Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 02/2011, Fiskuserbrech... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27 ff FGG iVm Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG), jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Rechtsverletzung, auf die die weitere Beschwerde allein mit Erfolg gestützt werden kann (§ 27 Abs. 1 FGG iVm §§ 546 f ZPO). Die Annahme des Landgerichts, der Beteiligte sei auch hinsichtlich der im Inland belegenen Na...mehr

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ZErb 06/2010, Die Lebensver... / cc) Das Deckungsverhältnis

Das Deckungsverhältnis ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger als den vertragsschließenden Parteien des Vertrags zugunsten Dritter. Der Vertrag zugunsten Dritter ist als solcher kein besonderer Vertragstyp; vielmehr kann im Prinzip jeder schuldrechtliche Vertrag durch eine entsprechende Abrede zwischen den Vertragsteilen als Vert...mehr

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FF 07_08/2011, Die verfesti... / VII. Distanzierte Lebensgemeinschaft

Häufig ist es schwierig, eine verfestigte Lebensgemeinschaft dann anzunehmen, wenn die Parteien nicht zusammen wohnen und keinen gemeinsamen Haushalt führen. Für Büttner kommt eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach wie vor nicht Betracht, wenn es sich um eine distanzierte Lebensgemeinschaft handelt.[12] Sie ist aber grundsätzlich so zu behandeln wie eine verfestigte Lebens...mehr

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ZErb 03/2010, Grabpflegekos... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat zum großen Teil Erfolg. Der Kläger hat Anspruch auf weitere Pflichtteilszahlung über den von den Beklagten in erster Instanz bereits zugestandenen und geleisteten Betrag hinaus, zudem ist auch die Kostenentscheidung zu seinen Gunsten zu ändern, soweit das Landgericht darüber nach § 91 a ZPO entschieden hat. 1. Der Kläger hat gegen die Beklagten eine...mehr

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AGkompakt 09/2011, Neue Angelegenheit nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Wiederaufnahme nach Erledigung kann zu neuer Angelegenheit führen Bereits durch das KostRÄndG 1994 war in den damaligen § 13 BRAGO die Regelung des Abs. 5 S. 2 eingeführt worden, die sich jetzt inhaltsgleich in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG wiederfindet. Die bis dahin geltende Regelung, dass der Anwalt bei Wiederaufnahme einer bereits erledigten Angelegenheit die Gebühren nicht erneut...mehr

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ZErb 06/2011, Rücktritt von... / Aus den Gründen

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ohne weitere Sachaufklärung verletzt den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise und rechtfertigt die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO. 1. Nicht verfahrensfehlerfrei hat das Berufungsgeri...mehr

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AGS 02/2011, Ermittlung des... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Geschwister und die Kinder der verstorbenen Frau M. F. geb. H. Im notariellen Testament setzte die Erblasserin den Beklagten zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Der Kläger forderte den Beklagten mit Anwaltsschreiben v. 8.5.2009 auf, zur Vorbereitung der Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs über den Bestand des Nachlasses durch ein umfassendes...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / (1) Vollständige erbrechtliche Gleichstellung

Eine vollständige Gleichstellung des nichtehelichen Abkömmlings mit seinen ehelichen Halbgeschwistern soll bestehen, und eine Vor-/Nacherbschaftsregelung entfällt. Das Kind ist also gesetzlicher Erbe, bei "Enterbung" Pflichtteilsberechtigter. Es kann aber nach wie vor aufgrund Verfügung von Todes wegen wie sonstige Personen bedacht werden. Zu beachten ist aber: Sind sowohl K...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3.3 Erblasserauflagen

Hat der Erblasser einem Erben/den Erben oder einem sonst Bedachten eine bestimmte Art und Durchführung der Bestattung auferlegt, kann der Betreffende diese Kosten als Erbfallschuld gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG (neben der Kostenpauschale, aber nicht zusätzlich im Wege des Einzelnachweises) abziehen. Soweit die Auflage reicht, können die dadurch entstandenen Kosten abgezogen ...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / 1. Überleitung des Anfechtungsrechts gemäß § 93 Abs. 1 SGB XII und "Höchstpersönlichkeit"

