Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Schutz des Minderjährigen

Rz. 150 Dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst ist zu empfehlen, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[178] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen sieht das Gesetz in § 1640 BGB ohnehin eine Inventarerrich...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Vorlage von öffentlichen Urkunden

Rz. 60 § 352 Abs. 3 S. 1, 2 FamFG sieht vor, dass bestimmte Angaben im Erbscheinsantrag durch öffentliche Urkunden nachzuweisen sind. Die Urkunden sind entweder in Urschrift oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen. Befinden sich die Urkunden bereits beim Nachlassgericht, bspw. wegen eines vorangegangen Erbscheinsverfahrens, reicht eine Bezugnahme aus. Rz. 61 Die Urkunden si...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 304 Ausnahmsweise ist ein solcher Vorbehalt in drei Fallgruppen nicht erforderlich:mehr

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§ 32 Mediation / II. Fall 2: "Das ungerechte Testament"

Rz. 9 In die Mediation kamen zwei Geschwister, Frau M., 45 Jahre alt und Herr M., 47 Jahre alt. Frau M. hatte die gemeinsame Mutter bis zu deren Tod gepflegt, nachdem der Vater bereits Jahre zuvor gestorben war. Sie hatte für die Pflege ihrer Mutter von dieser Geldgeschenke erhalten, von denen sie ihrem Bruder berichtet hatte. Das Testament der Mutter bestimmte ihre Tochter zu...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Rechtslage bis zum Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 220 Der Erbschein bezeugt nur das Erbrecht des Vorerben, § 352b Abs. 1 BGB. Da der Vorerbe in seiner Verfügungsfreiheit über den Nachlass beschränkt ist, sind sowohl die Anordnung der Nacherbfolge, die Namen der Nacherben als auch das Ereignis, mit dem der Nacherbfall eintritt, anzugeben. Weiterhin ist anzugeben, ob Ersatznacherbfolge angeordnet ist und wer zum Ersatznac...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Beweiserhebung und -würdigung

Rz. 28 Das OLG Düsseldorf hat die Beweiserhebung und -würdigung bei vorgetragener und bestrittener Testierunfähigkeit eines Erblassers instruktiv dargestellt:[36] Zitat "Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente a...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / III. Feststellungsklage

Rz. 20 Die Feststellungsklage ist die richtige Klageart, wenn es um die Feststellung eines Pflichtteilsrechts geht. Mit der Feststellungsklage kann beispielsweise die verbindliche Feststellung getroffen werden, ob ein rechtswirksamer Pflichtteilsverzicht vorliegt. Rz. 21 Hierbei ist die Feststellung vor dem Erbfall zu unterscheiden von der Feststellung nach dem Erbfall. Vor d...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Testierfähigkeit Mehrfachbehinderter

Rz. 145 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen[123] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[124] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 710 Eine typische Beratungssituation in der Praxis ist der Fall, dass der Schenker (Erblasser) in ein Pflegeheim kommt und nicht alle Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Gemäß § 93 Abs. 1 SGB XII kann der Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch des Schenkers (§ 528 BGB) gegenüber dem Beschenkten auf sich überleiten.[770] Dies ist auch nach dem Tod d...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 216 Folgt der Erbfall deutschem Erbrecht und ist das Nachlassvermögen des Erblassers nicht nur in Deutschland belegen, kann der Erbschein auf den in Deutschland belegenen Teil beschränkt werden, § 2353 BGB i.V.m. § 352c FamFG. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn der Erbe Kosten sparen möchte, weil die Kosten für den gegenständlich beschränkten Erbschein auch nur aus dem...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Aufnahme von Vindikationslegaten und Singularsukzession

Rz. 151 In einem internationalen Erbfall kann es bei Anwendung fremden Rechts unter Umständen dazu kommen, dass beispielsweise in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erbrechtliche Anordnungen getroffen werden, welche dem deutschen Recht schlichtweg nicht bekannt sind. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Erblasser ein sog. Vindikationslegat,[317] also ein Vermächtnis...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Bindung an die Schlusserbeneinsetzung im Falle der Wiederverheiratung

