Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 40 Der Angelegenheitsbegriff ist auch in der Beratungshilfe nicht gesetzlich definiert. Es gelten die allgemeinen Erwägungen. Die Frage wurde durch die Gerichte sehr unterschiedlich beantwortet. Der Gesetzgeber hatte daher im Referentenentwurf zum 2. KostRMoG eine Erhöhung der Beratungs- und Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe für jede unter eine andere Nummer des § 11...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Umgangsrecht

Das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Umgangsrecht eines Elternteils aus Art. 12 Abs. 3 Verf Berlin wird durch § 1684 Abs. 1 BGB konkretisiert. Dabei ist hinsichtlich der Frage des Umgangsrechts bzw. der Umgangspflicht eines Elternteils das Kindeswohl der entscheidende Abwägungsmaßstab für das Familiengericht bei seiner Umgangsrechtsentscheidung gemäß § ...mehr

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FF 12/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.8.2022 – 5 UFH 3/22 Bei einer Weigerung der Eltern, das Kind eine Schule besuchen zu lassen, kommt eine Kindeswohlgefährdung in Betracht, auch wenn die Eltern auf andere Weise für eine hinreichende Wissensvermittlung und sonstige Entwicklung des Kindes sorgen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 22.7.2022 – 1 UF 180/20 1. Die elterliche Sorge ist ein einhe...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7.9.2022 einmal mehr auf eine gefestigte Rechtsprechung[1] zu der gebotenen Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgreifen müssen, der – mit Blick auf das Kindeswohl – gerade in jenen Sachverhalten besondere Bedeutung zukommt, in denen nicht nur ein mehrfacher Wechsel des bisherigen Lebensumfeldes und Lebensmit...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 3. Kindschaftssachen / Erziehungsrechte bzw. -pflichten

Bei den "Kindschaftssachen" steht die elterliche Sorge nicht nur im Gesetz (§ 151 Nr. 1 FamFG), sondern, was den Umfang der Judikate anbetrifft, auch in der Rechtsprechungspraxis der Landesverfassungsgerichte an erster Stelle, hierin inbegriffen die Fälle zum Aufenthaltsbestimmungsrecht als eines Teilbereichs der elterlichen Sorge. Dem schließen sich, rein mengenmäßig und wi...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / II. Zur Rechtsprechung im Einzelnen

Die Übersicht beginnt mit der Darstellung der formellen Voraussetzungen für eine Landesverfassungsbeschwerde, illustriert anhand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Familienrecht. Diese (formellen) Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben für eine Bundesverfassungsbeschwerde nach den §§ 90, 92 BVerfGG, erweisen sich aber, wie bereits ausgefü...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / I. Begriffe

Kinderschutzverfahren im Sinne der nachstehenden Ausführungen sind insbesondere Verfahren nach den Elternkonfliktverfahren sind insbesondere Verfahren nachmehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / VIII. Gesetzliche Neuregelungen zum 1.7.2021

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[51] hat der Gesetzgeber die verfahrensrechtliche Differenzierung zwischen Kindesschutzverfahren und Elternkonfliktverfahren weiter ausgebaut. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist nicht nur in der Regel, sondern stets erforderlich, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Kernbereich menschlich...mehr

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§ 28 Familiensachen / 15. Umgangsrecht

Rz. 127 Es gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 128 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.).[72] Rz. 129 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht möglich...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 310 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war bis 2013 § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen a...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 3. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 14 In der Kostenrechnung muss die abgerechnete Angelegenheit genau bezeichnet werden. In manchen Fällen mag die Angabe der Parteien zur Konkretisierung ausreichen. Der Klarheit und Nachvollziehbarkeit dient es aber auch hier, in einem Betreff anzugeben, was Gegenstand der Tätigkeit war. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Mandant die Rechnung steuerlich gelt...mehr

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§ 28 Familiensachen / d) Kindschaftssachen

