Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / a) Einführung

Rz. 89 Umstritten war bisher, ob für die Bemessung eines solchen Pflichtteilsergänzungsanspruchs auch dann unentgeltliche Verfügungen des Erblassers innerhalb der Zehn-Jahresfrist heranzuziehen sind, wenn der Pflichtteilsberechtigte im Zeitpunkt der Verfügung noch nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört hat. Dies kann darin begründet liegen, dass der im Erbfall p...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Testamentsregister

Rz. 270 Niederländische Notare müssen die Errichtung oder Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen dem Zentralen Testamentsregister[145] in Den Haag anzeigen. Die Niederlande haben das Basler Europäische Abkommen über die Einrichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten vom 16.5.1972 ratifiziert. Das Zentrale Testamentsregister nimmt auch Meldungen von au...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Geltung des Haager Testamentsformübereinkommens

Rz. 351 Für das Formstatut der Testamente gilt das Haager Testamentsformübereinkommen.[185] Dieses hat gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO bei Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten Vorrang vor Art. 27 EuErbVO. Erb- und Erbverzichtsverträge waren früher nach der allgemeinen Formvorschrift in Art. 11.1 CC formwirksam, wenn sie den Formerfordernissen des Erbstatuts oder des Er...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Testamentsregister

Rz. 284 Von der Österreichischen Notarkammer wird das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) geführt.[151] Registriert werden alle bei österreichischen Notaren, Bezirksgerichten und Rechtsanwälten verwahrten Testamente.[152] Im Ausland errichtete Testamente werden registriert, wenn diese bei einer österreichischen Verwahrstelle (z.B. einem österreichischen Notari...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 209 Da das französische Recht allein gesetzliche Erben kennt, kann der Erblasser keine Erbeinsetzung vornehmen, sondern im Testament allein in Form von Vermächtnissen über seinen Nachlass verfügen bzw. die Quoten der gesetzlichen Erben erhöhen und vermindern. Rz. 210 Das Vermächtnis von Einzelrechten (legs particulier) gem. Art. 1014 c.c. hat nach französischem Recht ding...mehr

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§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung

A. Bestimmung des anwendbaren Rechts I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser 1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gew...mehr

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§ 21 Behindertentestament und Testamente für Überschuldete

A. Gefahren und Gestaltungsziele Rz. 1 Eltern geistig oder körperlich behinderter Kinder geraten oftmals in einen Interessenkonflikt: Auf der einen Seite möchten sie, dass ihr behindertes Kind auch nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt ist. Auf der anderen Seite ist es für sie nur schwer hinnehmbar, dass ihr hinterlassenes Vermögen für die gesetzlichen Leistungen vollständi...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Vertraglich bindende Rechtswahl

Rz. 41 Beispiel In Italien lebende deutsche Eheleute möchten sich gegenseitig vertraglich bindend zu Vorerben und die auf beiden Seiten vorhandenen Kinder aus jeweils erster Ehe zu Nacherben einsetzen. Der Ehemann ist italienischer Staatsangehöriger. Da das italienische Recht weder bindende Erbeinsetzungen noch die Vor- und Nacherbfolge kennt, beabsichtigen sie, das deutsche...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Erbverträge, Schenkung von Todes wegen

Rz. 255 Erbverträge sind gem. Art. 458 C.C. unwirksam. Das gilt sowohl für verfügende Erbverträge wie auch für Testierverträge und Erbverzichtsvereinbarungen. Auch Verträge der künftigen Erben über die Erbschaft werden von dem Verbot erfasst. Rz. 256 Schenkungen von Todes wegen sind unwirksam, wenn sie unter Überlebensbedingung stehen, aber wirksam, wenn sie insgesamt fest ve...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Testamentsinhalt

Rz. 237 Der Erblasser kann im Testament folgende Anordnungen treffen:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Errichtung eines trust unter Lebenden

Rz. 132 Ein trust kann schon zu Lebzeiten des trustor errichtet werden, nämlich durch Vertrag des trustor mit dem trustee (inter vivos trust bzw. living trust). So kann der Errichter z.B. anordnen, dass er bis zu seinem Tode alleiniger Begünstigter (beneficiary) des trust bleibt (grantor trust) und erst nach seinem Ableben dritte Personen in den Genuss des trust gelangen. Di...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Einantwortungsverfahrens

Rz. 292 Hinterlässt ein in Österreich lebender deutscher Vermögen, so ist – vorbehaltlich einer Wahl deutschen Erbstatuts nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO – ein Verlassenschaftsverfahren (Immobilien) unvermeidlich. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat. Man sollte daher überlegen, ob nicht durch eine geeignete Strukturierung des Vermögens ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / c) Familienvertrag (patto di famiglia)

Rz. 257 Eine beschränkte Ausnahme vom Verbot der Erbverträge ergibt sich aus den Regeln über den patto di famiglia. Hierbei handelt es sich nicht um einen Vertrag, der die Erbfolge oder den Nachlass betrifft, sondern um einen notariell beurkundeten Vertrag, mit dem ein Unternehmer seinen Betrieb unter Lebenden ganz oder zum Teil bzw. Gesellschaftsanteile auf einen oder mehre...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Transmortale bzw. postmortale Vollmacht?

Rz. 437 Auch das gesonderte Testament kann das Nachlassverfahren in den USA nicht vermeiden. Daher könnte man daran denken, die Verfügungsbefugnis einem Bevollmächtigten zu übertragen, der aufgrund der Vollmacht über den Nachlass verfügt. Rz. 438 Da die Befugnis zur Verfügung über den Nachlass nach dem Recht der USA mit dem Tod des Eigentümers auf den personal representative ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Erbstatut

Rz. 154 Nachdem das Vereinigte Königreich von der Möglichkeit zum opt in zur Erbrechtsverordnung keinen Gebrauch gemacht hat, trat die Erbrechtsverordnung in England nicht in Kraft. Das bedeutet, dass für englische Rechtsanwender das auf die Erbfolge anwendbare Recht auch ohne Brexit nach den überkommenen Regeln des common law zu bestimmen ist. Aus Sicht der übrigen Mitglied...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VI. Widerruf früherer Testamente

Rz. 10 Insbesondere dann, wenn der Erblasser bereits früher eine Verfügung von Todes wegen errichtet hat, ist unbedingt eine Klärung erforderlich, inwieweit diese frühere Verfügung bestehen bleiben soll. Selbst dann, wenn der Notar nicht zuverlässig feststellen kann, ob es bereits eine vorausgehende Verfügung von Todes wegen gibt, wird er vorsorglich einen umfassenden Widerr...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Überblick

Rz. 69 Die Sozialleistungen für Arbeitsuchende sind oftmals nur vorübergehender Natur. Spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Altersrente wird die Beschränkung durch die nicht befreite Vorerbschaft mit der Testamentsvollstreckung sinnlos.[181] Daher stellt sich die Frage, ob Beschränkungen wegfallen können, so dass der vormals Bedürftige umfangreich...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Abweichendes Erbstatut aus ausländischer Sicht

Rz. 21 Ergibt sich aufgrund der Belegenheit von Vermögen oder eines Wohnsitzes bzw. Aufenthalts im Ausland (hierbei muss es sich nicht unbedingt um den alleinigen Wohnsitz bzw. Aufenthalt handeln) die Möglichkeit, dass die ausländischen Gerichte oder Behörden für die Entscheidung über die Erbfolge zuständig sein werden, wäre der deutsche Erblasser unvollständig beraten, wenn...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / III. Wegfall der Bedürftigkeit

1. Überblick Rz. 69 Die Sozialleistungen für Arbeitsuchende sind oftmals nur vorübergehender Natur. Spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der Altersrente wird die Beschränkung durch die nicht befreite Vorerbschaft mit der Testamentsvollstreckung sinnlos.[181] Daher stellt sich die Frage, ob Beschränkungen wegfallen können, so dass der vormals Bedürftige...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Testamentsinhalt

Rz. 381 Der Erblasser kann weitgehend wie im schweizerischen Rechtmehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / e) Testamentsregister

Rz. 362 Beim spanischen Justizministerium ist ein zentrales Testamentsregister eingerichtet worden.[194] Dort können auch von deutschen Notaren beurkundete Verfügungen von Todes wegen von deutschen Staatsangehörigen mit Vermögen in Spanien oder von spanischen Staatsangehörigen eingetragen werden.[195] Dazu ist eine beglaubigte Übersetzung des Testaments ins Spanische anzufer...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Kosten in ein Pflegeheim an der kroatischen Adria verbracht ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Testamentserrichtung

a) Testamentsform Rz. 249 Ordentliche Testamentsformen sind das notarielle und das eigenhändige Testament.mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Erbstatut nach einem schweizerischen Erblasser

a) Objektive Bestimmung des Erbstatuts aus deutscher Sicht Rz. 300 Verstirbt ein Schweizer mit letztem Wohnsitz in Deutschland, so ist aus deutscher Sicht gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO deutsches Erbrecht anwendbar. Gleiches gilt aus Schweizer Sicht (Art. 90 Abs. 1 IPRG – siehe oben Rdn 294) Zitat Art. 91. (1) Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz im Ausland untersteht dem...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IV. Italien

