Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 9 Rund um die Beerdigung / V. Beförderung der Leiche

Rz. 39 Auch die Beförderung der Leiche ist in der Regel in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Menschliche Leichen sind danach grundsätzlich "in würdiger und gesundheitlich unbedenklicher Weise" zu befördern.[16] Rz. 40 Die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets erfordert keine besondere Erlaubnis.[17] So ist es insbesondere zulässig, die Leiche unmit...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / IX. Zuwendungen unter Ehegatten und an Abkömmlinge

Rz. 77 Gestaltungsziel i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge ist i.d.R., Vermögen schon auf die nächste oder übernächste Generation zu transferieren. Es gibt aber in der Praxis auch häufig Situationen, in denen ein Ehegatte wünscht, Teile seines Vermögens lebzeitig auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn einer der Ehegatten vermögender ist als d...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / bb) Bestimmung des Bezugsberechtigten

Rz. 94 Wenn eine standardisierte Bezugsberechtigung nicht gewünscht wird, muss eine oder mehrere Personen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift benannt werden. In der Regel benennt der Versicherungsnehmer sich selbst für den Erlebensfall und für den Todesfall einen Dritten als Bezugsberechtigten. Es kommen jedoch zusätzliche Varianten in Betracht. Rz. ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 8. Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO (entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen) bzw. nach § 134 InsO (unentgeltliche Leistungen)

Rz. 153 Nach § 133 Abs. 2 InsO sind entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen i.S.d. § 138 InsO anfechtbar, wenn sie die Gläubiger unmittelbar benachteiligen. Die unmittelbare Benachteiligung muss sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Rz. 154 Unentgeltliche Leistungen des Erblassers können angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren vor der S...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 7. Prämie

Rz. 42 Die Prämie kann durch Einmalzahlung oder auch durch jährliche bzw. monatliche Zahlung erbracht werden. Diese setzt sich bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung zusammen aus:mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Einräumung eines Bezugsrechts hinsichtlich der Prämienrückgewähr

Rz. 163 Zusätzlich ist jedoch noch folgende Situation zu berücksichtigen: Wenn der Versicherungsnehmer während der Aufschubzeit [97] versterben sollte, kann je nach Vertrag ein Anspruch auf Rückgewähr bestehen. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Reihen-/(Einzel-)Grab

Rz. 185 Die übliche Bestattung in Einzelgräbern erfolgt in sog. Reihengrabstätten, die in einer Reihe angelegt werden und "der Reihe nach" für die in der Satzung festgelegte Ruhezeit vergeben und belegt werden (z.B. Reihe 20 Grab 4). Die Vergabe des Reihengrabes erfolgt durch einseitigen Verwaltungsakt.[270] Rz. 186 Das Nutzungsrecht wird erst anlässlich des Todesfalles erwor...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Wald- oder Baumbestattung

Rz. 112 Aus dem Wunsch der Verstorbenen heraus, nicht auf einem gemeindlichen Friedhof, sondern noch enger mit der Natur verbunden bestattet zu werden, ist die Bestattung der Aschenreste an den Wurzeln eines Baumes oder das Verstreuen der Aschereste in einem Friedwald oder Bestattungswald entstanden. Dabei wird die Asche des Verstorbenen entweder in einer biologisch abbaubar...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung der gesamten Lebensversicherung

Rz. 74 Wird eine bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Ehegatten oder Abkömmlinge schenkweise übertragen, d.h. wird die Stellung als Versicherungsnehmer übertragen, findet die Bewertung der Kapitallebensversicherung nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG Anwendung. Danach ist Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der Rückkaufswert. Bei dem ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Begriff der Besorgung der Leiche

Rz. 31 Unter der Besorgung der Leiche ist die "Reinigung, das Ankleiden, die Aufbahrung und Einsargung der Leiche" zu verstehen.[1] Üblicherweise wird die Besorgung der Leiche durch ein Bestattungsunternehmen ausgeführt. Auf Wunsch der Angehörigen können aber auch diese die Besorgung der Leiche selbst übernehmen oder sich an dieser beteiligen. Für das Reinigen und Ankleiden ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Beschaffenheit der Särge