Das Überleitungsrecht könnte allerdings mit Blick auf die Höchstpersönlichkeit des Anfechtungsrechts gemäß § 2341 BGB [47] problematisch sein. Das lenkt den Blick auf Lösungen für parallele Fragestellungen in anderen Rechtsbereichen: Im Pflichtteilsrecht wird wegen der Höchstpersönlichkeit des Ausschlagungsrechts[48] überwiegend gefolgert, dass der Sozialhilfeträger nicht das...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / III. Legislatorische Grenzen – Faustregel 3

Eine ausreichend würdigende Paraphrasierung der vom Senat zur Sittenwidrigkeit wegen absichtlicher Verdrängung des Nachrangs der Sozialhilfe (Subsidiaritätsprinzip) entwickelten, fast historisch zu qualifizierenden Grundsätze erfordert und verdient eine eigene Darstellung.[37] Für die Grenzziehungsdebatte reicht folgende Ergebniszusammenfassung: Mit dieser Testamentsgestaltun...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / I. Instrumentelle Grenzen – Faustregel 1

Der Senat hat mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen zum Behindertentestament BGHZ 111, 36 und 123, 368 Grenzen der Testierfreiheit unter drei ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgelotet. Im ersten Komplex hat er sich damit befasst, ob das Testament mit seinen verschiedenen Elementen aus befreiter Vor-, Nach- und Mitvollerbschaft, Einsetzung des Nacherben zum Testam...mehr

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ZErb 05/2010, Übernahme von... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat keinen Erfolg. (...) Mit Blick auf die bereits erstinstanzlich gestellten – und im Berufungsverfahren wiederholten – Sachanträge des Klägers ist gemäß § 95 SGG Gegenstand des Verfahrens lediglich der Bescheid vom 23. April 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. November 2007, mit dem der am 4. April 2007 gestellte Antrag auf Zahlun...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / V. Endstation: Amtstheorie

Bei der damit abverlangten Bestimmung des absoluten letzten Endzeitpunkts einer Testamentsvollstreckung ergab das Meinungsspektrum zu der Frage, auf welchen Testamentsvollstrecker bei der Endzeitbestimmung abzustellen ist, fünf Grundströmungen:mehr

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ZErb 01/2011, Die Flucht in... / II. Verfügungsmacht des Erblassers zu Lebzeiten

Benennt der Erblasser den voraussichtlichen Erben als begünstigten Dritten eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall, so braucht er – anders als bei einer unmittelbaren, zu Lebzeiten vollzogenen Schenkung[59] – kein lebzeitiges Vermögensopfer zu erbringen: Bei der Zuwendung eines Anspruchs durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall erwirbt der benannte Dritte ...mehr

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ZErb 11/2011, Teilentgeltli... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit der Veräußerung eines von Todes wegen erworbenen Grundstücks. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Die Klägerin und ihre Schwester sind aufgrund notariellen Testaments die alleinigen Erbinnen zu gleichen Teilen ihrer verstorbenen Mutter (Erblasserin). In § 3 des Testaments...mehr

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ZErb 02/2011, Beginn der Au... / Leitsatz

1. Erlangt der Nacherbe im Erbscheinsverfahren des Vorerben Kenntnis vom Inhalt des Testaments, so setzt diese Kenntnis nicht die Ausschlagungsfrist in Lauf. 2. Mit der Verkündung der letztwilligen Verfügung an einen Erben (hier: Nacherbe) in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter eines Erben (hier: Nach-Nacherbe) in Form der schriftlichen Kundgabe wird die Ausschlagungs...mehr

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ZErb 05/2011, Erbschaftsteu... / 2. Was sind die Kriterien, nach denen das Finanzamt auswählt, ob es eine Steuererklärung anfordert?

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ZErb 04/2011, Erbschaftsteu... / 1.07 Wann beginnt die Frist von drei Monaten zu laufen?

