Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / 2. Internationales Privatrecht

Im Ehescheidungsrecht ist eine Rechtswahl möglich. Sie hat im ersten Termin vor dem Richter mit einer Erklärung beider Ehegatten zu erfolgen (Art. 55 § 2 IPRG). Es können nur gewählt werden das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit oder das belgische Recht. Ist keine Rechtswahl getroffen, dann findet eine Anknüpfungsleiter Anwendung (Art. 55 § 1 IPRG). Die Ehescheidung un...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / Leitsatz

a) Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt. Weil das Unterhaltsrecht den geschiedenen Ehegatten aber nicht b...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / ARAG

k) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, wenn der nach § 2 k) beratende Rechtsanwalt über die Beratung hinaus ausschließlich außergerichtlich tätig wird; in diesem Fall erstattet der Versicherer Kosten bis zu 500,00 EUR je Rechtsschutzfall; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt für diese Leistung; diese Leistungser...mehr

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FoVo 03/2009, Folgen der Fi... / III. Kleine Handlungsoptionen müssen genutzt werden

Folge dieser Anpassungen der Pfändungsfreibeträge ist ein erweiterter Pfändungsschutz für den Schuldner, der die Zwangsvollstreckung erneut erschwert. Dies verlangt sowohl nach einem optimierten vorgerichtlichen Inkasso als auch nach einem optimierten Vorgehen in der Zwangsvollstreckung. Hinweis Für die Zwangsvollstreckung muss der Gläubiger insbesondere prüfen, inwieweit er ...mehr

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zfs 11/2008, Absehen vom Fa... / Leitsatz

1. Ein Absehen vom Fahrverbot kommt dann nicht in Betracht, wenn der Betroffene einen ggf. drohenden Arbeitsplatzverlust mit zumutbaren Mitteln abwenden kann. Es müssen dann aber auch ausreichende Feststellungen zu der Frage getroffen werden, wie viel Urlaub dem Betroffenen ggf. noch zur Verfügung steht, der ggf. zur Abwicklung des Fahrverbots eingesetzt werden könnte. 2. Zum...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / aa) Reduzierte Einkünfte

Auch nach der geänderten Rechtsprechung des BGH ist es unproblematisch, wenn sich die Einkünfte des Schuldners aufgrund von Arbeitsplatzverlust oder Berentung reduzieren; in beiden Fällen hätte der andere Ehegatte diese nachteilige Veränderung auch bei Fortsetzung der Ehe mittragen müssen. Durch die Scheidung kann er nicht besser gestellt werden, als er bei Fortsetzung der E...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 2.

Das zweite Ziel, das sich die Unterhaltsreform gesetzt hat, ist die Stärkung der Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten. Hintergrund sind steigende Scheidungszahlen, die Gründung von Zweit- oder Drittfamilien, da viele Ehen bereits nach relativ kurzer Dauer wieder geschieden werden, und schließlich die geänderte Rollenverteilung in der Ehe. Wenn aber Scheidungen und neue ...mehr

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AGS 04/2009, Streitwert der... / 2 Aus den Gründen

Die (statthafte) Beschwerde ist zulässig. Über den Umfang der bereits vom LG erfolgten Korrektur (Teilabhilfe) hinaus ist sie jedoch nicht begründet. Die (verbliebene) Beschwerde ist daher zurückzuweisen. Der (erkennende) Senat macht in allen Fällen einer positiven Feststellungsklage einen Abschlag von 20 %, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund der betreffende Feststellu...mehr

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FF 06/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Bei der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind spätere Einkommensänderungen grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind, ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt oder auf welcher Seite sie eingetreten sind. Steigerungen des verfügbaren Einkommens sind nur zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe a...mehr

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FF 03/2011, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Der Unterhalt einer unverheirateten Mutter unterfällt dem Familienbegriff von Art. 1 Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 2.10.1973 [HUÜ 73]. Das Unterhaltsstatut bestimmt sich deshalb nach dem (neuen) gewöhnlichen Aufenthalt der Mutter gem. Art. 4 Abs. 2 HUÜ 1973 bzw. ab 18.6.2011 nach Art. 3 Abs. 2 des Haager Protokolls über das auf Un...mehr

