Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vollständiger Unterhaltsverzicht

Rz. 481 Nach § 1585c BGB kann ein vollständiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt sowohl im vorsorgenden Ehevertrag als auch in der Scheidungsvereinbarung erfolgen. Eine solche Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung. Die Grenzen der Sittenwidrigkeit und des Verstoßes gegen Treu und Glauben sind im Rahmen der Inhalts- und Ausübungskontrolle zu beachten (vgl. ausfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Verbot der Doppelverwertung in Zugewinnausgleich und Unterhalt

Rz. 104 Die Rspr. und Literatur[224] verdeutlichen das Thema der Doppelberücksichtigung von Vermögenspositionen und Schulden bei Unterhalt und Zugewinn: Nach st. Rspr. des BGH ist ein güterrechtlicher Ausgleich eines vorhandenen Vermögenswerts nicht zulässig, soweit diese Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Ehebedingte Nachteile

Rz. 394 Nach diesen Vorgaben muss die Grenze der privatautonomen Regelungsmöglichkeit gezogen werden. Nach der Rspr. des BGH ist eine Regelung über den Kindesbetreuungsunterhalt nicht schon bei Erreichen des Existenzminimums akzeptabel (und schon gar nicht unterhalb dieses Werts).[919] Eine Grenze ist vielmehr nach der Rspr. erst dann erreicht, wenn die Unterhaltshöhe nicht ...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / a) Zurück zum "Zwickauer Schlüssel"?

So wird von manchen lebhaft eine "Schieflage" der Unterhaltstabelle beklagt, die den notwendigen Eigenbedarf der "Trennungseltern" nicht mehr ausreichend berücksichtigen soll.[14] Gefordert wird eine Umstellung der Unterhaltsbemessung. Es soll "familienintern" gerechnet werden. Ausgangspunkt soll nicht mehr der statistisch ermittelte Bedarf eines Kindes sein ("familienextern...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / b) Die beschlossene Lösung

Die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte haben sich deshalb vorläufig gegen eine Reduzierung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten ausgesprochen. Dafür werden jedoch die Grenzen der Einkommensgruppen geringfügig – um 200 EUR – hoch gesetzt. Es wurde bewusst ein eher geringer Betrag gewählt, um nicht erneut Irritationen ähnlich denjenigen des Jahres 20...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Nachteilsausgleich

Rz. 350 Der Verpflichtete hat von vornherein nur einen Anspruch auf Zustimmung Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Freistellung von den entstehenden steuerlichen Nachteilen.[827] Die Aufforderung zur Zustimmung muss die Form richtig bezeichnen, in der die Zustimmung zu erfolgen hat. So besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung der Anlage U und die Zustimmungserklärung kann...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Rechtsfolgen

(1) Herabsetzung auf den angemessenen Unterhalt Rz. 219 § 1578b BGB nennt auch bei einer Herabsetzung des Unterhalts sogleich den Ersatzmaßstab für den Fall, dass die Zahlung des eheangemessenen Unterhalts i.S.d. § 1578 BGB unbillig ist: Es ist dann nur der Unterhalt nach dem angemessenen Lebensbedarf zu leisten. Dieser Ersatzmaßstab ist durch die Rspr. definiert. Für die Erm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 5 Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Pflegegeldes

Das Pflegegeld oder eine vergleichbare Geldleistung, das/die an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, ist bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen der Pflegeperson nicht zu berücksichtigen.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Gesamter Lebensbedarf

Rz. 245 Der gesamte Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB) umfasst neben dem Elementarunterhalt nach § 1578 Abs. 2 und 3 BGB (regelmäßig berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle) auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie des Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Es handelt sich um jeweils unselbstständige T...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Beginn der Erwerbsobliegenheit

Rz. 186 Nach einhelliger Auffassung in Rspr. und Lehre ist das bisherige Altersphasenmodell so nicht mehr praktizierbar und wird durch eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzt.[462] Dies gibt für die gerichtliche und auch die notarielle Praxis einen wesentlichen Vorteil vorhersehbarer Erwerbsobliegenheit auf. Rz. 187 Auch nach der Regelung des § 1570 BGB besteht jedoch keine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Präklusion

Rz. 223 I.R.d. § 1578b BGB ist besonders zu beachten, dass die Befristung nicht erst bei Fristablauf eingewendet werden darf, sondern bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen schon beim ersten Unterhaltstitel berücksichtigt werden muss, denn sonst ist der Einwand der Befristung später nach § 323 Abs. 2 ZPO bzw. § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert.[551] Es ist dann weder eine Abänderun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bedürftigkeit

