlichen Verfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht (Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ), erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Rz. 129 Strittig ist, ob eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr in entsprechender Anwendung der Vorbem...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr

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§ 1 Einleitung / (8) Einigungsgebühren

Rz. 125 Auch im Strafverfahren kommen Einigungsgebühren in Betracht.mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, später nicht mehr. Rz. 130 Die Grundgebühr ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Anwalt bereits in einem Strafverfahren wegen derselben Ta...mehr

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§ 1 Einleitung / (7) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nrn. 4143, 4144 VV

Rz. 122 Werden im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht (Adhäsionsverfahren), so erhält der Anwalt nach Nrn. 4143, 4144 VV zusätzliche Gebühren, die sich wiederum nach dem Wert richten. In erster Instanz beträgt die Gebühr 2,0, in der Rechtsmittelinstanz 2,5. Rz. 123 Mehrere Auftraggeber sind auch hier erhöhend zu berücksichtigen, wobei hier wiederum dersel...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / III. Einzeltätigkeiten nach Teil 4 VV

Rz. 140 Einzeltätigkeiten in Strafsachen sind in Teil 4 Abschnitt 3 VV (den Nrn. 4300 ff. VV) gesondert geregelt. Hier finden sich differenzierte Regelungen als in Teil 3 VV. So regelt Rz....mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid und den Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 OWiG)

Rz. 228 Nicht mehr zur Instanz gehört dagegen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG, soweit sich dieser gegen eine Entscheidung über die Kosten- und Auslagenerstattung (also Kostenfestsetzung) oder den Kostenansatz richtet. Zwar zählen Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Bußgeldverfahren ebenso wie die vergleichbaren Beschwerden in Strafverfahren grund...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 38 Auslagen / cc) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 39 Sind mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG gegeben, so ist in jeder Angelegenheit gesondert zu zählen (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 7000 VV).[14] Beispiel 20: Scheck- und Nachverfahren Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten eine Scheckklage in Höhe von 3.000,00 EUR und vertritt ihn auch im anschließenden Nachverfahren. Er fertigt für das Scheckverfahren 30 sonstige Kopien...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 92 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 93 Während im RVG zunächst nur das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht geregelt war (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV), ist durch das 2....mehr

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 35 Strafsachen / VII. Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

Rz. 245 Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er nicht Verteidiger oder Vertreter oder Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV). Beispiel 164: Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren Der Anwalt ist vom Verletzten ausschließlich damit beauftragt, ein Schmerzensgeld in Höhe von ...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 15 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen finden sich in Teil 4 Abschnitt 1 VV, in den Nrn. 4100 ff. VV. Rz. 16 Unterschieden wird nach verschiedenen Verfahrensstadien, die jeweils eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellen:mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Das Berufungsurteil hielt einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Rechtsstreit nicht nach Art. 27, 28 EuGVVO auszusetzen, kann mit der Revision angegriffen werden. Das Verfahren der Aussetzung nach Art. 27, 28 EuGVVO bestimmt sich nach nationalem Recht. Nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO in der seit dem 1.1.2002 ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 79 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das nach für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.6 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Tz. 17 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Ein weiterer relevanter Begriff, dem zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird, ist der sog. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gem. Art. 38ff. UZK i. V. m. Art. 23ff. UZK-DelVO (DA), Art. 24ff. UZK-DVO, der zugleich als AEO – Authorized Economic Operator – bezeichnet wird. Es handelt sich bei diesem um einen Beteiligten, der von de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 121 EStG: Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der AO

Rn. 73 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 121 Abs 1 EStG bestimmt, dass für die Energiepreispauschale die Strafvorschriften des § 370 Abs 1–4 u 7 AO, der §§ 371, 375 Abs 1 AO und des § 376 AO sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378 und 379 Abs 1 u 4 AO sowie der §§ 383 und 384 AO entsprechend gelten. Für das Strafverfahren wegen einer Tat nach § 121 Abs 1 EStG sowie der Begünstigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Anwendbarkeit der Abgabenordnung in den abweichenden Ländern

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Mehrzahl der abweichenden Länder sieht verfahrensrechtlich keine Abweichungen gegenüber dem Bundesrecht vor. Das gilt namentlich für Sachen (s § 15 Abs. 1 LGrStG Sachsen, LGrStG Sachsen Rz. 71 f) und das Saarland (LGrStG Saarland Rz. 72 ff.). Für sie gilt angesichts nur punktueller Abweichungen bei den Steuermesszahlen (s. Rz. 25) die Abgabenordnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zolltarif

Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Beim sog. Zolltarif handelt es sich um ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, das auch als sog. Nomenklatur bezeichnet wird. Es umfasst alle als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr vorstellbaren Güter und ordnet jeder dort gelisteten Ware eine bestimmte Nummer – die 11-stellige sog. Codenummer – zu. Aus der Codenummer ergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unterschiede Zollprüfung zur steuerlichen Außenprüfung

Tz. 107 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bei der Zollprüfung handelt es sich ähnlich der "normalen" Außen- oder Betriebsprüfung um die bedeutsamste Möglichkeit der Zollverwaltung, seitens der Zollpflichtigen im Rahmen ihrer Zollanmeldungen erklärte Sachverhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen zu können. Aus dem Umstand, dass die europäischen Regelwerke das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / c) Auftraggeber und Gutachtenarten

Rz. 10 Die Beauftragung eines Identitätsgutachtens kann z.B. im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens zur Klärung der Fahreridentität durch ein AG oder den RA des Beschuldigten erfolgen. Rz. 11 Im Rahmen von Strafverfahren, wie z.B. bei Scheckkartenbetrug oder Raubüberfällen auf videoüberwachte Objekte (z.B. Banken, Einkaufsmärkte) werden die Aufträge i.d.R. dur...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 168 Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (Cierniak, zfs 2012, 664, 669; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; dies., DAR 2018, 541, 542). Dies setzt die Kenntnis des Inhalts der Bußgeldakte voraus. Nur eine möglichst frühzeitige Information über die Vorwü...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / aa) Deskriptiver Vergleich

Rz. 65 Deskriptive Vergleichsgutachten setzen sich aus drei Elementen zusammen: (1) Extraktion der Merkmale Rz. 66 Bei der Extraktion der Merkmale gilt der Grundsatz, dass die durch den Gutachter aufgeführten Merkmale und die Beschreibung ihrer Auspräg...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIII. Sachsen

Rz. 13 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) v. 21.5.2014 (SächsABl., S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29.11.2021 (SächsABl SDr. S. S 167) A Allgemeines I. Begriffsbestimmung Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zur ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / c) Erstellung der Bildmappe

Rz. 59 Da die Bildmappe die Grundlage eines morphologischen Bildvergleichsgutachtens darstellt, ist deren Erstellung häufig einer der ersten Arbeitsschritte. Hierbei wird zunächst entsprechend des vorliegenden Beweisbildes ein perspektivisch weitgehend übereinstimmendes Vergleichsbild ausgesucht. Bei Differenzen hinsichtlich Accessoires, Mimik bzw. zur Detaildarstellung von G...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / (2) Beweisantrag

Rz. 307 Für Rügen in Zusammenhang mit (der Ablehnung von) Beweisanträgen gilt:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Anspruch auf Einsichtnahme in nicht bei der Akte befindliche Unterlagen

Rz. 182 Will der Verteidiger Einsicht in andere Unterlagen nehmen als diejenigen, die sich bei der Akte befinden, also insbesondere in solche Unterlagen, die er – bzw. ein von ihm ggf. zu beauftragender Privatgutachter – benötigt, um insbesondere die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen (Messunterlagen, s.o.), so kann er diesen Anspruch nicht mit dem Recht...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / bb) Dokumentation der Identität und des Aufnahmedatums

Rz. 44 Liegen zur Gutachtenerstellung geeignete Täter- bzw. Fahrerbilder vor, so werden nun Vergleichsbilder der beschuldigten oder vermuteten Person nach den in Kapitel "Vergleichsbilder" dargelegten Vorgaben angefertigt (s. Rdn 29). Dafür geht den betroffenen Personen unter der in der Akte angegebenen Adresse eine Einladung zu. Darin werden der Termin und der Ort für die A...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Lichtbild/Videofilm

Rz. 210 Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157 = DAR 1996, 178) hat der Tatrichter zunächst die Möglichkeit, dass er in den Urteilsgründen gem. § 267 Abs. 1 S. 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG auf das in der Akte befindliche Foto von dem Verkehrsverstoß Bezug nimmt (dazu noch OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 250: eingehend Burhoff/Gübner, OWi, R...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 19 Allgemein ist darauf hinzuweisen/zu achten, dassmehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Frist

Rz. 289 Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt nach § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG einen Monat (zur Begründungsfrist Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1139 ff.; Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 2705 ff. für die Revision). Die Frist beginnt i.d.R. mit der wirksamen Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen. Für den bei ...mehr