Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 265 & Zuwendung Es empfiehlt sich in Abgrenzung zu einer Schenkung nach § 2301 BGB der Hinweis, dass es sich vorliegend um eine unbedingte Zuwendung handelt, also die Zuwendung nicht von dem Umstand abhängig ist, dass der Übernehmer den Übergeber überlebt. Lediglich die Erfüllung der (gemischten) Schenkung und damit der Vollzug des schuldrechtlichen Vertrags durch Auflass...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Aufnahme eines durch den Erblasser geführten Prozesses nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) durch den Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB)

Rz. 185 Muster 13.37: Aufnahme eines durch den Erblasser geführten Prozesses nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) durch den Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB) Muster 13.37: Aufnahme eines durch den Erblasser geführten Prozesses nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) durch den Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB) An das Landgericht – Zivilkam...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Bindung nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 31 Ob testamentarische Verfügungen im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zueinander stehen, entscheiden die Ehegatten/Lebenspartner selbst. Es kommt insofern also auf den Erblasserwillen an. Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne testamentarische Verfügung gesondert zu prüfen. Sie kann nicht angeordnet werden für Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckungsanordnung,...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Aufnahme eines gegen den Erblasser geführten Prozesses nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) gegen die Erben und den Testamentsvollstrecker (§ 2213 Abs. 1 BGB)

Rz. 187 Muster 13.39: Aufnahme eines gegen den Erblasser geführten Prozesses nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) gegen die Erben und den Testamentsvollstrecker (§ 2213 Abs. 1 BGB) Muster 13.39: Aufnahme eines gegen den Erblasser geführten Prozesses nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) gegen die Erben und den Testamentsvollstrecker (§ 22...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Genehmigung der Prozessführung des Erben durch den Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB) bei einem durch den Erblasser geführten Prozess nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO)

Rz. 186 Muster 13.38: Genehmigung der Prozessführung des Erben durch den Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB) bei einem durch den Erblasser geführten Prozess nach Unterbrechung durch Tod des Erblassers (§ 239 ZPO) Muster 13.38: Genehmigung der Prozessführung des Erben durch den Testamentsvollstrecker (§ 2212 BGB) bei einem durch den Erblasser geführten Prozess nach Unterbrech...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 417 Bei der Trennungslösung wird der überlebende Ehegatte hingegen (meist befreiter) Vorerbe und die Abkömmlinge der Ehegatten (oder Dritte) werden als Nacherben eingesetzt (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Trennungslösung" Rdn 489). Es kommt hier nicht wie bei der Einheitslösung zu einer Verschmelzung beider Vermögensmassen.[509] Der Überlebende erhält das Vermögen d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Nach dem Erbvertrag errichtete Verfügung von Todes wegen

Rz. 98 Sowohl ein späteres Testament als auch ein späterer Erbvertrag sind insoweit absolut unwirksam, als die Rechtsstellung des vertragsmäßig Bedachten im Zeitpunkt des Erbfalls beeinträchtigt wird, § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB.[121]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VI. Tod einer Vertragspartei nach Auflassung, aber vor Eigentumseintragung

Rz. 109 Stirbt bei einem Veräußerungsvorgang eine Vertragspartei nach Erklärung der Auflassung, aber vor Eintragung des Erwerbers im Grundbuch, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Auflassung (§ 130 Abs. 2 BGB). 1. Tod des Veräußerers a) Bindende Willenserklärung Rz. 110 Beim Tod des Grundstücksveräußerers handelt es sich nicht um einen Verlust der Verfügungsb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Zuwendungen von Todes wegen

Rz. 382 Allgemein anerkannt ist, dass unter die Zuwendungsverbote nach § 14 Abs. 1 und 5 HeimG (Bund) nicht nur Zuwendungen unter Lebenden fallen, sondern auch Erbverträge. Eine verbotene Zuwendung i.S.d. § 14 HeimG (Bund) kann aber auch in einem Testament (Erbeinsetzung, Vermächtnis, ggf. Auflage) liegen.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 178 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reichweite der B...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Tod des Schuldners vor der endgültigen Schuldbefreiung

Rz. 673 Stirbt der Schuldner während der siebenjährigen "Wohlverhaltenszeit" des § 287 InsO, so ist über die endgültige Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu entscheiden.[536]mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht

Rz. 264 Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwid...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (c) Rechtsprechung des EuGH: Qualifikation der Zugewinnpauschale des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtlich – Urt. v. 1.3.2018

