Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 3 Testament für Patchwork... / h) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 82 Bei Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall erwirbt der Begünstigte mit Eintritt des Erbfalls einen direkten Leistungsanspruch gegen den Versprechenden. Bei Lebensversicherungen ist der Versprechende das Versicherungsunternehmen, bei Sparkonten zugunsten Dritter auf den Todesfall die Bank. Im Rahmen dieser Gestaltungen drängen sich gerade im Hinblick auf den Pfli...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / III. Rechtsnachfolge von Todes wegen in Anteile an Kapitalgesellschaften

1. Zivilrecht a) Grundsatz Rz. 127 Anteile an Kapitalgesellschaften sind vererblich. Diese Vererblichkeit ist zwingend und kann nicht durch Satzungsbestimmungen eingeschränkt werden. Der Anteil an einer GmbH fällt, solange er nicht geteilt wird (durch Beschluss der Gesellschafter, § 46 Nr. 4 GmbHG, oder – vorzugswürdig – aufgrund einer Satzungsregelung) der Erbengemeinschaft a...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Tod des spendablen Partners

1. Entwicklung der Rechtsprechung Rz. 52 Wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rdn 29 ff.) hat der BGH das Ausgleichsverbot im Bereich wesentlicher Beiträge eines Partners zur gemeinsamen Lebensgemeinschaft mit seinen Urteilen vom 9.7.2008[189] aufgegeben für die Fälle, in denen die Lebensgemeinschaft durch Trennung endet. Zu der Konstellation, dass sie durch den Tod des zuwenden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verfügung von Todes wegen

1. Form Rz. 93 Die Verfügung von Todes wegen muss als öffentliche Urkunde formgültig errichtet sein. Anders als bei Erbscheinen kann es sich dabei jedoch auch um ausländische öffentliche Urkunden handeln. Rz. 94 Nach deutschem Recht kommen Testamente und Erbverträge (§ 2276 BGB) zur Niederschrift eines deutschen Notars oder eines Berufskonsuls oder Konsularbeamten in Betracht ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Lösungsvariante: Pflichtteilsstrafklausel, Jastrowsche Klausel und Wegfall der Wechselbezüglichkeit/Bindungswirkung

Rz. 11 Kommt es nicht zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags, so können die Abkömmlinge des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil verlangen und damit die beabsichtigte Nachfolgeplanung empfindlich aus dem Gleichgewicht bringen. Für diesen Fall sollte in der Verfügung von Todes wegen zumindest eine Pflichtteilsstrafklausel angeordnet werden. Mit einer solchen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 4 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

Die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes erfolgt erst nach Durchführung der in § 98 Satz 1 Nrn. 1 bis 7a SGB VI genannten Berechnungsvorschriften. Innerhalb dieser Einkommensanrechnung gelten weitere Rangfolgen für den Fall, dass mehrere Renten wegen Todes aus der Rentenversicherung bezogen werden, neben einer Rente wegen Todes eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Tod eines Gesellschafters

Rz. 510 Der Geschäftsanteil an einer GmbH fällt ohne weiteres in den Nachlass. Wer einen Gesellschaftsanteil erbt,[1735] entscheidet sich allein nach dem Erbrecht, also nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Dies ist häufig eine unerwünschte Rechtsfolge. Anders als bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen kann auf die Vererbung nicht durch die Satzung Einfluss genomm...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Änderungsvorbehalt beim Ehegattentestament

Rz. 34 Beim gemeinschaftlichen Ehegattentestament realisiert sich die Bindungswirkung durch die Wechselbezüglichkeit des § 2270 BGB. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertrag als auch beim Ehegattentestament nur die Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen (§§ 2278 Abs. 2, 2271 Abs. 3 BGB). Als wechselbezüglich gilt die Verfügung eines Ehegatten, die er nicht o...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen bei Tod eines Kommanditisten

