Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 03/2009, Die Testament... / 8.5 e)

Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung. Die einstweilige Anordnung tritt, sofern nicht das Gericht die Anordnung befristet hat, bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft (§ 56 I 1 FamFG), also z. B. mit Entlassung des Testamentsvollstreckers. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, z. B. der Entlassung (§ 2227 BGB), tritt sie auch dann auß...mehr

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ZErb 03/2009, Zur Entlassun... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Ein wichtiger Grund für die Entlassung des Beteiligten zu 5 als Testamentsvollstrecker liege nicht vor. Die verspätete Zahlung der Rechnung stelle allenfalls eine unbedeutende Verfehlung dar. Der Beteiligte zu 1 habe ausdrücklich gewünscht, dass Kontakt nur über seinen Anwalt erf...mehr

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ZErb 03/2009, Pflichtteil n... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Pflichtteilsansprüche. Der am 14.7.1947 geborene Kläger und die Beklagten sind Halbgeschwister und leibliche Kinder des am 26.1.2006 in Ilfeld verstorbenen Herrn … . Der Kläger entstammt der ersten, geschiedenen Ehe des Erblassers, die Beklagten entstammen der zweiten Ehe des Erblassers, dessen Ehefrau im Mai 1994 vorverstorben ist. Nach der Wiederheir...mehr

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ZErb 03/2009, Zur Entlassun... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin ist am xxx im Alter von 97 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1986 vorverstorben. Die Beteiligten zu 2, 3 und 5 (geb. 1943, 1938, 1952) sind ihre Söhne, die Beteiligten zu 1 und 4 (geb. 1965 bzw. 1966) die Kinder ihrer 1990 vorverstorbenen Tochter. Mit notariellem Testament vom 13.4.1999 setzte die Erblasserin die Beteiligten zu 1 bis 4 zu ihren Erb...mehr

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ZErb 03/2009, Pflichtteil n... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig. Das Feststellungsinteresse für den Klageantrag zu Ziffer 2) ergibt sich aus der Tatsache, dass auf beiden Seiten mit nachvollziehbaren rechtlichen Argumenten um die Frage gestritten wird, ob der Kläger und der Erblasser noch verwandt waren oder nicht. Die Klärung dieser schwierig zu beantwortenden Frage begründet das Feststellungsinteresse für den Kla...mehr

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Kostenrechtliche Behandlung der Zustellung eines Testamentswiderrufs

Leitsatz Der Geschäftswert für die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO, die dem Notar für die auftragsgemäße Bewirkung der Zustellung des Widerrufs der in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament getroffenen Verfügung erwächst, ist nicht nach § 46 Abs. 4 KostO, sondern nach § 30 Abs. 1 KostO zu berechnen. Die Bestimmung mit 20 % des Wertes für die Beurkundung des Testamentswide...mehr

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Beschwerdeberechtigung bei Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

Leitsatz Auch der Ersatztestamentsvollstrecker, dessen Ernennung durch die Ernennung eines anderen Ersatztestamentsvolstreckers hinausgezögert wird, ist hinsichtlich dieser Entscheidung beschwerdebefugt. Sachverhalt Die Beteiligten zu 1) bis 5) sind die Angehörigen, Erben und Vermächtnisnehmer des Erblassers, der Testamentvollstreckung unter umfangreichen Vorgaben festgelegt ...mehr

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ZErb 12/2008, Formerfordernisse an ein Nottestament; Nachweis von Existenz und Inhalt eines verloren gegangenen privatschriftlichen Testaments

Leitsatz 1. Die sinngemäße Wiedergabe des Testamentsinhalts genügt nicht für ein wirksames Testament nach § 2250 BGB. Ein zentraler Errichtungsakt beim Nottestament vor drei Zeugen nach § 2250 BGB – ebenso wie bei § 2232 und § 2249 BGB – ist das Genehmigen des zuvor Erklärten nach Verlesen des niedergeschriebenen Textes. Das in § 13 Abs. 1 S. 4 BeurkG erwähnte Vorlegen zur Du...mehr

