Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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AGS 07/2019, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung; auch erfordert weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung durch Urteil des Berufungsgerichts. Schließlich ist nach den Umständen des F...mehr

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Unternehmenskauf: Rechtsnachfolgehaftung des Erwerbers für Kartellschadensersatz

Zusammenfassung Für die kartellrechtliche Bußgeldhaftung war es bereits anerkannt, nun gilt es auch für die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung: Der Erwerber haftet für die Kartellverstöße eines übernommenen und anschließend liquidierten Unternehmens, wenn er dessen Geschäftstätigkeit im Wesentlichen weiterführt. Hintergrund Die finnische Stadt Vantaa erhob Kartellschadenser...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4 Hemmung und Neubeginn der Verjährung (Abs. 2)

Rz. 19 Die Vorschrift des § 45 enthält keine vollständige Regelung über die Verjährung, sondern verweist ergänzend auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften des BGB, insbesondere für die Fälle der Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung (früher: der Unterbrechung), die den Ablauf der Verjährung verschieben. Nach Abs. 2 gelten auch für die Wirkung der ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 22 Die Hemmung der Verjährung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 209 BGB), diese also für den Zeitraum der Hemmung in ihrem Ablauf unterbrochen wird. Nach Beendigung der Hemmung läuft die bereits begonnene Verjährungsfrist weiter. Der Lauf der Verjährungsfrist ist daher nur vorübergehe...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.3 Neubeginn der Verjährung

Rz. 37 Auch die Vorschriften über den Neubeginn der Verjährung, die durch die Schuldrechtsreform an die Stelle der früheren Unterbrechung getreten sind, gelten sinngemäß auch für das Sozialrecht. Gegenüber den früheren Unterbrechungstatbeständen ist der Neubeginn der Verjährung jedoch nur noch in § 212 Abs. 1 BGB für Fälle des Anerkenntnisses oder die Vornahme oder des Antra...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.2 Wirkung der Verjährung

Rz. 10 Die Verjährung beseitigt nicht den Anspruch als solchen, sondern gibt dem Verpflichteten lediglich das Recht, unter Berufung auf die eingetretene Verjährung (Einrede) die Leistung (Erfüllung) dauerhaft zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Leistet der Verpflichtete trotz der an sich eingetretenen Verjährung, kann er keine Rückerstattung verlangen (§ 214 Abs. 2 BGB). Im Pr...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 4, der die Verjährung der Erstattungsansprüche nach §§ 42, 43 betraf, ist durch Art. II § 15 Nr. 1a, Art. II § 25 Abs. 1 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 aufgehoben und durch § 50 Abs....mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Vorschrift gilt unmittelbar für alle Ansprüche auf Sozialleistungen des Berechtigten gegen den Sozialleistungsträger (§ 40). Dabei wird eine Unterscheidung zur Art der Leistungsgewährung nicht vorgenommen. Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Ansprüche auf eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung gerichtet sind (§ 11) oder es sich um einmalige, wiederkehrend...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.3 Verjährungsfrist (Abs. 1)

Rz. 15 Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre. Die Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf 3 Jahre (§ 195 BGB) ist für das SGB nicht übernommen worden. Die Verjährung beginnt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, also mit dem Schluss des Kalenderjahres, also dem 31.12. des Jahres (vgl. Rolfs, NZS ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.5 Hemmung durch schriftlichen Antrag oder Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 beinhaltet für den Bereich des Sozialrechts einen eigenständig geregelten Fall der Hemmung der Verjährung durch schriftlichen Antrag und die Weiterverfolgung abgelehnter Anträge im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren nach § 78 SGG). Diese Regelung entspricht den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sozialrecht für die Geltendmachung und Verfolgung von Sozial...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift über die Verjährung auch von Sozialleistungsansprüchen, war zuvor uneinheitlich und unvollständig in Einzelgesetzen geregelt (vgl. § 222 AFG, §§ 29, 223 RVO). Mit Einführung des SGB wurden diese (weitestgehend inhaltsgleichen) Regelungen für das gesamte Sozialgesetzbuch in § 45 geregelt und vereinheitlicht. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz im de...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.2 Ablaufhemmung