Rz. 797 Nach dem Tod eines Kommanditisten wird die KG nach der gesetzlichen Regelung – anders als beim Tod eines Komplementärs – mit den Erben fortgesetzt, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Bestimmung trifft (§ 177 HGB). Das Gesetz stellt die Kommanditbeteiligung also vererblich. Rz. 798 Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen beim Tod eines Komplementärs un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Einführung in die Entg... / 2.2 Versorgungsfall "Tod"

Eine Hinterbliebenenversorgung im steuerlichen Sinne wird nur anerkannt, wenn im Todesfall ausschließlich Leistungen an die Witwe/den Witwer des Arbeitnehmers, die Kinder[1], den früheren Ehepartner oder den Lebensgefährten fließen. Begünstigt ist auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft. Sofern es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft [2] handelt, ist die H...mehr

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Nachversicherung / 2.1 Nachversicherung bei Ausscheiden durch Tod

Die Nachversicherung ist bei Ausscheiden durch Tod auch durchzuführen, wenn kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung besteht, jedoch unter Berücksichtigung der Nachversicherungszeiten ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend gemacht werden kann (Hinterbliebener muss vorhanden sein).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliche Regelungen bei Tod eines Gesellschafters

Rz. 791 Nach den gesetzlichen Regelungen löst der Tod eines Gesellschafters einer KG nach Art der Gesellschafterstellung unterschiedliche Rechtsfolgen aus. a) Rechtsfolgen bei Tod eines Komplementärs Rz. 792 Der verstorbene Komplementär scheidet aus der KG aus, während diese gleichzeitig von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt wird, sofern der Gesellschaftsvertrag keine ab...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder des Prokuristen

Rz. 37 Der Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts führt nach § 52 Abs. 3 HGB nicht zum Erlöschen der Prokura. Die Prokura bleibt zwingend bestehen. Insoweit weicht § 52 Abs. 3 HGB von §§ 168 Satz 1, 672 BGB ("im Zweifel") ab. Zweck des § 52 Abs. 3 HGB ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs. Denn auch nach dem Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder bei unkl...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Tod eines Gesellschafters

Rz. 331 Nach herrschender Meinung führt der Tod des Hauptbeteiligten nach § 727 BGB a.F., nun nach § 740a Abs. 1 Nr. 3 BGB, zur Auflösung der nicht rechtsfähigen Unterbeteiligungsgesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine Fortsetzungsklausel enthält.[410] Dies wird im Hinblick auf die Unterbeteiligung z.T. als unbillig angesehen, da sich die Unterbeteiligung re...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Tod des persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 1193 Bei der typischen GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH der einzige persönlich haftende Gesellschafter.[1574] Die GmbH ist als juristische Person unsterblich, sodass es insoweit keiner Nachfolgeregelung bedarf. Dies gilt aber nur für die Nachfolge in die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und nicht auch für die Anteile an der Komplementär-GmbH. Die ...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / B. Weiterbenutzung der gemeinsamen Wohnung nach dem Tod des Partners

Rz. 2 Soll er nach dem Tod des Allein-Eigentümers die Wohnung alleine weiter bewohnen können, bietet sich ein aufschiebend auf den Tod des Eigentümers befristetes Wohnrecht an, welches schon zu Lebzeiten durch Eintragung im Grundbuch nach § 1093 BGB abgesichert wird, wenn nicht schon eine Erb- oder Vermächtniseinsetzung erfolgt. Rz. 3 Erwerben die Partner eine Immobilie in Br...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / I. Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung

Rz. 9 Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung § 1 Einleitung Wir, die Ehegatten _________________________, gebo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Rechtsfolgen bei Tod eines Komplementärs

Rz. 792 Der verstorbene Komplementär scheidet aus der KG aus, während diese gleichzeitig von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt wird, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung trifft (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bleibt also mangels abweichender vertraglicher Bestimmung die gesetzliche Regelung anwendbar, treten die Erben nicht in die Gesellsch...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / C. Rechtsnachfolge von Todes wegen

I. Einzelunternehmen in der Nachfolge 1. Zivilrecht Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Tod eines Kommanditisten