Rz. 33 Die Beschaffenheit der Särge ist durch die Bestattungsgesetze der Länder und der sie ergänzenden Verordnungen geregelt. Dies liegt insbesondere daran, dass zum einen die Verwesung erleichtert, zum anderen aber bei Überführungen oder beim Vorliegen übertragbarer Krankheiten der Austritt von Verwesungsprodukten und Krankheitskeimen verhindert werden soll.[8] Bei Erdbest...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / V. Widerruf der Vollmacht

Rz. 75 Das Hauptinteresse des Erben wird dahin gehen, dass vom Konto nur noch Verfügungen getätigt werden, die in seinem Interesse sind. Die Vollmacht auf den Todesfall kann wirksam von jedem einzelnen Miterben gegenüber der Bank widerrufen werden, wenn der Erbe sich ausreichend legitimieren kann. Der oder die Erben können die Vollmacht widerrufen. Ein Widerruf kann in der Vo...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Fiktive Nachlasshöhe bei einem Bezugsrecht aus einer Risikolebensversicherung

Rz. 161 Bei einer Risikolebensversicherung auf den Todesfall gilt, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist und die Versicherungsleistung schenkungsweise zugewandt wurde, Folgendes: Die Schenkung entspricht dem Verkehrswert (ggf. auch einem – objektiv belegtem – höheren Veräußerungswert). Es wird derselbe Grundsatz angewandt wie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung. Rz...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Vermutung des § 330 BGB

Rz. 119 Nach § 330 BGB kann derjenige, der in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrag als Bezugsberechtigter benannt ist, die Leistung fordern. § 330 BGB stellt die Vermutung auf, dass im Zweifel ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt. Rz. 120 In den Nachlass fällt die Versicherungssumme, wenn der Bezugsberechtigte die Annahme der Leistung verweigert od...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist oftmals der einzige Weg, sich vor Zwangsvollstreckung aus dem Nachlass heraus zu schützen. Die Nachlassinsolvenz kann zu Rückforderungen von Grundstücksüberlassungen, sonstige Schenkungen wie Bezugsrechte aus Lebensversicherungen und Begünstigungen aus Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall führen. Für das Nachl...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / II. Formen letztwilliger Verfügungen

Rz. 33 Der Unternehmer kann seinen letzten Willen in einer einseitigen (Testament, §§ 2231 ff. BGB) oder einer zweiseitigen (gemeinschaftliches Testament, §§ 2265 ff. BGB und § 10 Abs. 4 LPartG; oder Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB) Verfügung von Todes wegen niederlegen. Die Frage, ob die mit einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag verbundene Bindungswirkung sac...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / IV. Sonstiges

Rz. 20 Das ZTR stellt viele weitere Dokumente als Entwurf zur Verfügung, die der Melder nutzen kann, beispielsweise den Aufdruck für den Testamentsumschlag (siehe Abschnitt I Nr. 1.3 der AV Nachlass bzw. TestVV) oder das Versendungsschreiben vom Melder an die Verwahrstelle bzw. von der Verwahrstelle zum Nachlassgericht bei Ablieferung im Sterbefall. Sie dienen der Arbeitserl...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 50 Dieselben Wertungen sprechen gegen die Sittenwidrigkeit vorheriger Pflichtteilsverzichte eines Sozialleistungsempfängers;[56] erst Recht gegen Leistungskürzungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (künftiger Pflichtteil ist kein "gegenwärtiges Vermögen") oder Kostenersatzpflichten gem. § 103 SGB XII (kein sozialwidriges Verhalten).[57] ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 60 Der Sozialhilfeträger als Gläubiger ist hingegen gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII uneingeschränkt berechtigt, den Pflichtteilsanspruch (auch vor dessen Geltendmachung)[93] auf sich überzuleiten und einzufordern, da die Pfändbarkeits- und Abtretbarkeitsbeschränkung ihm ggü. nicht gilt, Rdn 25. Auf den Träger der Grundsicherung für Arbeit Suchende ("Bürgergeld") geht der P...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 9. Leistungsfall, technische Abwicklung