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ZErb 06/2011, Die Stundung ... / 5. Muster

An das Amtsgericht (letzter Wohnort Erblasser) – Nachlassgericht – Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs des … – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: gegen … – Antragsgegner – Voraussichtliche Verfahrensbevollmächtigte: Streitwert: … (Stundungsinteresse) Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt, den Pflichtteilsanspruch des Antragsgegners am Nachlass de...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / a) Anforderungen an die Ausschlagungserklärung

Gerichtlich ungeklärt und in der Literatur erst in jüngster Zeit vereinzelt diskutiert ist die Frage, worauf sich die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB beziehen muss, um den Pflichtteil geltend machen zu können. Die Problematik, welche Anforderungen an die korrekte Formulierung der Ausschlagungserklärung zu stellen sind, ist dabei keinesfalls neu. Sie bestand ber...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3. Kosten, die neben der Kostenpauschale geltend gemacht werden können

Grundsätzlich schließt § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nicht aus, dass Kosten im Zusammenhang mit Beerdigung usw. nach anderen Vorschriften abgezogen werden. Deshalb können möglicherweise entsprechende nachgewiesene Kosten neben der Kostenpauschale nach den (anderen) Regelungen des § 10 Abs. 5, nämlich nach Nr. 1, 2 ErbStG, zusätzlich abgezogen werden. Nach Auffassung der Finanzverw...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 1. Die Scheidung und Konsequenz für das gesetzliche Erbrecht

Ausgangspunkt ist der vom Gesetzgeber klar und unmissverständlich formulierte § 1931 BGB. Der Überlebende der Ehegatten wird Erbe, was zwingend eine zum Erbfall bestehende Ehe voraussetzt. Mit der Rechtskraft der Scheidung ist dieses nicht mehr gegeben, so dass auch das gesetzliche Erbrecht entfällt. In § 1933 BGB hat der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Entfallens des gesetzli...mehr

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ZErb 01/2011, 1. Bochumer E... / 2. Kurzstatements aus der Erbrechtspraxis

Nach der Pause formulierte die Vorsitzende Richterin am OLG Hamm Dorothea Elisabeth Brumberg ihre Erwartungen an die Erbrechtswissenschaft. Brumberg sah eine bisher nicht ausreichend geklärte Problematik in der Bestimmung des Pflichtenkreises des Testamentsvollstreckers, insbesondere in der Haftung bei Abgabe der Steuererklärung. Außerdem fühle sich die Richterschaft bei der...mehr

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ZErb 11/2011, Teilentgeltli... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und Stattgabe der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung –FGO–). Das FG ist zu Unrecht davon ausgegangen, die Klägerin hätte die Hälfte des Grundstücks entgeltlich erworben, und verletzt damit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2 iVm § 23 Abs. 1 Sa...mehr

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ZErb 09/2011, Die Vorstiftu... / I. Einleitung

Dass ein praktisches Bedürfnis für ein solches Rechtsinstitut existiert, ist im Fall der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen offenkundig, die grundsätzlich erst nach dem Eintritt des Erbfalls errichtet werden kann, aber bereits vor dem Erbfall existieren muss, damit sie überhaupt als Erbin eingesetzt werden kann. Ob eine noch nicht anerkannte Stiftung überhaupt erbfähi...mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist des § 63 FamFG ist eingehalten, der Beschwerdewert des § 61 FamFG erreicht. Gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht dem Nachlassgläubiger, der gem. § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt hat, die Beschwerde gem. § 59 FamFG zu. Dies folgt aus der gesetzlic...mehr

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FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

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ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 3. Substitution im Rahmen von § 35 Abs. 1 S. 1 GBO

Für § 35 Abs. 1 S. 1 GBO wird die Möglichkeit des Nachweises der Rechtsnachfolge durch eine ausländische Erbbescheinigung von der ganz herrschenden Meinung mit dem Argument abgelehnt, dass diese Norm einen deutschen Erbschein zwingend voraussetze.[40] Damit scheidet eine Substitution schon grundsätzlich aus. Auf die Frage der funktionellen Äquivalenz kommt es demgemäß nicht ...mehr

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ZErb 02/2011, Anzahl der Ve... / Aus den Gründen

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist für die Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1, 112 Abs. 1 FGG-RG ist vorliegend das bisherige Recht anwendbar, da das Erbscheinsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet wurde. Zwar ist es richtig, dass der Erbscheinsantrag des Beteiligten Ziff. 1, dem stattzugeben das Nachl...mehr

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ZErb 12/2010, Zur Auslegung eines Testaments hinsichtlich des Vorliegens von gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge

Leitsatz Zur durch Auslegung zu beantwortenden Frage, ob nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge eintritt, wenn sich die Eheleute im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und zugleich bestimmte Vermögensgegenstände einerseits einem Verwandten der kinderlosen Ehefrau sowie andererseits Kindern des Ehemannes ...mehr

