Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Reduzierung des Unterhalts

Ein – an sich bestehender – Unterhaltsanspruch kann nach § 1579 BGB ggf. herabgesetzt werden oder gar gänzlich entfallen. Neben den Tatbestandsvoraussetzungen (s. Teil 1, Phase 1 – Trennung der Eheleute, II. 1. c) kommt hier noch § 1579 Nr. 1 BGB – kurze Ehezeit – in Betracht.mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 7. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns/Verzögerung des Ausbildungsbeginns

Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden richtet (zum Prüfungsversagen des Unterhaltsberechtigten s. BGH NJW 2006, 2...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) BAföG-Leistungen

Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubildenden bzw. Studenten, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden. Der Unterhaltsberechtigte ist gehalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch, wenn die Förderung nur darlehensweise erfolgt (OLG Hamm, Beschl. v. 27.9.2013 – 2 WF 161/1...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Initiative zur Reform des nachehelichen Unterhalts

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat kürzlich Reformvorschläge für den nachehelichen Ehegattenunterhalt formuliert, mit denen er die Hoffnung auf ein einfacher strukturiertes, überschaubares und planbares Unterhaltsrecht verbindet. Wesentliche Bausteine der DAV-Initiative, die inzwischen auch dem Bundesjustizministerium sowie den zuständigen Ausschüssen des Bundestags zugelei...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / I. Grundgedanken

Die Eltern sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes sicherzustellen. Diese Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat und damit in der Lage ist, wirtschaftlich "auf eigenen Beinen" zu stehen. Dann greift der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung des Kindes. Zum Lebensbedarf des Kindes gehören daher gem. § 1610 A...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Umfassung des Unterhaltssicherungserfordernisses bei Ermessenseinbürgerung von Angehörigen im Ausland

§ 8 Abs. 1 StAG verlangt allgemein und ohne Einschränkung, dass der Einbürgerungsbewerber nicht nur sich selbst, sondern auch seine Angehörigen zu ernähren imstande sein muss. Dies ist nach dem Urteil des BVerwG vom 28.5.2015 (1 C 23.14, Asylmagazin 2015, 313) nicht auf solche unterhaltsberechtigten Angehörigen beschränkt, die bereits im Bundesgebiet leben oder für den Fall ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Fall des OLG Brandenburg

Der Entscheidung des OLG Brandenburg (RVGreport 2017, 223 [Hansens] = NZFam 2017, 321) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin hatte beim AG Potsdam – Familiengericht – den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Trennungsunterhalt beantragt. Das Familiengericht (FamG) hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Hierauf hat der Antragsg...mehr

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ZAP 5/2016, Trennungsunterhalt: Verwirkung des Anspruchs wegen Zusammenlebens mit neuer Partnerin

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2015 – 10 UF 210/14) • Gemäß § 1579 Nr. 2 BGB ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte in einer...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / aa) Objektiver Wohnwert

Der objektive Wohnwert (Mietwert bei Fremdvermietung, Vermietungswert) bemisst sich nach dem Betrag, der als Miete von einem Dritten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für die konkrete Immobilie erzielt werden kann. Hierbei kommt es auf die Lage der Immobilie, die genaue Größe, Ausstattung und die übrigen mietrelevanten Umstände an, die im gerichtlichen Verfahren konkret dargel...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Aussetzung der Versorgungskürzung

Gemäß § 33 VersAusglG wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt, solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichte Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsan...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Kein Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Schmidt (NJW 2015, 2693), Fröschle (FamRZ 2015, 1858) und Forschner (FuR 2015, 451) befassen sich mit der Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2015, 729), dass dem Scheinvater kein direkter Auskunftsanspruch gegen die Mutter auf Mitteilung des leiblichen Vaters zusteht. Fehlt ihm die Kenntnis über den wirklichen Erzeuger des Kindes, steht er vor der Frage, gegen wen er einen Ausku...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Art der Auskunftsplicht