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ZErb 12/2008, Formerfordern... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg. Die Kammer ist nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Erblasser ein Testament errichtet hat, in dem er die Beteiligte zu eins als Alleinerbin eingesetzt hat. 1. Die Erbfolge richtet sich nicht nach dem Nottestament vom 5.4.2008, da dieses den Formerfordernissen des § 2250 Abs. 3 BGB iVm § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG nicht genügt. a) Nach den gen...mehr

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ZErb 12/2008, Formunwirksam... / Sachverhalt

Der Erblasser ist am 20.4.2005 im Alter von 76 Jahren verstorben; er war seit 2003 an Krebs erkrankt. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 2 die gemeinsame Tochter. Eine weitere Tochter ist als Kind tödlich verunglückt. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus dem Hälfteanteil des Erblassers am Wohnhaus der der Eheleute sowie Bankguthaben und Wertpapieren;...mehr

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ZErb 12/2008, Formunwirksam... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen und Abweisung des Antrags auf Einziehung des Erbscheins vom 8.9.2005. (...) Die Entscheidung des LG hält der rechtlichen Nachprüfung (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO) nicht stand. Rechtsfehlerhaft hat das LG angenommen, die Urkunde vom 30.3.2005 stelle eine für die Erbfolge...mehr

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ZErb 12/2008, Formerfordern... / Sachverhalt

Der am 10.4.2008 verstorbene Erblasser hat am 20.6.2006 die Beteiligte zu 1 geheiratet. Bereits damals litt der Erblasser an einer schweren Krebserkrankung, aufgrund derer nur eine begrenzte Lebenserwartung bestand. Die Beteiligten zu 2 und zu 3 sind die am 16.4.2007 geborenen Kinder des Erblassers und der Beteiligten zu 1. Am Samstag, dem 5.4.2008, verschlechterte sich der G...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 3. Postmortale Vollmacht

Eine Vollmacht kann auch von vornherein für den Todesfall erteilt werden.[152] Bei einer postmortalen Vollmacht ist das Inkrafttreten durch den Tod entscheidend. Dieser kann durch eine Sterbeurkunde belegt werden, wenn der Bevollmächtigte auf sie zugreifen kann. Die Formulierung kann den unten ausgeführten in Testamenten entsprechen. 4. Testamente In Testamenten kann – wie obe...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 4. Praktische Durchführung des Widerrufes

Für den Rechtsanwalt, der einen Erben vertritt, kann die Situation kompliziert sein, wenn möglicherweise eine Vorsorgevollmacht oder eine Bankvollmacht zugunsten eines Dritten existiert. Der Bevollmächtigte kann den Erben grundsätzlich wirksam verpflichten. Um dies zu verhindern, muss die Vollmacht widerrufen werden. Die Erklärung muss eindeutig sein. So reicht ein Hinweis et...mehr

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ZErb 12/2008, Formerfordern... / Leitsatz

1. Die sinngemäße Wiedergabe des Testamentsinhalts genügt nicht für ein wirksames Testament nach § 2250 BGB. Ein zentraler Errichtungsakt beim Nottestament vor drei Zeugen nach § 2250 BGB – ebenso wie bei § 2232 und § 2249 BGB – ist das Genehmigen des zuvor Erklärten nach Verlesen des niedergeschriebenen Textes. Das in § 13 Abs. 1 S. 4 BeurkG erwähnte Vorlegen zur Durchsicht...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 3. Legitimationsproblem

Ob der Alleinerbe sich durch eine trans- oder postmortale Vollmacht nach außen legitimieren kann, ist umstritten.[93] Die Frage wird aber wohl Palandt/Heinrichs folgend zugunsten der Möglichkeit des Nachweises entschieden, der ausführt: "Auch wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers ist, ist er aufgrund der Vollmacht ohne Nachweis seines Erbrechts zu Rechtsges...mehr

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ZErb 12/2008, Zur Zulässigk... / Aus den Gründen

