Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Neu aufgenommene Schulden

Rz. 93 Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten bzw. die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Auswirkungen der Trennung auf gemeinsame Schulden (Gesamtschuldnerausgleich)

Rz. 160 Im Laufe der Ehe sind vielfach Schuldverbindlichkeiten aufgenommen worden, für die die Ehegatten gesamtschuldnerisch haften. Nach der Trennung hat regelmäßig ein Ehegatte großes Interesse daran, diese Mithaftung auszuschließen oder zumindest im Innenverhältnis vom Ehegatten Ausgleich zu erlangen (zur unterhaltsrechtlichen Bedeutung der Schulden beim Ehegattenunterhal...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VII. Behandlung von Schulden nach der Scheidung

1. Schulden aus der Ehezeit Rz. 92 Haben die Ehepartner während der Ehe bestimmte Kredite aufgenommen, so haben die damit verbundenen Ratenbelastungen die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt, ohne dass es darauf ankommt, wofür die Schulden gemacht worden sind und wer das Geld wofür ausgegeben hat. Die Trennung und Scheidung ändern an dieser Situation nichts, so dass diese m...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / E. Auswirkungen der Zustellung des Scheidungsantrages auf gemeinsame Schulden (Gesamtschuldnerausgleich)

Rz. 66 Die Zustellung des Scheidungsantrags hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf bestehende gesamtschuldnerische Schuldverpflichtungen. Da aber nunmehr durch den Stichtag zum Zugewinn auch rechtlich ein "finanzieller Schlussstrich" unter die gemeinsame Wirtschaftsführung der Eheleute gezogen wird, sollten die oben geschilderten Schritte jetzt spätestens eingeleitet werde...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Das Doppelverwertungsverbot bei Schulden (Passiva)

a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 1. Schulden aus der Ehezeit

Rz. 92 Haben die Ehepartner während der Ehe bestimmte Kredite aufgenommen, so haben die damit verbundenen Ratenbelastungen die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmt, ohne dass es darauf ankommt, wofür die Schulden gemacht worden sind und wer das Geld wofür ausgegeben hat. Die Trennung und Scheidung ändern an dieser Situation nichts, so dass diese monatlichen Belastungen weit...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva

Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Grundsätze der Abänderungen von außergerichtlichen Titeln

Rz. 309 Abänderungen von Vergleichen, Eheverträgen, Scheidungsfolgenregelungen und vollstreckbaren Urkunden bestimmen sich allein nach den Regeln des materiellen Rechts. Maßgeblich sind die Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage [354] (§ 313 BGB), die eine Anpassung rechtfertigen, wenn es einem Beteiligten nach Treu und Glauben nicht zugemute...mehr

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Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Passiva im Verhältnis von Unterhalt und Gesamtschuld

Rz. 75 In der Beratungspraxis ist auch das Verhältnis zum Gesamtschuldnerausgleich zu beachten.[78] Rz. 76 Gem. § 421 BGB haftet jeder Gesamtschuldner nach außen für die gesamte Verbindlichkeit, also für die Rückzahlung des Kapitalbetrages, aber auch für Tilgung und Zinsen. Maßgebend ist jedoch das interne Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn haftet ein Ehega...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Der Grundgedanke des Doppelverwertungsverbots

Rz. 27 Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, besteht jedenfalls über den Grundgedanken des Doppelverwertungsverbots Einigkeit: Wenn Einmalzahlungen bereits auf das Einkommen umgelegt und bei der Festsetzung des Unterhalts angerechnet worden sind, kann der gleiche Betrag nicht noch einmal als Kapitalbetrag im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden![23] Eine doppelte Tei...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Umstände aus der Vergangenheit ("Lebensleistung" der Ehegatten)

Rz. 190 Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen,[290] die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit der Berechtigten haben. Rz. 191 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auskunftsanspruch

Rz. 61 Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangsvermögens und des Endvermögens (§ 1379 BGB).[63] Rz. 62 Gegenstand der Auskunftspflicht ist der Bestand des jeweiligen Endvermögens, bezogen auf diesen Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags sowie das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zum Vermögen gehör...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Überschneidungen bei Nutzungsregelung von Haus und Wohnung

Rz. 80 Geht es um die frühere Ehewohnung, spielen auch immer die damit verbundenen Schuldenbelastungen eine Rolle.[84] Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Wohnungszuweisungsregelung eine Nutzungsvergütung verlangt werden. Hierbei können auch die Schulden (i.d.R. Zins- und Tilgungszahlungen) von Bedeutung sein. Auch hier sind Überschneidu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Auskunft über Einkünfte der neuen Ehefrau

