Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit

Rz. 25 Die EUEheVO 2003 regelt u.a. die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wenn in derselben Rechtssache mehrere Gerichte in verschiedenen EU-Staaten angerufen werden. Rz. 26 Zuständigkeitsregelungen für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe finden sich in:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Historie: Vom Brüssel II-Abkommen über die Brüssel II-Verordnung zur Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 3 Am 28.5.1998 war das EU-Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (sog. Brüssel II-Abkommen)[4] unterzeichnet worden. Dieses wurde jedoch aufgrund des Inkrafttretens der Brüssel II-Verordnung (siehe Rdn 4) nie ratifiziert. Rz. 4 Ihm folgte die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Vertragliche Güterstände

Rz. 30 Das Gesetz sieht keine Wahlgüterstände vor (vgl. Rdn 23). Diesbezüglich wird in den mit "Eheverträge" überschriebenen Art. 258–260 lediglich geregelt, dass die Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse bei Eingehung der Ehe oder während dieser durch "notariell zu erstellenden" Ehevertrag regeln können (Art. 258). Weiter wird in Art. 260 die Wahl eines fremden R...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 80 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht auch darüber, bei welchem Elternteil ein minderjähriges oder nach Volljährigkeit noch dem Sorgerecht unterliegendes Kind leben wird, sowie über das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil und über das Sorgerecht dieses anderen Elternteils (Art. 304). Das Sorgerecht wird von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, wahrgenommen...mehr

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Ungarn / a) Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 165 Die Eltern können auch vereinbaren, dass sie trotz des Getrenntlebens die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge unverändert aufrechterhalten, und dass ihnen weiterhin gleiche Rechte und Pflichten zustehen. Zur gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf es eines allumfassenden Konsenses zwischen den Eltern; es genügt, die gemeinsame Ausübung zu deklarieren und den Wohno...mehr

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Ungarn / 2. Scheidung nach Aufklärung der Ursachen, die zum Scheitern der Lebensgemeinschaft geführt haben

Rz. 121 In Ermangelung einer gleichlautenden Erklärung der Ehegatten oder wenn sie in einer der Folgesachen (elterliche Sorge, Höhe des Kindesunterhalts, Umgangsrechtsregelung, Nutzung der Ehewohnung) keine Einigung erzielen können, muss das Gericht die Ursachen für das Scheitern der Ehe klären und das Beweisverfahren bezüglich der streitigen Folgesachen durchführen. Im über...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Adoption

Rz. 110 Das Adoptionsrecht wurde im Vereinigten Königreich durch den Adoption and Children Act (ACA) 2002 vollständig neu gefasst. Dabei wurde – neben Ehegatten und Alleinstehenden – auch nichtehelichen (heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen) Paaren die Möglichkeit zur Adoption eröffnet. Ferner wurde das Kindeswohl bei den Entscheidungsgründen in den Mittelpunkt gerückt...mehr

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Ungarn / I. Allgemeines

Rz. 114 Die Beendigung einer Ehe hat zwei Fälle: der Tod eines der Ehegatten bzw. die Scheidung der Ehe. Das ungarische Ehescheidungsrecht beruht seit 1953 auf dem sog. Zerrüttungsprinzip, es ist unabhängig von der Schuld eines der Ehegatten. Ein Verschulden (z.B. Untreue, Misshandlung, Alkohol- oder Drogenkonsum) kommt erst bei Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs...mehr

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Türkei / VII. Das elterliche Sorgerecht

Rz. 159 Die elterliche Sorge wird während der Ehe von beiden Elternteilen gleichberechtigt ausgeübt. Bei Trennung oder Scheidung kann das Gericht die alleinige elterliche Sorge auf ein Elternteil übertragen (Art. 336 türkZGB). Rz. 160 Das Gericht hört nach Möglichkeit die Eltern und ggf. den Vormund an und regelt mit dem Scheidungs- oder Trennungsurteil die Rechte der Eltern ...mehr