Das nach §§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte Rechtsmittel ist unzulässig. Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert sie eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 ZPO). Auszugehen ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wo...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 2. Grundsätzlich kein Erlöschen durch den Tod

Der Tod des Vollmachtgebers soll "in der Regel"[17] nicht zum Erlöschen der Vollmacht führen. Angeknüpft wird an § 168 S. 1 BGB, wonach in der Regel die §§ 672, 675 BGB anzuwenden sind. Grundsätzlich ist also von einer Wirksamkeit der einem Dritten erteilten Vollmacht über den Tod hinaus auszugehen, wenn die Vollmacht keine ausdrückliche andere Anordnung enthält. Bei unklaren...mehr

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ZErb 12/2008, Zur Anfechtun... / Sachverhalt

Die Erblasserin war die Witwe des am 23.12.1999 verstorbenen W. Einziger Abkömmling der Erblasserin ist der Beteiligte zu 1. Dieser lebt in Bayern. Der vorverstorbene Ehemann setzte in dem handschriftlichen Testament vom 19.11.1999 seinen Sohn, den Beteiligten zu 1, zum Alleinerben ein. Am 9.5.2007 wurde die Erblasserin tot aufgefunden. Der Kriminalbeamte I. informierte nach se...mehr

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ZErb 12/2008, Antrag auf An... / Sachverhalt

I. Die Antragstellerinnen begehren die Anordnung der Nachlassverwaltung hinsichtlich des Nachlasses nach dem am 7.4.1994 verstorbenen W. G. Alleinerbin nach W. G. war aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments dessen Ehefrau E. G., die am 25.3.2003 verstorben ist. Die Antragstellerinnen sind die gesetzlichen Erben nach E. G. W. und E. G. waren Miteigentümer eines Wohnhauses...mehr

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ZErb 12/2008, Die Vollmacht... / 1. Einleitung

Die post- oder transmortale (Vorsorge-)Vollmacht ist eine wichtige Ergänzung bei der Nachlassgestaltung. Ein wegen der Arbeitsweise des Gerichts oder aufgrund besonderer Umstände oft langwieriges Erbscheinverfahren kann so teilweise oder vollständig vermieden werden.[144] Die Vollmacht kann als eigenständige Urkunde verfasst werden. Sie kann in einer Vorsorgevollmacht enthalt...mehr

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Vererblichkeit des Nacherbenrechts

Leitsatz Der Erblasserwille ist als sog. innere Tatsache dem Geständnis und der Beweisaufnahme zugänglich. Wer sich auf einen von der Regel des § 2108 Abs. 1 BGB abweichenden Erblasserwillen beruft, ist hierfür darlegungs- und beweispflichtig. § 2069 BGB geht dem § 2108 Abs. 2 BGB nicht vor, da die allgemeine Lebenserfahrung und typische Interessenlage nicht ausreichen, um b...mehr

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ZErb 11/2008, Erbunwürdigkeit wegen Fälschung eines Testaments

Leitsatz Zur Feststellung der Erbunwürdigkeit wegen der Fälschung eines Testaments. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. April 2007 – 24 U 6/05 Sachverhalt Der Kläger begehrt die Feststellung der Erbunwürdigkeit der Beklagten. Wegen des Sachverhaltes wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Der Kläger hat beantragt, wie vom LG erkannt. Die Beklagt...mehr

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ZErb 11/2008, Erbunwürdigke... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Feststellung der Erbunwürdigkeit der Beklagten. Wegen des Sachverhaltes wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen. Der Kläger hat beantragt, wie vom LG erkannt. Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Das LG hat der Klage stattgegeben aus § 2339 Abs. 1 Satz 4 BGB, weil die Beklagte jedenfalls eine gefälschte Urkunde...mehr

