Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.2 Beauftragung Dritter

Rz. 7 Die Beauftragung Dritter (Abs. 1 Satz 2 HS 1) ist sowohl gegenüber Sozialleistungsträgern (vgl. § 88 SGB X) als auch gegenüber anderen Dritten (vgl. § 97 SGB X), aber auch nach § 17 Abs. 2 möglich, auch gegenüber privaten Stellen oder Einrichtungen. Durch eine Beauftragung Dritter wird der originär zuständige Leistungsträger von seiner Verantwortung nicht entbunden, de...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich bis zum 30.6.2023 auch auf das Übergangsgeld, ab 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die für die Auszubildenden, die nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und bei denen die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 nicht angewendet werden können, möglichen Leistungen systematisch zusammengefasst. Insoweit stellt die Vorschrift auch eine Ergänzung zu § 7 Abs. 6 dar. Damit wird die Ausbildungsförderung auch durch Leistungen de...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verfolgt das Ziel, eine nahtlose Leistungszahlung in Fällen zu gewährleisten, in denen ein Bezieher von Bürgergeld Ansprüche auf Übergangsgeld bei medizinischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Sozusagen als Rechtsfolge erbringt das Jobcenter in diesem Fall die bisherigen Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.6 Zuschussleistungen bei besonderer Härte (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 37 Abs. 3 Satz 2 sieht die Gewährung von Leistungen als Zuschuss vor. Die Leistungen können den Regelbedarf, angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung, einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie notwendige Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung umfassen. Das schließt Zuschussleistungen für Mehrbedarfe na...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.2 Wichtige Gründe nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 ist eine Arbeit unzumutbar, wenn der Leistungsberechtigte zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist. Das sind alle Fälle des Nichtkönnens und Nichtdürfens. Dies ist an einer konkreten Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit zu messen. Es kommt auf die objektiven Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte einerseits und das o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Abs. 5 setzt die Lebenserfahrung der Familiennotgemeinschaft in eine gesetzliche Vorschrift um, dass in Notsituationen unabhängig von einer bestehenden bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft Hilfebedürftige von Verwandten und Verschwägerten unterstützt werden. Nach diesem Grundsatz sind die erbrachten Leistungen ohnehin na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / 3. Gewinnbeteiligung und Verluste

Eine Voraussetzung für das Vorliegen einer stillen Gesellschaft ist, dass der Beteiligte einen Anteil am Gewinn des Handelsgewerbes erhält, an dem er sich mit seiner Vermögenseinlage beteiligt hat. Der Gewinn bzw. Verlust wird gem. § 232 Abs. 1 HGB zum Schluss jeden Geschäftsjahres berechnet. Der auf den stillen Gesellschafter entfallende Anteil am Gewinn wird diesem ausgeza...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Rechtsprechungs... / VI. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Sieht die maßgebliche Versorgungszusage die Auszahlung des Versorgungsanspruchs, und damit der Hinterbliebenenversorgung, erst zum Monatsende vor, ist dies nach Auffassung des OLG Zweibrücken nicht zu beanstanden.[36] § 19 Abs. 3 VersAusglG gibt dem Familiengericht die Möglichkeit, vom Wertausgleich bei der Scheidung abzusehen, wenn beide Ehegatten in der Ehezeit neben Anrech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Assistenzsysteme in der Arb... / 1.1 Kognitiv unterstützende Assistenzsysteme

Kognitiv unterstützende Assistenzsysteme liefern Informationen und unterstützen Lernen in Echtzeit. Sie sollen dem Nutzer bei der Informationsverarbeitung behilflich sein und bei der Ausführung seiner Arbeit helfen. Hierzu gehören u. a. Smartphone, Tablets, Smartwatches, Smartglasses (Datenbrillen) und Wearables. Kognitiv unterstützende Assistenzsysteme können Informationen b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Assistenzsysteme in der Arb... / 1.2 Physisch unterstützende Assistenzsysteme

Assistenzsysteme können die physische Leistungsfähigkeit von Nutzern unterstützen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Exoskelette genannt. Diese werden v. a. als "Roboter-Anzüge" getragen oder unterstützen einzelne Gliedmaßen. Exoskelette helfen insbesondere beim Heben und Tragen, beim Gehen, ermöglichen das Sitzen ohne Möbel oder entlasten den Rücken. Das Ziel von Ex...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Nach § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Hierzu gehört auch die vergleichbare Wertentwicklung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG. Dies ist dann gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person für die ausgleichsberechtigte Person ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Abseits der a... / D. Stundung des Pflichtteils – warum nicht öfter?

