Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ik) Gesellschaftsrechtliche Sondervorgänge (Umwandlungen, negativer Geschäftswert)

Rn. 230 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Rahmen von Unternehmensumwandlungen kommt es steuersystematisch in vielen Fällen zu AK, die durchweg nach Maßgabe der sog Buchwertverknüpfung festgelegt werden. Danach ist bei einem übertragenden Rechtsträger der Endbetrag seiner Buchwerte (Kapitalkonto) maßgeblich zur Definition der AK beim übernehmenden Rechtsträger. Diese Buchwertverk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und deren Steuerfolgen

Rn. 1526 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Regelung des § 6 Abs 5 EStG wurde das StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402) in das Gesetz eingefügt. Bis dahin galt als Rechtsgrundlage der sog Mitunternehmererlass (Mitunternehmererlass) des BMF v 20.12.1977, BStBl I 1978, 8. Rn. 1527 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Mitunternehmererlass erlaubte (ua) auch den Buchwerttransfer aus ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ii) "Unentgeltliche" (betriebliche) Anschaffung, "negativer" Kaufpreis

Rn. 223 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ein wertloser Gegenstand kann bei einem symbolischen Preis von 1 EUR entgeltlich erworben werden (FG Köln EFG 1997, 1508 zu einem Anteil an KapGes iSd § 17 EStG; BFH BStBl II 1995, 770 zu einem Kommanditanteil; BFH BStBl II 1993, 34; BFH BStBl II 1991, 630 zu Anteilen nach § 17 EStG; BFH v 26.04.2006, I R 50/04, BB 2006, 1957 zu KapGes-Ante...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 6.3.2 Steuerbilanz

In der Steuerbilanzkönnen ebenfalls außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen werden: Infrage kommt eine Teilwertabschreibung. Voraussetzung ist, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist als der Restbuchwert. In diesem Fall kann nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG dieser niedrigere Teilwert ang...mehr

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Immaterielle Vermögensgegen... / 4 Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 2 EStG nicht ausgewiesen werden. Umgekehrt besteht für entgeltlich erworbene bzw. angeschaffte Vermögensgegenstände eine Aktivierungspflicht. Für eine korrekte Abbildung in der Steuerbilanz kommt es daher auf die genaue Abgrenzung zwischen entgeltlich erworbenen ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4 Bewertung zum Teilwert

3.2.4.1 Grundsätzliches Rz. 172 Aus der Entwicklungsgeschichte des Begriffs "Teilwert" ergibt sich, dass er als Schranke gegen eine zu niedrige Bewertung entwickelt worden ist. Er soll verhindern, dass ungerechtfertigte, willkürliche stille Reserven gebildet werden. Schließlich soll der Teilwert den Steuerpflichtigen nur in der Höhe belasten, wie er dem Gesamtwert des Unterne...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.6 Bandbreitenrechtsprechung auf Teilwertermittlung nicht übertragbar

Rz. 192 Die häufig aufgeworfene Frage, ob der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Falle der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen anzusetzende Teilwert nach einem Bandbreitenverfahren zu bestimmen ist, und sich die Schätzung des anzusetzenden Werts nach den Regeln der Beweislast an dem für den Steuerpflichtigen günstigen Wert innerhalb der Bandbreite halten muss, ist...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.1 Grundsätzliches

Rz. 172 Aus der Entwicklungsgeschichte des Begriffs "Teilwert" ergibt sich, dass er als Schranke gegen eine zu niedrige Bewertung entwickelt worden ist. Er soll verhindern, dass ungerechtfertigte, willkürliche stille Reserven gebildet werden. Schließlich soll der Teilwert den Steuerpflichtigen nur in der Höhe belasten, wie er dem Gesamtwert des Unternehmens entspricht. Darau...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.13 Fiktive Anschaffungskosten

Rz. 171 Wird ein unbebautes Grundstück aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt (Einlage), ist es für den Zeitpunkt der Zuführung mit dem Teilwert anzusetzen. Dieser Teilwert stellt die fiktiven Anschaffungskosten dieses Grundstücks für den betrieblichen Bereich dar. Eine derartige Einlage ist jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anz...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.4 Ableitung des Grund- und Bodenwerts aus Verkaufspreisen und aus Richtwerten

Rz. 187 Der Grund und Boden eines Betriebs ist mit den Anschaffungskosten anzusetzen.[1] Stattdessen kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden. Zur Vereinfachung der Teilwertschätzung hat die Rechtsprechung Teilwertvermutungen aufgestellt. So entspricht der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten. Später sind die Wiederbeschaffungsk...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.3 Gründe für die Teilwertabschreibung