Rz. 250 Für Kindschaftssachen als Folgesachen (Umgang, Elterliche Sorge und Kindesherausgabe) enthält § 44 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 FamGKG eine spezielle Regelung. Es gilt also nicht § 45 FamGKG, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen maßgeblich ist. Rz. 251 Der Regelwert beträgt gem. § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG 20 % des Werts der Ehesache, höchstens jedoch 4.000,00 EUR. E...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Die Gebühren

Rz. 339 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird oder Verhandlunge...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnung

Rz. 31 Strittig ist auch hier wiederum, ob eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann (siehe Rdn 22). Soweit eine Aussöhnungsgebühr bejaht wird, käme diese dann zur Geschäftsgebühr hinzu. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung Der Anwalt vertritt den Rechtsuchenden im Rahmen des Umgangsrechts und wirkt dabei an einer Aussöhnung der Eheleute mit. Neben der Geschäfts...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 21.7.2022 – 1 BvR 469/20 u.a. 1. Das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) ist Freiheitsrecht im Verhältnis zum Staat, der in das Erziehungsrecht der Eltern nicht ohne rechtfertigenden Grund eingreifen darf. In der Beziehung zum Kind bildet aber das Kindeswohl die maßgebliche Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung. 2. Die Entscheidung über die Vornah...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / c) Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung

Handelt es sich bei der fachgerichtlichen Entscheidung um einen Eingriff in das Elternrecht ohne Trennung des Kindes von der Familie, ergibt sich der Maßstab allein aus Art. 6 Abs. 2 GG; es erfolgt nur eine zurückgenommene verfassungsrechtliche Prüfung. Ist mit dem Eingriff in das Elternrecht die Trennung des Kindes von der Familie verbunden, unterliegt die Maßnahmen einer s...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / b) Das Jugendamt als andere Hilfe

Nach §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG ist das Jugendamt (ebenso wie z.B. die großen Wohlfahrtverbände der Kirchen) als Behörde zur Rechtsberatung im Rahmen der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben notwendigen Beratung befugt. Über das "erlaubt" bedarf es daher keiner weiteren Erörterung. Lediglich über das "hinreichend kompetent" und die "Zumutbarkeit" des Verwei...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Sonstige Eingriffe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die nicht an eine Kindeswohlgefährdung anknüpfen, betreffen häufig solche über die Verteilung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern nach § 1671, § 1628 BGB sowie gerichtliche Regelungen des Umgangs gemäß § 1684 BGB (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und § 1685 BGB (Art. 6 Abs. 1 GG). Für die verfassungsgerichtliche Pr...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Rechtsprechung des BVerfG zur Neuregelung in (dem seit 1.7.2021 geltenden) § 68 Abs. 5 FamFG

Nach § 68 Abs. 5 FamFG finden § 68 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 1 keine Anwendung, wenn die Beschwerde ein Hauptsacheverfahren betrifft, in dem eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt: 1. die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB, 2. der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder 3. eine Verbleibensanordnung nach...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Entscheidung des BVerfG

Die Verfassungsbeschwerde war wegen unzureichender Begründung (vgl. § 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG – oben II.2.) unzulässig. Der Beschwerdeführer hatte die Berichte des Jugendamts und des Verfahrensbeistands nicht vorgelegt, auf die sich aber die Fachgerichte bezogen hatten. Außerdem berief er sich auf verschiedene Umstände, die gegen die Feststellungen der Fachgerichte sprä...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.4.2022 – 20 UF 16/22 1. Wird einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen und verfolgt er im Beschwerdeverfahren nur noch das Ziel, dass statt des Jugendamts ein naher Verwandter zum Vormund bestellt wird, lässt dies seine Beschwerdebefugnis nicht entfallen. 2. Das Jugendamt kann nach § 1791b BGB erst dann als Amtsvormund/Pfleger ausgewählt werden...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / c) Kosten des Umgangsrechts

Bei einem weit über das übliche Maß hinausgehenden Umgangsrecht können die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen (vor allem Fahrt- und Unterbringungskosten) es rechtfertigen, den Barunterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung um eine Einkommensgruppe oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen.[37] Ist der barunterhal...mehr

