Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / B. Verwirkung

Rz. 13 Im Gegensatz zur Verjährung ist die Verwirkung nach wie vor nicht gesetzlich geregelt. Sie wurde vielmehr von der Rechtsprechung aus dem in § 242 BGB verankerten Gedanken von Treu und Glauben entwickelt. Die Verwirkung tritt ein, wenn der Schuldner nach Treu und Glauben nicht mehr damit rechnen muss, dass der Gläubiger einen Anspruch gegen ihn geltend macht, und er sic...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / II. Umstandsmoment

Rz. 15 Das Umstandsmoment liegt erst dann vor, wenn der Schuldner sich darauf eingestellt hat, nicht mehr auf den Anspruch leisten zu müssen. Als Faustregel gilt dabei: Je kürzer das Zeitmoment ist, desto eindeutiger müssen die äußeren Zeichen für das Umstandsmoment sein. Für das Umstandsmoment sollte es äußere Zeichen, z.B. die Vernichtung von Geschäftsunterlagen o.ä., gebe...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / I. Zeitmoment

Rz. 14 Die Verwirkung setzt zum einen voraus, dass der Gläubiger es über einen für den Einzelfall zu bestimmenden Zeitraum hinweg unterlässt, einen Anspruch geltend zu machen. Der bloße Zeitablauf reicht niemals aus. Es müssen darüber hinaus stets auch besondere Umstände vorliegen, die die verspätete Inanspruchnahme des Schuldners als gegen Treu und Glauben verstoßend erschei...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / IV. Rückwirkung der Zustellung, § 167 ZPO

Rz. 6 Die Regelung aus § 167 ZPO, wonach, wenn durch die Zustellung eine Frist gewahrt, die Verjährung neu beginnen oder gehemmt werden soll, diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung eintritt, sofern die Zustellung "demnächst" erfolgt, hat in der Rechtspraxis durchaus größere Bedeutung. Um sie genauer zu verstehen, hilft es, sich einmal deren Bedeutun...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 2. Büromäßige Behandlung

Rz. 5 Die Tatsache, dass das Gericht gem. § 308 Abs. 1 ZPO nur das zusprechen darf, was beantragt ist, verpflichtet den Rechtsanwalt zu besonderer Sorgfalt bei der Formulierung seiner Klageanträge. Der Klageantrag muss alles umfassen, was dem Mandanten nach Auffassung des Anwalts zusteht und was der Mandant tatsächlich beanspruchen will. Dies kann sich auch während des Verfa...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / C. Erlöschen von Schuldverhältnissen

Rz. 23 Dass ein Anspruch z.B. aus einem Kaufvertrag entstanden ist, heißt aber noch nicht unbedingt, dass er bei Geltendmachung immer noch existiert. Er kann z.B. durch Erfüllung zwischenzeitlich erloschen sein. Oder er besteht zwar noch, ist aber durch den Eintritt der Verjährung nicht gerichtlich durchsetzbar. I. Erfüllung und Erfüllungssurrogat 1. Definition der Erfüllung R...mehr

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§ 3 Einführung / I. Allgemeiner Teil

Rz. 7 Das erste Buch enthält den "Allgemeinen Teil". Hier finden sich die allgemeinen Regelungen, so z.B. die Regelungen über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, über Willenserklärungen, deren Anfechtung und Nichtigkeit, über Fristen und Termine und über Verjährung. Diese Normen beanspruchen Gültigkeit im gesamten Zivilrecht, d.h. auch in den bereits genannten Spezialgesetzen.mehr

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§ 20 Mahnverfahren / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Im Wege des Mahnverfahrens können lediglich Zahlungsansprüche , d.h. keine Ansprüche auf Vornahme oder Unterlassung von Handlungen etc., geltend gemacht werden , § 688 Abs. 1 ZPO. Ausnahme sind die in § 688 Abs. 2 Nr. 1 ZPO beschriebenen Ansprüche. Das Mahnverfahren eignet sich daher zur Titulierung von Ansprüchen, die unstreitig sind , die jedoch wegen der Zahlungsunfähi...mehr

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§ 14 Klageerhebung / I. Materielle Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 65 Durch die Rechtshängigkeit treten folgende Wirkungen ein:mehr

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§ 20 Mahnverfahren / I. Eigener Mahnantrag

Rz. 35 Hat die Kanzlei selbst den Mahnantrag gestellt , ist es zur Vermeidung von Haftungsfällen unbedingt erforderlich, bei Eingang der Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheids den Termin zu notieren, an dem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Wird dieser Termin nämlich nicht notiert, besteht die Gefahr, dass der Vollstreckungsantrag schlichtweg vergessen w...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Verfolgungsverjährung