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ZErb 11/2008, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die verwitwete kinderlose Erblasserin ist am 13.6.2006 im Alter von 87 Jahren verstorben. Die Beteiligte zu 2 ist die jüngste Schwester der Erblasserin, die übrigen Beteiligten zu 1 bis 14 sind Abkömmlinge von sieben vorverstorbenen Geschwistern. Ein weiterer Bruder ist bereits 1947 kinderlos vorverstorben. Der Ehemann der Erblasserin, mit dem sie seit 1959 verheiratet gewes...mehr

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ZErb 11/2008, Zur Auslegung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. (...) Diese Ausführungen halten der allein möglichen rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). a) Das Landgericht hat die letztwillige Verfügung vom 29.12.1970 zu Recht als auslegungsbedürftig erachtet, denn diese enthält keine eindeutige Aussage dazu, ob sie nur für den Fall des (fast) gleichzeitigen Versterben...mehr

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ZErb 11/2008, Erbunwürdigke... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg. Nach den in der Akte befindlichen Sachverständigengutachten ist zur Überzeugung auch des Berufungsgerichts eine Fälschung des zweiten Testamentes vom 14.10.1997 ohne verbleibende vernünftige Zweifel bewiesen. Hierzu hat der Sachverständige SV1 am 17.2.2003 ausgeführt, dass die Unterschrift unter dem zweiten Testament mit...mehr

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ZErb 11/2008, Zur Auslegung... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 10.7.2005 im Alter von 87 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist Anfang 1989 vorverstorben. Neben einer bereits als Kleinkind verstorbenen Tochter hatten die Eheleute sechs Kinder, die zwischen 1937 und 1947 geboren sind, nämlich die Töchter I. (Beteiligte zu 1), S. (Beteiligte zu 3) und B. (Beteiligte zu 4) sowie die Söhne W. (Beteiligter zu 2), H. und M....mehr

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ZErb 11/2008, Zur Auslegung... / Aus den Gründen

Die weiteren Beschwerden sind zulässig, jedoch nicht begründet. (...) Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Die Vorinstanzen haben zu Recht die Erbscheinsanträge der Beteiligten zu 2, 3, 4 und 6 zurückgewiesen. a) Das Landgericht hat zutreffend zunächst geprüft, ob die letztwillige Verfügung der Erblasserin von 1...mehr

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ZErb 11/2008, Zur Auslegung... / Leitsatz

Wird ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit der Formulierung eingeleitet: "Sollte es Gott dem Allmächtigen gefallen, dass wir beide Ehegatten miteinander durch irgendein Ereignis sterben", kann im Einzelfall die Auslegung ergeben, dass die letztwillige Verfügung auch für den Fall gelten soll, dass die Ehegatten mit erheblichem zeitlichem Abstand versterben....mehr

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ZErb 11/2008, Erbunwürdigke... / Leitsatz

Zur Feststellung der Erbunwürdigkeit wegen der Fälschung eines Testaments. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. April 2007 – 24 U 6/05mehr

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ZErb 11/2008, Die gesetzlic... / 1. Subsidiäre Nachlassverwaltung

Im Römischen Recht galt der Grundsatz: Nemo ex parte testatus, ex parte intestatus decedere potest. Danach gab es zwei Berufungsgründe zur Erbschaft, die einander ausschlossen: entweder Testament (ex testamento) oder gesetzliche Erbfolge (ab intestato). Niemand konnte versterben "teilweise mit Testament, teilweise ohne (ein solches)".[3] Im das Testament verneinenden Begriff...mehr

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ZErb 10/2008, Verstoß gegen... / Sachverhalt

Der Erblasser war ägyptischer Staatsangehöriger muslimischen Glaubens. Am 27. Februar 1958 erklärte er in einem Vergleich vor dem Stadtbezirksgericht Mitte, er erkenne die Vaterschaft für den Beteiligten zu 2) an und verpflichte sich, an ihn Unterhalt zu zahlen. Aus der einzigen Ehe des Erblassers ist als einziges Kind die Beteiligte zu 1) hervorgegangen, die muslimischen Gl...mehr

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ZErb 10/2008, Sicherung ein... / Sachverhalt