Rz. 253 Nach § 1577 Abs. 1 BGB kann der geschiedene Ehegatte Unterhalt nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann. Insoweit ist er nicht bedürftig. Zur Deckung des Bedarfs nach § 1577 BGB kommen tatsächliche oder fiktive Einkünfte bzw. Vorteile ebenso in Betracht wie reale oder fiktive Vermögenserträge. a) Tats...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Kindesbetreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)

aa) Struktur von § 1570 BGB Rz. 176 Der Unterhaltsanspruch ist nach § 1570 BGB dreigeteilt: § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt einen "Basisunterhalt" für einen festen Zeitraum von drei Jahren.[435] Während dieses Zeitraumes besteht keine Erwerbsobliegenheit[436] und somit auch keine Notwendigkeit der Fremdbetreuung. Damit kann auch eine bisher schon praktizierte eigene Berufstät...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Kriterien für die Billigkeitsabwägung

(1) Wahrung der Belange des Kindes Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Befugnisse zum Ersuchen im Einzelnen

Rz. 14 Die Fälle, in denen eine Behörde zur Stellung eines Eintragungsersuchens befugt ist, sind sehr zahlreich; ihre Zahl ist in der neueren Gesetzgebung im Zunehmen begriffen. Für Verwaltungsvollstreckungen gilt grundsätzlich, dass sie nur zulässig sind wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen oder Forderungen, für welche die Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren ausdrü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB)

Rz. 197 Unterhalt kann nach § 1572 BGB verlangt werden, wenn eine Krankheit kausal dazu führt, dass eine angemessene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise nicht mehr erwartet werden kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen müssen zu einem der folgenden Einsatzzeitpunkte gegeben sein: Scheidung, Ende der Kindererziehung, Beendigung von Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Rz. 203 Übt der Unterhaltsberechtigte zwar eine angemessene Erwerbstätigkeit aus, kann dadurch aber den vollen Unterhalt nicht decken, so kommt Aufstockungsunterhalt nach der eigenständigen Anspruchsgrundlage[508] des § 1573 Abs. 2 BGB in Betracht. Allerdings müssen die Einsatzzeitpunkte des § 1573 Abs. 1 BGB eingehalten werden.[509] Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Arten der Unterhaltsbeschränkung

Rz. 208 § 1578b BGB sieht zwei Arten der Unterhaltsbeschränkung vor, die jeweils aufgrund Billigkeitsabwägung festzustellen sind, nämlich Rz. 209 Beide Beschränkungsmöglichkeiten sind nach Abs. 3 auch kombinierbar. Möglich ist auch eine Beschränkung sofort ab Scheidung, insb. wenn eine längere Trennungsphase vorausging.[520] Ein Absch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Obliegenheit zur Aufgabe selbstständiger Tätigkeit

Rz. 276 Nach einer Übergangszeit kann der Unterhaltspflichtige auch gehalten sein, die selbstständige Tätigkeit wieder aufzugeben.[670] Dies ist noch nicht bei einem einmaligen Gewinnrückgang der Fall. Bei einem gravierenden und dauerhaften Einkommensrückgang besteht aber – binnen einer Karenzzeit von bis zu drei Jahren – eine Obliegenheit zur Beendigung der selbstständigen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Zeitpunkt

Rz. 242 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob bestimmte Umstände die ehelichen Lebensverhältnisse prägten, ist grds. die Rechtskraft der Scheidung.[586] Eine nacheheliche Entwicklung wirkt sich jedoch auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dann aus, wenn sie einen Anknüpfungspunkt in der Ehe findet, d.h. in der Ehe bereits angelegt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)

Rz. 206 § 1576 BGB spricht i.S.e. positiven Billigkeitsklausel Unterhalt zu, wenn der Berechtigte aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht erwerbstätig sein kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Der Tatbestand ist subsidiär und nur eine Härteklausel für Ausnahmefälle.[513] Er enthält keine eigenen Eins...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Wahrung der Belange des Kindes

Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus einem Topf" lebt.mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche kommen nur in Betracht, wenn eine "Schenkung" stattgefunden hat. Beachtliche Stimmen in der Literatur nehmen an, dass mit der Annahme von Schenkungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft äußerste Zurückhaltung zu üben sei. Zuwendungen seien regelmäßig als "unbenannte Zuwendungen" zu qualifizieren. Die hinter dem Ausgleichsverbot, das...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Maß des Unterhalts

Rz. 230 Das Maß des Unterhalts bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der volle Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Lebensbedarf bezeichnet den Höchstbetrag des zu fordernden Unterhalts. Bedürftigkeit hingegen liegt nur vor, solange und soweit sich der Berechtigte nicht aus seinem Einkommen ...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / a) Zu § 7a UVG: Rechtsverfolgungssperre

