Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundlagen der Förderung Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4 Förderung

2.4.1 Umfang und Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10) Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 3 § 16i knüpft u. a. an das Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" an, das mit ESF-Mitteln durchgeführt wird. In der Förderperiode 2007 bis 2013 erhielt Deutschland rd. 9,4 Mrd. EUR ESF-Mittel, in der Förderperiode 2014 bis 2020 rd. 7,5 Mrd. EUR ESF-Mittel. Auf den Bund entfielen davon jeweils etwas mehr als ein Drittel der Mittel (vgl. BT-Drs. 19/4946). Beim ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.3 Zielgruppe (Abs. 3)

Rz. 11 Ziel der Vorschrift ist eine Perspektive zur Erwerbstätigkeit als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen, denen es auch mit Unterstützung durch die Jobcenter über viele Jahre hinweg nicht gelungen ist, eine nachhaltige Beschäftigung zu finden und die dieser Perspektive bedürfen, weil eine Beschäftigungsprognose ansonsten negativ ausfallen muss und andere Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.8 Befristung des Arbeitsverhältnisses (Abs. 8)

Rz. 51 Die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses auf 5 Jahre oder insgesamt bis zu 5 Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung bis zum Ende dieser Frist bringt die längerfristig angelegte Förderung des Arbeitsverhältnisses als soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Umstand zum Ausdruck, dass die Förderung nicht an eine Minde...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte ausschließlich ein Außerkrafttreten des § 16i mit Wirkung zum 1.1.2025. Das bedeutete, dass Förderungszeiträume vor dem 1.1.2025 beginnen dürfen aber auch müssen, und dann über den 31.12.2024 hinaus andauern und weiterlaufen. Die Gesetzesbegründung selbst führt aus, dass Förderungsleistungen daher längstens bis zum 31.12.2029 erbracht werden könn...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1 Umfang und Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses

2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10) Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt ein neues Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in das SGB II ein. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Lohnkostenzuschüssen als eigenständige Leistung zur Eingliederung in Arbeit an Arbeitgeber sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für sehr arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Personen gewonnen werden. Diese werden Arbeitgebern zugewiesen, die ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.1 Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses (Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 10)

Rz. 25 Zur möglichen, aber auch begrenzten Dauer der Gewährung des Lohnkostenzuschusses trifft Abs. 3 Nr. 4 in Bezug auf den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, für den eine Förderung in Betracht kommt, die eindeutige Aussage, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist, wenn Zuschüsse nach Abs. 1 für eine Dauer von 5 Jahren erbracht worden sind. Dabei muss die Förderung fü...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Leistungsformen nach dem SGB II, die in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen sowie Gutscheinen erbracht werden. Die Gutscheine sind allerdings auch 2011 entgegen dem Vorhaben im Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht als eigene Leistungsform in § 4 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.6 Abberufung und Kündigungsrecht (Abs. 6)

Rz. 47 Eine Abberufung ist auch wegen der Verbesserung der Übergangschancen möglich, um in ein anderes, gefördertes Arbeitsverhältnis nach § 16i oder in ein marktnäheres Arbeitsverhältnis nach §16e einzumünden: Eine Förderung nach § 16i kann bei einem Arbeitgeber beendet werden, um in ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber mit Fortführung der Förde...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.10 Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)

Rz. 56 Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die durch Maßnahmen nach § 16i eingesparten Ausgabemittel für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i genutzt werden können (PAT). Der PAT wurde für das Haushaltsjahr 2019 mit 700 Mio. EUR Ausgabemittel ausgestattet. Die Mittel werden nicht au...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.7 Ausschlusstatbestände (Abs. 7)

Rz. 49 Die Ausschlussgründe sollen Mitnahmeeffekte vermeiden. Kraft Gesetzes genügt die Vermutung dafür, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Arbeitsverhältnisses veranlasst hat (Abs. 7 Nr. 1) oder eine bisher erbrachte Förderung für das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt (Abs. 7 Nr. 2). Die Vermutung stellt das Jobcenter auf. H...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.5 Berufliche Weiterbildung und Praktika (Abs. 5)

