Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Auslegungshilfen für oder gegen die Wechselbezüglichkeit

Rz. 50 Ob die jeweiligen Verfügungen von Todes wegen im gemeinschaftlichen Testament insgesamt oder teilweise wechselbezüglich sind, entscheidet in erster Linie die Anordnung der Erblasser. Schließlich kann ein gemeinschaftliches Testament auch nur einseitige Verfügungen enthalten, die jederzeit von jedem Ehepartner ohne Kenntnis des anderen abgeändert werden können und nich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 370 Unter Enterbung versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge. Die Enterbung kann grundsätzlich durch ein sog. Negativ-Testament (§ 1938 BGB) oder durch ein Positiv-Testament (§ 1937 BGB) erreicht werden. Rz. 371 Ein negatives Testament beinhaltet den ausdrücklichen Erbausschluss gesetzlicher Erben mit der Folge,...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker

Rz. 343 Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ ist Herr ________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Blindheit des Erblassers

Rz. 149 Ist ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung vollständig erblindet, so kann er ein eigenhändiges Testament nicht errichten, weil die Blindheit ein Fall der Leseunfähigkeit nach § 2247 Abs. 4 BGB ist.[188] Bei einem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament ist von der Lesefähigkeit des Erblassers auszugehen, solange nicht das Gegenteil bewie...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 96 Muster 18.14: Außergerichtlicher Vergleich Muster 18.14: Außergerichtlicher Vergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen der E...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Unterschrift

Rz. 134 Die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers sicherstellen. Sie soll auch klarstellen, dass das Schriftstück kein unverbindlicher Entwurf und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- und Familiennamen nur als Sollvorschrift einordnet, kann auch mit anderen eindeutigen Kennzeichnung...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IX. Wertermittlungsanspruch bei "überquotaler" Teilungsanordnung

Rz. 497 Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem Urt. v. 25.1.2000[577] einen für die Praxis nicht unbedeutenden Wertermittlungsanspruch bei einer vom Erblasser verfügten sog. "überquotalen" Teilungsanordnung zugesprochen. Rz. 498 Zum Sachverhalt: Der verwitwete Vater hinterließ zwei Söhne, die er in einem notariellen Testament je hälftig zu seinen Erben eingesetzt hat. Darüber hina...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Beim Erklärungs-, Inhalts- und Motivirrtum, § 2078 BGB

Rz. 322 Es tritt rückwirkende Nichtigkeit ein (§ 142 BGB), jedoch nur der betreffenden Verfügung, nicht des ganzen (einseitigen) Testaments (§ 2085 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament oder Erbvertrag hat die Nichtigkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit der korrespondierenden Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament bzw. des ganzen Erbvertr...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 201 Beispiel 1 Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb lediglich pflichtteilsberechtigt. A lässt sich im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des Grundbesitzes des Erblassers im Grundbuch eintragen. Danach erfahren K1 und K2 von Umständen über den Gesundheitszustan...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 286 Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / V. Muster: Einzeltestament, Anordnung einer Erbengemeinschaft mit Auseinandersetzungsausschluss und Bestimmung über die Pflichtteilslastentragung

Rz. 484 Muster 3.29: Einzeltestament, Anordnung einer Erbengemeinschaft mit Auseinandersetzungsausschluss und Bestimmung über die Pflichtteilslastentragung Muster 3.29: Einzeltestament, Anordnung einer Erbengemeinschaft mit Auseinandersetzungsausschluss und Bestimmung über die Pflichtteilslastentragung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _____...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht

Rz. 205 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen aus Kostenersparnisgründen statt eines gemeinschaftlichen Testaments ein Erbvertrag unter Ehegatten errich...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Umgehungstatbestände

Rz. 423 Zur Frage der Umgehung des gesetzlichen Verbots von § 14 Abs. 5 HeimG hatte erstmals das OLG Düsseldorf[472] Stellung zu nehmen. Die Kinder des Heimleiters waren von einer Heimbewohnerin zu Nacherben eingesetzt worden. Das OLG Düsseldorf kam zum Ergebnis, damit sei eine Umgehung der Verbotsnorm anzunehmen, die ebenfalls zur Nichtigkeit der betreffenden letztwilligen ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbenbenennung in der notariellen Verfügung von Todes wegen

Rz. 56 Die Vorlage eines Erbscheins bzw. eines ENZ ist aber nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht nämlich die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die öffentlich beurkundet wurde, und enthält diese die Erbeinsetzung, so reicht statt der Vorlage eines Erbscheins bzw. eines ENZ die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der betreffenden Verfügung von Todes wegen zu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 269 Muster 15.25: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen Muster 15.25: Vereinbarung über die Verlängerung der Verjährungsfrist von Pflichtteilsansprüchen Zwischen Frau _________________________ einerseits und andererseits wird Folgendes vereinbart: I. Am ________________________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 234 Bei einem Geldvermächtnis kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 ZPO ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (2) Geschäftsunfähigkeit des Widerrufsempfängers

Rz. 80 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt werden.[105] Die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass ein Widerruf auch im Falle der Ges...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 8. Form der Anfechtungserklärung