Rz. 122 Zitat "Art. 1 Abs. 1 [… der EuErbVO …] ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt."[78] Der EuGH hat abweichend von der bisher für ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Testamentsgestaltung als Teil des "Estate-Planning"

Rz. 1 Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / n) Auslegungs-(Erfahrungs-)Satz beim Typus Berliner Testament

Rz. 73 Indem ein Ehegatte den anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt, übergeht und enterbt er seine eigenen Kinder, denn seine eigene Schlusserbeinsetzung der Kinder wird im Fall seines Vorversterbens gegenstandslos. Es liegt nahe, dass er die Enterbung seiner Kinder für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was im Falle seine...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Besitzrecht des Entleihers bzgl. Haus nach Tod des Verleihers

Rz. 125 Dazu das OLG Köln:[132] Zitat 1. Räumt eine Erblasserin ihrem langjährigen Lebensgefährten zu Lebzeiten ein lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht an einem von ihm schon (mit-)bewohnten Haus ein, dann handelt es sich um einen Leihvertrag (§ 598 BGB), der keiner besonderen Form bedarf. 2. Machen die Erben der Erblasserin geltend, sie bedürften des verliehen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Vor dem Erbvertrag errichtete Verfügung von Todes wegen

Rz. 96 Ein bestehendes Testament wird durch den später abgeschlossenen Erbvertrag aufgehoben, soweit dadurch das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigt wird, § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB (Aufhebungswirkung). Rz. 97 Ein Erbvertrag, der zwischen denselben Personen geschlossen worden war, wird unwirksam, soweit er dem zweiten widerspricht; es gilt der Letzte. Damit wird im z...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 326 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reichweite der B...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (3) Reichweite des Erbstatuts, Art. 23 EuErbVO

Rz. 51 Die Reichweite des Erbstatuts wird von Art. 23 EuErbVO bestimmt. Hierunter fällt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach den Art. 21, 22 EuErbVO.[71] Die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist in Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO legal definiert: Zitat jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Er...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XII. Muster: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten

Rz. 491 Muster 3.36: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten Muster 3.36: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in ______...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 9 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[10] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Stre...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 195 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 339 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichttei...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Zugehörigkeit zum Nachlass

Rz. 31 Die Bestimmung der Bezugsberechtigung gehört gem. § 159 VVG zu den Gestaltungsrechten des Versicherungsnehmers. Ihm steht es grundsätzlich frei, von der Benennung eines Bezugsberechtigten abzusehen. Dann fällt der Anspruch aus der Versicherungsleistung in den Nachlass.[16] Rz. 32 Daneben gibt es noch drei weitere Konstellationen, in denen die Versicherungsleistung dem ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Abschluss einer Restschuldversicherung

Rz. 65 Eine Restschuldversicherung (auch Kreditlebensversicherung genannt) kann ein Darlehensnehmer abschließen, der sich gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch sein Ableben vor Ende der letzten Rate absichern will. Im letztgenannten Fall dient die Restschuldversicherung damit auch dem Schutz der Erben des Darlehensnehmers. Solche Versicherun...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / II. Rechtliche Grundlagen

1. Mutmaßlicher Wille des Erblassers Rz. 42 Hat der Erblasser keine ausdrückliche Regelung zu seiner dereinstigen Bestattung getroffen, jedoch bei irgendeiner Gelegenheit Andeutungen gemacht, so können diese ausreichen.[88] Es ist nicht erforderlich, dass der Wille ausdrücklich geäußert wird; es genügen Tatsachen und Umstände, aus denen der Wille des Verstorbenen hinsichtlich...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 272 Aus den §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB ergibt sich der Nießbrauch als grundsätzlich unvererbliches und unübertragbares dingliches Recht, eine Sache in Besitz zu nehmen, zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen, d.h. Früchte (Erträge) und Gebrauchsvorteile, aus ihr zu ziehen, wobei die Pflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Gegenstands ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 80 Liegt der Begünstigung aus einer Lebensversicherung eine Schenkungsabsicht zugrunde, ist es u.U. auch noch den Erben möglich, das Valutaverhältnis durch den Widerruf des Schenkungsangebots zu beseitigen. Das schuldrechtliche Grundgeschäft kommt im Wege der "postmortalen Einigung" zustande: Die Rechtsprechung sieht schon in der Bestimmung eines Bezugsberechtigten ein S...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Widerruf des Auftrags zur Übermittlung des Schenkungsangebots gegenüber dem Versicherer