Rz. 43 In angemessenem zeitlichen Umfang sollen nach Abs. 5 erforderliche Weiterbildungen gefördert werden können. Es werden alle Arten von Qualifizierungen gefördert. Eine Zulassung nach AZAV ist weder für den Träger noch für die Maßnahme erforderlich. Es steht aber nicht das Regelinstrumentarium zur Verfügung. Rz. 44 Im Regelfall ist eine Weiterbildung für die Ausübung der ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.13 Sonstiges

Rz. 65 Die Integrationsverantwortung obliegt für die gesamte Förderdauer, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, dem Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b) bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers (§ 6a). Durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters werden regelmäßige Kundenkontakte zusätzlich zur ganzheitlichen Betreuung wahrgenommen, um auch während der Förderun...mehr

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Sauer, SGB II § 81 Teilhabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten ...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.12 Leistungsverfahren

Rz. 61 Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf einen Lohnkostenzuschuss und der Förderentscheidung darf der Arbeitsvertrag noch nicht abgeschlossen sein. Die Förderentscheidung muss kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrages sein. Die Vordrucke zur Antragstellung und Information des Arbeitgebers zur Zuweisung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthalten hierzu einen Hi...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.1 Überblick

Rz. 7 Zur Vermeidung einer Überforderung der Versichertengemeinschaft kann die Krankenkasse den Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung wird der Anspruch auf das ...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.2 Sachleistungen einschließlich Gutscheine

Rz. 8 Als zusätzliche Leistungsform ist in den Regelungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28 ff., nicht aber in § 4, rückwirkend zum 1.1.2011 der Gutschein aufgenommen worden. Gutscheine sind keine eigenständige Leistungsform, auch soweit unbare Formen der Leistungserbringung weder der Geld- noch der Sach- oder der Dienstleistung unmittelbar zugeordnet wer...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.1 Dienst- und Geldleistungen

Rz. 3 § 4 konkretisiert § 1 Abs. 3. Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber vorrangig 2 Ziele. Zum einen nutzt er die Möglichkeit, die Leistungen über die Reihenfolge ihrer Auflistung zu gewichten, auch wenn dies im Bezug auf Gutscheine seit 2011 nicht im Verhältnis von Gutscheinen zu Sachleistungen gilt, weil die Gutscheine letztlich doch nur eine Untergruppe der Sachle...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für die Zugehörigkeit zum Berechtigtenkreis auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 7. Damit grenzt die Vorschrift ab, wer unabhängig von Alter und Wohnort bzw. gewöhnlichem Aufenthalt sowie Erwerbsfähigkeit Leistungen der Allgemeinheit aus S...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine vorübergehend angelegte zusätzliche monatliche Leistung für Kinder. Betroffen sind weit über 2 Mio. Kinder. Die Gesetzesbegründung zur Vorschrift nimmt allgemein auf die Problematik der Kinderbedarfe Bezug und führt aus, dass Kinder hilfebedürftig sind, wenn ihre Eltern hilfebedürftig sind, Kinder demzufolge immer dann im Bezug von Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.2 Besonderheit: Im Ausland lebende Versicherte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 40 Die in der deutschen Sozialversicherung versicherten Grenzgänger und sonstigen im Ausland wohnenden Versicherten, die von einer deutschen Krankenkasse Krankengeld beziehen, können von deren in- oder ausländischen Rentenversicherungsträgern grundsätzlich auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Allerdings i...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.4 Lauf der Frist, bis zu dem der Antrag gestellt werden muss