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz auss...mehr

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Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.3 Tod der ausgleichsberechtigten Person

2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Eine Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichsberechtigte Person ist verstorben. Die ausgleichsberech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Verfügung von Todes wegen und Eröffnungsniederschrift

I. Allgemeines Rz. 91 Öffentliche Testamente reichen grundsätzlich nach Abs. 1 u. 2 ebenfalls für den Nachweis der Erbfolge aus. Das GBA hat hier besondere Prüfungspflichten. Im Rahmen des Abs. 1 S. 2 hat das GBA auch andere öffentliche Urkunden als die Verfügung von Todes wegen zu berücksichtigen, vor allem Personenstandsurkunden.[156] Deswegen kommt ein Verlangen nach Beibr...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / B. Weiterbenutzung der Wohnung nach dem Tod des Partners

Rz. 8 Hierzu kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe oben § 5 Rdn 2 ff.).mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 10. Tod eines Partners

a) Gesetzliche Regelung Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu. b) Vertragliche Regelungen Rz. 1377 Die geset...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verhältnis des ENZ zu öffentlich beurkundeten Verfügungen von Todes wegen

Rz. 90 Das ENZ beseitigt nicht die bisherige Verwendbarkeit ausländischer öffentlich beurkundeter Testamente.mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 61 Den Tod des Zuwendungsempfängers wird man hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung anders behandeln müssen als den Tod des spendablen Partners.[209] Hier dürften Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Trennung der Partner gelten.[210] Rz. 62 Die Konstellation, dass die Partnerschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers endet, war, soweit ersichtlich, schon ...mehr

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Kombinationsleistung (Pfleg... / 3.3 Tod des Pflegebedürftigen

Verstirbt der Pflegebedürftige, wird bei der Kombinationsleistung der Anteil der Geldleistung bis zum Tod des Pflegebedürftigen gezahlt. Hatte der Pflegebedürftige eine feste Quote für die Kombinationsleistung gewählt, gilt diese auch für den Sterbemonat, sodass der Anteil der Geldleistung bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt wird. Hat sich der Pflegebedürftige jedoch nicht...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / L. Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung

Rz. 12 Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidu...mehr

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Rentensplitting / 2.4 Splitting nach dem Tod eines Partners

Stirbt einer der Ehegatten bzw. Lebenspartner vor Eintritt der Voraussetzungen für das Splitting, so kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner die Erklärung auf Durchführung des Rentensplittings allein abgeben. Die Erklärung muss allerdings innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten/Lebenspartners erfolgen. Innerhalb dieser Frist könnte zunächst auch erst ...mehr

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Ehegatten / 4 Tod des Ehegatten

Bei Tod des Ehegatten bestehen für den überlebenden Ehegatten Versorgungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung[1] und/oder ggf. in der Unfallversicherung. Entsprechende Ansprüche bestehen auch im Versorgungsrecht (z. B. für Anspruchsberechtigte nach dem Opferentschädigungsgesetz). Achtung Neue Anspruchsgrundlage ab 2024 Ab dem 1.1.2024 wird das Opferentschädigungsge...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 40 Für Verfügungen von Todes wegen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen, jedoch mit einigen Besonderheiten. Der Notar soll die Testamentsniederschrift in einen Umschlag nehmen und mit dem Prägesiegel verschließen. Das verschlossene Testament ist unverzüglich in amtliche Verwahrung zu bringen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG).[41] Ein ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Ermittlungen im Fall des Todes des Berechtigten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 3 Im Fall des Todes des eingetragenen Berechtigten ist das Grundbuchamt hinsichtlich des Nachweises der Erbfolge, des Bestehens einer fortgesetzten Gütergemeinschaft und der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über den Nachlassgegenstand nicht an die Vorschrift des § 35 GBO gebunden. Es ist berechtigt, von der Beibringung eines Erbscheins, eines öffentlich...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / D. Vermögensausgleich bei Tod nach neuer Rechtsprechung