Obwohl das Gesetz in § 2331a BGB mit der Stundung eine hervorragende Möglichkeit geschaffen hat, durch Pflichtteilsberechtigte in Bedrängnis geratenen illiquiden Erben zur Seite zu springen, wird dieser Rettungsanker nur selten genutzt. Dies liegt häufig daran, dass den Erben diese Stundungsmöglichkeit gar nicht bekannt ist und der anwaltliche Berater aufgrund fehlender Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.2 § 14 HeimG

Sofern ein gesetzlich geschütztes, übergeordnetes öffentliches Interesse testamentarischen Begünstigungen entgegensteht, so sind diese gem. § 134 BGB nichtig. Zu diesen Verbotsgesetzen gehören insbesondere die Vorschriften des Heimgesetzes (HeimG)[1]. Namentlich untersagt § 14 Abs. 1 HeimG letztwillige Verfügungen mit Vermögenswert von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.1 Schadensersatzansprüche

Rz. 11 § 10 TzBfG enthält keine Regelung der Rechtsfolgen. Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung gegen § 10 TzBfG und damit gegen die Verpflichtung zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildungsmaßnahmen, so ist zunächst an einen Erfüllungsanspruch zu denken.[1] Diesen kann der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage geltend machen. Der Arbeitgeber, der bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.1.5 Negative Regelung der Erbeinsetzung Pflichtteilsentziehung

Als negative Ausgestaltung der Erbrechtsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG steht es dem Erblasser in einem gewissen Rahmen frei seine gesetzlichen Erben von ihrer Teilhabe an seinem Nachlass auszuschließen. Da das BVerfG[1] dem Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge Verfassungsrang beigemessen hat, kommt ein völliger Ausschluss vom Nachlass nur in Betracht, wenn der Abkömmlin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.2.1 Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht schränkt gem. §§ 2303 ff. BGB als Ausdruck familiärer Solidarität die Testierfreiheit ein, indem Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner von Gesetzes wegen auch dann im Umfang des halben gesetzlichen Erbteils am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 07.08.2021 (BGBl. I 2021, S. 3311ff.) ergaben sich zuletzt abermals Änderungen in Bezug auf die Ordnungsgeldvorschrift des § 334. So wurde durch die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.2.1.3 Behinderung

Der Begriff der Behinderung entspricht den gesetzlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Nach diesen Vorschriften sind Menschen behindert, "wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nach Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes am 1.1.2005 in Kraft getreten. Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 neu gefasst. Satz 2 wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.2 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Rz. 12 Abs. 2 regelt den grundsätzlichen Anspruch der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen leistungsberechtigten auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Maßgabe des § 28. Auch hier gilt der Vorrang des Vierten Kapitels des SGB XII (vgl. Abschnitt 2.1). Rz. 13 Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche ohne Anspruchsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift listet die elementaren Leistungen zum Lebensunterhalt nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus trifft die Vorschrift eine Regelung dazu, in welcher Reihenfolge zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen anzurechnen ist. Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige (Abs. 1 Satz 1). Es umfasst Leistungen zur Sicheru...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.1 Leistungsspektrum

Rz. 3 Die Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld sowie die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bürgergeld nach Abs. 1 Satz 1 ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es entspricht im Wesentlichen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies hat sozialpolitische wie verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen. Ein verfassungsrechtlicher Aspekt bet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Bürge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Bruckmeier/Wiemers, Wohngeldreform 2016: Auswirkungen auf Grundsicherungsbezieher, SoSich 2015 S. 442. Chojetzki, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der unfreiwilligen Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB VI durch SGB II-Leistungsberechtigte, NZS 2016 S. 41. Geiger, Ende der erwerbsbiographischen Lebensphase mit 63?, SGb 2016 S. 386. Hagen, Die Schnitts...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 ist von ihrem Charakter her eine Grundsatzvorschrift mit rechtlichen Obliegenheiten des Leistungsberechtigten. Die Vorschrift listet die allerdings nicht einklagbaren Pflichten der Leistungsberechtigten nach dem SGB II auf (vgl. für das Recht der Arbeitsförderung auch § 2 Abs. 5 SGB III). Damit wird umfassend umschrieben, welche Forderungen der Gesetzgeber quasi al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Was ist Nachhaltigkeit? / 4 Wichtige Rahmenwerke und Vereinbarungen

Einige Rahmenwerke werden in der Nachhaltigkeitskommunikation immer wieder genannt. In diesem Kapitel werden die wichtigsten vorgestellt. Pariser Klimaabkommen Auf der 21. UN-Klimakonferenz im Jahr 2015 in Paris (COP 21 = Convention on Climate Change, 21st Conference) einigten sich 197 Länder auf gemeinsame Klimaziele: Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C Keine we...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (2) Eine Auffangklausel

