Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan durchgeführt, das Rechtsschutzbedürfnis,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 4 Die Aufgaben, für die das Vollstreckungsgericht funktionell zuständig ist, werden nach § 20 Nr. 17 RPflG vom Rechtspfleger wahrgenommen. Dem Richter vorbehalten geblieben ist lediglich die Entscheidung über die Erinnerung nach § 766 ZPO. Nicht funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, sondern originäre Aufgabe des Richters beim Amtsgericht und deshalb von ...mehr

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Abberufung einer Fachkraft ... / 2 Urteil des LAG Brandenburg vom 2.4.1998, 3 Sa 477/96

Zum Sachverhalt Die Parteien streiten über die Frage, ob die Abberufung des Klägers als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) rechtmäßig war. Der Kläger ist seit dem 1.12.1976 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin tätig. Auf der Basis des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 16.7.1992 ist er "seit dem 1.5.1992 als Fachkraft für Arbeitssicherheit" beschä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 5 Der Verstoß gegen die Bestimmung des § 752 ZPO führt nicht zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme (Zöller/Seibel, ZPO, § 752 Rn. 7). Er kann mit den allgemeinen vollstreckungsinternen Rechtsbehelfen der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) angefochten werden.mehr

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Abberufung einer Fachkraft ... / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgende Entscheidung des LAG Brandenburg betrifft verschiedene (Teil-)Komplexe der Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber. Die Grundsätze des Urteils können in drei Leitsätzen wie folgt zusammengefasst werden: Die Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 9 Abs. 3 S. 2 ASiG ist Wirksamkeit...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Klagefrist

Rz. 18 Nach erklärter Anfechtung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer durch Feststellungsklage geltend machen, dass kein Anfechtungsgrund besteht. Hierbei muss er grundsätzlich keine Klagefrist beachten, da § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 3, 4 Satz 1, 7 KSchG aufgrund der fehlenden Gleichstellung von Anfechtung und außerordentlicher Kündigung keine entsprechende Anwend...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.1 Nichtigkeitsgründe

Rz. 31 Der Arbeitsvertrag kann in seiner Gesamtheit oder in Teilen gegen ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB verstoßen und damit insgesamt oder teilweise nichtig sein. Der Anwendungsbereich des § 134 BGB ist im Arbeitsrecht groß, da zahlreiche Arbeitsschutznormen Verbotsgesetze i. S. d. Vorschrift enthalten. Verbotsgesetze sind insbesondere Arbeitnehmerschutzvorschrif...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.4 Überstundenvergütung

Rz. 61 Die Vergütung von Über- oder Mehrarbeit ist durch das ArbZG nicht gesondert geregelt. Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit[1], unter Mehrarbeit wird das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit verstanden[2]. Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Zuständigkeit

Rz. 7 Zuständig für die Erteilung der Klausel ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 12 RPflG). Wird eine qualifizierte Vollstreckungsklausel (§ 726 Abs. 1 ZPO) vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilt, so führt die Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel (h. M. OLG Celle, Beschluss v. 25.5.2011 – 4 W 66/11; OLG Hamm, InVo 20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Urteil

Rz. 110 [Autor/Stand] Entscheidet das AG aufgrund der Hauptverhandlung durch Urteil über die Steuerordnungswidrigkeit, ist es an die im Bußgeldbescheid des FA festgesetzte Unrechtsfolge nicht gebunden, es gilt kein Verschlechterungsverbot (§ 411 Abs. 4 StPO i.V.m. § 71 OWiG). Das Urteil darf also auch zuungunsten des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen, d.h. der Richte...mehr

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zfs 02/2022, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen: …

[12] I. Nach Ansicht des BG sind die Prämienerhöhungen wegen unzureichender Begründungen in den Mitteilungsschreiben bis zur Heilung durch die Angaben in der Klageerwiderung ab November 2018 nicht wirksam geworden. … [13] Der Kl. habe einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 7.899,84 EUR für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017. Die Rückzahlung weiterer Beitragszahlungen,...mehr

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Sicherungsabtretung / 3.5 Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Häufig lassen sich Kreditgeber Lohn- und Gehaltsansprüche zur Sicherung der Darlehensforderung abtreten, üblicherweise in stiller Form. Bei der Vorausabtretung künftiger Lohn- und Gehaltsansprüche mittels einbezogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist Folgendes zu beachten: Der Darlehensgeber muss ein anerkennenswertes Interesse an dieser Sicherung haben; Die abgetretene Fo...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Nichtannahme

Rz. 16 Unter Nichtannahme ist jedes Verhalten zu verstehen, das den Erfüllungseintritt verhindert.[1] Es handelt sich weder um eine geschäftsähnliche Handlung noch um einen ablehnenden Realakt. Eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung ist daher nicht erforderlich. Ausreichend ist vielmehr das tatsächliche Unterbleiben der Annahme.[2] Unerheblich ist dabei, ob der Arbeit...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.2 Folgen der Falschzuordnung

Rz. 16 Wer Arbeitnehmer ist, steht nach § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB nicht zur Disposition der Arbeitsvertrags- oder TV-Parteien. [1] Eine von den arbeitsrechtlichen Vorgaben abweichende Vereinbarung und Zuordnung des Rechtsverhältnisses ist unwirksam. Haben die Vertragsparteien allerdings das Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters ausdrücklich als Arbeitsverhältnis gewollt, ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Tarifliche Form

Rz. 61 Durch Tarifvertrag kann die Schriftform, die elektronische Form oder eine sonstige Form für den Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen werden. Allerdings haben solche Vorschriften keine konstitutive Funktion, denn die Tarifvertragsparteien wollen bei Formverstößen nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages.[28] Rz. 62 Demgegenüber haben andere tarifvertragliche Fo...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich niederzulegen, die Niederschrift z...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 9. Strafanzeige

Rz. 154 Ruft der Arbeitnehmer über die Arbeitgebersysteme im Internet Seiten mit strafbaren Inhalten auf, lädt diese herunter oder nutzt sie auf andere Art und Weise, kann neben den möglichen arbeitsrechtlichen Sanktionen, insbesondere dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung (siehe hierzu Rdn 129 ff.), eine Strafanzeige erstattet werden. Liegen die Voraussetzungen für eine ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / d) Durchbrechung der Formnichtigkeit, § 242 BGB

Rz. 101 Die Nichtigkeitsfolge des § 125 BGB wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB dahin gehend eingeschränkt, dass die Berufung auf die Nichteinhaltung der Form eine unzulässige Rechtsausübung darstellen kann. Dies ist dann der Fall, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsge...mehr

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§ 7 Homeoffice / VIII. Beendigung der Arbeit im Homeoffice

Rz. 67 Für die Beendigung des Homeoffice-Arbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten. Endet das gesamte Arbeitsverhältnis, so ist der Beschäftigte verpflichtet, die arbeitgebereigene Hardware und Software herauszugeben. Darüber hinaus verpflichtet ihn der Arbeitsvertrag, alle sonstigen Unterlagen und Daten an seinen Arbeitgeber herauszugeben. Auch hier unterscheidet sic...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Privatnutzung

Rz. 77 Für die Zulässigkeit der Privatnutzung des Autotelefons gelten keine Besonderheiten. Ob und in welchem Umfang die Benutzung des Autotelefons zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidrig ist, richtet sich in erster Linie nach den arbeitsvertraglichen Regelungen bzw. den geltenden Betriebsvereinbarungen.[109] Fehlt eine solche Regelung, kann der Arbeitnehmer in der Regel b...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / b) Keine Anwendung von § 623 BGB auf die Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 110 Die auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages gerichteten Willenserklärungen können gem. §§ 119 f., 123 BGB angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt.[86] Der Anfechtung kommt im Ergebnis eine der außerordentlichen Kündigung i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB entsprechende Wirkung zu. Während sich allerdings letztere nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihres Ausspru...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / III. Überwachung durch den Arbeitgeber

Rz. 42 Die Überwachung der Nutzung von ausschließlich zu dienstlichen Zwecken bereitgestellten Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig, soweit es die Verbindungsdaten, -zeiten und -umstände angeht.[24] Der Arbeitgeber hat das Recht, die Telefon- und Internetnutzung seiner Arbeitnehmer daraufhin zu überprüfen, ob diese alleine dienstlichen...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIII. Verfahren vor den Arbeitsgerichten (§ 42 Abs. 2 GKG)

Rz. 107 In Verfahren vor den Arbeitsgerichten wegen Bestehens oder Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses oder wegen Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung ist der Streitwert nicht nach § 42 Abs. 1 GKG, sondern nach § 42 Abs. 2 GKG zu ermitteln, was zu ermäßigten Werten führt. Streitwert ist höchstens der Bruttoarbeitsverdienst für 3 Monate; Abfindungen werden nic...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Die Gebühren in Abstammungssachen

Rz. 92 In § 169 FamFG ist definiert, welche Rechtsstreitigkeiten zu den Abstammungssachen gehören. Als Abstammungssachen gelten demnach folgende Verfahren:mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 5. Unwirksamkeit der Vertragsbeendigung

Rz. 51 § 218 BGB ist nach § 327c Abs. 5 BGB auf die Vertragsbeendigung entsprechend anzuwenden,[237] um einen Gleichlauf der Verjährungsfristen zwischen dem Schadensersatzanspruch und der Beendigung zu gewährleisten. Demnach steht dem Verbraucher das Gestaltungsrecht zur Vertragsbeendigung dann nicht mehr zur Verfügung, wenn auch ein Rücktritt nach § 218 BGB ausgeschlossen w...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Verwalter

Rz. 82 Auch die Regelungen über den Verwalter sind durch die WEG-Reform angepasst worden, §§ 26 ff. WEG. Wie gehabt kann die Bestellung auf höchstens fünf Jahre erfolgen (§ 26 Abs. 2 S. 1 WEG), eine wiederholte Bestellung ist möglich. Die Erstbestellung durch den aufteilenden Eigentümer ist auf drei Jahre begrenzt, und zwar ab der Begründung des Wohnungseigentums. Der Verwal...mehr

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FF 07+08/2022, Wirksamkeit ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) sind ghanaische Staatsangehörige. Die Beteiligte zu 1), Mutter des später am 5.6.2020 geborenen Kindes, und der Beteiligte zu 2) wandten sich an das Jugendamt, um ihre Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft beurkunden zu lassen. Das Jugendamt setzte die Beurkundung am 8.4.2020 gemäß § 1597a Abs. 2 S. 1 BGB aus. Am 2.7.2020 beu...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 1. § 22 BauGB

Rz. 8 § 22 BauGB erlaubt den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Begründung von Sondereigentum, Wohnungserbbaurechten und von Dauerwohnrechten unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.[8] Damit soll dem Überhandnehmen von Zweitwohnung und der hiervon ausgehenden Beeinträchtigung des Kur- und Fremdenverkehrs vorgebeugt werden.[9] Es handelt sich um ein echtes prävent...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Verbot nachteiliger Abtretungsklauseln

Rz. 14 § 308 Nr. 9 BGB statuiert als weitere verbraucherschützende Maßnahme – und als ­Ausschluss vom Grundsatz des § 399 BGB (respektive § 354a HGB) – ein Klauselverbot für Abtretungsausschlüsse (Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln [Abtretungsausschlüsse]) in AGB. Nach § 308 Nr. 9 Halbsatz 1 BGB ist eine Bestimmung unwirksam, durch diie die Abtretung für einen auf G...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Voraussetzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 110 Besteht im Einzelfall die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, muss der Rechtsanwalt in einem zweiten Schritt die Wirksamkeitsvoraussetzungen von § 4a Abs. 2 und Abs. 3 RVG beachten: Zitat (2) Die Vereinbarung muss enthalten: 1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet er Bedeutung auch für den Begriff und Umfang des freiberuflichen Betriebsvermögens und des Betriebsvermögens der Einnehmer einer stattlichen Lotterie, soweit letztere ihre Tätigkeit nicht ohneh...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anordnungswirkungen im Fall des Abs. 2 Satz 1 Alt. 1

Rz. 14 Legt im Fall des Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 irgendein Gläubiger dar, dass die Voraussetzungen der ergangenen Anordnung nicht mehr vorliegen, bewirkt die dann ergehende gerichtliche Entscheidung eine absolute Unwirksamkeit. Die ursprüngliche Rangfolge der Pfändungen wird daher gemäß § 804 Abs. 3 ZPO wieder hergestellt, wenn das Gericht das Kontoguthaben freigibt bzw. die Auf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Anordnungswirkungen im Fall des Abs. 2 Satz 1 Alt. 2