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FF 10/2022, Notwendige Kind... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Beschwerdeführerin (fortan: Mutter) und des weiteren Beteiligten zu 2. (fortan: Vater) ist die am 13.9.2015 geborene M. hervorgegangen. Beide Elternteile leben jeweils mit neuen Lebenspartnern und weiteren Kindern – die Mutter mit M.s Halbschwester, die einer früheren Beziehung entstammt, und der Vater mit den Kindern...mehr

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AGS 10/2022, Weinreich/Klein, Familienrecht - Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von Gerd Weinreich und Michael Klein. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Wolters Kluwer, Hürth. XLII, 2.222 S., 129,00 EUR Kernstück des vorliegenden Werks ist die Kommentierung der Vorschriften des vierten Buchs des BGB. Darüber hinaus werden das GewSchG kommentiert sowie auszugsweise das EStG. Ein weiteres wesentliches Kernstück ist die Kommentierung des FamF...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / C. Gestaltung: Innenverhältnis, Schenkungen, Aufenthalt, Umgang

Rz. 11 An der Abstraktheit der Vorsorgevollmacht von einem grundsätzlich ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [11] ändert sich nichts. Beachtlich ist, dass dieser Grundsatz angenommen und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt wird.[12] Hinweis Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht wird weiter nicht erwähnt, in der Gesetzesbegründung aber ...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 4. Das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt

Wesentlich reformiert wurde Art. 1520 gr. ZGB über das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt. Bis dem Inkrafttreten des Gesetzes 4800/2021 galt, dass das Gericht das Umgangsrecht des Elternteils, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, regelt. Unter dem früheren Recht wurde häufig das Umgangsrecht in dieser Weise vom Gericht geregelt, sodass das Kind...mehr

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FF 09/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.3.2021 – 3 UF 173/20 Der Aufrechterhaltung der Beziehungen zum in Deutschland verbleibenden Umgangselternteil bei Auswanderung des betreuenden Elternteils mit dem Kind kommt keine Sperrwirkung für Ortsveränderungen des Obhutselternteils zu. Einer Entfremdung des Kindes vom Umgangselternteil ist durch die Ausgestaltung der Umgangskontakte vorzubeug...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge

Im früheren Recht war die Regel, dass das Gericht über die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden hat. Die alte Fassung dieses Artikels führte die meisten Gerichtsentscheidungen dahin, die Ausübung der Personensorge als Teil der elterlichen Sorge einem ...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 3. Die Rückkehr in die Regel der gemeinsamen Ausübung der Personensorge

Es wurde bereits erwähnt, dass die Ausübung der Personensorge entweder durch ein schriftliches Übereinkommen der Eltern oder durch eine Gerichtsentscheidung einem Elternteil ausschließlich erteilt werden kann. Trotzdem darf dieser Elternteil nicht alle Entscheidungen über die Personensorge des Kindes treffen. Es gibt einige Aspekte der Personensorge, die so wichtig sind, das...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / V. Schluss

Das Gesetz 4800/2021 hat das Eltern-Kinder-Verhältnis wesentlich reformiert. Die neuen Regelungen des gr. ZGB sind länger und komplizierter und werden viele Auslegungsprobleme verursachen. Diese Feststellung wird von den bis heute (wenigen) veröffentlichten Gerichtsentscheidungen bestätigt, die auch erheblich länger und ausschweifender geworden sind. Der Grund dafür liegt da...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / a) Die schriftlichen Vereinbarungen der Eltern

Das neue Familienrecht sieht einige Ausnahmen von der Regel der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge und insbesondere der gemeinsamen Personensorge vor. Die wichtigste davon ist die Möglichkeit der Eltern, ein Abkommen über die Verteilung der Ausübung der elterlichen Sorge abzuschließen (Art. 1514 Abs. 1 gr. ZGB). Ein solches Abkommen muss schriftlich erstellt und von ...mehr