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FoVo 07/2009, Streitwert fü... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung hat für den Gläubiger zwei Seiten: Prozesskostenrisiko ist begrenzt Einerseits ist sie zu begrüßen, weil das Kostenrisiko einer Feststellungsklage damit überschaubar bleibt. Erhebt der Gläubiger diese Klage, eröffnen sich ihm zwar privilegierte Zugriffschancen, weil für den Schuldner in der Einzelzwangsvollstreckung die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nach...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / bb) Wegfall von Schulden und Belastungen

Nach früherer Rechtsprechung wurden bei Scheidung bestehende Schulden grundsätzlich als bedarfsprägend angesehen. Bei späterem Wegfall kam es auf den zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung an;[41] sofern von einer Tilgung in absehbarer Zeit auszugehen war, wurde angenommen, dass das (nach Wegfall der Verbindlichkeit nunmehr) höhere Einkommen wieder voll für den Unterhalt ...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten beeinflussen den Bedarf nach § 1578 BGB nur, soweit sie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, und zwar so lange, bis sie normalerweise oder vereinbarungsgemäß zurückgeführt sind.[2] Dies ist bei trennungs- und scheidungsbedingten Verbindlichkeiten zu verneinen, insbesondere bei nach der Scheidung entstandenen Unterhaltspflichten gegenüber Kindern,...mehr

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FF 09/2009, Vollstreckbarke... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Maßnahme eines spanischen Gerichts zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zur Kindesherausgabe in Deutschland. Mitte 2005 zog die Antragsgegnerin zu dem Antragsteller nach Spanien, wo beide dann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebten. Nach einer komplizierten Schwangerschaft wurden am 31.5.2006 di...mehr

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ZErb 05/2011, Pflichtteilsv... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hält den Pflichtteilsverzicht der Leistungsempfängerin für wirksam, weshalb dem Kläger kein Pflichtteilsanspruch – und damit auch kein Wertermittlungsanspruch – zustehe. Zwar wäre der Kläger ohne den Pflichtteilsverzicht Inhaber des Pflichtteilsanspruchs geworden. Jedoch verstoße weder das gemeinsame Testament, das a...mehr

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FF 06/2011, Betreuungsunter... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. [7] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 1...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 02/2008, Bundestagsdebatte zur Unterhaltsrechtsreform vom 9.11.2007

Auszüge aus dem Plenarprotokoll 16/124 (13016–13026) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die Reform des Unterhaltsrechts, die wir heute hier nach langen Diskussionen beschließen werden, hat vor allen Dingen einen großen Gewinner: Das sind die Kinder. ( … ) Die Kinder stehen künftig im ersten Rang. Sie haben Vorrang vor allen anderen. Sie stehen im ersten Rang unabhäng...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Aus den Gründen

Gründe: A. Die Parteien streiten um die Abänderung der durch Urteil des AG – Familiengericht – Marl vom 21.8.2007 (20 F 167/07) titulierten Verpflichtung des Klägers, an die Beklagte einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 607,00 EUR zu zahlen. Der am 15.2.1957 geborene Kläger und die am 9.11.1956 geborene Beklagte schlossen die Ehe am 26.03.1975. Die Ehe blieb kinderlo...mehr

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FoVo 09/2009, Feststellungs... / 2 Die Entscheidung

Die prozessualen Voraussetzungen der Gerichtsstandsbestimmung Das OLG Köln ist als nächst höheres gemeinschaftliches Gericht des LG und AG Köln zur Entscheidung des zwischen diesen Gerichten bestehenden Zuständigkeitsstreits berufen (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO). Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind gegeben. Dass weder die Klägerin ...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Die Abänderung von Unterhaltstiteln

Die §§ 238 bis 242 FamFG enthalten die Regelungen über die Abänderung von Titeln in den Unterhaltssachen des § 231 Abs. 1 FamFG, das heißt bei den durch Verwandtschaft oder Ehe begründeten Unterhaltspflichten und den Ansprüchen nach § 1615l BGB oder § 1615m BGB. In ihrer inhaltlichen Ausgestaltung knüpfen sie an die bisherigen Regelungen des § 323 ZPO an, fassen diese aber s...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 3 III.