Rz. 51 Nach seinen Grundsatzurteilen vom 9.7.2008 zum Vermögensausgleich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Trennungsfall[187] hat sich der BGH in einem Grundsatzurteil vom 25.11.2009[188] mit den Folgen ihrer Auflösung durch den Tod eines Partners beschäftigt. Gestorben war der spendable Partner, welcher seiner Partnerin Zuwendungen gemacht hatte. Nach dem Urteil steh...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Tod eines Gesellschafters

Rz. 62 Im Fall des zwischenzeitlich eingetretenen Todes eines Gesellschafters ist der Gesellschaftsvertrag in Form des § 29 GBO vorzulegen, um eine Anwendung besonderer Nachfolgeklauseln oder die Geltung des bis 1.1.2024 geltenden § 727 BGB nachzuweisen.[157] Nach dem Tod des Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragenen GbR stellt die B...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / H. Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen

I. Allgemeines Rz. 58 Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge [56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist da...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Tod des Gesellschafters

Rz. 551 Stirbt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. Die Mitgliedschaft ist nicht ohne Weiteres vererblich. Das kann mit einer Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag erreicht werden.[879] Stirbt bei einer Zweipersonengesellschaft der eine Gesellschafter und ist der andere sein Alleinerbe, erlischt die OHG.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Öffentliche Verfügung von Todes wegen und Eröffnungsniederschrift, § 35 Abs. 1 S. 2 GBO

a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Rechtsnachfolge von Todes wegen in den Gesellschaftsanteil

a) Gesetzliche Regel Rz. 357 Nach dem MoPeG (s. unter Rdn 25 ff.) führt der Tod eines Gesellschafters gem. der neuen gesetzlichen Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern – wie bei den Personenhandelsgesellschaften (§ 131 HGB n.F.) – zum Ausscheiden des Gesellschafters. Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzun...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 114 Die Eintrittsklausel[205] ist gleichfalls eine rechtsgeschäftliche (Nachfolge-)Klausel. Denn sie zielt i.R.d. zivilrechtlich Möglichen auf eine Rechtsnachfolge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, und zwar unabhängig von einer eventuellen Erbenstellung des Nachfolgers. Da sie die Nachfolge nicht unmittelbar anordnet, sondern von der Ausübung eines Gestaltungsrec...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vererblichkeit / Tod des Gesellschafters

Rz. 208 Der Geschäftsanteil einer GmbH fällt – anders als bei der Personengesellschaft – ohne weiteres in den Nachlass und kann so an gesellschaftsfremde Dritte fallen. Da dies häufig unerwünscht ist, empfiehlt es sich entspr. Regelungen in die Satzung der GmbH aufzunehmen.[594] In der Satzung können der oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters verpflichtet werden den ...mehr

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§ 6 Mietwohnung / D. Tod des Mieters

Rz. 8 Sind beide Partner Mieter und stirbt einer von ihnen, so wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Partner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563a Abs. 2 BGB). Rz. 9 Ist nur ein Lebensgefährte Mieter und stir...mehr

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Rentensplitting / 6.2 Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Ein Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten könnte sich lohnen, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht und durch das Rentensplitting einen Anspruch auf Erziehungsrente erlangen würde; hier ist zu beachten, dass erzieltes Einkommen ggf. auf die Erziehungsrente anzurechnen ist, dauerhaft hohe Einkünfte bezieht und...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / c) Lösungsvariante: Bedingtes Quotenvermächtnis

Rz. 19 Im Beispielfall (vgl. Rdn 8) würde dem F beim Tode der B neben seinem Erbteil von ¼ noch ein Pflichtteilsrestanspruch aus § 2305 BGB zustehen. Die Höhe des Anspruchs würde sich nach § 2311 BGB auch aus dem gesamten Nachlass des A berechnen, den die B ja nach dessen Ableben als Alleinerbin geerbt hat. Diesem Ergebnis kann entgegengewirkt werden, indem der A für den Fall...mehr