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Spanien / III. Scheidung

Rz. 61 Die Scheidung (Divorcio) ist nach Art. 85 CC einer der Gründe, durch die die Ehe ohne Rücksicht auf die Form und den Zeitpunkt ihrer Eingehung aufgelöst wird – neben Tod oder Todeserklärung eines Ehegatten. Wie das Recht der Separación wurde auch das der Divorcio durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 grundlegend geändert. Auf das Vorliegen besonderer Scheidungsgründe, wi...mehr

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Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / IV. Erörterungstermine

In den zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Familiensachen gibt es eine obligatorische mündliche Verhandlung (mit den unter II. geschilderten Konsequenzen) nur, wenn sie im Verbund mit dem Scheidungsverfahren verhandelt werden (§ 137 FamFG). In Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen sowie in Verfahre...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 1. Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen (§ 45 Abs. 1 FamGKG)

Durch das 2. KostRMoG wurden zum 1.8.2013 nahezu alle Auffang- und Regelwerte in den Gerichtskostengesetzen erhöht. Allerdings wurde der in § 45 Abs. 1 FamGKG geregelte Verfahrenswert i.H.v. 3.000,00 EUR für Kindschaftssachen (§ 151 FamFG), diemehr

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FF 10/2020, Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis

Ludwig Kroiß (Hrsg.)1. Aufl. 2020, 516 Seiten, Nomos VerlagISBN 978-3-8487-7611-568,00 EUR Die durch die Verbreitung des Corona-Virus (SARS-Cov-2) ausgelöste Krankheit COVID-19 beschäftigt die Bundesrepublik seit März 2020. Die Politik hat nach der massenhaften Verbreitung dieses Corona-Virus im März das gesamte Gesellschaft- und Wirtschaftsleben heruntergefahren, die Justiz h...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des im November 2012 geborenen Sohnes N. L. Sie streiten über das Sorgerecht. [2] Die 1974 geborene Kindesmutter ist kroatische Staatsangehörige, der 1956 geborene Kindesvater besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Beide leben seit geraumer Zeit in Deutschland und s...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 29.4.2020 – XII ZB 112/19 a) Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden. b) Das Grundverhältnis für diese Vollmach...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / III. Rechtsmittel gegen eine Aufhebung der Bestellung oder die Auswechslung des Verfahrensbeistands

1) Bei der Auswechslung oder einer Entpflichtung des Verfahrensbeistands handelt es sich stets um eine das Verfahren nicht abschließende Zwischenentscheidung, die nicht selbstständig anfechtbar ist (§§ 58 Abs. 2, 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG). Der Rechtsmittelausschluss ist umfassend; er gilt für alle Beteiligte und insbesondere auch für den entpflichteten Verfahrensbeistand selb...mehr

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FF 0708/2020, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice) Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA...mehr

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FF 0708/2020, Anfechtung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand. [2) Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten seit September 2014 eine Beziehung, trennten sich aber in der Folge mehrfach und waren auch im Zeitraum von September 2015 bis zum März 2016 getrennt. Während dieser Trennung hatte die ...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 4. Aufhebung der Bestellung, weil die Kindesinteressen angemessen durch einen Rechtsanwalt vertreten werden

a) Die Bestellung des Verfahrensbeistands kann schließlich auch dann aufgehoben werden, wenn die Interessen des Kindes von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten angemessen vertreten werden (§ 158 Abs. 5 FamFG). In der Praxis geht es dabei fast ausschließlich um Rechtsanwälte; "andere geeignete Verfahrensbevollmächtigte" wie beispielsweis...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 1. Befangenheit

Die Ausschließung oder Ablehnung einer Gerichtsperson hat zur Folge, dass die betreffende Person von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist und sich vom weiteren Verfahren fernhalten muss. Von Gesetzes wegen können jedoch nur "Gerichtspersonen" vom Verfahren ausgeschlossen sein; auch können nur sie wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (§§ 6 Abs. 1 FamFG, 4...mehr

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AGS 07/2020, Beiordnung in ... / 1 Aus den Gründen

Nachdem die Kindesmutter im Rahmen des Beschwerdeverfahrens klargestellt hat, ein Umgangsvermittlungsverfahren nach § 165 FamFG anzustreben, liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vor. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint insbesondere auch nicht mutwillig, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umgangskosten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen eines barunterhaltspflichtigen Elternteils für Besuche bei seinem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind sind durch das > Kindergeld und die > Kinderfreibeträge abgegolten (BFH/NV 2012, 1434). Sie sind keine AgB (BFH 219, 119 = BStBl 2008 II, 287). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umgangsrecht. Aufwendungen für die Durch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 5. Umgangsrecht/Umgangspflicht

