Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 4. § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB – Böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht

Rz. 20 Als weiteren Entziehungsgrund für die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings, Elternteils, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB die böswillige Verletzung einer dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht. Der Pflichtteilsentziehungsgrund ist nach einhelliger Auffassung in der Literatur nahezu bedeutungslo...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / III. Güterrechtliche Verhältnisse

Rz. 3 Da das gesetzliche Ehegattenerbrecht wesentlich vom bestehenden Güterstand beeinflusst wird (§§ 1931, 1371 BGB), sind güterrechtliche Vorfragen bei einem verheirateten oder verwitweten Erblasser unbedingt zu klären. Da der Zugewinnausgleich gemäß § 5 Abs. 1 ErbStG erbschaftsteuerfrei ist, hängt davon auch die Beurteilung erbschaftsteuerlicher Fragen ab. Ferner entschei...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 9. Vererblichkeit von familienrechtlichen Ansprüchen

Rz. 25 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten (vermögensbezogene Ansprüche).[26] Stirbt jedoch der Verpflichtete, so geht ausnahmsweise die Unterhaltspflicht nach § 1586b BGB gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben über, sofern es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch handelt. Wurde der Unterhalt im Rahm...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Verwaltungs- und Dauervollstreckung

Rz. 26 Zu unterscheiden sind die sog. Verwaltungstestamentsvollstreckung im engeren Sinne, bei der die einzige Aufgabe des Testamentsvollstreckers in der Verwaltung des Nachlasses besteht[23] und die Dauertestamentsvollstreckung. Bei der Dauertestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker neben bzw. nach der Erledigung der ihm normalerweise zufallenden Aufgaben auch ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / ee) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 142 Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es oft zu Vermögensverschiebungen, deren Geschäftsgrundlage die Erwartung beider Parteien ist, dass ihre Ehe dauerhaft Bestand haben werde. Im Zivilrecht werden derartige Zuwendungen als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB qualifiziert.[152] An ihrer ob...mehr

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Keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Leitsatz 1. Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. 2. Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Ti...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.3 Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 7 Der Umfang der Auskunftspflicht ist durch § 65 SGB I begrenzt. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit sind von Amts wegen zu beachten. Die Auskunft kann nur im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen des Angehörigen oder der sonstigen Personen verlangt werden. Daneben können Sachverhalte erfragt werden, die im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Unterhaltspflicht oder ...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater

Leitsatz Beim Erwerb eines Kindes von seinem leiblichen Vater, der nicht auch der rechtliche Vater ist (biologischer Vater), findet die Steuerklasse III Anwendung. Normenkette § 15 Abs. 1, Abs. 1a ErbStG, § 1589 Abs. 1 Satz 1, § 1592, § 1686a BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8, Art. 14 EMRK Sachverhalt Der Kläger ist der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater (bi...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Nachbesserung Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Ein Gläubiger kann die Nachbesserung einer Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat. Dazu muss aus dem Vermögensverzeichnis selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder ...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Leitsatz

1. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Der Unterhaltsbedarf kann in diesem Fall oh...mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft ohne Einkommen und Vermögen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Dabei gab er an, über kein eigenes Vermögen zu verfügen. Er werde von seinen Verwandten und seiner Lebensgefährtin unterstützt. Der Gläubiger verlangt nunmehr die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, insbeson...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Regresszeitraum

Damit ist die Frage verbunden, ob der Umfang des Regressanspruchs wie nach geltendem Recht im Rahmen einer Billigkeitsregelung dem jeweiligen Einzelfall und der richterlichen Verantwortung vorbehalten bleiben oder wie im Gesetzentwurf verfolgt ein konkreter Regresszeitraum gesetzlich bestimmt werden soll. Naturgemäß gehen die Auffassungen darüber, welcher Zeitraum für eine r...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 2. "Gelebtes Familienleben"

Da der Scheinvater die nach § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangenen Unterhaltsansprüche allein für die Vergangenheit geltend machen kann, soll der Regressanspruch auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt werden, zumal über § 1613 Abs. 3 BGB nach geltender Fassung der Anspruch nur über eine unbillige Härte eine Korrektur erfahren kann.[36] Bei der hier erforderlichen Abwägu...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.3 Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO[76] gilt nach der ausdrücklichen Klarstellung[77] in Art. 1 Abs. 1 S. 2 nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.[78] Vom Anwendungsbereich der VOen sind gemäß ihrem Art. 1 Abs. 2 im Übrigen ausgenommen (Ausschluss vom Anwendungsbereich):[79]mehr

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FoVo 12/2019, Nachbesserung... / 3 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Sie ist als Institut allgemein anerkannt und ergibt sich aus dem Zusammenspiel von § 802c und § 802d ZPO. Nach § 802c ZPO hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur wenn die Auskunft vollständig, präzise und widerspruchsfre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Der Eröffnungsantrag (Abs. 1 Satz 1)

