Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Befristeter Zahlungsantrag im Erstverfahren

Rz. 269 Ist im Erstverfahren ein befristeter Antrag gestellt worden, ist zu unterscheiden:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Antragsbegründung

Rz. 127 Beim Unterhalt handelt es sich um Verfahren, dass nach den Grundsätzen der ZPO abläuft und der Parteimaxime unterliegt. Damit gilt der Beibringungsgrundsatz. Rz. 128 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Hohe wirtschaftliche Bedeutung des Verzugs

Rz. 4 Beim Unterhalt geht es um Forderungen von nicht unbeträchtlicher Höhe, die jeden Monat neu fällig werden. Rückstände können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich durchgesetzt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, führt dies also dazu, dass die komplette monatliche Forderung – u.U. für einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten – nicht mehr g...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Unbefristeter Zahlungsantrag im Erstverfahren

Rz. 267 Wurde unbefristeter Unterhalt eingeklagt und eine Befristung festgesetzt, liegt darin eine – rechtskräftig gewordene – Teilabweisung mit der gerichtlichen Entscheidung, dass für einen späteren Zeitraum kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Eine solche rechtskräftige Entscheidung kann nur im Wege des Abänderungsverfahrens bei Vorliegen der speziellen Abänderungsvoraus...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 141 Wenn der Unterhalt nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens tituliert werden soll, tritt der betreuende Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht als gesetzlicher Vertreter des Kindes auf (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Mahnung

Rz. 6 Wegen der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wirkt auch die für den Trennungsunterhalt erklärte Mahnung nicht automatisch auf den nachehelichen Unterhalt fort. Die Mahnung für den nachehelichen Unterhalt kann auch noch nicht vor dem Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsanspruchs wirksam erklärt werden, denn eine Mahnung, der noch kein fälliger gesetzlicher Anspruc...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit

Rz. 26 Erforderlich ist auf der Basis des Wortlauts eines Ehevertrages die "interessengerechte Auslegung" der Vereinbarung, bei der maßgeblich der Sinn und Zweck einer Klausel sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.[36] Rz. 27 Der BGH hat dem Grundsatz der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt.[37] Ausgehend von der Dispositionsfreiheit der Eheleute muss ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / C. Unterhaltsanspruch des gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 148 Über den Unterhaltsanspruch eines Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Die Voraussetzungen werden daher einschließlich der verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte in einem gesonderten Abschnitt behandelt:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Vorliegen einer zeitlich früheren gerichtlichen Entscheidung

Rz. 55 Auch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung kann Bindungswirkung entfalten. Werden also getrennte gerichtliche Verfahren durchgeführt, kommt es darauf an, welche Entscheidung zuerst rechtskräftig wird. Nur dann, wenn im Verbundverfahren über Zugewinn und Unterhalt gleichzeitig entschieden wird, hat das Gericht von Amts wegen die Frage des Vorrangs zu klären.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Zuständiges Gericht

Rz. 120 Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Unterhaltsverfahren richtet sich nach § 232 FamFG:mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Rechtsfolgen einer bestehenden wirksamen Vereinbarung

Rz. 53 Kommt es zu einer Konkurrenzsituation zwischen Unterhalt und Zugewinn, ist immer zu prüfen, ob bereits einmal durch eine frühere wirksame Vereinbarung Fakten geschaffen worden sind, die auch für nachfolgende Auseinandersetzungen bindend sind. Denn haben die Beteiligten eine wirksame Vereinbarung über Unterhalt oder Zugewinn durch Scheidungsfolgenvergleich oder Ehevert...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Textmuster für den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 285 Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – _________________________ vom _________________________, Az: _________________________ wird mit Wirkung dahingehend geändert, dass der Antragstellermehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ermessen des Gerichts

Rz. 168 Die Anordnung steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts und erfolgt von Amts wegen. Erforderlich ist die Abwägung zwischen den Interessen des Gläubigers und denjenigen des Schuldners. Jedoch ist nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG in Unterhaltssachen grundsätzlich die sofortige Wirksamkeit anzuordnen. Schuldnerschutz kommt deshalb nur in Betracht, ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / B. Unterhaltsanspruch des Ehegatten

Rz. 5 Der während der intakten Ehe bestehende Anspruch des Ehegatten auf Wirtschaftsgeld und Teilhabe am Familieneinkommen (siehe § 2 Rdn 1 ff.) erlischt mit der Trennung der Eheleute, und zwar auch hinsichtlich bereits vergangener Zeiträume. Rz. 6 Vom Zeitpunkt der Trennung an besteht ggf.mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 4 Für die wirksame Titulierung eines Anspruchs in notarieller Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist vor allem das Konkretisierungsgebot praktisch bedeutsam. Eine Verpflichtung muss so konkret bestimmt sein, dass sie später auch vollstreckt werden kann. Rz. 5 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Vollständige Abweisung eines Leistungsantrags im vorangegangenen Verfahren