Vor dem Hintergrund von mehreren aktuellen Entscheidungen zu § 7a UVG [55] haben die Vertreter der Oberlandesgerichte erörtert, ob es sinnvoll ist, die Leitlinien um eine Regelung im Hinblick auf die Rechtsverfolgungssperre des § 7a UVG zu ergänzen. Einen Hinweis auf diese Vorschrift findet sich bislang lediglich in Nr. 2.11 der Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Fra...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Sonstige Unterhaltstatbestände

Rz. 392 Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist weniger schutzwürdig, weil nach einer nachhaltigen Sicherung des Erwerbseinkommens das Arbeitsplatzrisiko ohnehin auf den Unterhaltsberechtigten übergeht.[914] Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt ist nach Auffassung des BGH grds. ebenfalls nachrangig gegenüber dem Unterhalt wegen Alters und Krankheit und damit einer ve...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Hypothetische Einkünfte

Rz. 260 Besteht eine Erwerbsobliegenheit, nimmt der Unterhaltsberechtigte jedoch eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit nicht auf, so sind ihm die fiktiven Einkünfte i.R.d. Bedürftigkeit zuzurechnen, welche er bei der Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Bei der Frage, ob eine Erwerbsobliegenheit zur Annahme einer i.S.d. § 1574 BGB angemessenen Erwerbstätigkeit besteht, sind ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 265 Der Unterhaltspflichtige ist grds. unterhaltspflichtig, sofern beim Berechtigten die entsprechende Bedürftigkeit festgestellt wurde. Er kann allerdings nach § 1581 BGB einwenden, dass er nicht leistungsfähig sei. Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten beschränkt daher den Unterhalt nach oben. Rz. 266 Nach § 1581 BGB sind bei der Frage, ob der Verpflichtete leistung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Altersunterhalt (§ 1571 BGB)

Rz. 196 Ein Anspruch nach § 1571 BGB setzt eine altersbedingte Erwerbsunfähigkeit voraus, die regelmäßig erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze[488] angenommen wird.[489] Unterhalb dieser Grenze ist es eine Frage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in § 1574 Abs. 2 BGB genannten Kriterien, ob eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.[490] Kriterien sind z.B. Alte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)

Rz. 205 Ein Ehegatte, der ehebedingt eine Ausbildung nicht beenden konnte, erhält nach § 1575 BGB Unterhalt zum Abschluss einer Ausbildung bzw. zu einer Fortbildung oder Umschulung, wenn erwartet werden kann, dass der Anspruchsberechtigte mit dieser Ausbildung seinen Unterhalt nachhaltig sichern kann. Der Unterhalt wird für die Zeit gezahlt, welche regelmäßig für eine solche...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Ehebedingte Nachteile

Rz. 211 Nach § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB sind i.R.d. Billigkeitsabwägung insb. die ehebedingten Nachteile zu gewichten. Ehebedingt sind solche Nachteile, die die Fähigkeit eines Ehegatten, für seinen Unterhalt zu sorgen, durch die Gestaltung der Ehe, insb. die Arbeitsteilung der Ehegatten, beeinträchtigen.[523] Die Gründe für mögliche ehebedingte Nachteile werden in Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.4 Keine Anrechnung

Eine Anrechnung von Einnahmen des anderen Ehegatten/Lebenspartners darf nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen-Selbstzahler in bestimmten Fällen nicht erfolgen: Überschreiten die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 2.575,00 EUR, 2023: 2.493,75 EUR) oder sind sie höher als die Einnahmen des nicht in der gesetzlichen Kranke...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Möglichkeiten der Kindesbetreuung

Rz. 178 Zunächst sind die vorhandenen Möglichkeiten der Kindesbetreuung individuell auszuloten. Da der kindesbetreuende Elternteil für die Begründung einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus beweispflichtig ist, muss er im Unterhaltsprozess vortragen und nachweisen, dass eine solche Möglichkeit der Kindesbetreuung nicht besteht o...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Auswirkung der Ehescheidung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 17 § 2077 BGB ist nach herrschender Meinung auf Lebensversicherungen (siehe auch § 3 Rdn 82) und sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht entsprechend anzuwenden, da dem die Rechtssicherheit und schutzwürdigen Interessen des Versicherers entgegenstehen.[21] Damit steht aber noch nicht fest, dass der aus einem solchen Vertrag zugunsten Dritter auf den Tod begünstigte...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / aa) Kindesbetreuung