Rz. 32 Einen besonderen Fall der Hemmung stellt die eigens erwähnte Ablaufhemmung dar. Während eines Tatbestandes der Ablaufhemmung läuft die Verjährung dem Grunde nach ungehindert weiter. Ist das Hemmnis vor Ablauf der Verjährungsfrist behoben, tritt daher auch die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist ein. Besteht das Hemmnis zum Zeitpunkt der sonst eintretende...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 6 Die Vorschrift gilt unmittelbar für alle Ansprüche auf Sozialleistungen des Berechtigten gegen den Sozialleistungsträger (§ 40). Dabei wird eine Unterscheidung zur Art der Leistungsgewährung nicht vorgenommen. Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Ansprüche auf eine Geld-, Dienst- oder Sachleistung gerichtet sind (§ 11) oder es sich um ein...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 4, der die Verjährung der Erstattungsansprüche nach §§ 42, 43 betraf, ist durch Art. II § 15 Nr. 1a, Art. II § 25 Abs. 1 des Gesetzes v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.7.1983 aufgehoben und durch § 50 Abs. 4 SGB X ersetzt wo...mehr

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FoVo 06/2019, Zwangsverstei... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus umgeschriebener Grundschuldbestellungsurkunde Der Schuldner und die Schuldnerin sind Eigentümer des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundstücks, auf dem eine Grundschuld lastet. Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde, mit der diese Grundschuld bestellt ...mehr

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zfs 06/2019, Fahrtenbuchauf... / 2 Aus den Gründen:

"[17] Die vom Senat zugelassene Berufung der Kl. ist begründet. Das Urt. des VG v. 26.10.2018 und der Bescheid der Bekl. (…) v. 24.2.2017 sind aufzuheben, da die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs gegenüber der Kl. nicht vorliegen und sie dadurch in ihren Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO)." [18] 1. Für die Beurteilung des Anfechtungsbegehrens der...mehr

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zfs 06/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] II. 1. Der Kl. hat aus dem zwischen ihm und der Bekl. geschlossenen Anwaltsvertrag einen Anspruch auf Rückgewähr desjenigen Teils des geleisteten Vorschusses, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Die Rückzahlung derartiger Vorschüsse richtet sich nicht nach § 812 BGB. Für sie sind vielmehr §§ 675, 667 BGB mindestens entsprechend anzuwenden (BGH RVGrep...mehr

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FoVo 06/2019, Zwangsverstei... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keine Aussicht auf Erfolg Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Weder sind Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, noch hätte eine Rechtsbeschwerde in ...mehr

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AGS 06/2019, Wirksamkeit ei... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten zu 1) und 2) ist offensichtlich unbegründet, § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschl. v. 19.11.2018. Dort hat der Senat im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: I. Die Beklagte zu 1), deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2) ist, führte im Jahr 2013 einen Prozess vor dem LG Krefeld (Az. 12 O 90/12) gegen di...mehr

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AGS 06/2019, Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts – Ein Praxishandbuch

Herausgegeben von Dr. Klaus Fahrendorf und Dr. Siegfried Mennemeyer. 9. Aufl., 2017. Carl Heymanns Verlag, Köln. XLVII, 846 S., 109,00 EUR Regressprozesse gegen Anwälte sind zwischenzeitlich an der Tagesordnung. Dies mag zum de daran liegen, dass Mandanten als Verbraucher die Arbeit ihres Anwalts kritischer betrachten als früher. Andererseits liegt dies aber auch an der zum T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.1 Formale Voraussetzungen

Rz. 4 Die Finanzbehörde darf einen Antrag nach § 401 AO nur im Falle einer Steuerstraftat i. S. d. § 369 AO stellen, da sie nur in diesen Fällen zuständig ist. Ferner darf wegen dieser Tat aus tatsächlichen Gründen keine Person verfolgt oder verurteilt werden.[1] Die selbständige Anordnung der Einziehung kommt demnach bei Einstellung aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 4 Kosten des Bußgeldverfahrens

Rz. 13 Die Kosten des Bußgeldverfahrens sind in § 408 AO i. V. m. § 410 Abs. 1 Nr. 12 AO sowie in den §§ 105ff. OWiG i. V. m. § 410 Abs. 1 Halbs. 1 AO geregelt. Danach ist ein finanzbehördlicher Bußgeldbescheid mit einer Kostenentscheidung zu versehen, aus der sich ergeben muss, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.[1] Dies ist i. d. R. der Betroffene; § 105 Abs. 1 OW...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Vollstreckung im steuerlichen Bußgeldverfahren

Rz. 5 Durch das Vollstreckungsverfahren soll die Beitreibung von festgesetzten Geldbußen, Forderungen aus angeordneten Nebenfolgen, verhängten Ordnungsgeldern und Kosten des Bußgeldverfahrens sichergestellt werden. In § 90 Abs. 1 OWiG ist die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen jedoch für Bundes- und Landesbehörden unterschiedlich geregelt. Aus Zweckmäßigkeitserwägungen ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.3 Antrag