Rn 28 Jeder in den Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens einbezogene Schuldner (vgl. die Kommentierung bei § 304, Rn. 21 ff.) hat ein Antragsrecht. Erscheint ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4.3 Inhalt des Schuldenbereinigungsplans

Rn 105 Der Inhalt des Schuldenbereinigungsplans unterliegt der Privatautonomie der Beteiligten. Dementsprechend sieht das Gesetz auch keine Mindestbefriedigungsquote oder sonstige Mindestanforderungen für den Plan vor. Schuldner und Gläubiger haben hinsichtlich des Inhalts des Schuldenbereinigungsplans freie Hand und können alle zivilrechtlich denkbaren und zulässigen Regelu...mehr

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§ 9 Familienrecht / IV. Unterhaltspflicht und Verfahrenskostenvorschuss

1. Unterhalt Rz. 10 Die Ehegatten sind der Familie, d.h. auch einander, zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). 2. Verfahrenskostenvorschuss Rz. 11 Dies betrifft gem. § 1360a BGB auch den Fall, dass der eine Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits über persönliche Angelegenheiten zu tragen. In diesem Fall hat der zum Unterhal...mehr

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§ 9 Familienrecht / 1. Unterhalt

Rz. 10 Die Ehegatten sind der Familie, d.h. auch einander, zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB).mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / B. Familiensachen

Rz. 2 Bei den AG werden gem. § 23b GVG Abteilungen für Familiensachen gebildet, die man Familiengerichte nennt. Es handelt sich also nicht um eine eigene Gerichtsbarkeit, sondern um eine Spezialzuständigkeit innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In § 111FamFG sind die Familiensachen abschließend aufgeführt. Familiensachen sind danach:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Unterhaltsansprüche

Rz. 357 Bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage oder des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 358 Beispiel Frau Rosen beantragt, Herrn Rosen zu verpflichten, monatlich 500,00 EUR Unterhalt an sich a...mehr

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§ 9 Familienrecht / III. Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 7 Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, wobei dies nur so lange gilt, wie die Ehe nicht gescheitert ist oder das Verlangen nach ehelicher Lebensgemeinschaft nicht rechtsmissbräuchlich ist. Rz. 8 Die Haushaltsführung und die Aufnahme von Erwerbstätigkeit werden in gegenseitigem Einvernehmen und unter Berücksichtigung der Belange des and...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / I. Regelungsinhalte

Rz. 13 Auf Antrag können folgende Bereiche durch einstweilige Anordnungen vorläufig geregelt werden:mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 12 Sofern ein Prozesskostenvorschuss im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden soll, muss der Anwalt zum einen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute darlegen und glaubhaft machen. Daneben muss er die vermutlichen Verfahrenskosten für das beabsichtigte Verfahren errechnen, wobei er von den ihm zustehenden Gebühren und der Gerichtsgebühr a...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / E. Fragen und Antworten

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§ 9 Familienrecht / 2. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 11 Dies betrifft gem. § 1360a BGB auch den Fall, dass der eine Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits über persönliche Angelegenheiten zu tragen. In diesem Fall hat der zum Unterhalt verpflichtete Ehegatte einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten, der der Billigkeit entspricht. Praktisch kommt diese Vorschrift bei sämtlichen familienr...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / 4. Scheidungsverfahren

Rz. 8 Das Scheidungsverfahren wird nicht durch eine Klage, sondern durch einen Scheidungsantrag eingeleitet, § 124 FamFG. Für ihn gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Klageschrift mit der Maßgabe, dass die Parteien hier Antragsteller und Antragsgegner genannt werden. Die Antragsschrift muss Angaben darüber enthalten, ob gemeinschaftliche Kinder vorhanden sind, ob ein...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.3 Unterhaltspflicht der Großeltern

Rz. 55 Den Selbstbehalt für Großeltern gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger und unverheirateter Kinder bemisst die Rechtsprechung nach dem Selbstbehalt, der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zusteht (BGH, Urteil v. 8.6.2005, XII ZR 75/04; BGH, Urteil v. 20.12.2006, XII ZR 137/04). Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle, Anm. D (vgl. Rz. 170), zurzeit 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.3 Maß des Unterhalts

Rz. 94 Das Maß des dem Elternteil zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach dessen Lebensstellung, da über § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB die Regelung des § 1610 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung findet. Es ist deshalb auf das Einkommen abzustellen, das die Mutter ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte (BGH, Urteil v. 15.12.2004, XII ZR 121/03). Der Bedarf ist aber au...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.1 Maß des Unterhalts

Rz. 157 Nach § 1610 Abs. 2 BGB erfasst der Unterhaltsanspruch eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Deshalb unterfällt die Zeit der allgemeinen Schulausbildung grundsätzlich der Unterhaltspflicht. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt. Rz. 158 Verzögert sich die Schulausbildung aufgrund eines vorübergehenden leichten Versagens, müssen dies die Unterhaltsverpflichteten na...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.2.3 Bestimmungsrecht der Eltern