Die "Görgülü"-Entscheidung des BVerfG von 2004,[2] bei der es um das Umgangsrecht eines (türkischen) Kindsvaters für sein bei Pflegeeltern lebendes Kind ging, steht an der Spitze der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, weniger im Hinblick auf die grundrechtlichen als vielmehr im Hinblick auf die menschenrechtlichen Aspekte des Falles. Vor allem legt das BV...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020 – 11 E 1630/20 Die Regelung in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg vom 2.4.2020 i.d.F. v. 9.4.2020, wonach auch Eltern der Besuch und das Betreten von besonderen Formen von Kinderschutzeinrichtungen ohne Ausnahme untersagt ist, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 GG. Sie ist unve...mehr

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AGKompakt 06/2020, Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Kindschaftssache im Verbundverfahren

Anrechnung nur nach dem geringeren Wert der Folgesache Ein Anrechnungsproblem kann sich wegen der unterschiedlichen Gegenstandswertberechnungen ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache (Umgang oder elterliche Sorge) außergerichtlich tätig war und diese dann anschließend nicht in ein isoliertes Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren übergeht, sondern als Folgesache im Ve...mehr

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AGS 05/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gebotene Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ergibt, dass die Verfahrenswertbeschwerde nicht namens und in Vollmacht der Antragstellerin eingelegt wurde. Denn die Kosten des Verfahrens erster Instanz sind gegeneinander aufgehoben worden. Somit konnte und kann die Antragstellerin keinerlei Kostenerstattung beanspruchen. Ein Erfolg der Beschwerde würde mithin zu einer finanziellen...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / a) Außergerichtliche Vertretung/Vermittlungsverfahren/Umgangsverfahren

Vermittlungsverfahren Ein solcher Fall kann sich ergeben, wenn es nach einer Entscheidung zum Umgangsrecht zunächst zu einer weiteren außergerichtlichen Vertretung kommt, an die sich das Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG anschließt und daran dann das Umgangsrechtverfahren. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Ver...mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 3 Anmerkung

In einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend Kindschaftssachen ist beim Verfahrenswert grds. von der Hälfte der Hauptsache auszugehen. Ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen höheren Wert, dann bleibt es – wie hier – beim hälftigen Regelwert. Wird in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auch eine Einigung über die Hauptsache getroffen, dann ist insoweit ein Mehrwert...mehr

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AGS 05/2020, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis richtig. Die Begründung ist allerdings widersprüchlich. Das OLG stützt seine Entscheidung letztlich auf § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG, wonach eine Zusammenrechnung nicht stattfinde und nur der höhere Wert gelte. Zutreffend ist es allerdings, bereits von vornherein nur einen einzigen Gegenstand anzunehmen. Selbst wenn zum Umgangsrecht wechse...mehr

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AGS 05/2020, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte beim FamG eine Regelung des Umgangs beantragt. Der Antragsgegner hatte daraufhin nicht nur die Zurückweisung des Umgangsantrags der Antragstellerin begehrt, sondern gleichzeitig auch beantragt, das Umgangsrecht der Antragstellerin auszuschließen. Nach Abschluss des Verfahrens hat das FamG den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen ha...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Die Begrifflichkeiten des Themas (Abgrenzung und Einordnung)

Kindschaftsverfahren. Das sind die Kindschaftssachen aus dem Katalog des § 151 FamFG: namentlich elterliche Sorge (insbesondere §§ 1671, 1628, 1666, 1666a BGB), Umgangsrecht, Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Kindesherausgabe, Vormundschaft, Pflegschaft, Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen, Anord...mehr