Rz. 15 Steht im Fall des Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 die ergangene Anordnung den überwiegenden Belangen "des den Antrag stellenden Gläubigers" entgegen, bewirkt dies eine relative Unwirksamkeit. Praktisch betrifft dies die Fälle nach § 850d, § 850f Abs. 2 ZPO. Da solche privilegierten Gläubiger i. d. R. in ihren Belangen im Wesentlichen auf Zahlungen des Schuldners angewiesen sind,...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / VI. Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren

Beim Kindesunterhalt muss sich der handelnde Elternteil stets versichern, dass er das jeweilige Kind auch rechtswirksam vertreten kann. Schließt ein Elternteil, der Kindesunterhalt in zulässiger Weise als Verfahrensstandschafter geltend gemacht hat, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes im laufenden Verfahren einen Unterhaltsvergleich, handelt er als Nichtberechtigter ...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Sittenwidrigkeit und Nachrangprinzip

Von der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung infolge Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) darf nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen ausgegangen werden.[61] Sittenwidrig ist eine letztwillige Verfügung dann, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[62] Nahezu alle Gestaltungsansätze im Rahmen von Behindertentestamenten gehen mit Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF ). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, da...mehr

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Verwaltungsakt / 5. Fehlerhafte Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers oder wegen eines inhaltlichen (materiellen) Fehlers rechtswidrig sein. Er ist nur dann nichtig, soweit er an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Verfahrens- oder Formfehler können teilweise geheilt werden, nämlich wenn z. B. die erforderliche Begründung oder vorherige Anhörung des Steuerpflichtigen nachgeholt w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wörtlich § 43 VwVfG, § 39 SGB X. Sie regelt in Abs. 1 und 2 die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts, in Abs. 3 die Unwirksamkeit (Nichtigkeit). Bei der Wirksamkeit sind mehrere Fragen zu unterscheiden. Die materielle Wirksamkeit kann von der formellen Wirksamkeit abweichen. Außerdem ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Folgen der Nichtigkeit, Abs. 5

Rz. 11 Ein nichtiger Verwaltungsakt entfaltet keine Wirkung; er kann nicht bestandskräftig werden und ruft keine Wirkungen hervor, die mit einem wirksamen, wenn auch rechtswidrigen Verwaltungsakt bzw. Steuerbescheid verbunden sind. Ein nichtiger Verwaltungsakt wahrt auch nicht die Festsetzungsfrist und unterbricht nicht die Zahlungsverjährung.[1] Ein nichtiger Verwaltungsakt ...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / I. Grundlagen

Rz. 24 Die §§ 86 bis 86h BGB n.F., die zum 1.7.2023 in Kraft treten, sowie § 86i BGB n.F., der zum 1.1.2026 in Kraft tritt und Bestimmungen zur Eintragung ins Stiftungsregister enthält, regeln die Zulegung einer Stiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung (§ 86 BGB n.F.) sowie die Zusammenlegung von zwei bestehenden Stiftungen zu einer durch die Zusammenlegung entstehende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Rz. 1 Diese Vorschrift stimmt wörtlich mit § 52 VwVfG und § 51 SGB X überein; sie ist aus Gründen der Rechtsangleichung übernommen worden. Im Steuerrecht scheint sie keine wesentliche Bedeutung erlangt zu haben oder sie hat bisher nicht zu Streitigkeiten zwischen Stpfl. und Finanzbehörde geführt; daher liegt finanzgerichtliche Rspr. nicht vor. Die Vorschrift gilt für Steuern ...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Der Verbraucher als Gläubiger und Auftraggeber – C2B und Legal Tech

Rz. 42 Der Gesetzgeber räumt dem Verbraucher zunehmend pauschalierte Ansprüche ein, wenn Unternehmen Ihre Leistungspflichten nicht erfüllen. Nicht selten sind diese europäisch initiiert, wie etwa die Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung.[102] In vielen anderen Bereichen erachtet der Bundesgerichtshof Gebührenansprüche von Unternehmen, etwa Banken,[103] für unbegründet...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Die Falsch-, Zuviel- oder Zuwenigforderung

Rz. 25 Die Mahnung muss dem Schuldner grundsätzlich noch einmal vor Augen führen, was konkret er leisten soll.[41] Das gilt insbesondere dann, wenn dem Gläubiger mehrere Forderungen gegen den Schuldner zustehen, was häufig im Massenverkehr des E-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Versicherungswirtschaft oder auch der Telekommuni­kationsbranche vorkommt, aber auch in an...mehr