Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Wann ist ein Erbe unbekannt?

Rz. 28 Welche Anforderungen sind an den Grad der Gewissheit bzw. der Ungewissheit bezüglich des Erbrechts einer Person zu stellen? Volle Gewissheit über das Erbrecht ist nicht erforderlich. Ein Erbe kann als bekannt angesehen werden, wenn ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für sein Erbrecht spricht. Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments genügen nicht.[7] Ein Erbe ist ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die Art der Gestaltung und die Frage der Sittenwidrigkeit

Rz. 323 Die Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments sieht regelmäßig so aus, dass der Erblasser das behinderte Kind als Vorerbe auf einen Erbteil einsetzt, der höher als sein Pflichtteil ist, und ein gesundes Kind bzw. einen Abkömmling dieses Kindes als Nacherben bestimmt. Gleichzeitig wird für den Vorerben eine Dauertestamentsvollstreckung auf Lebzeiten angeordne...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 44 Die Klage richtet sich auf Erklärung der Auflassung, soweit sie von dem Beklagten abzugeben ist, und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 925 BGB, § 19 GBO). Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO. Rz. 45 Formulierungsbeispiel: Klage auf Zustimmung zur Aufla...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die vermutete Ersatzerbenbestimmung

Rz. 79 Ist eine Ersatzerbenregelung nicht getroffen, so kommt es eventuell zur Anwendung der gesetzlichen Auslegungsvorschrift des § 2069 BGB. Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen S...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 522 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Ermittlungen des Nachlassgerichts zur Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 157 Das Nachlassgericht hat von Amts wegen Ermittlungen über die Testierfähigkeit anzustellen, wenn nachträglich Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit des Erblassers vorliegen, §§ 2229 Abs. 4, 2361 BGB, §§ 353, 26 FamFG. Rz. 158 Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit, gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein T...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Anrechnung des Eigengeschenks, § 2327 BGB

Rz. 114 Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, sind nach § 2327 BGB zu berücksichtigen und auch ohne ausdrückliche Anrechnungsbestimmung in Abzug zu bringen.[177] Bei der Ermittlung des Ergänzungsnachlasses ist das Eigengeschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und von dem daraus ermittelten Ergänzungsanspruch in voller Höhe abzuziehen.[178] Z...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 30 Bei der Vorlage von Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (siehe dazu Rdn 17 ff.). Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anste...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Überblick

Rz. 10 Nach der BGH-Rechtsprechung geht es um eine Missbrauchskorrektur. [10] Dabei wird eine Abwägung vorgenommen zwischen den Erbaussichten des (Vertrags-) oder Testaments-Erben einerseits und den Interessen des Erblassers andererseits an einer gerechtfertigten Verfügung zu seinen Lebzeiten. Weiter muss eine objektive Beeinträchtigung der Position des Vertragserben hinzukom...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

Rz. 409 Zwar ist eine Anfechtung hier nicht allgemein wegen Motivirrtums möglich, jedoch berechtigt § 119 Abs. 2 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften der Erbschaft. Rz. 410 Ein entsprechender Anfechtungsgrund ist etwa dann gegeben, wenn einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Abgrenzung Erbeinsetzung – Vermächtnis

Rz. 7 Wird einer Person ein bestimmter Anteil des Nachlasses zugewendet (als Bruchteil oder als Prozentsatz des Vermögens), so ist mit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB – sofern kein anderer Erblasserwille vorrangig festzustellen ist –, also bei verbleibenden Zweifeln, davon auszugehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erbe eingesetzt ist. Jedoch steht es dem Erblass...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 68 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 69 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und de...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Benachteiligung des Vertrags- bzw. Schlusserben

Rz. 47 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der Vertragserbe bspw. bei lebzeitigen Zuwendungen an den Ehegatten benachteiligt ist, da der Bereicherungsanspruch aus § 2287 BGB auf dasjenige beschränkt ist, was nach Begleichung des Pflichtteils (ggf. auch der Zugewinnausgleichsforderung) übrig bleibt.[66]...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Wegfall der Testierfähigkeit

Rz. 36 Nicht testierfähig sind gemäß § 2229 Abs. 4 BGB Personen, die infolge krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen. Insoweit handelt es sich bei der Testierunfähigkeit um einen Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[53] Für die Testierfähigkeit ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / k) Rechtsfolge der Anfechtung