Rz. 47 Bei der reinen Risikolebensversicherung tritt der Leistungsfall beim Tod der versicherten Person ein. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung tritt der Leistungsfall entweder am Ende der Vertragslaufzeit oder ebenfalls beim Tod der versicherten Person ein. Bei der Rentenversicherung tritt der Leistungsfall bei Erreichen des jeweiligen Rentenalters bzw. bei Rentenv...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Rechtsfolgen des Pflichtteilsverzichts

Rz. 133 Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist eine Unterart des Erbverzichts. Daher gelten die vorherigen Ausführungen sinngemäß für diese Art des Verzichtsvertrages, wobei allerdings teilweise wesentliche Abweichungen vorhanden sind. Als besondere Form des Erbverzichtsvertrags kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag nur persönlich abgeschlossen werden. Die Vertretung des (künf...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / VIII. Auflage

Rz. 117 Die Auflage ist eine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung oder einem Unterlassen verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung oder Unterlassung im eigenen Interesse zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch die Auflage kann aber auch dem Erben oder einem Dritten ein Vermögensvorteil zugewand...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 9. Beginn und Beendigung

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vorsorgevollmacht mit der Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde durch den Vollmachtgeber und der Aushändigung an die Bevollmächtigten wirksam, d.h., die Bevollmächtigten können ab diesem Zeitpunkt für den Vollmachtgeber rechtsgeschäftlich handeln. Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht ist es jedoch, dass die Bevollmächtigten erst dann für den Vo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 135 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / bb) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 206 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge.[178] Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger a...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 52 Danach wird der behinderte Angehörige nicht als Mit-/Vorerbe, sondern neben einem oder mehreren anderen Mit-/Erben als Vermächtnisnehmer mit einem Erwerb von Todes wegen, der mindestens in Höhe seiner Pflichtteilsquote liegt, eingesetzt. Das Vermächtnis ist dabei als Vorvermächtnis ausgestaltet und soll mit dem Tod des Behinderten gem. § 2191 Abs. 1 BGB an den oder di...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Ausnahmen bei natürlichen Personen

Rz. 28 Von der Beschränkung auf 30 Jahre macht das Gesetz in zwei Fällen durch Lösung der starren Frist Ausnahmen: Ordnet der Erblasser an, dass der Nacherbfall durch ein bestimmtes Ereignis in der Person des Vorerben oder Nacherben ausgelöst wird, oder tritt die Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben ein, tritt die Nacherbfolge auch noch nach Ablauf der 30-Jahresfrist ein, ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Testierfreiheit

Rz. 57 Von der Testierfähigkeit zu trennen ist die Testierfreiheit. Diese kann bspw. dadurch eingeschränkt sein, das der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder einer wechselbezüglichen und bindend gewordenen gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen testiert hat. Bei Vorliegen einer derartigen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen nichtig,...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 6. Unwiderrufliches Bezugsrecht

Rz. 108 Das unwiderrufliche Bezugsrecht wird oftmals gleich bei Beginn vereinbart bzw. auf Antrag des Versicherungsnehmers kann dem Bezugsberechtigten durch schriftliche Bestätigung des Versicherers mitgeteilt werden, dass der Widerruf ausgeschlossen ist und das Recht auf die Versicherungsleistung sofort und unwiderruflich zugewandt wird, § 9 Abs. 2 ALB. Rz. 109 Bei Einräumun...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (3) Eintrittsrecht

Rz. 165 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[513] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolg...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Rz. 162 Nach § 2215 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch auf Rechnung des Erben, ist § 2215 Abs. 1 BGB analog ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / aa) Privatschriftliches Testament

Rz. 69 Vom privatschriftlichen Testament ist zunächst ein bloßer Testamentsentwurf abzugrenzen. Bei diesem handelt es sich mangels Testierwillens nicht um ein gültiges Testament. Um den Testierwillen zu bejahen, muss der Erblasser die von ihm erstellte Testamentsurkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung ansehen oder zumindest in dem Bewusstsein gehandelt haben, d...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 3. Rechtslage und Erbrecht adoptierter Kinder vor dem 1.1.1977