Rz. 28 Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete muss auf Anfrage auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen, um deren vorrangigen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.[52] Ein direkter Anspruch des Kindes gegen die neue Ehefrau des Vaters besteht mangels Verwandtschaftsverhältnisses nicht. Rz. 29 Rz. 30 Denn Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / c) Behandlung von Unterhaltsrückständen

Rz. 142 Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat.[195] Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil in der Vergangenheit den finanziellen Bedarf des Kindes sichergestellt hat, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen ode...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / IV. Kein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Rz. 13 Durch Unterhaltsvereinbarung kann lediglich auf zukünftigen Ehegattenunterhalt ab Scheidung verzichtet werden, nicht aber auf zukünftigen Trennungsunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1614 BGB). Rz. 14 Der Zweck des Verzichtsverbots besteht darin, zu verhindern, dass der Berechtigte durch Dispositionen während der Trennungszeit seine Lebensgrundlage ver...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren

Rz. 115 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast [149] für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[150] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den Unterhaltspflichtigen. Legt dieser seine Einkün...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / J. Auswirkungen der Trennung auf Bürgschaften für den Ehegatten

Rz. 168 Hat ein Ehegatte für den anderen Ehegatten eine Bürgschaft oder ein Schuldanerkenntnis abgegeben, ist ebenfalls die Frage der Wirksamkeit zu stellen und die konkrete Verpflichtung im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Bürgschaftsübernahme durch Ehegatten, Lebensgefährten und nahe Angehörige zu überprüfen.[191] Bei der Bürgschaft eines Ehegatten für den anderen Ehepar...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die erste zeitliche Zäsur ist die Trennung der Eheleute. Wann die Eheleute getrennt leben, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Scheidung (§ 1567 BGB; siehe § 8 Rdn 1 ff.).[1] Die Trennung ist unproblematisch gegeben, wenn die Eheleute bereits getrennte Wohnungen haben. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich. Ehegatten leben innerhalb ...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 6. Unberechtigt ausgegebenes Vermögen

Rz. 38 BGH v. 20.6.2018 – XII ZB 636/17 [39] Zitat Sind Rechtsverfolgungskosten absehbar, darf vorhandenes Vermögen (Unterhaltsnachzahlungen) nicht mehr leichtfertig für nicht unbedingt notwendige Zwecke ausgegeben werden. Andernfalls muss sich der Antragsteller die ausgegebene Summe als fiktives Vermögen anrechnen lassen und kann sich insoweit auch nicht mehr auf den Schonbetra...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Außenverhältnis

Rz. 161 Die Trennung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen im Außenverhältnis zur Bank. Ein erster Ansatz für den anwaltlichen Berater dieses Ehegatten kann einmal darin gesehen werden, die Unwirksamkeit der Mithaftung dieses Ehegatten darzulegen. Hierfür gelten die folgenden Kriterien:[172]mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 5. Übersicht über die Aufgaben des anwaltlichen Beraters

Rz. 33 Wichtigste Aufgabe in der anwaltlichen Beratung ist, die erforderliche Sensibilität für diese Fragen zu entwickeln und ggf. von dem Mandanten bzw. der Mandantin gezielt die notwendigen Informationen zu erfragen. Aus pragmatisch-taktischer Sicht gibt es keine Notwendigkeit, ein komplexes dogmatisch schlüssiges Gesamtkonzept aufzustellen. Vielmehr muss der anwaltliche B...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Vollstreckung von Unterhaltsrückständen

Rz. 181 Bei der Vollstreckung von Unterhaltsrückständen wird dagegen nicht auf die Angewiesenheit des Gläubigers auf Unterhalt abgestellt, da der Gläubiger den Unterhalt während vergangener Zeitabschnitte, für die der Schuldner Unterhalt zwar schuldete, aber nicht geleistet hat, offensichtlich aus irgendwelchen anderen Quellen bestritten hat.[176] Nur ausnahmsweise wird der ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / F. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 81 Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet (sog. beiderseitige Barunterhaltspflicht), sofern beide Elternteile über Einkommen verfügen.[111] Rz. 82 Praxistipp: Zum schlüssigen Antrag gehört auch die Darlegung, welcher Haftungsanteil auf den in Anspruch genommenen Elternteil entfällt.[112] Rz. 83 Bei anteiliger...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Äußerer Rahmen der Auskunftsverpflichtung

Rz. 108 Das Gericht kann nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft über die Einkünfte, das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, "soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist ". Der äußeren Rahmen für den zulässigen Umfang der gerichtlichen Auskunftsauflage ist damit mindestens so weit zu ziehen wie bei der aus § 1605 BGB ges...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Zusätzliche Altersvorsorge

Rz. 16 Der Unterhaltspflichtige darf von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Elternunterhalt bis zu 5 % des Bruttoeinkommens[23] und im Übrigen bis zu 4 % des Bruttoeinkommens [24] betragen kann. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / I. § 30a ZVG

