Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 30 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Rechtswirkung der gegenseitigen Abhängigkeit

Rz. 41 Das Gesetz nimmt Rücksicht darauf, dass ein Ehegatte seine Verfügungen im Vertrauen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten trifft, von denen er – weil ein Entschluss zum gemeinsamen Testieren vorausgegangen ist – Kenntnis hat. Hätte der eine Ehegatte nicht in bestimmter Weise testiert, so hätte auch der andere nicht in dieser konkreten Weise verfügt. Aus diesem Gru...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Feststellungsinteresse

Rz. 267 Nach der Rechtsprechung besteht ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments des Betreuten, wenn für diesen aufgrund der bestehenden Testierunfähigkeit keine andere rechtliche Möglichkeit besteht, das unwirksame Testament zu widerrufen. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge handelt nicht pfl...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Definition der Testierfähigkeit

Rz. 205 Eine gesetzliche Definition der Testierfähigkeit fehlt.[249] Das OLG Frankfurt[250] definiert die Testierfähigkeit wie folgt: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, ein Testament zu errichten, abzuändern oder aufzuheben. Sie ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit, gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (§ 2229 BGB); vgl. BayObLG F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung

Rz. 21 Muster 14.1: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung Muster 14.1: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[21] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn ______________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 4. Muster: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten

Rz. 97 Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist Herr _________________________, handelnd im eigenen Namen und als Bevollmächtigter aufgrund Vollmacht im notariellen Testament der am ___...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Ausschließung des Notars als Beurkundungsperson

Rz. 177 Absolut wirkende Ausschließungsgründe sind in § 6 BeurkG aufgezählt. Danach ist der Notar ausgeschlossen bei der Beurkundung von Willenserklärungen, die er selbst, sein Ehegatte oder eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war, abgibt, oder wenn ein Vertreter für diese Personen handelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift macht die Beurkundung als ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einführung

Rz. 68 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte nach ihrer Errichtung zum Tragen kommt. Das heißt, dass der Berater be...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Formvorschriften

Rz. 48 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testaments entsprechende Anwendung, §...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Begriff der Wechselbezüglichkeit

Rz. 37 Unter Wechselbezüglichkeit versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll", § 2270 Abs. 1 BGB.[51] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn nicht auch der ander...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Anordnung des Vermächtnisses

Rz. 3 Das Vermächtnis kann durch Testament (§ 1939 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB), im letzteren Falle vertragsmäßig (§ 2278 Abs. 2 BGB) oder einseitig, angeordnet werden, in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich, § 2270 Abs. 3 BGB. Die Entstehung des Vermächtnisses regeln die §§ 2176 ff. BGB; vor dem Erbfall besteht lediglich eine Hoffnung, aber keine gesiche...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände

Rz. 144 Muster 14.21: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände Muster 14.21: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen Unter Vorlage der beiliegenden Vol...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen

Rz. 55 Muster 14.6: Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen Muster 14.6: Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen An das[69] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen Unter Vorlage der beiliegenden Vollm...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 77 Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann einer von ihnen einseitig eine wechselbezügliche Verfügung nur in der Form des Rücktritts vom Erbvertrag widerrufen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB: Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privats...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Widerruf des Widerrufs

Rz. 301 Wird das Widerrufstestament seinerseits widerrufen, so ist im Zweifel das Ausgangstestament wirksam (§ 2257 BGB), als ob es nicht widerrufen worden wäre. Diese Regel gilt nur für das Widerrufstestament des § 2254 BGB, nicht auch für andere Arten des Widerrufs.[384] Aus § 2258 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass das Ausgangstestament ex tunc wirksam wird ("wie wenn es nicht ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Formungültigkeit einer teilweise unlesbaren letztwilligen Verfügung

Rz. 152 Fraglich ist, nach welchen Grundsätzen der Inhalt eines eigenhändigen Testaments "rekonstruiert" wird, wenn der Wortlaut selbst wegen teilweiser Unleserlichkeit nicht ohne weiteres festgestellt werden kann. Das Kammergericht führt in seinem Beschl. v. 20.3.1998[191] aus, dass die Feststellung, wie der vom Erblasser niedergeschriebene Text seinem Wortlaut nach laute, ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Schweigepflicht des Arztes

Rz. 163 Der Arzt hat gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, es sei denn, er ist von der Schweigepflicht entbunden (§ 385 Abs. 2 ZPO). Die Umstände betreffend die Geschäftsfähigkeit gehören zur ärztlichen Schweigepflicht und sind dem Arzt auch im weit zu fassenden Sinne "anvertraut" gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.[170] Die ärztliche Schweigepflicht endet nich...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Minderjährige Erblasser

Rz. 195 Ein Minderjähriger ist erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres testierfähig (§ 2229 Abs. 1 BGB). Ein minderjähriger Testator kann kein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB errichten; er ist auf die Form des beurkundeten Testaments durch Erklärung oder durch Übergabe einer Schrift angewiesen (§§ 2233 Abs. 1, 2232 BGB). Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Ausschlagung eines Vermächtnisses

Rz. 75 Muster 15.2: Ausschlagung eines Vermächtnisses Muster 15.2: Ausschlagung eines Vermächtnisses Einschreiben mit Rückschein An die Erben 1. _________________________, 2. _________________________, 3. _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________ hier: Geldverm...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / g) Muster: Klage Nacherbe auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Rz. 137 Muster 14.19: Klage Nacherbe auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Muster 14.19: Klage Nacherbe auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / III. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen

Rz. 482 Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verwitwet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für d...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten

Rz. 88 Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte P...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Muster: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung

Rz. 130 Muster 15.12: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung Muster 15.12: Vermächtniserfüllung gegen Vermächtniskürzung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Vermächtniserfüllungsvertrag...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Voraussetzungen der Testierfähigkeit