Rz. 461 Problematisch ist auch die Frage, welche Rechtsfolgen die Wiederverheiratung und somit das Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel für die auf den Tod des Längstlebenden getroffene Verfügung hat.[503] Rz. 462 Nach der Rechtsprechung[504] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierender Ehegatten gem. § 2268 Abs. 2 BGB trotz späterer Auflösung der Ehe oder g...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Testamentsniederschrift

Rz. 25 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gemäß § 125 S. 1 BGB.[18] Diese strenge Form dient neben anderen Zwecken der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm ab...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Betreuung und Erbfall

Rz. 27 Erben eines betreuten Erblassers haben nach dessen Tod gegen den Betreuer einen Anspruch auf Rechnungslegung (§§ 1908i, 1892 BGB). Diese Verpflichtung kann der Betreuer dadurch erfüllen, indem er Bezug nimmt auf den Vorgaben der §§ 1908i, 1840 BGB genügende Jahresabrechnungen und diese den Erben in Kopie überlässt.[40] Rz. 28 Eine Pflicht zur Schlussrechnung trifft auc...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Interessenkonflikt bei der Beratung hinsichtlich eines Ehegattentestaments

Rz. 27 Im Rahmen der Beratung von Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments werden in der Regel übereinstimmende Vorstellungen der Beteiligten vorliegen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass dies zumeist auch dann der Fall ist, wenn es beispielsweise um Fragen einer Wiederverheiratungsklausel geht, da vielfach keinem der Ehegatten daran gelegen ist, da...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Aktiengesellschaft

Rz. 355 Auch Aktien sind grundsätzlich frei vererblich. Die Satzung kann dies nicht ausschließen.[394] Die Aktien gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Mehrere Miterben halten die Aktien gesamthänderisch als gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Jedoch kann auch hier, ähnlich wie bei GmbH-Anteilen, gemäß § 237 AktG die Zwangseinziehung ...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.5 Rügelose Einlassung, Art. 8 EuGüVO/EuPartVO

Unabhängig von den Regelungen der. Art. 5 Abs. 2, 6 oder 7 EuGüVO bzw. Art. 5 Abs. 2, 6 oder 7 EuPartVO, sieht Art. 8 EuGüVO bzw. Art. 8 EuPartVO die Möglichkeit der Begründung einer gerichtlichen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung des Beklagten[1] vor. Eine rügelose Einlassung ist in den Fällen der Art. 4 EuGüVO bzw. Art. 4 EuPartVO (Güterrechtsstreitigkeiten nach dem ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Schweigepflicht des Notars

Rz. 137 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Urkundsbeteiligte selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde, § 18 Abs. 1 S. 2 BNotO. Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Steuerforderungen

Rz. 85 Einkommensteuerforderungen, die auf Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeiten.[114] Zu versteuernde Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, sind Einkünfte des Erben und damit keine Nachlassverbindlichkeit, sondern Eigenverbindlichkeit des Erben. Der Steuersatz richt...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Österreich: Nachweis des Erbrechts

Rz. 347 Das Verlassenschaftsgericht hat bei der Abwicklung des Nachlasses eine große Bedeutung; zuständig ist dasjenige am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Erben, seien sie kraft Gesetzes oder aufgrund Verfügung von Todes wegen berufen, werden von Amts wegen ermittelt und aufgefordert, die Erbserklärung (Annahmeerklärung) abzugeben. Hierbei spricht man von Abhandlungsverf...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Beweislast für das Erbrecht

Rz. 156 Der Kläger muss sein Erbrecht darlegen und ggf. beweisen. Darzulegen sind also der Tod des Erblassers und der Berufungsgrund des Erben. Beruft sich der Kläger auf sein gesetzliches Erbrecht, so hat er sein Verwandtschaftsverhältnis, das etwaige Bestehen einer Ehe sowie ggf. den Wegfall gesetzlicher Erben einer vorrangigen Ordnung zu beweisen.[153] Behauptet der Erbe ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Grundsatz der Nachlasseinheit