Rz. 1 Auf Antrag des Schuldners kann das Zwangsversteigerungsverfahren einmal, und nach Fortsetzung ein weiteres Mal einstweilen auf die Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten eingestellt werden, §§ 30a, 30c ZVG. Wegen des Prinzips der Einzelverfahren muss der Schuldner gegenüber jedem betreibenden Gläubiger einen Einstellungsantrag stellen. Rz. 2 Nur unter Zahlungsauflage...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / B. Schuldübernahme

Rz. 8 Die Übernahme der persönlichen Schuld eines Grundpfandrechts durch den Ersteher tritt bei der Hypothek kraft Gesetzes ein, § 53 Abs. 1 ZVG. Bei einer Grundschuld, die abstrakt von der Forderung besteht, muss spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten eine entsprechende Anmeldung erfolgen. Diese Anmeldung kann nur der Schuldner vorneh...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 16 Der Inhalt des Vermögensauskunft bzw. des Vermögensverzeichnisses nach dem alten Recht wird bestimmt durch den Wortlaut der Bestimmung sowie den Normzweck des § 284 AO, nämlich der Finanzbehörde einen Überblick über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners zu verschaffen, um auf diese Weise Möglichkeiten für eine weitere Vollstreckung prüfen zu können.[1] Aus diesem ...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / II. Schuldner

Rz. 3 Weiterer Verfahrensbeteiligter ist der schuldnerische Eigentümer. Hiermit ist zunächst der Schuldner gemeint, gegen den das Zwangsversteigerungsverfahren angeordnet wurde. Stirbt der Schuldner nach Anordnung des Verfahrens, treten seine Erben an seine Stelle, die Zwangsversteigerung wird in den Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Der Anordnungsgläubiger muss keine ...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 2. Abgrenzung Produktivvermögen/begünstigtes Vermögen/schädliches Verwaltungsvermögen

Liegt begünstigungsfähiges Vermögen vor, stellt sich in der Prüfungsreihenfolge nun die Frage, inwieweit dieses aus begünstigtem Vermögen und schädlichem, grundsätzlich steuerpflichtigen Verwaltungsvermögen besteht. Der Gesetzgeber teilt dabei das begünstigungsfähige Unternehmen zunächst in verschieden zu würdigende Vermögensteile auf: Diese sind das Produktivvermögen und das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.1 Haushaltsgegenstände etc. (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)

Rz. 5 Unpfändbar sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, die der Schuldner zur angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt.[1] Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Vollstreckungsschuldner zusammenleben.[2] Dies gilt auch für Lebenspartner i. S. d. LPartG. Als Beispiele für Ha...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / B. Materielle Wirkung

Rz. 6 Die wirksame Beschlagnahme hat die Wirkung eines Verfügungsverbots, Veräußerung des Grundstücks und sonstige Verfügungen über das Grundstück sind dem betreibenden Gläubiger gegenüber unwirksam.[3] Das Veräußerungsverbot schützt nicht nur vor rechtsgeschäftlichen Verfügungen, sondern auch solchen durch Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung, § 135 Abs. 1 S. 2 BGB. V...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / VI. Liegenbelassen eines Rechts

Rz. 52 Der Ersteher und der Berechtigte eines durch Zuschlag erloschenen Rechts können vereinbaren, dass das erlöschende Recht gleichwohl bestehen bleiben soll, § 91 Abs. 2 ZVG. Die Vereinbarung kann nach dem Zuschlag bis zum Verteilungstermin, aber auch noch bis zum Eingang des Grundbuchberichtigungsersuchens, § 130 ZVG, nachgewiesen werden.[64] Rz. 53 Die Vereinbarung wirkt...mehr

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FF 04/2022, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung liegt der Fall einer gesamtschuldnerischen Verbindlichkeit von Ehegatten gegenüber einem Kreditinstitut zugrunde, zu der sich der Ehemann (M) im Alleininteresse der Ehefrau (F) mitverpflichtet hatte, um deren Immobilienerwerb zu finanzieren. Nach der Trennung stritten beide – bis zu einem Anerkenntnis der F – darum, ab wann der Befreiungsanspruch des M gegen...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die streitgegenständliche Vorfälligkeitsentschädigung ist weder nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (I.) noch nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (II.) zu berücksichtigen. I. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterf...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / Leitsatz

1. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterfällt nicht § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG. Nach dieser Regelung sind die "vom Erblasser herrührenden Schulden" abzugsfähig. Die in Rede stehende Verbindlichkeit muss daher im Todeszeitpunkt rechtlich schon entstanden sein. Durch die bloße Optionsausübung entsteht die Verpflichtung zur Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich noch nicht. Sie er...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr