Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 1044 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[1068] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[1069] wird der Unterhaltsgläubiger mit...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatbestand des § 1611 Abs. 1

Rz. 926 § 1611 Abs. 1 Satz 1 katalogisiert zwei Fallgruppen sowie einen Auffangtatbestand. Die drei jeweiligen Tatbestände des Katalogs sind eindeutig voneinander abzugrenzen.[1282] Rz. 927 Der Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff. kann gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 auf einen Billigkeitsbeitrag zum Unterhalt herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsgläubigermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / G. Bedürftigkeit des Berechtigten

Rz. 1740 Voraussetzung jeden Unterhaltsanspruchs ist die Bedürftigkeit des Berechtigten. § 1577 Abs. 1 und 2 BGB regeln die Anrechnung eigener Einkünfte, § 1577 Abs. 3 die Obliegenheit zur Vermögensverwertung und § 1577 Abs. 4 den Wiedereintritt der Bedürftigkeit nach Vermögensverfall. Rz. 1741 Nur dann und soweit der Berechtigte bedürftig ist, kann er den vollen, nach den eh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (d) Waisenrenten

Rz. 871 Nach dem Tode eines Elternteils richtet sich der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des vollen Bedarfs gegen den überlebenden Elternteil, so dass diesem auch die Minderung der Bedürftigkeit durch die Waisenrente in voller Höhe zugutekommt.[1220] Eine dem Kind nach dem Tode eines Stiefelternteils gewährte Waisenrente entlastet die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Bedürftigkeit

Rz. 833 Gem. § 1602 ist nur derjenige unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, also unterhaltsbedürftig ist; das ist für volljährige Kinder der Fall, solange und soweit sie noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben, regelmäßig also, wenn sie sich in Ausbildung befinden, aber auch bei Vorliegen einer Notlage, Krankheit oder Betreuung eines ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Auswirkung auf das Unterhaltsverfahren

Rz. 182 Falls der Staat Sozialleistungen erbringt, geht der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers gegen den Unterhaltspflichtigen auf den Staat über (cessio legis). Der gesetzliche Forderungsübergang hat zur Folge, dass die betreffende Unterhaltsforderung dem Unterhaltsgläubiger materiell-rechtlich nicht mehr zusteht und ihm deshalb die Sachbefugnis (Aktivle...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Umstandsmoment

Rz. 342 Das "Umstandsmoment" ist gegeben, wenn der Schuldner aufgrund des Verhaltens des Gläubigers davon ausgehen durfte, dass er nicht auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Dabei kommt es jedoch nicht auf konkrete Vertrauensinvestitionen des Unterhaltsschuldners bzw. auf das Entstehen besonderer Nachteile durch die späte Inanspruchnahme an.[601] Die bloße Untätigkeit des...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Vorsätzliche schwere Verfehlung (Auffangtatbestand)

Rz. 931 Der Auffangtatbestand begrenzt bei bestimmten Fallgestaltungen als negative Billigkeitsklausel einen bestehenden Unterhaltsanspruch.[1286] Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es reicht nicht aus, wenn er in einem natürlichen Sinn vorsätzlich gehandelt hat.[1287] Rz. 9...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / h) Krankheit

Rz. 731 Wenn und soweit das volljährige Kind aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, eine Ausbildung zu beginnen oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, besteht gegen seine Eltern, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung bzw. Behinderung, ein Unterhaltsanspruch. Rz. 732 Allerdings trifft das volljährige Kind die Obliegenheit eine zumutbare (T...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Gegenseitigkeitsprinzip

Rz. 745 Das (unterhaltsrechtliche) Gegenseitigkeitsprinzip[962] prägt auch das ausbildungsunterhaltsrechtliche Schuldverhältnis: Auch hier stehen die beiderseitigen Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis. Die Verpflichtung der Eltern, eine pflichtbewusst und zielstrebig betriebene Ausbildung[963] ihres Kindes in angemessener und üblicher Zeit durch angemessene Unte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Rückforderung aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 226 Die einstweilige Verfügung war nach Einführung des § 644ZPO weitgehend bedeutungslos geworden. Ist eine einstweilige Verfügung auf Unterhalt im summarischen Verfahren ergangen, erwächst diese ebenfalls nicht in materielle Rechtskraft.[229] Entsprechend dem einstweiligen Anordnungsverfahren gilt: Geht die einstweilige Verfügung über Bestand und Höhe des materiell-rech...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Statische Titel

Rz. 162 Ein zugunsten eines minderjährigen Kindes bestehender nichtdynamischer und unbefristeter Titel wirkt ebenfalls nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes fort.[210] Zwar wird mitunter die Meinung vertreten, § 244 beziehe sich seinem Wortlaut nach nur auf dynamische Titel nach § 1612a BGB.[211] Dies zwinge zu dem Umkehrschluss, dass statische Titel, die zur Zeit der ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Art und Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 105 Nach § 235 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Gericht anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. § 235 Abs. 1 S. 1 FamFG entspricht inhaltlich im Wesentlichen d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Wirtschaftliche Zumutbarkeit