Jetzt hat der BGH in einer Entscheidung vom 30.7.2008 – ohne, dass dies in den amtlichen Leitsätzen zum Ausdruck gelangt – seine Auffassung zu dem Problem kundgetan: 1. Sachverhalt (verkürzt): Die Parteien waren länger als 20 Jahre in kinderloser Ehe verheiratet. Im Scheidungsverbundverfahren hatte sich der Kläger Anfang 2005 verpflichtet, an die Beklagte nachehelichen Unterh...mehr

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zfs 11/2008, Absehen vom Fa... / Aus den Gründen

“ … II. … 1. Der Verwerfungsbeschluss des AG vom 26.5.2008 war aufzuheben, da die Rechtsbeschwerdebegründung der Betroffenen am 21.4.2008 rechtzeitig eingegangen ist. Das Ende der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde fiel auf den 20.4.2008. Da es sich bei diesem Tag um einen Sonntag handelte, endete die Frist gem. § 43 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG erst am 21.4.20...mehr

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FF 03/2011, Bestand durch Wandel

Gabriele Ey In dem "historischen Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland" hat Dieter Schwab 1975 zum Thema "Familie" auf die "moderne lexikalische Definition" im Brockhaus verwiesen. Familie im engsten Sinne ist danach "in der Regel das Elternpaar mit den unselbständigen Kindern als Einheit des Haushalts." Die Familie als eine auf Eheschließung und ehelicher Zeu...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / VI. Nachrang des Aufstockungsunterhalts nur im Mangelfall

Damit bleibt lediglich die Frage, wie im Mangelfall der vorrangige Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB vom nachrangigen Aufstockungsunterhalt abzugrenzen ist. Es wird empfohlen, zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts die Unterscheidung zwischen vorrangigem Betreuungsunterhalt und nachrangigem Aufstockungsunterhalt aufzugeben.[12] Tatsächlich kann dieser Unterschied auch nur ...mehr

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ZErb 02/2008, Leistungen an... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Das FA hat die geltend gemachten Aufwendungen des Klägers bei der Festsetzung der ESt in den Streitjahren zu Recht weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt. Dem Abzug der geltend gemachten Aufwendungen steht § 12 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in der für die Streitjahre geltenden Fassung entgege...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / IV. Abschließende Würdigung

Mit der Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen, die der BGH aus der Einschränkung der sog. Lebensstandardgarantie ableitet, sollen die Unterhaltserwartungen des geschiedenen Ehegatten begrenzt werden. Billigkeitsausnahmen von der strikten Bedarfsbemessung der früheren Rechtsprechung durch Berücksichtigung von Einkommensminderungen, etwa infolge Arbei...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Vom Krankengeld des Unterhaltspflichtigen sind weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit gilt für ihn der Selbstbehalt eines Nichterwerbstäti...mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 09/2011, Europäische Vie... / IV. Rechtliche Bedeutung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche, faktische Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, aber auch von Personen des gleichen Geschlechts, hat sich in den europäischen Rechtsordnungen mehr und mehr etabliert. Ihr familienrechtlicher Charakter wird zunehmend anerkannt.[43] Es ist allerdings fast überall schwierig, abzugrenzen, welche Wirkungen eintreten sollen, obwohl keine Ehe geschlossen wurde. G...mehr

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FF 09/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des § 1603 Abs. 2 BGB darf von einem Unterhaltsschuldner nichts Unmögliches verlangt werden. Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten überhaupt erzi...mehr

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FoVo 06/2009, BGH schränkt ... / 3 Der Praxistipp

Der vom BGH konkret entschiedene Fall betrifft ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Gleichwohl erfasst er auch den Fall der Einzelvollstreckung. In § 580c ist schon einiges eingerechnet Grundsätzlich unterliegt das Arbeitseinkommen nur insoweit nicht der Pfändung, wie sich ein Pfändungsfreibetrag aus § 850c ZPO ergibt. In diesem Pfändungsfreibetrag sind die gewöhnlichen Belastun...mehr

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr

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FF 05/2011, Ein Scherbenhaufen?

Anmerkungen zu BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Beginnen wir mit dem Ergebnis, es ist skurril. Ein Unterhaltsanspruch von 488 EUR monatlich bei zusätzlichen eigenen Einkünften von monatlich 1.133 EUR, wie ihn das Saarländische OLG errechnet hat, schränkt eine geschiedene Ehefrau in ihrer Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ein. Dagegen wahrt ein Unterhaltsanspruch von 7...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien sind seit Februar 1997 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe der Parteien sind drei Kinder hervorgegangen, K, geb. am 26.8.1985, P, geb. am 14.3.1988, und A-L, geb. am 6.7.1995. Der Beklagte hat erneut geheiratet. Aus seiner zweiten Ehe stammen die Kinder J, geb. am 9.3.1999, und N, geb. am 28.8.2001. Durch einen vor dem AG Münster a...mehr