Rz. 81 Der Erbe als Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers ist an die vertraglichen Verhältnisse gebunden, ein Widerrufsrecht scheidet daher von vorneherein aus, wenn die Bezugsberechtigung unwiderruflich eingeräumt wurde.[80] Ansonsten steht dem Erben das Widerrufsrecht des § 671 Abs. 1 BGB ungeschmälert zu.[81] Das praktische Problem besteht oft darin, dass der Erbe nich...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Unternehmer U ist verheiratet und hat drei Kinder. Er wünscht, dass sein mittelständischer Betrieb einmal von seinem Sohn fortgeführt wird, da seine beiden Töchter andere Berufe ergriffen haben. Angesichts der erheblichen Pflichtteilsansprüche der Töchter drohen im Todesfall erhebliche Liquiditätsabflüsse. U bittet seinen Rechtsanwalt, die Unternehmensnachfolge zu sic...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 41 a) Der Erblasser ist verstorben, ohne eine Verfügung über seine Bestattungswünsche zu hinterlassen. Nunmehr streiten sich die Ehefrau und die Kinder des Verstorbenen darüber, ob eine Erd- oder eine Seebestattung vorgenommen werden soll. b) Der Verstorbene hat gegenüber seiner Ehefrau und seiner Mutter sich widersprechende Bestattungswünsche geäußert.mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Muster: Pflichtteilsklausel

Rz. 467 Muster 3.22: Pflichtteilsklausel Muster 3.22: Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend und erhält er ihn auch, so entfällt jegliche Bindungswirkung des Längstlebenden von uns im Hinblick auf die gem. § ______________________...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Anfechtung des zweiseitigen und mehrseitigen Erbvertrags

Rz. 190 Bei gegenseitigen Erbverträgen, insbesondere bei Ehegattenerbverträgen und bei Erbverträgen eingetragener Lebenspartner, geben beide oder alle Vertragspartner Willenserklärungen auf den Todesfall ab. Für jeden von ihnen gelten die Vorschriften über die Erblasseranfechtung. (1) Anfechtungserklärung Rz. 191 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vert...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Anfechtung des zweiseitigen und mehrseitigen Erbvertrags

Rz. 334 Bei gegenseitigen Erbverträgen, insbesondere bei Ehegattenerbverträgen und Lebenspartnererbverträgen, geben beide oder alle Vertragspartner Willenserklärungen auf den Todesfall ab. Für jeden von ihnen gelten die Vorschriften über die Erblasseranfechtung.[405] aa) Anfechtungserklärung Rz. 335 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließende...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Der Erblasser E schloss 2013 eine Lebensversicherung ab und bestimmte seine Tochter T als Bezugsberechtigte in seinem Todesfall. Ohne die Bezugsberechtigung vorher zu widerrufen, errichtete er 2016 ein Testament, nach dem nunmehr S als Vermächtnisnehmer die Leistungen aus der Versicherung erhalten sollte. Als E 2022 stirbt, erfährt T erst durch die Testamentseröffnung...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 74 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht Gebrauch gemacht wird, die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten oder durch Zuwarten den Widerruf der Vollmacht zu ermöglichen.[125] Bei einer zögerlichen Ausfü...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 23 Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bestimmt sich nach §§ 343 f. FamFG. Bei Sterbefällen bis zum 16.8.2015 richtete sich nach damaliger Rechtslage die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts nach dem Wohnsitz des Erblassers. Unter Beachtung der EU-ErbVO [31] richtet sich die örtliche Zuständigkeit für Sterbefälle ab dem 17.8.2015 nach dem gewöhnlichen Auf...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Regelungen im FamFG

Rz. 133 § 348 FamFG Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht (1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzuste...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrittsbericht

Rz. 116 Muster 6.28: Antrittsbericht Muster 6.28: Antrittsbericht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Az.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Sache überreiche ich das Nachlassverzeichnis auf den Todestag. Ergänzend berichte ich wie folgt: A. Erbenermittlung Herr ___...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Rechtsfolgen der Wiederverheiratung

Rz. 452 Problematisch ist auch die Frage, welche Rechtsfolgen die Wiederverheiratung und somit das Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel für die auf den Tod des Längstlebenden getroffenen Verfügung hat. Nach h.M. wird, falls nichts Gegenteiliges angeordnet ist, davon ausgegangen, dass mit der Wiederverheiratung und dem Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel ...mehr