Rz. 216 Grundsätzlich kann ein Testament errichten, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, §§ 2229 Abs. 1, 2233 Abs. 1 BGB. Zum Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich, § 2275 Abs. 1 BGB. Ein Minderjähriger kann mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einen Erbvertrag schließen, § 2275 Abs. 2 BGB. Rz. 217 Die Tatsache, das...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IV. Muster: Einzeltestament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 483 Muster 3.28: Einzeltestament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Nacherbentestamentsvollstreckung Muster 3.28: Einzeltestament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Nacherbentestamentsvollstreckung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, unverheiratet, bin deutsch...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / II. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung

Rz. 481 Muster 3.26: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung Muster 3.26: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft und Anordnung einer überquotalen Teilungsanordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, geschi...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VIII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last

Rz. 487 Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger u...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan

Rz. 150 Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan Muster 14.23: Klage des Nacherben auf Zustimmung zu einem Wirtschaftsplan An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – w...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 63 Bei der Vorlage von beglaubigten Abschriften der Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins. Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anstellen, weil das Grundbuchverfahren ein ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Auflösung der Ehe

Rz. 502 § 2268 BGB verweist auf § 2077 BGB und damit auf die Aufhebung der Ehe (§ 1313 S. 2 BGB), die Auflösung im Falle der Wiederverheiratung nach zu Unrecht erfolgter Todeserklärung (§ 1319 Abs. 2 S. 2 BGB) sowie die Scheidung (§ 1564 S. 2 BGB). Für diese Fälle ordnet § 2268 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments an.mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses

Rz. 486 Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen s...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Muster: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 380 Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens un...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB

Rz. 4 Wird einer Person ein bestimmter Anteil des Nachlasses zugewendet (als Bruchteil oder als Prozentsatz des Vermögens), so ist mit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB – sofern kein anderer Erblasserwille vorrangig festzustellen ist –, also bei verbleibenden Zweifeln, davon auszugehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erbe eingesetzt ist. Jedoch steht es dem Erblass...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 116 Erblasser E hat ein notarielles Testament errichtet. Er will es widerrufen.mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Wegfall durch letztwillige Verfügung des Erblassers

Rz. 77 Einen lebzeitigen Wechsel der Person des Bezugsberechtigten kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich jederzeit vornehmen. Dann leistet die Versicherung an den neuen Bezugsberechtigten, die Frage einer Rückforderung stellt sich dann nicht. Eine Änderung der Bezugsberechtigung ist im Deckungsverhältnis zwingend dem Versicherer mitzuteilen. Es kann aber vorkommen, dass ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB)

Rz. 218 Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Plan [392] über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen _________________________ I. Feststellungen zur Erbfolge und zur Testamentsvollstreckung Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgerichts _________________________ – Nach...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 7. Muster: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil

Rz. 201 Muster 15.20: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil Muster 15.20: Nießbrauchseinräumung an einem Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind heute: Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Vertrag über die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Erbt...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Erbscheinsantrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 214 Muster 7.42: Erbscheinsantrag eines Nachlassgläubigers Muster 7.42: Erbscheinsantrag eines Nachlassgläubigers An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Erbscheinsantrag zum Zwecke der Zwangsvollstreckung Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des _________________________ an. In seinem Namen beantrage ich die Erteilung ein...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / dd) Aufrechterhaltungswille – § 2268 Abs. 2 BGB

Rz. 505 Für die Fälle der Eheauflösung und die ihr gleichgestellten Fälle wird das Alles-oder-nichts-Prinzip des § 2268 Abs. 1 abgemildert. Die Verfügungen bleiben insoweit wirksam als anzunehmen ist, dass sie auch für einen solchen Fall getroffen sein würden. Die Aufrechterhaltung ist also keine Folge einer Umdeutung; die Verfügung bleibt vielmehr von vornherein wirksam.[59...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (a) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 179 Bezüglich des Inhalts- und Erklärungsirrtums gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch insofern bestehen, als sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[137] Rz. 180 Das obje...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 264 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Rz. 265 Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einem gemeinschaftlichen "Berliner" Testament haben sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die beiden gemeinschaftlichen Kinder je hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Nach dem Tod der Ehefrau nimmt der überlebende Ehemann die Alleinerbschaft an und heiratet mehrere Jahre später ein zweites Mal. Von dem Anfechtungsrecht analog §§ 2281, 2079 BGB macht er keinen ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Formelle Zulässigkeit

Rz. 5 Der Erblasser kann nach § 1066 ZPO in Form einer letztwilligen Verfügung alle oder bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund (Inhalt und Auslegung der Verfügung von Todes wegen) in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf ein Schiedsgericht übertragen, soweit der Streitgegenstand vergleichsfähig ist.[2] Das Schiedsgericht kann im Rahmen ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Rechtswahl und internationale Zuständigkeit

Rz. 104 Neben inhaltlichen Erwägungen, die in erster Linie für die Rechtswahl auf das Staatsangehörigkeitsrecht maßgeblich sein werden, kann auch eine Verlagerung der internationalen Zuständigkeit zu den Gerichten des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, als Aspekt in die Gestaltungsüberlegungen einbezogen werden. Die Verordnung sieht dafür zwei Möglichk...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Berührungspunkte mit Herausgabeansprüchen nach § 2287 BGB

Rz. 179 Für bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Erbvertrags-Erben gem. § 2287 BGB – bzw. analog eines in einem gemeinschaftlichen Testament bindend eingesetzten Erben – gegen einen Beschenkten muss auch eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben zu bejahen sein. Sie ist u.a. zu verneinen bei einer zu Lasten des beschenkten vertraglichen Mit-Schlusserben vom Erblas...mehr