Rz. 121 Die Auffangklausel setzt an den Punkten an, die für die Lebensqualität des Mandanten wichtig sind, z.B. an der Möglichkeit der Kommunikation mit anderen bzw. der Teilhabe am Leben mit allen Sinnen. Muster 3.12: Auffangklausel Muster 3.12: Auffangklausel Die Patientenverfügung gilt auch bei sämtlichen vergleichbaren, zuvor nicht genannten schwersten körperlichen und/ode...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / e) Allgemeingültige Behandlungsanweisungen/-verbote unabhängig von speziellen Lebenssituationen

Rz. 93 Viele Menschen haben Angst, dass Ihnen durch die Erstellung der Patientenverfügung Behandlungsoptionen abgeschnitten werden oder man sie einfach sterben lassen könnte, obwohl sie noch Chancen auf ein Leben nach ihren Vorstellungen haben. Deshalb kann man an den Anfang einen klarstellenden Vorspann aufnehmen, der dann aber im Weiteren auch mit klaren und bestimmten Aus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Pflichtteil

Rz. 52 Der Pflichtteilsanspruch stellt für den Pflichtteilsberechtigten eine Teilhabe am Nachlass dar, der gesetzlich garantiert ist, sofern nicht Gründe vorhanden sind, die auch den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen. Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erbe ausgeschlossen, so garantiert ihm das Pflic...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / Leitsatz

1. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter (künftigen) Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind. Dies gilt, wenn die Beteiligten erkennbar die Vorstellung haben, dass der überlassene Betrag als Investition ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (1) 4 Situationen, in denen die Patientenverfügung Anwendung finden soll (4 Regelungsbereiche)

Rz. 112 Das klassische Patientenverfügungsformular des BMJ orientiert sich an 4 Lebens- und Behandlungssituationen und weist auf die Möglichkeit hin, weitere Lebenssituationen zu benennen. Andere Muster tun sich schwer mit der Regelung des unumkehrbaren Hirnschadens und des Hirnabbauprozesses und regeln diese Situationen nicht ausdrücklich. Rz. 113 Meines Erachtens nach müsse...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / III. Stellungnahme

Einer pauschalen Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 8 HausrVO steht zunächst der unterschiedliche Regelungsgehalt von alter und neuer Vorschrift entgegen. § 8 HausrVO sah – unter Auflösung des Miteigentums – eine vollständige gerechte und zweckmäßige Hausratsverteilung unter neuer dinglicher Zuordnung vor (notfalls unter Auferlegung einer Ausgleichszahl...mehr

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ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Entfallen... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am xx.xx.2021 verstorbenen Erblasserin P. W. Der Kläger ist deren Sohn, der Beklagte deren Ehemann. Der Beklagte hat die Erblasserin aufgrund notariellen Ehe- und Erbvertrags vom xx.xx.1958 allein beerbt. Zugunsten des Klägers ist in diesem Vertrag unter Nr. IV. folgende Regelung enthalten: Zitat "Der überleb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1)

Rz. 24 Gegenstand der Feststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ist der Wert eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder eines Anteils daran, soweit ertragsteuerlich von einer Mitunternehmerschaft auszugehen ist. Es kann sich um einen gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder freiberuflich tätigen Betrieb handeln (vgl. §§ 95, 96 BewG).[105] Aus diesem ...mehr

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FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Erbersatzanspruch

Rz. 59 Bis zum Inkrafttreten des NEhelG zum 1.7.1970 wurden nichteheliche Kinder als nichtverwandt mit ihrem Vater behandelt, so dass sie bei Erbfällen vor dem 1.7.1970 weder erb- noch pflichtteilsberechtigt waren. Mit Einführung des NEhelG zum 1.7.1970 wurden auch die nichtehelichen Kinder als Abkömmlinge ihres Vaters behandelt, dies galt jedoch nur für seit dem 1.7.1949 ge...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.3 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 25 § 84 i. d. F. ab 1.1.2024 bestimmt für laufende Fälle des Bezuges von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz eine Weitergeltung der §§ 11a Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 44a Abs. 3 Satz 2 über den 31.12.2023 hinaus. Rz. 26 Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die weitergeltenden Vorschriften durch Art. 29 des Geset...mehr

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WEMoG: Anspruch des Mieters... / 3.2.1 Maßnahmen der Barrierereduzierung

§ 554a BGB a. F. regelt bislang die Zulässigkeit von Maßnahmen der Barrierefreiheit. Wie oben ausgeführt, wird diese Vorschrift ihrem Regelungsgehalt nach in § 554 BGB n. F. aufgehen und aufgehoben werden, wenn das WEMoG in Kraft tritt. Der Anwendungsbereich des § 554a BGB a. F. wird nicht beeinträchtigt. Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung de...mehr