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Kindesunterhalt: Unterhaltsberechnung und Verteilung im Mangelfall

Leitsatz Die Beteiligten stritten über die Abänderung von Jugendamtsurkunden über den Mindestunterhalt für die Zeit ab August 2009. Aus der im Jahre 2005 geschiedenen Ehe des Antragsgegners und der Mutter der Antragsteller waren drei im März 1990, Juli 2001 und August 2003 geborene Söhne hervorgegangen, die alle im Haushalt ihrer Mutter lebten. Der älteste Sohn S. sollte vor...mehr

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Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger für behindertes volljähriges Kind

Leitsatz Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht. Sind die Aufwendungen geringer oder nicht mehr exakt ermittelbar, kann eine teilweise Abzweigung des Kindergelds in Betracht kommen. Sachverhalt Die Klägerin ist die Mutter der...mehr

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Kindesunterhalt: Einzelfall der unterhaltsrechtlichen Billigung eines Studienfachwechsels nach 10 durchlaufenen Semestern trotz Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der von einem noch in der Ausbildung befindlichen Elternteil zu leistende Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind. Der Unterhaltspflichtige hatte nach dem im Jahre 2000 von ihm im Kamerun abgelegten Abitur zunächst Mechatronik studiert und das Studienfach nach 10 Semestern gewechselt. Leistungen nach dem Bafög erhielt er nicht, er f...mehr

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Anwendbares Recht bei Unterhaltsansprüchen; Kinderbetreuungsunterhalt für nichteheliche Mutter; Unterhaltsrechtliche Funktion des Elterngeldes

Leitsatz Die Entscheidung des BGH beschäftigt sich u.a. mit der Frage, ob und nach welchem Recht eine unverheiratete Mutter Unterhaltsansprüche gegen den in Österreich lebenden Vater geltend machen kann, nachdem sie mit dem gemeinsamen Kind nach Deutschland gezogen ist. Es ging um den von der Kindesmutter geltend gemachten Betreuungsunterhalt für den im April 2007 geborenen ...mehr

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Vermögensverwertung zur Abdeckung des Mindestunterhalts

Leitsatz Das OLG Nürnberg hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit der gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichtete gehalten ist, den Stamm seines Vermögens zu verwerten, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Sachverhalt Der Antragsteller war der Vater des am 29.3.1998 geboren Antragsgegners und begehrte Abänderung ei...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Umfang der Erwerbspflicht bei Betreuung eines Kindes im Vorschulalter

Leitsatz Die Parteien stritten um die Verpflichtung des Ehemannes zur Zahlung nachehelichen Unterhalts an die Ehefrau. Das OLG Zweibrücken hat sich in dieser Entscheidung primär mit dem Umfang der Erwerbspflicht der den 5-jährigen Sohn der Parteien betreuenden Kindesmutter auseinandergesetzt. Der gemeinsame Sohn der Parteien besuchte einen Ganztagskindergarten in einem Nachba...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung bei ehebedingten Nachteilen

Leitsatz Die Parteien stritten um den nachehelichen Unterhalt. Das OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs bei dauerhaften ehebedingten Nachteilen des Anspruchsberechtigten vorzunehmen ist. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1993 geheiratet und lebten seit Mai 20...mehr

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Versorgungsausgleich: Unterhaltsprivileg gem. §§ 33, 34 VersAusglG; Anpassung der Kürzung der Versorgung bei Bestehen eines vollstreckbaren Titels über den Unterhaltsanspruch des noch nicht versorgungsberechtigten Ausgleichsberechtigten

Leitsatz Die Entscheidung des OLG Hamm befasst sich mit der Anpassung eines Unterhaltstitels gemäß §§ 33, 34 VersAusglG. Sachverhalt Die Ehe der Beteiligten zu 1. und 2. war durch Urteil des AG vom 13.1.1998 rechtskräftig geschieden worden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs hatte das AG zu Lasten der Versorgungsanwartschaften des Beteiligten zu 1. beim M - Beteiligter zu 3. ...mehr

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ZErb 10/2010, Rückforderung... / a) Rückforderung wegen Notbedarfs des Schenkers

Soweit der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten oder seinem früheren Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigte...mehr