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ZErb 12/2010, Zur Auslegung... / Aus den Gründen

Auf das Verfahren einschließlich der Rechtsmittelzüge findet, worauf bereits der im früheren Stadium befasst gewesene 3. Zivilsenat im Beschluss vom 10.11.2009 zutreffend hingewiesen hat, einheitlich das alte Recht Anwendung. Die hiernach gemäß den §§ 27 Abs. 1 S. 1, 29 Abs. 1, Abs. 4, 21 Abs. 2 S. 1, 20 Abs. 1 FGG zulässige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 ist ...mehr

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ZErb 12/2010, Zur Auslegung... / Leitsatz

Zur durch Auslegung zu beantwortenden Frage, ob nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge eintritt, wenn sich die Eheleute im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und zugleich bestimmte Vermögensgegenstände einerseits einem Verwandten der kinderlosen Ehefrau sowie andererseits Kindern des Ehemannes aus dess...mehr

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ZErb 12/2010, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, wer die am 11.5.2008 im Alter von 89 Jahren verwitwet und kinderlos verstorbene F. N. beerbt hat. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind als Schwester (Beteiligte zu 1) bzw. als die beiden Kinder des im Jahre 2005 vorverstorbenen Bruders (Beteiligte zu 2 und 3) die bei Eintritt gesetzlicher Erbfolge berufenen Erben. Die Beteiligten zu 4 bis 7 sind ...mehr

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ZErb 12/2010, Zum Noterbrec... / Sachverhalt

Der am 6.10.2009 verstorbene Erblasser war griechischer Staatsangehöriger und geschieden. Die Beteiligte zu 1 war die Lebensgefährtin des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein Sohn und einziges Kind. Der Erblasser errichtete am 29.3.1999 ein handschriftliches Testament, in dem er die Beteiligte zu 1 als Alleinerbin einsetzte. Der Erblasser war Ende der 70er-Jahre zum Zwecke de...mehr

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ZErb 12/2010, Die Lebensver... / 1. Anfechtung gegenüber dem Leistungsempfänger

1.1 Wie bereits gezeigt, erwirbt der – widerruflich benannte – Bezugsberechtigte seine Forderung gemäß § 331 BGB erst mit dem Todesfall. Dies ist der Zeitpunkt der "Leistung" im Sinne von § 134 InsO. Der zwischen dem Erblasser und dem Bezugsberechtigten formlos abgeschlossene, aufgrund Leistungsbewirkung aber wirksam zustande gekommene Schenkungsvertrag ist stets "unentgeltl...mehr

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ZErb 11/2010, Zur Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz Zur Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben einsetzen. OLG München, Beschluss vom 13. September 2010 – 31 Wx 119/10 Sachverhalt Die verwitwete Erblasserin ist im November 2009 im Alter von 87 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 1, 2 und 3...mehr

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ZErb 11/2010, Zur Wechselbe... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Beteiligte zu 3 ist nicht Alleinerbe. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments von 1966 als Erben nach dem Überlebenden berufen. Diese Erbeinsetzung hätte die Erblasserin durch das spätere einseitige Testament von 2009 nur dann wirksam widerrufen können, wenn sie nicht wechselbezüglich im Sinne ...mehr

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ZErb 11/2010, Zur Wechselbe... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin ist im November 2009 im Alter von 87 Jahren verstorben. Die Beteiligten zu 1, 2 und 3 sind ihre Kinder aus der Ehe mit dem 1970 vorverstorbenen Ehemann. Ein weiteres gemeinsames Kind ist ohne Hinterlassung von Abkömmlingen 1979 vorverstorben. Es liegt ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament der Eheleute vom 16.1.1966 vor, in dem sich die...mehr

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ZErb 11/2010, Anfechtung le... / 1. Einleitung

Um den wahren Willen des Erblassers zum Erfolg zu verhelfen, lässt das Gesetz in den §§ 2078 ff BGB bzw. §§ 2281 ff BGB die Anfechtung letztwilliger Verfügungen zu. Die Gründe, die die Anfechtung letztwilliger Verfügungen ermöglichen, sind in den §§ 2078 f BGB geregelt. Zu nennen sind insofern der Erklärungs- und der Inhaltsirrtum des Erblassers. In Erweiterung der Anfechtun...mehr