Die Klägerin, geboren am 15.5.1929, und der Beklagte zu 2), geboren am 17.3.1934, sind Geschwister und Erben der am 28.11.1998 verstorbenen E., ihrer Mutter (nachfolgend: Erblasserin). Der Vater ist am 15.6.1973 vorverstorben. Die Erblasserin hat durch notarielles Testament/Erbvertrag vom 16.11.1997 (Bl 12 bis 17 GA) die Klägerin und den Beklagten zu 2) zu gleichen Teilen als...mehr

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ZErb 10/2008, Verstoß gegen... / Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27 ff FGG). Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn 51). Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) nach...mehr

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ZErb 10/2008, Verstoß gegen... / Leitsatz

1. Ist nach dem gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Erbstatut die gesetzliche Erbfolge maßgeblich, nach der ein Abkömmling des Erblassers unter Verstoß gegen den deutschen ordre public von der Erbfolge ausgeschlossen ist, so ist die vom Erblasser in einem formgültigen Testament getroffene Anordnung, diesen Abkömmling von der Erbfolge auszuschließen, bei der Rechtsanwendun...mehr

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ZErb 11/2008, Die gesetzlic... / Einführung

Das Erbrecht des BGB von 1896 fußt hauptsächlich auf dem Römischen Recht. Aus dem antiken Römischen Recht stammen Universalsukzession,[2] Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht. Aus dem sog. "gemeinen" Recht, d. h. dem Recht, das Ende des 19. Jahrhunderts in großen Teilen Deutschlands angewandt wurde, rezipierte das BGB das Testamentsrecht, das Recht des Vermächtnisses und d...mehr

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ZErb 10/2008, Erwerbsgegens... / Anmerkung

1. Es ist zu begrüßen, dass sich der BFH der Rechtsprechung des BGH angeschlossen hat, so dass nunmehr Übereinstimmung zwischen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht in der Frage besteht, wie ein so genanntes Kaufrechtsvermächtnis zu qualifizieren ist. 2. Ein Kaufrechtsvermächtnis – auch Ankaufsrecht genannt – wird üblicherweise einem Begünstigten eingeräumt, der nicht zum Kreis ...mehr

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ZErb 11/2008, Das Verlassen... / 8.2 Erbantrittserklärungen

Eine Erbantrittserklärung ist die gegenüber dem Verlassenschaftsgericht (Notar als Gerichtskommissär) abgegebene einseitige unwiderrufliche[53] Erklärung, Die (positive) Erbantrittserklärung hat vor allem zu enthalten:[55]mehr

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ZErb 10/2008, Sicherung ein... / Aus den Gründen

Die Berufungen der Parteien sind zulässig. Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten zu 2) haben keinen Erfolg, demgegenüber erweist sich die Berufung des Beklagten zu 1) als begründet, soweit sie sich gegen Ziff. II.1 des angegriffenen Urteils richtet, im Übrigen ist auch sie zurückzuweisen. 1. Im Ausgangspunkt ist davon auszugehen, dass die Klage der Klägerin zulässig i...mehr

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ZErb 11/2008, Das Verlassen... / 6.3 Übernahme erbrechtsbezogener Urkunden durch den Gerichtskommissär

Der Gerichtskommissär hat Urkunden über letztwillige Anordnungen (Testamente, Kodizille) und deren Widerruf, Vermächtnis-, Erb- und Pflichtteilsverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge und deren Aufhebung oder sonstige Erklärungen auf den Todesfall zu übernehmen und in einem Übernahmeprotokoll alle für die Beurteilung der Echtheit und Gültigkeit allenfalls bedeutende...mehr

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Unbeachtlichkeit hypothetischen Testierwillens

Leitsatz Der Wille, letzwillig zu verfügen, muss bei der Errichtung des in Frage stehenden Schriftstücks tatsächlich vorliegen. Ein hypothetischer Wille ist unbeachtlich. Die bloße Behauptung der Begünstigten eines Testamts bestimmten Inhalts ist für den Beweis gem. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB nicht ausreichend. Sachverhalt Der Erblasser errichtete ein formunwirksames Testament. S...mehr