Rz. 294 Eines der Ziele der Erbrechtsverordnung ist die Verwirklichung des Grundsatzes der Nachlasseinheit, also Nachlassspaltungen in bewegliches und unbewegliches Vermögen oder nach dem Belegenheitsort des unbeweglichen Vermögens zu verhindern. Dieses Ziel wurde mit Art. 23 EuErbVO für das Erbstatut umgesetzt, der die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen entweder dem Re...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. EuErbVO

Rz. 611 Am 17.8.2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die unmittelbare Wirkung entfaltet (Art. 288 AEUV). Seitdem dürfen keine der Verordnung entgegenstehenden nationalen Gesetze verabschiedet werden. Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bleiben gegenüber der neuen Verordnung allerdings weiterhin vorrangig (Art. 75 Abs. 1 EuErbVO...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Zweck

Rz. 218 Der Erbe kennt im Allgemeinen bei Eintritt des Erbfalls weder sämtliche Aktiva noch sämtliche Passiva des Nachlasses. Vor allem von der Höhe der Nachlassverbindlichkeiten hängt sein Risiko ab, ob er möglicherweise mit seinem eigenen Vermögen über den Nachlass hinaus haftet. Rz. 219 Um zuverlässig abklären zu können, welche Gläubiger Forderungen gegen den Nachlass habe...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Pfändungspfandgläubiger

Rz. 285 Der Anteil eines Miterben am ungeteilten Nachlass kann gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Nach Pfändung und Überweisung hat der Gläubiger nach allgemeiner Auffassung gem. § 1258 BGB das Recht, die Teilungsversteigerung zu betreiben.[310] Pfändung allein reicht nicht aus; erst die Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs Statt gewährt dem Gläubiger ein Recht a...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 30 Die Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden bereits ihm gegenüber (§ 1967 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichgültig ist, ob die Verbindlichkeiten auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (bspw. Einkommensteuerschuld) beruhen.[30] Dort, wo nur eine höchstpersönliche Erfüllung möglich ist, findet kein Schuldenübergang statt...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VI. Die Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 739 Die selbstständige Erbenhaftung[823] begründet eine Pflicht der Rechtsnachfolger des Sozialhilfeempfängers. Die Erben sind verpflichtet, die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, die das Dreifache des Grundbetrages gemäß § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen, zu ersetzen (§ 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII). Hierbei handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die auch...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 17. Rechtsbehelfe

Rz. 125 Gegen die Anordnungen des Nachlassgerichts ist die befristete Beschwerde nach § 58 FamFG statthaft (kein Anwaltszwang). Über die Beschwerde entscheidet ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts. Der Inhaber einer über den Tod hinaus erteilten Generalvollmacht des Erblassers hat kein Beschwerderecht gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft.[116] Die Beschlüsse über die ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Anfechtungserklärung

Rz. 546 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben, § 143 Abs. 2 BGB. Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind gegenstandslos geworden. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 165 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[351] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[352] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im Europäischen Nachlasszeugnis umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch n...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Beratungspflicht bei Testamenten/Erbverträgen

Rz. 119 Grundsätzlich muss der Anwalt dem "Gebot des sichersten Weges" folgen und dem Mandanten den einfachsten und billigsten Weg zur Erreichung des von ihm gewünschten Zieles darlegen. Wird ein Anwalt beispielsweise beauftragt, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen, und erhält er das Testament aufgrund der Regelung des § ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Mängel des Erbscheinsantrags

Rz. 86 Bei behebbaren Mängeln hat das Nachlassgericht in analoger Anwendung von § 18 GBO eine Zwischenverfügung zu erlassen. Sind die Mängel nicht behebbar, ist der Antrag sofort zurückzuweisen. Verweigert bspw. beim Berliner Testament ein Abkömmling bei der Stellung des Erbscheinsantrags nach dem zuletzt verstorbenen Elternteil grundlos eine durch Zwischenverfügung angeforde...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 8. Vindikationslegat ausländischen Rechts