Rz. 13 Bei der Beurteilung des vollständigen Tatbestands für das Entstehen der Ansprüche kommt der Frage nach dem Antrag besondere Bedeutung zu. Der Antrag kann sowohl materielle Anspruchsvoraussetzung sein, kann jedoch auch lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung haben. Welche Bedeutung der Antrag hat, ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm oder den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41 enthält eine gegenüber den Vorschriften der besonderen Bücher des SGB nachrangige Regelung über die Fälligkeit der Ansprüche auf Sozialleistungen; die Nachrangigkeit ergibt sich einerseits aus dem einleitenden Wortlaut "Soweit" und andererseits aus dem Vorbehalt des § 37. Die Regelung entspricht inhaltlich § 271 Abs. 1 BGB. Durch die Fälligkeit wird der Zeitpunkt ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Als kraft Gesetzes entstehende Ansprüche können die Einzelansprüche, seien es einmalige, laufende oder regelmäßig wiederkehrende, nur dann und insoweit entstehen, als der vollständige Tatbestand dafür erfüllt ist, und es dürfen keine anspruchsausschließenden Gründe vorliegen (z. B. das Ruhen des Einzelanspruchs oder dessen Verjährung). Als Rechtsgrundlage für konkrete...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR VR 2017 S. 294. Friedrich, Fälligkeit des vorgezogenen Übergangsgeldes nach § 25 Abs. 1, 2 SGB VI im Hinblick auf die Verzinsung nach § 44, DRV 1992 S. 590. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 S. 355. Mehrtens, Die Fälligkeit eines Anspruchs auf Rentenleistungen und seiner Verzinsung nach ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 129. Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017 S. 294. Finkenbusch, Der Antrag im Recht der Sozialversicherung, WzS 1991 S. 135, 193. Gusy, Der Antrag im Verwaltungsverfahren, BayVBl. 1985 S. 485. Ludwig, Zur Entstehung und zur Verjährung von Rentenansprüchen, SGb 1976 ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung des Abs. 1 macht das Entstehen der Ansprüche auf Sozialleistungen allein von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands, den der Sozialleistungsanspruch des § 11 voraussetzt, abhängig. Dies entspricht in Ergänzung und als Folge des § 38 dem Rechtsanspruch als Rechtsfolge eines gesetzlich vorgegebenen Tatbestands. Insbesondere wird damit klargestellt, dass ...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.2 Entstehen von Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 23 Während die Rechtsanspruchsleistungen i. S. d. § 38 bereits vor und unabhängig von der förmlichen Feststellung entstehen, ist das Entstehen einer Ermessensleistung (§ 39) an die Bekanntgabe der positiven Entscheidung gebunden (zur Bekanntgabe vgl. Komm. § 37 SGB X). Die Form des Verwaltungsakts für die Ermessensentscheidung wird zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben,...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.6 Verjährung

Rz. 19 Der Schadenersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Vorschrift der §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Träger der Grundsicherung von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat oder infolge grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ungeachtet der ...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / B. Regelmäßige Verjährung

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Diese Verjährung kann aus verschiedenen Gründen gehemmt werden. Die häufigsten Hemmungsgründe sind das Schweben von Verhandlungen (§ 203 BGB), Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), familiäre Gründe (§ 207 BGB) sowie die Sonderregelung des § 115 Abs. 2 S. 3 VVG für Pflichtversicherungen. Sobald nach Eintritt eines Scha...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der Verjährung wiederkehrender Leistungen

A. Einleitung Nahezu bei jeder Regulierungsverhandlung zwischen Anwalt und Versicherer wird darüber diskutiert, ob und inwieweit wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise der Erwerbsschaden oder der Haushaltsführungsschaden der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ganz überwiegend wird vorgebracht, dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist generell zu beachten ist....mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / C. 30-jährige Verjährung

Eine Ausnahme zur regelmäßigen Verjährungsfrist regelt § 197 Abs. 1 BGB. Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung unter bestimmten Voraussetzungen auf dreißig Jahre verlängert. Dies sind insbesondere Ansprüche aus einem rechtskräftigen Feststellungsurteil, vollstreckbaren Vergleichen, aber auch Vergleichsvereinbarungen zwischen den Parteien, die mit Wirkung eines rechtskräf...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr

RVG § 51 Abs. 2 S. 1; BGB § 204 Leitsatz Die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) wird durch den Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht nicht gehemmt. Die Hemmung tritt allein durch die Antragstellung bei dem gem. § 51 Abs. 2 S. 1 RVG zur Entscheidung berufenen Oberlandesgerichts ein. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.4.2019 – 1 ARs ...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten M. Dieser wurde vom LG Göttingen am 4.6.2015 wegen Betruges in 63 Fällen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, belegt. Die dagegen gerichtete Revision wurde vom BGH am 15.10.2015 verworfen. Seither ist das Urteil rechtskräfti...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / Leitsatz

Die Verjährung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) wird durch den Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht nicht gehemmt. Die Hemmung tritt allein durch die Antragstellung bei dem gem. § 51 Abs. 2 S. 1 RVG zur Entscheidung berufenen Oberlandesgerichts ein. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.4.2019 – 1 ARs 5/19mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG liegen nicht vor. Der Antrag des Pflichtverteidigers ist abzulehnen. Die Bezirksrevisorin, die das Land Niedersachsen im gerichtlichen Verfahren vertritt, durfte die Zahlung wegen Verjährung verweigern (§ 214 BGB). Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr verjährt gem. § 195 BGB in dre...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / D. Fazit

Solange kein rechtskräftiges Feststellungsurteil oder ein vollstreckbarer Vergleich bzw. eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, richtet sich die Verjährung grundsätzlich nach § 195 BGB und ist auch bezgl. wiederkehrender Leistungen gehemmt. Diese Hemmung besteht bis zum Ende der Verhandlungen bzw. einer Entscheidung des Versicherers in Textform. Für die dreijährige Verjäh...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / A. Einleitung

Nahezu bei jeder Regulierungsverhandlung zwischen Anwalt und Versicherer wird darüber diskutiert, ob und inwieweit wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise der Erwerbsschaden oder der Haushaltsführungsschaden der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ganz überwiegend wird vorgebracht, dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist generell zu beachten ist. Es besteht d...mehr

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AGS 05/2019, Hemmung der Ve... / 3 Anmerkung

Von der Entstehung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist deren Erstattungsfähigkeit zu unterscheiden.[1] Die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV entsteht für den bereits in der Vorinstanz tätigen Rechtsanwalt, wenn er erstmals nach Erteilung des Auftrags für das Revisionsverfahren dort tätig wird. Die Tätigkeit muss nicht von außen erkennbar sein, die Beratung des Mandanten zur Revis...mehr

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AGS 05/2019, Keine Anrechnu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte im Februar 2013 den Erlass eines Mahnbescheids wegen einer anwaltlichen Vergütungsforderung aus dem Jahr 2012 erwirkt. Der Mahnbescheid wurde im Februar 2013 erlassen und dem Antragsgegner zugestellt. Dieser erhob Widerspruch. Hiernach wurde zunächst nichts Weiteres mehr veranlasst. Im Juni 2018 beauftragte der Beklagte seinen Anwalt, nunmehr den Antrag au...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Sachverhalt

Das Landgericht hat den Angeklagten Br. wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und den Angeklagten B. wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr jeweils unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen den Angeklagten Br. hat es zudem die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 30.000 EUR angeordnet, ge...mehr

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zfs 05/2019, Haftung des Ve... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG die Klage sowohl hinsichtlich der Bekl. zu 2) als auch hinsichtlich des Bekl. zu 3) abgewiesen." Die Berufungsangriffe der Kl. (…) greifen nicht durch. Den Kl. steht schon tatbestandlich ein Anspruch auf Zahlung von 75.000 EUR nebst Zinsen weder gegen die Bekl. zu 2) noch gegen den Bekl. zu 3) zu. Sie sind durch die mit dem Voreigentümer der Immobilie ve...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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FoVo 05/2019, Anfall der Terminsgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren

Sprechen kann lukrativ sein Das gerichtliche Mahnverfahren hat grundsätzlich einen sehr stringenten Ablauf. Der Mahnbescheid wird beantragt und wenn kein Widerspruch eingelegt wird, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt, wird das Verfahren regelmäßig in das Klageverfahren überführt. Allerdings kann es für den Bev...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. kann von den Bekl. keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung des anwaltlichen Beratungsvertrages gem. §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB oder gem. § 667 BGB verlangen." Solche Ansprüche scheitern dabei nicht daran, dass bereits Verjährung eingetreten wäre. Denn erst mit Abschluss des Arzthaftungsprozesses durch Urt. des LG Ko...mehr

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AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

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AGS 05/2019, Keine Prüfung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Kostenfestsetzungsverfahren dient ausschließlich dazu, die Kostengrundentscheidung aufzufüllen und einen bezifferten Kostenerstattungsanspruch festzusetzen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu beachten. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen...mehr