Einerseits sind konkrete Angaben des Berechtigten zu Erschwernissen bei der Vereinbarung der Berufstätigkeit mit einer Kindesbetreuung zu erwarten; andererseits hat die Rechtsprechung teilweise – jedenfalls früher – angenommen, dass "gestörte" Verhältnisse in Form der eingetretenen Trennung einen besonderen Betreuungsbedarf indizieren.[105] Der deutlich gesunkene Stellenwert ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Vermögen

Rz. 261 Das Vermögen des Unterhaltsberechtigten kann seine Bedürftigkeit mindern. Hierbei ist zwischen dem Vermögensstamm und den Vermögenserträgen zu differenzieren. Der Bedürftige muss grds. nach § 1577 Abs. 1 BGB auch sein Vermögen verwerten. Er muss jedoch seinen Vermögensstamm nach § 1577 Abs. 3 BGB nicht verwerten, sofern die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berü...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Rechtnachfolge in unternehmerisches oder privates Vermögen ist primär eine Gestaltungsaufgabe. Die nachfolgenden Ausführungen können sich deshalb nicht auf die Beschreibung des – weitgehend dispositiven – Gesetzesrechts beschränken, sondern müssen insb. die gestaltungsrelevanten Aspekte dieser Themenstellung betonen. Und diese sind – wie bei jeder Gestaltung – zuku...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unterhaltshöchstgrenze

Rz. 488 Eine der gebräuchlichsten Vereinbarungen im Unterhaltsrecht ist die Vereinbarung einer Höchstgrenze für den Unterhalt. Da es keine "Sättigungsgrenze" für den Unterhalt gibt, begrenzt die Rspr. die Unterhaltszahlungen dadurch, dass bei überdurchschnittlichem Einkommen kein Quotenunterhalt mehr gezahlt wird, sondern der Bedarf beim Unterhaltsberechtigten konkret berech...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Tatsächliche Einkünfte

Rz. 254 Nach § 1577 Abs. 1 BGB wird das Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit stets berücksichtigt. Hierzu zählt insb. das Erwerbseinkommen in Gestalt des bereinigten Nettoeinkommens (also der Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern und Sozialversicherungsabgaben) inklusive aller Zulagen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgelder. Zum realen Einkommen zählen aber auch Renten und Pe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Verpflichtungen

Rz. 277 Nach § 1581 BGB sind die Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für die Frage der Leistungsfähigkeit zu beachten. Dafür ist eine umfassende Abwägung der Interessen von Unterhaltsverpflichtetem, -berechtigtem und Drittgläubiger erforderlich.[675] Der Unterhalt darf gem. § 1581 BGB nicht dazu führen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein höherer Betrag zum Leben ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen Ehevertrag. Rz. 1176 Hinzu kommt, dass vorau...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Wechsel in die Selbstständigkeit

Rz. 273 Ein Unterhaltspflichtiger darf seinen Arbeitsplatz zwar nicht ohne hinreichenden Grund aufgeben.[662] Allerdings prüft die Rspr. nur, ob die Verschlechterung der Situation verantwortungslos, mindestens aber leichtfertig herbeigeführt worden ist. Sofern sich ein Erwerbstätiger selbstständig macht und hohe Anfangsverluste hat, kann die Verminderung der Leistungsfähigkei...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Notarielle Beurkundungsform des Versprechens einer "gemeinschaftsbezogenen Zuwendung" (§ 518 BGB)?

Rz. 48 Nachdem der BGH die Rechtsfigur der ehebedingten (unbenannten) Zuwendung unter der Bezeichnung "gemeinschaftsbezogene Zuwendung" auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft übertragen hat, stellt sich die Frage, ob § 518 Abs. 1 BGB für derartige Zuwendungsversprechen gilt. Ob nicht vollzogene Zuwendungsversprechen analog § 518 Abs. 1 BGB nur wirksam sind, wenn sie notari...mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in DAR 2022, 451 veröffentlicht ist, steht der Klägerin gegen die Beklagten aus § 10 Abs. 3 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG dem Grunde nach ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld zu. Bei der Bemessung der Anspruchshöhe, der Erwägungen der Angemessenheit zugrunde zu legen seien und bei der § 287...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Kindesbetreuungsunterhalt

Rz. 389 Auf erster Stufe steht der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB . Er ist schon durch das betroffene Kindesinteresse nicht frei disponibel. Allerdings ist er auch nicht zwingend und jeder Disposition entzogen. Der BGH nennt als Beispiel ein von den Ehegatten abweichend vereinbartes Betreuungsmodell.[901] Damit manifestieren sich bereits seit längerer Zeit gegebene Hinwe...mehr