Rz. 9 Erfolgte die Adoption bis zum 31.12.1976, wurde die Verwandtschaft des angenommenen Kindes zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten nicht aufgehoben. Daher behielt das adoptierte Kind sein volles Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den Blutsverwandten, § 1964 BGB a.F. Daneben erhielt das adoptierte Kind ein Erbrecht auf das Ableben des Annehmenden, es sei denn di...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Exkurs: Die Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 105 Gemäß Art. 1 EuGüVO hat die Verordnung im Wesentlichen den ehelichen Güterstand zum Regelungsumfang. Nach Art. 3 Abs. 1a EuGüVO fallen darunter "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten." Darüber hinaus jede Form von Vereinbarung über den ehelichen Güte...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erbscheinsverfahren

Rz. 73 Von zentraler Bedeutung bei Vor- und Nacherbschaft ist der Erbschein. Allein der Vorerbe ist nach dem Erbfall antragsberechtigt, nicht der Nacherbe. Nur der Nacherbe hat das Recht, Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins an das Nachlassgericht zu verlangen (§ 352b Abs. 1 FamFG i.V.m. § 2362 BGB). Dies ergibt sich aus § 352b Abs. 1 FamFG. Der Vorerbe hat darauf zu acht...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Neben einem Familienstammbaum sollte der Berater bei Ermittlung der Ausgangslage das Vermögen des Mandanten in einem Nachlassverzeichnis erfassen. Hierbei sollte insb. nach Immobilien, Betriebsvermögen, Vermögen im Ausland, Geld bzw. Barvermögen und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritt...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Ausschlagung bei nur vermeintlich überschuldetem Nachlass – was nun?

Rz. 27 Der Weg der Ausschlagung wird oft beschritten aufgrund der doch eher vagen Vermutung oder Angst, der Nachlass sei überschuldet, etwa weil der Erblasser sich lebzeitig in diese Richtung geäußert hat. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Schein getrogen hat und der Nachlass doch nicht überschuldet oder wertlos ist, wird der Mandant "sein Erbe" zurückhaben wollen...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes, zu dem er allein durch den Willen des Erblassers berufen ist, auch wenn er von anderer Seite zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.[86] Der Testamentsvollstrecker übt sein Amt aus eigenem Recht aus und hat eine weitgehend freie Stellung gegenüber den Erben. Auch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 38 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne Miterbe (Erbanfallsteuer). Die gesamthänderis...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Gewillkürter Erbe

Rz. 34 Der Antragsteller, der sich für sein Erbrecht auf eine Verfügung von Todes wegen als Berufungsgrund stützt, hat diese in seinem Antrag anzugeben. Die Verfügung von Todes wegen muss eröffnet sein. Die Eröffnung kann aber auch noch nach Antragstellung erfolgen. Die Verfügung von Todes wegen muss vom Antragsteller in der Urschrift vorgelegt werden. Liegt diese dem Nachla...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Ehescheidung und gemeinschaftliches Testament, § 2077 BGB

Rz. 55 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser den Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, § 2077...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Pflichtteilsverzicht und Unterhalt aus § 1586b BGB

Rz. 6 Überraschenderweise werden in Scheidungsvereinbarungen zwar regelmäßig Pflichtteilsverzichte aufgenommen, dabei aber die Reichweite von quasi "erbrechtlichen Unterhaltsansprüchen" völlig übersehen. Aufgrund der §§ 1615, 1360a Abs. 3 BGB gehen nämlich sämtliche Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen unter, sofern ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Fortsetzung der Folgesache Versorgungsausgleich gegen die Erben

Rz. 81 Im Falle des Todes vor Rechtskraft der Scheidung erwirbt der überlebende Ehegatte noch die Hinterbliebenenversorgung, die höher ist, als es die bei Durchführung des Versorgungsausgleichs erworbenen Anrechte wären. Er ist auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen. Rz. 82 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der E...mehr