Rz. 24 Sobald der Krankenkasse durch ärztliche Gutachten gesicherte Hinweise über eine Minderung oder erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegen, kann die Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der er einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen hat. Wird dieser Antrag i...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI sollen Renten wegen Erwerbsminderung erst dann bewilligt werden, wenn zuvor Maßnahmen zur Teilhabe in Bezug auf die Herstellung der Erwerbsfähigkeit erfolglos durchgeführt worden sind oder wenn ein Erfolg solcher Maßnahmen nicht zu erwarten ist. So wurde der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" geprägt und in das Recht der Rentenversicherung übe...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher als bisher, dass die...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwöl...mehr

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Sauer, SGB II § 41 Berechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.2006 geändert und Abs. 1 Satz 5 angefügt worde...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16d verfolgt das vorrangige Ziel des SGB II, die Arbeitsuchenden in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren. Das zielt anders als nach einer Vorgängervorschrift im BSHG nicht darauf, entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten beim Leistungsträger selbst zu schaffen, auch wenn dies nicht ausgeschlossen ist. Die Vorschrift ist politisch umstritten. Sie wird auch als Vorwan...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.4 Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen

Rz. 20 Nach dem zum 1.1.2011 eingefügten Satz 5 gelten für nicht erwerbsfähige Personen, deren Leistungsberechtigung sich aus § 7 Abs. 2 Satz 3 ergibt, die Sätze 1 bis 4 entsprechend. Hintergrund für die Einfügung von Satz 5 sind die Änderungen im materiellen Leistungsrecht. Bisher konnten nur Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, die mit erwerb...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bis zum 31.12.2010 geltende Abs. 1 bestimmte, dass "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf Antrag erbracht werden. Nach der Neufassung werden "Leistungen nach diesem Buch", also dem SGB II, auf Antrag erbracht. Zudem ist Abs. 1 durch einen Satz 2 ergänzt worden, der bestimmt, dass Leistungen auf Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2, Abs. 4 bis 7 ges...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 36 Deutscher Bundestag, Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a.), BT-Drs. 19/21797. Gühlstorf, Die verfestigte Lebensgemeinschft im Ehegattenunterhalt und die Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft nach dem SGB II, ZfF 2017 S. 180. ders., Wohnrecht und Sche...mehr

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Sauer, SGB II § 77 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte Übergangsrecht im Zusammenhang mit den leistungsrechtlichen Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 bzw. 1.4.2011 einschließlich der neu festgesetzten Regelbedarfe und der neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zur Aufhebung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.6 Eingeschränktes Dispositionsrecht und dessen Folgen

Rz. 33 Grundsätzlich kann jeder Versicherte entscheiden, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen (§ 19 Satz 1 SGB IV) einen Leistungsantrag stellen will oder nicht, einen gestellten Antrag wieder zurücknehmen will oder bestimmen will, dass der Reha-Antrag nicht die Wirkung eines Rentenantrages haben soll oder – falls er mit einer Umwandlung des Rehabilitationsantrags in ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.5 Entschädigung für Mehraufwendungen

Rz. 33 Die "Förderung" mit einer Mehraufwandsentschädigung ist u. a. an die frühere Arbeitnehmerhilfe neben der Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III angelehnt. Sie könnte etwa 2,00 EUR je Arbeitsstunde betragen, aber auch darunter angesiedelt werden ("Mehraufwandsvariante", "Ein-Euro-Job"). Darauf hat der Erwerbstätige neben dem Bürgergeld einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ri...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.4 Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Abs. 3)

Rz. 33 Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit ist nicht nur für den Fall der vorherigen Ablehnung, sondern auch für Abbruch und für den Ausschluss des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus einem von ihm zu vertretenden Grund relevant. Brisante mögliche Rechtsfolge bei Zumutbarkeit ist die Möglichkeit der Feststellu...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.2 Mehrbedarfe, gesonderte Leistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 listet die möglichen Ansprüche von Auszubildenden auf Leistungen zur Deckung von Mehrbedarfen auf. In Betracht kommen Leistungen zu Deckung von Mehrbedarf nach der 12. Schwangerschaftswoche (§ 21 Abs. 2), für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3), für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen (§ 21 Abs. 5), für im Einzelfall unabweisbare, laufende, nicht nur ei...mehr