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AGS 05/2020, Umgangsvereinb... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes hat in der Sache keinen Erfolg. Nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in einer Kindschaftssache, die das Umgangsrecht betrifft 3.000,00 EUR. Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert gem. § 41 FamGKG unter Berücksichtigung der geringeren ...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 10.12.2019 – 1 BvR 2214/19, juris 1. Das für die Feststellung einer entscheidungserheblichen Tatsache notwendige Maß an richterlicher Überzeugung entspricht auch im Anwendungsbereich von § 37 FamFG demjenigen, das in der Rechtsprechung zu § 286 ZPO herausgebildet worden ist. Ist dieses nicht erreicht, muss das Gericht eine weitere Sachverhaltskl...mehr

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FF 04/2020, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge. [2] Der Antragsteller beantragte im vorliegenden Hauptsacheverfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gemeinsames minderjähriges Kind auf sich. [3] Die Beteiligten schlossen im Termin vo...mehr

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AGKompakt 04/2020, Abrechnu... / Einführung

Verschiedene Werte für Kindschaftssache möglich Für Kindschaftssachen nach § 137 Abs. 3 FamFG, also Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht oder Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten, sieht das FamGKG zwei verschiedene Werte vor. Als selbstständige Verfahren sind si...mehr

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AGKompakt 04/2020, Abrechnu... / III. Welche Wertvorschrift ist bei einem Folgenvergleich anzuwenden?

Problem: Mehrwertvergleich im Verbund Probleme bereitet die Festsetzung des Werts für eine Kindschaftssache, wenn die Eheleute im Verbundverfahren eine nicht anhängige Kindschaftssache lediglich in einen Folgenvergleich einbeziehen, ohne dass sie vorher anhängig gemacht worden ist. Gilt dann auch der Wert nach § 44 Abs. 2 FamGKG, weil die Kindschaftssache im Verbundverfahren ...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.1.2020 – 13 UF 207/19 1. Unterlässt das Familiengericht in einem Endbeschluss zu einer Umgangssache unter Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot eine vollstreckungsfähige Regelung zu Tag, Ort und Zeit des Umgangs (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 Rn 18 m.w.N.), so trifft es eine unzulässige Teilentscheidung (§ 69 Abs. 1 S. 2 FamFG), die antragsunabhäng...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Wird in einem Verfahren über die elterliche Sorge eine Einigung unter Einbeziehung des Umgangsrecht getroffen, ging die Rspr. bisher davon aus, dass es sich insoweit um einen Fall des sog. Mehrwertvergleichs handele. Seit der Entscheidung des BGH vom 10.7.2019,[1] dürfte diese Auffassung zu überdenken sein. Als erstes Gericht hat das OLG Nürnberg daraus gebührenrechtliche Ko...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene und gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten führt zu einer Abänderung der amtsgerichtlichen Wertfestsetzung. Gem. § 45 Abs. 1 FamGKG beträgt in den dort genannten Kindschaftssachen der Verfahrenswert 3.000,00 EUR. Eine Korrektur gem. § 45 Abs. 3 FamGKG kommt in Betracht, wenn besondere Umstände...mehr

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AGS 03/2020, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit Ihrer Beschwerde wendet sich die Bevollmächtigte der Antragsgegnerin gegen die Wertfestsetzung in einem Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge. Der Antragsteller beantragte im vorliegenden Hauptsacheverfahren die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gemeinsames minderjähriges Kind auf sich. Die Beteiligten schlossen im Termin nach der Ankündigung des ...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sozialrecht

BSG, Urt. v. 11.7.2019 – B 14 AS 23/18 In die Bemessung existenzsichernder Leistungen nach dem SGBII ist bei der abwechselnden Betreuung minderjähriger Kinder nach dem familienrechtlichen Wechselmodell neben deren anteiligen Unterkunftskosten unabhängig von ihrem Alter ein hälftiger Mehrbedarf bei Alleinerziehung einzustellen (red. LS). BSG, Urt. v. 29.8.2019 – B 14 AS 43/18 Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.6.2019 – 5 UF 72/19, FamRZ 2019, 2008 1. Der Umfang des Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach § 1686a BGB hat sich grundsätzlich an den zu § 1685 BGB entwickelten Maßstäben und nicht an denjenigen des Elternumgangs nach § 1684 BGB zu orientieren. 2. Zwar kommt im Einzelfall aus Gründen des Kindeswohls auch ein darüber hinaus g...mehr