Rz. 178 Der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (im steuerlichen Sprachgebrauch die Teilwertabschreibung oder gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB die außerplanmäßige Abschreibung) erfordert eine dauernde Wertminderung. Der Begriff der voraussichtlichen dauernden Wertminderung ist dem Handelsrecht entlehnt.[1] Rz. 179 Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. U...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.2 Einzelbewertung

Rz. 174 Ein in den Grund und Boden eingefügtes Gebäude verkörpert nicht nur einen eigenständigen Wert, der als selbstständiges Wirtschaftsgut zu erfassen und gegebenenfalls auf einen Erinnerungsposten abzuschreiben ist. Es beeinflusst zugleich den Grund und Boden, sodass es auch für den Wert des Grund und Bodens bedeutend ist, denn der Teil des Grund und Bodens, der durch da...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.12 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Rz. 157 Grundsätzliches Wer ein bebautes Grundstück erwirbt, muss den Kaufpreis aufteilen in Anschaffungskosten für den Grund und Boden und Anschaffungskosten des Gebäudes. Dabei sind zunächst die Boden- und Gebäudewerte gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in den Anschaffungskosten für den Grund- und Boden sowie ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.5 Teilwertabschreibung von aktivierten Überpreisen

Rz. 191 Ein die Anschaffungskosten beim Erwerb eines Grundstücks erhöhender Überpreis kann eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag allein nicht begründen. Für die Bestimmung des Teilwerts des Grund und Bodens gilt die Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt des Erwerbs und an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 83 Der Grund und Boden ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wobei eine spätere Wertaufholung bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit entsprechender Gewinnauswirkung zulässig ist. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommen dabei die Herstellungskosten ka...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.8 Einrichtung von Ersatzflächenpools durch Landwirte für die Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzgesetzen

Rz. 200 Die vom Land- und Forstwirt zur Verfügung gestellten Ausgleichsflächen gehören unverändert zu seinem Betriebsvermögen. Die Zurverfügungstellung der Flächen unter Weiternutzung durch den Landwirt rechtfertigt für sich betrachtet grundsätzlich keine Wertminderungen oder -erhöhungen des Grund und Bodens.[1]mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.2 Bewertung bei Teilung von Grund und Boden

Rz. 86 Wird von einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück eine Teilfläche veräußert, so ist der Buchwert des bisherigen Gesamtgrundstücks im Verhältnis der Teilwerte des abgegebenen und des verbleibenden Grundstücksteils aufzuteilen. Der Verhältnisrechnung sind die Teilwerte der beiden Grundstücksteile zugrunde zu legen, wie sie sich im Zeitpunkt der Anschaffung des b...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.3 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 41 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Aus Vereinfachungsgründen besteht gemäß § 8 EStDV [1] ein Wahlrecht für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, deren Wert nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes des Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Diese Grundstücksteile brauchen nicht als Betr...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.6 Erwerb von Grund und Boden bei Zwangsversteigerungen

Rz. 127 Bei einem durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworbenen Grundstück gehören zu den Anschaffungskosten das Meistgebot, die nicht ausgebotenen eigenen Grundpfandrechte des Ersteigerers, Verpflichtungen, die der Erwerber im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung gegenüber dem Schuldner oder Dritten außerhalb des Zuschlagsbeschlusses übernimmt und Nebenkosten, wi...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.3 Rechtsformbedingte Ursachen

Rz. 17 Rechtsformbedingte Ursachen von Differenzen kommen hauptsächlich in Konzernen vor. Auslöser von diesen Differenzen sind oftmals Konzernumstrukturierungen. Hierzu gehören u. a.: Rechtsformwechsel, Umhängen von Beteiligungen, Auf- und Abspaltungen, Verschmelzungen. Rz. 18 Einhergehend mit Konzernumstrukturierungen werden oftmals stille Reserven gehoben, entweder um die Eigen...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.2 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ergeben sich, wenn ein Veräußerungserlös oder Teilwert bei Entnahmen höher ist als der jeweilige Buchwert beim Anlagenabgang. Eine hieraus entstehende Forderung wird nicht unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", sondern unter "sonstige Vermögensgegenstände" erfasst. Entnahmen sind als Entnahme vo...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.2 Negative Ergänzungsbilanz

Ein sog. negativer Geschäftswert entsteht, wenn schlechte Ertragsaussichten eines Unternehmens dazu führen, dass der Teilwert (oder gemeine Wert) des Gesamtbetriebs geringer ausfällt als die Summe der Teilwerte (oder gemeinen Werte) der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens.[1] Wendet der Erwerber in einem solchen Fall weniger auf als den Betrag des in der Gesellsc...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.1 Positive Ergänzungsbilanz

Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils führt beim Erwerber zu Anschaffungskosten und beim Veräußerer zu einem entsprechenden Veräußerungserlös und ggf. Veräußerungsgewinn beim Veräußerer. Der Übergang des Gesellschaftsanteils gegen Zahlung einer Abfindung ist als Anteilsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Eine Ergänzungsbilanz ist insbesondere dann zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Leitsatz 1. Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 EStDV (seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestäti...mehr

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Drittaufwand und abgekürzte... / 7. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte – sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden – sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Alternative: höherer Teilwert

Rn. 5 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wies der StPfl allerdings nach, dass der tatsächliche Teilwert des Grund und Bodens über dem nach § 55 Abs 1–4 EStG ermittelten fiktiven Einstandswert lag, so konnte auf Antrag gem § 55 Abs 5 EStG der in einem besonderen Feststellungsverfahren ermittelte höhere Teilwert angesetzt werden (s Rn 75ff). Der höhere Teilwert steht von seiner Wirkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Feststellung des höheren Teilwerts (§ 55 Abs 5 EStG)

A. Grundsatz Rn. 75 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wies der insoweit darlegungs- und beweispflichtige StPfl bzw sein (unentgeltlicher) Rechtsnachfolger nach, dass der Teilwert des in Betracht kommenden Grund und Bodens am 01.07.1970 höher war als das Zweifache des Ausgangsbetrags, so war auf seinen Antrag der Teilwert anzusetzen, § 55 Abs 5 EStG. Der Antrag musste bis zum 31.12.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 1543 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ist das UV betroffen, so ist bei einer Einlage der Teilwert gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG als gewinnmindernder Betrag anzusetzen, da bei der Veräußerung eine BE in voller Höhe berücksichtigt wird (Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 192 (Dezember 2022)). Bei der Entnahme ist ebenfalls in Höhe des Teilwertes gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 EStG der Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagefähigkeit

Rn. 278 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Grundsatz: Einlagefähig sind nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG nur WG. Mangels WG-Qualität nicht einlagefähig sind dagegen bloße Nutzungsvorteile (s Rn 279). Nutzungsrechte dinglicher ebenso wie obligatorischer Natur sind dagegen selbstständige (immaterielle) WG und als solche grds auch einlagefähig (s Rn 279a, grundlegend BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Gestaltungsmöglichkeiten

Rn. 182y Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Doppelte Aufwandsberücksichtigung ohne Versteuerung der stillen Reserven: Infolge der geänderten Qualifikation des Bilanzpostens zur Aufwandsverrechnung (s Rn 182q) und der beim Nutzenden (dem das Gebäude selbst nicht zuzurechnen ist) nicht eintretenden Realisation stiller Reserven des Gebäudes (s Rn 182x) kann es zu einer (partiellen) Dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 75 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wies der insoweit darlegungs- und beweispflichtige StPfl bzw sein (unentgeltlicher) Rechtsnachfolger nach, dass der Teilwert des in Betracht kommenden Grund und Bodens am 01.07.1970 höher war als das Zweifache des Ausgangsbetrags, so war auf seinen Antrag der Teilwert anzusetzen, § 55 Abs 5 EStG. Der Antrag musste bis zum 31.12.1975 bei dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bad) Auswirkungen auf die Steuerbilanzpolitik

Rn. 332 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Als Folge des steuerlichen Wahlrechtsvorbehalts kann die Steuerbilanzpolitik in den Wahlrechtsbereichen von der Handelsbilanzpolitik abgekoppelt werden. Eine ergebnisorientierte Handelsbilanzpolitik ist ohne steuerliche Nachteile möglich (zu den Einschränkungen bei gebundenen steuerlichen Wahlrechten s Rn 326b). Desgleichen ist eine steuerop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nutzungsrechte

Rn. 279a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nutzungsüberlassungen auf Grund eines förmlichen, dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechts, dh einer rechtlich gesicherten Position (BFH v 26.20.1987, GrS 2/86, BStBl II 1988, 348) sind im Gegensatz zu rechtlich nicht konkretisierten (ungesicherten, entziehbaren) bloßen Nutzungsvorteilen (s Rn 279) selbstständige immaterielle WG (BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fortdauernde praktische Relevanz

Rn. 100 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die aus verfahrensmäßigen Gründen sehr hoch angesetzten Ausgangswerte des § 55 Abs 2 EStG hatten bis weit in die 1980er Jahre zur Folge, dass bei Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen entstehende Gewinne nur sehr maßvoll bzw häufig gar nicht der Besteuerung unterworfen wurden, insb bei Grundstücksgeschäften innerhalb des landwirtschaftli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1991, 754; Ho...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fiktive Aufwendungen

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 669 (Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege); BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 671 (BA-Pauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie au...mehr