Rz. 321 Eine Form ist für die Anfechtung nicht vorgeschrieben. Anders beim Erbvertrag und beim gemeinschaftlichen Testament; dort muss die Anfechtungserklärung notariell beurkundet sein, § 2282 Abs. 3 BGB.[399]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Widerrufstestament, § 2254 BGB

Rz. 289 Das Widerrufstestament unterliegt den allgemeinen Formerfordernissen eines Testaments, es bedarf aber nicht derselben Form wie das widerrufene Testament. Ein notariell beurkundetes Testament kann durch ein privatschriftliches, ein privatschriftliches durch ein notarielles widerrufen werden. Der Widerrufswillen ist erforderlichenfalls durch Auslegung zu ermitteln.[370]mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Sicherung der Eigentumsübertragung)

Rz. 178 Muster 15.14: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Sicherung der Eigentumsübertragung) Muster 15.14: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Sicherung der Eigentumsübertragung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Anordnung der Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist zunächst von der Ernennung des Testamentsvollstreckers zu unterscheiden, auch wenn in der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch den Erblasser oder in der Ermächtigung eines Bestimmungsberechtigten durch den Erblasser zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung liegt.[58] Rz. 21 Während die eigentliche Anordnu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Heimbewohner und Heimbewerber

Rz. 433 Ratio legis war von Anfang an, d.h. seit der Gesetzesinitiative im Jahr 1972, der Schutz vor Übervorteilung. Dabei sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich bereits Bewerber unter den Schutz des § 2 Abs. 1 S. 2 HeimG i.d.F. vom 7.8.1974,[481] dem Vor-Vorläufer des heutigen § 5 Abs. 3 (zwischendurch § 4 Abs. 3) HeimG, fallen.[482] Auf den generalpräventiven...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe beweglicher Sachen

Rz. 233 Muster 15.24: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe beweglicher Sachen Muster 15.24: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Herausgabe beweglicher Sachen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antr...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Allgemeines

Rz. 164 Dass eine Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach herrschender Rechtsprechung vor dem Erbfall nicht in Betracht kommt, wurde bereits oben (vgl. Rdn 98) dargestellt. In streitigen Fällen wird nach dem Erbfall der zur Erlangung der Eigentumsübertragungserklärung (Auflassung, § 925 BGB) und Grundbucheintragungsbewilligung (§ 19 GBO) zu führende P...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Erbverträge, Art. 25 EuErbVO

Rz. 60 Art. 25 EuErbVO regelt die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung von Erbverträgen. Dabei unterscheidet Art. 25 EuErbVO zwischen einseitigen (Abs. 1) und mehrseitigen (Abs. 2) Erbverträgen. Das nach Art. 25 EuErbVO bestimmte Recht ist unwandelbar.[78] Rz. 61 Der Begriff des Erbvertrages ist in Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO legal definiert: Zitat eine Ver...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 12. Notarielle Besonderheiten, Kosten

Rz. 59 Wenn der Notar vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, trifft ihn die Meldepflicht, erbfolgerelevante Urkunden beim Nachlassgericht einzureichen, vgl. § 34a BeurkG. Die Meldepflicht greift unabhängig davon, ob die Ablieferung zur besonderen amtlichen Verwahrung vorgeschrieben ist (Testamente, § 34 Abs. 1 BeurkG) oder gar zur Disposition der Beteiligten steht (Erbvert...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) OLG Frankfurt, Urt. v. 30.1.1997

Rz. 624 Errichtet jemand ein Testament, in dem er zu seinem Erben eine andere Person als den gesetzlichen Erben einsetzt, so hat Letzterer zu Lebzeiten des künftigen Erblassers kein schutzwürdiges Interesse daran, im selbstständigen Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lasse...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Testierfreiheit zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 29 Ein Ehegattentestament oder ein gemeinschaftliches Testament eingetragener Lebenspartner (§ 10 LPartG) ist hinsichtlich seiner wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des Erststerbenden bindend, § 2271 Abs. 2 BGB, § 10 LPartG. Von Wechselbezüglichkeit spricht man, wenn die Verfügung des einen Ehegatten/Lebenspartners nicht ohne die des anderen getroffen worden wäre....mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Aufhebungsantrag/Scheidungsantrag/Zustimmung zur Scheidung

Rz. 503 Neben den zuvor genannten Auflösungsfällen umfasst die Verweisung auf § 2077 BGB auch die in § 2077 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB der Auflösung gleichgestellten Fälle. Demnach führt eine wirksam erhobene und begründete Aufhebungsklage ebenso wie ein bereits zugestellter und begründeter Scheidungsantrag zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments. Hat der andere Ehega...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB. Rz. 288...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / I. Einleitung

Rz. 95 Mit der besonderen amtlichen Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen soll sichergestellt werden, dass Testamente nicht manipuliert werden und ihre Existenz nicht geheimbleibt. Nach § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG soll der Notar veranlassen, dass das Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird. Diese Regelung gilt nach § 34 Abs. 2 BeurkG entsprech...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Vor dem Erbfall