Rz. 812 Der Unterhaltsanspruch des Kindes hängt zwar nicht davon ab, dass es seine Eltern zeitig von seinen Plänen in Kenntnis gesetzt hat.[1135] Allerdings haben die Eltern für eine mehrstufige Ausbildung nur in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit aufzukommen. Diese erhält im Rahmen mehrstufiger Ausbildung besonderes Gewicht,[1136] weil di...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Anwendungsbereich

Rz. 498 Das sog. vereinfachte Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung ist geregelt im 3. Unterabschnitt des Verfahrens in Unterhaltssachen, d.h. in den §§ 249–260 FamFG.[679] Rz. 499 Der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder kann in diesem Verfahren schnell und preiswert gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten tituliert werden. Der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss wird nach § 25...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Einwendungen

Rz. 371 Dabei muss es sich um Einwendungen handeln, welche den Anspruch mit unmittelbarer Wirkung und unabhängig von seiner Abänderbarkeit gemindert bzw. vernichtet haben. Nach der gängigen Rechtsprechung zählen hierzu insbesonderemehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Pflege und Erziehung

Rz. 1068 Der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB setzt voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte ein oder mehrere Kinder tatsächlich betreut.[1099] Hat der betreuende Elternteil vor der Trennung oder auch zunächst während der Trennung eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann er diese jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Maßstab der Bedürftigkeit

Rz. 1743 Für den nachehelichen Unterhalt gilt im Hinblick auf die Bedürftigkeit nach § 1570 BGB:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, § 1573 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB

1. Normzweck des § 1573 BGB Rz. 1235 § 1573 BGB erfasst zwei unterschiedliche Unterhaltstatbestände. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 BGB besteht dann, wenn ein Unterhaltsanspruch nach den vorrangigen §§ 1570, 1571, 1572 BGB nicht besteht und der Betroffene trotz notwendiger Bemühungen keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. D...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Verfahrensstandschaft, § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB

Rz. 141 Aus dem Umstand, dass ein Elternteil das minderjährige Kind gesetzlich vertritt, ergibt sich noch nicht, ob der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern im Namen des Kindes oder im eigenen Namen des Elternteils geltend zu machen ist. Der Gesetzgeber hat sich für die Dauer der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung in § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB für die Verfahrensstands...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 788 Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Anspruch auf Ausbildung, § 1575 Abs. 1 BGB

Rz. 1345 Der Anspruch nach § 1575 Abs. 1 BGB hat folgende Voraussetzungen: a) Begriff und Art der Au...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Der Feststellungsantrag

Rz. 385 Die Formulierung des negativen Feststellungsantrags erfolgt in der Weise, dass nicht die verbleibende Unterhaltspflicht positiv zu beantragen ist, sondern es ist negativ festzustellen, in welcher Höhe kein Unterhaltsanspruch (mehr) besteht. Rz. 386 Muster 8.8: Negativer Feststellungsantrag Muster 8.8: Negativer Feststellungsantrag "…werde ich beantragen, festzustellen,...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / I. Eltern-Kind-Verhältnis

Rz. 17 Die Frage nach dem Eltern-Kind-Verhältnis ist entscheidend für die Bestimmung der Beteiligten im Rahmen des Rechtsverhältnisses "Unterhaltsanspruch des Minderjährigen gegen die Eltern" nach § 1601, allerdings sicherlich nur in wenigen, konkreten Fällen problematisch. Das Eltern-Kind-Verhältnis wird durch das Abstammungsrecht (§§ 1591 ff.) geregelt.[20] 1. Mutter Rz. 18 M...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Kapitalabfindung statt Unterhalt, § 1585 Abs. 2 BGB

a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurc...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / V. Befristung des Anspruchs auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes

Rz. 75 Die anwaltliche Vertretung des Unterhaltsschuldners wird im Verfahren darauf hinwirken, dass der Unterhalt auf drei Jahre befristet wird. Dies durchzusetzen ist allerdings problematisch. Argumentieren lässt sich aber damit, dass der Wortlaut des § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB nicht den Schluss zu lässt, dass die Fortdauer des Anspruchs nach drei Jahren die Regel ist. Die Bill...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB

1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen Rz. 1164 Die nacheheliche Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt sich auch auf altersbedingte Problemlagen. Ist wegen Alters eine Erwerbstätigkeit unzumutbar, besteht unter den Voraussetzungen des § 1571 BGB unter Berücksichtigung bestimmter Einsatzzeitpunkte ein Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich nich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Fallbeispiel Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Rz. 1263 Sachverhalt F und M sind seit drei Jahren geschieden. Sie haben zwei gemeinsame schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hatte bisher wegen der Kinderbetreuung keine Arbeitstätigkeit aufgenommen; seit einem Jahr hat sie sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemüht, jedoch wegen der Arbeitsmarktlage und ihrer mangelnden beruflichen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Zahlungsdauer

