Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Auskünfte von Behörden

Rz. 19 Wenn der Gläubiger lediglich den Tod des Schuldners vermutet, weil keine Reaktion mehr erfolgt, so kann er sich Gewissheit verschaffen durchmehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / dd) Testierwille

Rz. 127 Neben den Formerfordernissen ist erforderlich, dass der Erblasser den ernstlichen Willen hatte, eine letztwillige Verfügung zu errichten und rechtsverbindliche Anordnungen zu treffen.[136] Der Erblasser muss das errichtete Testament als rechtsverbindlich angesehen haben. Dies muss zweifelsfrei feststehen.[137] Auch wenn die Formerfordernisse erfüllt sind, ist gesonde...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 54 Hier sind lückenlos alle bisherigen erbrechtlichen Verfügungen aufzuführen, auch alle in der Vergangenheit zurückliegenden Verfügungen. Dies, um zum einen die Testierfreiheit des Testators und zum anderen den maßgeblichen letzten Willen des Erblassers feststellen zu können. Dies gilt selbst dann, wenn der Mandant bzw. derjenige, der ein Testament errichten will, davon...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 2. Keine oder widersprüchliche Regelung durch den Erblasser – Totenfürsorgeberechtigung

Rz. 43 Hat der Erblasser überhaupt keine Regelung getroffen, so haben gewohnheitsrechtlich die nächsten Familienangehörigen das Recht der Totenfürsorge;[91] hieraus wird dann die Bestattungspflicht abgeleitet.[92] Die Bestattungspflicht umfasst jedoch nicht die Entscheidungsbefugnis über die längerfristige Grabpflege. Besteht hier Uneinigkeit, kann sich aus Treu und Glauben ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung

Rz. 72 Bei einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist immer streng zwischen dem Deckungs- und dem Valutaverhältnis zu unterscheiden. Während das Deckungsverhältnis nur die Beziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung beinhaltet, bezieht sich das Valutaverhältnis auf den Grund für die Begünstigung des Bezugsberechtigten durch den Erblasser. Kennzeichnend ...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Mutmaßlicher Wille des Erblassers

Rz. 42 Hat der Erblasser keine ausdrückliche Regelung zu seiner dereinstigen Bestattung getroffen, jedoch bei irgendeiner Gelegenheit Andeutungen gemacht, so können diese ausreichen.[88] Es ist nicht erforderlich, dass der Wille ausdrücklich geäußert wird; es genügen Tatsachen und Umstände, aus denen der Wille des Verstorbenen hinsichtlich seiner Bestattung mit Sicherheit ge...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Erbvertrag

Rz. 120 Auch bei einem Erbvertrag können die Parteien grundsätzlich einen Änderungsvorbehalt vereinbaren.[145] Ihnen steht es grundsätzlich frei, den Umfang der vertragsgemäßen Bindungswirkung festzulegen. So können sich die Parteien z.B. das Recht vorbehalten, nachträglich Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen, bei einem eingesetzten Alleinerben weitere Miterben zu bestimme...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Europäische Güterrechtsverordnung und Europäische Partnerschaftsverordnung

Rz. 129 Am 24.6.2016 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands verabschiedet (EuGüVO).[87] Gleichzeitig hat der Rat mit der Verordnung (EU) 2016/1104 in ein...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Nießbrauchslösung

Rz. 420 Als eine weitere Konstellation bietet sich bei einem Ehegattentestament die sog. Nießbrauchslösung an.[510] Bei der Nießbrauchslösung werden regelmäßig die Kinder der Ehegatten zu Vollerben des Erstversterbenden eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält ein Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Nießbrauchslösung" Rdn 490). Rz. 4...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Erbengemeinschaft