Rz. 386 Der erbvertraglich eingesetzte Erbe oder auch der sog. Schlusserbe beim "Berliner Testament" hat vor dem Tode des Erblassers – beim Berliner Testament des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Lebenspartners (§ 10 LPartG) – kein übertragbares Anwartschaftsrecht, das schon pfändbar wäre.[337] Auch außerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments oder...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Durchsetzung der Ablieferungsanordnung

Rz. 135 Wird nach Ablauf der in der Ablieferungsanordnung gesetzten Frist das Testament gleichwohl nicht abgeliefert, kann das Amtsgericht die Ablieferung erzwingen, §§ 358, 86 FamFG. Dazu kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden, § 35 Abs. 1 und 3 FamFG. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigen, § 35 Abs. 3 FamFG. Es kann auch Zwan...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Auseinandersetzungsvereinbarung (§ 2204 BGB)

Rz. 220 Muster 13.47: Auseinandersetzungsvereinbarung (§ 2204 BGB) Muster 13.47: Auseinandersetzungsvereinbarung (§ 2204 BGB) Vereinbarung über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen _________________________ Zwischen _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des am ___________________...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 84 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Direkterwerb – kein Durchgangserwerb

Rz. 124 Die dingliche Surrogation sorgt dafür, dass die Rechtsinhaber des ursprünglichen Nachlassgegenstands, also die Miterben, keine Schmälerung ihrer Rechtsposition erleiden. Die Miterben erhalten kraft Gesetzes eine gleichwertige Rechtsposition am Ersatzgegenstand und sind nicht auf die Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche angewiesen. Es findet also kein Durchgangser...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Rz. 71 Die Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" in einem privatschriftlichen Testament lassen u.U. trotzdem eine Auslegung für Vollerbschaft und Schlusserbenstellung zu.[96] Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich, dass Nacherben nach dem Tod des Letztversterbenden ihre Kinder sein sollen, ist von der Anordnung...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Der Zweck des § 2306 BGB

Rz. 56 Das Pflichtteilsrecht hat den Zweck, dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteilsanspruch ohne Abstriche zukommen zu lassen. Um den Pflichtteil "auf kaltem Wege" auszuhöhlen, könnte ein Erblasser auf den Gedanken kommen, einen Pflichtteilsberechtigten zwar zum Erben einzusetzen, ihn aber mit Vermächtnissen, Auflagen etc. so zu beschweren, dass dem Pflichtteilsberecht...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verwirkungs- und Strafklauseln

Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte solle nichts bzw. nur den Pflichtteil...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Ausschlagungsfrist des Erben

Rz. 46 Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist gem. § 1944 Abs. 1 BGB sechs Wochen und beginnt ab Kenntnis der Berufung zum Erben. Erfolgt diese aufgrund Verfügung von Todes wegen, so beginnt die Frist nicht vor Verkündung der Verfügung von Todes wegen zu laufen (§ 1944 Abs. 2 BGB). Für die Ausübung des Wahlrechts nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die Frist erst ab Ke...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers

Rz. 473 Erforderlich ist ein Auflehnen gegen den wahren Willen des Erblassers.[519] Im Grundsatz wird das bewusste Sich-Widersetzen, ein bewusster Verstoß gegen Anordnungen des Erblassers verlangt, damit die Verwirkungsklausel ihre Rechtswirkung entfaltet.[520] Rz. 474 Eine derartige Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers mit der Verwirkungsfolge liegt u.a. in jede...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Allgemeines

Rz. 54 Das Errichtungsstatut behandelt die Frage nach der kollisionsrechtlichen Bestimmung der materiellen Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen. Die Verfügung von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. d EuErbVO legal definiert als: Zitat ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag; Die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen sind in den Art. 24 ff...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Muster: Nießbrauchseinräumung (Untervermächtnis) an einem Grundstück

Rz. 189 Muster 15.16: Nießbrauchseinräumung (Untervermächtnis) an einem Grundstück Muster 15.16: Nießbrauchseinräumung (Untervermächtnis) an einem Grundstück Vertrag über die Einräumung eines Grundstücksnießbrauchs I. Rechtsverhältnisse Der Unterzeichnete _________________________ wurde Miterbe am Nachlass seines am _________________________ verstorbenen Vaters ________________...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Schenkung mit Ausgleichungspflicht

Rz. 47 Nach der BGH-Rechtsprechung beeinträchtigt eine Schenkung an einen Mit-Schlusserben die übrigen Schlusserben nicht, wenn die gewährte Schenkung in der Erbteilung nach § 2050 Abs. 3 BGB auszugleichen ist. Der BGH im Urt. v. 23.9.1981:[88] Zitat 1. Wer durch bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament seine beiden Söhne zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt hat, darf ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Katastrophenklausel

Rz. 426 Die sog. Katastrophenklausel regelt den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist in einem derartigen Fall eine gegenseitige Erbeinsetzung gegenstandslos.[514] Hieraus wiederum folgt, dass Erben eines jeden Ehegatten seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind. Gleichzeitig versterben bedeutet hierbei Versterbe...mehr