Rz. 559 Nach § 1612 Abs. 3 Satz 2 wird für den Monat, in dem der Unterhaltsgläubiger verstirbt, der volle Unterhalt – noch – geschuldet, obwohl der Unterhaltsanspruch mit Tod des Berechtigten erlischt. Rz. 560 Praxistipp Die Regelung des § 1612 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend auf den Eintritt der Volljährigkeit bzw. Erreichen der nächsten Altersstufe bei dynamisierten Unterhal...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / III. Tod des Unterhaltspflichtigen, § 1615l Abs. 3 Satz 4 BGB

Rz. 53 Der Unterhaltsanspruch des nicht verheirateten Elternteils wegen der Betreuung eines Kindes erlischt nicht mit dem Tod des Kindesvaters. Vielmehr haften an seiner Stelle seine Erben.[83]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 625 Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 1265 Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreicht...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IX. Unterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB

1. Normzweck Rz. 1390 Nach § 1576 BGB kann soweit und solange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie von ihm aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Bil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1182 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Begründetheit

Rz. 370 Der Vollstreckungsabwehrantrag ist begründet, wenn bei gegebener Sachbefugnis des Antragstellers eine Einwendung durchgreift, die den titulierten Unterhaltsanspruch selbst betrifft, und zusätzlich die Voraussetzungen nach § 767 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO eingehalten sind. 1. Einwendungen Rz. 371 Dabei muss es sich um Einwendungen handeln, welche den Anspruch mit unmittelbar...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Nicht unerhebliches Einkommensgefälle

Rz. 1288 Die jeweiligen Einkünfte, die zur vollen Bedarfsdeckung ausreichen, dürfen sich nicht nur unerheblich voneinander unterscheiden. Der Aufstockungsunterhalt soll ehebedingte Vorteile sichern und den ehelichen Lebensstandard ohne unangemessenen sozialen Abstieg erhalten. Deshalb sind nur nicht ganz geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen. a) Erheblichkeit unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VII. Ausbildungsunterhalt nach § 1574 Abs. 3 i.V.m. § 1573 Abs. 1 BGB

1. Normzweck, Anspruchsvoraussetzungen Rz. 1320 § 1574 Abs. 3 BGB normiert die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, soweit dies zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Dabei muss ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten sein. An die Stelle der ansonsten bestehenden Erwerbsobliegenheit tritt die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Fallbeispiel Aufstockungsunterhalt

Rz. 1312 Die Eheleute F und M befinden sich im Scheidungsverfahren, der nacheheliche Unterhalt ist zu regeln. Sie haben ein 17 Jahre altes Kind, das bei F lebt und noch zur Schule geht. Beide Eheleute sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.300 EUR verdient und M 2.400 EUR. a) Checkliste: Unterhalt wegen nur geringen Einkommens Rz. 1313 Folgende Fragen sin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1391 Unterhalt aus Billigkeitsgründen kann unter drei Voraussetzungen beansprucht werden: a) Sonstige schwerwiegende Gründe Rz. 1392 Schwerwiegende Gründe müssen nicht ehebedin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Betreuungsunterhalt ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

a) Vorrang der Fremdbetreuung Rz. 1083 Nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB verlängert sich unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung der Betreuungsunterhaltsanspruch, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Damit wandelt sich der zuvor bestehende Vorrang elterlicher Betreuung in einen Vorrang der Fremdbetreuung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VIII. Ausbildungsunterhalt nach § 1575 BGB

1. Normzweck Rz. 1335 Hat ein – nunmehr geschiedener – Ehegatte in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach § 1575 Abs. 1 BGB , wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhal...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Fallbeispiel Krankheitsunterhalt

Rz. 1230 Sachverhalt F und M sind geschiedene Eheleute. Die früher von F betreuten Kinder sind inzwischen volljährig und wirtschaftlich selbstständig. F leidet an verschiedenen Erkrankungen und kann nichts verdienen. M hat ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von 2.400 EUR. a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit Rz. 1231 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt w...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Streitgegenstand

Rz. 433 Streitgegenstand des Arrestverfahrens ist nicht die zu sichernde Geldforderung (der Unterhaltsanspruch) selbst, sondern der Anspruch des Unterhaltsgläubigers auf zwangsweise Sicherung gegen den Schuldner.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Subsidiarität, Konkurrenzen

a) Anspruch auf Ausbildungsförderung Rz. 1339 Neben dem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann für den Berechtigten ein Anspruch auf öffentlich-rechtliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem SGB II (AFG) bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen differieren zu den Ansprüchen nach § 1575 BGB. BAföG-Leistungen werden z.B. nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gewährt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 1264 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen Arbeitslosigkeitmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 1142 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[1180] Rz. 1143 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens dre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Aufstockungsunterhalt, § 1573 Abs. 2 BGB

1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen Rz. 1280 § 1573 Abs. 2 BGB enthält eine Lebensstandardgarantie. Der seiner Erwerbsobliegenheit genügende Unterhaltsberechtigte soll zusätzlich Unterhaltsansprüche geltend machen können, um den eheangemessenen Lebensstandard auch nach der Scheidung zu sichern.[1353] Nach dem bis zum in Kraft tretenden Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes v...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr