Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Beteiligungserwerb, Ubg 2010, 551;...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 155 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Keine Berücksichtigung des durch einen mit steuerlicher Rückwirkung versehenen Umwandlungsvorgang nachträglich zugeführten Betriebsvermögens (§ 8c Abs 1 S 8 KStG)

Tz. 291 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 8 KStG ist bei der Ermittlung der stillen Reserven nur das BV zu berücksichtigen, das der Kö ohne stliche Rückwirkung, insbes ohne Anwendung des § 2 Abs 1 UmwStG zuzurechnen ist. Das ist das BV, das in dem Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das H-Reg vorhanden ist. § 8c Abs 1 S 8 KStG unterscheidet nicht danach, ob ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 98 Zum Nachlass gehörende Gesellschaftsbeteiligungen sind nach der gesetzlichen Regelung für Zwecke der Pflichtteilsberechnung grundsätzlich mit ihrem wahren Wert (einschließlich eines etwaigen Firmenwerts und stiller Reserven) zu bewerten. Noch nicht abschließend geklärt ist indes die Frage, ob der volle Wert auch dann anzusetzen ist, wenn der Gesellschaftsvertrag für d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 5 Außerplanmäßige Abschreibung

Von weitem betrachtet sehen die Ausführungen in IAS 36 zur außerplanmäßigen Abschreibung schon aufgrund ihres Umfangs sehr eindrucksvoll aus. Dies lässt erwarten, dass wenig Fragen offen bleiben. Wenn man sich dem Standard über das Inhaltsverzeichnis nähert, sieht er schon viel weniger gut aus. Wenn man ihn aber wirklich liest, sieht er einigermaßen grausam aus. Es beginnt a...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Pflichtteilsanrechnung und ... / 1. Pflichtteilsberechtigung

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte (§ 2303 BGB, hierzu Grüneberg/Weidlich, 81. Aufl. 2022, § 2303 Rz. 1 ff.). Grundlage der Pflichtteilsberechnung ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Bei Unternehmen ist der tatsächliche Wert, d.h. der Verkehrswert, zugrunde zu legen (Grüneberg/Weidlich, 81. Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XVI. Abfindungsansprüche des Erben bei Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts an einer Personengesellschaft oder eines Geschäftsanteils an einer GmbH (Abs. 10)

Rz. 271 [Autor/Stand] Überträgt ein Erbe ein auf ihn von Todes wegen übergegangenes Mitgliedschaftsrecht an einer Personengesellschaft (Satz 1) oder einen Geschäftsanteil an einer GmbH (Satz 2) unverzüglich nach dem Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG). Bei der GmbH trat an die Stelle des "steuerbilanzbasierten" Stuttgarter Verfahrens (Vermögenswert s. R 98 Abs. 2 ErbStR 2003) eb...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8 IDW Prüfungshinweise (IDW PH)

Das IDW hat seine Verlautbarungskategorie "IDW Hinweise" um eine neue Art erweitert. Künftig wird es neben Prüfungshinweisen und Rechnungslegungshinweisen auch Bewertungshinweise geben. Die Abkürzung lautet: BewH. Die Nummerierung orientiert sich an den übrigen IDW Hinweisen. Der vollständige Name des ersten IDW BewH lautet: "IDW BewH 5.011". Dabei zeigt die vorangestellte Z...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.11 IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (ehemals IDW Praxishinweis 2/2018)

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 6.9.2023 eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen. Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung der Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 34 Die im Weiteren zu verrechnenden Anteile sind nach § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren Wertansätzen in die Aufrechnung mit dem anteiligen EK des TU einzubeziehen. Die Wertansätze entsprechen den AK gem. § 255 Abs. 1 HGB, d. h. der für den Erwerb der Anteile bewirkten Gegenleistung, die ggf. um Anschaffungsnebenkosten oder sonstige direkt dem Erwerb zurechenbare Kosten z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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ZErb 10/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Becker/Bolte/Lückemeier Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung 5. Auflage, 2023 Agricola-Verlag, ISBN 978-3-948248-07-9, 112 EUR In der 5. Auflage hat...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Erlöse

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Privatentnahmen im Familienrecht

Rz. 423 In der Literatur wird nur noch vereinzelt die Ansicht vertreten, die Privatentnahmen gewährten einen generellen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.[293] Die herrschende Meinung sieht in den Privatentnahmen aber nur eine Hilfs- oder Korrekturgröße zu dem nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelten Gewinn.[294] Dabei stellen Privatentnahmen Ver...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Äußerer Betriebsvergleich, insbesondere nach amtlichen Richtsätzen

Rz. 1113 Anders als beim Inneren Betriebsvergleich werden beim Äußeren Betriebsvergleich nicht Kennzahlen bestimmter Art desselben Betriebes gegenübergestellt, sondern die maßgeblichen Zahlen des zu prüfenden Betriebes werden mit denjenigen in der Branche, Größe und Struktur gleichartiger Betriebe verglichen. Der Abgleich mit anderen Betrieben setzt eine Vergleichbarkeit vora...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.4 Praxiseinblick: "Integration der Nachhaltigkeitsziele im Controlling" am Beispiel der Deutsche Post DHL Group

Die Notwendigkeit für einen Wandel in der Strategie zu mehr Nachhaltigkeit und damit auch der Aufbau eines adäquaten Nachhaltigkeitscontrollings steht bei vielen Unternehmen im Vordergrund. Während die 2020 von der EU-Kommission verabschiedete EU-Taxonomie ein Framework für ein effektives Nachhaltigkeitscontrolling bieten soll, stellt sie doch sämtliche Unternehmen vor die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnis je Aktie / Zusammenfassung

Das Zusammenwachsen der internationalen Kapitalmärkte macht einen Vergleich verschiedener Unternehmen anhand Kennzahlen immer wichtiger. Eine Kennzahl, die gerne zur Bewertung der Ertragskraft, des Werts des Eigenkapitals, und komparativen Erfolgsanalyse von Unternehmen herangezogen wird, ist das Ergebnis je Aktie und stellt so ein wichtiges Bindeglied zwischen der Rechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schenkung

Rn. 154 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Schenkung handelt es sich um einen unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden. Voraussetzung für die Unentgeltlichkeit ist, dass es sich um einen Rechtsträgerwechsel ohne Gegenleistung handelt (BFH vom 25.02.2009, IX R 26/08, BStBl II 2009, 658). Aus diesem Grund stellt die Schenkung eines Anteils an einer KapGes mit Übernahme von Darle...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Product Carbon Footprint (P... / 3 Methodik und Normen zur Erstellung eines PCFs

Mit Blick auf die kommenden Gesetzgebungen zu "Green Claims" auf EU-Ebene, die vielfältigen juristischen Auseinandersetzungen zu irreführender Werbung[1] und den öffentlichen Kampagnen zum "Greenwashing" ist es von besonderer Bedeutung, dass Werbeversprechen bzgl. klimafreundlicher Herstellungsweisen einem robusten Fundament unterliegen. Hierfür gibt es eine Reihe von Standa...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 1 Zielsetzung und Nutzen der Segmentberichterstattung

Rz. 1 Allgemeine Zielsetzung der Segmentberichterstattung ist die Gewährung von entscheidungsrelevanten Informationen über Teilbereiche (Segmente) des berichtenden Unternehmens bzw. Konzerns. Gerade in diversifizierten Unternehmen und Konzernen spiegeln die Daten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung ausschließlich...mehr

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Fairness Opinions - Schutz von Gesellschaftsorganen vor Haftungsrisiken

Zusammenfassung Die DVFA e.V. (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) hat im März dieses Jahres die Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions neu gefasst. Dies gibt Anlass, die Frage zu untersuchen, ob solche Fairness Opinions geeignet sind, die Haftungsrisiken von Gesellschaftsorganen bei Unternehmenstransaktionen zu reduzieren. Definition "Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertmethode

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Ertragswertmethode kommt zur Ermittlung des gemeinen Werts aller Wirtschaftsgüter in Betracht, welche zukünftige Erträge erwirtschaften. Die Methode stellt auf das Ertragspotential eines Wirtschaftsguts ab. Der gemeine Wert ist durch Kapitalisierung der Erträge zu ermitteln, sofern für die Vergleichswertmethode relevante Verkäufe nicht oder zu selten...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.1 Bilanzierung des Anteils dem Grunde nach

Rz. 29 Zur Klärung der Frage der Bilanzierung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft dem Grunde nach, also die Frage des Ansatzes des Anteils in der Bilanz, sind dessen abstrakte und dessen konkrete Bilanzierungsfähigkeit zu prüfen, wobei diese als Nominalgüter den materiellen Vermögensgegenständen zuzurechnen sind. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit erfo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.3 Nichtberücksichtigung der Rückwirkung bei Umwandlungen (Abs. 1 S. 8)

Rz. 143 Nach Abs. 1 S. 8 ist bei der Ermittlung der stillen Reserven der Körperschaft das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne Berücksichtigung der steuerlichen Rückwirkung, insbesondere nach § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist. Die Vorschrift hat immer dann Auswirkungen, wenn die stillen Reserven nicht anhand des Kaufpreises der Anteile, sondern anh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Rechtliche Schwierigkeit

Rz. 178 Immer ist anhand eines objektiven Maßstabes zu prüfen, ob die anwaltliche Tätigkeit schwierig ist oder nicht. Das bedeutet, dass ein RA nicht schon deshalb die Gebühren anheben kann, weil er als Fachanwalt im Familienrecht spezialisiert ist (siehe auch Rdn 182 f. unten). Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet muss objektiv schwierig sein. Das bedeutet beispielsweise, ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 48 Unternehmensbewertung

Rz. 42 Der StB kann aus vielerlei Gründen den Auftrag erhalten, eine Unternehmensbewertung (für Freiberufler auch eine Bewertung der freiberuflichen Praxis) durchzuführen. So ist zu denken an Unternehmenskäufe oder -verkäufe, im Rahmen von Ehescheidungen zur Feststellungen des betrieblichen Vermögens, Auseinandersetzungen von Gesellschaften oder Verschmelzungen von Unternehm...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 39 Sachverständiger/Gutachter

Rz. 33 StB können nach § 57 Abs. 3 StBerG Gutachten erstellen; sie können als Sachverständige bei Gerichtsverfahren oder für Staatsanwaltschaften bestellt werden (§§ 404, 407 ZPO, §§ 73, 75 StPO). Die Vergütung bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, wobei insbesondere für StB in der Anlag...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 7 Betriebswirtschaftliche Beratung

Rz. 7 Die betriebswirtschaftliche Beratung der Mandanten durch StB nimmt einen immer größeren Teil der Tätigkeiten der Berufsträger ein. Die zurzeit bestehende wirtschaftliche Situation erfordert selbst bei kleinen Betrieben die Nutzung aller Kostenersparnismöglichkeiten und Einführung und Einrichtung betriebswirtschaftlicher Maßnahmen und Systeme, für die der StB der geeign...mehr