Rz. 382 Auch bei der Anfechtung gemeinschaftlicher Verfügungen von Todes wegen tritt entsprechend den Anfechtungsgründen der §§ 2078, 2079 BGB Nichtigkeit der Verfügungen ein, die von der Anfechtung erfasst sind. Die Frage, ob die Nichtigkeit auch andere mit dem Erbvertrag verbundene Verträge erfasst, ist vom Willen der Vertragsschließenden abhängig.[393] Rz. 383 Im Falle der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Im Erbscheinsverfahren

Rz. 40 Die Frage der Testierfähigkeit hat das Nachlassgericht grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG). Dabei muss das Nachlassgericht konkret dargelegten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachgehen,[65] nicht dagegen nur pauschalen Behauptungen der Beteiligten.[66] Eine Pflicht zur förmlichen Beweisaufnahme besteht...mehr

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Literaturverzeichnis / Kommentare

Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 3, 3. Auflage 2012 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 38. Auflage 2018 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO mit FamFG, GVG und anderen Nebengesetzen, 76. Auflage 2018 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage 2014 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Auflage 2017 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engel...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 110 Nach § 37 Abs. 2 FamFG darf das Nachlassgericht eine ablehnende Entscheidung im Erbscheinsverfahren nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen die betroffenen Beteiligten angehört worden sind. Es ist zwischen der Anhörung nach § 34 FamFG und der Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 26 FamFG zu unterscheiden. Rz. 111 Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / X. Kein Feststellungsinteresse zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 111 Eine Feststellungsklage des Erbvertrags-Erben bzw. Schlusserben aus gemeinschaftlichem Testament auf Bestehen eines Anspruchs nach § 2287 BGB ist zu Lebzeiten des Erblassers mangels Feststellungsinteresses i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht zulässig.[192] Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen wird sie vom OLG München[193] für zulässig erachtet.mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Keine gesamthänderische Forderungsinhaberschaft

Rz. 73 Der Anspruch aus § 2287 BGB gehört nicht zum Nachlass, sondern steht dem Erben persönlich zu. Demnach kann auch nicht einer von mehreren Vertragserben in Prozessstandschaft für die anderen nach § 2039 BGB den Anspruch geltend machen. Vielmehr steht der Anspruch jedem Erben anteilig entsprechend seiner testamentarischen bzw. erbvertraglichen Erbquote zu.[134] Der Anspr...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / III. Erbnachweis

Rz. 6 Die im Handels- und Personengesellschaftsrecht nach § 1922 BGB im Wege des Erbgangs – bei Personengesellschaften als Sondererbfolge – eingetretene Rechtsnachfolge ist für ihre Verlautbarung im Handelsregister förmlich nachzuweisen. Dieser Nachweis wird nach § 12 Abs. 1 S. 4 HGB durch öffentliche Urkunden geführt, "soweit tunlich". Gemeint sind öffentliche Urkunden i.S....mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / II. Anspruchsgläubiger

Rz. 150 Berechtigt ist derjenige, dem das Vermächtnis vertragsmäßig i.S.v. § 2278 Abs. 2 BGB zugewandt wurde, nicht auch der Erbvertragspartner, der lediglich die vertraglichen Erklärungen des Erblassers entgegennimmt, aber selbst gar nicht durch die Vermächtnisanordnung bedacht wurde. Einseitige Vermächtnisse, wie sie auch in Erbverträgen möglich sind (§ 2299 BGB), genießen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Rücknahme von Erbverträgen aus der Verwahrung

Rz. 505 Nach § 2300 Abs. 2 BGB können entsprechend der Rechtslage beim gemeinschaftlichen Testament (§§ 2272, 2256 Abs. 1 BGB) auch Erbverträge aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen werden, sofern sie lediglich Verfügungen von Todes wegen enthalten. Die Rückgabe kann allerdings nur an alle Vertragschließenden gemeinsam erfolgen. Erfolgt die Rücknahme, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Berücksichtigung von § 2306 Abs. 1 BGB