Rz. 167 Nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB können Eltern, die einem unverheirateten volljährigen Kind Unterhalt zu gewähren haben, die Art des Unterhalts bestimmen. Einer Studentin/einem Studenten kann deshalb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes angeboten werden, in der Wohnung der Eltern zu leben sowie Verpflegung, ein Taschengeld und Geld für zweckgebundene Ausgaben (z. B. Studienl...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.1 Regelmäßiger Bedarf

Rz. 28 Der regelmäßige Bedarf (Elementarunterhalt) eines minderjährigen Kindes wird durch die – ggf. sich verändernde – Lebensstellung der Eltern geprägt (Brudermüller, in: Palandt, BGB, § 1610 Rz. 3). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich daher einerseits nach den Bedürfnissen des Kindes außerhalb der tatsächlichen Betreuung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und andererseits nach ...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2.1.2 Bedürftigkeit

Rz. 160 Ein Volljähriger ist grundsätzlich gehalten, seinen Lebensunterhalt durch eine eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen (BGH, Urteil v. 6.12.1984, IVb ZR 53/83; OLG Hamm, Beschluss v. 14.10.2004, 11 WF 168/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.2.2004, 3 WF 8/04). Eine Bedürftigkeit kann deshalb nur angenommen werden, wenn der Volljährige aufgrund einer Ausbildung, deren...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019)

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.3 Bedürftigkeit

Rz. 38 Unterhaltsbedürftig ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB). Ein Kind ist grundsätzlich bedürftig, wenn es weder über Vermögen noch Einkünfte verfügt, um seinen Unterhaltsbedarf zu decken. Das wird in der Beratungspraxis der Träger der Jugendhilfe der Regelfall sein. Im Einzelfall sind folgende Besonderheiten zu beachten. Rz. 39 Geg...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.3.3 Abänderungsverfahren

Rz. 77 Erfolgt eine Verurteilung zur Zahlung zukünftiger Unterhaltsleistungen, ist jede Partei berechtigt, im Wege der Klage eine Abänderung des Urteils zu erreichen, wenn sich die für die Verurteilung zur Entrichtung des Unterhalts, die Bestimmung der Unterhaltshöhe oder die Dauer der Unterhaltspflicht maßgebenden Verhältnisse nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.4.2.2 Unterhaltstatbestände

Rz. 89 Nach § 1615 l Abs. 1 BGB hat der Vater für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt der Mutter Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Schwangerschaft und Entbindung, die außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Rz. 90 Über den Zeitraum des Abs. 1 hinausgehend hat der Vater der Mutter Unterhalt zu gewähren, soweit diese aufgrund einer durch die...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.4 Informationen für die Eltern (Abs. 3)

Rz. 27 Im Fall der Scheidung hat der Scheidungsantrag Angaben darüber zu enthalten, ob gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind und ob bereits eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflichten getroffen wurde (§ 133 Abs. 1 FamFG). Diese Angabe hat das Familiengericht zusammen mit dem Namen und den Anschriften der Parteien des Scheid...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.1 Junge Volljährige

Rz. 149 Nach §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres minderjährigen unverheirateten Kindern gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Für diese Kinder ist davon auszugehen, dass sie ungeachtet ihrer Volljährigkeit...mehr

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FF 11/2019, Gleichrangige K... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten über den Mindestunterhalt für zwei minderjährige Kinder. [2] Die Beteiligten leben seit Anfang Januar 2015 getrennt. Aus ihrer Ehe sind die Kinder L., geboren am 25.1. 2008, und P., geboren am 13.1.2015, hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Kinder in Obhut der Antragstellerin. Diese verblieb bis zum 1.8.2016 in der Ehewohnung, die im Mit...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / II. Besondere Fallgestaltung der BGH-Entscheidung: weniger tituliert und gezahlt als geschuldet

Die Entscheidung des BGH vom 22.5.2019 – XII ZB 613/16 [20] betrifft nun einen Fall mit einer weiteren Besonderheit. Der Kindesvater hatte sich für seine beiden aus einer früheren Ehe hervorgegangenen Kinder durch Jugendamtsurkunde zwar zu einer monatlichen Unterhaltszahlung verpflichtet, die aber mit 44 EUR sehr deutlich unterhalb des seinerzeit rechnerisch geschuldeten Unte...mehr

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FF 11/2019, Unterhaltsberec... / 4. Fallgestaltung D

Interessant ist bei näherer Betrachtung die Fallgestaltung, bei der der Vater für das Kind K 1 in der Vergangenheit tatsächlich keinen Unterhalt gezahlt hat und kein Titel besteht, er aber wegen dieser Ansprüche von K 1 in Verzug gesetzt worden ist (§ 1613 BGB). Beispielfall: Unterhalt gegenüber K 1 ist in Verzug gesetzt in Höhe des damals geschuldeten Betrages von 252 EUR. Za...mehr