Rz. 34 Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB in seiner bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung bestimmte sich das Erbstatut nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. In vielen ausländischen Rechtsordnungen, die zum romanischen Rechtskreis gehören, ist das Vermächtnis kein schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein dinglich wirkendes Recht – "Vindikationslegat". Sol...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / III. Amtsverfahren des Nachlassgerichts

Rz. 15 Das Nachlassgericht führt folgende Tätigkeiten von Amts wegen aus:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Zuständigkeit

Rz. 163 Die örtliche Zuständigkeit ist konzentriert: Dasjenige Amtsgericht ist Insolvenzgericht für einen ganzen Landgerichtsbezirk, wo der Sitz des betreffenden Landgerichts ist (§ 2 Abs. 1 InsO). Landesrechtlich können abweichende Regelungen getroffen werden (§ 2 Abs. 2 InsO). Der allgemeine Gerichtsstand des Erblassers zur Zeit seines Todes, also sein letzter Wohnsitz gem...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / III. Staat des gewöhnlichen Aufenthalts/Staatsangehörigkeit

Rz. 15 Da sich das anzuwendende Erbrecht gemäß Art. 25 EGBGB i.V.m. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO grundsätzlich nach dem Recht des Staates richtet, in welchem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ist mit dem Mandanten zu erörtern, in welchem Land er sich in welchem Umfang aufhält und ob er ggf. einen späteren Umzug ins Ausland – wenn ja, in ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Alleinerbenlösung

Rz. 377 Bei der Gestaltung eines "Unternehmertestamentes" ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Betriebsvermögen in einer Hand an einen Erben weitergegeben wird. Die mit Abstand sicherste Lösung ist hierfür die Alleinerbeneinsetzung des Betriebsnachfolgers (Alleinerbenlösung).[433] Der Erblasser bestimmt seinen Unternehmensnachfolger zum Alleinerben und setzt zugun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Schweigepflicht des Arztes

Rz. 138 Der Arzt hat gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, es sei denn, er ist von der Schweigepflicht entbunden, § 385 Abs. 2 ZPO. Die Umstände betreffend die Geschäftsfähigkeit gehören zur ärztlichen Schweigepflicht und sind dem Arzt auch im weit zu fassenden Sinne "anvertraut" i.S.v. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.[88] Die ärztliche Schweigepflicht endet nich...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / C. Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen

Rz. 5 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmen § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 6 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und se...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Rz. 147 Dem Vermächtnisnehmer brauchen nicht sämtliche Nutzungen einer Sache zugewandt zu werden; möglich ist auch der Nießbrauch lediglich an einem ideellen Bruchteil eines Gegenstandes oder beschränkt auf eine Quote der zu ziehenden Nutzungen (z.B. ⅔ für den Vermächtnisnehmer, ⅓ verbleibt dem Eigentümer). Dass ein Nießbrauch an einem ideellen Bruchteilsmiteigentumsanteil be...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / d) Anfechtbarkeit der vertraglichen bzw. bindenden Verfügung

Rz. 53 Ist die betreffende Verfügung von Todes wegen für den Erblasser anfechtbar – am häufigsten dürfte hier der Fall des § 2079 i.V.m. § 2281 BGB in Betracht kommen –, dann kann insoweit, als die Anfechtung zur Unwirksamkeit der betreffenden Verfügung führen würde, auch Nachlass verschenkt werden. Der Erblasser ist nicht gezwungen, erst anzufechten, um die Bindungswirkung ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Der Zuweisungsempfänger

Rz. 592 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Ausgesprochene Rück- oder Weiterverweisung auf das Recht eines Mitgliedsstaates

Rz. 49 Verweist das Recht eines Drittstaates, also eines Staates, welches die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert hat, so wird dieser im Recht des Drittstaates ausgesprochenen Renvoi angenommen. Bei diesem Verweis kann es sich um einen Rückverweis oder auch um einen Weiterverweis handeln.[90] Praktische Relevanz für den Anwendungsbereich der lit. a des Abs. 1 i...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Unterschiedlicher Umfang der beiden Ansprüche

Rz. 139 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte zugleich auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach § 2287 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren. Unterschiede:mehr