1. Internationales Erbrecht Rz. 243 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus italienischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. Für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle bestimmt Art. 46 des Gesetzes über die Reform des Internationalen Privatrechts vom 31.5.1995 (IPRG) das auf die Erbfolge an...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / V. Der Erbvertrag

1. Materielle Wirksamkeit Rz. 79 Wirksamkeit und Bindungswirkungen einer vertragsmäßigen Verfügung unterliegen nach Art. 25 Abs. 1 EuErbVO wie auch schon unter Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. dem Errichtungsstatut.[40] Das ist bei einem einseitig verfügenden Erbvertrag das für den vertragsmäßig gebundenen Erblasser geltende Recht an seinem bei Vertragsabschluss aktuellen gewöh...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 12. Verfügungen am Erbrecht vorbei

a) Transmortale bzw. postmortale Vollmacht? Rz. 437 Auch das gesonderte Testament kann das Nachlassverfahren in den USA nicht vermeiden. Daher könnte man daran denken, die Verfügungsbefugnis einem Bevollmächtigten zu übertragen, der aufgrund der Vollmacht über den Nachlass verfügt. Rz. 438 Da die Befugnis zur Verfügung über den Nachlass nach dem Recht der USA mit dem Tod des E...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / G. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 43 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist bislang umstritten, ob eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel zulässig ist.[70]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Testamentarische Erbfolge

a) Testamentsformen Rz. 357 Das spanische Recht kennt das eigenhändige und das notarielle Testament:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / A. Bestimmung des anwendbaren Rechts

I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser 1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers....mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / VIII. Spanien

1. Internationales Erbrecht a) Geltung der EuErbVO Rz. 346 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus spanischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. b) Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle Rz. 347 Bis zum 16.8.2015 eingetretene Erbfälle unterliegen gem....mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / II. Frankreich

1. Internationales Erbrecht Rz. 192 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus französischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. Rz. 193 Nach dem bislang geltenden autonomen IPR unterlag der unbewegliche Nachlass gem. Art. 3 Abs. 2 franz. code civil (c.c.) dem jeweiligen Belegenheitsrecht.[93] A...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / II. Erbstatut nach einem ausländischen Erblasser

1. Vorrangige Abkommen Rz. 47 Bei der Erbfolge nach einem ausländischen Staatsangehörigen sind die folgenden bilateralen Abkommen zu beachten, die eine gem. Art. 3 Abs. 2 EGBGB bzw. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig zu beachtende Anknüpfung enthalten:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IX. Türkei

1. Internationales Erbrecht a) Deutsch-türkisches Nachlassabkommen Rz. 366 Im deutsch-türkischen Verhältnis bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den §§ 14 ff. des Anhangs zum deutsch-türkischen Konsularvertrags von 1929 (Nachlassabkommen NA).[198] Dieses bleibt auch nach dem Anwendungsstichtag für die Erbrechtsverordnung für Deutschland weiterhin vorrangig ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IX. Internationales Güterrecht

1. Bedeutung Rz. 140 Dem internationalen Güterrecht kommt im Erbrecht eine besondere Bedeutung zu. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist stets vorrangig vor der erbrechtlichen durchzuführen und kann zur Verschiebung erheblicher Nachlasswerte auf den überlebenden Ehegatten oder in den Nachlass führen. Diese Vermögentransfers sind häufig erbschaftsteuerfrei oder begünstigt...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Rechtswahlmöglichkeiten

a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Koste...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Grundbesitz deutscher Erblasser in Frankreich

a) Clause tontine Rz. 228 Mehrere Personen können den gemeinsamen Erwerb eines Grundstücks mit einer sog. clause tontine verbinden. Dabei wird vereinbart, dass im Todesfall der Gegenstand als von nur einem von ihnen angeschafft gilt. Mit Versterben eines der beiden wird der Überlebende Alleineigentümer der Sache. Der entsprechende Erwerb gilt als entgeltlich (Wagnisvertrag) u...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Objektive Anknüpfung

a) Verweisung auf das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt Rz. 48 Ist der Erbfall nach dem 16.8.2015 eingetreten, so richtet sich gem. Art. 21 EuErbVO die Erbfolge nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – sollte er nicht sein Heimatrecht gewählt haben (Art. 22 EuErbVO – siehe dazu oben Rdn 25). In Deutschland lebende ausländische Sta...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

a) Deutsch-türkisches Nachlassabkommen Rz. 366 Im deutsch-türkischen Verhältnis bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den §§ 14 ff. des Anhangs zum deutsch-türkischen Konsularvertrags von 1929 (Nachlassabkommen NA).[198] Dieses bleibt auch nach dem Anwendungsstichtag für die Erbrechtsverordnung für Deutschland weiterhin vorrangig anwendbar, Art. 75 Abs. 1 E...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / I. England