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ZErb 11/2010, Zur Wechselbe... / Leitsatz

Zur Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben einsetzen. OLG München, Beschluss vom 13. September 2010 – 31 Wx 119/10mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / IV. Folgerungen für die Gestaltungspraxis

Auslegung ist eine Sache des Einzelfalls. Schon aus diesem Grund können die vorstehenden Ausführungen – und die nachstehenden Schlussfolgerungen – nur einen kleinen, typisierten Ausschnitt der Gesamtproblematik abdecken. Da der Terminus der vorweggenommenen Erbfolge als gesetzlich nicht definiertes (inzwischen aber gerade auch im Laiensprachgebrauch verbreitetes) Sammelkonzep...mehr

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ZErb 11/2010, Anfechtung le... / b) Meinungsstand

Inwiefern die Anfechtung eines Testaments eines Dritten, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge die Erbenstellung des Minderjährigen zur Folge hätte, für diesen einen lediglich rechtlichen Vorteil beinhaltet, ist von der Rechtsprechung noch nicht ausdrücklich entschieden worden. In der bereits angesprochenen Entscheidung des RG v. 8.2.1934[16] wird die Vertretungsmöglichkeit des...mehr

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ZErb 11/2010, Die Haftung d... / A. Vorbemerkung

In der beratenden Praxis kommt es nicht selten vor, dass sich beim Rechtsanwalt ein Mandant einfindet, der sich darüber beklagt, dass sich beispielsweise nach einem Todesfall in der Familie plötzlich zahlreiche Gläubiger des Verstorbenen (Erblassers) bei diesem melden und diesen auffordern, die Schulden des Erblassers, die mitunter in nicht unerheblichem Umfang bestehen, aus...mehr

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ZErb 11/2010, Anfechtung le... / 2. Anfechtungserklärung als Rechtsgeschäft iSd § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. § 181 BGB

In diesem Zusammenhang ist jedoch problematisch, ob es sich bei der Anfechtungserklärung überhaupt um ein Rechtsgeschäft iSd § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB handelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gem. § 2081 S. 1 BGB die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ei...mehr

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ZErb 11/2010, Die Stiftung ... / Sachverhalt

Der Kläger ist der einzige Sohn und Vorerbe des am 16.1.1999 verstorbenen M. P. (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser hat in seinem handschriftlichen Testament keine Vermächtnisse ausgesetzt (Bl 26 ff GA). Die Beklagten sind die Kinder des langjährigen Freundes und Geschäftspartners des Erblassers, Herrn J. J. Im Jahre 1992 errichtete der Erblasser im Alter von 81 Jahren ...mehr

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ZErb 11/2010, DSE-Schiedsri... / II. Lehrgangsinhalte

Die Einführung in die Thematik übernahm RA Dr. K. Jan Schiffer. Er brachte den Teilnehmern zunächst die bereits eingangs dieses Beitrags behandelten Grundlagen des Schiedsverfahrens näher. Sodann wurden Fragen der Verfahrenseinleitung, der Klageerhebung und des schiedsrichterlichen Verfahrens erörtert. Später thematisierte Schiffer noch ausführlich die sachgemäße Verhandlung...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / 3. Außerhalb des Höferechts – Auslegung einer typischerweise wirkungsbezogenen Motivlage

Für die Vorwegnahme der Erbfolge außerhalb des Höferechts bestehen keine gesetzlichen Sonderregelungen über Art, Umfang und Zeitpunkt erbrechtlicher Wirkungen. Ob erbrechtliche Wirkungen gewollt sind, bestimmt sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Bei Verträgen, die den Terminus der vorweggenommenen Erbfolge beinhalten und damit bereits grammatisch eine Nähe zu erbfa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen ErbStG i.d.F. des ErbStRG

Leitsatz Eine (für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde erforderliche) Selbstbetroffenheit des Erblassers durch bestimmte Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes kann nicht angenommen werden, wenn die beanstandete Norm den Erblasser nicht in einer vernünftigerweise konkret anstehenden Entscheidungssituation zu bestimmten Dispositionen im Rahmen seiner Testierfreiheit ...mehr