Rz. 330 Bei der Gestaltung eines Behindertentestamentes ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erbteil des behinderten Kindes höher als sein Pflichtteil ist. Ansonsten kann der durch § 2305 BGB entstehende Zusatzpflichtteil auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden.[350] Darüber hinaus sollten dem behinderten Kind im Rahmen der Testamentsvollstreckung keine Zuwendungen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 331 Probleme können auch entstehen, wenn für das Behindertentestament Vor- und Nachvermächtnis gewählt werden. Auch wenn dies, ebenfalls in Verbindung mit einer Dauertestamentsvollstreckung, zu Lebzeiten des Behinderten zunächst die gleiche Wirkung entfaltet wie eine Vor- und Nacherbschaft, entstehen doch beim Tod des Kindes mit Eintritt des Nachvermächtnisfalles erhebli...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 432 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse kommt, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Weil es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich des über...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Häufung der Ämter

Rz. 333 Im Übrigen ist darauf zu achten, dass es im Rahmen eines Behindertentestamentes nicht zu einer Häufung der Ämter kommt.[354] So sollte der Betreuer bspw. nicht gleichzeitig Testamentsvollstrecker sein.[355] Dabei müssen die gegensätzlichen Interessen auch nicht etwa in der Person des Betreuers selbst vorliegen; sie können sich auch aus einem Gegensatz zu den Interess...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 8. Besonderheiten bei der Zuteilung von Grundstücken

Rz. 568 Hat der Erblasser einem Miterben oder einem Dritten ein Grundstück vermächtnisweise zugewandt, so erklärt der TV die Auflassung mit dem Empfänger aufgrund seiner Verfügungsbefugnis nach § 2205 BGB. Es handelt sich um die Bereinigung einer Nachlassverbindlichkeit im Rahmen von § 2046 BGB. Rz. 569 Sieht eine vom Erblasser getroffene Teilungsanordnung vor, dass einem Mit...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Einseitige Verfügungen

Rz. 594 Im Erbvertrag können einseitige Verfügungen (beispielsweise Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung) getroffen werden, die auch in einem einseitigen Testament getroffen werden könnten, § 2299 Abs. 1 BGB. Das bedeutet aber auch, dass Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung im Erbvertrag einseitige Verfügungen sein können. Entscheidend ist der Wille des/de...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / F. Checkliste zur Erbenfeststellungsklage

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 519 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / a) Allgemeines

Rz. 21 Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierfähigkeit bei Testamentserrichtung vorlagen, ist im Wesentlichen tatsächlicher Natur. Die Testierfähigkeit setzt nach allgemeiner Meinung die Vorstellung des Testierenden voraus, dass er ein Testament errichtet und dass er eine Vorstellung davon hat, welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen aufweisen.[2...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Konkurrierende Ansprüche

Rz. 132 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach §§ 2287, 2288 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 118 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit 1.7.2008 eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung ein...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Rechtsnatur des Auseinandersetzungsausschlusses

Rz. 222 Sog. Teilungsverbote können rechtlich qualifiziert werden als Rz. 223 Je nach Qualifikation sind die Rechtsfolgen ganz unterschiedlich: Nur als Auflage oder Vermächt...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / II. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 4 Funktionell sind die Aufgaben verteilt auf den Richter und den Rechtspfleger. Der Richter ist zuständig, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Allerdings kann auch in letzteren Fällen der Rechtspfleger zuständig sein, wenn das betreffende Landesrecht in eigener Gesetzgebungszuständigkeit von der entsprechenden Möglichkeit Gebrauch gemacht hat (beispielsweise ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Durch Steuerberater

Rz. 142 Das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe hindert einen Erblasser nicht daran, durch Testament oder Erbvertrag einen Steuerberater zum Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Ebenso wenig ist der Steuerberater berufsrechtlich gehindert, dieses Amt anzunehmen. Zu beachten ist, dass gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberater...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 279 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils[304] – gemäß § 1638 BGB ausschließen. Eine Begründung braucht für die Entziehung des Vermögenssorgerechts in der Verfügung von Todes wegen nicht angegeben zu werden. Hat ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / d) Italien: Nachweis des Erbrechts