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Abänderungsvorbehalt in einem Erbvertrag - Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums

Leitsatz Ein Änderungsvorbehalt in einem Erbvertrag ist zulässig, wenn dieser dadurch nicht seines eigentlichen Wesens entkleidet wird, d.h. es muss eine vertragsgemäße Verfügung ohne Änderungsvorbehalt bestehen bleiben, oder der Erblasser dadurch in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkt sein, dass die Änderung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich oder inhaltlich bes...mehr

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Verjährung eines in der DDR errichteten Vermächtnisanspruchs

Leitsatz Auf Erbfälle, die vor dem 01.09.1986 eintraten, ist nach Art. 220 Abs. 1 EGBGB das Recht vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Hiernach sind im innerdeutschen Kollisionsrecht die Grundsätze der Art. 7 ff. EGBGB a.F. mit dem gewöhnlichen Aufenthalt einer Person als Anknüpfungspunkt entsprechend anzuwenden. Ein Ver...mehr

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Erbfall-Verbindlichkeiten steuerlich abziehbar, auch wenn Erblasser in einem anderen EU-Mitgliedstaat verstorben ist.

Leitsatz Das niederländische Erbschaftsteuerrecht verstößt gegen EU-Gemeinschaftsrecht (Kapitalverkehrsfreiheit), da es Erbfall-Verbindlichkeiten aus niederländischem Erbvermögen gegenüber anderen Miterben nicht zum Steuerabzug zulässt, wenn der Erblasser in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig war. Sachverhalt Streitig war der Steuerabzug von Verbindlichkeiten aus einer M...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraussetzungen eines gemeinschaftlichen Testaments

Leitsatz 1. Für ein gemeinschaftliches Testament ist es nicht ausreichend, dass Ehegatten in getrennten Urkunden am selben Tag und Ort im Wesentlichen inhaltsgleiche Verfügungen getroffen haben. 2. Ein gemeinschaftliches Testament kann im Einzelfall vorliegen, wenn die Ehegatten sich in getrennten Urkunden jeweils zu Alleinerben einsetzen und in gemeinschaftlich abgefassten, ...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Es stehe zur Überzeugung der Kammer fest, dass die nur in Kopie vorliegenden Testamente vom 29.1.1983 ebenso wie der gemeinsam unterschriebene undatierte Zusatz und der Nachtrag vom 23.1.1984 von den Eheleuten errichtet worden seien. Die Auslegung der Testamentsschriften nebst Ergä...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist am 25.1.2006 im Alter von 90 Jahren verstorben. Sie war in zweiter Ehe seit 1952 mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus ihrer geschiedenen ersten Ehe hatte sie eine Tochter, die 1962 tödlich verunglückt ist. Der Beteiligte zu 2 war mit dieser eng befreundet und stand mit der Erblasserin bis zu ihrem Tod in Kontakt. Die Erblasserin errichtete am 28.10.19...mehr

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ZErb 09/2008, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Für ein gemeinschaftliches Testament ist es nicht ausreichend, dass Ehegatten in getrennten Urkunden am selben Tag und Ort im Wesentlichen inhaltsgleiche Verfügungen getroffen haben. 2. Ein gemeinschaftliches Testament kann im Einzelfall vorliegen, wenn die Ehegatten sich in getrennten Urkunden jeweils zu Alleinerben einsetzen und in gemeinschaftlich abgefassten, mit "Zus...mehr

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ZErb 09/2008, Das neue Nach... / 3. Die örtliche Zuständigkeit

Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit gilt für Nachlasssachen § 73 FGG (Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Erblassers),[6] dessen System beibehalten wurde. § 343 FamFG entspricht weitgehend § 73 FGG. § 343 Örtliche Zuständigkeit (1) Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz, den der Erblasser zur Zeit des Erbfalls hatte; fehlt ein inländischer Wohnsitz, ist das Ger...mehr