1. Erbstatut Rz. 154 Nachdem das Vereinigte Königreich von der Möglichkeit zum opt in zur Erbrechtsverordnung keinen Gebrauch gemacht hat, trat die Erbrechtsverordnung in England nicht in Kraft. Das bedeutet, dass für englische Rechtsanwender das auf die Erbfolge anwendbare Recht auch ohne Brexit nach den überkommenen Regeln des common law zu bestimmen ist. Aus Sicht der übri...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / III. Griechenland

1. Internationales Erbrecht Rz. 230 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den Regeln der EuErbVO richten. Für die vor dem 16.8.2015 eingetretenen Erbfälle unterstellt Art. 28 des griechischen ZGB von 1940 die erbrechtlichen Beziehungen dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte....mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / a) Anfechtung eines Testaments

Rz. 14 Eine Anfechtungserklärung ist dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben, §§ 2081, 2281 BGB. Eine Abgabe gegenüber dem Schiedsgericht ist nicht möglich. Die Folgen einer Anfechtungserklärung können hingegen der Entscheidung eines Schiedsgerichts unterworfen werden.[39]mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / VI. Verfügungen bei Nachlassspaltung

1. Problemaufriss Rz. 105 Auch wenn nach der Erbrechtsverordnung die Erbfolge grundsätzlich einem einzigen Erbrecht unterliegt (Grundsatz der Nachlasseinheit), so kann es dennoch weiterhin in bestimmten Fällen zur Nachlassspaltung kommen, (z.B. aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Türkei und der damaligen Sowjetunion, aufgrund einer gespaltenen Rück- bzw. Weiterverweisun...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

a) Geltung der EuErbVO Rz. 346 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus spanischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. b) Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle Rz. 347 Bis zum 16.8.2015 eingetretene Erbfälle unterliegen gem. Art. 9.8 des spanischen Có...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Testamentarische Erbfolge

a) Errichtung von Testamenten Rz. 323 Die Testierfähigkeit beginnt gem. § 467 ZGB mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Rz. 324 Das Gesetz stellt zur Errichtung von Testamenten drei Errichtungsformen zur Verfügung (Art. 498 ZGB): Die öffentliche letztwillige Verfügung erfolgt gem. Art. 500 ZGB unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor der nach dem kantonalen Recht für die Beurkundung...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / VII. Internationaler Entscheidungsdissens

1. Voraussetzungen für das Entstehen eines internationalen Entscheidungsdissenses Rz. 123 Ein internationaler Entscheidungsdissens stellt den Testamentsgestalter vor besondere Herausforderungen. Zunächst gilt es, die Gefahr eines internationalen Entscheidungsdissenses rechtzeitig zu erkennen und die Folgen abzuschätzen. Dazu muss man die drei Voraussetzungen für den internati...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / VIII. Trust als Instrument der internationalen Nachlassgestaltung

1. Vorbemerkung Rz. 129 Der trust ist eine unverzichtbare Rechtsfigur für die Nachlassplanung in England, den USA und allen anderen Staates des anglo-amerikanischen Rechtssystems (Irland, Schottland, Malta, Zypern, Kanada, Südafrika, Australien etc.). Viele Gestaltungsziele lassen sich nur bzw. besonders einfach und effektiv durch den trust erreichen. Für deutsche Erblasser i...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / I. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser

1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person so...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 6. Ehevertragliche Gestaltungen

a) Ehegattenschenkung auf den Todesfall (institution contractuelle) Rz. 218 Eine Ausnahme vom Verbot des Erbvertrags enthält Art. 1093 c.c. Eine institution contractuelle ist ein Vertrag, mit dem sich Eheleute in Form eines Ehevertrages Vermögensvorteile auf den Todesfall unter Überlebensbedingung zuwenden (Schenkung von Todes wegen). Die institution contractuelle kann sowohl...mehr