Rz. 5 Mit Ausnahme von Mord (§ 211 StGB) und Völkermord (§ 220a StGB) unterliegen gem. § 78 Abs. 1 StGB auch Straftaten der Verfolgungsverjährung mit der Folge, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden darf. Die Verjährungsfristen sind je nach Deliktsschwere unterschiedlich lange bemessen, so beträgt die Frist bspw. gem. § 78 Ab...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / F. Fragen und Antworten

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / b) Rechte des Käufers

Rz. 7 Da der Verkäufer gem. § 433 Abs. 1 S. 2 BGB zur mangelfreien Lieferung verpflichtet ist, ist jede mangelhafte Lieferung eine Pflichtverletzung. In § 437 BGB sind die Rechte und Ansprüche geregelt, die sich daraus für den Käufer ergeben. Hat also der Verkäufer eine mangelhafte Sache geliefert, so gewährt § 439 Abs. 1 BGB dem Käufer das Recht, als Nacherfüllung "nach sein...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 34 Es gibt immer wieder Mandanten, die die Anwaltsrechnung auch nach einer erfolgten Mahnung nicht bezahlen. In solchen Fällen ist zu überlegen, wie die Vergütung des Anwalts durchgesetzt und tituliert wird. Dabei ist zu unterscheiden: Ist die Vergütung für eine gerichtliche Tätigkeit entstanden, ist zunächst die Festsetzung nach § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber z...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Anfechtung der Kostenentscheidung und der Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO

Rz. 297 Die Frage des richtigen Rechtsmittels im Kostenrecht hängt zunächst davon ab, gegen welche Entscheidung man sich wenden möchte. Rz. 298 Anfechtung der Kostengrundentscheidung Sofern die gerichtliche Kostenentscheidung gem. §§ 308 Abs. 2, 91 ff. ZPO angefochten werden soll, man sich also gegen die grundsätzliche Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bzw. die Kostenqu...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.5 Verjährung von Ansprüchen der Gesellschaft

Rz. 851 Schadensersatzansprüche, die der Gesellschaft wegen Zuwiderhandlungen eines Geschäftsführungsmitglieds gegen das Wettbewerbsverbot oder das Verbot, Geschäftschancen der Gesellschaft an sich zu ziehen, zustehen, verjähren gem. § 43 Abs. 3 GmbHG nach Ablauf von fünf Jahren nach Entstehung des Schadensersatzanspruchs; der Schadensersatzanspruch entsteht mit der Zuwiderh...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.10 Verjährung

Rz. 1108 Ansprüche gegen Geschäftsführer nach § 43, GmbHG verjähren in fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG). Ansprüche wegen Pflichtverletzungen durch Aufsichtsorganmitglieder verjähren gem. § 52 Abs. 3 GmbHG in fünf Jahren. Diese Regelung steht nicht zur Disposition der Gesellschafter und ist somit zwingend. Rz. 1109 Die Verjährungsfrist beginnt mit Entstehung des Schadensersatza...mehr

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II Gründung / 2.5.5 Verzicht, Vergleich, Aufrechnung und Verjährung

Rz. 209 Die Gesellschafter dürfen von ihrer Verpflichtung zur Leistung der Einlagen nicht befreit werden (§ 19 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Dieses Verbot umfasst, wie der weite Begriff "befreit" zeigt, nicht nur den Abschluss eines Erlassvertrages, sondern auch alle anderen Geschäfte, die eine Befreiung von der Einlageverpflichtung zur Folge hätten.[1] Auch ein Vergleich, der die E...mehr

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VI Das Kapital / 1.1 Kapitalaufbringung

Rz. 1131 Zur Kapitalaufbringung, zum Erlass- und Aufrechnungsverbot bezüglich der Einlagen und zur Verjährung der Einlageforderungen vgl. Rn. 55 ff.mehr

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II Gründung / 3.4.2 Haftung

Rz. 235 Bei die Kapitalaufbringung betreffenden Mängeln gilt: Zunächst haftet – zumindest bei erheblicher Überbewertung[1] – der betreffende Gründer der Gesellschaft gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch ohne Verschulden auf Zahlung der Differenz (Differenzhaftung). Rz. 236 Darüber hinaus sind die verschuldensabhängigen Schadensersatzpflichten der Gründergesellschafter und -geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumsvorbehalt / 2.2 Rücktrittsrecht des Verkäufers

Im Unterschied zur früheren Rechtslage gibt der Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer kein vereinfachtes Rücktrittsrecht vom Vertrag bei Zahlungsverzögerungen des Käufers. Es gilt nur eine Besonderheit: Der Rücktritt ist auch noch nach Verjährung der Kaufpreisforderung möglich (§ 216 Abs. 2 Satz 2 BGB). Ansonsten muss sich der Vorbehaltsverkäufer nach den allgemeinen Regeln richt...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.1 Aus- und Rückzahlungsverbot nach §§ 30, 31 GmbHG

Rz. 1132 Im Rahmen der Kapitalerhaltung gilt das Verbot der Auszahlung des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) sowie das Verbot der Rückzahlung von Nachschüssen, die zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind (§ 30 Abs. 2 GmbHG). Ausgenommen davon und somit zulässig sind Zahlungen, die durch einen vollwertige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Entstandener Ermäßigungsanspruch im Herkunftsstaat

Tz. 95 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Belastung mit der ausl St (s Tz 85 ff) muss eine endgültige sein, weil nur dann Anlass für Vermeidung von Doppelbesteuerung für den dt Fiscus besteht. Das Merkmal des fehlenden Ermäßigungsanspruchs existiert (seit dem StÄndG 1980) vor diesem Hintergrund (gilt aber nicht in DBA-Fällen, s Tz 223 f). Im Normaufbau gehört es zu den Tatbestand...mehr

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zfs 11/2019, Herstellerhaft... / 3 Anmerkung:

1) Die Bewältigung des Diesel-Abgasskandals durch die Gerichte hat zu einem "Albtraum der Richter" (Budras in FAZ vom 4.8.2019, S. 17) geführt. Schon die Größenordnung der verschiedenen Prozesstypen hat zur Folge gehabt, dass die Bewältigung des Skandals den Rechtsstaat an seine Grenzen geführt hat. Neben 64.000 Individualklagen sind 50.000 Sammelklagen anhängig, die schon f...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Beratung zum Aufgabegewinn keine Abschlussvorarbeit

Eine Steuerberatungsgesellschaft erstellte für einen Mandanten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse und stellte hierfür mehrere Rechnungen, u. a. im Januar 2012 über 916,30 EUR für "Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Aufgabe eines Betriebes (steuerbegünstigter Aufgabegewinn) § 35 Abs. 3 StBGebV" im Zeitraum 2010. Die insofern erbrachten (Beratungs-)Leistungen fan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Krankenhausbehandlungen bis auf Notfälle nur in zugelassenen Krankenhäusern (vgl. § 107 Abs. 1 i. V. m. § 108) durchgeführt, in denen vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in de...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XXVII. Schadenersatzklage

Rz. 178 Muster 1.25: Schadenersatzklage Muster 1.25: Schadenersatzklage Amtsgericht/Landgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Die auslagenfreie Übersendung einer weiteren vollständigen Ausfertigung oder Abschrift jeder gerichtlichen Entscheidung und jedes vor dem Gericht geschlossenen Vergleichs wird hiermit beantragt (GVBl. 1975, 2214). 2 Es w...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Denn das Landgericht hat die zulässige Klage der Klägerin zu Recht abgewiesen, da sie sowohl hinsichtlich des eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin als auch hinsichtlich des von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend gemachten Pflichtteilsergänzungsanspruchs ihrer Schwester Jutta H. unbegründet ist. I. Z...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 2 Aus den Gründen

Der gem. § 165, § 151 VwGO statthafte Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist nicht begründet. Durch den Beschl. d. Bayerischen VGH v. 2.6.2014 ist zwischen den Beteiligten unanfechtbar geklärt, dass die nach dem rechtskräftigen Urteil der Kammer v. 25.7.2012 von dem Kläger dem Grunde nach zu tragenden Kosten gem. § 162 Abs. 1 VwGO auch die im Verfahren vor dem ...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / III. Schadensanmeldung im Reparaturfall

Rz. 7 Muster 1.2: Schadensanmeldung im Reparaturfall Muster 1.2: Schadensanmeldung im Reparaturfall _________________________ Versicherungs-AG1 _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Verkehrsunfallangelegenheit zeige ich kraft anliegender Vol...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / IX. Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren

Rz. 40 Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage2 des Angestellten Herrn _________________________ (Na...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / VII. Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung

Rz. 29 Muster 3.6: Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung Muster 3.6: Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung _________________________ (Staatsanwaltschaft) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: ____________...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger stand im hier interessierenden Zeitraum als Erster Polizeihauptkommissar im Dienst der Beklagten beschäftigt, als er sich am 29.4.2010 auf einen von Europol in Den Haag (Niederlande) ausgeschriebenen Dienstposten bewarb. Seine Bewerbung wurde am 11.5.2010, da Unionsrecht hierfür die Benennung einer zentralen "nationalen Stelle" vorschrieb, vom Bundespolizeipräsidi...mehr

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AGS 10/2019, Bindung an das... / 1 Sachverhalt

Die Kläger hatte Klage zum SG erhoben. Ihm war der Beschwerdeführer als Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Mit Gerichtsbescheid v. 20.7.2012 wurde die Klage abgewiesen. Hiergegen legte der Beschwerdeführer namens des Klägers Berufung ein. Im Erörterungstermin vor dem LSG schlossen die Beteiligten sodann einen Vergleich, wonach die Kosten des Verf...mehr

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AGS 10/2019, Informationspf... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder auf einer Rechtsverletzung noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung (§§ 522 Abs. 2 Nr. 1, 513 Abs. 1 ZPO). Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger kann von den Beklagten keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Verjährung

Tz. 44 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Steuerstraftaten können verjähren. Die Verjährung führt zu einem Verfahrenshindernis in Bezug auf die Weiterverfolgung der Straftat. Es wird zwischen der sog. Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung unterschieden. Mit Eintritt von Verfolgungsverjährung kann eine Straftat nicht mehr verfolgt und geahndet werden. Ausgangspunkt z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Ruhen und Unterbrechung der Verjährung

Tz. 61 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Der Ablauf der Verjährungsfrist kann aber sowohl in Bezug auf die Verfolgungs- als auch auf die Vollstreckungsverjährung unterbrochen werden. Bestimmte Ereignisse sorgen dafür, dass der Ablauf der Verjährungsfrist nicht eintritt, d. h. dass es nicht zu einem Verfolgungs- oder Vollstreckungshindernis durch Zeitablauf kommt. Es ist also wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 62 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Verjährung wird hinsichtlich einer Straftat z. B. durch die erste Vernehmung des Beschuldigten oder die Bekanntgabe, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist oder durch die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe unterbrochen, s. § 78c Nr. 1 StGB. Gleiches gilt für einen Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 55 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Verfolgungsverjährungsfrist beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) Steuerhinterziehung, sobald die Tat beendet ist, s. § 78a StGB. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. Hinweis: Beim Begriff der Beendigung einer Straftat handelt es sich um einen juristischen Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Vollstreckungsverjährung ruht unter anderem, solange die Vollstreckung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann bzw. solange dem Verurteilten Aufschub oder Unterbrechung der Vollstreckung bewilligt ist, s. § 79a StGB. Eine Unterbrechung ist in Bezug auf die Vollstreckungsverjährung hingegen nicht vorgesehen. Hält sich der Beschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.3 Taggenaue Berechnung

Tz. 60 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Verjährung wird taggenau berechnet, d. h. die Frist läuft fünf Jahre nach Beginn der Verjährungsfrist am Ende des vor dem Tag des Beginns des Jahres liegenden Tages nach Ablauf der Verjährungsfrist ab. Beispiel: Beendigung der Steuerhinterziehung mit Ergehen der Steuerbescheide auf der Grundlage einer fehlerhaften Steuererklärung am 12.02...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Verjährungslauf

Tz. 54 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Zur Berechnung der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt ihres Beginns entscheidend. Hierbei ist wiederum zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Daneben ist zwischen der Begehung durch aktives Tun oder durch Unterlassen zu differenzieren. 1.3.1 Verfolgungsverjährung Tz. 55 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Verfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verjährungsfristen

1.1 Verfolgungsverjährung Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 78 Abs. 3 sowie Abs. 6 StGB richtet sich die Verjährungsfrist bei Straftaten nach dem Strafmaß, das für die jeweilige Straftat gesetzlich vorgesehen ist. Die Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 370 Abs. 1 AO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Taten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2 Vollstreckungsverjährung

Tz. 58 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Die Vollstreckungsverjährung beginnt bei einer Straftat wie der (vorsätzlichen) einfachen oder schweren Steuerhinterziehung mit der Rechtskraft der Entscheidung, s. § 79 Abs. 6 StGB. Die Entscheidung kann in einem Urteil, einem Strafbefehl oder einem Beschluss liegen. Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Tz. 59 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Bei Ordnungswi...mehr