Der Unterhaltspflichtige hat gem. §§ 260, 261 BGB die Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung aller Angaben zu erteilen, die erforderlich sind, damit der Berechtigte ohne übermäßigen Arbeitsaufwand seinen Unterhaltsanspruch berechnen kann. Das KG (FamRZ 2015, 1973) hebt hervor, dass ein selbstständig Erwerbstätiger diese...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Einsatzzeitpunkt

Die Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch müssen im Zeitpunkt der Scheidung sowie in der Folgezeit grundsätzlich ohne zeitliche Lücke vorgelegen haben. Zwar ist in § 1573 Abs. 2 BGB für den Aufstockungsunterhalt im Gegensatz zu den §§ 1571, 1572, 1573 BGB kein konkreter Einsatzpunkt genannt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2016, 203...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 24. Kurzzeit-Mandanten

Manchmal schließen Anwälte Prozessvergleiche für Mandanten, ohne sie näher zu kennen und vorher beraten zu haben. Beispiel: Im Scheidungstermin ist der Antragsteller A anwaltlich vertreten, die Antragsgegnerin Frau F ohne Anwalt. Der Antragsteller schlägt vor, dass die Frau auf Unterhalt verzichtet, die F ist einverstanden. Da sie anwaltlich nicht vertreten ist, aber Anwaltsz...mehr

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ZAP 2/2015, Unterhaltspflicht: Beweislast für Einkommenshöhe

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.8.2015 – 5 UF 238/13) • Der die Abänderung seiner durch Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltspflicht begehrende Unterhaltsschuldner trägt die Beweislast für die Höhe seines Einkommens auch nach Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten. Hat der Unterhaltspflichtige nämlich einen konkreten Unterhaltsanspruch in einer bestimmten Hö...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Konkurrenz mit Ehegattenunterhaltsansprüchen

Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile (Soyka FK 2012, 21) beim unterhaltspflichtigen Ehegatten der von ihm geleistete (vorrangige) Ehegattenunterhalt in Abzug zu bringen; beim unterhaltsberechtigten Ehegatten der erhaltene Ehegattenunterhalt seinem Einkommen hinzuzurechnen. Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhaltsrechtli...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Trennungsunterhalt bei hohem Einkommen

Der angemessene Trennungsunterhalt richtet sich gem. § 1361 BGB nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten und entspricht sonach dem Maßstab der ehelichen Lebensverhältnisse in § 1578 BGB. Bei höheren Einkünften ist es nach allgemeiner Meinung nicht angemessen, die Einkünfte in vollem Umfang zur Deckung des laufenden Unterhalts zu ve...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Wohnwertberechnung ab Trennung der Ehegatten

Das mietfreie Wohnen bei Allein- oder Miteigentum ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die Grundstückskosten übersteigt (BGH FamRZ 1998, 899, 901 m.w.N.). Voraussetzung ist, dass der Beteiligte den Wohnraum als Nießbrauchsberechtigter oder aufgrund eines unentgeltlichen ...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / aa) Aufgenommenen Kredite während der Ehe (eheliche Schulden)

Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden (ehemaligen) Partner einseitig lösen kann. Daher sind Ratenverpflichtungen für Darlehen, die während der Ehe aufgenommen worden sind, grundsätzlich in voller Höhe – also mit Zins- und Tilgungsanteil, abzuziehen. Dabei ist...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / VIII. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft gem. § 1605 BGB verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rechtsprechung auf § 242 BGB stützt. Praxishinweise: Ein Auskunftsanspruch ist kein Selbstzweck ist, sondern dient der Berec...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 1. Beiderseitige Barunterhaltspflicht der Eltern

Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet (sog. beiderseitige Barunterhaltspflicht), sofern beide Elternteile über Einkommen verfügen. Zum schlüssigen Antrag gehört auch die Darlegung, welcher Haftungsanteil auf den in Anspruch genommenen Elternteil entfällt (BGH, Beschl. v. 7.12.2016 – XII ZB 422/15, unter Hinwei...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / d) Herabsetzung des Selbstbehaltes wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner (sog. Synergieeffekt)

Bei Zusammenleben mit einem neuen Partner kann der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden (BGH, Urt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, NJW 2008, 1373 = FamRZ 2008, 594). Dabei wird eine Haushaltsersparnis vo...mehr

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ZAP 5/2016, Anspruch des Kindes: Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.11.2015 – 11 UF 1140/15) • Der Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen (hier: Impfpass und Untersuchungsheft) gegen einen Elternteil beruht auf §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB analog. Ein solcher möglicher Anspruch auf Herausgabe ist als Annex zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB geltend zu machen. Betroffen von...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Herabsetzung wegen ehebedingtem Erwerbsnachteil/keine Halbierung

Der nacheheliche Unterhalt kann nach § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf des Berechtigten herabgesetzt werden, wenn der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtende Unterhaltsanspruch unbillig ist. Kriterien für die Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe die ehebedingten Nachteile, die hinsichtlich der Möglichkeit eingetreten sind, für den...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Vorrangigkeit von Grundsicherungsleistungen

Der BGH (FamRZ 2015, 1467 = NJW 2015, 2655 = MDR 2015, 947 = FuR 1507, 608 m. Bearb. Soyka = FamRB 2015, 330 m. Hinw. Hauß; so auch OLG Koblenz, FamRZ 2015, 1970 und OLG Hamm MDR 2015, 1137) betont erneut, dass Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII (hier beim Elternunterhalt) dem Unterhaltsanspruch gegenüber nicht nachrangig sind, sondern als Einkommen gelten....mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Aufstockungsunterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit des Pflichtigen

Die Anspruchsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt setzen einen zeitlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der geschiedenen Ehe und der auf Seiten des Unterhaltsberechtigten eingetretenen Bedürfnislage voraus. Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2005, 1817) auch für den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt, für den das ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltes, 13. Aufl. 2016, 530 S., Verlag C.H. Beck, 53 EUR

Seit vielen Jahren gehört das von Kalthöner/Büttner begründete Werk, das seit 2013 von der Direktorin des Amtsgerichts Bonn Niepmann und dem Vorsitzenden Richter am OLG Frankfurt Schwamb weitergeführt wird, zur Standardausstattung der familienrechtlichen Handbibliothek. Mit den beiden Autoren ist sowohl die erstinstanzliche Sicht als auch die Sicht des OLG in dem Werk auf he...mehr

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ZAP 21/2016, "Digitaler Nac... / 1. Erbrechtliche Ausgangssituation

Das Erbrecht ordnet eine umfassende Gesamtrechtsnachfolge an; mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes mit allen Aktiva und Passiva auf den Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein, z.B. hinsichtlich des Eigentums an Sachen, der Inhaberschaft an Rechten und als Vertragspartei von Vertragsverhältnissen (MüKo-BG...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / cc) Bemessung des Wohnwertes während der Trennungszeit

Haben die Eheleute während der Zeit ihres Zusammenlebens ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben, so diente dies dazu, eine angemessene Wohnung für die gesamte Familie zu schaffen und Mietzahlungen zu sparen. Darin liegt auch eine auf lange Sicht angelegte und von den Eheleuten einvernehmlich geplante Maßnahme der Vermögensbildung, die auch die ehelichen Lebensve...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 5. Bachelor- und Masterstudium

Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs kann ein Masterabschluss und daher weiterer Ausbildungsunterhalt erforderlich sein. Ob der unterhaltspflichtige Elternteil seinem Kind nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss eines Master of Arts Ausbildungsunterhalt schuldet, ist davon abhängig, ob der Studienabschluss m...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 7. Grenzen öffentlich-rechtlicher Auskunftsansprüche gegen Unterhaltspflichtige

Neben dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch Unterhaltsberechtigter gegenüber ihren Unterhaltspflichtigen aus § 1605 BGB, der gem. § 33 Abs. 1 S. 4 SGB II (und § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII) kraft Gesetzes auf das Jobcenter übergeht und im Streitfall vor dem FamG geltend zu machen ist, sieht § 60 Abs. 2 SGB II einen eigenständigen ö-r Auskunftsanspruch des Jobcenters gegen D...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / d) Vollstreckungsprivilegierungen

Bestimmte Forderungen genießen in der Zwangsvollstreckung einen Vorrang, z.B. Unterhaltsansprüche (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO) und Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§ 850f Abs. 2 ZPO). Verdient der ledige Schuldner z.B. monatlich 1.079 EUR netto, dann ist er unpfändbar. Wird wegen einer privilegierten Forderung gepfändet, kann der Antrag gestellt werde...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Rang des Volljährigenunterhalts

Der Rang betrifft die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, wirkt sich aber nicht auf die Bedarfsbemessung aus. Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kindern stehen gem. § 1609 Nr. 4 BGB im vierten Rang, soweit diese nicht privilegiert und minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, also regelmäßig dann, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einem...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Obhutswechsel

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1902 = MDR 2015, 836) stellt klar, dass mit einem Obhutswechsel eines Minderjährigen aus dem Haushalt des ei...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Teilauskünfte

Im Hinblick auf das zwischen Eheleuten bestehende Unterhaltsrechtsverhältnis sind sie gem. § 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu geben, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist; so zur Berechnung des Bedarfs, sofern dieser nach den gemeinsamen Leben...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertretungsberechtigung im Unterhaltsverfahren des Kindes

Leben die Eltern getrennt so ist gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, zur Wahrung der Interessen des minderjährigen Kindes bei Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil allein vertretungsberechtigt. Die Frage, bei wem sich das Kind i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB in Obhut befindet, richtet sich danach, bei wem von...mehr

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ZAP 22/2015, Trennungsunterhalt: Anforderungen an einen wirksamen Verzicht

(BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15) • § 1614 Abs. 1 BGB steht einer vertraglichen Ausgestaltung des Trennungsunterhalts für die Zukunft nicht entgegen. Vielmehr besteht für die Bemessung des Unterhalts insoweit ein Spielraum, innerhalb dessen interessengemäße, angemessene Regelungen vereinbart werden können. Nur eine Abrede, die unterhalb eines solchen Rahmens des ange...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Allgemeine schadensersatzrechtliche Grundsätze

Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung bildet die Differenzhypothese. Ob und inwieweit ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre. Dies erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der al...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / d) Schulden nach der Scheidung

Schulden aus der Ehezeit sind weiterhin anzurechnen. Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber unter Umständen die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten we...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / V. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird (ausführlich Viefhues, in: jurisPK-BGB, 2017, § 1611 Rn 8 ff.). Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes (BGH FamRZ 2011, 1560) noch wegen der...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Zuständigkeit

Im Hinblick auf die (ausschließliche) Zuständigkeit (§ 802 ZPO) des Gerichts ist zu unterscheiden, richtet sich die Klage gegen Urteile, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Das gilt auch dann, wenn nach d...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialleistungsträger – Einschränkung für Unterkunftskosten; konkrete Berechnung des Unterhalts bei Beschränkung des Unterhaltsanspruchs wegen vorsätzlicher schwerer Verfehlung

BGB § 1611; SGB XII § 94 § 105 Leitsatz 1. Von den Unterkunftskosten mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen gemäß §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII 56 % nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs durch Vollstreckungsbescheid

Leitsatz Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt. Der Gläubiger kann diesen Nachweis nicht ...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / Leitsatz

1. Von den Unterkunftskosten mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen gemäß §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII 56 % nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII entgegen (BGH FamRZ 2015, 159...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Nachweis d... / Leitsatz

Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt. Der Gläubiger kann diesen Nachweis nicht durch di...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Kindergeld... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine teleologische Erweiterung von § 76 EStG Die Voraussetzungen des § 76 Satz 1 EStG, unter denen der Anspruch auf Kindergeld ausnahmsweise der Pfändung unterliegt, liegen nicht vor. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nicht wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des Kindes. Die von der Gläubigerin gewünschte teleologische Erweiterung der Vorschrift auf Fälle, in denen die Pfän...mehr