Rz. 185 Zu einer Erbengemeinschaft kann es grundsätzlich kraft gesetzlicher Erbfolge oder durch letztwillige Verfügung kommen, wenn der Erblasser mehrere Erben bestimmt. Im Rahmen einer Beratung über die Errichtung einer letztwilligen Verfügung sollte der Anwalt den Mandanten über die Schwierigkeiten und Risiken einer Erbengemeinschaft hinreichend aufklären. Es sollten dem M...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 96 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von zwei Faktoren bestimmt: zum einen von der Höhe der gesetzlichen Erbquote und zum anderen von dem Wert und dem Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Es ist somit die Pflichtteilsquote zu bestimmen und dann der Pflichttei...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 466 Haben sich die Ehegatten für die Trennungslösung entschieden, so kann die Pflichtteilsklausel nur so aussehen, dass ein Ausschluss von der Nacherbfolge sowie eine Enterbung für den zweiten Todesfall verfügt wird. Im Übrigen ist bei der Trennungslösung zu beachten, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen kann, wenn er die Nacherb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Katastrophenklausel

Rz. 426 Die sog. Katastrophenklausel regelt den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist in einem derartigen Fall eine gegenseitige Erbeinsetzung gegenstandslos.[514] Hieraus wiederum folgt, dass Erben eines jeden Ehegatten seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind. Gleichzeitig versterben bedeutet hierbei Versterbe...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / I. Ernsthaftigkeit des Testierwillens

Rz. 26 Ein Testament ist nur dann wirksam, wenn der Erblasser bei seiner Errichtung einen ernstlichen Testierwillen hatte, d.h. ernstlich eine rechtsverbindliche Anordnung für seinen Todesfall treffen wollte. Zweifel an einem endgültigen Testierwillen können sich u.a. aus ungewöhnlichen Schreibmaterialien, ungewöhnlichen Errichtungsformen, der inhaltlichen Gestaltung und ein...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Rechtswahl, Art. 22 EuErbVO

Rz. 43 Anders als nach früherem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt.[60] Rz. 44 Mit der Anknüpfung an den letzten g...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (1) Grundregel des Art. 21 EuErbVO

Rz. 38 Nach der Grundregel des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt sich die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Anders als früher wird somit nicht mehr an die Staatsangehörigkeit angeknüpft. Eine Definition des Begriffs des "letzten gewöhnlichen Aufenthalts" findet sich in d...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 80 Das Formstatut gemäß Art. 27 , 75 EuErbVO regelt die Formgültigkeit einer Verfügung von Todes wegen. Vorrangig zu beachten ist das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ) vom 5.10.1961, wie sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO ergibt. Mitgliedstaaten des HTÜ sind: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ö...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 12. Notarielle Besonderheiten, Kosten

Rz. 59 Wenn der Notar vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, trifft ihn die Meldepflicht, erbfolgerelevante Urkunden beim Nachlassgericht einzureichen, vgl. § 34a BeurkG. Die Meldepflicht greift unabhängig davon, ob die Ablieferung zur besonderen amtlichen Verwahrung vorgeschrieben ist (Testamente, § 34 Abs. 1 BeurkG) oder gar zur Disposition der Beteiligten steht (Erbvert...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Ausschlagungsfrist des Erben

Rz. 46 Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist gem. § 1944 Abs. 1 BGB sechs Wochen und beginnt ab Kenntnis der Berufung zum Erben. Erfolgt diese aufgrund Verfügung von Todes wegen, so beginnt die Frist nicht vor Verkündung der Verfügung von Todes wegen zu laufen (§ 1944 Abs. 2 BGB). Für die Ausübung des Wahlrechts nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die Frist erst ab Ke...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / e) Schenkungsvollzug zu Lasten des Nachlasses durch Vollmacht

Rz. 85 In der Regel wird im Rahmen der Vollmachtserteilung zwischen den folgenden Gestaltungsmöglichkeiten gewählt: Ein vollständiges Schenkungsverbot, die Möglichkeit der Schenkung insgesamt oder mit Einschränkung an sich oder an Dritte, die Möglichkeit eine Schenkung durchzuführen, jedoch mit der Beschränkung auf bestimmte Vermögensgegenstände oder einen bestimmten Wert, A...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IV. Muster: Einzeltestament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 483 Muster 3.28: Einzeltestament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Nacherbentestamentsvollstreckung Muster 3.28: Einzeltestament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft mit Nacherbentestamentsvollstreckung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, unverheiratet, bin deutsch...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VIII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last

Rz. 487 Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger u...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VI. Muster

Rz. 245 Sachverhalt (Ausgangspunkt)[194] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem geme...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / I. Begriff

Rz. 2 Im Gegensatz zum Testament als einseitiger Willenserklärung steht der Erbvertrag, bei dem entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jederzeit frei zu widerrufen. Diese freie Widerruflichkeit gilt für ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (a) Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung

Rz. 85 Nach dem Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen. Also: Der Überlebende ist an seine eigene Verfügung gebunden, § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB, §10 Abs. 4 LPartG. Rz. 86 Die mit dem Tod des Erststerbenden eingetretene Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung von Todes wegen verbietet es auch, bspw....mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / III. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen

Rz. 482 Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verwitwet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für d...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 76 Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 4.6: Ehegattenerbvertrag – gesetzliche Erbfolge – Vermächtnis bzgl. Gesellschaftsbeteiligung – Nießbrauch – Pflichtteilsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen:mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 263 Der Übergeber ist alleiniger Eigentümer eines Grundstücks mit aufstehendem Wohnhaus. Die Ehefrau ist vorverstorben. Aus der Ehe gingen zwei Abkömmlinge hervor, wobei das Grundstück nur an einen der beiden Abkömmlinge übergeben werden soll. Die Erfüllung der Schenkung soll auf den Tod des Übergebers hinausgeschoben werden. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass d...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 5. Muster: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten

Rz. 93 Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft Na...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Erfüllung des Vermächtnisses durch Bevollmächtigung des Vermächtnisnehmers

Rz. 95 Der Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers kann auch dadurch "gesichert" werden, dass der Vermächtnisnehmer selbst unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen bevollmächtigt wird, das vermachte Eigentum auf sich zu übertragen oder zu Lasten einzelner Nachlassgegenstände dingliche Rechte zu bestellen. Die Vollmac...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testamentsfälschung)

Rz. 175 Muster 8.2: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testamentsfälschung) Muster 8.2: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testamentsfälschung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellun...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VI. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

Rz. 485 Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnha...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung

Rz. 161 Muster 4.15: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Muster 4.15: Aufhebung eines zweiseitigen Erbvertrags durch Testament nach Ausschlagung Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, errichte folgendes Testament: In der Urkunde des Notars __...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Gründe für die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 21 Erb- bzw. pflichtteilsunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat. Gleiches gilt für den Fall, dass der Unwürdige den Erblasser in einen Zustand versetzt hat, der es dem Erblasser bis zum Tode unmöglich gemacht hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Tatbestan...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 6. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung)

Rz. 161 Muster 21.11: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung) Muster 21.11: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung) An das Landgericht – Zivilkammer – Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau ________________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verwirkungs- und Strafklauseln

Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte solle nichts bzw. nur den Pflichtteil...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 13. Betreuungskosten

Rz. 135 Nach dem Tod des Betreuten bestimmt das Betreuungsgericht nach § 168 Abs. 3 FamFG, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt Zahlungen aus dem Nachlass zu leisten sind, wenn zu Lebzeiten des Betreuten Vergütungsbeträge aus der Staatskasse beglichen wurden. Dafür ist das Betreuungsgericht zuständig, §§ 292, 168 FamFG. Soweit die Staatskasse die Forderung des...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 11. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 307 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu. Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 67 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / F. Die häufigsten streitigen Sachfragen

Rz. 23 In der Praxis geht es bei Erbenfeststellungsprozessen am häufigsten um die Problembereiche:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses

Rz. 486 Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen s...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / f) Übergangszeit zwischen Erbfall und Amtsantritt

Rz. 340 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gem. § 2202 Abs. 1 BGB mit der Erklärung der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Somit entsteht zwischen dem Tod des Erblassers und dem Beginn der Testamentsvollstreckung eine zeitliche Lücke. Diese kann durch die Erteilung einer transmortalen Vollmacht an den zukünftigen Testamentsvollstrecker geschlossen werd...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit)

Rz. 125 Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellung der Erb...mehr