Rz. 237 Wurde im vorangegangenen Verfahren kein zukünftiger Unterhalt zugesprochen, sondern der damalige Zahlungsantrag vollständig abgewiesen, ist das erneute Unterhaltsbegehren des Berechtigten durch neuen Leistungsantrag durchzusetzen. Denn ein solcher – z.B. wegen fehlender Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit ergangener – abweisender Beschluss hat keine Bindungswirkung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Eckpunkte des Nachscheidungsunterhalts

Rz. 9 Für den nachehelichen Unterhalt gilt der in § 1569 BGB normierte Grundsatz der Eigenverantwortung. Danach obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur dann, wenn er dazu außerstande ist, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt in den enumerativ aufgezählten und abschließend aufgeführten Fällen der §§ ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Unterhaltsrückstand ab Auskunftsbegehren – § 1613 BGB

Rz. 32 Nach § 1613 BGB kann Unterhalt für die Vergangenheit auch bereits ab dem Auskunftsbegehren (zum Auskunftsanspruch siehe § 20 Rdn 1 ff.), das zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches verlangt wurde, beantragt werden. Auch hier wird dieser Unterhalt ab dem 1. des Monats, in dem das Auskunftsschreiben zuging, geschuldet. Eine Quotelung nach einzelnen Tage...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Fehlendes Regelungsbedürfnis

Rz. 198 Die einstweilige Anordnung setzt nach § 246 FamFG kein dringendes Regelungsbedürfnis voraus. Jedoch fehlt das Regelungsbedürfnis, wenn keine Zahlungsaufforderung ergangen ist, der geforderte Unterhalt laufend gezahlt wird oder Unterhaltsrückstände geltend gemacht werden.[206]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Abgrenzung zwischen unzulässigem Verzicht und zulässiger Modifikation

Rz. 141 Für die Abgrenzung zwischen zulässiger Anpassung des zukünftigen Unterhaltes und unzulässigem Verzicht gibt der BGH[125] angesichts der Verschiedenartigkeit der Einzelfälle keinen einheitlichen exakten prozentualen Richtwert für die zulässige Unterschreitung des rein rechnerisch geschuldeten Unterhalts vor. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, die immer von...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / i) Kosten des Umgangsrechts

aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kosten der Kinderbetreuung

aa) Kosten des Kindergartens Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundsätzliche Bindungswirkung der vorhergehenden Entscheidung

Rz. 272 Nach dem Wortlaut von § 238 Abs. 4 FamFG kann im Abänderungsverfahren keine uneingeschränkte Abänderung des Beschlusses erreicht werden, sondern nur eine "entsprechende" Abänderung. Folglich kann die Abänderungsentscheidung nur eine unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmende Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse vornehmen.[...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VI. Steuerklassenwechsel und begrenztes Realsplitting

Rz. 89 Da bereits zum Jahreswechsel nach der Trennung sich die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute ändert (siehe § 4 Rdn 1 ff.), kommt für den nachehelichen Unterhalt regelmäßig Steuerklasse I bzw. die getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer zur Anwendung. Rz. 90 Bereits vom Ablauf des Trennungsjahres an kann der unterhaltspflichtige Ehegatte, seine Unterhaltszahl...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Inhalt der Regelung des § 33 VersAusglG

Rz. 400 Der Ausgleichpflichtige erhält, obwohl der Berechtigte davon noch keinen Vorteil hat, nur eine gekürzte Versorgung. Der Berechtigte hat durch die Kürzung des Versorgungsausgleichs einen geringeren Unterhaltsanspruch. § 33 VersAusglG regelt die Anpassung nach Rechtskraft der Scheidung.[602] Rz. 401 Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Berechtigte nur ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ee) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 60 Der Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 Satz 2 Nr. 2 FamFG (früher §§ 93d, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Hat der Gläubiger also den Schuldner durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB mit dem gesetzlichen Unterhalt in Verzug gesetzt und werden Unterlagen zur mangelnden Leistungsfähigkeit...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 6. Gröbliche Vernachlässigung der eigenen Unterhaltsverpflichtung – § 1579 Nr. 6 BGB

Rz. 300 Die gegenüber dem Unterhaltspflichtigen bestehende eigene Unterhaltspflicht muss vom Unterhaltsberechtigten gröblich vernachlässigt worden sein. Erforderlich ist eine gewisse Dauer der Vernachlässigung, die i.d.R. bei einem Zeitraum von einem Jahr anzunehmen sein wird.[490] Dem Unterhaltsberechtigten muss eine tief greifende Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaft...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Der Grundgedanke des Doppelverwertungsverbots

Rz. 27 Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, besteht jedenfalls über den Grundgedanken des Doppelverwertungsverbots Einigkeit: Wenn Einmalzahlungen bereits auf das Einkommen umgelegt und bei der Festsetzung des Unterhalts angerechnet worden sind, kann der gleiche Betrag nicht noch einmal als Kapitalbetrag im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden![23] Eine doppelte Tei...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Basisunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB

Rz. 23 Der Unterhaltsanspruch des § 1570 Abs. 1 BGB stützt sich allein auf die Betreuung des Kindes (kindbezogene Gründe). In § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB wird ein verbindlicher Basisunterhalt gewährt, der aber auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt ist. Rz. 24 Eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils besteht hier selbst bei bestehender Fremdbetreuungsm...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache

Rz. 146 Die gerichtliche Entscheidung ergeht durch zu begründenden Beschluss (§ 116 FamFG), der mit einer Rechtsmittelbelehrung[146] zu versehen ist und umfasstmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Behandlungsobliegenheit

Rz. 73 Zudem besteht eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Behandlung der Krankheit., Erforderlich sind substantiierte Darlegung zu den bisherigen Therapiebemühungen in der Vergangenheit, den dadurch erreichten oder nicht erreichten Verbesserungen der gesundheitlichen Situation und dazu, welche zukünftigen Bemühungen um eine gesundheitliche Verbesserungen geplant sind o...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Inhalt der Mahnung

Rz. 12 Die verzugsbegründende Mahnung muss genau bezeichnen. Auch der Zeitpunkt, ab wann gezahlt werden soll, muss sich klar ergeben. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn der Gläubiger für die Zukunft zwar monatliche Unterhaltsansprüche der Höhe nach beziffert, aber keinen näher...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungen zur Krankheit und deren Auswirkungen

Rz. 71 Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und er hat ferner darzulegen, inwieweit sich die behaupteten gesundheitlichen Störungen ganz konkret auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.[...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Allgemeines

Rz. 290 Wer Unterhalt beansprucht, muss – so die allgemeinen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten – auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte muss demnach alles unterlassen, was dem anderen Ehegatten die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[480] Setzt er sich mutwillig über diese Ve...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Begriff des Nachteils

Rz. 119 § 1578b BGB stellt insbesondere darauf ab, ob ehebedingte Nachteile im Hinblick darauf eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt selbst sorgen zu können und die einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen.[151] Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Durchsetzungshindernis Verwirkung

Rz. 408 Wird in der Praxis über die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen[466] diskutiert, sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheidenmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kostenquotelung

Rz. 266 Verlangt der Unterhaltsberechtigte unbefristeten Unterhalt, wird dieser aber in der gerichtlichen Entscheidung nur befristet zugesprochen, liegt darin eine teilweise Klageabweisung mit entsprechender Quotierung der Kosten.[429]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Gerichtliches Verfahren bei nicht erfolgter Titulierung

Rz. 82 Wird freiwillig kein Titel erstellt, kann die Unterhaltsberechtigte nur durch die Einleitung eines gerichtlichen Zahlungsverfahrens gem. §§ 231 ff. FamFG den gewünschten Titel erlangen. Hier lauern im weiteren Verfahren aber für beide Beteiligte bei falscher Vorgehensweise im Verfahren Risiken. aa) Vorgehensweise des Antragstellers Rz. 83 Für den Antragsteller hat das Ve...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 47 Da es sich um die tatbestandliche Voraussetzung seines Unterhaltsanspruches handelt, obliegt der Unterhaltsberechtigten die Darlegungs- und Beweislast der für die Prüfung der konkret bestehenden Betreuungsmöglichkeiten des Kindes notwendigen Tatsachen.[56]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit

Rz. 315 Bei Vergleichen, ehevertraglichen Regelungen und auch einseitigen Unterhaltsverpflichtungen über nachehelichen Unterhalt stellt sich zuerst immer die Frage, ob – und ggf. in welchem Umfang – bereits eine Abänderung vertraglich ausgeschlossen ist[357] oder die Beteiligten umgekehrt eine Abänderung nur im Falle des Eintritts bestimmter Ereignisse vereinbart haben.[358]...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 314 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Rz. 315 Bei der Billigkeitsabwägung im Einzelfall sind die Kindesbelange zu wahren und die Kindesbetreuung ist bes...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Rechtsmittel im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 206 Entscheidungen zum Unterhalt im Verfahren der einstweiligen Anordnung, die aufgrund mdl. Verhandlung ergangen sind, nicht beschwerdefähig (§ 57 FamFG). Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Rz. 207 Dagegen ist ...mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 2. Direkte Geldleistungen an den Unterhaltspflichtigen

Rz. 21 Geldleistungen der neuen Partnerin an den Unterhaltspflichtigen werden ebenfalls als freiwillige Leistungen einer Dritten eingestuft. Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Geltendmachung des Auskunftsverlangens

Rz. 67 Das Auskunftsverlangen ist eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechende Anwendung finden. Beim Unterhalt von Minderjährigen sind die Regeln der gesetzlichen Vertretung und die Spezialregel des § 1629 BGB zu beachten, d.h. die Auskunftsaufforderung muss durch die richtige ...mehr