Rz. 349 Nur in Südtirol und Venezien gilt heute noch das österreichische Erbscheinsverfahren. Dort weisen die Erben ihr Erbrecht mittels eines certificato di eredità nach. Im Übrigen kennt das italienische Recht keinen Erbschein. Erbe kann nur sein, wer die Erbschaft auch angenommen hat; deshalb ist die Annahmeerklärung nachzuweisen. Dies erfolgt in einer öffentlichen Urkunde....mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Zweck

Rz. 357 Die Durchführung der gesetzlichen Teilungsregeln führt häufig zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte (siehe die Folgen von Erbteilungen bei Bauernhöfen über Jahrhunderte in Württemberg). Um solche Nachteile zu vermeiden, kann der Erblasser vom Gesetz abweichende Teilungsanordnungen treffen ( § 2048 BGB). Sie sind als solche weder bindend (im gemeinschaftlichen Testam...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Unterschiedlicher Umfang der beiden Ansprüche

Rz. 139 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte zugleich auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach § 2287 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren. Unterschiede:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 35 Grundsätzlich kann gemäß § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten,[50] wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (beachte §§ 2233 Abs. 1, 2247 Abs. 4 BGB). Zum Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, somit die Vollendung des 18. Lebensjahres, notwendig (§ 2275 BGB). Ein Minderjähriger konnte bis zum 21.7.2017 bei Zustimmung seines gese...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Im Prozess

Rz. 41 Im Rahmen eines Zivilprozesses hat derjenige, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, diese zu beweisen.[71] Unter Umständen hilft hier ein Anscheinsbeweis.[72] In jedem Fall ist jedoch ein umfassender Vortrag desjenigen, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, erforderlich. Ist das Testament nicht datiert und kann der Zeitpunkt der Errichtung auch nicht aufgru...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 7. Rechtswahl gemäß Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 69 Obwohl das deutsche internationale Privatrecht dem Grundsatz der Nachlasseinheit folgte und nach Einführung der EuErbVO auch weiterhin folgt, eröffnete Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. Ausländern mit in Deutschland belegenem Immobilienvermögen die Möglichkeit, für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen deutsches Recht zu wählen. Dies führt zwangsläufig in all den Fällen ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / f) Zustimmung eines Ersatzberufenen?

Rz. 55 Haben die Schlusserben der Übertragung eines Grundstücks, das sich im dereinstigen Nachlass befinden würde, auf einen von ihnen wirksam "zugestimmt", so können sie aus dieser Übertragung keine Ansprüche aus § 2287 BGB herleiten. Da § 2352 S. 3 BGB in der bis 31.12.2009 geltenden Fassung nicht auf § 2349 BGB verwiesen hat, wurde in der Literatur teilweise angenommen, d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 295 Die Ernennung des Testamentsvollstreckers kann sowohl im Testament als auch in einem Erbvertrag erfolgen; gemäß § 2197 Abs. 1 BGB kann der Erblasser einen oder auch mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Als Testamentsvollstrecker kann jede natürliche oder juristische Person fungieren, auch einer der Miterben.[309] Ein Alleinerbe kann dagegen nur dann zugleich Test...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Erweiterung des Schutzes des Vermächtnisnehmers

Rz. 146 Derjenige, dem erbvertraglich ein Vermächtnis zugewandt wurde, soll über die Vorschriften der §§ 2165 (Beseitigung von Belastungen), 2169, 2170 BGB (Verschaffungsvermächtnis) hinaus geschützt werden. Insofern bestehen Ähnlichkeiten zur Schutzvorschrift des § 2287 BGB, die den Schutz der Erberwartung des Vertragserben zum Gegenstand hat. Allerdings reichen die Regelun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 496 Testament und Erbvertrag ermöglichen es dem Erblasser, einen Verteilungsplan für seinen künftigen Nachlass aufzustellen. Das Gesetz verlangt dabei, dass sowohl Willensbildung als auch Willensäußerung vom Erblasser persönlich vorgenommen werden. Der Erblasser kann den Erbvertrag deshalb nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserri...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Wer hat auszugleichen?

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 12. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 122 Das BayObLG[147] und das LG Hamburg[148] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 123 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig anders. Nach dessen Meinung kann eine Erbeinsetzung des Betreuers...mehr